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Anette Moesta

CDU 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem elften Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften werden notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich im Wesentlichen aus der Rechtsprechung ergeben. Insbesondere die unterschiedlichen Systeme zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen zur besseren Vergleichbarkeit werden durch die Vereinheitlichung des Beurteilungswesens vorgenommen. Peu à peu wird die Anpassung erfolgen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Auf eine Rückmeldung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens möchte ich jedoch eingehen. Der DGB und der Deutsche Beamtenbund fordern zwei Beförderungstermine pro Jahr im Polizeidienst. Das ist eine Forderung, die auch von anderen Verbänden seit Jahren erhoben wird. Dies wird von der Landesregierung mit der Begründung des nicht unerheblichen finanziellen Mehrbedarfs für die Einführung zweier Beförderungstermine abgelehnt. Wir sind der Auffassung, dass es mindestens zwei Termine geben muss. Hier ist die restriktive Handhabung nicht nur im Polizeidienst nicht mehr zeitgemäß, sondern gelinde gesagt rückständig. Die tatsächliche Praxis in den Kommunen sieht seit Jahren vollkommen anders aus. Deshalb fordern wir von der Landesregierung, dieses rückständige Relikt auf Landesebene endlich abzuschaffen. Das Modell eines Beförderungstermins ist nicht mehr zeitgemäß. Leistung und Befähigung sind maßgeblich. Beamte übernehmen Aufgaben, die Bewährung ist positiv verlaufen, die zustehende Beförderung lässt je nach Zeitpunkt dann noch sehr lange auf sich warten. Dies führt nicht nur im Polizeidienst zu Frustration und nicht zu Motivation. Deshalb unsere Forderung, Herr Staatsminister Ebling, weg damit. Dem Landesgesetz stimmen wir zu. (Beifall der CDU)

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