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Matthias Lammert

12.06.2024 Sitzungen 18/66

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende der Debatte und auch am Ende des Tagesordnungspunkts. Wir sind in erster Beratung und überweisen den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss mitberatend. Gibt es dazu Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist er so überwiesen. Wir rufen ihn dann entsprechend später wieder auf. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Festlegung der von der Regelung des § 58 Abs. 9 a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes abweichenden Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen zum Zwecke der Abschiebung Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9584 – Erste Beratung Die Grundredezeit beläuft sich für alle Fraktionen auf 5 Minuten. Für die Landesregierung darf ich Staatsminister Herbert Mertin das Wort erteilen.

Protokoll ↗