Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Vieles hat ja Frau Hoffmeister schon gesagt in ihrer Einbringungsrede, und ich werde versuchen, einiges davon auch mir zu verkneifen, was ich auf dem Zettel stehen habe. Ich möchte noch mal sagen, für mich ist es interessant, weil die Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2021 bis 2025, da waren wir ja noch nicht im Landtag. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, viel Kenntnis darüber zu haben, weil ich damals noch im stellvertretenden Vorsitz des Senats der Uni Greifswald saß und die aus der anderen Seite mitverhandelt habe. Und ich muss sagen, in meiner Wahrnehmung damals und natürlich auch heute sind die Umstände tatsächlich so, dass wir als Hochschulen uns damals auf diese Zusagen verlassen haben, dass wir damit planen, dass wir planvoll Rücklagen, Rückstellungen gebildet haben, um verschiedene Ziele umsetzen zu können. Ich sage auch noch mal mit Blick jetzt, wie gesagt, deswegen Uni Greifswald, dass 60 Millionen Euro als Zuweisungen des Landes – in etwa – eine Menge Geld ist, aber Sie werden kaum einen 60-Millionen-Euro-Betrag im Haushalt des Landes finden, der gewinnbringender angelegt wird. Also bei Corona, für Beratungen, AstraZeneca-Impfstoff-Entdeckung, also Lösung der Probleme mit dem Impfstoff, Arbeitnehmer/-innen die Steuern zahlen, Familie, die nach M-V kommt, Fachkräfte, die ausgebildet werden – ich kann es hier nicht länger eigentlich ausführen, und das gilt natürlich analog auch für alle anderen Hochschulen. Insofern volle Unterstützung für den Antrag, insbesondere IV.1, es braucht endlich ein Konzept! Und woher das jetzt kommt mit den Millionenbeträgen, auch in Ihrem Hilfsfonds, ja, mit 5 Millionen Euro, auch das, wie gesagt, sehr gut dargelegt. Die Bedarfe, die hier angemeldet worden sind, waren deutlich höher. Meine Kleine Anfrage wurde jetzt zitiert. Da haben Sie jetzt dazu gesagt, also bereits im August haben Sie das abgefragt. Dann frage ich mich, warum Sie mir im November noch schreiben, Sie wüssten nicht, welche Bedarfe da sind. Gleichzeitig sagen Sie aber, für den Nachtragshaushalt wissen wir es jetzt, ist aber was anderes, als hier erzählt worden ist. Also es tut mir leid, auch für mich passt das nicht zusammen. Und jetzt möchte ich noch einen kleinen Schwank erzählen aus der Hochschulpolitik zu der Zwangsrücklage. Damals war ich nämlich noch im Studierendenparlament auch aktiv. Und da wurde diese Zwangsrücklage eingeführt, weil ein Studierender einen Schlüssel verloren hatte, da eine Schließanlage dann ausgetauscht werden musste und es keine Versicherung gab für diesen Schlüssel und niemand wusste, wer am Ende das bezahlen soll. So, dann wurden die Hochschulen aufgefordert, so eine Zwangsrücklage zu bilden. Dagegen hat man sich gewehrt, lautstark, nicht erfolgreich, und jetzt soll man diese Zwangsrücklage zurückgeben an das Land, weil dem Land die Mittel fehlen. Also tut mir leid, aber da würde ich mich als Hochschule auch verhohnepiepelt fühlen. So, ich denke, dass dieser Protest, in Greifswald wie gesagt 8 Millionen Steigerung allein für die Energiekosten, 14 Millionen insgesamt unter Berücksichtigung der globalen Minderausgabe … Übrigens, was in IV.2 genannt wird, nämlich diese allgemeine Preissteigerung aufgrund der Inflation, das wird massiv unterschätzt. Es findet hier in der Debatte, bis auf jetzt in dem Antrag, eigentlich auch nicht statt. Wir gucken nur auf die Energiekosten, aber selbst da sind wir deutlich, deutlich höher, als was hier eingestellt wird, entsprechend ja auch der Änderungsantrag für den Haushalt, den wir unterstützen. Ich möchte noch einmal sagen, wenn die Hochschulen auf die Straße gehen – in Greifswald hängen zwei Banner am Hauptgebäude, „Hochschule in Not“ –, dann haben die das in der Vergangenheit nicht leichtfertig getan und dann gab es relevante Forderungen. Und ich unterstelle das den Hochschulen, dass sie das an dieser Stelle wieder aus relevanten Gründen tun, und ich möchte Sie bitten, das zu berücksichtigen. Ich möchte einfach appellieren an Sie, weil mehr bleibt mir am Ende auch nicht übrig. Für unseren Änderungsantrag beantrage ich jetzt schon mal die ziffernweise – also arabische Ziffern – Abstimmung, weil es hier im Vorfeld quasi eine Verständigung gab, zumindest mit CDU und, ich glaube, auch Richtung FDP, da möglicherweise Teile von zu übernehmen, bin ich für dankbar. Ich möchte noch mal sagen, warum der Antrag und was drinsteht. Da geht es um die Frage der Präsenzlehre. Aus meiner Sicht liegt das genau im Rahmen von Freiheit von Forschung und Lehre, der ja hier auch in I noch mal bekräftigt wird im Antrag, zu entscheiden, ist die Präsenzlehre jetzt das richtige Mittel oder gibt es auch mögliche Digitalformate, die entweder genauso gut oder möglicherweise sogar besser den Lehrinhalt abbilden können. Da sollten wir unterstützen, das sollte aber eben in der Obliegenheit der Hochschulen bleiben. In dieser Richtung haben wir den Antrag ein kleines bisschen angepasst, einfach in Richtung: Digitallehre ermöglichen, Präsenzlehre in den Formaten, wo es auch notwendig und sinnvoll ist. Also diskursive Formate, Seminare, da macht es aus meiner Sicht nur mit einer sehr, sehr guten Aufbereitung Sinn, ein Digitalformat einzusetzen, und das kann eben nicht immer gewährleistet werden. Auch hier würde ich mir dann ein bisschen Unterstützung natürlich noch weiterhin wünschen aus dem Land, auch wenn ich weiß, dass während der Corona-Pandemie hier auch schon Unterstützung – die möchte ich nicht unterschlagen – gekommen ist. In diesem Sinne bitte ich Sie, der differenzierten Sichtweise auch in unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Zeit ist abgelaufen. Insofern, wir werden den Antrag insgesamt aber trotzdem unterstützen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
