Prof. Dr. Robert Northoff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Geschätzte Gäste! Wir beraten heute über einen Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Strafverfolgung bei Cannabisprodukten, und dieser Antrag eignet sich meines Erachtens nicht durch dogmatische Widersprüche oder nicht dafür oder kann damit nicht aufgeklärt werden, sondern bedarf der differenzierten Betrachtung. Sie kennen das schon von mir. Es handelt sich nämlich um komplexe Themen hier wie Freiheit, Jugendschutz, Entkriminalisierung und für mich auch Gewaltenteilung. Der Antrag nimmt Bezug auf ein Eckpunktepapier der Ampelkoalition … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Herr Kollege? Danke schön! … im Bund und er betrifft die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. Dieser Antrag, in der Tat, auf Bundesebene betrifft auch eine Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis. Und wir können auch zur Empirie zur Kenntnis nehmen, dass nach dem letzten Drogenbericht, dass etwa 25 Prozent der jungen Menschen schon mal angeben, dass sie schon mal Cannabis konsumiert haben. Das müssen wir, glaube ich, auch zur Kenntnis nehmen und damit irgendwie umgehen. Und wenn Sie mich fragen, wir sollten diese Menschen nicht in die Kriminalität treiben, sondern deswegen ist der Ansatz natürlich, das gesetzliche Vorhaben des Bundes, grundsätzlich als Maßnahme der Entkriminalisierung zu begrüßen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gestatten Sie mir als Psychologen vielleicht auch noch eine kleine Anmerkung mit der Überschrift „Liebe junge Menschen!“. Wenn Sie hier zuhören, verstehen Sie mich bitte nicht falsch, dies ist nicht das Hohelied der Kifferorgien, wie wir das gerade hier gehört haben. Der THC-Gehalt hat sich tatsächlich in den letzten 10/15 Jahren etwa verdoppelt. Wir wissen inzwischen, dass insbesondere ... (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich habe nur fünf Minuten. Bitte nachher! Danke schön! Der THC-Gehalt vieler Sorten hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Insbesondere in jungen Jahren beginnender und längerer Konsum von hochpotentem Cannabis kann schwerste Auswirkungen haben. Ich habe selbst einige Supervisionen gehabt mit den Jugendämtern und ich habe auch tatsächlich schon Haschischpsychosen gesehen. Ich hätte mir das früher nicht vorstellen können, aber heute gibt es sie. Aber in einem Land, in welchem auch wegen der starken Wirtschaftsinteressen die Folgen von Alkohol mit seiner psychischen und körperlichen Abhängigkeit und auch mit seinen Auswirkungen auf das Legalverhalten der Menschen im Vergleich zu den Folgen von Cannabiskonsum mit seinen eher psychischen Auswirkungen einfach nicht so ohne Weiteres vergleichbar sind, da stellt sich doch die Frage aus dem Verfassungsgerichtsurteil, was wir schon mehrfach hier gehört haben, vom 9. März, wonach eben es ein Übermaßverbot gibt, und deswegen brauchen wir einheitliche Einstellungsrichtlinien und ein allgemeines Absehen von Strafverfolgung bei einem Eigenkonsum in geringen Mengen. Und – das haben wir auch schon gehört heute – leider ist das bisher nicht erreicht worden, obwohl es eigentlich das Verfassungsgericht uns so vorschreibt. Insofern kann ich das Anliegen der GRÜNEN zunächst spontan nachvollziehen, und wenn wir das auch noch schärfen würden im Kontext des Jugendschutzes, könnte man da fast mitgehen. Wenn ich hier trotzdem jetzt nicht unbekümmert die Zustimmung empfehlen kann, so hat das für mich vor allem rechtliche Gründe. Ich weiß nicht, ob bei den GRÜNEN die Formulierungen in I Nummer 4 und II absichtlich so gestaltet sind, wie sie sind, aber sie können als Verstoß gegen die Gewaltenteilung verstanden werden. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Und dieser Gedanke von Montesquieu, dass nämlich sich Legislative, Exekutive und Judikative wechselseitig respektieren, der ist mir wichtig. Bei I.4 soll hier offenbar der Landtag (die Legislative) in die Arbeit der Staatsanwaltschaft eingreifen (der Judikative). Das kann er mit Gesetzen und Verordnungen, er sollte aber nicht in die Interna der Staatsanwaltschaft so eingreifen. Und bei II soll die Landesregierung – wohl offenbar konkret die Justizministerin hier – eine Richtlinie für die Staatsanwaltschaft vorgeben. Derartige Richtlinien sollte man der Generalstaatsanwaltschaft überlassen, diese anzuweisen, steht einer Justizministerin nicht gut an. (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE) Daher, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich das zusammenfassen: Diesen Antrag kann ich leider aus diesen rechtlichen Gründen nur ablehnen. Und was mich betrifft, sehr geehrte Frau Busse, ich vertraue darauf, dass die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Normverstößen in eigener Verantwortung auf die anstehenden gesetzlichen Veränderungen mit Augenmaß reagiert und unter Beachtung des Übermaßverbotes reagiert. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
