Michael Ebling
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorlegen kann, mit dem wir einen weiteren Meilenstein bei der Neuausrichtung unseres Katastrophenschutzes legen. Wir haben bekanntlich allen Grund dafür, natürlich nicht zuletzt durch die Auswirkungen und die Erfahrungen der schrecklichen Hochwasserkatastrophe an der Ahr, aber weit darüber hinaus natürlich auch mit der Erkenntnis lebend, dass wir öfter durch Katastrophen und katastrophenähnlichen Situationen herausgefordert werden. Starkregenereignisse nehmen zu, die Häufigkeit von Hochwasser ist erkennbar, und uns prägen zweifelsohne auch heute noch die aktuellen Bilder aus dem Süden Deutschlands und aus Bayern. Auch an Pfingsten hatten wir wieder eine Hochwassersituation, die Einsatzkräfte bei uns stark gefordert hat. Ja, sie wurde hervorragend gemeistert, aber man beendet auch diese Lagen – erfolgreich in diesem Falle – mit dem Bewusstsein, es wird wohl häufiger der Fall sein, dass unsere Strukturen solchen Belastungsproben ausgesetzt sein werden. Ich füge hinzu, wir können heute angesichts der veränderten Weltlage nicht mehr ausschließen, dass das, was uns aus anderen Ländern vielleicht noch ein bisschen als erratische Nadelstiche erreicht – Angriffe auf IT-Strukturen, Angriffe auf kritische Infrastrukturen –, auch einmal in einer Form ankommen könnte, die am Ende dazu führt, dass wir uns darüber hinaus gewahr sein müssen, dass Elemente der Daseinsvorsorge kurzfristig im Interesse der Menschen geschützt bzw. aufrechterhalten werden müssen. All das macht deutlich, dass wir auch institutionell bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in unserem Bundesland einen weiteren Schritt nach vorne machen müssen. Deshalb ist mit diesem Landesgesetz heute als Kernstück die strukturelle Maßnahme vorgelegt, die Errichtung eines neuen zentralen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz, das aus den bisherigen Einheiten der Akademie für Brand- und Katastrophenschutz und der entsprechenden Referatsgruppe innerhalb der ADD entstehen wird. Dies alleine wird nicht reichen. Das macht das Landesgesetz im Entwurf deutlich, den wir Ihnen vorlegen. Es braucht einen weiteren Aufwuchs. Wir haben damit aber schon einmal Grundlagen gelegt, um am 1. Januar 2025 – das ist auch das Ziel – mit dem neuen Landesamt an den Start zu gehen. Wir wollen ein echtes Kompetenzzentrum schaffen, Expertise im Bevölkerungsschutz, im Zivilschutz, im Brand- und Katastrophenschutz bündeln, um nicht zuletzt auch die Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben besser zu unterstützen. Das bezieht sich auf operativ-taktische Fragen genauso wie auf Fragen von Alarm- oder Einsatzplänen oder technische Rahmenbedingungen. All das, mit Kompetenzen ausgestattet und künftig am Standort Koblenz, wird auch für die Kommunen eine Entlastung bedeuten. Deshalb ist es auch denklogisch gut, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Punkt aus der Enquete-Kommission dieses Landtags miterfüllen; denn eine der wichtigen Konsequenzen war auch, organisatorischinstitutionell eine neue Struktur zu schaffen. Genau dieser Empfehlung folgen wir. Auch das gehört zur Geschichte dieses Gesetzentwurfs. Das Herzstück wird sein, dass wir schon sehr frühzeitig ein Lagezentrum an den Start bringen können, dessen technisch-baulicher Vollendung wir schon in den nächsten Tagen entgegensehen, nämlich ein Lagezentrum, das künftig 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche für den Bevölkerungsschutz da ist, weil wir alle Warnungen, alle Meldungen zusammenführen wollen und wir schnellstmöglich bessere, verlässliche Lagebilder brauchen, um am Ende Entscheidungen treffen zu können bzw. auch hier wieder den entsprechenden Aufgabenträgern die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir gehen den richtigen Weg zum besseren Schutz der Bevölkerung. Davon bin ich überzeugt. Die Anhörung jetzt, auch im Rahmen des Regierungshandelns, hat gezeigt, dass es auch hier schon breite Unterstützung gibt. Für diese Unterstützung werbe ich auch hier im parlamentarischen Raum. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Landesgesetz als reines Errichtungsgesetz zügig beraten und – das wünsche ich mir natürlich auf der Basis der Empfehlung der Enquete-Kommission – eine breite Unterstützung aus diesem Haus für diese neue Form des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz bekommen können. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
