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Marco Weber

FDP 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Landwirte leisten jeden Tag wertvolle Arbeit und sind das Rückgrat unserer ländlichen Räume. Es ist unsere Pflicht, sie bestmöglich zu unterstützen, zu entlasten und weitere Belastungen so weit wie möglich abzufedern. Wir behandeln heute in der ersten Entwurfsausführung den Gesetzentwurf zur Ablösung des Landestierseuchengesetzes aus dem Jahr 1986. Das neue Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist aus mehreren Gründen erforderlich geworden. Zunächst einmal wurde auf Bundesebene das alte Tierseuchengesetz durch das moderne Tiergesundheitsgesetz ersetzt. Zahlreiche Vorschriften des neuen Tiergesundheitsgesetzes enthalten Regelungen, die für die Länder von Bedeutung sind und deren Vollzug durch die Länder notwendig ist. Es ist unsere Aufgabe, diese Änderungen auf Landesebene nachzuvollziehen und anzupassen. Doch nicht nur auf nationaler Ebene hat sich viel getan. Auch die Europäische Union hat im Jahr 2016 ein vollständig überarbeitetes Tiergesundheitsrecht mit der Verordnung 2016/429 eingeführt. Diese Verordnung zusammen mit zahlreichen delegierten Verordnungen und Durchführungsrechtsakten stellt uns vor neue Herausforderungen. Die Veränderungen im Unions- und Bundesrecht machen eine Anpassung in unserem Landesrecht unumgänglich. Darüber hinaus haben sich innerhalb unseres Landes organisatorische Änderungen ergeben, die eine Modernisierung und Anpassung des bestehenden Landestierseuchengesetzes erfordern. Die fachliche Entwicklung in der Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung machen deutlich, dass wir unsere gesetzlichen Rahmenbedingungen an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen müssen, um effektiv und zeitgemäß handeln zu können. Es wird Zeit für ein modernes Gesetz, und dafür sorgen wir jetzt im Landtag. Ein Punkt ist mir in diesem Zusammenhang besonders wichtig, nämlich die Kontinuität, die unser Land bei der Tierseuchenkasse herstellt. Die Tierseuchenkasse verbleibt bei der Landwirtschaftskammer, die dies ausdrücklich im Vorfeld dieser Beratung begrüßt hat. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Stabilität und Kontinuität für unsere Landwirte und der Landwirtschaftskammer zu gewährleisten. Durch diese Regelungen und die Übernahme der Kosten für die Untersuchung von gelisteten Tierseuchen durch das Land wird sichergestellt, dass es keine erhebliche Mehrbelastung für die Tierhalter gibt. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die in der Landwirtschaft tätig sind. In Zeiten, in denen unsere Landwirte oftmals um auskömmliche Erträge für ihre hochwertigen Lebensmittel kämpfen müssen, ist es unsere Pflicht, die Stellschrauben, die wir in Rheinland-Pfalz drehen können, für unsere heimischen Erzeuger optimal auszurichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich anhand von zwei oder drei Beispielen die Wichtigkeit dieses Themas sozusagen im Erklärmodus im Landtag noch einmal aufarbeiten, weil das Thema schon ein bisschen komplex ist und zu Recht im Ausschuss vielleicht einige klarstellende Diskussionen nötig macht. Ich mache es an zwei, drei Beispielen fest. Wir haben es in der Vergangenheit sehr viel mit der Afrikanischen Schweinepest zu tun gehabt. Wir hatten vor vielen Jahren in der Eifel mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest einen Fall, in dem die Landesregierung damals sehr aktiv mit geldlichem, aber auch personellem Einsatz die Landwirte und besonders die Schweinehalter unterstützt hat. Dieser Ausbruch damals hat in den Landkreisen dazu geführt, dass es runde Tische gibt mit vielen Verbänden, mit der Jägerschaft, mit der Veterinärabteilung oder auch der Landwirtschaft und den Bauernverbänden, an denen Vorsorgekonzepte erstellt wurden, wie beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest Dinge zu organisieren sind, was zum Beispiel Hygieneschleusen und den Zaunbau anbelangt und in den einzelnen Gefährdungsradien gemacht werden muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine große Herausforderung für die Kreisverwaltungen, aber auch für die Jägerschaft und die Landwirtschaft. Deshalb sage ich an der Stelle, dass in den letzten Jahren sehr viel gemacht worden ist, was zur ASP-Vorsorge dienlich ist. Zweites Beispiel. Rheinland-Pfalz ist mittlerweile seit drei Wochen wieder Sperrgebiet bei der Rindervermarktung beim Thema „Blauzungenkrankheit“. In Rheinland-Pfalz ist die Blauzungenkrankheit wieder ausgebrochen. Wir hatten Betriebe, die vorsorglich geimpft hatten, und dieser Impfstoff war im Prinzip mit Auslöser dafür, dass in einzelnen Betrieben die Blauzungenkrankheit ausgebrochen ist. Wir haben damit große Restriktionen gerade für unsere Rindviehhalter, unsere Züchter, die ihre Rinder nicht mehr in Gebieten vermarkten können, die frei von der Blauzungenkrankheit sind. Wir haben Belgien, Nordrhein-Westfalen und die Niederlande, die ebenfalls Blauzungensperrgebiete sind. Innerhalb dieser Sperrgebiete kann die Rindervermarktung stattfinden, aber gerade die Hemmnisse darüber hinaus, Rinder zu vermarkten, sind eines der Themen, die die Landwirtschaft aktuell bewegen. Daher freue ich mich über die Diskussion im Ausschuss. Ich glaube, die Klärung der Fragen, die heute aufgeworfen worden sind, wird im Ausschuss mit dazu beitragen, dass wir in der nächsten Runde im Landtag über die einzelnen Details abschließend beraten können. Vielen Dank. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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