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Michael Ebling

12.06.2024 Sitzungen 18/66

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete, solange wir – ich hoffe, das wollen wir auch in Zukunft tun – Straßen ausbauen und Straßen umbauen, werden wir Bürger nicht entlasten, sondern Bürgerinnen und Bürger belasten. Am Schluss stemmen immer alle die Einnahmen oder genauer gesagt die Ausgaben, die dann entweder Gemeinde oder Staat tätigen. Das kann bei der Gemeinde das Leistungsentgelt sein, das kann der Kostenersatz, die Abgabe oder die Gebühr sein. Wenn man dann fordert, das soll nicht mehr so sein, sondern das soll das Land übernehmen, dann ist dieser Wegfall der Straßenbeiträge natürlich trotzdem so, dass es sich weiterhin letztlich um Ersatzgelder des Landes handelt, die im Übrigen auch von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes aufgebracht worden sind. Wer also weiterhin hier behauptet, er würde mit diesem Gesetz etwas abschaffen, der betreibt Täuschung; denn es wird nichts abgeschafft. Es wird nur anders verteilt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Dann soll man von der Verteilwirkung sprechen, aber nicht den Menschen Sand in die Augen streuen und sagen, ich nehme dir eine Belastung. Die Belastung bleibt. Sie wird nur innerhalb der öffentlichen Kassen verschoben. Das ist Ihr Vorschlag. Dem kann man vielleicht auch folgen, wenn man ihn zu Ende denkt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Alles beginnt aber mit der Ehrlichkeit zu sagen, wir schaffen nichts ab, sondern wir wollen, dass das Land das bezahlt, was bisher andere bezahlt haben. Das wäre ein ehrlicher Einstieg in die Debatte, Herr Abgeordneter Dr. Bollinger. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Bayerische Gemeindetag hat in Bezug auf die dortige Abschaffung deshalb – ich darf das mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren, hoffe ich – von einem Pyrrhussieg für die Bürger gesprochen und weiter ausgeführt – Zitat –: „Bei näherer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass ‚die Zeche‘ jeder steuerzahlende Bürger zahlen wird. Entlastet werden nun alle Grundstückseigentümer in einer öffentlichen Straße. Da auch in Zukunft Straßen mit erheblichen Summen saniert werden müssen, finanzieren künftig alle (!) Bürger über ihre Steuern die Baumaßnahmen mit.“ (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: So ist es!) Insofern ist das der Blick, den wir auf die Dinge richten sollten. Dann mag man sich fragen: Ist es am Ende des Tages zu belastend? Oder ist es am Ende des Tages – und das wäre eine Frage, die uns sehr bewegen würde – gar ungerecht, Einzelne mit einem Bruchteil einer Summe zu belasten? – Ich komme zu der Feststellung, dass eine angemessene Beteiligung von Anliegern nicht ungerecht ist, sondern durchaus weiterhin ihren Sinn erfüllt. Das zweite wichtige Argument, das ich hier jetzt zum wiederholten Mal gehört habe, ist das Thema der Erhebungskosten. Ich will es so formulieren: Es ist richtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Berechnung der Erhebungskosten in Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Rückmeldungen der Gemeinden nicht möglich ist. Das haben wir auch nie behauptet, aber wir haben wiederholt darauf hingewiesen, die Antworten der Gemeinde erlauben keine repräsentative Schlussfolgerung, aber trotzdem bleibt Fakt – das geben auch die Gemeinden selbst zum Besten –, wir kennen keine Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen Erhebungskosten und Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen. Hier zu argumentieren, dass solche Erhebungen Aufwand bedeuten, ist eine Binsenweisheit. Alles, was im Rahmen des Kommunalabgabenrechts irgendwo erhoben und vereinnahmt werden muss, ist natürlich am Ende des Tages ein Aufwand. Wir kämen aber doch auch nicht auf die Idee zu sagen, die Erhebung von Friedhofsgebühren übernimmt demnächst auch das Land; denn das ist ein kommunaler Aufwand. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das kann man ja wohl gar nicht vergleichen!) Insofern macht es in Ihrer Sachlogik nur deutlich, dass die Kommunen das, was ihnen wichtig ist, nämlich dass sie selbst eine Steuerungsfunktion in dieser Frage über die Entscheidung besitzen wollen, wo ausgebaut wird und wie damit umgegangen wird, bei dem Vorschlag, wenn man Ihnen folgt, verlieren würden. Deshalb ist das immer noch eines der Kernargumente in der kommunalen Familie in Rheinland-Pfalz, dass man sich für die Beibehaltung dieser Form der Straßenausbaubeiträge starkmacht. Deshalb würden wir als Landesregierung an dieser Stelle unsere Kommunen auch weiterhin unterstützen wollen. Es ist zielführend, und einen sachlich zutreffenden Grund konnten Sie zumindest im Rahmen Ihrer Gesetzesbegründung heute weiterhin nicht vortragen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗