Hans Jürgen Noss
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das war wieder einmal ein Schnelldurchgang, den allerdings niemand außer der AfD selbst verstehen kann. Bereits in der ersten Lesung gebrauchte ich den Titel des Films „Täglich grüßt das Murmeltier“. Sie haben es selbst gesagt, es ist eine stolze Zahl: dreimal. Sie haben dieses Thema schon viel öfter angesprochen, und immer wieder ist es die gleiche Mär. Das Gesetz der AfD wurde nach der ersten Lesung am 17. April 2024 einstimmig, mit den Stimmen aller Fraktionen, abgelehnt. Nicht weil sie dumm sind, sondern weil sie wissen, wie es geht. Dass die Abgeordneten der AfD ihren eigenen Gesetzentwurf nicht ablehnen wollen oder können, sondern diesem zustimmen, kann ich noch verstehen, der Antrag wird dadurch allerdings nicht besser. Die AfD-Fraktion fordert, wie bekannt, in ihrem Gesetzentwurf, die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen. Der Gemeindeund Städtebund, hier speziell in der Figur von Herrn Frieden, hat dringend davon abgeraten, weil sie sagten, das ist eine Milchmädchenrechnung. Sie geht so, in der Form, wie Sie hier vortragen, niemals auf. Das ist auch richtig so. Sie fordern, dass die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2024 abzuschaffen sind. Die durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge der Bürgerinnen und Bürger entfallenen Gelder sollen den Kommunen mit jährlichen Ausgleichszahlungen des Landes in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro abgegolten werden. Auch dieser Antrag gestaltet sich so, wie wir es von der Fraktion gewohnt sind: Ständig Mehrausgaben fordern, sie aber nicht auch nur in einer ansatzweise seriösen Gegenfinanzierung glätten. So sieht keine solide Haushaltspolitik aus, bei Ihnen schon gar nicht, aber das sind wir von Ihnen schließlich gewohnt. Daher überrascht uns dieser Antrag in keinster Weise. Wenn Sie jetzt die Meinung vertreten, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ungerecht ist und die Erhebung zu Rechtsunsicherheiten sowie einer hohen Belastung der Verwaltungsgerichte führen könnte, ergeben sich hierfür bisher noch keine Hinweise. Es kann auch angezweifelt werden, dass die nach Ihrer Meinung ausreichende Ausgleichszahlung an die Kommunen in Höhe von 90 Millionen Euro ausreichend sein wird; denn in der Vergangenheit ist stets von höheren Zahlen geredet worden. Vielleicht haben Sie die wunderbare Geldvermehrung, das könnte sein. Für dieses Jahr wollen Sie diese Summe der oft genannten Haushaltssicherungsrücklage entnehmen, als ob das das Sparschwein für alle Dinge ist, die jemand im Kopf hat. Das ist auf gar keinen Fall der Fall. Sie haben das ebenfalls falsch verstanden. In den Folgejahren wollen Sie den Ausgleichsbeitrag von mindestens 90 Millionen Euro über den KFA aufgrund der gewichteten Länge des bislang beitragsrelevanten Straßennetzes festlegen. Das sagten Sie selbst. Derzeit ist die Länge der Gemeindestraßen immer noch unbekannt. Die Länge müsste aber für jede Gemeinde zunächst noch ermittelt werden. Sie wollen mit Ihrem Gesetz die Bürokratie vermindern. Sie schaffen genau das Gegenteil. Sie schaffen nämlich Bürokratie. Ich glaube, noch komplizierter, als Sie es jetzt machen, geht es wirklich nicht. Ob die zunächst von der AfD genannten mindestens 90 Millionen Euro dann tatsächlich ausreichend sind, darf und muss zunächst infrage gestellt werden. Nach Meinung der AfD, aber wohl auch nur von dieser, werden alle genannten Probleme durch den vorliegenden Gesetzentwurf – Ihr Originalton – in einem Aufwasch gelöst. Wenn Sie wirklich dieser Meinung sind, dann haben Sie aber eine Meinung, die außer Ihnen niemand hat. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Die von Ihnen immer wieder in den Raum gestellte Meinung, dass alle Bürger durch Ihr Gesetz eine Entlastung erfahren würden, darf getrost bezweifelt werden, allein schon aufgrund der Tatsache, dass, wenn wir die Umlage wegfallen lassen, die einzigen, die entlastet sind, eventuell Vermieter sind. Die müssen dann nämlich ebenfalls ihren Anteil bezahlen. Wenn die Ausgleichszahlungen des Landes nicht ausreichend sein sollten, um die auszubauenden Straßen zu erneuern, wird sich die Kommune die fehlenden Mittel je nach Finanzlage von seinen Bürgern zum Beispiel über eine Erhöhung der Kommunalsteuern oder sonstiger Beiträge verschaffen. Dies ist in einigen Bundesländern schon so eingetreten und sehr schmerzhaft für die betroffenen Kommunen. Sie können sich selbst davon überzeugen, wie es beispielsweise in Bayern, in Illertissen, gelaufen ist. Was auch gesagt werden kann, ist, dass für die Kommunen im Fall des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge die Gefahr besteht, dass bei den Planungen, welche Straßen ausgebaut werden sollen, kommunalrechtliche Rechte beschnitten werden und das Land mitbestimmen könnte, welche Straßen dafür infrage kommen. Es ist ebenfalls bereits angekündigt worden, dass die dann nicht einfach sagen, jawohl, wir machen es so, wie Ihr wollt, sondern dann seid Ihr Geldempfänger und habt entsprechend zu parieren. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Wie vorhin gesagt, wir lehnen Ihr Gesetz ab, weil es völlig an den tatsächlichen Gegebenheiten vorbeigeht. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
