Dr. Jan Bollinger
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei. Zum dritten Mal in Folge diskutieren wir auf AfD-Antrag über die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge. Manche Abgeordnete der Altparteien haben bei den Straßenausbaubeiträgen das Parlament zum Paulanergarten umfunktioniert. Ich räume hier mit den falschen Geschichten auf. Die erste Geschichte kommt aus dem Innenministerium. Herr Minister Ebling behauptete, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sei eine bloße Umverteilung. Das stimmt nicht. Straßenausbaubeiträge abzuschaffen ist kein Nullsummenspiel, sondern bringt für unsere Bürger und auch für die Kommunalverwaltungen finanzielle Vorteile. (Abg. Markus Stein, SPD: Hä?) Wir haben ein allgemeines Steueraufkommen, das von unseren Bürgern auf verschiedenen Ebenen ohnehin entrichtet wird. Wenn wir jetzt die Aufrechterhaltung unserer Straßen – unserer Gemeindestraßen – aus diesem allgemeinen Steueraufkommen finanzieren und den Bürgern keine zusätzliche Abgabe abverlangen, sind sie natürlich finanziell besser gestellt. Außerdem haben wir den Aspekt der Bürokratie. Die Bürokratiekosten liegen bei 22 % des Beitragsaufkommens. Wir gehen aus von einem Beitragsaufkommen von 90 Millionen Euro im Jahr. Entsprechend würde die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge allen Steuerzahlern unter dem Strich 20 Millionen Euro Kosten an Bürokratie ersparen. Meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit, sondern eine hohe Hausnummer. Die zweite Geschichte hängt mit der ersten Geschichte zusammen. Das Innenministerium nennt falsche Erhebungskosten. Es behauptet Erhebungskosten von 6 % und verweist dabei auf unsere Anfrage Drucksache 17/6855. Diese Zahl vom Innenministerium kommt nur zustande, weil man unseriös rechnet. Auf die Frage nach dem Beitragsaufkommen haben knapp 1.400 Kommunen mit rund 3 Millionen Einwohnern geantwortet. Die Frage nach den Kosten haben aber nur 313 Kommunen beantwortet. Viele Kommunen wollen offensichtlich gar nicht wissen, wie hoch die Erhebungskosten sind. Diese fallen natürlich dennoch an, und bei einer seriösen Berechnung hätte man nur die Kommunen berücksichtigen dürfen, die sowohl das Aufkommen als auch die Kosten mitgeteilt haben. Wenn man das tut, dann kommt man prozentual auf Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen. Wenn man es aber anders macht, das unterschiedliche Antwortverhalten gar nicht berücksichtigt und sozusagen die Kosten, die von einem knappen Drittel der Kommunen genannt werden, auf alle Kommunen verteilt, dann kommt man auf die Zahl des Innenministeriums. Wir arbeiten wissenschaftlich sauber, auch dann, wenn es der Landesregierung politisch nicht passt. Richtig gerechnet haben wir Erhebungskosten von 22,4 % gemessen am Beitragsaufkommen. Die dritte Geschichte kommt von der SPD. Wir wollen den Ausgleichsbetrag für die Kommunen an der Länge der Gemeindestraßen ausrichten. Nichts wäre einfacher und logischer. Jedoch hat die SPD im letzten Plenum behauptet, dieser Ansatz sei zu kompliziert. Das sagte Herr Noss. Er hat es im vergangenen Plenum wieder bekräftigt, wirklich. Im kürzlich von der Ampel reformierten kommunalen Finanzausgleich ist das aber gängige Praxis für Kreisstraßen. Es wird sogar unterschieden zwischen dem ersten Meter Kreisstraße, dem zweiten Meter Kreisstraße und jedem weiteren Meter Kreisstraße. Bei Gemeindestraßen ist aber ein einfacherer Straßenansatz für die SPD zu kompliziert. – Herr Noss, das glauben Sie doch selbst nicht. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Das glaube ich nicht, dass Sie das glauben!) Meine Damen und Herren, die Ausflüchte gegen unseren Gesetzentwurf sind allesamt abenteuerlich. Offensichtlich wollen Sie die Bürger nicht finanziell entlasten. Offensichtlich wollen Sie die Kommunalverwaltungen nicht von Bürokratie entlasten. Eine vierte Geschichte habe ich mir aufbewahrt, weil es die ewige Plattheit der Ampel gegen unsere Vorschläge aufzeigt. Immer wieder heißt es: nicht gegenfinanziert. – Doch! In unseren Deckblättern haben wir bisher bei allen Haushaltsberatungen jede unserer Ideen und jeden unserer Vorschläge gegenfinanziert. Oft blieb am Ende sogar noch Geld für die Schuldentilgung übrig. (Abg. Markus Stein, SPD: Politische Bildung streichen wir dann! – Weitere Zurufe von der SPD und von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, nicht politische Bildung, aber Ihre ganzen abenteuerlichen Ideologieprojekte im Bereich Migration, Integration, Klima und Gender. Lieber Herr Stein, da lässt sich sehr viel einsparen, das haben wir immer wieder aufgezeigt, da wo es Sinn macht für unsere Bürger. Nun stehen im Herbst die Haushaltsberatungen für das kommende Jahr an. In unseren Deckblättern werden wir 90 Millionen Euro für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bereitstellen. Wir werden ferner zweimal 5 Millionen Euro bereitstellen, um die Länge der Gemeindestraßen zu ermitteln und das kommunale Personal umzuschulen. Alle reden vom Fachkräftemangel in den öffentlichen Verwaltungen. Unser Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kann ein wichtiger Beitrag sein, diesen Fachkräftemangel abzustellen. Dazu werden die Mitarbeiter umgeschult, die bisher die Straßenausbaubeiträge verwalten und erheben. Meine Damen und Herren, Straßenausbaubeiträge sind ungerecht und bürokratisch. 20 Millionen Euro Erhebungskosten sind eindeutig zu viel. Die AfD schafft die Straßenausbaubeiträge ab. Dadurch entlasten wir unsere Bürger finanziell, und die Verwaltung entlasten wir von Bürokratie. Stimmen Sie dem AfD-Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
