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Bettina Martin

08.12.2022 Sitzungen 8/40

Sehr gern! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Frau Hoffmeister! Es gibt in der Tat fünf Härtefallfonds auf Landesebene in den Ländern – ich muss jetzt nachgucken – Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in den letzten Jahren auferlegt wurden. Bei uns ist in der letzten Legislatur wohl aus dem zuständigen Justizministerium noch keine Initiative dazu erfolgt. Wir haben inzwischen, und das ist sehr zu begrüßen, auf Bundesebene in dem Ampelkoalitionsvertrag einen Passus, der wie folgt heißt: „Wir richten ergänzend einen bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer ein und entwickeln hierfür die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge weiter.“ Das, und das sage ich nach Absprache mit der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, ist sehr zu begrüßen, es muss nämlich darum gehen – und Sie haben es ja gerade auch aus der „Ostsee-Zeitung“ erwähnt –, es muss um wohnortunabhängigen Zugang gehen und es muss auch um einheitliche Richtlinien gehen, einheitliche Zugangsvoraussetzungen. So, wie es im Moment geregelt ist – es gibt eben in den fünf Ländern den Härtefallfonds, der sich nur wohnortabhängig an diejenigen, die dort wohnen, wendet –, das blendet alle aus, die in den letzten 30 Jahren umgezogen sind. Das blendet aber auch alle aus, die in den anderen Bundesländern sowieso leben. Das ist ein großes Problem. Deswegen ist auch aus unserer Sicht und auch nach Absprache mit Frau Drescher sehr zu begrüßen, dass es einen einheitlichen Fonds geben soll. So ist das geplant auf Bundesebene. Wir unterstützen und begrüßen das sehr und gehen davon aus, dass das erfolgt. Dass wir einen Härtefallfonds brauchen, am besten prioritär auf Bundesebene, ist für uns völlig klar, und wir werden das beobachten, wir werden auch darauf hinweisen auf Bundesebene, dass der kommen muss. Die Gespräche laufen, und wir werden dann natürlich prüfen, wie der ausfällt und ob da noch Handlungsbedarf besteht.

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