Carl-Bernhard von Heusinger
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der mannigfaltigen Ausführungen der Kollegen vor mir kann ich mich relativ kurz halten. Auch wir begrüßen den Gesetzentwurf vor dem Hintergrund, dass er alles so belässt, wie es ist, vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Trier sehr gute Arbeit macht und vor dem Hintergrund, dass die fachliche Bündelung beim Verwaltungsgericht Sinn macht. Normalerweise ist die Zuständigkeitsregelung für Durchsuchungen bei den ordentlichen Gerichten sinnvoll, weil bei den ordentlichen Gerichten gerade in anderen Verfahren, in Strafverfahren, beispielsweise bei polizeilichen Durchsuchungen, die entsprechenden Rechtsfragen der anderen Art stattfinden und auch anhängig sind. In aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten liegen diese Rechtsfragen beim Verwaltungsgericht. Was auch eine Rolle spielt: Bei Durchsuchungen sind Rechtsmittel möglich. Diese Rechtsmittel betreffen dann auch wieder Fragen aufenthaltsrechtlicher Natur. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass diese Rechtsmittel entsprechend bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklärt werden. Die positive Rückmeldung kam im Übrigen schon im Vorfeld durch die Praxis. Sowohl das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz auch auch die Oberlandesgerichte haben sich für diese Regelung ausgesprochen. Daher spricht zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen die Regelung, und wir begleiten den Gesetzentwurf positiv in den Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
