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Stefanie Drese

08.12.2022 Sitzungen 8/40

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion thematisiert in ihrem Antrag die Förderung von Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Darüber freue ich mich sehr. Dass dies auch ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist – und das haben Sie in Ihrem Antrag ganz richtig festgestellt –, spiegelt sich auch in der Koalitionsvereinbarung wider. „Nicht ohne uns über uns“, so heißt das Leitmotto der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Leitmotto steht über allen Maßnahmen, die zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern ergriffen werden. Unser Ziel ist es, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, die Stärken der Menschen gezielt zu fördern und dort zu unterstützen, wo es notwendig ist. Ich glaube, das sieht die große Mehrheit dieses Hauses genauso. Das ist wichtig, aber auch eine Verpflichtung für uns alle. Welche konkreten Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ergriffen werden müssen, hat mein Ministerium auf mehr als 100 Seiten im Maßnahmenplan 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – übrigens auch in leichter Sprache – dargelegt. Um den Stand der Umsetzung innerhalb der Landesregierung zu überprüfen, koordiniert das Ministerium derzeit übrigens eine umfassende Evaluation. Sehr geehrte Damen und Herren, ein bei der Inklusion eher selten beachteter Bereich ist die Kunst. Dabei können sich doch gerade im künstlerischen Schaffen ganz individuelle Stärken und möglicherweise auch unkonventionelle Talente entfalten. Das neu aufgestellte Programm für inklusive Kunstpraxis, oder kurz das pik-Programm der Kulturstiftung des Bundes, adressiert deshalb gezielt die Bedarfe von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung mit dem Ziel, die Arbeitssituation der Kunstschaffenden mit Behinderungen zu verbessern und Nachteile abzubauen. Künstlerische Innovation soll ermöglicht und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderung sollen ausgeglichen werden. Alle Institutionen und Einrichtungen im kulturellen Bereich sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderung einzustellen. Natürlich wäre es wünschenswert, dass auch Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung aus Mecklenburg-Vorpommern über dieses Programm gefördert werden. Jedoch sind die Angebote der Kulturstiftung juryvotiert. Es muss also zunächst eine Bewerbung erfolgen, deren Erfolg nicht absehbar ist. Zudem sieht die Stiftung ausdrücklich vor, die Organisation von unten zu fördern, also Menschen und Institutionen zu fördern, die sich eigenständig auf freiwilliger Basis einbringen wollen. Zu glauben, wir könnten dort tatsächlich eine bestimmte Anzahl von Teilnehmenden pro Jahr von oben platzieren, widerspricht diesem Ansatz. Was wir alle tun können, ist, auf dieses Programm hinzuweisen und die Akteure im Bereich der Menschen mit Behinderung darüber zu informieren. Selbstverständlich werden zu gegebener Zeit entsprechende Hinweise und Aufrufe zur Bewerbung auch durch die Landesregierung unterstützt. Ich darf Ihnen zudem mitteilen, dass wir ohnehin auch auf Landesebene Inklusion in der Kunst fördern. Im Rahmen des Projekts „Kultur und Inklusion“ erhielt der Landesverband für Populäre Musik und Kreativwirtschaft M-V dafür den Auftrag, die tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in der Kultur zu untersuchen. Die Laufzeit dieses vollfinanzierten Projekts endet Ende des Jahres, sodass die Ergebnisse 2023 vorliegen werden. Das sind dann gute Grundlagen, um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Noch ein zusätzlicher Hinweis: Um Menschen mit Behinderung in der Kunst in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen, können diese bei Bedarf auch Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB IX und der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beantragen. Dies betrifft auch schwerbehinderte Soloselbstständige. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch der zweite Teil der Forderungen, nämlich, das Teilhabemanagement im Land im Rahmen einer Zertifizierungsoffensive zu fördern, ist so nicht umsetzbar. Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber den Präventionsgedanken gestärkt und das Informations- und Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen im SGB IX verbessert. Die Rehabilitationsträger werden nunmehr zu einer eingehenderen und an der konkreten Lebenssituation des Hilfesuchenden orientierten Beratung verpflichtet. Das Teilhabemanagement berücksichtigt dabei die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ganzheitlich und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. Diversität und Behinderung werden verstärkt im Zusammenhang gesehen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen haben einige Rehabilitationsträger zudem eine gemeinsame Empfehlung als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer erlassen. Das Land selbst ist aber kein Rehabilitationsträger, insoweit ist die geforderte Initiative nicht umsetzbar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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