Plenarprotokoll 18/66
12.06.2024 · 220 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (22)SPD (21)CDU (18)GRÜNE (15)FREIE WÄHLER (13)FDP (11)fraktionslos (7)
69 Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9283 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9284 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
75 Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9284 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 79 Landesgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9285 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/9733 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, TransformaMehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9285 – in zweiter Beratung und in der SchlussabstimLandesgesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9300 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9729 – Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/9353 – Beschlussempfehlung des Innenausschusses Mehrheitliche Ablehnung des Gesetzentwurfs – Drucksache Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – DruckLandesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9309 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 101 Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9534 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9534 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an Landesgesetz zur Festlegung der von der Regelung des § 58 Abs. 9 a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes abweichenden Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen zum Zwecke der Abschiebung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9584 –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
117 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9584 – an Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9707 – Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9707 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9708 –
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
138 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/9708 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausEinladung von Natascha Strobl zur „Frauenwerkstatt“ Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Janosch Littig, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, Dr. Fedor Ruhose, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Christian Baldauf, CDU, Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD, Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Dr. Helmut Martin, CDU, Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD, Abg. Lothar Rommelfanger, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Heike Raab, Staatssekretärin. 66. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 12. Juni 2024 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr Gedenken/Schweigeminute
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn der heutigen Plenarsitzung möchte ich an Klaus Töpfer erinnern, an den zweiten Umweltminister der Bundesrepublik Deutschland und den ersten, der dieses Amt nachhaltig geprägt hat. Klaus Töpfer verstarb vor wenigen Tagen, am 8. Juni, nach kurzer, schwerer Erkrankung. Seine politischen Lehrjahre hatte er bei uns in Rheinland-Pfalz, zunächst als Staatssekretär und anschließend von 1985 bis 1987 als erster rheinlandpfälzischer Minister für Umwelt und Gesundheit. Sein jahrzehntelanges Wirken für den Umweltschutz kann nicht hoch genug gewürdigt werden und bekam nach seiner Zeit als Bundesumwelt- und Bundesbauminister noch einmal große Schubkraft. So ist mit seinem Namen nicht nur die erste UN-Umweltkonferenz 1992 in Rio verbunden; von 1998 bis 2006 war Klaus Töpfer auch Direktor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen in Nairobi und damit ranghöchster Deutscher bei der UNO. Klaus Töpfer war und blieb über Parteigrenzen hinweg ein Mahner und Macher für Umwelt, Klima, Natur und Nachhaltigkeit. Er schärfte das ökologische Bewusstsein von Generationen und war ein Brückenbauer zwischen den Milieus. Mit ihm ist ein wegweisender, ein im besten Sinne wertkonservativer Politiker von uns gegangen. Wir verlieren mit ihm eine Autorität in Sachen Natur- und Umweltschutz, einen international geachteten Klimaexperten, eine moralische Instanz. Gerade in diesen Tagen möchte ich an Klaus Töpfer aber auch als überzeugten Demokraten und Europäer erinnern. Noch vor wenigen Jahren betonte er in einem Interview: „Politik in der Demokratie ist immer Vermittlungsaufgabe. Sie fordert die geistige Anstrengung und die moralische Stärke, mit Gegensätzen respektvoll zu leben.“ Das war eine tiefe Überzeugung als Politiker, als Christ, als Mensch, und damit bleibt er uns Vorbild und Ansporn. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich für eine Schweigeminute von ihren Plätzen) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schriftführende Abgeordnete sind Kollegin Lisett Stuppy und Kollege Tobias Vogt, der die Redeliste führen wird. Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Christian Baldauf, Sabine BätzingLichtenthäler, Dr. Lea Heidbreder, Dr. Helmut Martin, Jaqueline Rauschkolb, Lothar Rommelfanger und Michael Wagner. Entschuldigt sind seitens der Regierung Staatsministerin Doris Ahnen und Staatsministerin Katharina Binz, der wir allerdings zur Geburt ihres Sohns Kolja recht herzlich gratulieren dürfen. Er ist am 24. April geboren worden. (Beifall im Hause) Entschuldigt sind ferner Staatsminister Clemens Hoch, Staatsministerin Daniela Schmitt und ab 17.30 Uhr Staatsministerin Dr. Stefanie Hubig. Dann dürfen wir Kollegen zum Geburtstag gratulieren: Dennis Junk wurde am 30. April 40 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Ebenfalls 40 Jahre wurde am 9. Mai Steven Wink. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause – Abg. Martin Brandl, CDU, geht zum Präsidium) Dann dürfen wir Schülerinnen und Schüler des Kant-Gymnasiums Boppard begrüßen, die 11. und 12. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns im Landtag! (Beifall im Hause) Entschuldigung, Frau Groß. Ihnen natürlich herzlichen Glückwunsch zum – – – (Abg. Marcus Klein, CDU: Frau Groß ist nicht da! –
Martin Brandl CDU
Aber es stimmt trotzdem!) – Richtig, aber trotzdem, Jennifer Groß hat ebenfalls ein Kind bekommen. Emilia heißt die Erdenbürgerin. Herzlichen Glückwunsch auch dazu! (Beifall im Hause) Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung. Dazu gibt es keine Änderungswünsche. Damit stelle ich die Tagesordnung mit dem Zusatz fest, dass die Frist der zweiten und dritten Beratung des verfassungsändernden Gesetzes unter Tagesordnungspunkt 2 entsprechend unserer Geschäftsordnung abzukürzen ist. – Widerspruch sehe ich keinen. Wir werden nach der so beschlossenen Tagesordnung verfahren und beginnen mit Punkt 1 der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Pflegebedürftigkeit überschreitet Prognosen – Rheinland-Pfalz auf Kurs bringen auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/9754 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem legalen Kiffen gab es 50.000 Pflegebedürftige. Nach der Legalisierung von Cannabis sind es unerwartet 360.000. Womöglich war man beim Bedienen des Rechenschiebers bekifft, als man die 50.000 berechnet hat, und hatte dann einen nüchternen Moment und festgestellt, ups, es sind über 360.000. Das Siebenfache mehr zum Ursprung hat auch Auswirkungen auf RheinlandPfalz. Nicht ohne Grund haben die Pflegeverbände in den letzten Jahren immer wieder mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Pflegesituation mehr als angespannt ist. Meine Damen und Herren, nun muss ich Sie ernsthaft fragen: Wie wird die Pflegesituation in Rheinland-Pfalz? Wird die Pflegesituation explodieren oder kollabieren? (Abg. Sven Teuber, SPD: Mit dem Cannabis?) Herr Minister, wie sieht es aus mit der Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung? Schaffen wir die angestrebten Ziele oder schaffen wir sie nicht? Die aktuellen Pflegereports von BARMER 2023 (Zuruf von der SPD) und DAK 2024 zeigen alarmierende Entwicklungen in der Pflegebedürftigkeit. Der BARMER-Pflegereport zeigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen Ende 2021 auf 4,96 Millionen gestiegen ist. Der DAK-Pflegereport von 2024 stellt fest, dass die Zahl der Pflegebedürftigen die 5-Millionen-Grenze überschritten hat und hebt den Sandwicheffekt hervor, der dazu führt, dass sowohl die Babyboomer-Generation als auch deren Eltern gleichzeitig pflegebedürftig werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Bundesminister Hubertus Heil hat nun einen Steuerbonus für Menschen vorgeschlagen, die trotz Rentenalters weiterarbeiten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Guter Mann, der Hubertus!) Wie hoch der zusätzliche Freibetrag bei der Einkommenssteuer sein könnte, ist jedoch noch offen. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Weil eine Steuerbefreiung jedoch kein Thema für die Landesregierung ist, müssen wir auf bereits funktionierende Dinge zurückgreifen. Meine Damen und Herren, das sind Mehrgenerationenprojekte. Ob Mehrgenerationenwohnungen oder Pflegebauernhöfe, diese Ansätze sind probate Mittel, um der Situation auch nur im Ansatz entgegenzuwirken. Meine Kollegen Wefelscheid und Jeckel waren im Dezember 2023 auf einem solchen Pflegebauernhof in Marienrachdorf (Abg. Benedikt Oster, SPD: Als Fraktion?) und haben nur Gutes darüber berichtet. Dort kommen Mensch und Tier zum Einsatz. Wie toll das ist, kann man in dem Sprechvermerk zu unserem Berichtsantrag nachlesen. Der Betreiber des Pflegebauernhofs erklärte, dass der tägliche Kontakt mit Tieren die kommunikativen Fähigkeiten und das Wohlbefinden der Senioren fördert. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Warum wart denn nur Ihr drei da? Gibt es Zerwürfnisse in der Fraktion?) Nicht grundlos kann man in zwei Videos auf der Website des genannten Pflegebauernhofs Ministerpräsidentin Dreyer und Landtagspräsident Hering sehen, wie sich beide positiv zu dem Konzept „Pflegebauernhof“ äußern. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aha! Sehr gut! – Zuruf von der SPD: Gut so!) – Sie nickt. Der Hof wurde mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Deutschen Pflegepreis 2023. Das wäre vielleicht ein guter Einstieg für die Landesregierung, sich dieser Thematik anzunehmen. Solche Modelle müssen Schule machen und gezielt gefördert werden. Zum Thema „Zuverdienst“ möchte ich hinzufügen, dass junge Männer und Frauen einen Freiwilligendienst ableisten sollen, ähnlich wie es früher die Wehrpflicht war. Hier soll jedoch im Fokus stehen, dass der Sozialdienst an erster Stelle kommt und im Ersatzdienst die Wehrpflicht. Die Gesellschaft hat sich gewandelt, und der Bedarf an Sozialarbeitern auf Zeit ist extrem hoch. Diesen Bedarf müssen wir kompensieren. Wenn sich aus diesen Sozialarbeitern auf Zeit dauerhafte Sozialarbeiter gewinnen lassen, ist das ein Gewinn für die Gesellschaft und kann dem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege entgegenwirken. Unsere Forderungen sind dementsprechend nicht unbegründet. Anfang dieses Jahres erreichten meinen Kollegen Schwab und mich selbst eine Vielzahl an Briefen aus verschiedenen Pflegeheimen, die uns ihre Probleme schilderten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: „Vielzahl“? Zwei Briefe sind nicht gleich „Vielzahl“!) Diese Einrichtungen berichteten übereinstimmend von wirtschaftlicher Bedrohung durch unzureichende Refinanzierung, steigende Kosten und gravierenden Personalmangel. Besonders eindrücklich war der Brief des Hauses Marienberg aus Kamp-Bornhofen, der die fehlende Refinanzierung der Personal- und Sachkosten sowie die daraus resultierende Bedrohung der Existenz und der Arbeitsplätze der Mitarbeiter betonte. Bereits 2014 besuchte Minister Schweitzer zusammen mit dem damaligen Innenminister Lewentz das Haus Marienberg. Ein weiterer Besuch folgte 2016 durch die damalige Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Trotz dieser hochrangigen Besuche wendete sich das Haus Marienberg nun 2024 in einem verzweifelten Schreiben an unsere Fraktion. Andere Pflegeeinrichtungen klagen ebenfalls über ausbleibende Zahlungen, Personalmangel, bürokratische Hürden, die sie wirtschaftlich an den Abgrund treiben. (Abg. Sven Teuber, SPD: Was ist denn Ihre Lösung dafür? Ich habe noch nichts gehört!) Meine Damen und Herren, was ist da nur los? (Abg. Sven Teuber, SPD: Ja, was ist los? Das frage ich auch die ganze Zeit!) Diese Stimmen zeigen uns doch, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Schöne Pressefotos reichen einfach nicht länger aus. Es ist dringend notwendig, dass die Landesregierung endlich handelt und die Versprechen zur Pflege aus ihrem eigenen Koalitionsvertrag vollständig umsetzt. (Glocke des Präsidenten) Die Landesregierung muss jetzt Verantwortung übernehmen und zeigen, dass sie die Pflegekrise ernsthaft angeht. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das ist zunächst die Arbeiterwohlfahrt aus Neumagen-Drohn. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Das sind zudem politik- und kulturinteressierte Bürgerinnen und Bürger aus Annweiler am Trifels. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause – Staatsminister Alexander Schweitzer: Sehr gut!)
Hendrik Hering
Jetzt hat für die SPD-Fraktion Abgeordnete Horstmann das Wort.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Kunz, ich glaube, es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die Zukunft der Pflege in diesem Land von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft insgesamt ist; denn wie wir Pflege organisieren, das entscheidet auch darüber, ob wir unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, unseren Eltern und unseren Großeltern ein würdevolles Leben im Alter ermöglicht können. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Es entscheidet aber auch darüber, ob wir pflegende Angehörige und Familien so unterstützen können, dass sie ihren Alltag mit pflegebedürftigen Verwandten gut bewältigen. Deshalb bin ich dankbar, dass wir im Sozialausschuss das Thema „Pflege“ in nahezu jeder Sitzung diskutieren. Das tun wir auch deshalb so oft, weil das Thema ungeheuer facettenreich ist und die Bausteine entsprechend vielfältig sind. Ein ganz wesentlicher Punkt ist dabei aus meiner Sicht, alles dafür zu tun, dass wir möglichst viele junge Menschen für die pflegerischen Berufe begeistern und sie auch langfristig dort halten. Im Plenum haben wir in den vergangenen Monaten ebenfalls bereits mehrfach darüber gesprochen. Daher brauche ich an der Stelle auch nicht extra zu betonen, dass die vielfältigen Anstrengungen des Landes Rheinland-Pfalz in diesem Bereich – als Stichwort sei beispielsweise die Fachkräfteinitiative und Qualifizierungsinitiative Pflege 2.1 genannt – bereits erkennbare Früchte tragen und wir die Zahl derer, die im Pflegebereich tätig sind, in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich steigern konnten, insgesamt um rund 16 %. Sie wissen das alle, genauso wie Sie wissen, dass der Bedarf seither ebenfalls gestiegen ist. Deshalb wäre es auch fatal, wenn wir unsere Bemühungen nun einstellen würden. Gerade hinsichtlich der Arbeitsbedingungen müssen wir für weitere Verbesserungen und Erleichterungen sorgen. Es gilt, beginnend mit der Ausbildung, weitere Potenziale zu nutzen. Ein wichtiges Potenzial ist dabei zweifelsohne die Digitalisierung. Es ist daher eine sehr gute Nachricht, dass Rheinland-Pfalz nun als erstes Bundesland eine digitale Bildungsoffensive in den Pflegeschulen startet. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Minister Alexander Schweitzer – glücklicherweise zuständig für Arbeit und Digitalisierung – hat das entsprechende Konzept vergangene Woche vorgestellt. Diesen Schritt hatten Sie, sehr geehrter Herr Kollege Kunz, ausdrücklich gelobt. So hatten Sie in Ihrer Pressemitteilung aufgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: Es sei erfreulich zu sehen, dass Rheinland-Pfalz hier eine Vorreiterrolle einnimmt. – (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Gleichzeitig hatten Sie eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen angemahnt. Ich bin zuversichtlich, dass Sie in Ihren Erwartungen nicht enttäuscht werden, allein schon deshalb, weil sich die digitale Bildungsoffensive sehr gut einreiht in die bereits erfolgten Schritte der Landesregierung zur Stärkung der Digitalisierung in der Pflege. So basiert das Konzept beispielsweise auf der bundesweit ebenfalls ersten Landesstudie „digi2care“. Diese Studie gab uns im vergangenen Jahr einen umfassenden Einblick in die digitale Ausstattung in Pflegeschulen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und Einrichtungen der stationären Langzeitpflege, aber auch zu den digitalen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daran knüpft die digitale Bildungsoffensive nun an. Bis Ende 2026 sollen rund 500 Lehrkräfte und Schulleitungen in den rheinland-pfälzischen Pflegeschulen in digitalen Methoden und Techniken fortgebildet werden. Das ist ein ganz wichtiger Baustein zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Lassen Sie mich aber noch einen zweiten Punkt nennen, der illustriert, wie das Land Rheinland-Pfalz kontinuierlich daran arbeitet, die Pflege weiterzuentwickeln, nämlich im Rahmen der Beteiligungsprozesse Sozialräume stärken, Unterstützungsorte schaffen, für einander sorgen. Dort bringen sich, organisiert vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium, Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Pflege, Wohnen, Städtebau, Ehrenamt und Seniorenarbeit ein, um zum Beispiel vernetzte Hilfen, neue Wohnformen und flexible Pflegeangebote in der Stadt, aber auch im ländlichen Raum niedrigschwellig auszubauen. Die digitale Bildungsoffensive Pflege und der Beteiligungsprozess Sozialräume stärken sind zwei Beispiele, die zeigen, den einen Schlüssel zur Zukunft der Pflege gibt es nicht, sehr wohl gibt es aber eine Vielzahl von Bausteinen und Instrumenten, die wir in Rheinland-Pfalz intensiv vorantreiben. Das sollte auch weiterhin unser Ansatz sein. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.
Michael Wäschenbach CDU
Erst einmal bin ich froh, dass das neue Pult da ist, Herr Präsident. (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit im Hause)
Hendrik Hering
Behandeln Sie es pfleglich, dann bleibt es auch. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im MärzPlenum haben wir als CDU-Fraktion das Thema „Pflege“ auch schon in einer Aktuellen Debatte in den notwendigen Fokus genommen und einen Antrag an die Regierung gestellt, dem Pflegenotstand in Rheinland-Pfalz entschlossen entgegenzutreten. Wir haben in unserem Begleitantrag „Menschenwürdigere Pflege in Rheinland-Pfalz“ nicht nur auf den Pflegenotstand hingewiesen, sondern die Landesregierung in zwölf Punkten aufgefordert, konkret entgegenzusteuern. Ich habe dabei zwei alarmierende Zahlen genannt: 6 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2030 und Hunderttausende fehlende Pflegefachkräfte. Heute greifen die FREIEN WÄHLER das Thema „Pflege“ wieder auf. Das ist gut so und notwendig; (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) denn was ist in den letzten Wochen geschehen? – Unseres Erachtens deutlich zu wenig, um dem Pflegenotstand in Rheinland-Pfalz wirksam entgegenzutreten. Minister Schweitzer sagte vor wenigen Tagen auf einer SPD-Veranstaltung im Kirner Land, Pflegepolitik sei ein zentraler Arbeitsschwerpunkt seines Ministeriums. (Abg. Martin Haller, SPD: Gut, dass Sie da hingehen!) Wenn Pflege aber wirklich ein zentraler Arbeitsschwerpunkt ist, dann spüren die Menschen zu wenig bis gar nichts davon. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN) Es kommt bei den Pflegebedürftigen, bei den Angehörigen und bei den Leistungserbringern zu wenig Unterstützung an. Welche Schwerpunkte setzt Minister Schweitzer? – Er startete am 4. Juni eine Digitaloffensive in der Pflegeausbildung, wir haben es gerade gehört. Diese Bildungsoffensive in den Pflegeschulen des Landes ist unseres Erachtens aber doch eine Selbstverständlichkeit und keine Errungenschaft. (Beifall bei der CDU) 500 Lehrkräfte zu schulen, ist ein Baustein, aber das reicht nicht, um die große Fachkräftelücke, um die es heute im Schwerpunkt geht, zu schließen oder zu mildern, meine Damen und Herren. Wir dürfen auch nicht so tun, als seien die steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen und die pflegenden Fachkräfte etwas Neues. Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein gravierendes Handlungsproblem. (Beifall bei der CDU) Ich nenne beispielhaft einige Überschriften aus den Medien der letzten Monate. Wir beziehen uns auf den Artikel vom 28. Mai: Pflegebedarf steigt explosionsartig. – Am 27. Mai hieß es: Pflegebedürftige haben ein Recht auf Hilfe. – Am 16. Mai stand in der GEO: „‚Der Pflegenotstand ist mindestens 100 Jahre alt‘: Über die Folgen einer verpassten Chance“ – Die BARMER schrieb im Mai: Keine Berufsgruppe ist so oft krank wie die Altenpfleger. – Der Trierische Volksfreund schrieb, auch im Mai: Streit unter den Pflegefachkräften über die Mitgliedsbeiträge in der Pflegekammer. – Am Internationalen Tag der Pflege im Mai hieß es: Investitionen in die Pflege würden sich auszahlen, wenn das Land sie denn zahlen würde. – Der FOCUS schrieb in einem Artikelbericht am 10. Mai: Der große Betrug – die Tricks der Pflegemafia. – DIE RHEINPFALZ schrieb im April: Zu wenig Pflegekräfte. – (Abg. Martin Haller, SPD: So weit die Presse! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Ich will gar nicht alles aufzählen, aber auf jeden Fall schrieb schon am 18. Januar DIE RHEINPFALZ: Wir brauchen mehr Hände in der Pflege. – Ich möchte noch eine andere Quelle nennen, nämlich eine der Landesregierung selbst. Das Statistische Landesamt gab 2017 ein Sonderheft zur Pflege heraus: Rheinland-Pfalz 2060 – Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz 2015 bis 2060. – Danach war bekannt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von 2015 bis 2035 von 116.000 auf 161.000 bzw. weitergehend auf 220.000 steigen würde. Zitat: Wenn für die Zukunft konstante Pflegequoten unterstellt werden, dann wird allein durch die Altersstrukturverschiebung, die sich aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren und Jahrzehnten unaufhaltsam ergeben wird, die Personenzahl in der stationären Pflege um 49 % steigen. – Die Regierung schrieb ferner in diesem Bericht – ich zitiere sie –: Die Zahlen des Statistischen Landesamts verdeutlichen den pflegepolitischen Handlungsbedarf. – Was ist das Ergebnis? Was ist aus diesem Handlungsbedarf geworden? – Es ist dramatischer geworden und nicht besser. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Patrick Kunz und Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Wir als CDU-Fraktion fordern die Landesregierung erneut auf, zumindest drei unserer zwölf Maßnahmen, die wir im letzten Plenum vorgeschlagen haben, zur Abmilderung des Pflegenotstands umzusetzen. Auf einige davon komme ich in der zweiten Runde zu sprechen. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir eine demografische Herausforderung in der Pflege haben, ist nun tatsächlich schon längst bekannt. Ob die nun von Bundesminister Lauterbach bekannt gemachten Zahlen diese Tatsache noch einmal verschärfen oder sie so oder ähnlich nicht doch erwartbar waren, darüber kann man sich gerne streiten. An einem krankt der Titel dieser Aktuellen Debatte schon. Mir ist nicht bewusst, dass der Bundesgesundheitsminister spezielle Probleme in RheinlandPfalz verortet hätte, sondern er sprach von einer allgemeinen bundespolitisch beklagenswerten Tatsache. Deswegen, Rheinland-Pfalz braucht hier nicht auf Kurs gebracht zu werden, wir sind auf Kurs. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP – Zuruf von der SPD: Genau so ist es!) Die Ausgangslage ist klar: Durch die Babyboomer, die bereits jetzt und verstärkt in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden und mit zunehmendem Alter auch pflegebedürftig werden, verschiebt sich das Verhältnis von pflegebedürftiger Bevölkerung zu der Anzahl an Pflegekräften stark. Das ist einfach auszurechnen. Diese Entwicklung beginnt gerade erst deutlich zu wirken und wird in den nächsten Jahrzehnten noch zunehmen. Bei aller Sympathie, Herr Kunz, für das Nischenangebot Pflegebauernhof, aber das wird wohl kaum zu einer Lösung des generellen Problems erheblich beitragen können. Laut Prognose des Statistischen Bundesamts wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland von 2021 bis 2055 um 37 % erhöhen, in Rheinland-Pfalz geringfügig mehr. Die Schlüssel zur Lösung dieses Problems liegen vor allem auf der Bundesebene. Es braucht nämlich künftig wesentlich mehr Personal in der Pflege. Ein wesentlicher Schlüssel dazu ist Einwanderung; denn wenn die Demografie im Inland nicht genug Fachkräfte hergibt, müssen diese von außen zugeführt werden. Auch vor diesem Hintergrund ist die momentane einwanderungsfeindliche Stimmung in unserem Land fatal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) In Bezug auf Fachkräfte brauchen wir also nicht weniger Einwanderung, sondern mehr, (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) und zwar nicht nur die gezielte Fachkräfteanwerbung, sondern wir müssen auch die Potenziale der Menschen nutzen, die durch Flucht aus ihren Heimatländern ohnehin schon zu uns gekommen sind. Aus diesem Grund hat die Bundesampel im Pflegestudiumstärkungsgesetz und Fachkräfteeinwanderungsgesetz massive Erleichterungen für Pflegekräfte aus dem Ausland umgesetzt, eine Maßnahme, die die CDU-geführten Bundesregierungen nicht fertiggebracht haben, Herr Kollege Wäschenbach. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: So ist es!) Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde ein Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik eingeläutet. Es wurden Hürden abgebaut und ein transparentes Punktesystem für interessierte Arbeitskräfte geschaffen. Pflegekräfte aus dem Ausland haben auch durch neu geschaffene Anerkennungspartnerschaften die Möglichkeit, die Anerkennung ihres Berufsabschlusses erst nach der Einreise vornehmen zu lassen, währenddessen schon zu arbeiten und diese entsprechend später zu erwerben. Außerdem hat die Bundesregierung einheitliche und bundesweit geltende Regelungen zu den einzureichenden Unterlagen für die Anerkennung der entsprechenden Pflegefachkräfte geschaffen und Anforderungen zu Sprachnachweisen im Anerkennungsverfahren angepasst. Sprachnachweise müssen nun erst zur Ausstellung und Erteilung der Berufserlaubnis erbracht werden. Ebenfalls wurde Folgendes geregelt: Für Geflüchtete und Menschen, die nur mit einem Touristenvisum eingereist sind, gibt es nun den Spurwechsel aus einem Asylverfahren in das Fachkräfteverfahren und einen Zweckwechsel des Visums von einem touristischen zu einem Arbeitsvisum. All das sind Bausteine, die dazu beitragen werden, dass wir in Zukunft mehr Potenziale heben können bei den Menschen, die ohnehin schon in Deutschland sind, für die Pflege, aber auch für andere Berufe und auch bei denen, die noch nicht hier sind, die wir aber dringend brauchen. All das hilft also, ausländische Fachkräfte zu finden. Was wir aber auch dringend brauchen, ist wieder eine bessere Willkommenskultur. Damit meine ich nicht nur eine freundliche Begrüßung am Bahnhof oder so etwas, sondern auch eine wertschätzende Aufnahme in die entsprechenden Pflegeteams in den Krankenhäusern, in der Altenpflege oder auch in der häuslichen Pflege. Wie gesagt, meiner Meinung nach gibt es hier kein spezifisches rheinlandpfälzisches Problem, das uns von allen anderen Bundesländern deutlich unterscheiden würde. Ich sehe uns mit diesen Maßnahmen, die die Bundesregierung erst auf den Weg gebracht hat und die teilweise erst in diesem Monat in Kraft treten, auf einem guten Weg. Wir werden den positiv begleiten. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! „Herr Minister Lauterbach, in der Pflege brennt es lichterloh!“, so lautete ein Leitartikel zur Pflege in der Ärzte Zeitung, der veröffentlicht wurde, bevor der Bundesminister für Gesundheit von einem explosionsartigen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen sprach. So ist laut des Bundesministers die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2023 bundesweit um gut 360.000 Menschen gestiegen, wobei demografisch nur mit einem Zuwachs von 50.000 Menschen zu rechnen gewesen ist. Der Bundesminister zeigt sich überrascht. Das eigentlich Erstaunliche an dieser Zahl war aus unserer Sicht allerdings, dass der Bundesminister nur von einem Anstieg von 50.000 ausgegangen war, obwohl die tatsächlichen Zahlen bereits in den vergangenen Jahren deutlich höher waren. Insoweit stellt sich für uns die Frage, inwieweit die Zahlen und die damit verbundenen Auswirkungen gerade für RheinlandPfalz von bisherigen Berechnungen und Prognosen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Pflegebedürftigen als auch des sich hieraus ergebenden Bedarfs an Pflegekräften abweichen. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung heute möglicherweise ihre Einschätzung zu den Zahlen des Bundesministers und inwieweit Rheinland-Pfalz abweicht abgeben wird. Nichtsdestotrotz steht die Pflege schon seit Jahren vor erheblichen Herausforderungen. Die bereits große Anzahl an Menschen, die 65 Jahre und älter sind, wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Das wird auch zu einem erheblichen Anstieg der Anzahl der Menschen führen, die auf Pflege angewiesen sind, gerade auch weil die Babyboomer jetzt in dieses Alter kommen. Im Rahmen der Besprechung einer Großen Anfrage zur Situation und Perspektive der Pflege in Rheinland-Pfalz und der diesbezüglichen Antwort der Landesregierung vor gut einem Jahr zeigte sich, dass es bereits jetzt an Altenpflegekräften fehlt. Zudem ergibt sich auch hier ein erheblicher Nachbesetzungsbedarf ganz unabhängig vom tatsächlichen Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Abgesehen von diesen Entwicklungen hinsichtlich der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen und dem Bedarf an Pflegekräften ergeben sich zunehmende Herausforderungen aufseiten der Finanzierung. Es braucht nicht nur mehr Pflegekräfte, man wird den künftigen Pflegekräften auch bessere Arbeitsbedingungen bieten müssen, verbunden mit höheren Kosten für die Pflegeversicherung. Schlimmstenfalls werden diese Kosten von einer immer kleineren Anzahl an Menschen im Erwerbsleben getragen werden müssen. Insoweit stimmen wir mit der grundlegenden Einschätzung des Ministers Schweitzer überein, dass man zeitnah ganz grundlegend an eine Reform der Pflege herangehen muss. Gerade hinsichtlich der Frage der Finanzierung wird man sie allerdings in Rheinland-Pfalz aus eigener Kraft nicht auf Kurs bringen können. Die großen Räder in der Pflege werden nun einmal auf Bundesebene gedreht. Ohne den Bund kann es nicht gehen. Dieser Sache müssen wir uns stellen. Insbesondere die Ampel-Parteien sollten hier stark an die Kollegen auf der Bundesebene appellieren. Auch aufseiten der Pflegenden wird man in wesentlichen Punkten Lösungen auf Bundesebene – trotz aller künftigen und bisherigen Maßnahmen auf Landesebene, die wir hier keineswegs kleinreden möchten – benötigen. Wichtig ist uns hierbei insbesondere die Gruppe der pflegenden Angehörigen, teilweise auch Freunde, Bekannte und Nachbarn, die Pflegebedürftige in ihrem eigenen Zuhause versorgen, mit 63 % die größte Gruppe. Angesichts der wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen, dem bereits bestehenden Mangel an professionellen Pflegekräften und den Kosten der Pflege wird die Bedeutung dieser Gruppe zunehmen. Deshalb ist es aus unserer Sicht unvermeidbar, dass diese Gruppe bei jeglichen Reformprojekten stets mitgedacht wird und nicht wie so oft unter ferner liefen behandelt wird. Ohne diese Gruppe werden die Herausforderungen in der Pflege nicht zu bewältigen sein. Ich denke, gerade hier kann das Land viel leisten. Ich möchte Sie alle noch einmal daran erinnern, die AfD-Landtagsfraktion stellt zu jeder Haushaltsberatung immer den Zuschuss zum Landespflegegeld in den Raum. Das ist ein super Antrag. Er würde den Menschen, den pflegenden Angehörigen, helfen. Allen Menschen wäre damit Gutes getan. Der Antrag ist immer unideologisch. Er müsste für alle zustimmungsfähig sein. Ich lade Sie recht herzlich ein, bei der nächsten Gelegenheit den Zuschuss zum Landespflegegeld mitzutragen, um eine pragmatische Verbesserung für alle herbeizuführen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den Wandel der Bevölkerung in den westlichen Industrieländern anschaut, dann fällt der demografische Wandel extrem auf, und das ist auch in Deutschland der Fall. Wir werden immer älter, die medizinische Versorgung wird besser, Bildung und Forschung steigen. Wir haben einen sehr hohen Wohlstand. Das steigert unser Glücksgefühl und unsere Lebenserwartung. Diese Lebenserwartung zieht die Herausforderungen mit sich, weshalb das Thema der würdevollen und qualitativ hochwertigen Pflege immer wichtiger und auch individueller wird. Wenn man sich die Zahlen der Pflegevorausberechnungen anschaut, so hatten wir im Jahr 2021 241.000 Pflegebedürftige über alle Kategorien hinweg, im Jahr 2035 sind es 280.000 und 2055 sind das 340.000. Die Herausforderung der Zwei-Generationen-Pflege wurde von den Kolleginnen und Kollegen schon angesprochen, aber wir haben auch die Sache, dass jüngere Generationen im Bereich der Pflege wesentlich besser gebildet sind, was zum Beispiel den Antrag beim MDK bzw. der Krankenversicherung betrifft. Neben den Vorausberechnungen folgt ein weiteres Modell nach der Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs von 2017. Damals wurde die Pflegebedürftigkeit in die Klassen 1 bis 5 eingeteilt. Daraus resultierten Einführungseffekte und somit ein essentieller Anstieg der Zahlen. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass der Anstieg bis 2027 gedämpft und dann nur langsam fortgeführt wird. Dennoch sind individuelle Konzepte nötig. Ein Pfeiler ist der Ausbau der Pflegestruktur, die Bereitstellung von Mitteln, um die Qualität der Pflege aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Dies passiert im Bund und im Land. Ein Stück weit wirkt die in Rheinland-Pfalz umgesetzte Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe in diesem Bereich mit. Ein Punkt, der auch uns wichtig ist, ist die Digitalisierung der Pflege. Die Digitalisierung der Pflege bedeutet nicht, wie es sich manche vorstellen, dass wir von Robotern gepflegt werden. Es ist einfach die Unterstützung, die schnelle Kommunikation zwischen den Fachkräften oder mit den Patienten, die Dokumentation, Lesefehler verhindern, Rückfragen verhindern, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten haben, um ins Gespräch zu kommen, sich den Bedürfnissen hinzugeben, aber auch die Entlastung durch technische Assistenzsysteme wie TeleCare oder Hausnotrufsysteme, ebenfalls Lernkooperationen, die wichtig sein werden, oder Bildungskomponenten, die wichtig sind. Deshalb loben auch wir als FDP-Fraktion die Bildungsoffensive, die in Rheinland-Pfalz gestartet wurde, Herr Minister. Lassen Sie mich noch zwei Punkte ansprechen. Wichtig für die FDP-Fraktion ist auch, dass wir uns die Generalisierung anschauen, immer wieder anschauen, neu evaluieren und eventuell, bei Bedarf und wenn nötig, laufend fortentwickeln. Ein großer Teil der Bürokratie ist – den Punkt möchte ich ansprechen, Herr Kollege Winkler ist in Teilen schon darauf eingegangen –, wenn zum Beispiel eine Klinik ausländische Pflegekräfte anwerben möchte. Ich möchte auf einen anderen Punkt eingehen. Wir haben im Ausland oftmals eine andere Ausbildungsstruktur, und wir haben im Ausland oftmals die Situation, dass die Pflegekräfte eine andere Delegation von den Ärzten haben. Sie übernehmen Aufgaben, die manchmal in Deutschland nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden dürfen. Das heißt, wir haben eine hohe Kenntnis zum Beispiel in der Wundversorgung und eine hohe Berufserfahrung. Jetzt kommen sie nach Deutschland, und dann gibt es hier erst einmal den sogenannten Defizitbescheid. Denen wird dann erst einmal per Bescheid mitgeteilt, dass ihnen zum Beispiel die Kenntnisse über die Grundpflege fehlen würden und sie erst einmal gewisse Module nachholen müssen. Das ist ein großer bürokratischer Aufwand, und er schränkt auch ein Stück weit die Motivation der Pflegekräfte ein, die hierherkommen. Das sind beides Punkte, die im Ausbildungs- und Berufsanerkennungsgesetz geändert werden könnten; natürlich auf Bundesebene, das ist völlig klar. Wir sprechen zu Recht den Angehörigen ohne eine Ausbildung diese Teile der Grundpflege zu. Bei ausländischen Pflegekräften mit einem hohen Ausbildungsgrad und hoher Berufserfahrung sagen wir manchmal per Defizitbescheid: Dir fehlt diese Grundpflege, mache die und die und die und die und die Module, was sich lang hinzieht. Wir könnten hier ganz einfach auch in eine On-Top-Ausbildung übergehen. Wir machen es also nebenher, die Person geht arbeiten und kann on top durch die Ausbildung die Stempel abholen, die sie noch braucht. Das wäre noch ein Punkt, der uns in diesem Bereich ebenfalls wichtig und im Bereich der Bürokratie anzusprechen ist. Letztendlich lässt sich sagen, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt, die auch einer Reform auf Bundesebene bedarf. Daran appellieren wir auch als Freie Demokraten Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe, die interdisziplinär zu denken und zu gestalten ist. In Rheinland-Pfalz haben wir gewisse Fundamente aufgebaut, und nun muss das bedarfsgerechte Haus weitergebaut, aber nicht aufgebaut werden. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Schweitzer. (Staatsminister Alexander Schweitzer kann die Höhe des Redepults nur langsam verstellen –
Martin Brandl CDU
Nicht gleich wieder kaputtmachen! – Weitere Zurufe aus dem Hause – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)
Alexander Schweitzer
Herr Präsident, es tut mir leid, dass durch die technische Verzögerung die Landtagssitzung wahrscheinlich auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Debatte. Ich glaube, man darf ganz neutral feststellen, dass es gut ist, dass wir an einem solch zentralen Punkt unserer Landtagssitzung über ein solch zentrales Thema für die Menschen in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus sprechen. Ich kann nur davor warnen, sich gegenseitig bei einem solchen Thema zu überbieten, bei dem Menschen genau hinschauen, weil das unmittelbar etwas mit ihnen und ihrer Lebenswelt zu tun hat. Ich kann nur davor warnen, sich vor allem daran zu ergötzen, dass man die Begrifflichkeiten immer weiter nach oben schraubt. Ob die Situation jetzt explodiert oder implodiert, meine Damen und Herren, darf man nur dann anführen, wenn man im nächsten Satz auch Handlungsleitfäden anbietet. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer das nicht tut, der muss sich selbst überprüfen, ob er tatsächlich einen nachhaltigen Beitrag zur pflegepolitischen Debatte in Deutschland liefert. Zunächst einmal ist es so, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Wer jetzt überrascht tut, hat sich vielleicht vorher nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt. Die Gründe sind übrigens in vielen Beiträgen schon genannt worden. Ich will sie nur unterstreichen. Das ist natürlich die Demografie. Da will ich schon noch einmal sagen, wer immer sagt, das ist eine Demografiewucht und ein großes Problem, der wird von mir immer Widerspruch hören. Das ist nämlich auch ein Erfolg unseres Sozialwesens, unserer Gesellschaft, auch der Tatsache, dass wir in Frieden und Freiheit leben, dass die Menschen länger leben. Ich werde nicht akzeptieren, dass das vor allem als großes Problem geschildert wird. Natürlich stecken darin Herausforderungen, auch für die sozialen Sicherungssysteme, aber ich werde immer sagen, es ist schön, dass es so ist. Wir wünschen uns das doch alle für uns selbst auch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Es ist so, dass wir als Politik, aber nicht nur als Politik und schon gar nicht nur auf Landesebene entsprechende Schritte einleiten müssen. Es ist gesagt worden, dass wir seit vielen Jahren eine Fachkräfteinitiative zum Thema „Pflege“ haben, und die ist auch gut und notwendig vorangekommen. Ich will schon einmal hinzufügen dürfen, dass gerade nach der Einführung der Generalistik, die von vielen immer noch kritisch beäugt wird, deutlich wird, dass es keinen Ausbildungsberuf in Deutschland gibt, der häufiger ergriffen wird als der des Pflegefachmanns oder der Pflegefachfrau. Wir haben 6.000 Menschen in der Ausbildung in Rheinland-Pfalz. Darin steckt wahnsinnig viel Arbeit, übrigens auch der Einrichtungsträger. Das dürfen wir nicht vergessen. Ich hätte mir gewünscht, dass das auch einmal hervorgehoben und gelobt wird, weil da steckt enorm viel Engagement drin, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Hinzu kommt die einjährige Helferausbildung im Bereich der Altenpflege und übrigens auch im Bereich des Gesundheitswesens. Ich bin immer sehr offen und undogmatisch dafür. Viele Wege können in die Pflege führen, und wir brauchen viele Menschen, auch helfende Hände, in der Pflege. Lassen Sie uns an der Stelle immer gemeinsam arbeiten. Das Thema „Tariflohntreue“ – das Thema „Lohnentwicklung“ – ist indirekt genannt worden. Ich bin froh, dass inzwischen anerkannt wird, dass da etwas passiert ist. Ich bin vor Jahren von einer Geschäftsführerin einer ökumenischen Sozialstation einmal gewarnt worden: Wenn Politik über Pflege redet, redet sie immer darüber, dass so wenig verdient wird. Dabei hat sich schon so viel getan. Das schreckt die Menschen eher ab, in die Pflege zu gehen. Politiker denken, sie tun der Pflege einen Gefallen, wenn sie sagen, Leute, Leute, da wird viel zu wenig verdient. – Da ist in den letzten Jahren enorm etwas nach oben gegangen. Das muss man auch einmal anerkennen, weil das auch das Verdienst der Pflegeberufsangehörigen ist, die sich hingestellt und das eingefordert haben. Wir in der Politik haben die Rahmenbedingungen dann so gesetzt, übrigens auch in Rheinland-Pfalz. Ich bin sehr froh, das sich das auch in der Höhe der Pflegesätze abbildet. Rheinland-Pfalz liegt in Deutschland im oberen Drittel. Das ist ebenfalls das Verdienst gemeinsamer Anstrengungen. Das darf man auch einmal sagen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Philipp Fernis und Steven Wink, FDP) Es ist etwas zu dem Thema gesagt worden, was in Rheinland-Pfalz passiert. Na ja, das ist immer dann schwierig, wenn man es kritisiert, aber in der eigenen Antwort dann vieles von dem schildert, was tatsächlich in RheinlandPfalz passiert. Wir sind Innovationsort, was das Thema „Pflege“ angeht. Ich finde es schade, wenn ein bisschen kritisiert wird, dass es so etwas wie einen Pflegebauernhof gibt. Das ist ein toller Aspekt. Es ist schön, was dort passiert. Ich würde mich freuen, wenn es davon noch mehr gäbe. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist nicht die eine Lösung, aber es gibt in der Pflege auch nicht die eine Lösung. Das Thema „Digitalisierung“ ist genannt worden. Ja, das ist selbstverständlich, sagt Herr Wäschenbach. Wenn das so wäre, wäre das schön, aber es ist nicht so. Wir mussten in Rheinland-Pfalz vorangehen. Wir waren das erste Land, das eine Pflegestudie zum Thema „Digitalisierung“ auf den Weg gebracht hat. Wir waren das erste Land, das eine Bildungsoffensive in den Pflegeschulen auf den Weg bringt. Das waren wir in Rheinland-Pfalz, meine Damen und Herren. Das darf man auch einmal sagen. Herr Wäschenbach, Sie wissen das, aber haben es vergessen. Das ist aber natürlich auch okay. (Beifall der SPD – Zuruf des Abg. Michael Wäschenbach, CDU) Ich will zum Schluss hinzufügen: Wir werden in Deutschland eine Diskussion darüber führen müssen, wie sich die Pflege in Zukunft finanziert. Da will ich aus meiner persönlichen Haltung kein Geheimnis machen. Ich glaube, dass die Einführung der sozialen Pflegeversicherung ein sozialpolitischer Meilenstein war. Ich glaube aber auch, dass wir nun neu nachdenken müssen. Eine Teilkaskoversicherung bei diesen Lebensrisiken wird nicht reichen. Da erwarte ich von jedem, der hier eine solche Debatte führt, dass er auch einen eigenen Aspekt dazu liefert. Wer das nicht tut, der weiß, er wird an einem zentralen Punkt immer vorbeireden. Das ist eine Forderung, die ich an die habe, die solche Debatten hier führen. Bekennen Sie sich. Wohin soll die Pflegeversicherung in Zukunft gehen? Wo ist Ihr eigener Standort? Wie wollen Sie das klären? Das wollen die Menschen auch von Ihnen hören, selbst wenn Sie in der Opposition sind. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Die zweite Runde beginnt mit Herrn Kunz von den FREIEN WÄHLERN.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Winkler, wenn Sie sagen, das Schiff ist auf Kurs, dann müssen wir ernsthaft darüber nachdenken, ob das Schiff eine konstante Internetverbindung hat oder das Navigationssystem vielleicht irgendwann einmal vergessen wurde upzudaten; denn nach der Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege ist doch ganz klar, wenn von 188 befragten ambulanten Diensten 111 erhebliche wirtschaftliche Probleme haben und 107 von ihnen ihre Existenz als gefährdet ansehen, dass man dann schon die Frage stellen muss: Sind wir mit diesem Schiff noch auf Kurs? (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Wenn Sie dann vom Oberdeck ein Stück weit tiefer in das Unterdeck zu den Tagespflegen gehen, hat sich da die Situation auch nicht verbessert; denn bei den Tagespflegen ist die Situation ähnlich besorgniserregend. Von 42 Einrichtungen haben 24 erhebliche wirtschaftliche Probleme, und 25 kämpfen um das Überleben. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Wenn Ihnen das immer noch nicht reicht, dann gehen wir weiter zum Maschinenraum. In Ihrem Maschinenraum sieht es nämlich noch schlimmer aus. Bei den vollstationären Pflegeeinrichtungen stehen von 174 befragten Häusern 104 vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, und 92 sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Ein Blick in das Logbuch vom Kapitän reicht, Herr Winkler. Er hat nämlich geschrieben, die Zahlen machen deutlich, wie ernst die Lage ist. Herr Minister Schweitzer, wenn ich Ihnen konkrete Beispiele schuldig bin, dann komme ich dieser Forderung liebend gerne nach. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Forderung ist sehr banal und sehr einfach. Ich denke, das werden Sie sehr gut umsetzen können. Es müssen dringend die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt und die Bürokratie entlastet werden. Setzen Sie sich dafür ein, dass wir in Rheinland-Pfalz die zugewanderten Menschen schnell, einfach und stressfrei in Lohn und Brot bekommen; denn so können wir den Fachkräftemangel bekämpfen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Zu den Zahlen oder dem Gesagten möchte ich an der Stelle einfach noch einmal kurz etwas erwähnen. Es wird hier eifrig über Bezugsgrößen, Berechnungsmethoden oder auch über mögliche Erklärungssätze diskutiert. Verstehen Sie mich nicht falsch, das ist eine sehr, sehr wichtige, aber eben auch vielschichtige Debatte. Was wir aber mit Gewissheit sagen können – auch das ist allen klar –, die große Welle geburtenstarker Jahrgänge, die pflegebedürftig werden, kommt erst noch. Deswegen sind – noch einmal – unsere Instrumente kurz-, mittel- und langfristig ausgerichtet. Das müssen sie auch sein. Da wiederhole ich mich auch gerne noch einmal. Es geht nicht darum, drei von zwölf Maßnahmen oder eben nur den einen Baustein umzusetzen. Wie Sie eben gesagt haben – auch Sie, Herr Minister Schweitzer, haben das noch einmal wiederholt –, die digitale Bildungsoffensive ist einer von vielen Bausteinen. Ich bin aber auch meinen Kollegen Winkler und Wink für das Thema „Wir brauchen eine Willkommenskultur“ dankbar, damit ausländische Pflegekräfte gerne bei uns arbeiten. Ich greife es noch einmal auf: Rheinland-Pfalz ist auf Kurs; denn kaum ein Bereich wird in den kommenden Jahren so immense Herausforderungen mit sich bringen wie die Pflege. Dem müssen und werden wir uns weiterhin stellen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wäschenbach.
Michael Wäschenbach CDU
Lieber Kollege Winkler, Sie haben gesagt, wir hätten hier kein rheinlandpfälzisches Problem und wir könnten alleine nichts tun. Dem will ich widersprechen. Wir können in Rheinland-Pfalz sehr wohl etwas tun. Erstens: Wir können zum Beispiel die starre Fachkraftquote im Land stoppen und damit mehr pflegerische Hände zu den Pflegebedürftigen bringen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Wir sind eines der wenigen Bundesländer, welches durch die Heimaufsicht an der 50 %-Quote festhält. Wir brauchen hier deutlich mehr Flexibilisierung. Andere Bundesländer haben hier 40 %. Damit hätten wir mehr Fachkräfte an den Betten. Zweitens: In Rheinland-Pfalz können wir – Kollege Wink hat es erwähnt – deutlich deregulieren, wir können deutlich entbürokratisieren bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland und auch bei der Fachkräftegewinnung in Deutschland selbst, wenn wir die Anerkennungsverfahren und die Anwerbeprogramme spezifischer und gerade für ausländische Fachkräfte besser gestalten; denn bisher sind wir trotz der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative 2.0 bzw. 2.1 nur mäßig erfolgreich. (Beifall der CDU) Drittens: Wir könnten deutlich mehr Menschen zu Hause pflegen, wenn wir die pflegenden Angehörigen besser unterstützen würden, zum Beispiel, indem wir uns an den Eigenanteilen, die in den stationären Einrichtungen notwendig werden, beteiligen würden und die Pflegeunterstützungsleistung von 125 Euro monatlich weiter deregulieren. Wir haben sie einmal in RheinlandPfalz dereguliert, aber noch nicht weit genug. Andere Bundesländer können monatlich deutlich mehr Menschen mit 125 Euro unterstützen als wir in Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz können nur 50 % der Bezugsberechtigten in diese Unterstützungsleistung kommen, weil wir zu bürokratisch sind. Das sind drei konkrete Beispiele, wie wir in Rheinland-Pfalz besser werden können. Lieber Herr Minister Schweitzer, lassen Sie Ihr Ministerium die Pflege nicht nur als sogenannten Arbeitsschwerpunkt behandeln, sondern starten Sie ein Sofortprogramm mit allen Akteuren in einem Aktionsbündnis „Pflege“, (Glocke des Präsidenten) so wie wir das bereits im März gefordert haben. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Wäschenbach, ich finde es in Ordnung, wenn Sie mich zitieren, aber Sie sollten mich dann schon richtig zitieren. Ich habe nicht gesagt, dass wir in Rheinland-Pfalz nichts machen können oder sollten, sondern ich habe darauf hingewiesen, was alles schon getan wird. Das heißt aber nicht, dass man nicht noch mehr tun kann. Ein weiterer Schlüssel zur Gewinnung von mehr Fachkräften in der Pflege ist natürlich die kontinuierliche Erhöhung der Attraktivität des Pflegeberufs. Da hat sich schon einiges getan. Herr Minister Schweitzer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir zum Beispiel im Bereich der Bezahlung das, was wir noch vor zehn Jahren beklagen mussten, nicht mehr vorfinden, sondern heute eigentlich damit werben können, dass man in der Pflege gut bezahlt wird. Wir haben den Mindestlohn in der Pflege, aber es wird an vielen Stellen im Pflegebereich über dem Mindestlohn, und zwar deutlich über dem Mindestlohn, bezahlt. Natürlich müssen wir an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen arbeiten und insgesamt an dem, was Kollege Wink angesprochen hat, dass wir mehr Eigenverantwortung durch Delegation oder Substitution von bisher rein ärztlichen Tätigkeiten brauchen; denn wenn Pflegekräfte wegen jedes kleinen Schritts einen Arzt oder eine Ärztin fragen müssen, wird der Ablauf zum einen verkompliziert und zum anderen führt das zu Frustration. Das werden Ihnen die Berufsverbände, Gewerkschaften und die Pflegekammer bestätigen können. Ich kann das im Übrigen aufgrund meines beruflichen Hintergrunds sagen. Ich habe zuerst in einem Krankenhaus und dann in der Altenpflege gearbeitet. Es ist schon frustrierend, wenn man bei Tätigkeiten, die man im Krankenhaus ganz selbstverständlich ausgeübt hat, wie Blutabnahmen, Blasenkatheder legen, entfernen und solche Dinge – selbst wenn es dringend nötig ist –, warten muss, bis der zuständige Hausarzt eintrifft und das vornimmt. So etwas demotiviert Menschen, die diese Sachen gelernt haben. Wenn wir den Pflegeberuf also durch mehr Verantwortung und eine stärkere Akademisierung aufwerten, dann motivieren wir das Personal, in die Pflege zu gehen, und die Fachkräfte, nach Deutschland zu kommen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wäre der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Gedenken/Schweigeminute
Hendrik Hering
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir zu den weiteren Teilen der Aktuellen Debatte kommen, einige Ausführungen von mir. Rouven Laur starb im Dienst für uns alle. Er starb, weil er als Polizist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigte. Wir schulden ihm unsere tiefste Dankbarkeit dafür, dass er unsere Demokratie, unsere Sicherheit, unseren Rechtsstaat und unsere Freiheit mit seinem Leben schützte. Unser Mitgefühl, unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freundinnen und Freunden, seinen Kolleginnen und Kollegen. Unvorstellbar ist der Schmerz, einen geliebten Menschen in diesem jungen Alter zu verlieren. Der Angriff auf Rouven Laur war ein Angriff auf unsere Gesellschaft, die für Vielfalt und Meinungsfreiheit steht; denn in einer Demokratie begegnen wir Meinungsverschiedenheit in der Debatte, die häufig kontrovers, aber stets gewaltfrei bleiben muss. Die Grundlage unseres Zusammenlebens ist das Grundgesetz, das im Mai 75 Jahre alt wurde. Wer diese Regeln nicht akzeptiert, wer unsere Verfassung verachtet, wer nicht diskutiert, sondern körperlich attackiert, der steht außerhalb unserer Gesellschaft. Das Bekenntnis zu unserem Grundgesetz, zu unserer offenen und freien Gesellschaft, bedeutet auch, wer diese Regeln anerkennt, wer sie verinnerlicht hat und sie lebt, der gehört zu Deutschland, ganz egal woher er kommt und welche Hautfarbe er hat. So wenig, wie die islamistischen Extremisten zu uns gehören, tun es die rechtsextremistischen Demokratiefeinde, die nun versuchen, den Tod von Rouven Laur für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Das hätte Rouven Laur nicht gewollt, wie es auch Thomas Seidelmann, der Bürgermeister seiner Heimatstadt Neckarbischofsheim, in einer Gedenkveranstaltung am vergangenen Freitag ausdrückte. Rouven Laur wollte integrieren, nicht spalten. Er wollte den Menschen auf Augenhöhe begegnen, und er wollte gewiss nicht zum Märtyrer gemacht werden für die Ziele von nichtdemokratischen Parteien. Ich denke, es gehört zum Anstand, dies zu respektieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an Rouven Laur zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich zu einer Schweigeminute von ihren Plätzen) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein) Ich rufe jetzt auf: Zweiter und dritter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Mit aller Macht unsere Verfassung schützen – Extremistischer Gewalt trotzen und Radikalisierung entschlossen bekämpfen auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/9728 – Kein Platz für sicherheitsgefährdenden Extremismus, Islamismus und Kalifatsfantasien – Freiheit und Rechtsstaat verteidigen auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/9709 – Man hat sich darauf verständigt, diese beiden Anträge aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam zu behandeln und in der ersten Runde eine Redezeit von 7 Minuten und in der zweiten Runde von 2 Minuten anzusetzen. Für die antragstellende Fraktion der SPD spricht Abgeordneter Haller.
Martin Haller SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Mannheimer Nachbar Rouven Laur war ein Held. Er wurde bei einer politischen Veranstaltung ermordet, als er ein zentrales Grundrecht unseres Staates verteidigte, die Meinungsfreiheit. Ihm und allen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sind wir zu großem Dank verpflichtet, ein Dank, der sich kaum in Worte fassen lässt; denn sie verteidigen jeden Tag unter Einsatz ihres Lebens unsere Gesellschaft, unsere Grundwerte, nicht zuletzt unser Grundgesetz. – Vielen Dank dafür. (Beifall im Hause) Knapp zwei Wochen nach dieser erschütternden Tat geht es heute im rheinland-pfälzischen Landtag darum, politische Schlussfolgerungen zu debattieren, und zwar in sachlicher Form, ohne Schaum vor dem Mund; denn nur das ist angemessen. Es ist daher auch richtig und gut, dass die zwei Volksparteien in Abstimmung mit den demokratischen Fraktionen ihre Aktuellen Debatten zu einer zusammengelegt haben. – Lieber Gordon, herzlichen Dank dafür. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mord in Mannheim wurde von einem afghanischen Täter begangen, der islamistisch geprägt war. Damit passt die Tat leider zum jüngst veröffentlichten Verfassungsschutzbericht RheinlandPfalz; denn dieser Bericht und auch andere Berichte geben ein klares Bild. Die größte Bedrohung für die Demokratie sind der Rechtsextremismus und der Islamismus. Diese zwei Extreme sind im Kern gleich: Sie wollen die Unfreiheit von Menschen. Für sie steht einer über dem anderen, Männer über Frauen, und ihnen sind Gewalt und Terror als Mittel recht. Wer anderes behauptet, liebe Kolleginnen und Kollegen, der verhöhnt die Realität. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich ein paar Anmerkungen machen, wie wir den Radikalisierungen trotzen können. Erstens muss unser Rechtsstaat mit klarer Kante zeigen, dass er wehrhaft sein kann und wehrhaft ist. Politik, Verwaltung, Sicherheitskräfte und Justiz müssen dafür sorgen, dass in Deutschland niemand unbestraft bleibt, der die freiheitlichen Grundsätze angreift, seien es Nazis, seien es Reichsbürger, Linksradikale oder Islamisten. Aus diesem Grund ist es so wichtig, dass die Polizei und der Verfassungsschutz sehr gut aufgestellt sind und mit hohem Druck ermitteln können. Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten verantwortungsvolle Demokraten an folgender Doppelbotschaft immer festhalten: Die Mehrheit der nach Deutschland Geflüchteten ist willkommen, weil sie Schutz suchen und gesetzestreu sind. Zugewanderte gehören zu uns, zu Deutschland, ohne Einschränkung. Straftäter, Schwerststraftäter und islamistische Gefährder ohne deutschen Pass aber müssen schnellstmöglich abgeschoben werden, auch zurück in Staaten wie Afghanistan und Syrien. (Beifall im Hause) Aber – auch das ist ein wichtiges Aber an dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir müssen auch der Wahrheit ins Auge blicken und erklären, warum es sehr schwierig ist, manche Gewalttäter aus Deutschland herauszubekommen, weil sie keine Pässe haben, Länder wie Somalia kein funktionierender Staat sind und weil Deutschland zum Glück – das dürfen wir bei dieser Debatte nie vergessen – ein Rechtsstaat ist. Drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir mittel- und langfristige Strategien verfolgen, Maßnahmen zur Demokratiebildung, die Förderung von Partizipation und bürgerschaftlichem Engagement. Sie müssen weiter gestärkt werden, damit Menschen eben nicht in radikale Milieus abgleiten. Lassen Sie mich als gutes Beispiel an dieser Stelle die rheinland-pfälzische Präventionsagentur aufführen. Sie klärt seit 25 Jahren bezüglich Extremismus auf und hat schon fast 40.000 Menschen erreicht. Präventionsarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch so wichtig, weil heute in sozialen Medien leichter als früher extremistische Parolen kursieren. Dieser Hetze ist durch Medienbildung und Fake-News-Enttarnung entgegenzutreten und durch die konsequente Löschung von Hassbeiträgen. An dieser Stelle gibt es ein neues Gegenmittel. Seit Mitte Mai kann die Bundesnetzagentur – auch das hatten wir schon debattiert – dank des Gesetzes über die digitalen Dienste gegen Verunglimpfungen in den sozialen Medien und gegen Fake Videos vorgehen. Der Chef der Bundesnetzagentur hat jüngst eine harte Gangart angekündigt, und wir werden darauf achten, dass es nicht bei einer Sonntagsrede bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Wellen des Hasses im Internet auch durch harte Strafverfolgung und aufsehenerregende Aktionen brechen. Vergangene Woche haben die deutschen Strafverfolgungsbehörden an einem Aktionstag über 130 Maßnahmen gegen Hetze im Netz durchgeführt. Auch in Rheinland-Pfalz, Herr Innenminister, fanden Razzien statt. Erneut war über die Hälfte der bearbeiteten Hass-Postings der politisch motivierten Kriminalität rechts zuzurechnen. Es ging also um volksverhetzende Inhalte, um Propagandadelikte, das Verwenden von Hakenkreuzzeichen oder anderer widerlicher NS-Symbolik. All das beweist einmal mehr, die braune Saat treibt im Internet aus, und es wird unser stetiger Kampf bleiben, sie dort eben auch zurückzudrängen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend sagen, vielleicht reicht das auch alles noch nicht aus. Desinformation, Hass und – besonders schlimm – auch Antisemitismus breiten sich auf TikTok und auf Kanälen wie Telegram aus. Durch den TikTok-Algorithmus werden immer neue Videovorschläge produziert. Extremisten nutzen diese Dynamik aus und steuern manchmal auch ganz subkutan ihre verachtenswerten Parolen in die Algorithmen der Nutzer. Soziale Medien werden durch diese extremistische Unterwanderung zu Brandbeschleunigern für Radikalisierung. Es ist vollkommen klar, unser Rechtssystem gilt eben auch für TikTok. Dort muss es ebenfalls robust durchgesetzt werden. Vielleicht kann dies nur gelingen, wenn TikTok neu reguliert, verkauft wird. Dieser Schritt steht in den USA wohl bald an. Vielleicht finden wir aber auch in Europa gute Hebel, um gegen diese Blitzradikalisierungen im Internet weiter voranzukommen. Die Zeit drängt, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor es zu spät ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht deren Vorsitzender Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Wochen werden in den Bundesländern die Verfassungsschutzberichte vorgestellt. Dabei ist ein grundlegender Befund festzustellen. 75 Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes, dem Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ist die Bedrohung durch Extremismus für unsere Demokratie größer als je zuvor. Das müssen wir sehr ernst nehmen. Ob Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus, Extremisten eint, dass sie Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit und damit die Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung bekämpfen. Sie stellen eine große Gefahr für unser Gemeinwesen dar. Die von Reichsbürgern, Landesverrätern oder Spionage ausgehende Bedrohung ist aber auch so hoch wie nie zuvor. Dem, meine Damen und Herren, muss sich der Rechtsstaat mit aller Härte und Konsequenz entgegenstellen. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich frage mich: Was ist los in unserem Land? Da gehen zum Beispiel in Hamburg Tausende auf die Straße, fordern ein Kalifat, eine neue Ordnung in einem Gottesstaat mit Scharia, Tausende, die gern die Annehmlichkeiten unseres Wohlfahrtsstaates und die Freiheiten unseres Grundgesetzes genießen, die sie anderswo nicht hätten. Da gehen Tausende auf die Straße und bejubeln ohne Scheu die bestialische Ermordung von über 1.000 Kindern, Frauen, Männern, Alten und Jungen durch islamistische Terroristen der Hamas. Es jubeln Menschen, die hier in Frieden leben können. Da äußern einzelne Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen und Universitäten offen und ohne Scheu antisemitische Botschaften. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Unglaublich!) Da singen junge, neureiche Schnösel offen und unverblümt rechtsextreme Texte. Es ist richtig, diese Menschen zu brandmarken. Wenn es aber in den privaten Bereich hineingeht bis hin zu den Eltern und Arbeitgebern, muss das auch für Judenhasser, Antisemiten und Islamisten gelten. (Beifall im Hause) Da verbreiten deutschsprachige Prediger und Influencer ihre radikalen, illiberalen Botschaften auf TikTok. Sie haben Hunderttausende Follower und Millionen von Likes von jungen Menschen, die gern von der Freiheit hier profitieren. Da werden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei jugendliche Islamisten – 15 und 16 Jahre alt – festgenommen, die einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen, um Ungläubige zu töten. Da wird ein junger Polizist in Mannheim von einem radikalisierten afghanischen Flüchtling brutal ermordet, ermordet von einem Flüchtling, der hier Aufnahme und Hilfe gefunden hat. Meine Damen und Herren, das, was in Mannheim geschehen ist, stellt eine Zäsur dar. Es ist schockierend und lässt uns fassungslos zurück. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen des jungen Polizisten, der sein Leben noch vor sich hatte. Wir trauern mit ihnen. Unsere Gedanken sind aber auch bei unseren und vielen anderen Polizistinnen und Polizisten, die sich tagtäglich in den Dienst für diese Gesellschaft stellen und dabei Risiken für Leib und Leben eingehen. Dabei muss eines ganz klar sein: Die Geschehnisse der zurückliegenden Monate und der brutale Mord in Mannheim müssen Konsequenzen haben, klare, unmissverständliche, eindeutige Konsequenzen. Die Zeit folgenloser Lippenbekenntnisse muss vorbei sein; (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der SPD) denn, meine Damen und Herren, bei allen Anfeindungen, denen unsere freiheitliche Demokratie ausgesetzt ist, wird die massive Ausbreitung des politischen Islam zu einer immer stärker anwachsenden Gefahr für unseren Staat, unsere Sicherheit und die Art, wie wir leben und leben wollen; denn Deutschland hat in diesem Bereich offensichtlich ein Sicherheitsproblem. Dies ist auch auf die zu liberale Migrationspolitik der zurückliegenden Jahrzehnte zurückzuführen. – Ja, da muss sich auch die Union kritisch hinterfragen. Das gilt ebenso für den Rechtsextremismus, den wir zu lange unterschätzt haben. Diese zu liberale Flüchtlingspolitik hat dazu geführt, dass Menschen zu uns gekommen sind, die sich nicht mit unseren Werten identifizieren, sich nicht integrieren wollen und die nicht bereit sind, sich an die hier geltenden Regeln zu halten. Blicken wir der Wahrheit endlich ins Gesicht und fangen an gegenzusteuern. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei den FREIEN WÄHLERN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, wir müssen mehr für Integration tun, gerade auch bei jungen Menschen. Jedem, der hier als Flüchtling alle Vorteile des freiheitlichen Rechts- und Wohlfahrtsstaates in Anspruch nimmt und straffällig wird, muss aber bewusst sein, dass er nicht länger auf Nachsicht bauen kann. Wir dulden keinen Missbrauch des Gastrechts. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei den FREIEN WÄHLERN) Diesen Menschen können, wollen und werden wir keinen dauerhaften Platz in unserer freien Gesellschaft bieten. Wenn es sich dabei auch noch um Islamisten handelt, dann dürfte die Abschiebung in einen islamischen Gottesstaat für die Personen kein Problem sein. Bringen wir sie dann dorthin zurück, wo sie sich augenscheinlich politisch und gesellschaftlich am besten aufgehoben sehen. Falsche Toleranz ist übrigens auch bei denjenigen fehl am Platz, die als Nachfahren von Migranten hier geboren wurden und die Grenzen der Meinungsfreiheit bis aufs Äußerste strapazieren, indem sie Parolen vertreten, die klar gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Da sage ich ganz deutlich: Wehret den Anfängen. (Beifall der CDU, der FDP und bei der SPD) In diesem Kontext stellt sich für mich die Frage, was wir an verbalen Angriffen auf unsere verfassungsrechtlich garantierte staatliche Grundordnung ertragen müssen, wie weit unsere Toleranz bei der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit reichen muss. Ich habe dazu eine unzweideutige Meinung. Es muss unter Strafe gestellt werden, dass jemand zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufruft, insbesondere wenn es um einen islamistischen Gottesstaat geht; denn das ist schlichtweg das Gegenteil von freiheitlich und demokratisch. Wer das propagiert, den darf auch der deutsche Pass nicht schützen. (Beifall der CDU und bei der SPD) Bei Nichtdeutschen, die zu Kalifat und Scharia aufrufen, muss dies zur Regelausweisung führen. Das heißt, ohne Wenn und Aber muss das Aufenthaltsrecht – ich sage, egal welches Aufenthaltsrecht es ist – entzogen werden. Gleiches gilt für Inhaber einer doppelten Staatsangehörigkeit. Sie muss bei Missbrauch aberkannt werden, um Abschiebungen zu ermöglichen. (Zurufe von der AfD) Alles Weitere in Runde zwei. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Mehr denn je steht unsere Demokratie unter Druck, ist unser friedliches Zusammenleben in Gefahr. Ich merke es auch, wenn ich unterwegs bin in Rheinland-Pfalz, dass politisch motivierte Straftaten die Menschen verunsichern, rassistische Hetze, antisemitischer Hass, Angriffe auf Politiker:innen und allgemein eine Verrohung unserer Gesellschaft den Menschen Sorgen machen. Ich mache mir ebenfalls Sorgen, wenn ich sehe, dass Demokratiefeinde Anschläge verüben, wenn Hass und Hetze nicht nur online Raum greifen, sondern auch in den Parlamenten den demokratischen Diskurs zerstören will, und wenn haupt- und ehrenamtliche Politiker:innen um ihre Unversehrtheit Angst haben müssen. Das macht mir Sorge. Wenn wir in den aktuellen Verfassungsschutzbericht für Rheinland-Pfalz schauen, dann sehen wir, dass im vergangenen Jahr die Angriffe auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung deutlich zugenommen haben. Der Rechtsextremismus bleibt aber hier eindeutig die größte Bedrohung. Mit Blick auf den schrecklichen Mord in Mannheim zeigt sich aber auch, dass wir den religiösen Extremismus weiter im Blick behalten müssen. Ich sage es ganz klar auch an dieser Stelle, die schreckliche Gewalttat von Mannheim hat uns alle zutiefst erschüttert, und auch unsere Gedanken sind bei den Angehörigen und Kolleg:innen des ermordeten Polizisten. Diese entsetzliche Tat verdeutlicht uns einmal wieder, dass es gerade unsere Polizeikräfte sind, die tagtäglich für unsere Sicherheit und für unsere Demokratie einen hervorragenden Dienst leisten. Das verdient unsere höchste Anerkennung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Der brutale Mord an dem jungen Polizisten ist ein Angriff auf uns alle, auf unsere Demokratie. Deswegen möchte ich ganz deutlich an dieser Stelle sagen, für solche Taten darf es keine Entschuldigung geben, kein Verständnis, keine Toleranz, sehr geehrte Kolleg:innen, keine Toleranz für solche Taten. Ich habe auch keinerlei Verständnis für Menschen, die die Grenzen unserer Meinungs- oder Versammlungsfreiheit austesten, wie bei den erwähnten Demonstrationen, dass gerade diese Menschen diese Freiheiten missbrauchen, um ihren Hass und ihre Propaganda zu verbreiten. Dafür gibt es auch keinerlei Verständnis und keinerlei Toleranz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Wozu uns solche Taten wie in Mannheim aber eigentlich auffordern, ist, nicht in die typischen Reflexe zu verfallen, sondern genau hinzuschauen: Was sind die Hintergründe? Wie hat sich diese Person gegebenenfalls radikalisiert? Was hätten wir tun können? Was hätten Sicherheitsbehörden an dieser Stelle tun können? Wie können wir als Gesellschaft verhindern, dass sich Menschen radikalisieren? – Zum einen – das wurde auch in der Debatte erwähnt – brauchen wir starke Sicherheitsbehörden, das ist klar. Genau deshalb haben wir auch in der vergangenen Legislaturperiode den Verfassungsschutz gemeinsam reformiert, den Verfassungsschutz ertüchtigt, auch online genau hinzuschauen, verfassungsfeindliche Entwicklungen genau in den Blick zu nehmen und neue Entwicklungen zu erkennen. Wir können von unseren Sicherheitsbehörden auch in Rheinland-Pfalz zu Recht erwarten, dass sie bei Demokratiefeinden sehr genau hinschauen. Es sind aber nicht nur die repressiven Mittel, die wichtig sind. Um Radikalisierung zu verhindern, müssen wir sie bei der Wurzel packen und ihr in der Gesellschaft entgegenwirken. Auf Landesebene haben wir zahlreiche Maßnahmen für die Stärkung unserer Demokratie. Ich möchte den Landesaktionsplan gegen Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit erwähnen, Projekte gegen antidemokratischen, gewaltbereiten Extremismus und die Förderung einer demokratischen und gleichberechtigten Teilhabe. Der Landesaktionsplan beispielsweise enthält zahlreiche Maßnahmen, die eine Kultur der Gleichwertigkeit fördern und Diskriminierung abbauen. Warum erwähne ich das an dieser Stelle? – Es sind Diskriminierungserfahrungen, es sind Erfahrungen von Ausgrenzung, von einem verminderten Selbstwertgefühl, die Menschen für unterschiedliche Formen des Extremismus anfällig machen. Das ist ganz, ganz klar. Deswegen ist es so wichtig, dass wir Diskriminierungs- und Ablehnungserfahrungen entgegenwirken. Das ist ein gutes Mittel gegen Radikalisierung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen unsere Zivilgesellschaft stärken. Wir haben Anfang des Jahres erlebt, dass viele Menschen für unsere Demokratie auf die Straße gegangen sind und gesagt haben: Nein, menschenverachtende Ideologien wollen wir hier in Rheinland-Pfalz nicht haben. – Diese Haltung brauchen wir weiterhin. Wir brauchen sie unabhängig von Demonstrationen. Wir brauchen sie online und offline, nämlich überall und ganz egal, welche extremen Meinungen geäußert werden. Überall müssen wir diesen Meinungen ganz klar entgegentreten. Wir sind daher gefordert, auch den digitalen Raum nicht unseren Verfassungsfeinden zu überlassen, sondern wir müssen ganz klar entgegentreten. Ich finde es wichtig, dass wir an dieser Stelle ebenfalls sagen, es ist ein Auftrag, solchen Entwicklungen in unserer Gesellschaft entgegenzutreten. Wir sehen, wie viele Initiativen in den Regionen unterwegs sind. Das sind die Initiativen, die kontinuierlich Jugendbildungsarbeit machen und immer wieder von Projektförderung betroffen sind. Wir brauchen kontinuierliche Strukturen in unserer Zivilgesellschaft, die sich diesen extremen Einstellungen entgegenstellen. Deswegen finde ich es so wichtig, dass wir auf der Bundesebene über ein Fördergesetz für die demokratische Zivilgesellschaft diskutieren. Es ist wichtig, dass wir das voranbringen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, unsere Demokratie müssen wir jeden Tag mit Leben füllen und sie inzwischen jeden Tag verteidigen. Das heißt aber auch – das sage ich gerade auch mit Blick auf die vergangenen Wahlen –, jeden Tag aufs Neue wieder Vertrauen zurückzugewinnen, jeden Tag aufs Neue zu beweisen, dass unsere Demokratie funktioniert. Ich sage es deutlich, das ist eine Aufgabe aller demokratischen Parteien. Lassen Sie mich deswegen auch mahnend erwähnen, dass wir Demokratiefeinde nicht bekämpfen, wenn wir ihre ausgrenzenden Worte und ihre ausgrenzenden Forderungen übernehmen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Wer grenzt denn hier aus, seit Jahren?) Wir werden Demokratiefeinde nur kleinbekommen, wenn wir gemeinsam zeigen, dass Demokratie funktioniert, und wir gemeinsam um die bestmöglichen Lösungen von kleinen und großen Problemen der Menschen im Alltag ringen. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: So ein Geschwätz!) Wir werden diese Demokratiefeinde nicht wieder kleinbekommen, indem wir den rechten Narrativen hinterherlaufen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Lassen Sie uns bei allen unterschiedlichen Wegen, die wir möglicherweise bei dieser Debatte vorschlagen, nicht vergessen, dass wir einen gemeinsamen Grund haben, nämlich unsere Demokratie. Gerade jetzt, mehr denn je, sollten wir einander sicher sein und nicht in die typischen parteipolitischen Reflexe verfallen. (Heiterkeit bei der AfD) Deswegen gehe ich auf bestimmte Dinge, die in der Debatte gesagt worden sind, nicht ein. Ich appelliere nur, auch solche Taten wie die von Mannheim zum Anlass zu nehmen, gemeinsam genau hinzuschauen, was eine solch furchtbare Tat tatsächlich verhindert hätte, und eben nicht in die typischen Reflexe zu verfallen. (Unruhe bei der AfD) Demokratie muss funktionieren, und das können wir gemeinsam beweisen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das entsetzliche Verbrechen von Mannheim trifft uns alle tief und macht uns fassungslos. Der junge Polizist Rouven Laur wurde von einem islamistischen Terroristen und abgelehnten Asylbewerber brutal ermordet. Mehrere weitere Personen wurden teils schwer verletzt, weil sie es wagten, von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen und den politischen Islam zu kritisieren. Auch im Namen meiner Fraktion spreche ich der Familie, den Angehörigen, den Freunden und den Kollegen von Polizeihauptkommissar Rouven Laur unser tief empfundenes Mitleid und unser Beileid aus und wünsche ihnen viel Kraft und Trost. Den Verletzten wünsche ich rasche Genesung. (Beifall der AfD) Unsere Gedanken sind auch bei allen Sicherheits- und Einsatzkräften, die sich auch wegen der verfehlten Sicherheits- und Migrationspolitik der Altparteien täglich während ihres Dienstes in Lebensgefahr begeben müssen. (Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Och!) – Ihnen gilt unser Dank und Respekt und nicht „Och“, Frau Ministerpräsidentin. Leider spiegelt sich dieser schreckliche Vorfall in den täglichen Ereignissen auf den Straßen Deutschlands wider, eine Tendenz, die seit dem Jahr 2015 stetig zunimmt und die wir seitdem kritisieren. Zu viele vergleichbare Fälle haben wir in den vergangenen Jahren auch in Rheinland-Pfalz beobachten müssen, bei denen unsere Bürger der tödlichen Gewalt von Zuwanderern zum Opfer gefallen sind: Mia in Kandel, Susanna aus Mainz, Sascha und Jonas in Ludwigshafen-Oggersheim und Marcel in Büdesheim. Es sind junge Menschen, die ihre Leben vor sich hatten, verzweifelte Eltern und Familien, die ihres Lebens nicht mehr froh werden. Seit dem Jahr 2016 appellieren wir an die Verantwortlichen, die immer weiter steigende Spirale der Gewalt gründlich zu untersuchen und endlich Maßnahmen dagegen zu treffen. (Zuruf von der SPD) Zu weiteren Einzelheiten kommen wir morgen in der Aussprache zu unserer Großen Anfrage zur Kriminalitätsentwicklung auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Jahr 2023, aber ich kann hier schon teilweise vorgreifen und sagen, dass im Erfassungsjahr 2023 die Zahl der Tatverdächtigen im öffentlichen Raum um 2.252 Personen angestiegen ist, von denen ganze 35 einen deutschen Pass hatten. Viel zu lange haben die Bundesregierung und die Landesregierung weggeschaut, und Motor dieses Problems ist die CDU. Sie hat unter Merkel im Jahr 2015 die Grenzen geöffnet und unkontrolliert Menschen ins Land gelassen – nach dem Motto „Wir schaffen das“ – und viel zu lange an dieser verderblichen Politik festgehalten, auch hier in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD) Und die SPD? – Ihr Debattentitel klingt wie Hohn, wenn man sich den Umgang der Landesregierung mit der größten Gefahr für unsere Verfassung, dem Islamismus, ansieht. Wir erinnern uns noch gut an den Skandal um die vom Verein Arab Nil-Rhein betriebene Kita in Mainz, einen Islamisten als Ansprechpartner für eine Grundschule bezüglich Islamunterricht und die Bezüge zur Muslimbruderschaft und zum Salafismus. Ministerin Hubig hatte damals im Bildungsausschuss erklärt – ich zitiere aus dem Protokoll –: „Der Vorsitzende dieses Vereins sei nun einmal der Funktionsträger, der verfassungsrechtlich verpflichtend zu dieser InformatiIch sage Ihnen, es kann nicht sein, dass es verfassungsrechtlich verpflichtend ist, einen Islamisten in einer Grundschule als Ansprechpartner zu präsentieren. (Beifall der AfD) Innenminister Ebling arbeitet sich an der patriotischen Opposition ab und malt ein rechtes Schreckgespenst an die Wand, statt den politischen Islam und die ausufernde Ausländerkriminalität zu bekämpfen, die die Sicherheit unserer Bürger direkt bedrohen. Dabei streut er den Menschen ganz bewusst Sand in die Augen, um von linker Gewalt abzulenken, obwohl er es besser wissen müsste. Die Fakten, die uns die Landesregierung selbst mitgeteilt hat, lauten nämlich so. In Rheinland-Pfalz haben sich in den Jahren 2023 und 2024 bis zum 21. Mai 2024 insgesamt 94 Delikte ereignet gegen Politiker, Wahlkämpfer und Parteimitglieder. Von diesen Delikten sind 41 dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität -links-“ und ganze drei dem Bereich „Kriminalität -rechts-“ zuzuordnen. (Zuruf von der AfD: Hört, hört! –
Joachim Paul AfD
Das sind die Zahlen!) Das heißt, unsere Demokratie und ihre Repräsentanten müssen in RheinlandPfalz vor allem vor Linksextremisten geschützt werden, Herr Innenminister. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Dass Ihnen das nicht gefällt, Herr Hüttner, kann ich mir vorstellen. Das versuchen Sie seit Jahren zu beschönigen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Sie müssen mal den Verfassungsschutzbericht lesen!) Ich halte fest: Im Hinblick auf den Islamismus versagen SPD-Politiker auf ganzer Linie. Bundesinnenministerin Faeser löste den „Expertenkreis Politischer Islamismus“ auf. Stattdessen wird der „Expertenkreis Muslimfeindlichkeit“ mit über 1,5 Millionen Euro gefördert. (Abg. Joachim Paul, AfD: Unfassbar!) Nach dem islamistischen Attentat von Mannheim tauchte das Wort „Islamismus“ in den Erklärungen von SPD-Bundespräsident Steinmeier und SPDBundeskanzler Scholz überhaupt nicht auf, wie auch hier im Titel der Aktuellen Debatte. (Zuruf des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Wenn wir unsere Verfassung wirksam schützen wollen, dann ist hier schnellstens ein Umsteuern gefragt; denn der Islamismus ist die größte Gefahr für unsere Verfassung und unseren Staat, wenn wir an die jüngsten Großdemos für die Einführung eines Kalifatsstaats denken. Zurück zu Mannheim und den Reaktionen auf dieses schreckliche Verbrechen. Die Grünen sorgten in der vergangenen Woche für einen Tiefpunkt in der deutschen Parlamentsgeschichte. Als im Berliner Abgeordnetenhaus die Innensenatorin über den Mord an dem 29-jährigen Polizeibeamten Rouven Laur sprach, brachen Abgeordnete der Grünen-Fraktion in Gelächter aus. (Abg. Joachim Paul, AfD: Wahnsinn!) Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, kommentierte das so – ich zitiere –: Ihr Grünen in Berlin widert mich so an. Ihr seid es, die entmenschlichen, die pietätlos sind und die niemals Verantwortung für unser Land bekommen sollten. Ihr seid es, die Deutschland so radikal zum Negativen verändern. – (Beifall der AfD) Recht hat er. Die Grünen und Vergrünten sind in Regierungsverantwortung das größte Risiko für die Sicherheit unseres Landes. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Jawohl!) Als verantwortliche Politiker müssen wir umgehend Konsequenzen ziehen und die zunehmende Gewalt gegen unsere Bürger stoppen. Das heißt, wir müssen dem politischen Islam in Deutschland endlich den Stecker ziehen und politisch-islamistische Vereinigungen wie den Salafismus, Islamismus und „Muslim Interaktiv“ verbieten. Kriminelle und gefährliche Zuwanderer, die die Sicherheit unserer Bürger bedrohen, müssen konsequent ausgewiesen und die ungesteuerte Zuwanderung in unser Land muss beendet werden. Das fordert die AfD als einzige Partei seit Jahren – glaubhaft, das zeigen die Wahlergebnisse vom vergangenen Sonntag. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ja, ja, ja!) Wir werden weiter für die Sicherheit unserer Bürger kämpfen, bieten dabei auch unsere Unterstützung an, bei allen Vorhaben, die dem dienen, und wir werden weiter erstarken. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal kommt die Würde eines Parlaments an ihre Grenzen, und das mussten wir gerade gemeinsam erleben. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Den Tod eines jungen Menschen in dieser Art und Weise für die eigene populistische Agenda zu instrumentalisieren, (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) ist abstoßend. Herr Bollinger, Sie konnten Ihre Freude darüber, dass Sie einen vermeintlichen Grund für diese Polemik hatten, kaum verbergen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie tragen die Verantwortung! – Zuruf von der SPD) Das verhöhnt denjenigen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie verhöhnen die Opfer!) der schockierenderweise im Einsatz für unsere Freiheit und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, für unseren Rechtsstaat und Demokratie durch ein fürchterliches Verbrechen sein Leben verloren hat. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz und damit eine freiheitliche, eine rechtsstaatliche Verfassung, eine Verfassung, die uns allen ein Leben in Freiheit mit dem höchsten Gut der Menschenwürde seit 75 Jahren ermöglicht hat. Wir feiern eine Verfassung, die, wie jeder Rechtstext, für sich genommen nur Wirksamkeit entfalten kann, wenn es Menschen gibt, die für sie eintreten. Das sind Menschen, die im Alltag die Werte dieser Verfassung leben. Das sind Menschen, die sich politisch in der Demokratie engagieren. Das sind Menschen, die im Alltag überall, wo ihnen entsprechende Verfassungsfeinde begegnen, diesen widersprechen. Es sind aber in letzter Konsequenz auch diejenigen, die das Gewaltmonopol des Staates in den Händen halten und im schlimmsten Fall unter Gefahr für das eigene Leben unsere Rechts- und Verfassungsordnung durchsetzen müssen. Es ist schwer erträglich, dass mit Rouven Laur ein 29-jähriger junger Mann, als er versucht hat, genau diese Werte durchzusetzen, und als er genau das getan hat, was wir alle als politisch Verantwortliche von einem Polizeibeamten auch verlangen, dass er eingegriffen hat, als er gesehen hat, dass ein Mensch angegriffen wurde, hinterrücks von einem politisch-islamistisch motivierten Täter ermordet wurde, auf offener Straße. Das macht mich tief betroffen. Unser Mitgefühl, das Mitgefühl der Freien Demokraten, das Mitgefühl des ganzen Hauses, gehört insbesondere seiner Familie, seinen Kolleginnen und Kollegen, seinen Freunden und seinen Angehörigen. Es ist bitter, dass es zu einer solchen Tat gekommen ist, und es macht mich wirklich traurig. (Vereinzelt Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Peter Stuhlfauth AfD
Ja, schlechtes Gewissen! – Unruhe bei der SPD) – Herr Stuhlfauth, wenn Sie da etwas von schlechtem Gewissen reinrufen, dann ist das ein weiteres Beispiel dafür, was ich Ihrem Fraktionsvorsitzenden gerade schon gesagt habe. Freiheit ist unter Druck, Freiheit ist bedroht, und am Ende gilt der Satz: Jeder Extremist ist Mist. Am Ende wissen wir doch, dass die Frage der Radikalisierung oftmals eine Frage ist, die ein Stück weit von Zufällen abhängt, ein Stück weit davon abhängt, in die Fänge welches radikalen Rattenfängers – eines islamistischen Rattenfängers, eines rechtsradikalen Rattenfängers oder eines linksradikalen Rattenfängers – man gerät, wenn man empfänglich für extremistische Botschaften ist. Deswegen muss diese Tat ein weiterer Anlass sein, ganz konsequent unsere freiheitlichen Werte zu verteidigen und uns gemeinsam – das zeichnet die Debatte der demokratischen Fraktionen aus – dafür einzusetzen, dass jegliche Form von rechtsfeindlichem, menschenverachtendem Radikalismus in diesem Land weit weniger Raum bekommt, als sie ihn erschreckenderweise im Moment in der Öffentlichkeit hat. Der Islamismus ist eine Gefahr. Das wissen wir spätestens seit dem 11. September 2001. Seitdem ist der Islamismus auf dem Radar der Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig zeigt uns diese Tat wieder auf schockierende Weise, dass es immer noch Lücken gibt und es Lücken gibt, durch die Extremistinnen und Extremisten dringen können. Ja, ich teile die Forderung, wer in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einreist, um den Schutz dieser Rechtsordnung zu genießen, und diesen Schutz dieser Rechtsordnung missbraucht, um sie zu bekämpfen, um sie kämpferisch zu bekämpfen oder gar Straftaten zu begehen, der muss dieses Land verlassen, und das muss dann auch konsequent durchgesetzt werden, egal wohin. (Beifall bei der FDP, bei der SPD, bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer aber die Freiheitsrechte, die wir haben – – – Auch das ist Teil unserer Verfassung, die eine Antwort auf das schwerste Verbrechen der Menschheitsgeschichte war, auf eine unerträgliche Diktatur, die Millionen Menschen das Leben gekostet, diese ermordet hat. Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie. Unser Grundgesetz kennt Instrumente und einen klaren Auftrag. Dieser Auftrag lautet, sich mit aller rechtlichen Konsequenz gegen jeden zu wenden, der es unternimmt, eben diese freiheitlich-demokratische Grundordnung in diesem Land außer Kraft zu setzen. Das ist die Gemeinsamkeit zwischen allen Extremisten. Sie haben darüber hinaus alle noch eines gemeinsam, sie machen dabei vor Menschenleben nicht halt. Jegliche Formen des Extremismus haben leider in der deutschen Nachkriegsgeschichte Menschenleben gekostet. Es war immer klar, und es wird klar sein, und es wird klar bleiben, dass sich die Mehrheit dieser Gesellschaft in aller Konsequenz gegen solche extremistischen Bestrebungen wendet und sich ihnen mit aller Konsequenz entgegenstellt. Das beginnt im Bereich der Bildung. Das beginnt im Bereich der Wertevermittlung. Es geht aber weiter – das ist in dieser Debatte mehrfach angesprochen worden – auch bei der Frage, wie wir mit Veränderungen der Medienlandschaft umgehen können. Wir haben 1949 in unserer freiheitlichen Verfassung die Presse- und Rundfunkfreiheit verankert und gleichzeitig den Bereich privater Medien hoch reguliert, das private Fernsehen damals sogar nicht zugelassen. Niemand wird bestreiten, dass Deutschland zwischen 1949 und den 80erJahren eine Demokratie war. Wenn wir eine wehrhafte Demokratie haben, dann ist jetzt spätestens der Zeitpunkt, dass sie aufwachen muss gegen die Radikalisierung, die in sozialen Netzwerken stattfindet, und das Primat der Politik unter Achtung der Meinungsfreiheit an dieser Stelle gemeinsam mit unserem Wertekonstrukt konsequent durchsetzt. Auch das ist eine Lehre dieses schrecklichen Verbrechens aus Mannheim. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Deswegen müssen wir gemeinsam dafür kämpfen, dass wir in Zukunft gemeinsam nicht mehr gedenken müssen, weil Menschen im Einsatz für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ihr Leben verloren haben. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen, was ist los in Deutschland? Anlässe, über die Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats zu diskutieren, hat die jüngere Vergangenheit in unschöner Regelmäßigkeit geliefert. Dabei ist dem Irrsinn keine Grenze gesetzt. Reichsbürger träumen vom Umsturz, Rechtsradikale von Deportationen und Islamisten vom Kalifat auf deutschem Boden. Letztere erfreuen sich des Verständnisses politischer Akteure, deren kulturelle Sensibilität nicht einmal bei Gewaltaufrufen oder der Forderung nach der Vernichtung Israels endet. Was ist los in Deutschland? Bei den Bürgern herrscht Unverständnis darüber, wieso der offensichtlichen Veränderung des bundesrepublikanischen Alltags nichts außer einer Kondolenz in Dauerschleife entgegengesetzt wird. Es bedarf aber keiner soziologischen Ausbildung, um die politische Lähmung unserer Zeit zu verstehen. Wenn man sich uneins über den Feind ist, können schwerlich Ziele für Gegenschläge ausgemacht werden. Während wir im Zuge der Präsidentschaftswahlen in Amerika über die Zerrissenheit der USA sprechen, übersehen wir, dass die Polarisierung der deutschen Bevölkerung ähnlich weit vorangeschritten ist. Zunächst brannten in Amerika die Ivy-League-Universitäten und nun Hochschulen in Leipzig und Berlin, offen zur Schau getragener Antisemitismus in unseren Bildungseinrichtungen und auf unseren Straßen. Was ist los in Deutschland? Was ein klarer Fall für hartes Durchgreifen wäre, ist im Deutschland des 21. Jahrhunderts jedoch eher Anlass, sich haarspalterischer Ursachenforschung zu widmen. Das liegt nicht zuletzt an einem erheblichen Teil der Professoren selbst – wohlgemerkt nicht allen –, die wahlweise mit Verständnis oder Bestärkung auf die hasserfüllten Botschaften der Demonstranten reagieren. Doch wenn die Ideale vieler Köpfe der bildungsbürgerlichen Oberschicht aus den Lehren des Postmodernismus entspringen, mit Ablehnung von Wissenschaft, Vernunft und Freiheit, dann kann man von der restlichen Gesellschaft nicht erwarten, einen Wertekanon zu teilen, der sich vom christlichen Glauben, römischen Recht und griechischer Philosophie ableitet. In dieser Lehre des Relativierens, die weder richtig noch falsch kennt, gedeihen Extremisten jeder Art und degradieren die Mitte der Gesellschaft zum immer bedeutungsloser werdenden Zuschauer. Die Bürger dieses Landes erwarten zu Recht, dass politische Entscheidungsträger Maßnahmen zur Eindämmung des täglichen Wahnsinns ergreifen. Allerdings wird all das ins Nichts laufen, wenn uns die notwendige weltanschauliche Selbstverortung nicht endlich gelingt. Meine Damen und Herren, ja, Freiheit und Rechtsstaat verteidigen, aber was wir jetzt benötigen, ist ein neuer Gesellschaftsvertrag, der die berechtigten Bekenntnisse zum Grundgesetz ergänzt. Es geht um die Frage, wie wir in Zukunft zusammenleben. Unter dem Deckmantel eines falsch verstandenen Schutzes der Demokratie haben wir die Grenzen dessen, was im Sinne der Aufrechterhaltung einer offenen Gesellschaft zu ertragen ist, immer weiter verschoben. Was ist los in Deutschland? Von zügellosen Unverschämtheiten, die die sozialen Medien zum Wilden Westen 2.0 machen, über einen AfD-Europaabgeordneten, der die Machenschaften der SS-Schergen relativiert, bis zu einem seit zehn Jahren abgelehnten Asylbewerber, der einem Polizisten in blinder Raserei auf den Staat, der ihm Schutz gewährt, ein Messer in den Nacken rammt und damit letztlich ermordet, wir können es uns nicht länger leisten, kopfschüttelnd am Rand zu stehen und auf die Komplexität der Welt zu verweisen, wir müssen endlich zu einem grundlegenden Verständnis zurückkehren, was Recht und Gesetz ist, und kein Gedankenkonstrukt zur Diskriminierung derjenigen, die die Regeln des demokratischen Zusammenlebens als einschränkende Schikane betrachten, erschaffen. Es liegt natürlich in erster Linie an den Regierungstragenden, die offenkundigen Missstände in unserem Land zu beseitigen. Dafür müssen sie allerdings zuerst von allen erkannt und benannt werden, ohne Verständnis für Unverständliches aufzubringen. Was ist los in Deutschland? Um die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung in einem Bild zusammenzufassen, sage ich frei nach Friedrich Dürrenmatt: Deutschland ist ein Pulverfass und das Rauchen nicht verboten. Es kommen Schicksalsjahre auf Deutschland zu. Staat und Gesellschaft müssen wehrhaft und standhaft sein. Ich schließe deshalb mit Karl Poppers Worten: „Keine Toleranz den Intoleranten.“ (Beifall der FREIEN WÄHLER, vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe des Friedrich-Magnus-SchwerdGymnasiums aus Speyer. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Zudem sind es Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13, Remagen, Sinzig, Bad Breisig und Brohltal. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt haben noch drei fraktionslose Abgeordnete das Wort. Vorab der Hinweis: Die Redezeit beträgt maximal 3 Minuten. Zunächst spricht Abgeordneter Joa.
Matthias Joa fraktionslos
Geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Herr Dr. Streit, Sie haben recht, Deutschland ist gespalten, und die Menschen stehen sich zunehmend unversöhnlich gegenüber. Wir sollten uns fragen, woran das liegt. (Zuruf von der SPD) Eine Demokratie lebt vom Wettstreit. Sie lebt auch von harter Debatte, aber sie lebt gerade nicht von Ausgrenzung und Diffamierung abweichender Meinungen. Wir sollten uns die Frage stellen, ob der zunehmende hysterische Politikstil der letzten Jahre unsere Demokratie und Gesellschaft wirklich weiterbringt. Zu einem Demokraten gehört es, Fehler zugeben zu können. Die Vorgänge in Mannheim, Saarbrücken, Frankfurt, gerade in den letzten Tagen, die explodierenden Sozialkosten, die Brandrede vom Chef der Deutschen Börse, mancher wird sich, parteiübergreifend und klammheimlich, insgeheim schon einmal gefragt haben, ob diese Politik noch langfristig verantwortbar ist. Millionen Menschen, Deutsche, aber auch immer mehr Migranten, haben genug von dieser Politik. Sie möchten gute Arbeit, ein sicheres Leben und Zukunft für ihre Kinder. Sie wollen keine grob fahrlässige Schädigung unserer Wirtschaft, keine Zerstörung des Verbrennungsmotors, kein Gendern, keine Transformation ihrer Heimat, kein kaputtes Bildungssystem, in dem immer weniger Kinder Deutsch können und Kinder ohne Migrationshintergrund zunehmend die Minderheit darstellen. Die Bürger können nicht mehr verstehen, warum Millionen Fremde mit mehrheitlich tiefster Verachtung gegenüber Juden in unser Land gelassen wurden und werden und warum Tausende Islamisten ungestört demonstrieren und das Kalifat fordern. Die Menschen wollen nicht noch höhere Steuern, Krankenund Sozialversicherungsbeiträge. Sie wollen keine ungesteuerte Massenmigration mehr, keine faktische Übernahme durch den Islam und auch keine Energiewende, die Jobs und Wohlstand gefährdet. Sie wollen keine Millionenausgaben für einen Kampf gegen rechts, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der bewusst nicht zwischen gewalttätigen Rechtsextremisten und bürgerlichen, konservativen Rechten unterscheidet. Nein, liebe Kollegen, das rotgrüne Gesellschaftsmodell, der linksgrüne Zeitgeist, er vergeht. Die Menschen befreien sich zunehmend aus dem geistigen Gefängnis, welches Sie errichtet haben. (Heiterkeit des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau gegen diesen neuen politischen Wandel und nicht für unsere Verfassung und für Meinungspluralität kämpfen Sie, liebe SPD und Grüne, verzweifelt an. Ihr angebliches Ziel des Schutzes unserer Verfassung ist vorgeschoben. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Sie wollen nicht erkennen, dass Sie selbst es waren, die die Spaltung der Gesellschaft und den Umgang mit anderen Meinungen immer mehr vorangetrieben und eskaliert haben. Der Großteil Europas ist bereits vom politischen Wandel erfasst. Doch Sie glauben immer noch, alle anderen wären die Geisterfahrer. Wir brauchen eine Demokratie, die die Freiheit sucht, eine Demokratie der gleichen Chancen, eine Demokratie, die die Probleme nicht unter den Teppich kehrt, die den Unmut weiter Bevölkerungsteile nicht stigmatisiert. Ich komme zum Ende. Wir brauchen die Konzentration auf das Wesentliche. Es ist höchste Zeit dafür. (Glocke des Präsidenten) Sollte Ihre Lösung darin liegen, den Kampf gegen rechts zu verschärfen, die Sozialsysteme weiter zu fluten und die Wirtschaft weiter zu vertreiben, dann kann ich Ihnen versichern, Sie machen einen historischen Fehler, für den das Land und seine Bürger teuer bezahlen werden. (Beifall bei der AfD)
Hendrik Hering
Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Frisch das Wort.
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das von einem afghanischen Zuwanderer verübte Massaker von Mannheim war der vorläufige Höhepunkt einer langen Reihe islamistisch motivierter Gewaltverbrechen in unserem Land. Es ist ein Menetekel für die verfehlte Migrationspolitik der vergangenen zehn Jahre, für die CDU, SPD, Grüne und FDP die Verantwortung tragen. Wie sehr der Islamismus in Deutschland bereits erstarkt ist, ist auf bundesdeutschen Straßen längst nicht mehr zu übersehen. Ein aufgepeitschter und gewaltbereiter Mob fühlt sich so sicher, dass er sich zu Tausenden zusammenschließt, um seinen Hass auf Juden und Ungläubige öffentlich zu zelebrieren. Forderungen nach Scharia und Kalifat, von blankem Antisemitismus gekennzeichnete Demonstrationen und unverhohlene Drohungen gegen unseren Staat und die Werte unserer Gesellschaft prägen das Bild. All das begleitet von widerwärtigen Szenen an deutschen Universitäten, an denen sich Linksextremisten und Steinzeitislamisten in ihrer gemeinsamen Feindschaft auf jüdisches Leben verbünden. Hinzu kommt eine weitgehend unter dem Radar verlaufende Entwicklung in unseren Schulen. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat ergeben, dass für mehr als zwei Drittel der befragten muslimischen Schüler die Regeln des Korans wichtiger als die deutschen Gesetze sind. Knapp die Hälfte glaubt, dass ein islamischer Gottesstaat die beste Staatsform sei. Über 30 % hält Gewalt gegen Kritiker ihrer Religion für berechtigt. „Schulen sind vielfach längst Orte, in denen der Islam vorherrscht und Anpassung erzwingt: In Fragen der Religion, Kleidung, Sport“, so der deutsch-türkische Islamkritiker Ali Utlu. Nach einer Umfrage des Zentrums für Islamische Theologie Münster betrachtet selbst unter angehenden Islamlehrern jeder Dritte die Juden als seine Feinde. Ein Viertel befürwortet die Einführung der Scharia in Deutschland. Schließlich drohen anhaltende Zuwanderungen aus dem islamischen Kulturkreis und hohe Geburtenraten in muslimischen Familien, unser Land unumkehrbar und drastisch zu verändern. Meine Damen und Herren, das furchtbare Blutbad von Mannheim ist eines von unzähligen Folgeschäden der kulturellen Selbstaufgabe, der verordneten Missachtung des Eigenen und der politisch gewollten Masseneinwanderung durch den geduldeten und geförderten millionenfachen Missbrauch des Asylsystems. Dass Politik und Zivilgesellschaft sich angesichts dessen immer noch im Phrasendreschen und Relativieren üben und gleichzeitig den undifferenzierten Kampf gegen alles rechts von der Mitte als Ablenkungsmanöver forcieren, ist fatal. In Wahrheit gibt es nur eine logische Konsequenz aus der messerklingenscharfen Realität, die wir gerade erleben: eine migrationspolitische Kehrtwende, die Deutschlands Grenzen für illegale Migration schließt, die sozialen und finanziellen Zuwanderungsmagnete abstellt und die Signale auf Abschreckung und Rückführung stellt. Leider habe ich erhebliche Zweifel, (Glocke des Präsidenten) ob die politisch Verantwortlichen einschließlich der CDU dies wirklich verstanden haben und ihren hehren Worten nun endlich Taten folgen lassen. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei der AfD)
Hendrik Hering
Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Hartenfels das Wort.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schellhammer hat eigentlich die entscheidende Frage am Ende ihrer Rede gestellt: Was hätte die Tat von Mannheim verhindern können? Wenn man sich die Debatten der letzten Tage anschaut und die Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, dann sollten wir noch einmal ganz in Ruhe überprüfen, ob sie Mannheim hätten verhindern können. Ich nehme die Regierungserklärung von Herrn Bundeskanzler Scholz und greife einmal drei von vier Maßnahmen auf, die er vorgeschlagen hat, und dann prüfen wir einfach einmal. Eine Maßnahme ist, straffällige Asylbewerber künftig wieder nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Das kann man machen, aber die Tatsache ist einfach, dass der junge Afghane kein straffällig gewordener Asylbewerber war. Er ist nicht aufgefallen. Das heißt, diese Maßnahme hätte Mannheim nicht verhindert. Nehmen wir einen zweiten Vorschlag: Terroristische Straftaten, die verherrlicht werden, sollen auch als Abschiebegrund herhalten können. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, sage ich einmal, aber auch hier ist es leider so, dass der junge Afghane, seit neun Jahren in Deutschland, nicht irgendwo, auch nicht im Netz, aufgefallen ist, irgendwelche terroristischen Straftaten zu verherrlichen. Auch diese Maßnahme wird also künftig eine Tat wie diese mörderische Tat von Mannheim nicht verhindern. Dann hat Scholz angekündigt, was immer phlegmatisch passiert, wenn wir solche Aktuellen Debatten zu solchen verrückten, schlimmen und verbrecherischen Straftaten haben – Zitat –: Wir werden „das Strafrecht gezielt schärfen und solche hinterlistigen Überfälle härter bestrafen“. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Hand aufs Herz: Glauben wir wirklich, dass dieser junge Afghane mit dieser Wahnsinnstat sich hätte davon abhalten lassen, wenn er vorher einmal ins Strafrecht hineingeschaut und festgestellt hätte, dass er noch härter als sowieso schon bestraft worden wäre? Ich glaube, die drei Beispiele zeigen, das sind alles Maßnahmen, die man machen kann, aber es sollte auch noch einmal deutlich machen, es geht hier nicht um Aktionismus, sondern bezogen auf Mannheim sind das alles drei Forderungen, die uns da nicht weitergeholfen hätten, weil bei allen drei Forderungen dieser junge Afghane, der seit neun Jahren hier lebt, sich integriert hat, eine deutsche Frau und zwei kleine Kinder hat, nicht aufgefallen ist und trotzdem diese Tat passiert ist. Wenn überhaupt, müssen wir bei dem Thema über viele vorbeugende Maßnahmen, über viel Sensibilität reden. Deswegen möchte ich noch einmal deutlich machen, wie gewalttätig wir als Gesellschaft in Gänze eigentlich sind; denn vor wenigen Tagen wurde der Bericht zum Thema der häuslichen Gewalt veröffentlicht. Wenn man sich das anschaut, also die Gewalt mitten in unserer Gesellschaft, will ich diese Zahlen immer nicht glauben, wenn ich sie lese. Im Jahr 2023 gab es 250.000 gewalttätige Übergriffe in den deutschen Schlafzimmern und Wohnzimmern, dabei 331 mit Todesfolge in Deutschland. Das ist fast jeden Tag eine Todesfolge, und das sind zu 80 % Frauen. (Glocke der Präsidentin) Ich möchte einfach noch einmal daran erinnern, wie wichtig es ist, dass wir uns Gedanken grundsätzlicher Art darüber machen, wie wir in vielen, vielen Bereichen deutlich friedlicher und mit weniger Gewalt miteinander umgehen.
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner ist Staatsminister Ebling.
Michael Ebling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben 75 Jahre Grundgesetz gefeiert, und wir haben allen Grund zu feiern. Es ist eine wunderbare Verfassung. Es ist ein wunderbares Grundgesetz, es gibt uns wunderbare Werte. Es sichert uns Freiheit, es sichert uns Demokratie. Wir können reden, wie uns der Schnabel gewachsen ist. Wir müssen keine Angst haben vor Verfolgung. Alles das sichert dieses Grundgesetz. Es bettet uns ein in Europa, es bettet uns ein in eine hoffentlich in Zukunft friedlichere Welt, und es gibt uns den Stolz, dass wir aus den Lehren des verbrecherischen, barbarischen Naziregimes die richtigen Konsequenzen gezogen haben. Ein Grund zu feiern, der auch Anlass dafür war, dass sich alleine in diesem Jahr, nachdem Fantasien über Remigration aus rechtsextremistischen Kreisen in Deutschland publik wurden, über 1 Million Menschen plötzlich auf den Straßen wiedergefunden haben. (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Menschen aus der Nachbarschaft, Menschen, die im besten Sinne des Wortes wie Du und ich eines deutlich machen wollen: Wir wollen diese Freiheit, wir wollen diese Demokratie. Wir sind bereit, sie zu verteidigen. – Die überwiegende Mehrheit in diesem Land, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, steht zu dieser Demokratie, steht zu diesem Grundgesetz und ist auch bereit, dafür zu kämpfen. Das ist eine gute Bilanz bei 75 Jahren Grundgesetz. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Es ist aber nicht wegzudiskutieren, und das zeigt auch die Debatte: Die Verfassung hat mehr als nur ihren Schutz verdient. Sie hat immer mehr Aufgaben bekommen, um sich vor denen zu schützen, die diese Verfassung nicht wollen, sie überwinden wollen, sie sogar offen bekämpfen. Deshalb ist es gut, dass unser Frühwarnsystem, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) unser Verfassungsschutz, an dieser Stelle herausragend funktioniert. Corona, der Überfall Russlands auf die Ukraine, der Terror der Hamas, das sind weltpolitische Zäsuren, drei an der Zahl in weniger als fünf Jahren. Die Folgen für die Demokratie sind für uns alle spürbar. Wir haben mehr Feinde. Wir haben sie inzwischen von außen. Wir reden anders über Spionage, über das Ausspionieren von Unternehmen und demokratischen Parteien, wie es gerade ganz aktuell bei dem Cyberangriff auf die Christlich Demokratische Union feststellbar ist. Wir reden leider auch über mehr Feinde von innen, die sich gegen diese Demokratie richten, mit immer mehr Erzählungen, mit immer mehr Verschwörungen und Mythen, mit immer mehr Hetze und mit immer mehr Hass, insbesondere im Internet gegen Andersdenkende. Das sind alles Worte, die in der analogen Welt den Boden für schwere Gewalttaten bereiten, Taten gegen Menschen jüdischen Glaubens, Taten gegen Menschen muslimischen Glaubens, in den letzten Wochen und Monaten auch immer stärker Taten gegen Menschen, die sich politisch für unser Gemeinwohl in diesem Land engagieren, aber auch Journalistinnen und Journalisten, alle die, die für die Freiheit stehen, sind davon nicht ausgenommen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es ist festzustellen, dass wir eine neue Qualität und eine neue Dynamik an dieser Stelle haben. Ja, deshalb ist es gut, wenn die SPD bei diesem Antrag formuliert: „Mit aller Macht unsere Verfassung schützen.“ Genau das ist unser Auftrag. Die Klarheit, für die wir und auch die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden stehen, heißt deshalb: Wir bleiben wehrhaft, meine Damen, meine Herren. Wir bleiben wehrhaft. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Ich habe vor wenigen Tagen den Verfassungsschutzbericht 2023 vorgestellt. Er kennt alle Formen des Extremismus. Er kennt auch die Beschreibung des Linksextremismus und seine Herausforderungen in unserer Gesellschaft, genauso wie religiösen Fanatismus. Er kennt aber auch zwei Schwerpunkte. Dort, wo es besondere Schwerpunkte gibt, muss besonders hingeschaut werden, und das sind ganz klar auch bei uns in diesem Bundesland der Rechtsextremismus und der Islamismus. Wir reden nicht nur über bekannte rechtsextremistische Strukturen, also von denen, die sich als Verfassungsfeinde zusammenrotten, um am Ende diese Verfassung mit aggressiver Grundhaltung abschaffen zu wollen. Nein, wir reden auch immer mehr über die Vermischung zwischen dem, was hier im Parlament an Vertreterinnen und Vertretern der AfD sitzt, mit offen rechtsextremistisch agierenden Personen und Positionen. Die Radikalisierung der AfD, sie setzt sich auch in Rheinland-Pfalz fort. Einen gemäßigten Flügel kann man nicht mehr erkennen. Insofern ist es wichtig, dass dieser Verfassungsschutz genau dort hinschaut, wo Grenzziehungen immer schwerer möglich werden und wo sich die Beteiligten gar keine Mühe mehr geben – Stichwort „Zentrum für Rheinhessen“ –, überhaupt noch Grenzen ziehen zu wollen. Deshalb ist es gut, dass uns das Oberverwaltungsgericht in Münster den Rücken gestärkt hat, damit der Verfassungsschutz in Deutschland die AfD als Gesamtpartei als Verdachtsfall betrachten kann; denn es ist notwendig, dass der Verfassungsschutz gewahrt bleibt, dort hinzuschauen und antidemokratische Tendenzen weiter offenkundig zu machen, sie zu beschreiben und sie eben mit allen Mitteln, die uns in der Demokratie zur Verfügung stehen, zu beobachten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Das ist ein Schwerpunkt. Deshalb ist es genauso wichtig, weiterhin ebenso über politisch motivierte Kriminalität zu sprechen. Nicht so wie Sie, Herr Dr. Bollinger; denn Sie sprachen falsch darüber. Deshalb ist es mir wichtig, noch einmal anhand der Zahlen zu unterstreichen, unabhängig von Straftaten zum Nachteil von Amts- und Mandatsträgern reden wir bei Straftaten der politisch motivierten Kriminalität rechts von einer klaren Dominanz, auch im vergangenen Jahr 2023: rechts 1.245, links 128. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Das sind die Zahlen, die wir in der Statistik haben. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie wissen, dass das Unsinn ist!) Das sind die, die wir veröffentlicht haben, und die sollten zitiert werden. Dann wird nach wie vor deutlich, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Es geht um Gewalttaten! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) die Gefahr für die Demokratie geht schwerpunktmäßig vom Rechtsextremismus aus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER –
Dr. Jan Bollinger AfD
Es geht um Angriffe!) – Herr Dr. Bollinger, Sie mögen das, wie eben gehört, als „patriotische Opposition“ bezeichnen. Das hat die Welt gestern gesehen, was für Sie patriotische Opposition bedeutet. (Abg. Martin Brandl, CDU: Ja!) Als Staatspräsident Selenskyj im Deutschen Bundestag gesprochen hat, haben Ihre Freundinnen und Freunde den Saal noch nicht einmal betreten. (Abg. Martin Haller, SPD: Beschämend!) Wer für Putin klatscht, der ist vieles, vor allen Dingen viel Schlimmes, aber der ist eines sicher nicht, ein Patriot. (Anhaltend starker Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Zurufe des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich will auch zum zweiten Schwerpunkt kurz sprechen. Es ist der Islamismus, den es zu bekämpfen gilt. Die CDU hat formuliert: „Kein Platz für sicherheitsgefährdenden Extremismus, Islamismus und Kalifatsfantasien.“ Auch hier dreimal ein klares Ja. Wir wollen diese abstrusen, wir wollen diese hochgefährlichen Gedanken nicht haben. Wir wollen sie auch nicht bei uns haben. Wir verfolgen hier weiter eine NullToleranz-Linie. Deshalb ist es richtig, dass wir nicht nur darüber diskutieren, sondern auch die Konsequenzen ziehen, dass schwere Straftäter, die hier Schutz suchen, abgeschoben werden. Das ist auch für das Verständnis einer humanen Flüchtlingspolitik konstitutiv und eine wichtige Voraussetzung. Es geht noch weiter aus meiner Sicht, wenn wir nächste Woche in der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz über den Vorschlag beraten, in der Ordnungspolitik das Aufenthaltsrecht weiter so zu verändern, dass jemand, der hier Schutz sucht und Hass und Hetze verübt oder gar zu Gewalt aufruft, letztendlich seinen Schutzstatus verlieren muss, weil die Sicherheitsinteressen Deutschlands höher stehen als in diesem Fall das individuelle Schutzgut. Das zeigt, die Diskussion ist nicht nur im Fluss, sondern auch hier gilt: Wir sind wehrhaft, und wir wissen unsere Demokratie zu verteidigen. Wir wissen aber auch, dass das nicht immer nur repressiv geht. Deshalb bin ich auch sehr stolz darüber, dass wir in Rheinland-Pfalz so viele gute Ideen, Aktionen und vor allen Dingen engagierte Menschen haben, die sich in Demokratienetzwerken und auf vielen, vielen Ebenen, nicht zuletzt im Übrigen gerade am Sonntag in der Bewahrung demokratischer Werte bei Wahlen um kommunale Mandate, engagieren und behaupten. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Sie verdienen auch unsere Unterstützung und sie verdienen auch unsere Förderung. Das kann finanzielle Förderung bedeuten, wenn es darum geht, die Vielfalt zu stärken und dem demokratischen Gedanken immer wieder neu zum Durchbruch zu verhelfen. Frau Präsidentin, ich möchte mich bedanken für die Worte des Herrn Präsidenten hier in diesem Hause zu dem Terrorakt von Mannheim. Unsere Polizei trauert auch und nimmt hohen Anteil. Es ist gut zu wissen, dass dieses Parlament, so wie es sich heute hier artikuliert hat, uneingeschränkt hinter denen steht, die auch in Rheinland-Pfalz für die Sicherheit und die Freiheit eintreten und damit alle diese Risiken tragen. Mögen sie immer gesund zurückkehren von ihren Einsätzen, und mögen sie weiterhin diese Unterstützung der Bevölkerung und des Parlaments haben. Das ist das Wesentlichste, was wir ihnen geben können als den Bewahrerinnen und Bewahrern von Sicherheit, Ordnung und Demokratie. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)
Kathrin Anklam-Trapp
Bei einer zusammengelegten Debatte und der Redezeit der Landesregierung von 9 Minuten stehen den Fraktionen jetzt noch 5 Minuten Redezeit zur Verfügung. – Ich sehe die Wortmeldung von Martin Haller. Bitte, Sie haben das Wort.
Martin Haller SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ganz herzlich bei den demokratischen Fraktionen für eine differenzierte Debatte bedanken. Ich glaube, das war angemessen, und es war wichtig, dass wir die heute geführt haben. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Wir haben die Dinge klar benannt. Wir haben uns über mögliche Konsequenzen ausgetauscht, und wir haben Ideen eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Demokratie. Dafür sind wir hier in diesem Haus, und das macht eine differenzierte Debatte aus. Eines haben wir, wir Demokraten an keiner Stelle, auch wenn wir unterschiedlicher Meinung sind – das muss ich an der Stelle auch sagen, nicht alles, was gesagt wurde, teile ich persönlich, teilt die SPD-Fraktion, teilt die Koalition, sie teilen das zum Teil von uns nicht –, getan: Wir haben nicht pauschalisiert, wie es andere wieder gemacht haben, die das immer so machen, die von „den“ Zuwanderern sprechen, die nicht differenzieren, dass es immer solche und solche gibt, die Dinge fordern, die sich in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen verbieten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen gemeinsam immer wieder deutlich machen, dass wir auch miteinander ringen, dass wir auch unsere Differenzen haben, aber wir gegen die Gefahren für unsere Demokratie gemeinsam Seit an Seit stehen, den Extremisten, egal wo sie herkommen, die Stirn bieten, und wir das bis zum letzten Atemzug machen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Gordon Schnieder, der Fraktionsvorsitzende.
Gordon Schnieder CDU
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Ebling, vielen Dank für Ihre Worte, und auch lieber Martin Haller, vielen Dank dafür. Dass die Rechtsaußen wieder mit ihren Narrativen spielen, dass unterirdische Zwischenrufe abgeseiert werden, war zu erwarten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Widerlich!) Ich helfe aber auch Ihnen gerne einmal weiter. (Abg. Damian Lohr, AfD: Unterirdisch!) Das L in AfD steht für Landesverräter. Das S in AfD steht für Spionageunterstützer und das R für Rechtsextremisten. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Wir brauchen von wahren Putin-Freunden und von wahren Antipatrioten, wie Sie es sind, keine Belehrungen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wer hat denn die Mörder ins Land gelassen? Doch nicht wir, sondern Sie!) Für die CDU-Landtagsfraktion stelle ich fest: Erstens: Abschiebungen müssen in Fällen von schwerer Kriminalität auch in Heimatländer mit kritischer Menschenrechtslage erfolgen. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Fordert die AfD!) Jeder Migrant muss wissen, dass das Gastrecht bei schwerer Kriminalität verwirkt ist. Zweitens: Wer Morde wie in Mannheim in sozialen Medien gutheißt oder zu islamistischen Gewalttaten aufruft, muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats verfolgt werden. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Fordert die AfD seit Jahren!) – Diese Narrative werden von den drei Farben Braun, Dunkelbraun, ganz Dunkelbraun jetzt nicht besser. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Martin Haller SPD
So ist es!) Drittens: Angriffe auf den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat müssen unter Strafe gestellt werden. Wer in Deutschland mit seinen Forderungen und Äußerungen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, muss strafrechtliche Konsequenzen direkt spüren. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Ja, das fordern wir seit Jahren!) Viertens: Zum Kampf gegen den politischen Islam gehört zwingend, dass alle vorliegenden Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz gebündelt und sowohl den Ordnungs- als auch den Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt werden. Wer sich radikalisiert, darf keinesfalls eingebürgert werden, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Fünftens: Straffällig gewordene und gewaltbereite Asylbewerber müssen in der Verantwortung des Landes zentral und nicht durch die Kommunen dezentral untergebracht werden. Keinesfalls dürfen solche Personen in den Kommunen verbleiben oder nach Haftverbüßung dorthin zurückkehren. Sechstens: die Turboeinbürgerung. Die Möglichkeit, bereits nach fünf Jahren den deutschen Pass zu erhalten, muss rückgängig gemacht werden. Meine Damen und Herren, gehen wir als Demokraten diesen Weg gemeinsam und schützen wir in aller Konsequenz die Errungenschaften unserer freien, demokratischen und vielfältigen Gesellschaft. Das geht nur, wenn wir konsequent alle rechtlichen Maßnahmen ergreifen, um die Feinde unserer Demokratie in die Schranken zu weisen und wenn notwendig und möglich auch aus unserem Land wieder herauszubringen; denn wer hier schwere Straftaten begeht, für den kann es in der eigenen Heimat ganz offensichtlich nicht schlimm genug sein. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Die Debatte hat mich, um ehrlich zu sein, in Teilen wirklich fassungslos zurückgelassen, weil wir gemerkt haben, wie eine furchtbare Straftat, eine furchtbare Straftat benutzt wurde, um hier in einer Art und Weise gegen eine ganze Gruppe zu polemisieren. Rechtsaußen, die AfD, hat jetzt hier wieder ganz klar gezeigt – etwas, was sich in der Innenpolitik durchzieht, was wir immer wieder sehen, wenn entsprechende Straftaten begangen werden –, dass ihnen die Herkunft des Täters wichtiger ist als der Respekt vor dem Schicksal des Opfers und seiner Angehörigen. Das haben wir in dieser Debatte wieder erlebt, und das lässt mich einfach nur fassungslos zurück. Das ist unmöglich, unmöglich. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Was wir ebenfalls erlebt haben, sind die Mechanismen der Ausgrenzung, wie Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit entsteht. Da wird das Handeln einzelner Personen genommen, um eine ganze Gruppe abzuwerten. Es wird gesagt: Seht her, da ist ein Straftäter, so sind die alle. (Abg. Michael Frisch, fraktionslos: Das hat doch keiner gesagt! Das ist doch Unsinn! Kein Mensch hat das gesagt!) Diese Mechanismen haben wir wieder hier mitten in der Plenarsitzung erlebt. Ich will auch ganz klar sagen, wir sollten sehr, sehr vorsichtig sein, wenn wir über die zugewanderten Menschen in den Jahren 2015 und 2016 sprechen und über die Politik der damaligen Bundesregierung. Dann meinen wir damit auch Menschen, die zu uns gekommen sind. Da sollten wir sehr, sehr vorsichtig sein, wie wir über die Menschen sprechen. Zwei Drittel der Menschen, die 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, sind in Arbeit. Neun von zehn sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Ja, man kann bestimmte Punkte dieser Zuwanderung kritisieren. Ja, das kann man machen, das ist Teil des politischen Spektrums, aber wir sollten sehr, sehr vorsichtig sein, wie wir über die damalige Politik sprechen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich bin Innenminister Ebling sehr, sehr dankbar, der noch einmal betont hat, dass sich unsere Bevölkerung hier in Rheinland-Pfalz in einer demokratischen Verfasstheit befindet. Das gilt auch für die Menschen mit Migrationshintergrund, die in Rheinland-Pfalz auf dem Boden unseres Grundgesetzes leben. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es ist ganz wichtig, darüber zu sprechen, wie wir Debatten über Integration, über Migration führen. Sprechen wir erst über Defizite? Wollen wir ganze Gruppen über einen Kamm scheren? Wir müssen über Chancen sprechen, die jeder Einzelne hier haben kann, weil wir in einer demokratischen Verfasstheit auch mit den Menschen mit Migrationshintergrund in Rheinland-Pfalz leben. Deswegen dürfen nicht Debatten über Zuwanderung, über Integration abrutschen, indem wir Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zur Grundlage unserer Debatten machen, (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) sondern genau darüber sprechen, welche Maßnahmen der Integration, welche Maßnahmen unseres Rechtsstaats tatsächlich notwendig sind und nicht reflexartig gefordert werden können. Uns ist das Schicksal einzelner Opfer nämlich wichtig. Deswegen müssen wir in entsprechende Art und Weise über solche Taten und über die Anlässe dahinter sprechen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Ihre Reden aufmerksam verfolgt. Sie sprechen von Hass, Hetze und ein immer schlimmeres Klima sowie die böse rechte Gewalt. Ich habe, als Sie das gesagt haben, an eine Person denken müssen: Robin Dautermann. Wer ist Robin Dautermann? – Robin Dautermann ist ein SPD- und Juso-Funktionär, der Musikvideos macht. Das ist anscheinend die Demokratielehre, die es bei der SPD gibt. Da bekommt man Folgendes beigebracht: „Labert der AfDler gerade Quatsch, trifft er uns und braucht danach Zahnersatz.“ (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Sie haben Leute in Ihren Reihen, die dazu aufrufen und auffordern, anderen Parteien, in dem Fall uns, der AfD, die Zähne auszuschlagen. (Zurufe der Abg. Michael Hüttner, SPD, und Michael Frisch, fraktionslos) Das ist Ihr Verständnis von Demokratie. Als Belohnung, was gibt es als Belohnung? – Da gibt es eine Einladung in die Staatskanzlei. Solche Leute sitzen in der Reihen der SPD, und dann erzählen Sie hier etwas von Hass und Hetze. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Sie erzählen hier etwas von Hass und Hetze, und dabei sitzen Hass und Hetze in Ihren Reihen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Dieser Satz ist kein Unfug. Diese Worte sind so gefallen. (Beifall bei der AfD) Dann sprechen Sie von der bösen rechten Gewalt. Kollege Bollinger hat es eben schon gesagt, von den um die 90 Straftaten, die körperliche Angriffe vorausgesetzt haben, (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) sind über 40 aus dem linksextremen Spektrum. Der Innenminister täuscht die Öffentlichkeit, indem er alles in einen Topf wirft und Meinungsdelikte mit Gewaltdelikten auf eine Ebene stellt. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. (Beifall der AfD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Sie wissen ganz genau, dass diese Statistik stimmt, weil das Antworten sind, die Sie uns geliefert haben. Ich möchte Ihnen aber auch noch einmal etwas aufzeigen zum Thema „Gewalt“. Was passiert denn in den letzten Tagen und Wochen? – Kollege Paul – er ist gerade im Schülergespräch – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die armen Schüler! – Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) wurde in Mannheim mit einem Teleskopschlagstock angegriffen, er und seine Gruppe. Ein AfDler wurde in Mannheim mit einem Teppichmesser angegriffen. In Karlsruhe kam es ebenfalls zu einem bewaffneten Angriff gegen die AfD. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Die Gewalt geht von Ihren Freunden aus. Man muss es so deutlich sagen, es sind Ihre Freunde, weil diese Leute in Ihrer Partei sitzen, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Sie können das jetzt alles wieder relativieren, aber vor der Wahrheit können Sie sich nicht verstecken. Das sind alles Fakten, die wir genannt haben. Sie bleiben immer faktenlos in dieser Debatte und beschwören dann immer den Kampf gegen rechts. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Wie sieht Ihr Kampf gegen rechts aus? – Im Verfassungsschutzbericht steht eine Menge Prosa, aber keine inhaltliche Position wird aufgegriffen. Da heißt es, die sind alle rechts, und die sind rechts, und die sind auch böse. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Junge Menschen, die sich zur Deutschlandfahne bekennen (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) und den „Stolzmonat“ zelebrieren, werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Ich frage den Verfassungsschutzchef: Was sagt er denn zu Herrn Dautermann? Ist das die Demokratie? Ist es demokratisch, solche Forderungen aufzustellen, anderen Parteien, anderen Politikern die Zähne auszuschlagen? – Natürlich nicht für den Innenminister und für den Verfassungsschutz. (Zurufe von der SPD) Man ist auf dem linken Auge blind. Ich gehe sogar weiter, der Linksextremismus wird aktiv gefördert. Wir können uns das anschauen in Mainz. Herr Ebling, Herr Minister Ebling, Sie waren jahrelang Bürgermeister. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Unter Ihrer Aufsicht wurden jahrelang Straftaten gegen die Burschenschaft Germania Halle begangen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Bewaffnet hat man versucht, in das Haus einzudringen. Das ist mehrmals passiert. Es hat mehrere Farbanschläge gegeben. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Sie haben weggesehen, Sie haben weggesehen. Von der Burschenschaft selbst ging nie eine Straftat aus. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Noch nie ging davon eine Straftat aus, und der Innenminister sagt, das sind die bösen rechtsextremen Burschenschaften. Das ist einfach nicht so. Sie von der SPD könnten einmal in der Geschichte zurückblicken. Ihre Partei fußt auf der Grundlage der Burschenschaften. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Ferdinand Lassalle, das ist einer Ihrer Gründer, einer der Gründer der SPD. Das müssen Sie endlich einmal in Ihren Kopf kriegen. Der Verfassungsschutzbericht, wie ich eben schon gesagt habe, enthält nur Prosa. Sie versuchen, Leute zu kriminalisieren, die den „Stolzmonat“ zelebrieren, die sich zu diesem Land bekennen. Sie brandmarken sie als Verfassungsfeinde, aber die Bevölkerung – das hat die Wahl gezeigt – (Glocke der Präsidentin) wird Ihnen das nicht durchgehen lassen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man glaubt, tiefer geht es nicht mehr, kommt einer von der AfD daher. (Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Ich habe das schon mehrmals gesagt, und es ist wirklich so. Sie schaffen es im Niveaulimbo immer noch unter die eigene Debatte, knapp unter die eigene Latte, knapp über dem Fußboden. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es ist wirklich nur bedingt erträglich. Manches, was man nicht gerne erträgt, muss man ertragen, wenn man es mit der Meinungsfreiheit ernst nimmt. Deswegen ertragen wir Sie hier auch, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) aber es ist in der Tat eine demokratische Zumutung. Herr Kollege Streit hat zutreffend Karl Popper und das Toleranzparadoxon hier angesprochen, weil Toleranz am Ende dazu führt, wenn man sie gegenüber denjenigen ausübt, die die entsprechende tolerante Ordnung beseitigen wollen, dass sie sich auflöst. Ich habe es im ersten Teil dieser Debatte schon einmal gesagt, der Innenminister hat es gesagt, und andere haben es in dieser Debatte auch gesagt, es bleibt richtig, unser Grundgesetz ist die Antwort auf das verbrecherischste Regime, das es in der Geschichte der Menschheit, nicht nur in der deutschen, jemals gab. Dieses Grundgesetz verankert eine wehrhafte Demokratie. Diese wehrhafte Demokratie unterscheidet nicht, welche Ideologie sie aus welchem Grund bekämpfen möchte, sondern diese wehrhafte Demokratie ist ein Auftrag, ein Auftrag übrigens an alle in dieser Gesellschaft, jeder Form von Extremismus in aller Konsequenz entgegenzutreten. Dafür stehen wir Freien Demokraten, und dafür stehen die demokratischen Fraktionen in diesem Haus glücklicherweise zusammen, egal, wie sehr Sie hier polemisieren und hetzen. Das geht an die Kollegen von der AfD. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gordon Schnieder und Marcus Klein, CDU) Um ganz konkret am Anlass zu bleiben, es sind sich hier die demokratischen Fraktionen einig, dass Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen und hier aus welcher Motivation heraus übrigens auch immer schwere Straftaten begehen, in diesem Land nicht bleiben dürfen. Es sind sich alle einig, dass der politische Islam, der Islamismus konsequent mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden muss, und das nicht erst seit der schrecklichen Tat in Mannheim. Es sind sich alle einig, dass der Rechtsradikalismus für diese Demokratie ebenso eine Gefahr darstellt. Wer ein bisschen in die deutsche Nachkriegsgeschichte schaut, der weiß, dass auch vom Linksradikalismus schwere Straftaten in diesem Land ausgegangen sind. Auch da war diese Gesellschaft sehr klar, sich dagegen zu stellen und sie zu bekämpfen. Am Ende – das ist dann eben auch ein Teil der deutschen Geschichte, in dem Jahr, in dem wir 75 Jahre Grundgesetz feiern können – haben sich die Demokratinnen und Demokraten gegen alle diese Umtriebe durchgesetzt, und so wird es auch diesmal sein, weil zum Glück die breite Mehrheit der Gesellschaft in diesem Land diese demokratischen Werte im Herzen trägt und hochhält und nicht wie Sie, die als Putin-Freunde, selbsternannte Patrioten hier durchs Land gehen, behaupten, sie wären für Deutschland und in Wahrheit gegen alles sind, was dieses freiheitliche Deutschland ausmacht, Herr Bollinger. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie dann hier rumlaufen und so tun, als hätten Sie jetzt hier irgendwie die Mehrheit in diesem Land errungen, dann will ich Sie daran erinnern, dass das Ergebnis, das Sie bei der Europawahl erreicht haben, in der Tat für Demokratinnen und Demokraten schwer erträglich (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Freude!) und ein Auftrag ist, aber eben glücklicherweise auch sehr weit entfernt von Ihren Fantasien irgendeiner Machtübernahme, irgendeiner Relevanz in diesem Land ist. Davon bleiben Sie sehr weit entfernt. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Da können Sie lachen. Wer in einer solchen Debatte lacht, der hat nun wirklich überhaupt nichts verstanden. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist schon alles sehr befremdlich, was Sie hier von sich geben. Herr Stuhlfauth, dass Sie sich in einer solchen Debatte hier kaputtlachen, das ist selbst für Ihren merkwürdigen braunen Verein in einer Dimension würdelos, die wirklich Hohn und Spott sein muss in den Augen von denjenigen, die einen Angehörigen im Einsatz für diese freiheitlich-demokratische Grundordnung verloren haben. Das ist wirklich unerträglich. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist übrigens genau das, was wir Ihnen hier schon oft genug gesagt haben. Das ist genau das, was übrigens herausgekommen ist, als ein paar Ihrer Technikfreunde zu blöd waren, die Mikrofone auszumachen. Sie weiden sich an solchen Taten. Sie wünschen sich, dass es diesem Land schlecht geht. Sie wünschen sich, dass es in diesem Land nicht gut läuft, (Glocke der Präsidentin) weil Sie meinen, daraus politisches Kapital schlagen zu können. Nichts ist unpatriotischer, nichts ist abstoßender als das, was Sie heute aus dieser Tat hier machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Wir sind die einzigen Patrioten!)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Islamismus wurde schon viel gesprochen, aber ich bin da ganz bei Herrn Ebling. Wir müssen einmal real existierende Probleme in diesem Land benennen. Das sind Nazis. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU) So deutlich muss ich das sagen. Ja, Nazis. Wir brauchen gar nicht groß rumreden. Ich habe es selbst erlebt. Der eine oder andere hat es vielleicht mitbekommen. Es ging auch durch die Presse. Ich habe in Koblenz einen Mitbewerber bei mir auf der Liste der Freien Wähler: Marlon Reinhardt, stadtbekannter Vertreter der Sinti und Roma. Er hat für die Stadtratswahl kandidiert und plakatiert. Jetzt ist Folgendes passiert. Er fährt morgens stolz mit seinem Sohn durch die Stadt, um ihm zu zeigen, wo der Papa hängt. Sie sind in der Goldgrube, stehen vor dem Plakat, und dann ist die Situation, Augen sind ausgeschnitten und antiziganistische, volksverhetzende Schmierereien sind darauf, mit denen den Sinti und Roma, der Familie Reinhardt, der Tod in der Gaskammer gewünscht wird. Das ist das, was Marlon mit seinem Sohn morgens in der Goldgrube erlebt hat. Das muss der Papa dem Sohn erklären, (Abg. Marcus Klein, CDU: Widerlich! –
Martin Haller SPD
Ja, das ist widerlich!) 75 Jahre nach dem Krieg, in dem der Opa vom Marlon das KZ überlebt hat. Dann fragt man sich, warum die Sinti und Roma Argwohn hegen. Ich habe Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Am nächsten Tag war ich dran: Augen ausgeschnitten, ganze Romane darauf geschrieben, ich sei ein Volksverräter, es sei also Verrat am deutschen Volk. Natürlich wird dann der Tod gewünscht. Das macht schon etwas mit einem. Es ist ein politisches Ehrenamt. Ich bin es jetzt hauptamtlich, aber es färbt ab auf die Leute. Sie fragen sich: Warum soll ich mir das antun? Nazis. Ich bin Ihnen dankbar im Polizeiapparat, Herr Ebling. Wir haben uns da gut aufgehoben gefühlt. Das LKA hatte mit mir Verbindung aufgenommen. Es wird auch erkennungsdienstlich behandelt. Die ganze Angelegenheit wird hoch eingestuft. Das muss ich an der Stelle sagen. Also dem Täter darf ruhig unwohl sein in seiner Haut. Die Polizei führt Befragungen durch; denn das macht man nicht ungesehen, vor einer Großwand, awk Plakat, zu stehen. Da steht man 20 Minuten, schreibt Romane und kritzelt herum. Es muss jemand gesehen haben. Ich hoffe, dass die Sicherheitsbehörden den Täter finden und er dann auch der gerechten Strafe, dem Verfahren zugeführt wird. Ich möchte aber positiv abschließen. Es gab viel Solidarität. Ich schaue einmal zu meinen Koblenzer Kollegen Carl-Bernard von Heusinger, Anna Köbberling. Ich habe parteiübergreifend und auch aus der Bevölkerung viel Solidarität erfahren, dass gesagt wurde, danke, dass ihr standhaft seid und weitermacht. Vielleicht noch einmal das aufgreifend, was Kollege Haller gesagt hatte: Die Mehrheit in der Bevölkerung ist nicht braun. Das hat sich am Wahlergebnis gezeigt. Marlon wurde von Platz 10 auf Platz 3 nach vorne gewählt. Er hatte einen aussichtslosen Platz, und die Bevölkerung hat die Antwort auf diese Schmierereien gegeben. Wenn man sieht, dass die Bevölkerung diese Solidarität abschickt, parteiübergreifend Solidarität besteht, die Sicherheitsbehörden sensibel sind und auch sensibel reagiert haben, dann macht mir das Hoffnung, dass die Mehrheit dieser Gesellschaft eben nicht den Weg einschlägt, sondern wachsam ist und die rote Karte zeigt, wenn Nazis Derartiges verüben. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: rung des Artikels 113) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9283 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/9732 – Als Grundredezeit sind 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Noch die kurze Information über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April dieses Jahres mit Aussprache statt. Eine Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss fand statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Ich darf um Wortmeldungen bitten. – Kollege Spies von der SPD-Fraktion hat das Wort.
Christoph Spies SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Im zweiten Durchgang – Sie sehen es – reden wir wieder über die Verfassung. Die Krawatte sitzt auch wieder bei der Verfassung. In der ersten Runde haben wir fraktionsübergreifend sehr viele Punkte zu Artikel 113 dargelegt und ausführlich besprochen. Im Ausschuss gab es keine neuen Erkenntnisse. Wir möchten die aktuell verbindliche Papierfassung im Verordnungsblatt ablösen und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform schaffen. Wir ziehen somit Artikel 82 Grundgesetz in Artikel 113 Landesverfassung nach. In der ersten Plenardebatte haben wir die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, insbesondere das Beispiel Polen hatten wir genannt, fraktionsübergreifend dargelegt. Es gibt zwei Ziele bei dieser Änderung, nämlich dass die Adressaten, die Bürgerinnen und Bürger informiert werden, was wir zum Beispiel heute beschließen und natürlich auch, dass es ohne Systembruch und Medienbruch nachgelesen werden kann. Erfüllt Artikel 82 Grundgesetz diese zwei Ziele? Das würden wir dann auch in Artikel 113 unserer Verfassung schaffen. Aus meiner Sicht Ja. Wir können es uns heute gemeinsam anschauen. Als Beispiel habe ich das Bundesgesetzblatt 2024 Nr. 54 Teil 1 zu Artikel 1 Nr. 11. d) gewählt. Die Fachpolitiker wissen schon, auf was ich hinaus möchte; keine Angst, kein Spoiler oder kein Vorgriff auf TOP 8 der heutigen Plenardebatte. Dort wird § 58 Abs. 9 a Aufenthaltsgesetz neu geregelt, tritt aber erst zum 1. August in Kraft. Wir wissen aber trotzdem schon bei TOP 8, dass es in Kraft treten wird und wie es kommt und können somit schon ein Landesgesetz in die Wege leiten. Sprich, es ist bestimmt. Die Diskussion im Bund ist beendet. Wir wissen, wie wir damit umgehen können. Ich konnte die Rede zu TOP 8 ohne Medienbruch schreiben. Sprich, ich musste nicht in die Bibliothek gehen und das Bundesgesetzblatt raussuchen, sondern konnte das ganz leicht im Internet nachlesen. Somit werden die Ziele erfüllt, und wir gehen davon aus, dass der neue Artikel 113 diese Ziele erfüllen wird. Wir stimmen sehr gerne zu, bedanken uns beim Justizminister und Justizministerium für die gute Arbeit und danken allen demokratischen Fraktionen für die gute kooperative Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verfassung. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Klein das Wort.
Marcus Klein CDU
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Aktuellen Debatte sehr viel Richtiges und Wertvolles über den Wert einer Verfassung gehört. Wir haben das auch gestern bei einer, wie ich fand, sehr großartigen, sehr würdigen Festveranstaltung zum 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes des Justizministeriums gehört, bei der auch klar wurde, dass ein Wert der Verfassung darin besteht, dass sie etwas Beständiges ist, etwas Festes, an dem man nicht leichtfertig herumschraubt. Wir haben das in der ersten Debatte schon einmal gesagt, ich habe das gesagt. Eine Verfassung hat einen inneren Wert. Man sollte sich sehr genau überlegen, welche Anpassungen man vornimmt. In diesem Fall ist es eine kleine Änderung, allerdings auch eine Aktualisierung, die es braucht und die mit der Zeit geht. Kollege Spies hat schon die wesentlichen Erwägungen genannt. Es war schon Thema in der ersten Aussprache. Insofern kann ich für meine Fraktion sagen, wir bleiben dabei, wir wollen an der Verfassung nur mit Bedacht Änderungen vornehmen. Diese Änderung, die wir heute machen, ist allerdings gerechtfertigt, weswegen werden wir heute in zweiter und morgen in dritter Lesung zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört, lieber Kollege Spies, lieber Kollege Klein, wir haben bereits von der Notwendigkeit der Änderung der Verfassung gehört und auch von der Erforderlichkeit der Schaffung der elektronischen Gesetzgebung. Im Rahmen der Gesetzgebung darf Digitalisierung aber nicht bedeuten, dass elektronische Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden. Herr Staatsminister Mertin und gerade auch Kollege Spies haben vom Medienbruch gesprochen, der durch dieses Landesgesetz vermieden werden soll und wird. Eine moderne Verfassung ermöglicht die digitale Bearbeitung von Gesetzen vom Entwurf bis zur Verkündung. Was hier im Großen funktioniert, wird in Zukunft dann auch im Kleinen in allen Verwaltungen in RheinlandPfalz zum Alltag gehören. Frau Kollegin Willius-Senzer und die weiteren Kollegen der demokratischen Fraktionen haben in der ersten Beratung zu Recht auf die Umsetzung im Ausführungsgesetz verwiesen. Hier werden dann die juristischen Feinheiten der elektronischen Verkündung erläutert werden. Ich bin Ihnen allen von den demokratischen Fraktionen – egal ob mit Krawatte oder ohne – sehr dankbar für Ihr klares Bekenntnis zu unserer Verfassung; denn es scheint nur eine kleine Detailfrage, eine Kleinigkeit geregelt zu werden. In der ersten Beratung wurde es schon erwähnt, mit Bezug auf die Ausschussfahrt nach Polen wurde auf die Bedeutung der Verkündung von Gesetzen hingewiesen. Wir haben auch in der Anhörung im Nachgang im Rechtsausschuss gehört, wie schwierig es in Polen nach wie vor ist, Gesetze zu verkünden. Diese Erfahrung hat uns alle für die Verwundbarkeit unserer politischen Ordnung sensibilisiert. Die Bedeutung jedes einzelnen Verfassungsorgans bei der Gesetzgebung ist uns allen noch einmal deutlich geworden. Dementsprechend werden wir Grünen dieser Verfassungsänderung in zweiter und dritter Lesung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute besprechen wir erneut die Änderung der Verfassung unseres Landes Rheinland-Pfalz, die es künftig ermöglichen soll, neue Gesetze auf digitalem Wege zu veröffentlichen statt wie bisher in Papierform. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die die Technologie in allen Bereichen unseres Lebens mit sich bringt, ist es naheliegend und sinnvoll, dass auch die Digitalisierung hier Einzug hält. Die Alternative zur Papierfassung des Gesetzes- und Verordnungsblatts durch die Veröffentlichung über eine digitale Plattform ist ein Schritt weiter in Richtung Digitalisierung. Diese digitale Plattform wird nicht nur dafür sorgen, dass neue Gesetze und Verordnungen schneller und effizienter zugänglich gemacht werden können, sondern sie ermöglicht auch erhebliche Kosteneinsparungen, indem die Druck- und Vertriebskosten wegfallen. Das ist ein sinnvoller Schritt hin zu einer transparenteren und effizienteren Verwaltung. Als demokratische Fraktion haben wir vorher schon im Rechtsausschuss zugestimmt und stimmen der Änderung des Artikels 113 unserer Landesverfassung zu. Danke. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Kollegin Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz sieht momentan noch vor, dass Landesgesetze ausnahmslos im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land RheinlandPfalz verkündet werden. Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll nun abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden. Unser Justizministerium treibt damit einmal mehr in lobenswerter Art und Weise die Digitalisierung unseres Rechtsstaats voran; denn der digitale Rechtsstaat ist unser Ziel, weil die Lebensrealität so vieler Menschen in diesem Land längst digital ist und der Rechtsstaat den Menschen dienen soll. Beharrlich und unaufhaltsam arbeiten auch wir als FDP daran, für unser Land einen bestmöglichen Standard in der Digitalisierung zu erreichen. Dabei kann unser Bundesland im Gegensatz zu vielen anderen schon wirklich große Erfolge vorweisen. Die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz schreitet im Eiltempo weiter voran. Die E-Akte ist in Rheinland-Pfalz bereits in Gerichtsbarkeiten angekommen. 47 von 56 rheinland-pfälzischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten schon mit der E-Akte. Nach den aktuellen Planungen sollen im September 2024 sämtliche ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien-, Betreuungs- und Grundstücksvollstreckungssachen mit der E-Akte ausgestattet sein. Digital wird in Rheinland-Pfalz also real. Wir als FDP begrüßen alle sinnvollen Schritte zur Digitalisierung sehr. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf gerne zu. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz schreitet in den letzten Jahren stetig voran. Aktenvorgänge bei der Gesetzgebung werden mehr und mehr digital. In der logischen Folge und um einen Medienbruch zu vermeiden, soll nun auch die Verkündung in elektronischer Form ermöglicht werden. Wir haben uns hier bereits im Rahmen der ersten Beratung zu dieser Verfassungsänderung zu Artikel 113 der Landesverfassung intensiv mit dem Nutzen dieser beabsichtigten Änderung beschäftigt. Die Ausschussberatung und die heutigen Wortbeiträge haben ebenfalls gezeigt, dass Rheinland-Pfalz diesen sinnvollen Schritt gehen sollte, wie ihn bereits der Bund und andere Bundesländer vor uns gegangen sind, um eine rechtssichere und moderne Lösung zu finden. Daher stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Gesetzentwurf zu. Danke schön. (Beifall der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht der Justizminister, Herr Mertin.
Herbert Mertin
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben hier vor einigen Wochen intensiv darüber gesprochen, aus welchen Gründen die Landesregierung diesen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung gemacht hat. Ich war sehr erfreut, dass damals eine Bereitschaft anklang, dass er mit breiter Mehrheit mitgetragen wird. Dies zeigte sich auch in den Beratungen des Rechtsausschusses. Es ist kein unwichtiger Teil, der hier geregelt wird. Wenn man sich das durchliest, klingt das sehr technisch, aber es ist für eine Demokratie, für einen Rechtsstaat von enormer Bedeutung, dass sehr klar geregelt wird, wie denn überhaupt Normen, Gesetze und Verordnungen bei uns wirksam zustande kommen. Deshalb ist es uns wichtig gewesen, obwohl es eine Mindermeinung gibt, die sagt, man hätte das auch alles machen können, ohne die Verfassung zu ändern, ist es uns ein Bedürfnis gewesen, dies mit einer Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen, um Rechtssicherheit für alle zu schaffen. Es gehört zum Wesen einer Demokratie, dass man im Rahmen dessen, was die Verfassung ermöglicht, auch über den richtigen Weg streitet. Das gehört zur politischen Auseinandersetzung – das machen wir hier immer wieder –, aber ich finde es sehr gelungen, dass wir dort, wo wir die Fundamente sicherstellen, damit das alles richtig funktioniert, das mit großer Einigkeit tun können. Insofern darf ich für die Landesregierung für die Bereitschaft, dies in zweiter und dritter Lesung zu beschließen, ganz herzlich danken. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9283 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Erhebt sich Widerspruch? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Ich gebe den Hinweis, wir werden uns morgen in der 67. Sitzung mit der dritten Lesung beschäftigen. Meine Damen und Herren, wir dürfen Besucherinnen und Besucher im Landtag begrüßen, und zwar die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Studienfahrt der Jurastudierendenvereinigung ELSA-Münster e. V. Seien Sie uns willkommen! Wie passend zur Verfassungsänderung. (Beifall im Hause) Wir begrüßen die Kameradinnen und Kameraden der Stützpunktfeuerwehren Gau-Odernheim und Alzey-Land-Süd sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34, Alzey. Willkommen! (Beifall im Hause) Wir freuen uns, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RheinPfalz-Klinik Bad Kreuznach zu Gast sind. Seien Sie uns willkommen! (Beifall im Hause) Last but not least begrüßen wir politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Althandballer aus Asselheim und dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim. (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9284 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9731 – Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Ich möchte Sie noch über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 ohne Aussprache statt. Dann erfolgte die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Abgeordneter Hüttner ist erster Redner für die SPD-Fraktion.
Michael Hüttner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder einmal die Ehre, einige Änderungen an dienstrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Dieses Mal geht es um das Beurteilungswesen; denn nach der Rechtsprechung bedarf es einer normativen Grundlage für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen; denn nach dem Grundgesetz muss gewährleistet sein, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in das Arbeitsleben einfließen. Bisher war alles in der Laufbahnverordnung geregelt und nicht im Landesbeamtengesetz. Das wird hiermit geändert; denn bei den wesentlichen Grundlagen der Laufbahnverordnung werden wir dort die Anpassungen vornehmen, aber, wie gesagt, das Landesbeamtengesetz steht normativ vorne dran. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Regelungen eingehen. Wir unterscheiden zwischen Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen. Bei den Regelbeurteilungen müssen, weil sie in einem Rhythmus durchgeführt werden, klare Zielsetzungen für Leistung und Befähigung vorhanden sein, weil das ansonsten eben mit einer bevorstehenden Personalmaßnahme nicht verbunden ist. Es wird weiter klargestellt, dass bei den verschiedenen Gruppen von Beamtinnen und Beamten unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale vorhanden sind. Auch das muss man in der gesamten Situation sehen. Lehrer haben zum Beispiel im Gegensatz zu Polizisten keine immer wieder anstehenden Personalmaßnahmen, also Beförderungen. Wenn man hier permanent Regelbeurteilungen durchführen würde, würde ein unnötiger Aufwand produziert werden. Lassen Sie mich einen dritten Punkt ansprechen, der mir ganz besonders wichtig ist; denn wir regeln jetzt auch, dass man ein Recht hat, die persönliche Arbeitszeit anzupassen; denn wenn man zum Beispiel für die Pflege oder die Kindererziehung in der Zukunft eine andere Notwendigkeit hat, was die Arbeitszeit betrifft, dann hat man jetzt ein persönliches Recht, dass man die Arbeitszeit entsprechend gestalten kann. Ich finde, das ist ein ganz großer Fortschritt in der Regelung. Daher ist dieses persönliche Recht von besonderer Bedeutung. Deshalb begrüßen wir die Umsetzungen und stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Moesta.
Anette Moesta CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem elften Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften werden notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich im Wesentlichen aus der Rechtsprechung ergeben. Insbesondere die unterschiedlichen Systeme zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen zur besseren Vergleichbarkeit werden durch die Vereinheitlichung des Beurteilungswesens vorgenommen. Peu à peu wird die Anpassung erfolgen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auf eine Rückmeldung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens möchte ich jedoch eingehen. Der DGB und der Deutsche Beamtenbund fordern zwei Beförderungstermine pro Jahr im Polizeidienst. Das ist eine Forderung, die auch von anderen Verbänden seit Jahren erhoben wird. Dies wird von der Landesregierung mit der Begründung des nicht unerheblichen finanziellen Mehrbedarfs für die Einführung zweier Beförderungstermine abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass es mindestens zwei Termine geben muss. Hier ist die restriktive Handhabung nicht nur im Polizeidienst nicht mehr zeitgemäß, sondern gelinde gesagt rückständig. Die tatsächliche Praxis in den Kommunen sieht seit Jahren vollkommen anders aus. Deshalb fordern wir von der Landesregierung, dieses rückständige Relikt auf Landesebene endlich abzuschaffen. Das Modell eines Beförderungstermins ist nicht mehr zeitgemäß. Leistung und Befähigung sind maßgeblich. Beamte übernehmen Aufgaben, die Bewährung ist positiv verlaufen, die zustehende Beförderung lässt je nach Zeitpunkt dann noch sehr lange auf sich warten. Dies führt nicht nur im Polizeidienst zu Frustration und nicht zu Motivation. Deshalb unsere Forderung, Herr Staatsminister Ebling, weg damit. Dem Landesgesetz stimmen wir zu. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hinter der vergleichsweise trockenen Formulierung der Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verbirgt sich ein elementarer Grundrechtskonflikt. Es geht um die Frage, inwieweit der Staat auch in Grundrechte eingreifen und wie genau der Staat grundrechtsgleiche Rechte seiner Beamtinnen und Beamten regeln darf; denn zum einen besitzen Beamtinnen und Beamte hoheitsrechtliche Befugnisse sowie die damit verbundenen Eingriffsrechte und sind deshalb als Repräsentantinnen und Repräsentanten der Rechtsstaatsidee dem Staat in besonderer Weise verpflichtet. Dazu gehört auch die Pflicht, sich zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auf die Beamtinnen und Beamte vereidigt werden, zu bekennen und auch für sie einzutreten. Auf der anderen Seite haben natürlich auch Beamtinnen und Beamte das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Der vorliegende Gesetzentwurf wird das Landesrecht an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anpassen. Sowohl bei der Frage zu dienstlichen Beurteilungen als auch zu der Frage Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit ist das Bundesverwaltungsgericht nämlich von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt, dass entsprechende Regelungen auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften getroffen werden können. Bislang war es so, dass unterschiedliche Systeme zur Erstellung der Beurteilung auf der Grundlage zahlreicher Verwaltungsvorschriften bestanden haben. Nach der neuen Rechtsprechung ist die Austarierung widerstreitender Grundrechte oder kollidierender Verfassungspositionen dem Parlament vorbehalten. Wesentliche Inhalte des Beamtenverhältnisses sind daher durch das Gesetz zu regeln. Juristisch spricht man hier von der sogenannten Wesentlichkeitsgarantie. Wie zu Beginn meiner Rede dargestellt, betrifft dies zum einen die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten. Der neu eingefügte § 19 a des Landesbeamtengesetzes schafft die normative Grundlage für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten. Dienstliche Beurteilungen dienen der Verwirklichung des Rechts auf ein angemessenes berufliches Fortkommen gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, sodass ihnen entscheidende Bedeutung zukommt. In Rheinland-Pfalz gab es bislang unterschiedliche Beurteilungssysteme. Vor diesem Hintergrund ist die Vereinheitlichung durch dieses Gesetz zu begrüßen. Auch das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit bedarf nach der neuen Rechtsprechung wegen der Relevanz für den grundrechtlichen und grundrechtsgleichen Schutz der Beamtinnen und Beamten einer gesetzlichen Grundlage. Auch diese Grundlage schaffen wir durch dieses Gesetz. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf die weiteren Regelungen dieses Gesetzentwurfs hinweisen. Mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte wird künftig ausnahmsweise die Einstellung in einem höheren Amt als dem Einstiegsamt bei Vorliegen entsprechender beruflicher Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen ermöglicht. Hierzu werden die entsprechenden Laufbahnverordnungen geändert. Schließlich werden auch die gesetzlichen Grundlagen im Landesbeamtengesetz konkretisiert, um flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen und so die Attraktivität der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber zu steigern. Der Gesetzentwurf fasst wichtige Neuregelungen für unsere Beamtinnen und Beamten zusammen und schafft für alle Beteiligten Rechtssicherheiten. Die Fraktion der Grünen wird dem vorliegenden Gesetzentwurf deshalb zustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir besprechen heute erstmalig den Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Wir befürworten die Einführung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens zur dienstlichen Beurteilung. Insbesondere präsidiumsübergreifend bei den Polizeibeamten wurde früher oftmals Schindluder getrieben, und eine Vergleichbarkeit war nicht möglich. Weiterhin schließen wir uns auch den konkretisierenden Regelungen zum äußeren Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten an. Zwei Beförderungstermine würden auch wir befürworten. In den zuständigen Fachausschüssen haben wir schon unsere Unterstützung für diesen Gesetzentwurf signalisiert und stimmen ihm auch heute zu. Danke. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FDP hat Fraktionsvorsitzender Fernis das Wort.
Philipp Fernis FDP
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf überträgt – das haben die Kolleginnen und Kollegen richtig gesagt – Dinge, die bisher auf dem Verordnungsweg geregelt waren, in das Beamtenrecht, weil die Rechtsprechung sagt, dass maßgebliche Fragen insbesondere der dienstlichen Beurteilung auch mit Blick auf den verfassungsrechtlich geschützten Bewerbungsverfahrensanspruch aus Artikel 33 Grundgesetz in Gesetzesform geregelt werden müssen. Die entsprechende Umsetzung begegnet keinen Bedenken, sodass ich für die Freien Demokraten meine Unterstützung signalisieren kann. Das gilt auch hinsichtlich der weiteren Regelungen. Wir schaffen damit im Wesentlichen für diejenigen, die im Dienste des Landes stehen, kein juristisches, kein dienstrechtliches Neuland – das ist mir wichtig, noch einmal zu betonen –, sondern überführen aus verfassungsrechtlichen bzw. Notwendigkeiten der Rechtsprechung heraus das Ganze in Gesetzesform. Ich begrüße das und möchte die Tagesordnung nicht weiter verlängern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Herr Dr. Streit hat für die FREIEN WÄHLER das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Auch die FREIEN WÄHLER stimmen dem Entwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Innenminister Michael Ebling.
Michael Ebling
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die Unterstützung aus der Mitte des Parlaments heraus für dieses Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Ja, in der Tat, es geht darum, dass wir Entwicklungen der Rechtsprechung aufnehmen, die immer einmal wieder Änderungs- und Anpassungsbedarfe generieren. Insofern sind am Ende die gesetzlichen Grundlagen für das neue Beurteilungssystem und der Grundsatz der Regelbeurteilung die wesentlichen Punkte, die wir mit diesem Änderungsgesetz auf den Weg bringen wollen. Darüber hinaus – es ist schon angesprochen worden – geht es darum, der Rechtsprechung Genüge zu tun, die namentlich durch das Bundesverwaltungsgericht geprägt worden ist zum Thema des äußeren Erscheinungsbildes. Insofern brauchen wir hierfür Regelungen, eine bestimmte Ermächtigungsgrundlage, die wir damit schaffen. Zentral bleibt aber für uns auch die Änderung der Laufbahnverordnung, nämlich die ausnahmsweise Möglichkeit der Einstellung in einem höheren Amt als dem Einstiegsamt bei entsprechend höheren beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die vorliegen müssen. Das ist, glaube ich, eine wichtige Antwort auf die Fachkräftebedarfe der Zukunft; insofern freue ich mich, wenn wir das heute erkennbar mit breiter Unterstützung auf den Weg bringen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen in zweiter Beratung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9284 –. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz zustimmen möchten, sich von ihrem Platz zu erheben. – Vielen Dank. Damit ist das Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9285 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/9733 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/9719 – Es folgt noch eine kurze Information über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 statt. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Meine Damen und Herren, als erster Redner in der Debatte hat Abgeordneter Daniel Schäffner für die SPD-Fraktion das Wort.
Daniel Schäffner SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den IT-Staatsvertrag in abschließender Beratung und über das Landesgesetz dazu. Die erste Plenarberatung fand am 17. April statt. Schon damals waren wir uns einig, dass der föderale Ansatz richtig und wichtig ist, um die Digitalisierung voranzutreiben. Vernetzung und Kooperation auf allen Ebenen, verbunden mit Arbeitsteilung und gemeinsamer Finanzierung, fanden im Haus breite Zustimmung, ebenso in der Ausschussberatung am 2. Mai, bei der es schon keinen weiteren Bedarf zur Beratung mehr gab und der Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen angenommen wurde. Warum sprechen wir also heute erneut über das Gesetz? – Weil es noch kleinere finanzielle Änderungen gab, die jetzt im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Berücksichtigung finden. Der IT-Planungsrat hat anscheinend noch einmal genau hingeschaut, gerechnet, Mittel aus Vorjahren berücksichtigt und dadurch festgelegt, dass der Wirtschaftsplan der FITKO in 2025 und den Folgejahren nicht ganz so hoch ausfallen muss wie ursprünglich geplant. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das für 2025 einen Anteil von gerundet „nur“ 6 Millionen Euro statt ursprünglich 7,6 Millionen Euro und für 2026 von 7,4 Millionen Euro statt 9,7 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist wichtig, dass die gesteckten Ziele erreicht werden und die Finanzierung so auskömmlich ist, dass die Digitalisierung in Deutschland zügig vorankommt. Nur um noch einmal die absoluten Zahlen zu nennen, für die Bundesrepublik bedeutet das 2025 insgesamt immer noch 194 Millionen Euro und 2026 232 Millionen Euro. Etwas Gegenteiliges, sprich, dass das nicht ausreichend sei, hat man nirgends gehört. Also können wir diesen Anpassungen so zustimmen und das Gesetz auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Moskopp.
Peter Moskopp CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im April-Plenum wurde von allen Fraktionen herausgestellt, dass die zweite Änderung des IT-Staatsvertrags von entscheidender Bedeutung für die digitale Transformation unseres Landes ist. Die Änderungen unterstützen die IT-Wirtschaft durch erhöhte Flexibilität bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben, was wiederum die Digitalisierungsprozesse beschleunigt. Zudem definiert sie die Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe, die nur im föderalen Verbund bewältigt werden kann. Diese Änderungen des IT-Staatsvertrags haben weitreichende Auswirkungen. Die Finanzierung der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation, erfolgt nun zu 25 % durch den Bund, vorher waren es 35 %. Darüber hinaus erhält sie für die Erfüllung ihrer festgelegten, dauerhaften und temporären Aufgaben, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerecht zu koordinieren und Digitalisierungsprojekte voranzutreiben, von den Ländern einen Finanzierungsanteil nach dem Königsteiner Schlüssel. Heute beraten und beschließen wir weiterhin über monetäre Anpassungen, die aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Aktualisierung der Wirtschaftspläne 2025 und 2026 erfolgt sind. Dies führt zu einer Reduzierung der prognostizierten Mittelbedarfe für 2025 und 2026 und bedeutet für Rheinland-Pfalz einen korrigierten Finanzierungsanteil nach dem Königsteiner Schlüssel unter Berücksichtigung der Bundesbeteiligung von 25 % für 2025 und 2026. Die Mittel stehen in 2024 im Haushalt zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ressort wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Kürzungen in einer Gesamtsumme von 4.019.000 Euro die Finanzierung von geplanten oder anstehenden Digitalisierungsprojekten weiterhin gesichert ist. Die geplanten Änderungen am IT-Staatsvertrag sind sinnvoll, erforderlich und längst überfällig und finden unsere Zustimmung. Dem Änderungsantrag der Ampelfraktionen im Hinblick auf die Finanzierung sowie Reduzierung und Korrektur der Ansätze in den Wirtschaftsplänen der FITKO 2025 und 2026 wird vonseiten der CDU-Fraktion zugestimmt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordneter Schellhammer das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir haben bereits in der ersten Lesung über die Notwendigkeit des vorliegenden Staatsvertrags gesprochen. Jetzt hat sich im Zuge der Beratung noch eine weitere Änderung ergeben, nämlich eine Umstellung bei der Finanzierung. Deswegen liegt ein Änderungsantrag vor. Dem wird auch meine Fraktion gerne zustimmen. Die Vorteile des vorliegenden Staatsvertrags wurden hinlänglich erörtert. Ich kann sagen, wir stimmen dem Staatsvertrag zu. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Der Föderalismus ist ein hohes Gut. Föderalismus statt Zentralismus, das bedeutet, es erfordert mehr Abstimmung, mehr Koordinierung, und eine solide Finanzierung nach einem Schlüssel ist erforderlich. Daher begrüßen wir insgesamt nach ausgiebiger Debatte innerhalb der Fraktionen den vorliegenden Entwurf und stellen zugleich fest, dass die FITKO viel zu tun haben wird; denn die Digitalisierung in Deutschland – das wissen Sie genauso gut wie ich – ist ein Projekt, das höchste Aufmerksamkeit verdienen muss. Unser Land rangiert im europäischen Vergleich immer noch abgeschlagen hinter anderen Ländern. Öfter einmal oder immer wieder ist vom Spitzenreiter Estland die Rede. Den Esten ist es gelungen, vom Zeitalter der Kupferkabel in das Zeitalter einer glasfaserbasierten Digitalisierung zu springen, der alle Gesellschaftsbereiche abdeckt und auch von allen Parteien – links, mitte, rechts, liberal und ökologisch – getragen worden ist. Das ist auch deshalb besonders vorbildlich, weil dort das Wohl des Landes im Vordergrund stand und deswegen das parteiübergreifende Engagement umgesetzt worden ist. Deutschland ist aber – deswegen verknüpfen wir mit diesem Vorhaben auch einige Bedenken – von der Mentalität her leider noch nicht in der Digitalisierung angekommen. Wir sind immer noch das Land der Bedenkenträger. Uns fällt bei Künstlicher Intelligenz zuerst die Regulierung ein, also erst die Sorgen und Nöte und möglichen Risiken – das ist genauso im Bereich Social Media – und weniger die Chancen und Gewinne für die Gesamtgesellschaft. Das heißt, Regulierung geht vor der Taxierung der Chancen, die diese Technologie mit sich bringt. Das halte ich, das halten wir für falsch. Wir brauchen einen Mentalitätswandel. Gleichwohl sind die FITKO so, wie sie vorliegt, und die Finanzierung für uns begrüßenswert, und wir stimmen deshalb der Vorlage zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion hat Kollege Steven Wink das Wort.
Steven Wink FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nach der letzten Debatte und auch heute bleibt eine Botschaft: Die Digitalisierung insbesondere der öffentlichen Verwaltung ist ein dynamischer Prozess, und das ohne Verfallsdatum. Der wissenschaftliche Fortschritt und die technologische Entwicklung machen den Umgang mit dieser Aufgabe für alle unumgänglich. Für uns Freie Demokraten ist auch klar, die gesetzlichen Vorgaben sind mit der finanziellen Stabilität und der gleichzeitig notwendigen Flexibilität auszustatten. Für den IT-Planungsrat und die FITKO bedeutet dies ein festes Digitalisierungsbudget mit einem fixen Anteil für flexibles und agiles Handeln. Dies ermöglicht Synergieeffekte und -potenziale in der Verwaltung der Digitalisierung. Dies wirkt auch in Rheinland-Pfalz weiterhin positiv, und das ist allein schon ein Grund zur Zustimmung. In Anbetracht der Haushaltslage wurde der Wirtschaftsplan der FITKO angepasst – wir haben es vorhin von den Vorrednern gehört – hin zur Kosteneffizienz, ohne inhaltlichen Output zu verlieren. Das ist wichtig, das ist seriöse Politik, und das ist auch das, was Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich und mit ihren Steuergeldern erwarten. Es ist zudem der richtige Weg, unsere Verwaltung modern und transparent zu gestalten. Deshalb stimmen die Freien Demokraten dem Gesetz und dem Änderungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe hier eine lange Rede, aber ich glaube, das brauchen wir jetzt nicht vortragen. Ich fasse das ein bisschen kürzer. Bereits in der ersten Beratung haben wir die Bedeutung dieses Staatsvertrags betont. Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen mit großen Schritten voran. Es ist wichtig, dass auch wir als Gesetzgeber mit der Zeit gehen und die Weichen für eine zukunftsfähige, vernetzte und bürgernahe Verwaltung stellen. Der vorliegende Änderungsantrag bringt notwendige Anpassungen mit sich, die nachvollziehbar sind und zu einer realistischen sowie effizienten Finanzplanung beitragen. Deswegen stimmen wir diesem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.
Alexander Schweitzer
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Wortbeiträge. Es fällt mir sehr leicht, an die Argumente anzuknüpfen, die schon genannt wurden, auch die wirklichen Regelungspunkte, die uns jetzt beschäftigen, im IT-Staatsvertrag, aber insbesondere auch noch einmal in den Änderungsanträgen der koalitionstragenden Fraktionen. Ich bin ebenso dankbar, dass diese Debatte sehr konstruktiv geführt wurde. Ich will deshalb auch nicht wiederholen, sondern die Gelegenheit für einen Dank nutzen, weil das ein ganz aktueller Aspekt ist, der uns jetzt zwischen Bund und Ländern sehr stark beschäftigt. Heute wird sich der Vermittlungsausschuss damit beschäftigen, wie es mit dem OZG-Änderungsgesetz weitergeht. Das ist eine sehr wichtige Grundlage dafür, dass die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland neue Stufen erklimmen kann. Lassen Sie mich deshalb die Gelegenheit nutzen, meinem Staatssekretär Fedor Ruhose, CIO und CDO des Landes, (Beifall und Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD: Guter Mann!) ganz herzlich dafür zu danken, dass er in den letzten Wochen und Tagen maßgeblich – auch in diesen Bund-Länder-Gesprächen – dazu beigetragen hat, dass der Vermittlungsausschuss eine gute Grundlage für eine solche Änderung hat. (Beifall bei der SPD) Das würde dann zusammen mit dem, was wir jetzt hier diskutiert haben, mehr Rückenwind für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland geben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und vielen Dank für die Gelegenheit, das sagen zu dürfen. Danke schön. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Damit kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/9719 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9285 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung, meine Damen und Herren. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/9285 – zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen noch einmal Besucherinnen und Besucher bei uns im Plenum begrüßen, und zwar die Arbeiterwohlfahrt und den SPD-Ortsverein Oberbieber. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Als weitere Gäste begrüßen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars des Instituts für Politische Wissenschaften an der Universität Bonn. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Damit kommen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9300 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9729 – Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/9353 – Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9730 – Die AfD hat eine zusätzliche Minute Redezeit. Lassen Sie mich noch eine Information zum Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 mit Aussprache statt. Eine Ausschussüberweisung erfolgte federführend an den Innenausschuss, mitberatend an den Rechtsausschuss. Damit hat das Wort für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei. Zum dritten Mal in Folge diskutieren wir auf AfD-Antrag über die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge. Manche Abgeordnete der Altparteien haben bei den Straßenausbaubeiträgen das Parlament zum Paulanergarten umfunktioniert. Ich räume hier mit den falschen Geschichten auf. Die erste Geschichte kommt aus dem Innenministerium. Herr Minister Ebling behauptete, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei eine bloße Umverteilung. Das stimmt nicht. Straßenausbaubeiträge abzuschaffen ist kein Nullsummenspiel, sondern bringt für unsere Bürger und auch für die Kommunalverwaltungen finanzielle Vorteile. (Abg. Markus Stein, SPD: Hä?) Wir haben ein allgemeines Steueraufkommen, das von unseren Bürgern auf verschiedenen Ebenen ohnehin entrichtet wird. Wenn wir jetzt die Aufrechterhaltung unserer Straßen – unserer Gemeindestraßen – aus diesem allgemeinen Steueraufkommen finanzieren und den Bürgern keine zusätzliche Abgabe abverlangen, sind sie natürlich finanziell besser gestellt. Außerdem haben wir den Aspekt der Bürokratie. Die Bürokratiekosten liegen bei 22 % des Beitragsaufkommens. Wir gehen aus von einem Beitragsaufkommen von 90 Millionen Euro im Jahr. Entsprechend würde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge allen Steuerzahlern unter dem Strich 20 Millionen Euro Kosten an Bürokratie ersparen. Meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit, sondern eine hohe Hausnummer. Die zweite Geschichte hängt mit der ersten Geschichte zusammen. Das Innenministerium nennt falsche Erhebungskosten. Es behauptet Erhebungskosten von 6 % und verweist dabei auf unsere Anfrage Drucksache 17/6855. Diese Zahl vom Innenministerium kommt nur zustande, weil man unseriös rechnet. Auf die Frage nach dem Beitragsaufkommen haben knapp 1.400 Kommunen mit rund 3 Millionen Einwohnern geantwortet. Die Frage nach den Kosten haben aber nur 313 Kommunen beantwortet. Viele Kommunen wollen offensichtlich gar nicht wissen, wie hoch die Erhebungskosten sind. Diese fallen natürlich dennoch an, und bei einer seriösen Berechnung hätte man nur die Kommunen berücksichtigen dürfen, die sowohl das Aufkommen als auch die Kosten mitgeteilt haben. Wenn man das tut, dann kommt man prozentual auf Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen. Wenn man es aber anders macht, das unterschiedliche Antwortverhalten gar nicht berücksichtigt und sozusagen die Kosten, die von einem knappen Drittel der Kommunen genannt werden, auf alle Kommunen verteilt, dann kommt man auf die Zahl des Innenministeriums. Wir arbeiten wissenschaftlich sauber, auch dann, wenn es der Landesregierung politisch nicht passt. Richtig gerechnet haben wir Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen. Die dritte Geschichte kommt von der SPD. Wir wollen den Ausgleichsbetrag für die Kommunen an der Länge der Gemeindestraßen ausrichten. Nichts wäre einfacher und logischer. Jedoch hat die SPD im letzten Plenum behauptet, dieser Ansatz sei zu kompliziert. Das sagte Herr Noss. Er hat es im vergangenen Plenum wieder bekräftigt, wirklich. Im kürzlich von der Ampel reformierten kommunalen Finanzausgleich ist das aber gängige Praxis für Kreisstraßen. Es wird sogar unterschieden zwischen dem ersten Meter Kreisstraße, dem zweiten Meter Kreisstraße und jedem weiteren Meter Kreisstraße. Bei Gemeindestraßen ist aber ein einfacherer Straßenansatz für die SPD zu kompliziert. – Herr Noss, das glauben Sie doch selbst nicht. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das glaube ich nicht, dass Sie das glauben!) Meine Damen und Herren, die Ausflüchte gegen unseren Gesetzentwurf sind allesamt abenteuerlich. Offensichtlich wollen Sie die Bürger nicht finanziell entlasten. Offensichtlich wollen Sie die Kommunalverwaltungen nicht von Bürokratie entlasten. Eine vierte Geschichte habe ich mir aufbewahrt, weil es die ewige Plattheit der Ampel gegen unsere Vorschläge aufzeigt. Immer wieder heißt es: nicht gegenfinanziert. – Doch! In unseren Deckblättern haben wir bisher bei allen Haushaltsberatungen jede unserer Ideen und jeden unserer Vorschläge gegenfinanziert. Oft blieb am Ende sogar noch Geld für die Schuldentilgung übrig. (Abg. Markus Stein, SPD: Politische Bildung streichen wir dann! – Weitere Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, nicht politische Bildung, aber Ihre ganzen abenteuerlichen Ideologieprojekte im Bereich Migration, Integration, Klima und Gender. Lieber Herr Stein, da lässt sich sehr viel einsparen, das haben wir immer wieder aufgezeigt, da wo es Sinn macht für unsere Bürger. Nun stehen im Herbst die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr an. In unseren Deckblättern werden wir 90 Millionen Euro für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereitstellen. Wir werden ferner zweimal 5 Millionen Euro bereitstellen, um die Länge der Gemeindestraßen zu ermitteln und das kommunale Personal umzuschulen. Alle reden vom Fachkräftemangel in den öffentlichen Verwaltungen. Unser Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kann ein wichtiger Beitrag sein, diesen Fachkräftemangel abzustellen. Dazu werden die Mitarbeiter umgeschult, die bisher die Straßenausbaubeiträge verwalten und erheben. Meine Damen und Herren, Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und bürokratisch. 20 Millionen Euro Erhebungskosten sind eindeutig zu viel. Die AfD schafft die Straßenausbaubeiträge ab. Dadurch entlasten wir unsere Bürger finanziell, und die Verwaltung entlasten wir von Bürokratie. Stimmen Sie dem AfD-Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Hans Jürgen Noss.
Hans Jürgen Noss SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das war wieder einmal ein Schnelldurchgang, den allerdings niemand außer der AfD selbst verstehen kann. Bereits in der ersten Lesung gebrauchte ich den Titel des Films „Täglich grüßt das Murmeltier“. Sie haben es selbst gesagt, es ist eine stolze Zahl: dreimal. Sie haben dieses Thema schon viel öfter angesprochen, und immer wieder ist es die gleiche Mär. Das Gesetz der AfD wurde nach der ersten Lesung am 17. April 2024 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, abgelehnt. Nicht weil sie dumm sind, sondern weil sie wissen, wie es geht. Dass die Abgeordneten der AfD ihren eigenen Gesetzentwurf nicht ablehnen wollen oder können, sondern diesem zustimmen, kann ich noch verstehen, der Antrag wird dadurch allerdings nicht besser. Die AfD-Fraktion fordert, wie bekannt, in ihrem Gesetzentwurf, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen. Der Gemeindeund Städtebund, hier speziell in der Figur von Herrn Frieden, hat dringend davon abgeraten, weil sie sagten, das ist eine Milchmädchenrechnung. Sie geht so, in der Form, wie Sie hier vortragen, niemals auf. Das ist auch richtig so. Sie fordern, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen sind. Die durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger entfallenen Gelder sollen den Kommunen mit jährlichen Ausgleichszahlungen des Landes in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro abgegolten werden. Auch dieser Antrag gestaltet sich so, wie wir es von der Fraktion gewohnt sind: Ständig Mehrausgaben fordern, sie aber nicht auch nur in einer ansatzweise seriösen Gegenfinanzierung glätten. So sieht keine solide Haushaltspolitik aus, bei Ihnen schon gar nicht, aber das sind wir von Ihnen schließlich gewohnt. Daher überrascht uns dieser Antrag in keinster Weise. Wenn Sie jetzt die Meinung vertreten, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ungerecht ist und die Erhebung zu Rechtsunsicherheiten sowie einer hohen Belastung der Verwaltungsgerichte führen könnte, ergeben sich hierfür bisher noch keine Hinweise. Es kann auch angezweifelt werden, dass die nach Ihrer Meinung ausreichende Ausgleichszahlung an die Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro ausreichend sein wird; denn in der Vergangenheit ist stets von höheren Zahlen geredet worden. Vielleicht haben Sie die wunderbare Geldvermehrung, das könnte sein. Für dieses Jahr wollen Sie diese Summe der oft genannten Haushaltssicherungsrücklage entnehmen, als ob das das Sparschwein für alle Dinge ist, die jemand im Kopf hat. Das ist auf gar keinen Fall der Fall. Sie haben das ebenfalls falsch verstanden. In den Folgejahren wollen Sie den Ausgleichsbeitrag von mindestens 90 Millionen Euro über den KFA aufgrund der gewichteten Länge des bislang beitragsrelevanten Straßennetzes festlegen. Das sagten Sie selbst. Derzeit ist die Länge der Gemeindestraßen immer noch unbekannt. Die Länge müsste aber für jede Gemeinde zunächst noch ermittelt werden. Sie wollen mit Ihrem Gesetz die Bürokratie vermindern. Sie schaffen genau das Gegenteil. Sie schaffen nämlich Bürokratie. Ich glaube, noch komplizierter, als Sie es jetzt machen, geht es wirklich nicht. Ob die zunächst von der AfD genannten mindestens 90 Millionen Euro dann tatsächlich ausreichend sind, darf und muss zunächst infrage gestellt werden. Nach Meinung der AfD, aber wohl auch nur von dieser, werden alle genannten Probleme durch den vorliegenden Gesetzentwurf – Ihr Originalton – in einem Aufwasch gelöst. Wenn Sie wirklich dieser Meinung sind, dann haben Sie aber eine Meinung, die außer Ihnen niemand hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die von Ihnen immer wieder in den Raum gestellte Meinung, dass alle Bürger durch Ihr Gesetz eine Entlastung erfahren würden, darf getrost bezweifelt werden, allein schon aufgrund der Tatsache, dass, wenn wir die Umlage wegfallen lassen, die einzigen, die entlastet sind, eventuell Vermieter sind. Die müssen dann nämlich ebenfalls ihren Anteil bezahlen. Wenn die Ausgleichszahlungen des Landes nicht ausreichend sein sollten, um die auszubauenden Straßen zu erneuern, wird sich die Kommune die fehlenden Mittel je nach Finanzlage von seinen Bürgern zum Beispiel über eine Erhöhung der Kommunalsteuern oder sonstiger Beiträge verschaffen. Dies ist in einigen Bundesländern schon so eingetreten und sehr schmerzhaft für die betroffenen Kommunen. Sie können sich selbst davon überzeugen, wie es beispielsweise in Bayern, in Illertissen, gelaufen ist. Was auch gesagt werden kann, ist, dass für die Kommunen im Fall des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge die Gefahr besteht, dass bei den Planungen, welche Straßen ausgebaut werden sollen, kommunalrechtliche Rechte beschnitten werden und das Land mitbestimmen könnte, welche Straßen dafür infrage kommen. Es ist ebenfalls bereits angekündigt worden, dass die dann nicht einfach sagen, jawohl, wir machen es so, wie Ihr wollt, sondern dann seid Ihr Geldempfänger und habt entsprechend zu parieren. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wie vorhin gesagt, wir lehnen Ihr Gesetz ab, weil es völlig an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigeht. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Noss, das war jetzt ein konfuses Konvolut von teils irreführenden, teils einfach falschen Behauptungen. Sie sind die Fraktion, die uns hier alle naselang mit der Forderung traktiert, doch das Wahlrecht zu ändern, die Verfassung zu ändern, und uns dann vorwirft, wir würden hier eine wichtige und sinnvolle Forderung vorbringen, die in allen anderen Bundesländern schon umgesetzt ist. Das ist irgendwie widersinnig, Herr Noss. Da sind wir auch beim nächsten Thema. Sie fragen, wer das außer der AfD so sieht. Überraschung, das sehen eigentlich alle Bundesländer in Deutschland so. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland – bevor das irgendjemand anderes wieder falsch behauptet –, das zwingend seinen Kommunen vorschreibt, Beiträge zu erheben. (Zuruf des Staatsministers Michael Ebling) – Das habe ich das letzte Mal auch schon gesagt. Sie haben mich bewusst falsch verstanden, Herr Ebling. Ich möchte einem weiteren Irrtum Ihrerseits vorbeugen, aber ich spreche den Kollegen Noss an. Es sehen also alle anderen Bundesländer vor, dass dort die Beiträge nicht mehr verpflichtend erhoben werden. Natürlich machen wir das einmal aus der Haushaltsrücklage. Rückwirkend geht es nicht, ansonsten die 90 Millionen Euro im Jahr. Ich habe es Ihnen eben schon dargelegt und schon mehrfach gesagt, Sie können es in allen Haushaltsberatungen sehen, (Zuruf von der SPD) wir haben das immer sehr gut, sehr seriös konkret gegenfinanziert, nicht nur die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, auch die Einstellung von mehr Polizisten, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) die Stärkung der Justiz und mehr Mittel für den Straßenbau. Wenn man bei Ihren ideologischen Wolkenkuckucksheimen spart, dann lässt sich das sehr gut finanzieren. Dann das Thema „Rechtsunsicherheit und Bürokratie“. Wir haben doch durch unsere Anfragen nachgewiesen, dass es eine beträchtliche bürokratische Belastung ist. Wir haben durch unsere Anfragen ebenfalls nachgewiesen, dass die Belastung bei den wiederkehrenden Beiträgen, die Sie unsinnigerweise die Kommunen gezwungen haben zu erheben, noch höher ist. Sie sind rechtsunsicherer, sie sind bürokratieträchtiger und noch teurer für die Bürger; denn dabei ist der Gemeindeanteil niedriger und der Bürgeranteil entsprechend höher. (Glocke des Präsidenten) Die 90 Millionen Euro, die wir geben wollen, sind deutlich mehr – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, als die deutlich größeren Bundesländer Bayern und NRW ihren Kommunen geben. Das sollte ausreichen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Hans Jürgen Noss das Wort. 2 Minuten.
Hans Jürgen Noss SPD
Wolkenkuckucksheim lässt grüßen. Normalerweise ist der Gemeinde- und Städtebund für Sie immer ein Institut, welches gute Vorschläge macht. Hier sind Sie völlig dagegen. Was wollen Sie damit erreichen? Wollen Sie damit deutlich machen, dass Sie die besseren Bürger sind? Sie sollten sich wirklich einmal überlegen, was Sie im Laufe der Zeit alles versprochen haben. Sie haben vorhin ein paar Dinge aufgezählt. Sie sagen aber immer nur, wir müssten, wir wollen, wir können. Wer es bezahlen soll, das sagen Sie aber nie. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das habe ich doch!) – Sie sagen es vielleicht, aber Sie wissen genau, dass Sie das nicht umsetzen können. (Zuruf von der SPD) Leben Sie doch in einer vernünftigen Welt, in der die Realitäten zählen und nicht Ihr Wunsch, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Ihre Hoffnung und Ihr Glauben, den Sie vielleicht besitzen. Ich weiß nicht, wie Sie sich das vorstellen. Sie werden auch dieses Mal nicht mit Ihrem Antrag durchkommen. Ich weiß, dann stellen Sie ihn ein viertes Mal, (Abg. Michael Hüttner, SPD: In 14 Tagen wieder!) ein fünftes Mal, ein sechstes Mal. Das können Sie machen, aber ich glaube, es wird nicht viel anders werden. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Dann müssen wir halt in die Regierung kommen, aber das machen wir schon!)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Rednerfolge fort, und ich darf für die CDU-Fraktion Abgeordnetem Dennis Junk das Wort erteilen.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU ist für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Das haben wir in den letzten Wochen und Monaten und auch bereits in den letzten Jahren an dieser Stelle und an anderen Stellen immer wieder deutlich gemacht. Neben dem finanziellen Aspekt spricht vor allem der enorme Verwaltungsaufwand dafür. Wir haben in den letzten Wochen aber genauso deutlich gemacht, dass wir uns von Ihnen als AfD-Fraktion weder instrumentalisieren noch vor den Karren spannen lassen; (Heiterkeit bei der AfD) denn Ihnen geht es im Kern nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, sondern, wie wir jetzt auch in den letzten Tagen und Wochen immer wieder gehört haben, (Abg. Marcus Klein, CDU: Und heute!) um ganz andere Dinge, und damit wollen wir nichts zu tun haben. (Beifall der CDU –
Damian Lohr AfD
Welche Dinge denn?) Sehen wir uns einmal die Vorgehensweise an. Wir haben im vorletzten Plenum in der Aktuellen Debatte darüber diskutiert. Dann ist Ihnen eingefallen, wir könnten vielleicht auch noch einen Antrag dazu machen. Wir haben es dann im Innenausschuss thematisiert. Es sind keine neuen Erkenntnisse hervorgetreten, und deswegen weiß ich auch nicht, warum wir das jetzt in jeder Sitzung wieder thematisieren müssen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das war eine Beratung!) Herr Bollinger, man hat bei Ihnen auch gesehen, dass Sie von der Praxis wenig Ahnung haben. (Abg. Marcus Klein, CDU: Gar keine!) Wenn Sie auf der einen Seite sagen, dass wir Verwaltungsaufwand einsparen, dann muss man feststellen, ja, wir brauchen diese Verwaltungsmitarbeiter nicht. Dass man die jetzt aber, wie Sie das beschrieben haben, umschulen müsste, dann ist dazu zu sagen, das sind Verwaltungsmitarbeiter, die haben das gelernt. Die machen dann eben andere Sachen, wie sie sowieso schon teilweise zwischendurch andere Sachen machen. Da braucht man aber nicht noch – in Ihrem Wortlaut – ein riesiges Umschulungsverfahren einzuleiten. Insofern haben Sie bewiesen, dass Sie von der Praxis wenig Ahnung haben. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. Alle inhaltlichen Punkte haben wir hier im Plenum ausgiebigst diskutiert. Das können Sie alles im Protokoll nachlesen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Schwach, Herr Junk, schwach!) Herzlichen Dank. (Beifall der CDU sowie vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zunächst erteile ich Abgeordnetem Noss zu einer Kurzintervention das Wort.
Hans Jürgen Noss SPD
Ganz kurz nur ein Hinweis. Ich empfehle den Kollegen von der CDU, einmal das Statement von Herrn Reichert zu lesen. (Unruhe im Hause) Der hat nämlich ziemlich deutlich geschrieben, dass derjenige, der der Meinung ist und wirklich glaubt, dass diese Lösung, die jetzt hier diskutiert wird, eine gute Lösung wäre, von Kommunalpolitik und dem, was gebraucht wird, keine Ahnung hat. Ich hatte Herrn Reichert versprochen, das nicht mehr zu verwenden, aber an der Stelle hat es gepasst. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Auf Erwiderung wird verzichtet. Wir kommen jetzt zur weiteren Rednerfolge. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich deren Fraktionsvorsitzendem Dr. Joachim Streit das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER bringen den Antrag ein, die Straßenausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2025 abzuschaffen. Da Herr Noss schon für die regierungstragenden Fraktionen erklärt hat, dass dieser Antrag abgelehnt wird, beantragen wir hilfsweise, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Änderung des § 25 Einkommensteuergesetz einzusetzen, damit künftig eine steuerliche Abschreibung der Straßenausbaubeiträge für die Zahler möglich ist. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) In der Tat, es ist das dritte Mal, dass wir uns in diesem Haus damit beschäftigen. Wenn ich auf die FDP schaue, nicht nur wir hatten das im Landtagswahlprogramm, sondern auch die FDP hatte es den Wählern versprochen. Dass man nun in der Landesregierung im Wirkungsgrad eingeschränkt ist, das mag so sein, aber vor der Wahl haben die Leute gedacht, wenn sie Ihnen die Stimme geben, sind die Straßenausbaubeiträge weg, und nach der Wahl müssen sie feststellen, dass dem nicht so ist. Das geht nun einmal an den eigenen Geldbeutel, und das verärgert die Wähler. Deswegen werden wir von den Freien Wählern nicht müde, den Druck auch in dieser Debatte aufrechtzuerhalten, zumal Rheinland-Pfalz nach der Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung – die sind auch nicht dümmer als die anderen 14 Landesregierungen, Herr Noss –, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, nun allein gegen den Strom schwimmt. In allen anderen Bundesländern gibt es entweder keine Straßenausbaubeiträge, oder deren Erhebung wurde den Kommunen zumindest freigestellt. Dann kann man sagen, das rheinland-pfälzische Innenministerium, die Finanzministerin, hält hier an einem Relikt vergangener Tage fest. Meine Damen und Herren, diese politische Geisterfahrt führt bei den betroffenen Eigentümern, die in vielen Fällen zur Kasse gebeten werden, ohne von den baulichen Maßnahmen direkt zu profitieren, zu absolutem Unverständnis. Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung ihre Meinung bezüglich der Straßenausbaubeiträge nicht ändern wird, plädieren wir Freien Wähler deshalb alternativ für einen Minimalkompromiss, der die durch das Festhalten an der Erhebung der Beiträge entstandenen finanziellen Belastungen zumindest etwas senkt. Nach derzeitiger Rechtsprechung sind die Straßenausbaubeiträge nicht steuerlich absetzbar, aber genau dafür müsste sich die rheinland-pfälzische Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative starkmachen. Dazu hat auch Kollege Wefelscheid schon entsprechendes eruiert. Hier hilft auch kein Abwarten, weil wir in diesem Fall nicht auf andere Bundesländer hoffen können. Die haben es alle abgeschafft, und deshalb werden sie in diesem Sinne nicht selbst tätig werden. (Abg. Marco Weber, FDP: Quatsch!) Deshalb müssen wir das machen. Jedoch hat der zuständige Innenausschuss meine Hoffnungen auf ein Entgegenkommen der Ampel gedämpft, (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Michael Hüttner SPD
Na so was!) und wir wissen auch schon, wie das heutige Verfahren ausgeht. So seien jetzt diejenigen schlechter gestellt, die – – – Ach so, Herr Noss, das wollte ich auch noch sagen. Herr Noss hat argumentiert, es sei ungerecht, diejenigen, die keine Steuern zahlen, schlechter zu stellen, wenn sie das dann steuerlich nicht absetzen könnten. Mein Gott, das ist eine Auffassung. Das grenzt schon an eine Neiddebatte. Solche Fälle mag es geben, aber man kann doch diejenigen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen, nicht schlechterstellen. Mit dem Festhalten an den Straßenausbaubeiträgen und dem Prinzip „Augen zu und durch“ bei der Grundsteuer betreibt die Landesregierung also eine eigentümerfeindliche Politik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beratungen für den nächsten Doppelhaushalt stehen bevor. Wir werden das dann wieder einbringen und wieder einbringen. Ich weiß gar nicht, wie lange es heute bis zur nächsten Landtagswahl ist, das wird auch dann unser Thema werden. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Deshalb hätte die Regierung doch besser ein Einsehen, selbstständig die entsprechenden Kompensationszahlungen für die Kommunen bereitzustellen. (Abg. Marco Weber, FDP: Wer ist denn dann Fraktionsvorsitzender?) Alles andere ist den derzeitigen und bundesweit einzigen verpflichtenden Beitragszahlern nicht länger vermittelbar. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sparen wir den Kommunen und den Steuerzahlern einen enormen behördlichen und juristischen Aufwand; denn ich brauche dann nicht berechnen, ich brauche nicht bescheiden, und ich brauche nicht eintreiben. Ich brauche keine Widerspruchsverfahren durchzuführen und vor allen Dingen auch keine Gerichtsverfahren. Vor allen Dingen werden so in den Zeiten des Fachkräftemangels auch erhebliche Kapazitäten von Mitarbeiterkräften in der Verwaltung frei. Damit ist die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein Segen für die Behörden und den zwingend notwendigen Bürokratieabbau. (Abg. Nico Steinbach, SPD: Und wo kommt das Geld her?) Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist also keine Frage des Geldes, sondern eine Frage des politischen Willens. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER –
Nico Steinbach SPD
Wo kommt das Geld her? – Weitere Zurufe von der SPD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.
Michael Ebling
Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete, solange wir – ich hoffe, das wollen wir auch in Zukunft tun – Straßen ausbauen und Straßen umbauen, werden wir Bürger nicht entlasten, sondern Bürgerinnen und Bürger belasten. Am Schluss stemmen immer alle die Einnahmen oder genauer gesagt die Ausgaben, die dann entweder Gemeinde oder Staat tätigen. Das kann bei der Gemeinde das Leistungsentgelt sein, das kann der Kostenersatz, die Abgabe oder die Gebühr sein. Wenn man dann fordert, das soll nicht mehr so sein, sondern das soll das Land übernehmen, dann ist dieser Wegfall der Straßenbeiträge natürlich trotzdem so, dass es sich weiterhin letztlich um Ersatzgelder des Landes handelt, die im Übrigen auch von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes aufgebracht worden sind. Wer also weiterhin hier behauptet, er würde mit diesem Gesetz etwas abschaffen, der betreibt Täuschung; denn es wird nichts abgeschafft. Es wird nur anders verteilt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dann soll man von der Verteilwirkung sprechen, aber nicht den Menschen Sand in die Augen streuen und sagen, ich nehme dir eine Belastung. Die Belastung bleibt. Sie wird nur innerhalb der öffentlichen Kassen verschoben. Das ist Ihr Vorschlag. Dem kann man vielleicht auch folgen, wenn man ihn zu Ende denkt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Alles beginnt aber mit der Ehrlichkeit zu sagen, wir schaffen nichts ab, sondern wir wollen, dass das Land das bezahlt, was bisher andere bezahlt haben. Das wäre ein ehrlicher Einstieg in die Debatte, Herr Abgeordneter Dr. Bollinger. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bayerische Gemeindetag hat in Bezug auf die dortige Abschaffung deshalb – ich darf das mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren, hoffe ich – von einem Pyrrhussieg für die Bürger gesprochen und weiter ausgeführt – Zitat –: „Bei näherer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass ‚die Zeche‘ jeder steuerzahlende Bürger zahlen wird. Entlastet werden nun alle Grundstückseigentümer in einer öffentlichen Straße. Da auch in Zukunft Straßen mit erheblichen Summen saniert werden müssen, finanzieren künftig alle (!) Bürger über ihre Steuern die Baumaßnahmen mit.“ (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: So ist es!) Insofern ist das der Blick, den wir auf die Dinge richten sollten. Dann mag man sich fragen: Ist es am Ende des Tages zu belastend? Oder ist es am Ende des Tages – und das wäre eine Frage, die uns sehr bewegen würde – gar ungerecht, Einzelne mit einem Bruchteil einer Summe zu belasten? – Ich komme zu der Feststellung, dass eine angemessene Beteiligung von Anliegern nicht ungerecht ist, sondern durchaus weiterhin ihren Sinn erfüllt. Das zweite wichtige Argument, das ich hier jetzt zum wiederholten Mal gehört habe, ist das Thema der Erhebungskosten. Ich will es so formulieren: Es ist richtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Berechnung der Erhebungskosten in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Rückmeldungen der Gemeinden nicht möglich ist. Das haben wir auch nie behauptet, aber wir haben wiederholt darauf hingewiesen, die Antworten der Gemeinde erlauben keine repräsentative Schlussfolgerung, aber trotzdem bleibt Fakt – das geben auch die Gemeinden selbst zum Besten –, wir kennen keine Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Erhebungskosten und Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Hier zu argumentieren, dass solche Erhebungen Aufwand bedeuten, ist eine Binsenweisheit. Alles, was im Rahmen des Kommunalabgabenrechts irgendwo erhoben und vereinnahmt werden muss, ist natürlich am Ende des Tages ein Aufwand. Wir kämen aber doch auch nicht auf die Idee zu sagen, die Erhebung von Friedhofsgebühren übernimmt demnächst auch das Land; denn das ist ein kommunaler Aufwand. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das kann man ja wohl gar nicht vergleichen!) Insofern macht es in Ihrer Sachlogik nur deutlich, dass die Kommunen das, was ihnen wichtig ist, nämlich dass sie selbst eine Steuerungsfunktion in dieser Frage über die Entscheidung besitzen wollen, wo ausgebaut wird und wie damit umgegangen wird, bei dem Vorschlag, wenn man Ihnen folgt, verlieren würden. Deshalb ist das immer noch eines der Kernargumente in der kommunalen Familie in Rheinland-Pfalz, dass man sich für die Beibehaltung dieser Form der Straßenausbaubeiträge starkmacht. Deshalb würden wir als Landesregierung an dieser Stelle unsere Kommunen auch weiterhin unterstützen wollen. Es ist zielführend, und einen sachlich zutreffenden Grund konnten Sie zumindest im Rahmen Ihrer Gesetzesbegründung heute weiterhin nicht vortragen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank. – Herr Minister Ebling, das war ein insgesamt sachlicher Beitrag. Ich habe mich nur ein bisschen an der Formulierung „Sand in die Augen streuen“ gestört; denn letztlich habe ich von Anfang an gesagt – es steht auch im Gesetzentwurf –, wir schaffen diese Abgabe ab. Die müssen die Bürger nicht mehr tragen. Die wird aus einem allgemeinen Aufkommen finanziert, das für verschiedene Zwecke verwendet wird. (Unruhe bei der SPD – Zurufe der Abg. Martin Haller, Dr. Oliver Kusch und Markus Stein, SPD) Wenn wir jetzt dieses Geld nicht für viele unsinnige Dinge ausgeben, für die es die SPD-Fraktion ausgeben möchte, dann bleibt uns mehr Geld für die Gemeindestraßen, und dann müssen wir die Bürger nicht zusätzlich belasten. Ich glaube, das ist relativ logisch und nachvollziehbar. Was die Ungerechtigkeit betrifft, es gibt eine Kfz-Steuer, es gibt Steuern, die eigentlich für die Aufrechterhaltung unseres Straßennetzes gedacht sind, (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) und es gibt eine ganze Reihe von Ausbaumaßnahmen, bei denen man sagen muss, wenn Parkplätze wegfallen etc., dass dadurch den Bürgern kein zusätzlicher Nutzen entsteht, wenn dort irgendwelche Maßnahmen vorgenommen werden. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Zu dem Thema, das jetzt mehrfach angebracht wurde, man würde Hausbesitzer etc. nur entlasten und andere nicht: Es ist so, die Hälfte unserer Bevölkerung sind Hausbesitzer. Es ist gut und richtig, dass hier mehr Menschen im Eigentum sind. Natürlich wollen wir diese auch entlasten. Wie Sie eben schon sagten, selbst wenn ein Vermieter das Ganze nicht direkt umlegen kann, besteht natürlich doch die Gefahr, dass das auf irgendeinem Weg dann bei den Mietern landet. Letztlich ist das also eine breit angelegte Entlastung. Wir beschneiden damit auch nicht die kommunale Autonomie. Es handelt sich um eine nicht zweckgebundene Pauschale. Die kommunale Autonomie wäre bei dem deutlich schlechteren Gesetzentwurf der CDU beschnitten worden, den sie vor ein paar Jahren eingebracht hat. Das wäre eine zweckgebundene Pauschale gewesen. Da hätte tatsächlich dann die jeweilige Kommune immer beim Land um Erlaubnis ersuchen müssen. Das ist hier nicht der Fall. (Glocke des Präsidenten) Letztlich zu Bayern: Bayern ist deutlich größer als Rheinland-Pfalz und nimmt trotzdem weniger Geld. Ich denke, das sollte ausreichen. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.
Michael Ebling
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde gerne auch an dieser Stelle mit einem Zitat antworten, weil es mir so gut gefallen hat und ich es Ihnen nicht vorenthalten möchte. Es kommt von Herrn Dr. Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund. (Abg. Martin Haller, SPD: Ist das aus dem Verfassungsschutzbericht?) – Es ist kein Zitat aus dem Verfassungsschutzbericht, lieber Abgeordneter Haller. „Und so verwundert es nicht, dass so manch braver und ehrlicher Kommunalpolitiker auf die Frage, wo denn das Geld herkommen soll, wie folgt antwortet: ‚Am liebsten vom Land, noch lieber vom Bund, am Allerliebsten von Europa, aber bitte nicht von unseren Bürgern‘.“ Oder wie es in einer saarländischen Landtagsfraktion einmal dem Verfasser, in diesem Fall Herrn Dr. Thielmann, geschildert wurde: „Bei uns träumt man von der Kuh, die im Himmel gefüttert und auf Erden gemolken wird.“ Das passt sehr gut auf Ihren Einwand, Herr Dr. Bollinger. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir sind am Ende der Debatte, und es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 18/9300 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung, weil in der zweiten Beratung eine Ablehnung erfolgte. Wir kommen dann noch zur unmittelbaren Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/9353 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien – Drucksache 18/9734 – Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9309 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? Dann ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD angenommen. Herzlichen Dank. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9534 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg. – Sie haben das Wort zur Begründung.
Dr. Stephan Weinberg
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die kleine Bauvorlageberechtigung in die Landesbauordnung eingeführt. Damit setzen wir Änderungen der Musterbauordnung um, die aufgrund eines von der Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinien im Hinblick auf die Bauvorlageberechtigung erforderlich geworden sind. Dabei ist die Bauvorlageberechtigung die Befugnis, Bauunterlagen für genehmigungsbedürftige Bauvorhaben bei den Baugenehmigungsbehörden einzureichen. Neu ist die Bauvorlageberechtigung von Bauunterlagen durch Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen ohne Berufserfahrung bzw. Praktikum. Diese gilt aufgrund der noch nicht gesammelten praktischen Berufserfahrung jedoch nur für bestimmte Bauvorhaben. Beispielsweise sind diese Bauvorhaben in ihrer Grundfläche und der darin enthaltenen Wohneinheiten begrenzt. Um die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur, die die volle Bauvorlageberechtigung erst mit Abschluss der an das Hochschulstudium anschließenden zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit erhalten, nicht schlechterzustellen als die vom Vertragsverletzungsverfahren betroffenen Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Bauingenieurwesen, wird diesen ebenfalls die auf bestimmte Bauvorhaben beschränkte Bauvorlageberechtigung eingeräumt. In diesem Zuge wird die Möglichkeit zur Einreichung von Bauunterlagen in demselben Umfang auch für staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister der Fachrichtungen Maurer-, Beton- oder Zimmererfach eingeführt. Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung trägt der Qualifikation berufserfahrener Technikerinnen und Techniker sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister Rechnung und ist bereits in den Bauordnungen vieler Länder enthalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir auch an den Beschluss der MPK vom 6. November 2023 über den Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern an, der die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Planung, Errichtung und Änderung kleinerer Gebäude in allen Länderbauordnungen mit einheitlichen Befugnissen für qualifizierte Berufsgruppen zum Inhalt hat. Darin wird zum einen die Qualifikation der Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister herausgestellt und zum anderen durch die Einbeziehung zusätzlicher Bauvorlageberechtigter auch ein Beitrag zur Bewältigung der Umsetzungsbeschleunigungen erwartet. Die kleine Bauvorlageberechtigung wird hier explizit als Leitbild genannt. Selbstverständlich ist bei einem Novum wie der kleinen Bauvorlageberechtigung für einen Personenkreis, der bislang noch nicht befugt war, eigene Bauplanungsleistungen zu erbringen, der Verbraucherschutz in besonderem Maße zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf hat daher von Anfang an sehr restriktiv den Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung festgelegt und auf maximal zwei Wohneinheiten auf einer beschränkten Grundfläche beschränkt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf nun auch verpflichtende Fortbildungsmodule auf dem Gebiet der Bauplanung als Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der kleinen Bauvorlageberechtigten für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister vor, um die praktischen, langjährigen Erfahrungen theoretisch zu untermauern. Ergänzend ist der Nachweis einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung Voraussetzung für das Tätigwerden aller hier vorgenannten Personen, die nun zur kleinen Bauvorlageberechtigung zugelassen werden sollen. Um die volle Bauvorlageberechtigung in Bezug auf Absolventinnen und Absolventen des Bauingenieurwesens sowie der Architektur nicht auszuhöhlen, erlischt drei Jahre nach Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums die Berechtigung automatisch, und es muss die Eintragung in die Architektenoder Bauvorlagenberechtigtenliste beantragt werden, um die volle Bauvorlageberechtigung zu erhalten. Ferner ist hier darauf hinzuweisen, dass im Sinne der Einbeziehung fachlich qualifizierter Arbeitskräfte durch den Gesetzentwurf eine Anpassung an die Berufsqualifikationsrichtlinie erfolgt, mit der die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen aus Mitgliedstaaten der EU und gleichgestellter Staaten anerkannt und den Berufsangehörigen Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird. Zudem ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen notwendig. Dadurch wird beispielsweise für Windenergieanlagen bis zu 50 m Höhe immer das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchgeführt. Dies beinhaltet unter anderem Fristen für die Dauer des Verfahrens, nach deren Ablauf die Baugenehmigung als erteilt gilt. Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf über die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung hinaus eine wichtige Klarstellung zur Barrierefreiheit von Stellplätzen enthält. Notwendige Stellplätze von Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, müssen ebenfalls in der erforderlichen Anzahl barrierefrei sein. Dies soll klargestellt werden, nachdem das rheinlandpfälzische Oberverwaltungsgericht im letzten Jahr entschieden hatte, dass sich dies nicht bereits aus der geltenden Landesbauordnung ergibt. Ich bitte insgesamt um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Martin Haller SPD
Sehr gut! Der Mann redet viel zu selten!)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Christof Reichert das Wort. (Abg. Martin Haller, SPD: So Christof, jetzt!)
Christof Reichert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Beratung das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften. Neben der sicherlich wichtigen Festlegung von barrierefreien Stellplätzen für Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sind, geht es bei dem Gesetzgebungsverfahren schwerpunktmäßig um Änderungen bei der Bauvorlageberechtigung. Aufgrund der erforderlichen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben setzt das Gesetz die Einführung der Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen im Bauingenieurwesen um. Sicherlich ist es dabei folgerichtig, diese Berechtigung gleichlautend auf die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur zu übertragen, damit diese keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Erstmals soll mit dem Gesetz die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister eingeführt werden, eine Berechtigung, die der weit überwiegende Teil der Bundesländer schon länger umgesetzt hatte. Ursache für die Einführung in Rheinland-Pfalz ist laut Gesetzesbegründung der auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 beschlossene Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern. Wesentliches Ziel – Herr Staatssekretär hat es auch gesagt – dieses Pakts ist die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Planung, Errichtung und Änderung kleinerer Gebäude in allen Landesbauordnungen – jetzt kommt’s – mit einheitlichen Befugnissen für qualifizierte Berufsgruppen. (Unruhe bei der CDU und bei der SPD) Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister stößt bei den betroffenen Interessenverbänden verständlicherweise auf unterschiedliche Reaktionen. Während zum Beispiel die Handwerkskammern und der Bundesverband höherer Berufe der Technik die Einführung begrüßen, stößt das Gesetzgebungsverfahren, so war es zu lesen, beispielsweise bei der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und auch den kommunalen Spitzenverbänden auf Bedenken bzw. auch auf Ablehnung. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der den Verbänden zur Stellungnahme vorlag, und dem uns jetzt vorgelegten Gesetzentwurf hat die Landesregierung das Gesetz – ich sage einmal – nachgeschärft und im Vergleich zu anderen Bundesländern zum einen den Umfang der möglichen Bauvorhaben, für die die einfache Bauvorlageberechtigung ausreichend sein soll, stark eingeschränkt und zum anderen die Hürden für die Berechtigten doch sehr hochgesteckt; dies wohl, um den Bedenken der Verbände Rechnung zu tragen. Allerdings ist durch diese Abweichung zu anderen Bundesländern gerade die mit dem Gesetz verfolgte Zielsetzung der Vereinheitlichung der Regelungen mit einheitlichen Befugnissen über Ländergrenzen hinaus doch sehr infrage gestellt. Ein Handwerksmeister aus Baden-Württemberg, der zum Beispiel Wohngebäude in Holzbauweise planen und errichten will, darf diese in Baden-Württemberg bis zu einer Grundfläche von 150 m2 einreichen. In Bayern darf der Handwerksmeister Wohngebäude bis drei Wohneinheiten ohne Begrenzung einer Wohnfläche planen. In Rheinland-Pfalz hingegen hat man sich im Gesetzentwurf auf höchstens zwei Wohneinheiten mit höchstens 100 m2 Grundfläche festgelegt. Gerade aus Wettbewerbsgesichtspunkten wäre eine Vereinheitlichung der Vorschriften in den einzelnen Ländern sinnvoll, wobei ich heute gar nicht bewerten will, welche Grenze, welche Festlegung vermeintlich die bessere ist. Insofern sind für uns als CDU-Fraktion noch einige Fragen offen – auch was die übrigen Voraussetzungen wie die vorgesehenen Schulungen betrifft, die von denen anderer Bundesländer erheblich abweichen –, deren Klärung wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss erhoffen. Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb unsererseits noch keine endgültige Bewertung des Gesetzentwurfs möglich. Wir werden uns dann nach den weiteren Beratungen zu dem Gesetzentwurf endgültig positionieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Thomas Wansch.
Thomas Wansch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten, in denen Wohnraum dringend benötigt wird, ist es wichtig, dass wir fortlaufend Bauprozesse vereinfachen, alles auf den Prüfstand stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung trägt auch diesem Erfordernis Rechnung, indem die kleine Bauvorlageberechtigung einmal für Technikerinnen und Techniker, für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen sowie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eingeführt werden soll. Bislang ist dieser Personenkreis nicht berechtigt, eigenständig Bauunterlagen bei den Bauverwaltungen einzureichen. Zu den Inhalten des Gesetzentwurfs wurde das Wesentliche schon gesagt. Ich möchte lediglich einige wenige Punkte herausgreifen. Zunächst einmal haben wir es, wenn es um die Frage der Vereinfachung von Prozessen geht, mit mehreren Möglichkeiten zu tun. Wir haben also immer einen Abwägungsprozess, und der Gesetzentwurf zeigt an vielfacher Stelle, dass sich die Landesregierung dieser Abwägung sehr bewusst ist und einige Anregungen der Verbände mit eingeflossen sind. Beispiele gerne an dieser Stelle: So sieht der Gesetzentwurf vor der Eintragung in die Liste der Berechtigten für die kleine Bauvorlageberechtigung Fortbildungsmodule insbesondere auf dem Gebiet der Bauplanung vor. Zudem wurde der Umfang der kleinen Bauvorlageberechtigung angepasst. So war ursprünglich von 200 m2 die Rede; jetzt spricht man von 100 m2. Das ist auch das Ergebnis der Verbändebeteiligung. Das können wir dem Gesetzentwurf so entnehmen. Darüber hinaus wird für die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister nach Ablegung der Meisterprüfung eine Berufserfahrung von fünf Jahren vorausgesetzt, um diesen Eintrag zu ermöglichen. Zudem wird eine Befristung der kleinen Bauvorlageberechtigung verankert, um die volle Bauvorlageberechtigung nicht auszuhöhlen. Drei Jahre nach Abschluss des entsprechenden Hochschulstudiums erlischt die Berechtigung automatisch. Alle diese Punkte – man könnte noch weitere nennen – sind insgesamt, wenn man sie auf den Prüfstand stellt, eine gute Balance des Verfahrens. Eine Reihe anderer Bundesländer – Kollege Reichert hat das mit Beispielen angesprochen – hat Bauvorlageberechtigungen teils mit unterschiedlichen Detailregelungen ebenfalls eingeführt oder ist aktuell dabei. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist allein nicht nur das Verfahren des Vertragsverletzungsverfahrens, das gegen die Bundesrepublik über die EU angestrebt wurde, sondern es ist für uns wie gesagt auch wichtig, dass wir das Thema „Bauprozess“ hier auf den Prüfstand stellen und nach Vereinfachungen suchen. Der jetzt anknüpfende Kompromiss führte insgesamt zu Änderungen in der Musterbauordnung. Darauf hatten auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im November hingewiesen und wie angesprochen die kleine Bauvorlageberechtigung ausdrücklich als Leitbild genannt. Wir in Rheinland-Pfalz sind damit ausdrücklich auf dem richtigen Weg unterwegs. Somit haben wir alle Rahmenbedingungen in diesem Zusammenhang angesehen. Lassen Sie mich aber abschließend noch erwähnen, dass der vorliegende Gesetzentwurf weitere Regelungen enthält, die kurz angesprochen werden sollten. So ist beispielsweise für Windenergieanlagen bis zu 50 m Höhe immer das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchzuführen und wird damit ebenfalls zur Vereinfachung von Prozessen führen. Für den Gesetzentwurf der Landesregierung möchte ich daher für die SPDLandtagsfraktion schon einmal grundsätzlich unsere Zustimmung signalisieren. Ich bin gespannt auf die weitere Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Lisett Stuppy.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hierzulande einen Bauantrag einreichen will, muss bauvorlageberechtigt sein. Das ist sicherlich vielen von Ihnen bekannt. Diese Berechtigung haben Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern. Mit der Einführung der sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und -meister sowie staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker sollen auch diese Berufsgruppen künftig für kleinere Bauvorhaben wie kleine Wohngebäude oder Umbauten eigenständig Bauunterlagen erstellen und bei den zuständigen Behörden einreichen können. Das heißt, Leistungen wie die Entwurfsfassung, die Ausführungsplanung und Bauausführung sind aus einer Hand. Bauprozesse und Abläufe können damit beschleunigt werden. Außerdem soll die kleine Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen eingeführt werden, die noch nicht die notwendige Berufserfahrung für die volle Bauvorlageberechtigung haben. Mit der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung tragen wir der Qualifikation berufserfahrener Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Technikerinnen und Techniker Rechnung. Meisterinnen und Meister wie die des Maurer- und Zimmereihandwerks verfügen eben über diese notwendige Qualifikation. Unser Vertrauen und unsere Wertschätzung für unser Handwerk spiegeln sich in diesem Entwurf wider. Gleichzeitig erkennen wir das besondere Know-how der Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure an, indem wir die Berechtigung auf bestimmte Bauvorhaben ausweiten. Für große und komplexe Bauten bleibt die große Bauvorlageberechtigung. Der Gesetzentwurf sieht ebenso Fortbildungen auf dem Gebiet der Bauplanung vor, die für die kleine Bauvorlageberechtigung absolviert werden müssen. Außerdem müssen sich die Handwerksmeisterinnen und -meister jährlich im Bereich des Baurechts und der Baukonstruktion fortbilden. Dem Verbraucherschutz wird also durch die hohen Anforderungen an die Qualifikation und durch die Haftpflichtversicherung, die neu dazukommt, Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir bundesweit einheitliche Voraussetzungen, (Abg. Christof Reichert, CDU: Nein, eben nicht!) vereinfachen Planungs- und Genehmigungsprozesse und sorgen mit dem Gesetz dafür, dass für Rheinland-Pfalz kein Standortnachteil – wie eben angesprochen – entsteht. Außerdem wird durch den Gesetzentwurf eine Anpassung an die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie vorgenommen. Was bedeutet das konkret? – Damit ermöglichen wir es Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieursdisziplinen, in Deutschland Bauanträge einreichen zu dürfen und damit ihren Berufen auch hier nachgehen zu können. Das ist ein Beitrag für die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen in anderen EU-Ländern. Wir betonen hiermit auch, warum die EU, warum Europa zusammengehört und wir eine gemeinsame Politik und politische Vorhaben brauchen. Ein Punkt, der bei den Vorrednern ein wenig untergegangen, aber sehr wichtig ist, sind die Anpassungen an die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. An der Stelle sorgen wir ebenso für eine weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Es ist mir wichtig, das hier einfach noch einmal zu betonen, weil wir für bestimmte Windenergieanlagen das vereinfachte Genehmigungsverfahren anwenden. Darüber hinaus legen wir auch fest, dass Genehmigungsverfahren für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Zusätzlich soll das Repowering bestehender Anlagen durch ein vereinfachtes, zügiges Verfahren erleichtert werden. Das ist auch gut so. Damit setzen wir auf eine Beschleunigung beim Bau und Repowering von Windkraftanlagen. Wir setzen damit auch ganz klar auf die erneuerbaren Energien und den zügigen Ausbau. Letztlich soll vier Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluation stattfinden, um der Zielerreichung und der konkreten Ausgestaltung der kleinen Bauvorlageberechtigung Rechnung zu tragen. Mit diesem Gesetzentwurf, um zum Schluss zu kommen, setzen wir nicht nur europäisches Recht um, sondern stärken bestimmte Personengruppen. Wir zeigen ein großes Vertrauen ins Handwerk in Rheinland-Pfalz. Wir setzen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen den Wirtschaftsstandort mit Qualität, Beschleunigung und weniger Bürokratie stärken. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordnete Iris Nieland.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften enthält eine Vielzahl von Regelungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Bauvorlageberechtigung und die Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners für die Genehmigung von Kraftwerken, die erneuerbare Energien nutzen. Den betroffenen Personenkreis, um was es geht und wie es aussieht, haben wir jetzt mehrfach gehört. Die kleine Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventen wird uns zwingend von der EU vorgeschrieben. Die kleine Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister gibt es so bereits in zehn anderen Bundesländern. Laut Landesregierung sind die Erfahrungen dort positiv. In Rheinland-Pfalz gibt es aber nach wie vor Bedenken von verschiedenen Seiten. Das sind etwa die Verbände der Architekten und Bauingenieure, aber auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Die Hauptbefürchtung der Verbände ist, dass die Qualität der Bauanträge sinken könnte. Diese Befürchtung bezieht sich übrigens auch auf die kleine Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventen ohne berufspraktische Erfahrung. Sehr geehrte Kollegen, wir als AfD-Fraktion stehen der kleinen Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister positiv gegenüber. Es ergäbe sich daraus eine sinnvolle Aufwertung des Handwerks. Zudem gehen wir davon aus, dass die Bauplanung für kleine Gebäude dadurch für den Bauherrn kostengünstiger würde. Wir möchten uns allerdings gerne noch einmal die Bedenken, die es gegen diese Neuerungen gibt, im Rahmen einer Anhörung der betroffenen Verbände im zuständigen Fachausschuss anhören. Eine weitere Regelung im Gesetzentwurf möchte den Bau, das Repowering und den Betrieb von Kraftwerken, die erneuerbare Energien nutzen, vereinfachen. Es geht um Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraftwerke und Windkraftwerke, soweit keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für diese notwendig ist. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für Windkraftwerke allerdings immer notwendig, wenn sie 50 m Gesamthöhe überschreiten. Angesichts der Höhe der meisten heute neu gebauten Windkraftwerke ist damit der Anwendungsbereich der Neuregelung sehr klein. Zum weiteren Anwendungsbereich bei den verschiedenen Anlagen fehlten mir in der Begründung des Gesetzentwurfs allerdings weitere Hinweise. Laut Gesetzentwurf soll es für eine Baugenehmigung der genannten Anlagen fortan einen einzigen Ansprechpartner geben. Das ist eine Verfahrensvereinfachung. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Genehmigung werden dadurch nicht geändert. Der einheitliche Ansprechpartner ist in Verwaltungsangelegenheiten nun keine neue Idee, wir haben sie auch schon mehrfach gefordert und unterstützt. Es wäre erstrebenswert, wenn sich dieses Prinzip weiter durchsetzen würde; denn ich kann mir vorstellen, dass es wirklich weitere gute Anwendungen gibt für einen einheitlichen Ansprechpartner. So freuen wir uns auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die Fraktion der FDP ist deren Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben ein Stück weit, was das Thema „Bauen“ angeht, in einer merkwürdigen Zeit, weil der Bedarf unbestritten ist. Wir haben insbesondere in den städtischen Regionen einen erheblichen Mangel an Wohnraum. Das gilt flächendeckend in Deutschland, und selbstverständlich sind viele Regionen auch in Rheinland-Pfalz davon betroffen. Gleichzeitig sehen wir, dass die Anzahl der Bauvorhaben abnimmt. Selbstverständlich spielt das Thema „Zinswende und Verteuerung der Finanzierungskosten“ dabei eine Rolle, aber eben auch die Tatsache, dass Bauen in Deutschland sehr bürokratisch und entsprechend häufig auch teuer ist. Mit der Erweiterung der Bauvorlageberechtigung erweitern wir den Kreis derjenigen, die zumindest für bestimmte Bauvorhaben entsprechende Bauanträge einreichen dürfen. Üblicherweise geht entsprechender Wettbewerbsdruck auf der Kostenseite mit gewissen Erleichterungen einher. Ein entsprechend größeres Angebot erleichtert es zusätzlich, insbesondere Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig vermeiden wir, dass ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission fortgesetzt wird, bei dem es eine Einigung gegeben hat. Wir sind in einer Lage, in der die Länder die Gesetzgebungskompetenz für diese Fragen haben, aber es europarechtliche Regulatorik gibt. Dieser tragen wir an dieser Stelle Rechnung. Die Anpassungen sind zugleich so moderat, dass wir davon ausgehen dürfen, dass insbesondere die öffentlich-rechtlichen Belange im Baurecht, das heißt das Thema „Sicherheit“, insbesondere Standsicherheit und Brandsicherheit, nicht berührt sind. Alles darüber hinaus, was die Qualitätsfragen angeht, sind Dinge, die letzten Endes dann im Markt zwischen den unterschiedlichen Akteuren entschieden werden können. Insofern darf ich für die Freien Demokraten signalisieren, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren in seinem weiteren Fortgang in den Ausschussberatungen wohlwollend begleiten und, sofern dort keine Überraschungen entstehen, dem Gesetz zustimmen werden. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Abgeordneter Stephan Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie so oft kommt es zum Konflikt zwischen den hohen Standards der deutschen Handwerks- und Ingenieurskunst und den Vorgaben der Europäischen Union. (Der Redner betätigt den Knopf zum Herunterfahren des Redepults) – Das hier ist auch etwas für die Ingenieurskunst.
Matthias Lammert
Das Pult ist noch etwas langsam. Wir versuchen, die Beschleunigung beim nächsten Mal umzusetzen.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
In diesem Fall geht es um die Frage, wer eigentlich dafür qualifiziert ist, eine Bauvorlage einzureichen. Bisher ist dies eingetragenen Architekten, Bauingenieuren und Staatsbediensteten vorbehalten. Berufserfahrung ist hier das Stichwort. Jedoch steht das den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen im Weg, weshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wurde. Der von Bund und EU-Kommission vorgeschlagene Kompromiss der Schaffung einer sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung macht nun eine Umsetzung in Landesrecht notwendig. Auf inhaltliche Details möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, das haben meine Vorredner schon zur Genüge getan. Eine grundsätzliche Kritik an diesem Gesetzentwurf halte ich ebenfalls für nicht zielführend; denn hier besteht keine Wahlfreiheit, ob man den ausgehandelten Kompromiss nun umsetzt oder nicht. Jedoch möchte ich den Blick auf die angetragene Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der Architekten- und Ingenieurkammer in Rheinland-Pfalz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie weiterer namhafter Institutionen lenken. Zu Recht wurde etwa kritisiert, dass eine Verwässerung der Qualität sowohl der Bauanträge als auch letztlich der zu errichtenden Gebäude zu befürchten ist, wenn auch Handwerksmeister ohne die entsprechende Ausbildung vorlageberechtigt sind. Ebenso wurde kritisiert, dass eine Absenkung der Standards aus Perspektive des Verbraucherschutzes problematisch ist. Eine Entwertung des Berufs der Architekten und Bauingenieure wird ebenfalls befürchtet. Lobend möchte ich daher feststellen, dass diesen und anderen Bedenken Rechnung getragen wurde und gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Verbesserungen vorgenommen wurden. So etwa, dass nun von Handwerksmeistern vor Erlangen der kleinen Bauvorlageberechtigung ein von Ingenieuroder Architektenkammer anerkannter Lehrgang von insgesamt 80 Stunden absolviert werden muss, um die Qualität der Bauvorlagen sicherzustellen. Auch die Einschränkung der kleinen Bauvorlageberechtigung auf Gebäude m2 bis höchstens 100 Grundfläche, mindestens fünf Jahre Berufserfahrung für Handwerksmeister als Voraussetzung und die geplante Evaluation der Qualität der Bauvorlagen halte ich für geeignete Anpassungen, um der berechtigten Kritik nachzugehen. Hervorheben möchte ich auch die Vorgaben zu der abzuschließenden Haftpflichtversicherung, mit denen verbraucherschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt werden sollen. Aus Baden-Württemberg wurde mir etwa zugetragen, dass gerade zu diesem Thema dort noch erhebliche Bedenken seitens der Kammern bestehen. Dass hier ein klarer und angemessener Rahmen geschaffen wird, begrüße ich daher ausdrücklich. Für die anstehenden Beratungen, insbesondere im Ausschuss, möchte ich den Appell mitgeben, dass alle Akteure, insbesondere aber auch die zuständigen Kammern, intensiv eingebunden und gehört werden. Ziel muss es letztlich sein, unsere hohen Qualitätsstandards zu halten und langfristig zu sichern. Unter diesen Prämissen können wir den Gesetzentwurf dann mittragen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende der Debatte und auch am Ende des Tagesordnungspunkts. Wir sind in erster Beratung und überweisen den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss mitberatend. Gibt es dazu Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist er so überwiesen. Wir rufen ihn dann entsprechend später wieder auf. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Festlegung der von der Regelung des § 58 Abs. 9 a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes abweichenden Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen zum Zwecke der Abschiebung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9584 – Erste Beratung Die Grundredezeit beläuft sich für alle Fraktionen auf 5 Minuten. Für die Landesregierung darf ich Staatsminister Herbert Mertin das Wort erteilen.
Herbert Mertin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Landesregierung nichts Neues einführen, sondern dafür sorgen, dass es so bleibt, wie es bisher war. Wieso kommt es dazu? – Im Rahmen von Abschiebungen nach rechtskräftigem Abschluss der ausländerrechtlichen Verfahren ist es manchmal notwendig, Räumlichkeiten zu durchsuchen. Solche Durchsuchungsmöglichkeiten bedürfen einer richterlichen Entscheidung. Das war bisher im Aufenthaltsgesetz nicht geregelt, aber in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgerichtshof haben diese Entscheidungen in Rheinland-Pfalz, jedenfalls bisher, die Verwaltungsgerichte getroffen. Auf Bundesebene hat es – Sie haben es alle über die Medien mitbekommen – Diskussionen über diese Fragen gegeben, und es gibt ein sogenanntes Rückführungsbeschleunigungsgesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt worden, dass diese gerichtliche Entscheidung, die ich eben skizzierte, künftig von den Amtsgerichten zu treffen ist. Während des Gesetzgebungsverfahrens hat sich die Landesregierung, hat sich mein Ministerium immer dafür eingesetzt, dass es so bleibt, wie es ist. Sie werden verstehen, dass wir das getan haben, weil im Rahmen der Diskussion auch sehr deutlich geworden ist, dass wir, das Land Rheinland-Pfalz, die Gesellschaft, unseren Verwaltungsgerichten zu Dank verpflichtet sind, weil die Verfahren sehr zügig betrieben wurden und wir im Verhältnis zu anderen Bundesländern einmalig sozusagen an der Spitze der Bewegung standen. Deswegen hat uns immer ein ungutes Gefühl beschlichen, wenn an dieser Stelle die Zuständigkeit an die Amtsgerichte gegeben wird. Jetzt können Sie sagen, das sei eher etwas Emotionales, aber ich finde, wenn Menschen mit großem Einsatz und Engagement wie am Verwaltungsgericht in Trier diese Leistungen erbringen, dann sollte man vermeiden, den Eindruck zu erwecken, als ob es irgendeinen Grund gäbe, damit unzufrieden zu sein. Es gibt aber auch einen sachlichen Grund. Das war auch der bisher immer geltende Grund. Man muss wissen, dass im Rahmen dieser Verfahren von den Betroffenen Einwendungen gegen den Durchsuchungsbeschluss erhoben werden. Diese Einwendungen beruhen aber meistens auf Erwägungen aus dem Ausländerrecht, und die liegen natürlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit deutlich näher als den Amtsgerichten. Deswegen schlagen wir vor, es so zu belassen, wie es bisher war. Allerdings müssen wir dabei Gebrauch machen von einer Öffnungsklausel, die auf unser Betreiben hin der Bundesgesetzgeber glücklicherweise den Ländern gegeben hat. Insofern schlagen wir vor, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, so hoffe ich, am Schluss gemeinsam zu beschließen, dass es im Land Rheinland-Pfalz so bleiben kann, wie es ist, also die Verwaltungsgerichte diese Entscheidungen treffen. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion darf ich Abgeordnetem Marcus Klein das Wort erteilen.
Marcus Klein CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal auf die Veranstaltung von gestern Abend zurückkommen; denn ein Punkt, der gestern auch angesprochen wurde, war, dass die Landesparlamente bedauerlicherweise im Konzert mit Brüssel und Berlin immer wieder an Kompetenzen verlieren. Insofern sollten wir uns auch einmal freuen, wenn uns der Gesetzgeber des Bundes hier im Rahmen einer Öffnungsklausel die Möglichkeit gibt, gestaltend einzuwirken und eigene Möglichkeiten zu nutzen, mögen es nur Brosamen sein, aber an der Stelle ist es dann doch eine Regelung, die für uns Sinn macht, weil sie etwas aufnimmt, was sich im Land Rheinland-Pfalz einfach bewährt hat. Ich finde es trotzdem ein bisschen bedauerlich, muss ich sagen, dass Sie, Herr Minister, als Sie den Gesetzentwurf vorgestellt haben, in Ihrer Pressemitteilung den Eindruck erweckt haben, als wäre es schon so. Sie wissen, dass es dafür das Landesgesetz braucht. Die Überschrift sagt, in Rheinland-Pfalz bleibt es jetzt so, wie es ist. Dafür müssen wir erst dieses Gesetz machen. Dafür gibt es das Gesetzgebungsverfahren, und dafür ist der Gesetzgeber da. Wenn ich mich jetzt gefreut habe, dass uns der Bund etwas überlässt, freue ich mich auch, wenn die Landesregierung weiß, dass das Verfahren so läuft, wie es läuft. Das wissen Sie natürlich. Deswegen sind Sie hier und haben das Gesetz eingebracht. Noch mal, wir regeln jetzt hier nicht die Abschiebung an sich. Wir sprechen hier nicht über Verfahrensbeschleunigung oder Vollzugsdefizite in anderen Bereichen. Es geht um einen relativ kleinen, aber auch wichtigen Bereich. Es geht alleine um die Durchsuchungen in diesem Zusammenhang. Das soll den Verwaltungsgerichten weiter zugewiesen werden, die sich auch mit den komplexen Verfahren insgesamt, was die Anerkennung von Status und Abschiebungen usw. betrifft, befassen. Da liegt die Kompetenz. Da liegt auch – Sie haben es gesagt, Herr Minister – sehr viel Engagement in den letzten Jahren. Man muss auch einmal lobend hier erwähnen, dass das tatsächlich so ist beim Verwaltungsgericht in Trier. Deswegen ist es richtig, die Kompetenz dort zu bündeln. Sie merken also, wir stehen diesem Vorschlag sehr positiv gegenüber und freuen uns auf die weitere Beratung – wir sind hier in erster Beratung – auch im Rechtsausschuss, aber wir können uns sehr gut vorstellen, das weiter so zu machen, wie das in Rheinland-Pfalz schon Übung und Praxis ist, nämlich nicht bei den ordentlichen Gerichten, sondern beim Verwaltungsgericht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die Fraktion der SPD ist Abgeordneter Christoph Spies.
Christoph Spies SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es schon zweimal vernommen, wir verfestigen heute etwas, was in Rheinland-Pfalz schon gang und gäbe ist und sich in der Praxis bewährt hat. Mit dem neuen § 58 Abs. 9 a Aufenthaltsgesetz Bundesgesetzgebung benötigen wir jedoch für unseren Weg ein Landesgesetz. Das beschließen wir wahrscheinlich im nächsten Plenum nach der Beratung im Ausschuss. Wegen des Hintergrunds lassen Sie mich noch ein paar allgemeine Ausführungen zum Aufenthaltsgesetz, insbesondere zu § 58, geben. § 58 enthält eine Regelung, wonach die die Abschiebung durchzuführende Behörde eine Durchsuchung der Wohnungen der abzuschiebenden Person zum Zweck seiner Ergreifung vornehmen kann, soweit das für die Durchführung der Abschiebung notwendig ist. Solche Durchsuchungen dürfen nur von Richterinnen und Richtern bei Gefahr im Verzug, aber auch von der Behörde angeordnet werden. Wir diskutieren heute darüber, welcher Rechtsweg für solche derartigen richterlichen Anordnungen eröffnet ist. Sprich, an welches Gericht muss sich die Behörde wenden, an das Amtsgericht oder an das Verwaltungsgericht? Bisher haben wir es in Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht bearbeitet. Bundesweit wurde es aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Zuge der neuen bundesgesetzlichen Regelungen wird die Zuständigkeit für richterliche Anordnungen für Durchsuchungen bei Abschiebungen – künftig, es ist noch nicht in Kraft, das hatte ich vorhin schon ausgeführt – grundsätzlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen. Den Ländern bleibt aber über eine Öffnungsklausel die Möglichkeit – das haben wir schon mehrfach gehört, wir freuen uns darüber, dass wir ein Landesgesetz erlassen können, Herr Klein, da bin ich bei Ihnen, wir können auch dazu reden, es ist ein doppelter positiver Aspekt –, abweichende Regelungen zu treffen und die Zuständigkeit erneut den Verwaltungsgerichten zuzuweisen. Genau von dieser Öffnungsklausel möchten das Ministerium und auch wir Gebrauch machen; denn in Rheinland-Pfalz wurde bislang in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts – Sie haben es genannt, Herr Minister – die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Anordnung angenommen, mit der Folge, dass Anträge von dem jeweiligen Verwaltungsgericht, sprich Trier, bearbeitet wurden. Für die Beibehaltung der Zuständigkeit bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit über Wohnungsdurchsuchungen zum Zweck des Auffindens einer abzuschiebenden Person sprechen ebenfalls zwei weitere Punkte. Erstens: Wir sorgen damit dafür, dass das Fachwissen – das haben wir schon mehrfach gehört – dort weiterhin zentral an der Gerichtsbarkeit gebündelt ist. Gerade das Verwaltungsgericht Trier – Herr Teuber stimmt schon zu, das war mir bei diesem Punkt klar – zeigt aufgrund der Bearbeitungszeit – dort liegt deutschlandweit führend die kürzeste Bearbeitungszeit vor –, was für ein Fachwissen dort vorherrscht. (Beifall des Abg. Sven Teuber, SPD) – Genau, ein Dank an die Richterinnen und Richter und an das ganze Gericht in diesem Zusammenhang; denn zweitens beschäftigen sich auch Verwaltungsgerichte, Trier, ohnehin bereits mit Einwänden gegen Durchsuchungen zum Zweck der Abschiebung, insbesondere das Noch-Nicht-Bestehen einer Ausreisepflicht oder die Prüfung von Abschiebungshindernissen einer Ausreisepflichtigen. Die Entscheidung über Wohnungsdurchsuchungen in diesem Kontext bei den Verwaltungsgerichten zu belassen, ist daher unseres Erachtens folgerichtig. Dass sich diese Praxis in den vergangenen Jahren bewährt hat, zeigen auch die Rückmeldungen des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts als auch der beiden Oberlandesgerichte, die sich explizit für die Beibehaltung der fachlichen Zuständigkeit bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit aussprechen. Die SPD-Fraktion kann die Begründung der Landesregierung für eine landesrechtlich abweichende Regelung nach § 58 Abs. 9 a nachvollziehen und befürwortet vorbehaltlich der weiteren Ausschussberatungen den vorliegenden Gesetzentwurf. Wir bedanken uns für den Entwurf und auch für die enge Abstimmung mit der richterlichen Praxis und freuen uns auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der mannigfaltigen Ausführungen der Kollegen vor mir kann ich mich relativ kurz halten. Auch wir begrüßen den Gesetzentwurf vor dem Hintergrund, dass er alles so belässt, wie es ist, vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Trier sehr gute Arbeit macht und vor dem Hintergrund, dass die fachliche Bündelung beim Verwaltungsgericht Sinn macht. Normalerweise ist die Zuständigkeitsregelung für Durchsuchungen bei den ordentlichen Gerichten sinnvoll, weil bei den ordentlichen Gerichten gerade in anderen Verfahren, in Strafverfahren, beispielsweise bei polizeilichen Durchsuchungen, die entsprechenden Rechtsfragen der anderen Art stattfinden und auch anhängig sind. In aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten liegen diese Rechtsfragen beim Verwaltungsgericht. Was auch eine Rolle spielt: Bei Durchsuchungen sind Rechtsmittel möglich. Diese Rechtsmittel betreffen dann auch wieder Fragen aufenthaltsrechtlicher Natur. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass diese Rechtsmittel entsprechend bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklärt werden. Die positive Rückmeldung kam im Übrigen schon im Vorfeld durch die Praxis. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz auch auch die Oberlandesgerichte haben sich für diese Regelung ausgesprochen. Daher spricht zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen die Regelung, und wir begleiten den Gesetzentwurf positiv in den Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum eigentlichen Gesetzentwurf gibt es aus unserer Sicht nicht mehr allzu viel zu sagen, weil damit in Rheinland-Pfalz alles beim Alten bleibt. Der Status quo wird quasi juristisch nachvollzogen. Auch in Zukunft wird die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen zur Sicherstellung einer Abschiebung von einem Verwaltungsgericht getroffen. Dieser Rechtsweg hat sich in der Vergangenheit bewährt und deckt sich mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich in solchen Fällen um öffentlichrechtliche Streitigkeiten handelt. Zudem werden die meisten Streitfragen, bei denen es um die Rechtmäßigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geht, ohnehin vor Verwaltungsgerichten entschieden, womit eine entscheidende Sachnähe besteht. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und die Oberlandesgerichte haben sich insofern mit der Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit einverstanden erklärt. Auch aus Sicht der AfD-Fraktion existieren keine Einwände gegen diese Verfahrensweise, weshalb wir dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen werden. Solche Gesetze ergeben allerdings nur dann Sinn, wenn sie auch umgesetzt werden und es am Ende zu mehr Abschiebungen kommt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist so ein Unsinn!) Der noch bessere Fall wäre natürlich, wenn es gar keine Notwendigkeit gäbe, das Gesetz anzuwenden, weil sich einfach weniger Menschen hier aufhalten, die illegal hier sind und somit auch nicht abgeschoben werden. Das wäre das Ideal, aber davon sind wir noch sehr weit entfernt. Dementsprechend ist es gut, dass es so umgesetzt wird. Hoffentlich führt es dann auch zu einer Verbesserung der Situation. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf steht unter dem bekannten Motto, es muss sich etwas ändern, damit es bleiben kann, wie es ist. Wir beraten heute über die Frage, ob die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz auch künftig für die richterliche Anordnung von Durchsuchungen zum Zwecke der Durchführung der Abschiebung nach § 58 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes zuständig sein sollen. Dies war und ist nach der bislang geltenden Rechtslage schon so und hat sich gut bewährt. Deshalb sollen in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsgerichte auch künftig für diese Art von richterlichen Anordnungen zuständig bleiben. Unser Landesgesetz müssen wir nun dafür aber ändern. Der Grund ist folgender: Anfang des Jahres hatte der Bundesgesetzgeber das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz hat er entschieden, dass für die Anordnung von Durchsuchungen zum Zweck von Abschiebungen ab August 2024 die Amtsgerichte zuständig sein werden. Den Ländern wurde die Möglichkeit eröffnet, davon abweichend die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festzulegen. Von dieser Möglichkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten soll nun Gebrauch gemacht werden. Rheinland-Pfalz weist im Bundesdurchschnitt die kürzesten Verfahrenslaufzeiten bei den Asylgerichtsverfahren auf. Dies ist ein Ergebnis der Zuständigkeitskonzentration, die das Justizministerium vorgenommen hatte. Herr Minister hat vorhin schon darauf hingewiesen. Streitigkeiten nach dem Asylgesetz sind bei dem Verwaltungsgericht Trier konzentriert. Mit dieser hervorragenden Zuständigkeitsentscheidung einhergehen soll der Verbleib des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten bei den hier in Rede stehenden Durchsuchungsanordnungen. Bei uns soll zur Erhaltung unserer Erfolge weiterhin die ohnehin mit dem Aufenthaltsrecht befasste Gerichtsbarkeit darüber entscheiden, ob in diesem Zusammenhang eine Wohnungsdurchsuchung erfolgen darf, um einen abzuschiebenden Ausländer oder eine abzuschiebende Ausländerin zu ergreifen. Erfahrungsgemäß werden nämlich in diesen Verfahren Einwände auf dem Gebiet des Ausländerrechts vorgebracht, mit deren Prüfung unsere Verwaltungsrichterinnen und -richter bestens vertraut sind. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken begrüßen diese Ansicht ebenfalls. Unser Justizministerium ist also wie gewohnt auf dem richtigen Rechtsweg. Wir als FDP begrüßen es daher, dass an der effizienteren und gut bewährten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festgehalten werden soll. Wir stimmen dem Entwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Stephan Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen belegen es, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land arbeitet, gerade wenn es um das Thema „Rückführung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen in Rheinland-Pfalz“ geht, schnell und effizient. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt hier bei insgesamt und an allen Standorten weit unter dem Bundesdurchschnitt, ist dem Jahresbericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2023 zu entnehmen. Die Zahl der Asylverfahren war schon mehrfach Gegenstand unserer Plenardebatten und vieler Diskussionen in der Öffentlichkeit. Hier, muss man sagen, leistet unsere Justiz eine gute Arbeit und ermöglicht einen zügigen und effizienten gerichtlichen Rechtsschutz. Die Änderungen des Bundesrechts Anfang des Jahres 2024 würden, wenn das Land nicht aktiv wird, eine Veränderung der Zuständigkeit bei der richterlichen Anordnung der Durchsuchung zum Zwecke der Durchführung und Abschiebung nach sich ziehen. Anders als bisher die Verwaltungsgerichte wäre für die Anordnung nun die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Hier gilt für mich der Leitsatz „Never touch a running system“. Wenn es die mit der Thematik betrauten Fachleute im Justizministerium für sinnvoll erachten, die bisherige Handhabung durch die Verwaltungsgerichte beizubehalten, möchte ich dem hier nach Durchsicht des Gesetzentwurfs nicht widersprechen. Allerdings möchte ich Sie, Herr Minister Mertin, bitten, uns bei der dazu anstehenden Besprechung im Rechtsausschuss zu berichten, wie effizient die Verwaltungsgerichte bei derartigen Anordnungen von Durchsuchungen arbeiten, also einfach ein paar Zahlen und Fakten zur Anzahl und Bearbeitungsdauer dieser Vorgänge. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Matthias Lammert
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9584 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf überwiesen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9707 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Der CDU-Fraktion stehen zusätzlich 3 Minuten und der Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute zur Verfügung. Zur Begründung erteile ich zunächst der Landesregierung das Wort. Wer spricht? – Staatsministerin Katrin Eder.
Katrin Eder
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Die Gesundheit von Tieren beschäftigt natürlich viele in unserem Land. Wir wollen Tiere sicher, tierschutzgerecht und gesund halten. Insbesondere in der Nutztierhaltung stellt dies die Landwirtinnen und Landwirte gerade aufgrund der globalisierten Märkte vor große Herausforderungen. Wir wollen sie und die übrigen Tierhalterinnen und Tierhalter mit klaren Regelungen beispielsweise zur Kostentragung für Untersuchungen zur Tierseuchenprophylaxe, -überwachung und -bekämpfung oder für amtlich angeordnete Impfungen unterstützen. Das bisher geltende Landestierseuchengesetz stammt aus dem Jahr 1986. Es wurde zwar seitdem punktuell verändert, bedarf nun aber einer grundsätzlichen Novellierung. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Zudem erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Modernisierung des Landesrechts. Wir passen deswegen das Landesrecht an die heutige Zeit an, indem wir es mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht harmonisieren, den sich aus der Kommunalisierung ergebenden Änderungen rechtlich Rechnung tragen sowie Regeln zur Datenerfassung und zum Datenaustausch auf den neuen Stand bringen. Wir stärken aber vor allem die Tierseuchenprävention, indem wir die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen gesetzlich fordern. Hinzu kommt die Pflicht des zuständigen Ministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchenkrisenzentren. Darüber hinaus sorgen wir in der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung für finanzielle Sicherheit, indem wir als Land die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen in rheinland-pfälzischen Untersuchungseinrichtungen übernehmen und die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung regeln. Dabei ist etwa an den gegebenenfalls notwendigen Zaunbau im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu denken. Wichtig ist auch die Benennung des Landesuntersuchungsamts als zuständige Behörde für die Überwachung der immunologischen Tierarzneimittel. Damit wird eine zentrale Stelle geschaffen, bei der wir Aufgaben bündeln und das erforderliche Expertenwissen vorhalten. Hiermit folgen wir einer Anregung aus der Verbändeanhörung. Auch künftig wird, wie von allen Beteiligten gewünscht und mit diesen abgesprochen, die Landwirtschaftskammer mit der Verwaltung der Tierseuchenkasse beauftragt werden. Die Suche nach Amtstierärztinnen und Amtstierärzten ist in Zeiten des Fachkräftemangels herausfordernd. Deshalb schaffen wir hier eine Ausnahmeregelung, um das Personal erst zu finden und dann auch nachträglich weiter qualifizieren zu können. Damit entsprechen wir einem Wunsch der Kreise und Verbände aus dem Anhörungsverfahren. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände. Wir haben zudem darauf geachtet, dass den Kommunen bei der Umsetzung größtmögliche Flexibilität bleibt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neu gefassten Gesetz gut aufgestellt sind. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Horst Gies.
Horst Gies CDU
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in erster Lesung. Es ist klar, dass die Länder dafür verantwortlich sind. Sie, Frau Ministerin, haben zumindest zum Einstieg schon einmal die Notwendigkeiten dargelegt. Ich möchte zu den Punkten kommen, zu denen wir seitens der CDU noch deutliche Fragen haben. Wir wissen zwar, das Gesetz geht an den Ausschuss – da werden wir auch manches klären können –, aber Sie haben gerade noch einmal deutlich gemacht, es könnte eine Beitragserhöhung zustande kommen. In der Begründung steht unter „Kosten für die Wirtschaft“, „dass die Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse künftig aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter finanziert und nicht mehr von der LandwirtschaftsDamit wird deutlich, dass hier Kosten entstehen. Ich habe mich natürlich bei unserer Kreisverwaltung informiert, wo diese Kosten liegen. Dann hat mich schon erschreckt, dass sich seit dem Jahr 2018 die Kosten verdoppelt haben, die Kosten für Schlachtabfälle, die Kosten für die Verarbeitung von über 24 Monate alten Rindern. Nur damit man davon eine Vorstellung bekommt: Sie haben sich von 100 auf 200 bzw. bei 240-LiterBehältnissen von 15,49 auf 30,81 Euro erhöht. Das sind Dinge, die sich in den letzten Jahren konkret entwickelt haben, die wir natürlich auch besprechen müssen. Das sind Entwicklungen, die sicherlich nicht in unserem Sinne sein können. Eines muss man auch deutlich sagen: Hier kommt es wiederum zu einer Verlagerung auf die Landkreise, zum Teil ohne Ausgleich. Dabei müssen wir wissen, dass die größten Probleme, die es in den Landkreisen gibt – nicht nur im Landkreis Ahrweiler, sondern, wie ich auch von einigen Kollegen gehört habe, auch in anderen Landkreisen –, darin bestehen, dass wir kein Personal mehr in den Veterinärämtern finden. Ich habe sogar gehört, dass die Leitung eines Veterinäramts über längere Zeit nicht mehr besetzt werden konnte. Gleiches gilt auch für meinen Heimatkreis, in dem wir seit einem Jahr eine zweite Veterinärin/einen Veterinär suchen und niemand Qualifizierten finden. Wichtig ist, glaube ich, auch zu wissen, was sich hinter der Formulierung, lokale Tierseuchenbekämpfungszentren müssen jederzeit von den Landkreisen vorgehalten werden, verbirgt. Das heißt doch 24/7, und 24/7 bedeutet entsprechendes Personal. Personal bedeutet wiederum entsprechende Kosten. Das sind Dinge, über die wir wirklich einmal reden müssen. Wenn ich mir die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes anschaue, nachdem Sie gerade sagten, es entstehen keine weiteren Kosten, lese ich in der Stellungnahme, dass die Aufgabenerweiterung zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände führt, die je nach Umfang der Inanspruchnahme von Hilfskräften beziffert werden muss. Das sind wirklich Dinge, über die wir konkret im Ausschuss reden müssen. Was steckt letztendlich dahinter? Die Stellungnahme weist hier eben etwas anderes aus. Ich habe schon über das Personal gesprochen. Wichtig ist auch zu klären, wie das Land da letztendlich mit in die Verantwortung kommt. Ich glaube, wir müssen uns durchaus auch bewusst sein, dass derjenige, der die Konfiskate und Ähnliches entsorgt, nämlich SARIA West, bei uns in Rheinland-Pfalz ein Monopolist ist. Wir müssen deshalb noch einmal darüber reden, ob es alternative Möglichkeiten gibt. Mit Blick auf die Uhrzeit und das, was es inhaltlich konkret zu diskutieren gilt, müssen wir darüber reden, ob und inwiefern Geflügel in kleinem Umfang mit in diese Betrachtung kommt. Da geht es vorrangig um Kleinstbestände, also um unsere Hobbytierhalter, die fünf, acht, zehn Hühner halten. Das sind zum Beispiel im Verbund Koblenz-West etwa 3.000 Betriebe. Das sind viele Hobbytierhalter, zu Hause. Wenn die mit veranschlagt werden, müssen wir zumindest darüber reden, wie das konkret aussieht. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, und welche Leistungen bekommen die? Denn man muss wissen, im Verbund Koblenz-West sind Ahrweiler, CochemZell, Mayen-Koblenz und Simmern vertreten. Die machen allein einen Anteil von 97,5 % aus. Man kann die Betriebe von 500 bis 1.000, 1.000 bis 5.000, bis 10.000 und über 10.000 Stück Geflügel einfach summieren. Da kommen wir, wenn ich das überschlage, gerade einmal auf 60 Betriebe. Darüber müssen wir intensiv reden, 60 zu 3.000. Ich will das an der hiesigen Stelle nur einmal andeuten. Wie gesagt, es gibt noch einiges zu besprechen. Das werden wir sicher gerne im Ausschuss tun. Ich wünsche dafür jetzt schon gute Beratungen, die sicherlich spannend werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Heiner Illing.
Heiner Illing SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Aus vielerlei Gründen ist der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung eine Notwendigkeit. Das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes wird bei Inkrafttreten das bisher noch geltende Landestierseuchengesetz ablösen, welches in den 38 Jahren seiner Gültigkeit nur punktuell geändert wurde. Sie alle, meine Damen und Herren, haben in den letzten Jahrzehnten unsere Gesellschaft sich mitunter rasant und rapide verändern gesehen. Es versteht sich daher, dass sich auch EU- und Bundesrecht im Bereich der Tiergesundheit wesentlich geändert haben. Die Zuständigkeit von Behörden hat sich teilweise geändert. Notwendige Änderungen ergaben sich in den zurückliegenden knapp 40 Jahren selbstverständlich auch aus der Tierseuchenkasse, die in bewährter Weise fortbestehen soll. Auch diesem Gedanken fühlt sich der Gesetzentwurf der Landesregierung verpflichtet. Ebenfalls trägt der Gesetzentwurf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ganz praktischen Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe Rechnung. Es muss uns ein Anliegen sein, dass mit dem Gesetzentwurf der Dynamik von Seuchen des Tierreichs noch entschiedener entgegengetreten wird. Die Anpassung des Landesrechts an das neue EU-Tiergesundheitsrecht mit dem deutlichen Schwerpunkt auf die Vorbeugung und Früherkennung von Tierseuchen ist hier ganz entscheidend, um eine Konsequenz bei der Bekämpfung zum Wohle von Tier und natürlich auch für Menschen sicherzustellen. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Name von „Landestierseuchengesetz“ zu „Landestiergesundheitsgesetz“ angepasst wird. Zu guter Letzt ist es nur folgerichtig, dass auch der Megatrend der Digitalisierung Einzug in den Gesetzentwurf hält. Wie in jedem gesellschaftlichen Feld müssen vorhandene Daten zum Wohle der Sache noch effizienter genutzt werden. Dafür bedarf es einer Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustauschs. Das hilft nicht nur bei der Bekämpfung, sondern reduziert auch den Melde- und Verwaltungsaufwand. Allein an diesen wenigen Sätzen wird deutlich, dass eine umfassende Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts unumgänglich ist, um schneller, effizienter und gezielter auf Tierseuchen reagieren zu können. Wir wollen mit dem Gesetz sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert und die Kompetenzen optimal verteilt sind. Lassen Sie mich wichtige und praktische zentrale Neuerungen des Gesetzes nennen. Das Land übernimmt die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen aus nachvollziehbaren Gründen, damit die Früherkennung von Tierseuchen weiter gestärkt wird und Tierhalter, Tierärzte oder Landkreise nicht aus Kostenüberlegungen auf Beprobungen verzichten. In diesem Zusammenhang wird mit diesem Gesetzentwurf auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung geregelt. Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen. Der Gesetzentwurf kennt viele weitere Maßnahmen. Ich freue mich auf die Detaildiskussion im Nachgang der heutigen ersten Lesung. Insgesamt zielen diese Maßnahmen alle darauf ab, unser Landesrecht zukunftsfähig zu machen und den Schutz unserer Tiere, der Bevölkerung sowie der Landwirtschaft zu stärken. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich schon auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist schon ein bisschen spät. Deswegen werde ich mich kurz fassen. Sie wissen, die Afrikanische Schweinepest, die Blauzungenkrankheit, die Maul- und Klauenseuche sind Beispiele für gefährliche Tierseuchen. Diese gilt es erfolgreich zu verhüten bzw. zu bekämpfen. Solche Seuchen können sich nicht nur auf einzelne Tiere, sondern auch auf ganze Tierbestände auswirken, haben Auswirkungen für Tierhalterinnen und Tierhalter, letztendlich aber auch auf die Wirtschaft, auf unsere öffentliche Gesundheit und auf die Lebensmittelsicherheit. Tiergesundheit hat einen hohen Stellenwert. Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablösen, welches bisher immer nur punktuell geändert wurde. Das ist eine Zeitspanne von 38 Jahren und rechtfertigt auf jeden Fall, das Gesetz anzupacken. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Es haben sich mittlerweile viele bundes- und europarechtliche Änderungen ergeben, welche dieser Anpassung bedürfen. Besonders hervorheben möchte ich drei Punkte. Erstens: Überarbeitung der Tierseuchenkasse. Künftig werden die Verwaltungskosten konform nach Haushaltsrecht umgelegt und aus den Beiträgen der tierhaltenden Betriebe finanziert. Die dadurch erhöhten Beitragssätze werden an anderer Stelle – ich komme noch dazu – über Entlastungen für die tierhaltenden Betriebe ausgeglichen, sodass insgesamt keine Mehrkosten für die Betriebe im Land entstehen sollten. Zweitens: Die angesprochene finanzielle Entlastung der Tierhalter wird durch die Übernahme von Untersuchungskosten von gelisteten Tierseuchen in unseren staatlichen Untersuchungseinrichtungen realisiert. Ich nenne nur das Landesuntersuchungsamt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei. Diese Übernahme der Kosten gilt natürlich nur, sofern es sich nicht um Untersuchungen zum Zweck des Handels und der Tierzucht handelt. Drittens: Klare Zuständigkeiten schaffen, um die Aufgaben zwischen Land und Landkreisen transparent zu regeln. Dazu gehört auch, dass Seuchenanzeigen vonseiten der Kreisverwaltung auch außerhalb der Dienstzeit angenommen werden können, um einen effizienteren und schnelleren Umgang damit zu finden. Auf Schnelligkeit kommt es dabei oft an. Zum besseren Umgang mit Tierseuchen gehört auch, vorhandene Daten effizient zu nutzen und dadurch den Melde- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustausches ist also auch ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Wir sind bereit für ein modernes Tiergesundheitsgesetz. Wir sind bereit, alles anzupacken, damit die Gefahr von Tierseuchen minimiert wird. Deswegen stimmen wir dem Vorschlag der Landesregierung zu. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Tiergesundheit und die Prävention sowie Bekämpfung von Tierseuchen sind von grundlegender Bedeutung für die Landwirtschaft, den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit. Zu treffende Regelungen und Gesetze spielen eine wichtige Rolle, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern und den Gesundheitszustand der Tierpopulationen zu sichern. Eine effektive und angemessen regulierte Vorgehensweise unterstützt nicht nur die landwirtschaftliche Produktivität, sondern schützt auch Verbraucher und Ökosysteme vor den möglichen Folgen von Epidemien. Insofern ist die generelle Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs unstrittig und dessen Modernisierung geboten, auch um Regelungslücken zu schließen. Positiv ist ebenfalls zu beurteilen, dass Zuständigkeiten der unterschiedlichen Behörden und Ebenen eindeutig definiert werden, um die Effektivität der Maßnahmen im Seuchenfall garantieren zu können. Sollte der Gesetzentwurf darüber hinaus, wie in der Begründung ausgeführt, zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands für Tierhalter und Behörden führen, wäre das natürlich ebenfalls zu begrüßen. Meine Damen und Herren, es gibt allerdings auch ein maßgebliches Defizit des vorliegenden Entwurfs, das wir im weiteren Verlauf sehr kritisch beäugen und uns im Ausschuss auch noch einmal begründen lassen werden. Herr Gies hat es eben angesprochen, die AfD-Fraktion hält es für fragwürdig, dass die Verwaltungs-, also Personalkosten, der Tierseuchenkasse, künftig durch die Beiträge der Tierhalter finanziert werden sollen. Zuvor wurden diese Zahlungen noch durch die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und das zuständige Ministerium geleistet. Eine Erhöhung der Beiträge der Tierseuchenkasse dürfte die logische Folge sein, und diese Mehrbelastung der Landwirte in der aktuellen herausfordernden Zeit ist mindestens unglücklich. Besonders für kleine und mittlere Betriebe könnte dieser Umstand eine Herausforderung darstellen. Deshalb möchte ich im Sinne der Landwirtschaft die Gelegenheit nutzen und etwas ausführlicher auf die ohnehin schon sehr starken Belastungen für rheinlandpfälzische Tierhalter hinweisen, um im besten Fall zusätzliche finanzielle Bürden im Gesetzgebungsprozess noch rechtzeitig abwenden zu können. Meine Damen und Herren, die Tierhalter in Rheinland-Pfalz stehen auch jetzt schon vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten, die durch steigende Kosten für Futtermittel, Tierpflege, Energie und veterinärmedizinische Dienstleistungen verursacht werden. Hinzu kommen umfangreiche bürokratische Vorschriften, die für die Betriebe besonders belastend sind. Weiterhin erzwingt die Einführung neuer EU-Richtlinien sowie nationaler Vorschriften erheblichen Mehraufwand in der Verwaltung, der insbesondere für kleinere Betriebe nicht nur eine Bürde, sondern eine echte Bedrohung darstellen kann. Immer strengere Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen wirken sich direkt auf die Landwirtschaft aus und können zu weiteren finanziellen und operativen Einschränkungen führen. Werte Kollegen, all diese Belastungen sind politisch verursacht. In einer solchen, in vielerlei Hinsicht schwierigen Lage für die Tierhalter sollten wir genau reflektieren, welche zusätzlichen Kosten wir den Tierhaltern noch aufbürden wollen. Bitte überdenken Sie diesen Faktor. Alles Weitere bei den Besprechungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landwirte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit und sind das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Es ist unsere Pflicht, sie bestmöglich zu unterstützen, zu entlasten und weitere Belastungen so weit wie möglich abzufedern. Wir behandeln heute in der ersten Entwurfsausführung den Gesetzentwurf zur Ablösung des Landestierseuchengesetzes aus dem Jahr 1986. Das neue Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist aus mehreren Gründen erforderlich geworden. Zunächst einmal wurde auf Bundesebene das alte Tierseuchengesetz durch das moderne Tiergesundheitsgesetz ersetzt. Zahlreiche Vorschriften des neuen Tiergesundheitsgesetzes enthalten Regelungen, die für die Länder von Bedeutung sind und deren Vollzug durch die Länder notwendig ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Änderungen auf Landesebene nachzuvollziehen und anzupassen. Doch nicht nur auf nationaler Ebene hat sich viel getan. Auch die Europäische Union hat im Jahr 2016 ein vollständig überarbeitetes Tiergesundheitsrecht mit der Verordnung 2016/429 eingeführt. Diese Verordnung zusammen mit zahlreichen delegierten Verordnungen und Durchführungsrechtsakten stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Veränderungen im Unions- und Bundesrecht machen eine Anpassung in unserem Landesrecht unumgänglich. Darüber hinaus haben sich innerhalb unseres Landes organisatorische Änderungen ergeben, die eine Modernisierung und Anpassung des bestehenden Landestierseuchengesetzes erfordern. Die fachliche Entwicklung in der Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung machen deutlich, dass wir unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen müssen, um effektiv und zeitgemäß handeln zu können. Es wird Zeit für ein modernes Gesetz, und dafür sorgen wir jetzt im Landtag. Ein Punkt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, nämlich die Kontinuität, die unser Land bei der Tierseuchenkasse herstellt. Die Tierseuchenkasse verbleibt bei der Landwirtschaftskammer, die dies ausdrücklich im Vorfeld dieser Beratung begrüßt hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Stabilität und Kontinuität für unsere Landwirte und der Landwirtschaftskammer zu gewährleisten. Durch diese Regelungen und die Übernahme der Kosten für die Untersuchung von gelisteten Tierseuchen durch das Land wird sichergestellt, dass es keine erhebliche Mehrbelastung für die Tierhalter gibt. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind. In Zeiten, in denen unsere Landwirte oftmals um auskömmliche Erträge für ihre hochwertigen Lebensmittel kämpfen müssen, ist es unsere Pflicht, die Stellschrauben, die wir in Rheinland-Pfalz drehen können, für unsere heimischen Erzeuger optimal auszurichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich anhand von zwei oder drei Beispielen die Wichtigkeit dieses Themas sozusagen im Erklärmodus im Landtag noch einmal aufarbeiten, weil das Thema schon ein bisschen komplex ist und zu Recht im Ausschuss vielleicht einige klarstellende Diskussionen nötig macht. Ich mache es an zwei, drei Beispielen fest. Wir haben es in der Vergangenheit sehr viel mit der Afrikanischen Schweinepest zu tun gehabt. Wir hatten vor vielen Jahren in der Eifel mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest einen Fall, in dem die Landesregierung damals sehr aktiv mit geldlichem, aber auch personellem Einsatz die Landwirte und besonders die Schweinehalter unterstützt hat. Dieser Ausbruch damals hat in den Landkreisen dazu geführt, dass es runde Tische gibt mit vielen Verbänden, mit der Jägerschaft, mit der Veterinärabteilung oder auch der Landwirtschaft und den Bauernverbänden, an denen Vorsorgekonzepte erstellt wurden, wie beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Dinge zu organisieren sind, was zum Beispiel Hygieneschleusen und den Zaunbau anbelangt und in den einzelnen Gefährdungsradien gemacht werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine große Herausforderung für die Kreisverwaltungen, aber auch für die Jägerschaft und die Landwirtschaft. Deshalb sage ich an der Stelle, dass in den letzten Jahren sehr viel gemacht worden ist, was zur ASP-Vorsorge dienlich ist. Zweites Beispiel. Rheinland-Pfalz ist mittlerweile seit drei Wochen wieder Sperrgebiet bei der Rindervermarktung beim Thema „Blauzungenkrankheit“. In Rheinland-Pfalz ist die Blauzungenkrankheit wieder ausgebrochen. Wir hatten Betriebe, die vorsorglich geimpft hatten, und dieser Impfstoff war im Prinzip mit Auslöser dafür, dass in einzelnen Betrieben die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist. Wir haben damit große Restriktionen gerade für unsere Rindviehhalter, unsere Züchter, die ihre Rinder nicht mehr in Gebieten vermarkten können, die frei von der Blauzungenkrankheit sind. Wir haben Belgien, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande, die ebenfalls Blauzungensperrgebiete sind. Innerhalb dieser Sperrgebiete kann die Rindervermarktung stattfinden, aber gerade die Hemmnisse darüber hinaus, Rinder zu vermarkten, sind eines der Themen, die die Landwirtschaft aktuell bewegen. Daher freue ich mich über die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, die Klärung der Fragen, die heute aufgeworfen worden sind, wird im Ausschuss mit dazu beitragen, dass wir in der nächsten Runde im Landtag über die einzelnen Details abschließend beraten können. Vielen Dank. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER hat Abgeordneter Schwab das Wort.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Gesetz im Kern fast 40 Jahre und älter ist, kommt man nicht darum herum, über eine Überarbeitung oder gar Ablösung nachzudenken, zumal sich fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen laufend ändern. Beim bisher geltenden Landestierseuchengesetz ist das nicht anders. Die Landesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu dem von ihr bereits verabschiedeten Gesetzentwurf selbst darauf, dass sich Unions- und Bundesrecht geändert haben und das neue Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes schon allein aus diesem Grund erforderlich ist. Mit diesem Hinweis könnten wir die Debatte an dieser Stelle beenden. Lassen Sie mich zu später Stunde dennoch auf einige wenige Punkte hinweisen. Beim Durcharbeiten der Vorlage fiel mir der Punkt „Kosten“ auf. So sollen die Verwaltung und damit das erforderliche Personal der Tierseuchenkasse künftig von den Tierhaltern finanziert werden und nicht mehr von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie den zuständigen Ministerien. Wie sich das Ganze in der Realität auswirken wird, bleibt abzuwarten. Immerhin wurden im Gegenzug die Entlastungen für die Tierseuchenkasse mit 650.000 Euro jährlich berechnet, weil das Land künftig die Untersuchungskosten übernehmen wird. Gerade für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist das ein wichtiges Zeichen, weil die Änderungen infolge der Umsetzung des neuen Gesetzes unter dem Strich für sie vielleicht doch kostenneutral ausfallen könnten. Eine Steigerung der Beiträge zur Tierseuchenkasse steht aber bereits im Raum, ebenso die Tatsache, dass Kosten für die Entnahme von Blutproben nicht zwangsläufig vom Land übernommen werden. Es sei daran erinnert, dass auch Kostensteigerungen in vermeintlich kleinen Bereichen in der Summe eine oft unterschätzte Wirkung erzeugen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Wassercent, über den wir erst vor wenigen Monaten gesprochen haben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang positiv zu bewerten, dass das Land auch die Kosten für Tierimpfstoffe bezahlt, wenn Gefahr im Verzug ist. Positiv bewerte ich mit Blick auf die notwendigen Kontrollen und Inspektionen, dass die Rolle des Landesuntersuchungsamts als Fachaufsicht der Kreisverwaltung gestärkt werden soll und auch eine zentrale Stelle geschaffen wird, um Aufgaben und Expertenwissen zu bündeln. Dass die erforderlichen Änderungen mit einer Zunahme von Dokumentations- und Berichterstattungspflichten sowie Vorsorgemaßnahmen verbunden ist, räumt die Landesregierung selbst ein. Das dürfte kaum zu vermeiden sein. Dennoch bin ich mit Blick auf die Frage, wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll, besorgt, werden doch wieder einmal die Landkreise in die Pflicht genommen, mit allen organisatorischen und finanziellen Folgen. Die Verpflichtung für den Betrieb lokaler Tierseuchenbekämpfungszentren führt zu einmaligen Kosten in Höhe von 150.000 bis 450.000 Euro plus jährlich anfallende Wartungskosten. Mit Blick auf die Gesamtetats ist das zugegeben eine mancherorts zu vernachlässigende Größenordnung. Doch muss man mit Blick aufs Ganze wieder einmal sagen, es läppert sich. Trotz der Anmerkungen begrüßen wir als Freie Wähler die Ablösung des bisherigen Landestierseuchengesetzes durch eine neue Regelung, weil mit dem neuen Gesetz die Rahmenbedingungen für alle Akteure zukunftssicher und vor allem rechtsfest definiert werden. Wir stehen mit dieser Einschätzung nicht allein. Das hat nicht nur die heutige Debatte gezeigt. Auch Verbände und Kommunen stehen mehrheitlich grundsätzlich hinter der Vorlage. Was bislang nicht aus dem Weg geräumt werden konnte, ist die Sorge um eine finanzielle und organisatorische Mehrbelastung von Tierhaltern, Kreisverwaltungen und Gemeinden. Diese Sorgen teilen auch wir. Alles Weitere folgt dann im Ausschuss. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Hiergegen gibt es keinen Widerspruch oder Enthaltungen. Damit ist dies so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9708 – Erste Beratung Zur Begründung spricht Staatsminister Ebling.
Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorlegen kann, mit dem wir einen weiteren Meilenstein bei der Neuausrichtung unseres Katastrophenschutzes legen. Wir haben bekanntlich allen Grund dafür, natürlich nicht zuletzt durch die Auswirkungen und die Erfahrungen der schrecklichen Hochwasserkatastrophe an der Ahr, aber weit darüber hinaus natürlich auch mit der Erkenntnis lebend, dass wir öfter durch Katastrophen und katastrophenähnlichen Situationen herausgefordert werden. Starkregenereignisse nehmen zu, die Häufigkeit von Hochwasser ist erkennbar, und uns prägen zweifelsohne auch heute noch die aktuellen Bilder aus dem Süden Deutschlands und aus Bayern. Auch an Pfingsten hatten wir wieder eine Hochwassersituation, die Einsatzkräfte bei uns stark gefordert hat. Ja, sie wurde hervorragend gemeistert, aber man beendet auch diese Lagen – erfolgreich in diesem Falle – mit dem Bewusstsein, es wird wohl häufiger der Fall sein, dass unsere Strukturen solchen Belastungsproben ausgesetzt sein werden. Ich füge hinzu, wir können heute angesichts der veränderten Weltlage nicht mehr ausschließen, dass das, was uns aus anderen Ländern vielleicht noch ein bisschen als erratische Nadelstiche erreicht – Angriffe auf IT-Strukturen, Angriffe auf kritische Infrastrukturen –, auch einmal in einer Form ankommen könnte, die am Ende dazu führt, dass wir uns darüber hinaus gewahr sein müssen, dass Elemente der Daseinsvorsorge kurzfristig im Interesse der Menschen geschützt bzw. aufrechterhalten werden müssen. All das macht deutlich, dass wir auch institutionell bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland einen weiteren Schritt nach vorne machen müssen. Deshalb ist mit diesem Landesgesetz heute als Kernstück die strukturelle Maßnahme vorgelegt, die Errichtung eines neuen zentralen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz, das aus den bisherigen Einheiten der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz und der entsprechenden Referatsgruppe innerhalb der ADD entstehen wird. Dies alleine wird nicht reichen. Das macht das Landesgesetz im Entwurf deutlich, den wir Ihnen vorlegen. Es braucht einen weiteren Aufwuchs. Wir haben damit aber schon einmal Grundlagen gelegt, um am 1. Januar 2025 – das ist auch das Ziel – mit dem neuen Landesamt an den Start zu gehen. Wir wollen ein echtes Kompetenzzentrum schaffen, Expertise im Bevölkerungsschutz, im Zivilschutz, im Brand- und Katastrophenschutz bündeln, um nicht zuletzt auch die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben besser zu unterstützen. Das bezieht sich auf operativ-taktische Fragen genauso wie auf Fragen von Alarm- oder Einsatzplänen oder technische Rahmenbedingungen. All das, mit Kompetenzen ausgestattet und künftig am Standort Koblenz, wird auch für die Kommunen eine Entlastung bedeuten. Deshalb ist es auch denklogisch gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Punkt aus der Enquete-Kommission dieses Landtags miterfüllen; denn eine der wichtigen Konsequenzen war auch, organisatorischinstitutionell eine neue Struktur zu schaffen. Genau dieser Empfehlung folgen wir. Auch das gehört zur Geschichte dieses Gesetzentwurfs. Das Herzstück wird sein, dass wir schon sehr frühzeitig ein Lagezentrum an den Start bringen können, dessen technisch-baulicher Vollendung wir schon in den nächsten Tagen entgegensehen, nämlich ein Lagezentrum, das künftig 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche für den Bevölkerungsschutz da ist, weil wir alle Warnungen, alle Meldungen zusammenführen wollen und wir schnellstmöglich bessere, verlässliche Lagebilder brauchen, um am Ende Entscheidungen treffen zu können bzw. auch hier wieder den entsprechenden Aufgabenträgern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir gehen den richtigen Weg zum besseren Schutz der Bevölkerung. Davon bin ich überzeugt. Die Anhörung jetzt, auch im Rahmen des Regierungshandelns, hat gezeigt, dass es auch hier schon breite Unterstützung gibt. Für diese Unterstützung werbe ich auch hier im parlamentarischen Raum. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Landesgesetz als reines Errichtungsgesetz zügig beraten und – das wünsche ich mir natürlich auf der Basis der Empfehlung der Enquete-Kommission – eine breite Unterstützung aus diesem Haus für diese neue Form des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz bekommen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Noss.
Hans Jürgen Noss SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamts für Brandund Katastrophenschutz werden nunmehr die erforderlichen gesetzlichen Regelungen normiert. Rheinland-Pfalz stellt den Katastrophenschutz neu auf. Der vorliegende Gesetzentwurf dient damit der Umsetzung der Entscheidung der Landesregierung, das Gesamtsystem des Brand- und Katastrophenschutzes inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken, damit ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz geschaffen wird. In diesem wird die Fachexpertise im Brand- und Katastrophenschutz auf Landesebene unterhalb der Ministeriumsebene in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde gebündelt. Die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist notwendig geworden, da uns die erschreckende Naturkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 mit über 130 Toten die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt hat. Starkregenereignisse und Waldbrände werden aufgrund des Klimawandels auch in Zukunft gehäuft auftreten und an Intensität gewinnen. Hinzu kommen weitere zu erwartende Risiken und Bedrohungen wie Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen wie zum Beispiel in der Ukraine, Fluchtereignisse oder Hackerangriffe, was eines deutlich macht: Die Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist ein richtiger und erforderlicher Schritt. Damit folgt die Landesregierung den Empfehlungen der Enquete-Kommission 18/1 sowie der Expertinnen und Experten des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Eine ihrer zentralen Empfehlungen an die Landesregierung ist die Anpassung der Verwaltungsstrukturen in Form einer neuen Landesoberbehörde, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Stimmt doch nicht!) um für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission heißt es dazu, dass durch Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden sollen und dafür die Errichtung einer zentralen Landeseinrichtung als Landesoberbehörde für den Katastrophenund Bevölkerungsschutz empfohlen wird. Konkret wird die Bündelung der unterhalb des Ministeriums des Innern und für Sport im Land vorhandenen Fachkompetenz des Brand- und Katastrophenschutzes, also der Feuerwehr und der Katastrophenschutzakademie sowie des Referats 22 Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst der ADD, in einer neuen Landesoberbehörde empfohlen. Durch die Errichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz sollen die beiden bestehenden Oberbehörden mit Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz so eng verzahnt werden, dass durch die Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen die von der Enquete-Kommission geforderten Synergieeffekte genutzt werden können. Mit der künftig im Landesamt konzentrierten Fachkompetenz im Katastrophenschutz sollen insbesondere planerische, konzeptionelle, beratende, unterstützende und bildungsbezogene Aufgaben wahrgenommen werden, die besonders die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes unterstützen. Das Landesamt soll insbesondere das Berichtsund Meldewesen so vereinheitlichen, dass jederzeit ein für die Lagebewältigung erforderliches Lagebild vorliegt. Es soll damit einhergehend bei Bedarf die Einsatzleitungsfunktion auf Landesebene ausüben. Neben der Einsatzvorplanung sowie der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte und Verwaltungen soll diese Behörde ein an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr mit Expertinnen und Experten aus dem Brand- und Katastrophenschutz besetztes Lagezentrum betreiben. Das Landesamt soll schließlich auch zu einer Vereinheitlichung der vorhandenen Strukturen beitragen, zum Beispiel durch den Aufbau eines landesweiten Systems zur gegenseitigen Führungsunterstützung, durch Beratung und Unterstützung der Brand- und Katastrophenschutzbehörde sowie durch die Aufsicht über diese. Um den beschriebenen Gefahren effizient und effektiv begegnen zu können, ist es erforderlich, die Fachexpertise in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde zu bündeln und hierdurch den gesamten Aufgabenkomplex inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken. Für all dies wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die organisatorische Voraussetzung geschaffen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion begrüßt die Errichtung eines Landesamts für den Brand- und Katastrophenschutz. Das haben wir schon im Zwischenbericht der EnqueteKommission seinerzeit mit gefordert und letztendlich auch mit beschlossen. Insofern ist es natürlich positiv, dass wir heute endlich das entsprechende Gesetz zur Errichtung dieses Landesamts beraten und auf den Weg bringen. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Die schlimmen Erfahrungen, die wir leider im Juli 2021 gemacht haben, aber auch die Erfahrungen aus der Pandemie, die Erfahrungen, die wir jetzt durch den schlimmen Krieg in der Ukraine mit Russland haben, die Hackerangriffe auf kritische Infrastrukturen, von denen wir gehört haben, all das macht die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes insgesamt notwendig. Insofern ist dieses Landesamt ein wichtiger Beitrag. Das Landesamt wird vorhandene Strukturen besser miteinander verzahnen und bündeln, sodass wir uns in vielerlei Hinsicht – 24/7, Kollege Noss und Herr Minister Ebling sind darauf eingegangen – insgesamt besser aufstellen werden. Wir werden in diesem Landesamt unsere besten Köpfe des Landes und diejenigen Stellen, die wir im Rahmen dessen noch besetzen werden, sowie die Fachkompetenz bündeln und uns hoffentlich optimal aufstellen. Trotzdem – da bleibe ich auch bei dem einen oder anderen Punkt, den ich in der Vergangenheit schon einmal angesprochen habe, Herr Minister – geht mir das persönlich alles nach wie vor viel zu schleppend. Wir haben jetzt mittlerweile drei Jahre nach der Flut und zwei Jahre, nachdem der Zwischenbericht der Enquete-Kommission vorliegt. Insofern müssen wir, wie Sie das gesagt haben, jetzt auch die weiteren Schritte, die notwendig sind, dringend auf den Weg bringen. Wir haben – auch das ist gesagt worden – in den letzten Wochen und Monaten leider wieder feststellen müssen, dass wir wahrscheinlich immer wieder mit solchen Ereignissen konfrontiert werden. Wir haben das jetzt auch bei uns in der Region noch einmal gesehen. Trier-Saarburg war vor Ort auch noch einmal sehr schlimm betroffen. Ich war an diesem Abend, als es im Saarland und auch in Trier-Saarburg sehr schlimm war, bei uns in der Einsatzzentrale beim THW. Man hat gesehen, dass die Dinge, die jetzt vor Ort seit 2021 auf den Weg gebracht worden sind, die Beschaffungen und die – wenn ich Frau Brück und andere sehe, die auch in den Kreistagen mit dabei sitzen – überwiegend parteiübergreifend gefassten Beschlüsse zumindest bei uns in die richtige Richtung gegangen sind. Dort haben THW, Feuerwehr, Malteser, Rettungshundestaffel, aber auch die regionalen Firmen, die jetzt mit eingebunden sind, die schon damals mit eingebunden waren, aber jetzt systematisch besser mit eingebunden sind, hervorragend zusammengearbeitet. Wir haben neue Sandsackfüllmaschinen, die das effizienter und schneller machen. Insofern war es schön anzusehen, wie man da Hand in Hand gearbeitet hat. Deshalb will ich hier meine Forderungen noch einmal aufgreifen. Man hat manchmal den Eindruck, dass die Kreise schon etwas schneller sind als die Landesregierung, wenn es zum Beispiel um die Förderung von Katastrophenschutzzentren vor Ort geht. Da hört man immer wieder vonseiten der ADD, wir sollten uns noch ein bisschen gedulden, aber wir können uns leider Gottes nicht gedulden, weil jede Katastrophe morgen wieder vor der Tür stehen kann. Insofern will ich von meiner Seite noch einmal fünf Punkte hervorheben, die aus meiner Sicht wichtig sind, um diese kommenden Schritte weiter zu gehen. Erstens: Wir brauchen jetzt, nach diesem Landesgesetz zur Errichtung des Landesamts, dringend die Überarbeitung des LBKG. Wir brauchen die entsprechenden Überarbeitungen der Verordnungen, der Feuerwehrverordnungen etc. pp. Zweitens: Wir brauchen aber auch – das habe ich im letzten Plenum schon deutlich gemacht – eine Veränderung und eine Anpassung des kompletten Beschaffungswesens. Wir müssen dort zügiger und effizienter werden und die heutigen technischen Möglichkeiten noch besser nutzen. Der dritte Punkt. Auch das kann ich Ihnen leider nicht ersparen, Herr Ebling, weil Sie die Anhörungen angesprochen haben, die in den letzten Wochen zu diesem Gesetz gelaufen und – da teile ich Ihre Meinung – die durchweg positiv sind. Das ist ein Zeichen, dass man da auf dem richtigen Weg ist. Trotzdem haben auch dort wiederum der Landkreistag, der Städtetag, der Gemeindeund Städtebund sowie der Landesfeuerwehrverband darauf hingewiesen, dass die Feuerschutzsteuer vorrangig den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt werden muss. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Jetzt können Sie stöhnen. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Ich habe heute eine Debatte wahrgenommen, in der Herr Ebling und andere noch einmal den GStB zitiert haben, oder Sie, Herr Noss, haben Herrn Frieden zitiert, und hier sage ich: Es ist nicht nur der GStB, es sind auch alle anderen. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Man kann das zwar immer vor Ort ein bisschen kritisch sehen, aber meines Erachtens gibt es auch SPD-Landräte, SPD-Bürgermeister und SPD-Oberbürgermeister. Insofern sind die Beschlüsse und die Forderungen der entsprechenden Gremien auch von ihrer Seite mit unterstützt. Der vierte Punkt. Ich glaube, wir sollten uns nicht selbst belügen. Wenn wir jetzt manchmal sagen, wir haben acht Waldbrandfahrzeuge – also für die Leitstellen – und ein paar Abrollcontainer beschafft, dann ist das gut und richtig, aber natürlich nicht der große Wurf. Es genügt ein Blick in die anderen Bundesländer, wenn man zum Beispiel über den Rhein nach Hessen schaut. Die beschaffen 26 multifunktionale Unimogs mit Kran, mit Anhänger, um nur ein Beispiel zu nennen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die sind in der Kreisbeschaffung bei uns!) um sich auf solche Dinge besser vorzubereiten. (Beifall der CDU) Der letzte Punkt liegt mir wirklich sehr am Herzen. Wir müssen darauf achten, dass das neue Landesamt, das von den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden vor Ort durchaus kritisch gesehen wird, nicht nachher nur Aufsicht übernimmt, nicht nur kontrolliert und bremst und neue Probleme in der Zusammenarbeit vor Ort schafft, sondern – Sie haben das so schön gesagt, Herr Ebling – nachher unterstützend tätig wird. Ich wünsche mir, dass es diese Aufgabe übernimmt, dass es die Kommunen unterstützt, es endlich die notwendigen Beschaffungen und Veränderungen im Beschaffungswesen und viele andere Dinge auf den Weg bringt und wir somit den notwendigen Schub für eine Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes insgesamt in Rheinland-Pfalz bekommen. Insofern werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, so viel kann ich schon einmal vorwegnehmen. (Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Haller, SPD, und Philipp Fernis, FDP –
Martin Haller SPD
Gute Rede!) Ich glaube, dieses Parlament hat sich in den letzten Jahren umfassend und in sehr vielen arbeitsreichen Sitzungen sowohl im Untersuchungsausschuss als auch in der Enquete-Kommission mit dem Katastrophenschutz in RheinlandPfalz befasst. Wir haben alle festgestellt – das zeigen der Zwischenbericht und der Abschlussbericht der Enquete-Kommission –, dass der Wunsch nach einer Neuorganisation besteht. Diesem Wunsch ist das Ministerium sehr früh nachgekommen und hat sehr früh eine Lenkungsgruppe eingesetzt, in der das Innenministerium sich die Frage vorgenommen hat: Wie können wir den Katastrophenschutz neu organisieren? An dieser Stelle möchte ich vorab schon einmal Staatssekretärin Nicole Steingaß und auch Katastrophenschutzinspekteurin Dr. Kirstin Eisenhauer für die Projektleitung und die Arbeit des Lenkungskreises danken. Ohne den Lenkungskreis wäre dieser Gesetzentwurf nicht hier. Vielen Dank dafür. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Martin Haller, SPD) Zuletzt im Saarland, in Baden-Württemberg, in Bayern, aber natürlich stand am Anfang dieses Prozesses die schreckliche Ahrflut, die sich jetzt zum dritten Mal jährt. Wir sehen, dass die Wetterereignisse, die die Folge des Klimawandels sind, immer häufiger und immer intensiver auftreten. Wir sind uns alle einig, dass daher leider ein gut organisierter Katastrophenschutz eine große Rolle spielt. Als einen ersten Schritt haben dieser Lenkungskreis und übrigens auch das Innenministerium bereits das 24/7 besetzte Lagezentrum Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Dieses Lagezentrum hat beim Hochwasser an Pfingsten bereits seine Feuertaufe bestanden. Ich glaube, es ist ein wesentlicher Punkt, dass dort schon die Kompetenzen vernetzt werden. Jetzt, in dem neu einzurichtenden Landesamt für Katastrophenschutz, werden die bestehenden Strukturen zusammengelegt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Katastrophenschutzabteilungen in der ADD zu einer neuen Einheit zusammengeführt. Wozu führt das? – Das führt dazu, dass die Einsatzvorplanung und die Einsatzleitplanung auf Landesebene viel besser, viel vernetzter und viel landesweiter abgedeckt werden kann. Es soll dadurch garantiert werden, dass jederzeit ein für die Lagebewältigung erforderliches Lagebild zentral vorliegt. Das ist wichtig, sehr geehrte Damen und Herren. Im neuen Landesamt für Katastrophenschutz werden so ganz viele Stränge zusammenlaufen und damit auch bei der Durchführung von landesweiten Einsätzen zusammengeführt. Ich bin der Überzeugung, dass diese zentrale Funktion für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz künftig notwendig und auch geeignet ist, den Herausforderungen, denen wir uns in den kommenden Jahrzehnten stellen müssen, zu begegnen. Die überörtlichen Unwetter- und Hochwassereinsätze werden zunehmen und machen eine landesweite Koordination durch das neue Landesamt unumgänglich. Auch deshalb begrüßen wir die Einrichtung. Ich habe mich auch über die Nachricht gefreut, dass es bereits gelungen ist, für die Unterstützung beim Aufbau des Landesamts einen Fachmann mit Leitungserfahrung bei einer Berufsfeuerwehr in NRW zu gewinnen; denn die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist eine immense Aufgabe. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, es darf nicht vergessen werden, dass jeder Tag, der nicht dafür genutzt wird, gegen die Klimakrise anzukämpfen und die Erderwärmung zu stoppen, dazu führt, dass die Kosten für die Bewältigung der Gefahren und Katastrophen, die damit einhergehen, um ein Vielfaches steigen. Wir werden in Zukunft bundesweit Milliarden dafür ausgeben müssen, uns vor dem zu schützen, was die Erderwärmung mit sich bringt. Umso fassungsloser bin ich manchmal, wenn ich CDU-Politiker höre, die sagen, das Verbrenner-Aus können wir mal wieder infrage stellen oder ähnliche Dinge. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ich kann das nach wie vor nicht nachvollziehen. Die Klimakrise bedroht uns, und dagegen müssen wir ankämpfen. (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Johannes Zehfuß, CDU –
Joachim Paul AfD
Verbrenner kommt wieder, glauben Sie es mir!) Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede noch einen Blick auf die weiteren Herausforderungen des Katastrophenschutzes werfen. Die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz fußt auf drei Säulen. Neben der Stärkung der landeseigenen Strukturen durch das neue Landesamt wollen wir auch auf kommunaler Ebene unterstützen und die Warninfrastruktur, die überörtliche Hilfe und die Leitstellen stärken. Schließlich werden wir – das hat Kollege Junk angedeutet – mit der Reform des LBKG auch die Einheitlichkeit und Verbindlichkeit der gesetzlichen Vorgaben im Katastrophenschutz stärken. Ich möchte noch kurz auf die Punkte des Kollegen Junk eingehen. Das LBKG habe ich genannt. Ich will nur noch einen Punkt nennen. Die Feuerschutzsteuer, das ist eine Platte, die bei Ihnen einfach eine Rille hat und sich immer und immer wiederholt. Es muss erklärt werden, dass diese Feuerschutzsteuer nicht so verwendet wird, wie Sie das meinen. Der Innenminister hat das schon öfter erklärt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nicht ganz rechtskonform!) Vor dem Hintergrund hoffe ich und gehe auch davon aus, dass die Einrichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz dazu führen wird, (Glocke des Präsidenten) dass die Vernetzung und die bessere Zusammenarbeit von Land, Kreisen und Kommunen im Katastrophenschutz erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund begleiten wir dieses Einrichtungsgesetz im Ausschuss positiv. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die verheerende Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat es als gravierenden Missstand offengelegt, dass Rheinland-Pfalz derzeit über keine zentrale Leitstelle oder Einsatzzentrale und keine zentrale Behörde zur effektiven Abwehr von Katastrophen verfügt. Das wurde uns von Sachverständigen in der Enquete-Kommission des Landtags zur Katastrophenvorsorge eindringlich geschildert, und alternative Lösungen wurden aufgezeigt. Um in Zukunft effizient und lageorientiert auf Katastrophensituationen, auf Groß- und Flächenlagen reagieren zu können, muss Rheinland-Pfalz neue Wege beschreiten. Hier haben uns auf Einladung der AfD-Fraktion Vertreter der Landesregierung von Niederösterreich schon Anfang 2022 auf die dortigen vorbildlichen Regelungen zum Katastrophenschutz hingewiesen. Dort hat man sehr gute Erfahrungen mit einer Landeswarnzentrale, einer zentralen Leitstelle zur Einsatzleitung bei Groß- und Flächenlagen, gemacht, die rund um die Uhr mit hauptamtlichen Fachexperten vom Katastrophenschutz besetzt ist und über alle größeren Gefahren im Bilde sein und von den nachgeordneten Ebenen informiert werden muss. Sie kann koordinativ unterstützen, überörtliche Hilfe bis hin zur nationalen und europäischen Ebene anfordern, den nachgeordneten Ebenen Anweisungen geben und die Einsatzleitung an sich ziehen. Diese Informationen haben wir als Grundlage genommen und bereits Anfang 2022 die Einrichtung eines solchen Lagezentrums für Katastrophenschutz für Rheinland-Pfalz gefordert, das rund um die Uhr, 24 Stunden, sieben Tage in der Woche im Schichtsystem mit erfahrenen Fachkräften besetzt ist. Alle örtlichen Katastrophenschutzbehörden müssen größere Gefahren im Land unverzüglich an diese Zentrale melden und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen abstimmen. Nur so kann im Bedarfsfall eine effektive Einsatzleitung bei Groß- und Flächenlagen übernommen werden. Dieses Konzept gewährleistet eine koordinierte und effiziente Katastrophenbewältigung. Darüber hinaus ist es natürlich erforderlich, den rechtlichen Rahmen entsprechend zu gestalten und das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes (LBKG) anzupassen, um auch den Fachanwendern eine schnelle und unkomplizierte Auslegung zu ermöglichen, wann eine größere Gefahr vorliegt. Ein entsprechender Entschließungsantrag unserer Fraktion zu den Haushaltsberatungen 2022 wurde noch von allen anderen Fraktionen abgelehnt, bevor zunächst die Landesregierung und dann die Enquete-Kommission sich doch der normativen Kraft des Faktischen gebeugt und diese Forderung zu eigen gemacht haben. Meine Damen und Herren, eine stärkere Rolle des Landes und die Schaffung eines dezidierten Lagezentrums sowie eines Landesinstituts für Katastrophenschutz sind zwingend erforderlich. Für die AfD-Fraktion war dies früh klar. Fachlich und personell gut ausgestattete Einrichtungen sind der Schlüssel zur effektiven Katastrophenbewältigung, und auch die jüngsten Hochwasserkatastrophenlagen haben deutlich gemacht, wie dringend wir eine solche Einrichtung brauchen. Verzögerungen und mangelnde Abstimmungen haben in der Vergangenheit zu gravierenden Folgen geführt, auch vor und natürlich vor allem während der Ahrflut. Dies darf nicht noch einmal geschehen. Wir müssen die notwendigen Lehren ziehen und umsetzen, um künftige Schäden zu minimieren und die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten. Wir sehen die Einrichtung eines Lagezentrums für Katastrophenschutz als unabdingbaren Schritt in die richtige Richtung und begrüßen die Einsicht der Landesregierung, diesen, unseren Vorschlag aufzugreifen. Die Umsetzung muss jetzt strikt und zum Wohl der Bevölkerung erfolgen. Wir alle tragen dafür Sorge, dass wir besser vorbereitet sind und effektiv auf Katastrophen reagieren können. Die Sicherheit unserer Bürger muss oberste Priorität haben. Herr Kollege von Heusinger, weil Sie es eben nicht lassen konnten: Moderne Dieselfahrzeuge sind immer noch mit das Umweltfreundlichste, was auf dem Markt ist. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Verbrennerverbot ist ein verrückter Anschlag auf unsere Automobilindustrie, auf ihre Arbeitsplätze und auf die individuelle Mobilität in Deutschland. Was unsere Bürger davon halten, haben sie am Sonntag gezeigt. Dem vorliegenden Antrag stimmen wir zum Wohle unserer Bürger zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bollinger, es ist bekannt, dass die AfD mit Realitäten gewisse Probleme hat. (Abg. Joachim Paul, AfD: Sie sind doch eh bald weg!) – Ich weiß, dass Sie Fantasien haben, die noch sehr weiter gehen, wenn Sie hier hereinrufen, ich bin eh bald weg. (Abg. Joachim Paul, AfD: Fantasien? Schauen Sie sich doch die Umfragen an! – Glocke des Präsidenten) Den Gefallen werden wir Ihnen nicht tun. Da kann ich Sie beunruhigen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie treten aber hier auf, als hätten Sie am Sonntag die absolute Mehrheit gewonnen. Es ist schockierend, wie viele Menschen Sie gewählt haben, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) und es ist beruhigend, dass Sie davon sehr weit entfernt sind. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die Jugend ist bei uns!) Insofern kann ich Ihnen auch sagen, jeder, der eine andere demokratische Partei wählt, ist mir am Ende des Tages wesentlich lieber als jeder, der Ihren merkwürdigen Verein wählt. Ich will Ihnen eines sagen, weil Sie nun auch schon einmal andere Ergebnisse in der Vergangenheit hatten und dann zurückgefallen sind. Der Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall. Das ist etwas, was auch Sie erleben werden. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Michael Frisch, fraktionslos) Damit sind wir auch bei dem, was Sie eben angesprochen haben. Mit der Realität haben Sie so Ihre Schwierigkeiten. Das gilt auch für die Realität des Klimawandels. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wie gesagt, vielleicht kommen Sie doch einmal auf den Boden der Realität zurück. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fernis ist für das Verbrennerverbot!) – Herr Bollinger, Sie können hier reinquatschen, was Sie wollen. Wir sind natürlich nicht für das Verbrennerverbot, sondern für den klimaneutralen Verbrenner durch entsprechende synthetische oder Biokraftstoffe. Das kann ich Ihnen alles sagen, aber darum geht es an dieser Stelle nicht, sondern es geht um das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Die Enquete-Kommission des Landtags, die sich zukunftsgerichtet mit der fürchterlichen Flutkatastrophe im Ahrtal und damit beschäftigt hat, wie wir unseren Katastrophenschutz besser und effizienter aufstellen können, hat das vorgeschlagen, und das Innenministerium hat es zügig umgesetzt, auch bereits in den ersten organisatorischen Maßnahmen. Natürlich findet es unsere Unterstützung; denn es hat sich in der Tat gezeigt, auch in der Arbeit des Untersuchungsausschusses, dass es bedauerlicherweise Lagen gibt und Lagen geben kann, die eine Führungsfähigkeit deutlich über die bisher vorhandenen Strukturen hinaus voraussetzen. Wir müssen leider – das haben uns auch die letzten Hochwasserkatastrophen gezeigt – davon ausgehen, dass entsprechende Fähigkeiten auch in Zukunft in höherem Maße gefordert sein werden. Deswegen ist es gut, dass hier Lagebilder und Kompetenzen für Lagen gebündelt werden, die kommunale Strukturen überschreiten oder im schlimmsten Fall auch dafür sorgen können, dass kommunale Strukturen schlicht in einer konkreten Gefahrensituation nicht handlungsfähig sind, wie es ein Stück weit in der Kreisverwaltung Ahrweiler in der fürchterlichen Flutnacht der Fall gewesen ist. Dafür schaffen wir jetzt Vorsorge. Wir schaffen Vorsorge dafür, besser aufgestellt zu sein, auch im Zusammenwirken mit anderen wichtigen Akteuren. Das entsprechende Landesamt bzw. das Innenministerium hat eine Vereinbarung mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geschlossen; denn es ist so, dass etwas, von dem wir gehofft haben, uns nie mehr damit beschäftigen zu müssen, leider eine Realität ist, mit der wir uns auseinandersetzen müssen, und das ist der Zivilschutz. Der Zivilschutz greift im Fall einer militärischen Bedrohung der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Zivilbevölkerung. Leider ist diese Gefahr wieder so real geworden, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen. Da Doppelstrukturen zugleich nicht sinnvoll, nicht effizient und letztlich auch haushalterisch nicht zu begrüßen sind, ist es gut, dass Katastrophenschutz und Zivilschutz bei uns immer eng zusammengedacht wurden und mit der Einrichtung des Landesamts in Zukunft auch im Land Rheinland-Pfalz enger zusammengedacht werden. Wir unterstützen die Einführung des entsprechenden Landesamts und damit auch den Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik seitens der FREIEN WÄHLER, die Enquete-Kommission habe die Aufgaben übernommen, die dem sogenannten Strukturierungsauftrag des Innenministeriums obliegen, wird heute dadurch erfüllt, dass das Innenministerium einen Gesetzentwurf vorlegt. Mit dem vorgelegten Entwurf dieses Gesetzes, um die rechtlichen und fachlichen Zuständigkeiten eines Landesamts für den Brand- und Katastrophenschutz umzusetzen, begibt man sich nunmehr seitens des Landes auf den Weg, die Zuständigkeiten im Katastrophenfall zu bündeln. An dieser Stelle gestatten Sie mir dennoch den Hinweis, sehr geehrter Herr Noss, dass die Forderung nach der Einrichtung eines solchen Landesamts nicht aus der Beratung der Expertenanhörung kam, sondern die Kollegen der CDU den Vorschlag gemacht haben und der Innenminister ihn aufgegriffen und sich an die Spitze der Bewegung gestellt hat. Dann kam das Ganze in den Zwischenbericht, ohne dass Experten dazu angehört wurden, und ist danach auch im Abschlussbericht als Forderung aufgetaucht. Nun sei es drum. Immerhin wurde mit der Errichtung eines Landesamts die Parallelstruktur des Referats 22 in Trier bei der ADD aufgegeben. Die Möglichkeit der Errichtung bzw. Verlagerung an weitere Außenstellen sehe ich daher sehr, sehr kritisch. Es kann nicht sein, dass wir jetzt ein neues Landesamt einrichten und dann wieder Parallelstrukturen bei anderen Behörden aufgebaut werden. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ganz genau!) Einmal Koblenz, immer Koblenz, muss ich da sagen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Die gebündelte Kompetenz an einem Ort, wie in § 1 des Gesetzentwurfs beschrieben, bleibt daher in Kombination mit dem 24/7-Lagezentrum in ihrer Wirkung noch abzuwarten. Hier muss aus Sicht der FREIEN WÄHLER die Einbindung des Landesamts für Umwelt, des Lagezentrums der Polizei und des Kompetenzzentrums für Hochwasser beim Umweltministerium hinterfragt werden. Die mit der Errichtung einer neuen oberen Landesbehörde einhergehende Verschiebung von Haushaltspositionen an eine neue Stelle gewinnt dabei insofern nur an Bedeutung, wenn mit der Errichtung auch ein deutlicher Mittelaufwuchs für den Brand- und Katastrophenschutz herauskommt. Eine reine Verlagerung von Mitteln hilft bei den herausfordernden Aufgaben nicht weiter. Ebenso wenig darf es weitere Entnahmen aus den jährlichen Erträgen der Feuerschutzsteuer für Personal und Altersvorsorge geben, wie das bisher bei der LFKA der Fall war. Wie auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung der EnqueteKommission aufgeführt haben, gehören diese Gelder direkt in das Feuerwehrwesen investiert und nicht in die begleitenden Maßnahmen des Landes. Hier ist also auch die klare Forderung der FREIEN WÄHLER: Finger weg von der Feuerschutzsteuer bei der Finanzierung und Umsetzung des Landesamts. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Auf die geplante Einstufung der leitenden Führungspositionen einer oberen Landesbehörde möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, aber wir wissen, das wird an der Basis alles kritisch beäugt, wenn es dann heißt, nachher sind dort wieder mehr Häuptlinge als Indianer. Zum Abschluss gestatten Sie mir aber noch den Hinweis, die jetzt vorgelegten elf Änderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die sich allesamt lediglich auf den sprachlichen Ersatz von ADD und LFKA hin zu LABK, sprich Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, beziehen, lassen noch eine Reihe von Hausaufgaben offen. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz bedarf ebenfalls noch einer ganzen Reihe an Fortschreibungen und Klarstellungen. Ich erinnere an die §§ 6, 7, 24, 27 usw. Hier verweise ich auf die Anhörung der Experten in der EnqueteKommission. Insofern werden wir die weiteren Beratungen des Gesetzes kritisch begleiten. Ich freue mich schon auf mögliche Anhörungen von Experten in diesem Rahmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Frisch das Wort.
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die höchste und wichtigste Aufgabe eines Staates ist es, das Leben der ihm anvertrauten Menschen zu schützen. Dieser Aufgabe sind die Landesregierung und die ihr unterstellten Behörden bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 nicht gerecht geworden. 135 Personen sind ums Leben gekommen, Tausende haben ihr Hab und Gut verloren. Die Infrastruktur wurde nahezu vollständig zerstört. Bereits im Vorfeld der Flut gab es schwerwiegende Versäumnisse. An den Katastrophentagen selbst hat man in entscheidenden Punkten versagt, ebenso wurden in den Wochen danach unverzeihliche Fehler gemacht. Das alles hat der Untersuchungsausschuss in über zweijähriger akribischer Arbeit aufgeklärt. Nichtsdestotrotz bestreitet die Landesregierung ihre Verantwortung für die schrecklichen Folgen der Flut. Niemand, so ihr Narrativ, habe wissen können, dass sich Flutkatastrophen wie in den Jahren 1804 oder 1910 wiederholen könnten. Man sieht keine eigene Zuständigkeit und zeigt mit dem Finger auf andere. Zudem hat die Ministerpräsidentin immer wieder betont, RheinlandPfalz sei im Katastrophenschutz gut aufgestellt gewesen. Darauf habe sie sich uneingeschränkt verlassen können, und deshalb habe sie selbst in der Flutnacht keine Veranlassung gesehen, irgendetwas zu tun. (Staatsminister Michael Ebling: Was hat das jetzt mit dem Landesgesetz zu tun?) Dass dies eine folgenschwere Fehleinschätzung war, für die sich Frau Dreyer bis heute nicht entschuldigt, geschweige denn Verantwortung übernommen hat, ist nicht nur durch die schrecklichen Ereignisse im Ahrtal offenbar geworden. Es wird auch an dem heute vorgelegten Gesetz deutlich, Herr Innenminister. Die geplante Einrichtung des Landesamts wird von Herrn Ebling als Neuaufstellung des Katastrophenschutzes angekündigt. Es soll alles besser werden. Warum muss aber alles neu und besser werden, wenn es doch bisher schon so gut war? Nein, meine Damen und Herren, nichts war gut, und nichts ist gut. Selbst in den drei Jahren nach der Flut hat sich wenig Konkretes getan. Nach wie vor fehlen zahlreiche Alarm- und Einsatzpläne, andere sind nicht mehr aktuell. Das gilt übrigens auch für den Kreis Ahrweiler. Bekanntlich gab es hier über 40 Jahre hinweg keinen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser, was angeblich niemandem aufgefallen ist, aber verheerende Folgen in der Flutnacht hatte. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hat die ADD im Oktober 2021 die Aufgabenträger angeschrieben und um Auskunft gebeten, inwieweit sie ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Im April 2022 und im Juni 2023 wurden sie dann zu einer ausführlichen Stellungnahme aufgefordert und gefragt, wann mit der Vorlage des Plans zu rechnen sei. Im Dezember 2023, dem Zeitpunkt der letzten Nachfrage, gab es ihn immer noch nicht. Mindestens zweieinhalb Jahre hat es die Landesregierung also nicht geschafft, diesen lebensrettenden Plan auf die Beine zu stellen, und das nach einer Tragödie, der 135 Menschen zum Opfer gefallen sind. Das ist ein unfassbares Versagen. (Glocke des Präsidenten) Weitere Beispiele für nach wie vor bestehende Defizite im Katastrophenschutz: – – (Der Redner wendet sich zum Präsidium) Ich habe 5 Minuten.
Hendrik Hering
Sie haben keine 5 Minuten. Sie haben 3 Minuten. (Abg. Jens Guth, SPD: Ihre Zeit ist abgelaufen, Herr Frisch! – Weitere Zurufe von der SPD – Zuruf aus dem Hause: Ihre Zeit ist um!) Entschuldigung, Entschuldigung, Entschuldigung. Wir sind nicht in der Aktuellen Debatte. Sie haben 5 Minuten. Sie haben 5 Minuten, Herr Frisch. Sie haben recht. Sie haben 5 Minuten.
Michael Frisch fraktionslos
Dann bitte noch einmal beachten, dass ich jetzt etwas Zeit verloren habe. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –
Philipp Fernis FDP
Die letzten 50 Jahre Demokratiegeschichte zum Beispiel!)
Michael Frisch fraktionslos
– – Ein Einsatzmittelregister für die Alarmierung überörtlicher Einheiten gibt es bis heute nicht. Die Hochwassermeldeverordnung wurde bisher ebenfalls nicht überarbeitet. Die Hochwasserrisikokarten für die Ahr haben immer noch den Stand von 2021 mit HQ bei 4,15 m. Eine klare Regelung, wer extrem die Kosten für überörtliche Hilfe der Feuerwehren und von Spontanhelfern übernimmt, fehlt unverändert usw. usf. Vieles davon ließe sich mit überschaubarem Arbeitsaufwand beheben. Allerdings würden solche Verbesserungen weitgehend im Verborgenen stattfinden. Minister Ebling konzentriert sich offensichtlich lieber auf Maßnahmen, die ihm in der öffentlichen Wahrnehmung Pluspunkte einbringen, so wie den hier vorliegenden Gesetzentwurf. Mit erheblichem finanziellen Aufwand sollen ADD und LFKA zu einer Behörde zusammengefasst werden, die dann irgendwann vielleicht die Probleme angeht. Natürlich ist eine solche Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen grundsätzlich sinnvoll. Andererseits ist die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Institutionen bereits heute in § 6 LBKG geregelt, aber sie hat schlichtweg nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, der ehemalige THW-Präsident Albrecht Broemme hat mit Blick auf die Ahrtalkatastrophe gesagt – ich zitiere –: „Erst wenn zwischen einer Pegelangabe und einer Hochwasserrisikokarte ein klarer Zusammenhang für alle hergestellt wird, können die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden.“ Dass dies und anderes Notwendige mit der Einrichtung eines Stabsraums und der Zusammenlegung zweier Behörden besser erreicht werden kann als bisher, ist zu hoffen, bleibt aber dennoch abzuwarten. Von der versprochenen Neuaufstellung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes sind wir jedenfalls auch drei Jahre nach der schrecklichen Flut noch weit entfernt. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Peter Stuhlfauth, AfD, und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Schmidt das Wort. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt wollen sie es aber noch einmal wissen heute Abend! –
Gordon Schnieder CDU
Wir müssen doch noch einmal über die Geschäftsordnung reden!)
Martin Louis Schmidt fraktionslos
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Der mit dem hier besprochenen Gesetzentwurf angestrebten Bündelung der Zuständigkeiten für den Brandund Katastrophenschutz ist grundsätzlich zuzustimmen. Die bereits mehrfach vorgebrachten Argumente für die gesetzliche Neuregelung werde ich nicht wiederholen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist auch gar nicht Ihr Themengebiet! Sie waren doch gar nicht in der Enquete! Unglaublich!) Stattdessen soll vor dem Hintergrund der Thematik des Zivilschutzes eine wesentliche Ergänzung vorgetragen werden, nämlich die dringend erforderliche Bereitstellung eines hinreichenden Netzes von Schutzräumen, sprich Bunkern, für den Fall eines Kriegs mit Bomben- und Raketenangriffen. Dass für diesen Fall angesichts der heutigen extrem angespannten Weltlage und auch europapolitischen Situation Vorsorge zu treffen ist, muss hier sicherlich nicht begründet werden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Darauf freut Ihr Euch doch!) Die nach dem Zerfall des Sowjetimperiums (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach du liebes bisschen!) weit verbreitete naive These des US-Philosophen Francis Fukuyama vom Ende der Geschichte, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie müssen aber auch immer etwas Geschichtliches suchen!) der fortdauernden Alleinherrschaft des Westens und einem mit dieser einhergehenden Verzicht auf Krieg als Mittel der Politik ist längst zur offensichtlichen Makulatur geworden, und eigentlich war sie das schon immer. Seit es Menschen gibt, gehören kriegerische Auseinandersetzungen bedauerlicherweise zum Leben unserer Spezies dazu. Diese können allenfalls begrenzt werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was erzählen Sie denn da?) Gegen militärische Aggressionen wie jene von Putins Russland gegen die Ukraine müssen sich Staaten durch eigene Verteidigungsfähigkeit schützen, also für den Ernstfall eine schlagkräftige Armee besitzen. Außerdem braucht es hinreichend Schutzräume für die Bevölkerung. Beides, unsere Bundeswehr und die Bunkerkapazitäten, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie haben das Gesetz nicht gelesen!) wurden in Deutschland unverantwortlicherweise jahrzehntelang erheblich zurückgebaut. Von den insgesamt rund 2.000 öffentlichen Schutzräumen aus den Zeiten des Kalten Kriegs (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist kein Schutzräumegesetz! Das ist so ein kleiner Absatz nur!) gibt es noch 579, die im Kriegsfall nicht mehr als eine halbe Million Menschen aufnehmen könnten, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie können den Stahlhelm aufziehen!) U-Bahn-Schächte oder Tiefgaragen als mögliche Alternativen einmal ausgenommen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aluhelm!) Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen – Zitat – „aktuell keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume zur Verfügung“. Verteidigungsminister Pistorius hat sich im März ebenfalls eindeutig für verstärkte Schutzmaßnahmen ausgesprochen und sich dazu eigens in Finnland informiert, dem Musterland in Sachen Zivilschutz. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Thema verfehlt!) In diesem Aufgabenfeld ist natürlich in erster Linie der Bund gefordert, aber die Länder haben selbstverständlich eine Mitverantwortung. Der rheinlandpfälzische Landtag war im Zuge einer Informationsfahrt des Ältestenrats, an der ich teilnehmen konnte, schon vom 9. bis 13. Oktober 2023 in Finnland, nicht zuletzt, um dort einen Eindruck von den riesigen Bunkeranlagen in Helsinki und den großen Anstrengungen in Sachen Bevölkerungsschutz im ganzen Land zu gewinnen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Darum geht es gar nicht in dem Gesetz!) Gerade diese Reiseeindrücke haben mich stark beeindruckt und werfen hier und heute die Frage auf, was daraus acht Monate später zumindest konzeptionell in Rheinland-Pfalz geworden ist. Damit dieses so überaus wichtige Thema nicht wieder in der Versenkung verschwindet bzw. der Ignoranz einer schlechten Politik zum Opfer fällt, habe ich heute eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht, um der Landesregierung diesbezüglich konkret auf den Zahn zu fühlen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Dann kommen wir zu Punkt 11 der Tagesordnung: Einladung von Natascha Strobl zur „Frauenwerkstatt“ Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/8844/9179 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir müssen noch einmal zum Thema „Politische Gewalt und Extremismus“ zurückkommen. Ich möchte Sie über einige Daten aus der Chronologie der sogenannten Hammerbande in Kenntnis setzen. Juli 2016: Ein Ordner einer angemeldeten Kundgebung wird mit einem Hammer traktiert. Das Opfer erleidet schwere Kopfverletzungen, einen Armbruch, mehrere Schnittwunden. Es schwebte eine Zeit lang in Lebensgefahr. Oktober 2018: In Leipzig wird ein Mann überfallen, den die Linksextremisten für rechts halten. Bilanz: Bruch der Kniescheibe, Gesichtsverletzungen. Polizei und Medien sprechen nun von der sogenannten Hammerbande, die der linksextremen Szene zuzuordnen ist. Oktober 2018: Mindestens zwei Vermummte prügeln mit Eisenstangen auf einen Mann in Wurzen ein, treten gegen seinen Kopf. Das Opfer erleidet mehrere Brüche der Wirbelsäule, Frakturen in der Kniescheibe sowie 14 Platzwunden. Zeitweilig schwebt das Opfer in Lebensgefahr. Eine Hausdurchsuchung ergibt, dass sich die mutmaßliche Rädelsführerin Lina E. in der Nähe des Tatorts aufgehalten hat. Ich könnte jetzt so weitermachen, Ihnen weitere Übergriffe mitteilen und schildern, brutale Übergriffe, die vor allen Dingen im Zusammenhang mit der linksextremen Szene in Leipzig-Connewitz stehen. Vielleicht noch einen besonderen, einen traurigen Höhepunkt dieser Gewaltserie. Februar 2023: Anschlagsserie in Budapest. Wen die Hammerbande für rechts hält, wird brutal angegriffen, darunter Touristen und Bürger, die den Weg der Bande kreuzen. Die ungarischen Behörden handeln umgehend und verhaften zahlreiche Mitglieder dieser Gruppe. Die Justiz des EU-Partnerlands duldet diese politische Gewalt nicht auf ihrem Territorium. Die Mitglieder der Hammerbande werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nun sollte man meinen, dass Politik und Medien diese Akte politischer Gewalt – ich habe nur einige genannt, nur einige genannt aus einer ganzen Gewaltserie – parteiübergreifend ächten und als das bezeichnen, was sie sind: verfassungsfeindliche Terrorakte, die entschlossen bekämpft werden müssen. Das müsste man meinen. Das müsste man meinen. (Beifall der AfD) Nein, nicht in Mainz, nicht in der Staatskanzlei. Sie hören richtig. Im Zentrum der Landesregierung trägt Natascha Strobl Ende 2023 – eine erklärte Sympathisantin der Hammerbande – im Rahmen einer sogenannten Frauenwerkstatt vor, eine Frau, die sich mit diesen Gewalttätern solidarisch erklärt hat, im Internet nachprüfbar, nachweisbar. Das ist ein Skandal ersten Rangs, ein Skandal ersten Rangs. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das stellt einen Tabubruch dar, einen absoluten Tabubruch. Wenn ich mir die Bilder anschaue, wer bei dieser Frauenwerkstatt anwesend war, unter anderem die Bildungsministerin Hubig, andere Staatssekretäre aus der Landesregierung; die Landesregierung war stark vertreten. Natascha Strobl forderte auf Social Media dazu auf, die Rädelsführerin Lina E. einfach laufen zu lassen. Ein solidarischer Gruß, der jüngst von einem städtisch finanzierten Jugendzentrum in Bingen nachgeahmt worden ist. Ich habe die entsprechende Anfrage gestellt. Das wird nachgeahmt. Das sind die Vorbilder, die fragwürdigen Vorbilder, die die Landesregierung der Öffentlichkeit in der Staatskanzlei präsentiert. Extremismus – wir müssen wieder auf diese Definition zurückkommen –, Extremismus bedeutet im Kern, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Rechtsextremismus!) wenn ich meine politischen Ziele mithilfe von Gewalt durchsetzen will und auch dazu aufrufe, diese mit Gewalt durchzusetzen. Das ist Extremismus. Das ist die Kernbedeutung, auf die wir zurückkommen müssen und die sich hier meines Erachtens in fragwürdiger Weise offenbart. Extremismus in der Staatskanzlei. Frau Strobl hat auch sonst kein Problem damit oder hatte kein Problem damit, zur Gewalt für die angeblich gute Sache aufzurufen. Das verrät eine Widmung in einem der Bücher Ihrer Expertin, Referentin, das man laut Strobl zum „Entglasen“ – das ist die verniedlichte Beschreibung politischer Gewalt gegen Sachen – nutzen und verwenden könnte. Das ist Ihre Expertin. Das ist Ihre Expertin, die in der Staatskanzlei vorträgt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wer trägt denn bei Ihnen im Rheinhessenzentrum vor?) Dass diese Worte beinahe zu Taten geworden sind – Stichwort Frau Strobl –, belegt ihre Teilnahme an Demonstrationen in Wien. Um Natascha Strobl scharten sich zahlreiche sogenannte autonome Linksextremisten, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wer trägt denn bei Ihnen im Rheinhessenzentrum vor?) die gewalttätige Ausschreitungen begangen haben gegen Bürger, gegen Bürger, die sie für rechts hielten und bei denen sie Gewalt ausgeübt haben, als für sie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung: Ihre Referentin, Ihre Expertin im Rahmen der Frauenwerkstatt. Die Landesregierung duckt sich weg. Sie will nichts davon gewusst haben. Sie zeigt kein Schuldbewusstsein. – Herr Ebling, ich spreche Sie direkt an, Sie scheinen im Gespräch vertieft zu sein. Es scheint Sie wenig zu interessieren, wer bei Ihnen – nicht bei Ihnen im Hause, aber in der Staatskanzlei – vorträgt. Sie haben jüngst unseren Mitarbeitern einfach einmal so pauschal unterstellt, sie würden Leib und Leben der Abgeordneten gefährden. Einfach einmal so pauschal in die Welt geblasen mittels Pressemitteilung. Vielleicht nicht Sie, aber die Landesregierung und entsprechend mit Ihnen assoziierte Stellen. Es spielt auch gar nicht solch eine – – – (Staatsminister Michael Ebling: Einfach einmal behauptet! Vielleicht war ich es gar nicht, aber einfach einmal behauptet!) – Bitte? Na ja gut, na ja gut, na ja gut. Das wird uns noch, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wer war es denn nun? – Unruhe bei der SPD) das wird uns noch einmal beschäftigen, (Glocke des Präsidenten) Stichwort „Mitarbeiterdaten“. Gleichwohl, gleichwohl, gleichwohl, gleichwohl gehören Sie einer Landesregierung an. Sie gehören einer Landesregierung an, und Sie sind auch mit den entsprechenden parlamentarischen Stellen assoziiert, (Unruhe bei der SPD) denen Sie das übertragen und sagen, das seien Rechtsextremisten, sagen Sie doch, sagen Sie einfach so. Sie gehören einer Regierung an, (Staatsminister Michael Ebling: Das stimmt! Das stimmt! Das war bisher der einzige richtige Satz!) Sie gehören diesem Milieu an, das eine erwiesene Extremistin zu einem Vortragsabend einlädt, eine Sirene der Gewalt. Da Sie es so gerne mit Zitaten haben, (Glocke des Präsidenten) es ist eine – – – (Unruhe bei der SPD) Da Sie es so gerne mit Zitaten haben, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Die Zeit ist um!) möchte ich ein Zitat ergänzen, letzter Satz.
Hendrik Hering
Das ist aber der letzte Satz von Ihnen.
Joachim Paul AfD
Letzter Satz: Sie suchen den Splitter krampfhaft im Auge, im Auge des Gegenübers, aber den Balken im eigenen sehen Sie nicht. – (Staatsminister Michael Ebling: Wer jetzt, Sie? – Zurufe von der SPD –
Gordon Schnieder CDU
Spiegel, Spiegel!) Die Einladung von Natascha Strobl war ein Skandal, ist ein Skandal und müsste die Öffentlichkeit beschäftigen. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD, wenn auch sitzend bei der CDU, spricht Abgeordneter Haller. (Heiterkeit im Hause –
Martin Haller SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Zu dieser späten Stunde dürfen wir uns mit dieser Thematik beschäftigen. Es ist jetzt die Frage, ob hier jedes Thema immer für dieses große Rund geeignet ist, aber wir sind gute Demokraten und nehmen dann auch diese Thematik hier an. Ich beginne einmal mit einem Zitat: „Durch ihre Kulturkämpfe fluten die Rechten die Öffentlichkeit mit Unsinn und Ressentiments. Wir müssen lernen, besser damit umzugehen.“ Das ist ein Zitat von dieser Frau Strobl, und ich finde es an der Stelle ganz passend, muss ich ganz ehrlich sagen. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Ansonsten finde ich, ist die Große Anfrage – wenn man es so nennen will, mit viel Goodwill – umfänglich beantwortet. Ich denke, der Chef der Staatskanzlei sagt noch etwas dazu, aber ich konnte jetzt nirgendwo Beantwortungslücken finden. Mehr gibt es zu dem Fall aus meiner Sicht – das sage ich hier in aller Deutlichkeit – an der Stelle nicht zu sagen. Ich könnte jetzt noch zahlreiche Zitate bringen. Dass Frau Strobl auf ihrem Fachgebiet durchaus anerkannt ist, auch international anerkannt ist, das spare ich mir jetzt alles, weil ich immer das Gefühl habe, Sie führen solche Debatten gar nicht, weil es Ihnen um die Sache geht, sondern Sie reden für diese Kamera da vorne. Sie machen irgendeinen kruden Zusammenschnitt, und dann freuen sich Ihre Freunde in Russland und China, (Heiterkeit des Abg. Martin Brandl, CDU) dass Sie hier die „Babbel-Nummer“ abziehen, aber ganz ehrlich, wir sind hier im rheinland-pfälzischen Parlament und sollten uns über Dinge unterhalten, die dieses Land voranbringen, (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) und nicht über Ihren, na ja, Rahmen, den Sie für relevant halten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen noch einen schönen Abend. (Beifall der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Zuvor gibt es noch eine Kurzintervention des Abgeordneten Paul. (Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten)
Joachim Paul AfD
Sie haben recht, natürlich muss man das der Öffentlichkeit mitteilen, weil die Presse das an dieser Stelle nicht macht. (Zurufe von der SPD: Oh!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich habe Ihnen diese Taten eben vorgelesen, Sie haben diese Taten vorgelesen. (Zurufe der Abg. Ellen Demuth, CDU, und Benedikt Oster, SPD) Die Hammerbande, also die Bande, mit der sich Frau Strobl solidarisch erklärt hat, ganz klar solidarisch erklärt hat – Frau Demuth, Sie brauchen gar nicht die Augen zu rollen –, hat Menschen zu Krüppeln gemacht. Das war das politische Geschäftsmodell, Menschen mit Hammern zu Krüppeln zu schlagen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Sie haben eben lachend dabei geklatscht. Das muss die Öffentlichkeit wissen, wie Sie mit dem Thema „Extremismus“ umgehen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Weitere Zurufe von der SPD) wenn es Ihnen nicht in die politische Agenda passt. Das ist das Problem mit Ihnen. Sie sind nicht nur auf dem linken Auge blind. Wenn der Verfassungsschutz in irgendeiner Weise die Würde der Sachlichkeit ausstrahlen würde, sachlich korrekt und politisch unvoreingenommen wäre, Herr Staatsminister, dann müsste dieser Fall, der sich in der Staatskanzlei zugetragen hat, im Bereich Linksextremismus in Ihrem Verfassungsschutzbericht zu Buche schlagen. Das machen Sie nicht, weil Sie offenkundig kein Problem damit haben, Leute einzuladen, die politischer Gewalt positiv gegenüberstehen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) die ganz klar sagen, es ist richtig, es ist richtig, (Zurufe der Abg. Michael Hüttner, SPD, und Marco Weber, FDP) Menschen zu Krüppeln zu schlagen, wenn ich sie für rechts halte. Wenn ich das mache und verurteilt werde, dann kann ich fordern: Lass die doch einfach frei. Das ist der Punkt, und Sie haben eben tatsächlich dabei lachend alle geklatscht. Wie wollen Sie denn noch glaubwürdig sein beim Thema „Extremismus“, wenn Sie zu diesen schweren Akten politischer Gewalt lachend klatschen und es auch noch verteidigen, dass eine Extremistin, die sich als Expertin tarnt, hier in der Staatskanzlei vortragen kann? Es ist wichtig, dass die Menschen draußen erfahren, mit welchen unterschiedlichen Maßstäben Sie hier unterwegs sind, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) um demokratische Mitbewerber zu diffamieren. (Glocke des Präsidenten) Extremisten einzuladen und ihnen ein Forum zu geben, das ist ein Skandal. (Zurufe von der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU – Glocke des Präsidenten) Das sehen auch die Bürger so. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Brandl.
Martin Brandl CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, ich will wirklich nicht in Ihrer Welt leben. Ich will wirklich nicht in Ihrer Welt leben. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das muss wirklich anstrengend sein. Es muss anstrengend sein, mit so vielen Verschwörungstheorien, so vielen Dingen umzugehen, dass man sich täglich konstruieren muss, wie sehr einen die Regierung behindert, wie sehr die Regierung einseitig die Neutralität umsetzt, (Abg. Joachim Paul, AfD: Bleiben Sie beim Thema!) wie sehr Sie tatsächlich hier angegriffen werden. Ich glaube, das Leben in Ihrer Blase muss ganz schön hart sein. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Das tut mir einfach leid, weil die Realität anders aussieht. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir werden deshalb heute Abend, insbesondere heute Abend, nicht mehr über jedes imaginäre Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Deshalb ist für uns diese Aussprache an der Stelle beendet. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
Hendrik Hering
Damit ist auch der Tagesordnungspunkt beendet. – Entschuldigung, Entschuldigung, die Landesregierung. Die Landesregierung hat jederzeit das Wort. Bitte, Herr Staatssekretär. (Abg. Martin Haller, SPD: Das Schlusswort!)
Fabian Kirsch
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich bei der Großen Anfrage schon gefragt, was sie soll. Wir haben sie beantwortet, umfänglich, ausführlich und vollständig. Als sie dann zur Aussprache gestellt wurde, habe ich mich gefragt, warum sie zur Aussprache gestellt wurde. Ich hatte mir erhofft, dass es eine Erhellung gibt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Leider ist diese Erhellung nicht gekommen. Was ich mir zusammenreimen kann, ist, dass Natascha Strobl Licht ins Dunkel von Vorgängen bringt, die Sie lieber der Dunkelheit anheimgestellt lassen würden, und damit den Hass Ihrer Fraktion auf sich zieht. So erkläre ich mir diese Vorgänge. Dabei will ich es bewenden lassen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Gordon Schnieder, CDU)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt, und ich darf die Sitzung beenden. Ich lade Sie zur Plenarsitzung morgen um 9.30 Uhr ein. Ende der Sitzung: 20.22 Uhr
