Stephan Wefelscheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung der Justiz schreitet in den letzten Jahren stetig voran. Aktenvorgänge bei der Gesetzgebung werden mehr und mehr digital. In der logischen Folge und um einen Medienbruch zu vermeiden, soll nun auch die Verkündung in elektronischer Form ermöglicht werden. Wir haben uns hier bereits im Rahmen der ersten Beratung zu dieser Verfassungsänderung zu Artikel 113 der Landesverfassung intensiv mit dem Nutzen dieser beabsichtigten Änderung beschäftigt. Die Ausschussberatung und die heutigen Wortbeiträge haben ebenfalls gezeigt, dass Rheinland-Pfalz diesen sinnvollen Schritt gehen sollte, wie ihn bereits der Bund und andere Bundesländer vor uns gegangen sind, um eine rechtssichere und moderne Lösung zu finden. Daher stimmen die FREIEN WÄHLER diesem Gesetzentwurf zu. Danke schön. (Beifall der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP)
