Stephan Wefelscheid
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen belegen es, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land arbeitet, gerade wenn es um das Thema „Rückführung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen in Rheinland-Pfalz“ geht, schnell und effizient. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt hier bei insgesamt und an allen Standorten weit unter dem Bundesdurchschnitt, ist dem Jahresbericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2023 zu entnehmen. Die Zahl der Asylverfahren war schon mehrfach Gegenstand unserer Plenardebatten und vieler Diskussionen in der Öffentlichkeit. Hier, muss man sagen, leistet unsere Justiz eine gute Arbeit und ermöglicht einen zügigen und effizienten gerichtlichen Rechtsschutz. Die Änderungen des Bundesrechts Anfang des Jahres 2024 würden, wenn das Land nicht aktiv wird, eine Veränderung der Zuständigkeit bei der richterlichen Anordnung der Durchsuchung zum Zwecke der Durchführung und Abschiebung nach sich ziehen. Anders als bisher die Verwaltungsgerichte wäre für die Anordnung nun die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Hier gilt für mich der Leitsatz „Never touch a running system“. Wenn es die mit der Thematik betrauten Fachleute im Justizministerium für sinnvoll erachten, die bisherige Handhabung durch die Verwaltungsgerichte beizubehalten, möchte ich dem hier nach Durchsicht des Gesetzentwurfs nicht widersprechen. Allerdings möchte ich Sie, Herr Minister Mertin, bitten, uns bei der dazu anstehenden Besprechung im Rechtsausschuss zu berichten, wie effizient die Verwaltungsgerichte bei derartigen Anordnungen von Durchsuchungen arbeiten, also einfach ein paar Zahlen und Fakten zur Anzahl und Bearbeitungsdauer dieser Vorgänge. Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
