Christof Reichert
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Beratung das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften. Neben der sicherlich wichtigen Festlegung von barrierefreien Stellplätzen für Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sind, geht es bei dem Gesetzgebungsverfahren schwerpunktmäßig um Änderungen bei der Bauvorlageberechtigung. Aufgrund der erforderlichen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben setzt das Gesetz die Einführung der Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen im Bauingenieurwesen um. Sicherlich ist es dabei folgerichtig, diese Berechtigung gleichlautend auf die Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur zu übertragen, damit diese keinen Wettbewerbsnachteil erfahren. Erstmals soll mit dem Gesetz die sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister eingeführt werden, eine Berechtigung, die der weit überwiegende Teil der Bundesländer schon länger umgesetzt hatte. Ursache für die Einführung in Rheinland-Pfalz ist laut Gesetzesbegründung der auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 beschlossene Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern. Wesentliches Ziel – Herr Staatssekretär hat es auch gesagt – dieses Pakts ist die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Planung, Errichtung und Änderung kleinerer Gebäude in allen Landesbauordnungen – jetzt kommt’s – mit einheitlichen Befugnissen für qualifizierte Berufsgruppen. (Unruhe bei der CDU und bei der SPD) Die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister stößt bei den betroffenen Interessenverbänden verständlicherweise auf unterschiedliche Reaktionen. Während zum Beispiel die Handwerkskammern und der Bundesverband höherer Berufe der Technik die Einführung begrüßen, stößt das Gesetzgebungsverfahren, so war es zu lesen, beispielsweise bei der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und auch den kommunalen Spitzenverbänden auf Bedenken bzw. auch auf Ablehnung. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf, der den Verbänden zur Stellungnahme vorlag, und dem uns jetzt vorgelegten Gesetzentwurf hat die Landesregierung das Gesetz – ich sage einmal – nachgeschärft und im Vergleich zu anderen Bundesländern zum einen den Umfang der möglichen Bauvorhaben, für die die einfache Bauvorlageberechtigung ausreichend sein soll, stark eingeschränkt und zum anderen die Hürden für die Berechtigten doch sehr hochgesteckt; dies wohl, um den Bedenken der Verbände Rechnung zu tragen. Allerdings ist durch diese Abweichung zu anderen Bundesländern gerade die mit dem Gesetz verfolgte Zielsetzung der Vereinheitlichung der Regelungen mit einheitlichen Befugnissen über Ländergrenzen hinaus doch sehr infrage gestellt. Ein Handwerksmeister aus Baden-Württemberg, der zum Beispiel Wohngebäude in Holzbauweise planen und errichten will, darf diese in Baden-Württemberg bis zu einer Grundfläche von 150 m2 einreichen. In Bayern darf der Handwerksmeister Wohngebäude bis drei Wohneinheiten ohne Begrenzung einer Wohnfläche planen. In Rheinland-Pfalz hingegen hat man sich im Gesetzentwurf auf höchstens zwei Wohneinheiten mit höchstens 100 m2 Grundfläche festgelegt. Gerade aus Wettbewerbsgesichtspunkten wäre eine Vereinheitlichung der Vorschriften in den einzelnen Ländern sinnvoll, wobei ich heute gar nicht bewerten will, welche Grenze, welche Festlegung vermeintlich die bessere ist. Insofern sind für uns als CDU-Fraktion noch einige Fragen offen – auch was die übrigen Voraussetzungen wie die vorgesehenen Schulungen betrifft, die von denen anderer Bundesländer erheblich abweichen –, deren Klärung wir uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren im zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss erhoffen. Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb unsererseits noch keine endgültige Bewertung des Gesetzentwurfs möglich. Wir werden uns dann nach den weiteren Beratungen zu dem Gesetzentwurf endgültig positionieren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)
