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Horst Gies

CDU 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in erster Lesung. Es ist klar, dass die Länder dafür verantwortlich sind. Sie, Frau Ministerin, haben zumindest zum Einstieg schon einmal die Notwendigkeiten dargelegt. Ich möchte zu den Punkten kommen, zu denen wir seitens der CDU noch deutliche Fragen haben. Wir wissen zwar, das Gesetz geht an den Ausschuss – da werden wir auch manches klären können –, aber Sie haben gerade noch einmal deutlich gemacht, es könnte eine Beitragserhöhung zustande kommen. In der Begründung steht unter „Kosten für die Wirtschaft“, „dass die Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse künftig aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter finanziert und nicht mehr von der LandwirtschaftsDamit wird deutlich, dass hier Kosten entstehen. Ich habe mich natürlich bei unserer Kreisverwaltung informiert, wo diese Kosten liegen. Dann hat mich schon erschreckt, dass sich seit dem Jahr 2018 die Kosten verdoppelt haben, die Kosten für Schlachtabfälle, die Kosten für die Verarbeitung von über 24 Monate alten Rindern. Nur damit man davon eine Vorstellung bekommt: Sie haben sich von 100 auf 200 bzw. bei 240-LiterBehältnissen von 15,49 auf 30,81 Euro erhöht. Das sind Dinge, die sich in den letzten Jahren konkret entwickelt haben, die wir natürlich auch besprechen müssen. Das sind Entwicklungen, die sicherlich nicht in unserem Sinne sein können. Eines muss man auch deutlich sagen: Hier kommt es wiederum zu einer Verlagerung auf die Landkreise, zum Teil ohne Ausgleich. Dabei müssen wir wissen, dass die größten Probleme, die es in den Landkreisen gibt – nicht nur im Landkreis Ahrweiler, sondern, wie ich auch von einigen Kollegen gehört habe, auch in anderen Landkreisen –, darin bestehen, dass wir kein Personal mehr in den Veterinärämtern finden. Ich habe sogar gehört, dass die Leitung eines Veterinäramts über längere Zeit nicht mehr besetzt werden konnte. Gleiches gilt auch für meinen Heimatkreis, in dem wir seit einem Jahr eine zweite Veterinärin/einen Veterinär suchen und niemand Qualifizierten finden. Wichtig ist, glaube ich, auch zu wissen, was sich hinter der Formulierung, lokale Tierseuchenbekämpfungszentren müssen jederzeit von den Landkreisen vorgehalten werden, verbirgt. Das heißt doch 24/7, und 24/7 bedeutet entsprechendes Personal. Personal bedeutet wiederum entsprechende Kosten. Das sind Dinge, über die wir wirklich einmal reden müssen. Wenn ich mir die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes anschaue, nachdem Sie gerade sagten, es entstehen keine weiteren Kosten, lese ich in der Stellungnahme, dass die Aufgabenerweiterung zu einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden und Gemeindeverbände führt, die je nach Umfang der Inanspruchnahme von Hilfskräften beziffert werden muss. Das sind wirklich Dinge, über die wir konkret im Ausschuss reden müssen. Was steckt letztendlich dahinter? Die Stellungnahme weist hier eben etwas anderes aus. Ich habe schon über das Personal gesprochen. Wichtig ist auch zu klären, wie das Land da letztendlich mit in die Verantwortung kommt. Ich glaube, wir müssen uns durchaus auch bewusst sein, dass derjenige, der die Konfiskate und Ähnliches entsorgt, nämlich SARIA West, bei uns in Rheinland-Pfalz ein Monopolist ist. Wir müssen deshalb noch einmal darüber reden, ob es alternative Möglichkeiten gibt. Mit Blick auf die Uhrzeit und das, was es inhaltlich konkret zu diskutieren gilt, müssen wir darüber reden, ob und inwiefern Geflügel in kleinem Umfang mit in diese Betrachtung kommt. Da geht es vorrangig um Kleinstbestände, also um unsere Hobbytierhalter, die fünf, acht, zehn Hühner halten. Das sind zum Beispiel im Verbund Koblenz-West etwa 3.000 Betriebe. Das sind viele Hobbytierhalter, zu Hause. Wenn die mit veranschlagt werden, müssen wir zumindest darüber reden, wie das konkret aussieht. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, und welche Leistungen bekommen die? Denn man muss wissen, im Verbund Koblenz-West sind Ahrweiler, CochemZell, Mayen-Koblenz und Simmern vertreten. Die machen allein einen Anteil von 97,5 % aus. Man kann die Betriebe von 500 bis 1.000, 1.000 bis 5.000, bis 10.000 und über 10.000 Stück Geflügel einfach summieren. Da kommen wir, wenn ich das überschlage, gerade einmal auf 60 Betriebe. Darüber müssen wir intensiv reden, 60 zu 3.000. Ich will das an der hiesigen Stelle nur einmal andeuten. Wie gesagt, es gibt noch einiges zu besprechen. Das werden wir sicher gerne im Ausschuss tun. Ich wünsche dafür jetzt schon gute Beratungen, die sicherlich spannend werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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