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Katy Hoffmeister

CDU 08.12.2022 Sitzungen 8/40

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Probleme, aber klar eine Medaille: Also es sind gestiegene Kosten, insbesondere Energiekosten auf der einen Seite, die auszugleichen sind, und zwar aus meiner Sicht natürlich mithilfe der Bremse des Bundes, aber zugegebenermaßen auch durch das Land, weil, wie Frau Enseleit richtig ausgeführt hat, die Autonomie und die Zuständigkeit hier in diesen Fragen beim Land liegt. Und auf der anderen Seite – und das, finde ich, ist gerade die Schizophrenie an der Sache – wollen Sie zugreifen auf die Rücklagen/Rückstellungen der Hochschulen, also mit anderen Worten, auf der einen Seite nicht geben, wohl wissend, dass Bedarf, und zusätzlich auch noch etwas rausnehmen aus den Hochschulen. Da erkläre mir doch einer, wie das zusammenpasst! Und ich habe Sie immer gefragt, welche Hochschulen wurden denn jetzt befragt und für welche gelten denn jetzt die 5 Millionen. Ein Blick ins Landeshochschulgesetz kann da durchaus hilfreich sein. Da haben Sie die Universität Greifswald, die Universität Rostock, die HMT, die vier Fachhochschulen oder Hochschulen, dann zusätzlich die Fachhochschule, die Verwaltungsfachhochschule, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und die Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock, soweit sie Forschung und Lehre betreffen. Wenn Sie das addieren, dann zählen Sie neun. Dividieren Sie mal 5 Millionen durch neun! Was kommt dann da raus für jede Hochschule?! Selbst wenn wir nicht wissen, wie der Verteilmodus ist, dass das nicht reichen kann, scheint doch wohl klar zu sein. Ich verstehe gar nicht, warum da noch Fragen offen sein sollten. Wenn das so ist, dann sagen Sie zu Recht, dann könnte man sich doch tatsächlich die Rücklagen angucken. Und Sie haben zu Recht ausgeführt, dass im Expertengespräch klargeworden ist, dass es sogenannte tote Rücklagen gibt, wie die Hochschulen es nannten. Das sind, ich will es mal übersetzt sagen, die brodkorbschen Pflichtrücklagen (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) oder diejenigen, die der Landesrechnungshof gefordert hat. Und diese Rücklagen sind die Hochschulen bereit – das haben sie im Expertengespräch auch deutlich gemacht – zur Verfügung zu stellen, weil sie sie nämlich durch eigene Mittel im Zweifel wieder auffüllen müssten, wenn sie sie denn überhaupt bräuchten. 9 Millionen würden mit anderen Worten durch die Hochschulen bereitwillig bereiterklärt werden, wenn es denn dazu notwendig wäre. Und jetzt zu den Zielvereinbarungen: Sie tun geradezu so, als würden diese Zielvereinbarungen im luftleeren Raum stehen und hätten sie etwas Besonderes mit dem Haushalt 2022/2023 zu tun. Haben sie aber nicht, weil diese Zielvereinbarungen nämlich von 2021 bis 2025 bindend sind. Und die Zielvereinbarungen sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sind vom SPD-geführten Ministerium damals verhandelt und am Ende hier auch eingebracht worden. Und insofern sind Sie nicht frei von der Verantwortung für die Zielvereinbarung und auch nicht von der Bindung an die Zielvereinbarung. Und ehrlich gesagt, Herr Stamer, wo Sie Planungssicherheit erkennen können, kann ich es immer noch nicht. Ich würde die Ministerin ausdrücklich loben, indem sie permanent sich also bereiterklärt, Gespräche mit den Hochschulen zu führen. Das ist ein richtiger und wichtiger Weg. Nur, die Frage ist, die Ergebnisse lassen auf sich warten. (Daniel Peters, CDU: So ist es.) Und weil sie auf sich warten lassen, gibt es eben keine Planungssicherheit. Und genau deshalb stehen die Hochschulen bis jetzt – und, ich befürchte, über den Jahreswechsel hinaus – zu Recht an unserer Tür und fordern von uns genau diese Planungssicherheit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich noch eins sagen: Sie gucken immer auf den Bund, erneut und erneut und erneut. Ja, das kann man machen. Aber ehrlich? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Werden wir doch unserer Verantwortung in diesem Landtag gerecht für unsere Hochschulen! Natürlich sind die Leistungen, die aus dem Bund kommen, zusätzliche Hilfen, aber allein kein Heilmittel und kein Allheilmittel für die Hochschulen, und deshalb sind wir an dieser Stelle auch deutlich gefragt. Und ehrlich, eine Frage muss ich mir an dieser Stelle noch erlauben, Herr Stamer. Zweckfreie Rücklagen? Also da kann man sagen, das sind möglicherweise Rücklagen, die nicht gebunden sind, aber ohne Zweck sind sie sicherlich nicht, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) und deshalb sind sie aus meiner Sicht auch nicht zweckfrei. (Zuruf von Dirk Stamer, SPD) Ich würde Sie deshalb bitten, sich da etwas zu mäßigen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und wie das Ministerium mit den Hochschulen diskutiert über wer wie viel welcher Rücklagen hat, das wird das Ministerium sicherlich in seiner bekannten Art und Weise und Weisheit mit den Hochschulen klären, sollten wir aber hier nicht infrage stellen. Wenn die Zielvereinbarungen so sind, wie sie sind, dann enthalten sie eben auch die Möglichkeiten von Rücklagen und Rückstellungen. Und das war ausdrücklich nicht nur vom Landesrechnungshof, sondern auch von der, ich nenne das noch mal, brodkorbschen Pflichtrücklagendiskussion geprägt. Ich möchte Sie deshalb noch mal dringend bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Er spiegelt genau und nur das wider, was das Ergebnis des Expertengespräches ist. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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