Daniel Schäffner
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den IT-Staatsvertrag in abschließender Beratung und über das Landesgesetz dazu. Die erste Plenarberatung fand am 17. April statt. Schon damals waren wir uns einig, dass der föderale Ansatz richtig und wichtig ist, um die Digitalisierung voranzutreiben. Vernetzung und Kooperation auf allen Ebenen, verbunden mit Arbeitsteilung und gemeinsamer Finanzierung, fanden im Haus breite Zustimmung, ebenso in der Ausschussberatung am 2. Mai, bei der es schon keinen weiteren Bedarf zur Beratung mehr gab und der Gesetzentwurf ohne Gegenstimmen angenommen wurde. Warum sprechen wir also heute erneut über das Gesetz? – Weil es noch kleinere finanzielle Änderungen gab, die jetzt im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Berücksichtigung finden. Der IT-Planungsrat hat anscheinend noch einmal genau hingeschaut, gerechnet, Mittel aus Vorjahren berücksichtigt und dadurch festgelegt, dass der Wirtschaftsplan der FITKO in 2025 und den Folgejahren nicht ganz so hoch ausfallen muss wie ursprünglich geplant. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das für 2025 einen Anteil von gerundet „nur“ 6 Millionen Euro statt ursprünglich 7,6 Millionen Euro und für 2026 von 7,4 Millionen Euro statt 9,7 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist wichtig, dass die gesteckten Ziele erreicht werden und die Finanzierung so auskömmlich ist, dass die Digitalisierung in Deutschland zügig vorankommt. Nur um noch einmal die absoluten Zahlen zu nennen, für die Bundesrepublik bedeutet das 2025 insgesamt immer noch 194 Millionen Euro und 2026 232 Millionen Euro. Etwas Gegenteiliges, sprich, dass das nicht ausreichend sei, hat man nirgends gehört. Also können wir diesen Anpassungen so zustimmen und das Gesetz auf den Weg bringen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
