Michael Frisch
– – Ein Einsatzmittelregister für die Alarmierung überörtlicher Einheiten gibt es bis heute nicht. Die Hochwassermeldeverordnung wurde bisher ebenfalls nicht überarbeitet. Die Hochwasserrisikokarten für die Ahr haben immer noch den Stand von 2021 mit HQ bei 4,15 m. Eine klare Regelung, wer extrem die Kosten für überörtliche Hilfe der Feuerwehren und von Spontanhelfern übernimmt, fehlt unverändert usw. usf. Vieles davon ließe sich mit überschaubarem Arbeitsaufwand beheben. Allerdings würden solche Verbesserungen weitgehend im Verborgenen stattfinden. Minister Ebling konzentriert sich offensichtlich lieber auf Maßnahmen, die ihm in der öffentlichen Wahrnehmung Pluspunkte einbringen, so wie den hier vorliegenden Gesetzentwurf. Mit erheblichem finanziellen Aufwand sollen ADD und LFKA zu einer Behörde zusammengefasst werden, die dann irgendwann vielleicht die Probleme angeht. Natürlich ist eine solche Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen grundsätzlich sinnvoll. Andererseits ist die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Institutionen bereits heute in § 6 LBKG geregelt, aber sie hat schlichtweg nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, der ehemalige THW-Präsident Albrecht Broemme hat mit Blick auf die Ahrtalkatastrophe gesagt – ich zitiere –: „Erst wenn zwischen einer Pegelangabe und einer Hochwasserrisikokarte ein klarer Zusammenhang für alle hergestellt wird, können die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden.“ Dass dies und anderes Notwendige mit der Einrichtung eines Stabsraums und der Zusammenlegung zweier Behörden besser erreicht werden kann als bisher, ist zu hoffen, bleibt aber dennoch abzuwarten. Von der versprochenen Neuaufstellung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes sind wir jedenfalls auch drei Jahre nach der schrecklichen Flut noch weit entfernt. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Peter Stuhlfauth, AfD, und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
