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Damian Lohr

AfD 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum eigentlichen Gesetzentwurf gibt es aus unserer Sicht nicht mehr allzu viel zu sagen, weil damit in Rheinland-Pfalz alles beim Alten bleibt. Der Status quo wird quasi juristisch nachvollzogen. Auch in Zukunft wird die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen zur Sicherstellung einer Abschiebung von einem Verwaltungsgericht getroffen. Dieser Rechtsweg hat sich in der Vergangenheit bewährt und deckt sich mit der Auffassung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich in solchen Fällen um öffentlichrechtliche Streitigkeiten handelt. Zudem werden die meisten Streitfragen, bei denen es um die Rechtmäßigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geht, ohnehin vor Verwaltungsgerichten entschieden, womit eine entscheidende Sachnähe besteht. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und die Oberlandesgerichte haben sich insofern mit der Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit einverstanden erklärt. Auch aus Sicht der AfD-Fraktion existieren keine Einwände gegen diese Verfahrensweise, weshalb wir dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen werden. Solche Gesetze ergeben allerdings nur dann Sinn, wenn sie auch umgesetzt werden und es am Ende zu mehr Abschiebungen kommt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist so ein Unsinn!) Der noch bessere Fall wäre natürlich, wenn es gar keine Notwendigkeit gäbe, das Gesetz anzuwenden, weil sich einfach weniger Menschen hier aufhalten, die illegal hier sind und somit auch nicht abgeschoben werden. Das wäre das Ideal, aber davon sind wir noch sehr weit entfernt. Dementsprechend ist es gut, dass es so umgesetzt wird. Hoffentlich führt es dann auch zu einer Verbesserung der Situation. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)

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