Michael Hüttner
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben wieder einmal die Ehre, einige Änderungen an dienstrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Dieses Mal geht es um das Beurteilungswesen; denn nach der Rechtsprechung bedarf es einer normativen Grundlage für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen; denn nach dem Grundgesetz muss gewährleistet sein, dass Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen in das Arbeitsleben einfließen. Bisher war alles in der Laufbahnverordnung geregelt und nicht im Landesbeamtengesetz. Das wird hiermit geändert; denn bei den wesentlichen Grundlagen der Laufbahnverordnung werden wir dort die Anpassungen vornehmen, aber, wie gesagt, das Landesbeamtengesetz steht normativ vorne dran. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Regelungen eingehen. Wir unterscheiden zwischen Regelbeurteilungen und Anlassbeurteilungen. Bei den Regelbeurteilungen müssen, weil sie in einem Rhythmus durchgeführt werden, klare Zielsetzungen für Leistung und Befähigung vorhanden sein, weil das ansonsten eben mit einer bevorstehenden Personalmaßnahme nicht verbunden ist. Es wird weiter klargestellt, dass bei den verschiedenen Gruppen von Beamtinnen und Beamten unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale vorhanden sind. Auch das muss man in der gesamten Situation sehen. Lehrer haben zum Beispiel im Gegensatz zu Polizisten keine immer wieder anstehenden Personalmaßnahmen, also Beförderungen. Wenn man hier permanent Regelbeurteilungen durchführen würde, würde ein unnötiger Aufwand produziert werden. Lassen Sie mich einen dritten Punkt ansprechen, der mir ganz besonders wichtig ist; denn wir regeln jetzt auch, dass man ein Recht hat, die persönliche Arbeitszeit anzupassen; denn wenn man zum Beispiel für die Pflege oder die Kindererziehung in der Zukunft eine andere Notwendigkeit hat, was die Arbeitszeit betrifft, dann hat man jetzt ein persönliches Recht, dass man die Arbeitszeit entsprechend gestalten kann. Ich finde, das ist ein ganz großer Fortschritt in der Regelung. Daher ist dieses persönliche Recht von besonderer Bedeutung. Deshalb begrüßen wir die Umsetzungen und stimmen dem Gesetzentwurf natürlich zu. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
