Peter Stuhlfauth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute besprechen wir erneut die Änderung der Verfassung unseres Landes Rheinland-Pfalz, die es künftig ermöglichen soll, neue Gesetze auf digitalem Wege zu veröffentlichen statt wie bisher in Papierform. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen, die die Technologie in allen Bereichen unseres Lebens mit sich bringt, ist es naheliegend und sinnvoll, dass auch die Digitalisierung hier Einzug hält. Die Alternative zur Papierfassung des Gesetzes- und Verordnungsblatts durch die Veröffentlichung über eine digitale Plattform ist ein Schritt weiter in Richtung Digitalisierung. Diese digitale Plattform wird nicht nur dafür sorgen, dass neue Gesetze und Verordnungen schneller und effizienter zugänglich gemacht werden können, sondern sie ermöglicht auch erhebliche Kosteneinsparungen, indem die Druck- und Vertriebskosten wegfallen. Das ist ein sinnvoller Schritt hin zu einer transparenteren und effizienteren Verwaltung. Als demokratische Fraktion haben wir vorher schon im Rechtsausschuss zugestimmt und stimmen der Änderung des Artikels 113 unserer Landesverfassung zu. Danke. (Beifall der AfD)
