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Marcus Klein

CDU 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss noch einmal auf die Veranstaltung von gestern Abend zurückkommen; denn ein Punkt, der gestern auch angesprochen wurde, war, dass die Landesparlamente bedauerlicherweise im Konzert mit Brüssel und Berlin immer wieder an Kompetenzen verlieren. Insofern sollten wir uns auch einmal freuen, wenn uns der Gesetzgeber des Bundes hier im Rahmen einer Öffnungsklausel die Möglichkeit gibt, gestaltend einzuwirken und eigene Möglichkeiten zu nutzen, mögen es nur Brosamen sein, aber an der Stelle ist es dann doch eine Regelung, die für uns Sinn macht, weil sie etwas aufnimmt, was sich im Land Rheinland-Pfalz einfach bewährt hat. Ich finde es trotzdem ein bisschen bedauerlich, muss ich sagen, dass Sie, Herr Minister, als Sie den Gesetzentwurf vorgestellt haben, in Ihrer Pressemitteilung den Eindruck erweckt haben, als wäre es schon so. Sie wissen, dass es dafür das Landesgesetz braucht. Die Überschrift sagt, in Rheinland-Pfalz bleibt es jetzt so, wie es ist. Dafür müssen wir erst dieses Gesetz machen. Dafür gibt es das Gesetzgebungsverfahren, und dafür ist der Gesetzgeber da. Wenn ich mich jetzt gefreut habe, dass uns der Bund etwas überlässt, freue ich mich auch, wenn die Landesregierung weiß, dass das Verfahren so läuft, wie es läuft. Das wissen Sie natürlich. Deswegen sind Sie hier und haben das Gesetz eingebracht. Noch mal, wir regeln jetzt hier nicht die Abschiebung an sich. Wir sprechen hier nicht über Verfahrensbeschleunigung oder Vollzugsdefizite in anderen Bereichen. Es geht um einen relativ kleinen, aber auch wichtigen Bereich. Es geht alleine um die Durchsuchungen in diesem Zusammenhang. Das soll den Verwaltungsgerichten weiter zugewiesen werden, die sich auch mit den komplexen Verfahren insgesamt, was die Anerkennung von Status und Abschiebungen usw. betrifft, befassen. Da liegt die Kompetenz. Da liegt auch – Sie haben es gesagt, Herr Minister – sehr viel Engagement in den letzten Jahren. Man muss auch einmal lobend hier erwähnen, dass das tatsächlich so ist beim Verwaltungsgericht in Trier. Deswegen ist es richtig, die Kompetenz dort zu bündeln. Sie merken also, wir stehen diesem Vorschlag sehr positiv gegenüber und freuen uns auf die weitere Beratung – wir sind hier in erster Beratung – auch im Rechtsausschuss, aber wir können uns sehr gut vorstellen, das weiter so zu machen, wie das in Rheinland-Pfalz schon Übung und Praxis ist, nämlich nicht bei den ordentlichen Gerichten, sondern beim Verwaltungsgericht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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