Kathrin Anklam-Trapp
Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/9283 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Erhebt sich Widerspruch? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig beschlossen. Ich gebe den Hinweis, wir werden uns morgen in der 67. Sitzung mit der dritten Lesung beschäftigen. Meine Damen und Herren, wir dürfen Besucherinnen und Besucher im Landtag begrüßen, und zwar die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Studienfahrt der Jurastudierendenvereinigung ELSA-Münster e. V. Seien Sie uns willkommen! Wie passend zur Verfassungsänderung. (Beifall im Hause) Wir begrüßen die Kameradinnen und Kameraden der Stützpunktfeuerwehren Gau-Odernheim und Alzey-Land-Süd sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 34, Alzey. Willkommen! (Beifall im Hause) Wir freuen uns, dass ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RheinPfalz-Klinik Bad Kreuznach zu Gast sind. Seien Sie uns willkommen! (Beifall im Hause) Last but not least begrüßen wir politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Althandballer aus Asselheim und dem Wahlkreis 42, Bad Dürkheim. (Beifall im Hause) Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9284 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/9731 – Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Ich möchte Sie noch über das Ausschussverfahren informieren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April 2024 ohne Aussprache statt. Dann erfolgte die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Abgeordneter Hüttner ist erster Redner für die SPD-Fraktion.
