Cornelia Willius-Senzer
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz sieht momentan noch vor, dass Landesgesetze ausnahmslos im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land RheinlandPfalz verkündet werden. Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll nun abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden. Unser Justizministerium treibt damit einmal mehr in lobenswerter Art und Weise die Digitalisierung unseres Rechtsstaats voran; denn der digitale Rechtsstaat ist unser Ziel, weil die Lebensrealität so vieler Menschen in diesem Land längst digital ist und der Rechtsstaat den Menschen dienen soll. Beharrlich und unaufhaltsam arbeiten auch wir als FDP daran, für unser Land einen bestmöglichen Standard in der Digitalisierung zu erreichen. Dabei kann unser Bundesland im Gegensatz zu vielen anderen schon wirklich große Erfolge vorweisen. Die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz schreitet im Eiltempo weiter voran. Die E-Akte ist in Rheinland-Pfalz bereits in Gerichtsbarkeiten angekommen. 47 von 56 rheinland-pfälzischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten schon mit der E-Akte. Nach den aktuellen Planungen sollen im September 2024 sämtliche ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien-, Betreuungs- und Grundstücksvollstreckungssachen mit der E-Akte ausgestattet sein. Digital wird in Rheinland-Pfalz also real. Wir als FDP begrüßen alle sinnvollen Schritte zur Digitalisierung sehr. Daher stimmen wir diesem Gesetzentwurf gerne zu. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP, bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
