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Hans Jürgen Noss

SPD 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamts für Brandund Katastrophenschutz werden nunmehr die erforderlichen gesetzlichen Regelungen normiert. Rheinland-Pfalz stellt den Katastrophenschutz neu auf. Der vorliegende Gesetzentwurf dient damit der Umsetzung der Entscheidung der Landesregierung, das Gesamtsystem des Brand- und Katastrophenschutzes inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken, damit ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz geschaffen wird. In diesem wird die Fachexpertise im Brand- und Katastrophenschutz auf Landesebene unterhalb der Ministeriumsebene in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde gebündelt. Die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist notwendig geworden, da uns die erschreckende Naturkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 mit über 130 Toten die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt hat. Starkregenereignisse und Waldbrände werden aufgrund des Klimawandels auch in Zukunft gehäuft auftreten und an Intensität gewinnen. Hinzu kommen weitere zu erwartende Risiken und Bedrohungen wie Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen wie zum Beispiel in der Ukraine, Fluchtereignisse oder Hackerangriffe, was eines deutlich macht: Die Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist ein richtiger und erforderlicher Schritt. Damit folgt die Landesregierung den Empfehlungen der Enquete-Kommission 18/1 sowie der Expertinnen und Experten des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Eine ihrer zentralen Empfehlungen an die Landesregierung ist die Anpassung der Verwaltungsstrukturen in Form einer neuen Landesoberbehörde, (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Stimmt doch nicht!) um für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission heißt es dazu, dass durch Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen Synergieeffekte bestmöglich genutzt werden sollen und dafür die Errichtung einer zentralen Landeseinrichtung als Landesoberbehörde für den Katastrophenund Bevölkerungsschutz empfohlen wird. Konkret wird die Bündelung der unterhalb des Ministeriums des Innern und für Sport im Land vorhandenen Fachkompetenz des Brand- und Katastrophenschutzes, also der Feuerwehr und der Katastrophenschutzakademie sowie des Referats 22 Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst der ADD, in einer neuen Landesoberbehörde empfohlen. Durch die Errichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz sollen die beiden bestehenden Oberbehörden mit Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz so eng verzahnt werden, dass durch die Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen die von der Enquete-Kommission geforderten Synergieeffekte genutzt werden können. Mit der künftig im Landesamt konzentrierten Fachkompetenz im Katastrophenschutz sollen insbesondere planerische, konzeptionelle, beratende, unterstützende und bildungsbezogene Aufgaben wahrgenommen werden, die besonders die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes unterstützen. Das Landesamt soll insbesondere das Berichtsund Meldewesen so vereinheitlichen, dass jederzeit ein für die Lagebewältigung erforderliches Lagebild vorliegt. Es soll damit einhergehend bei Bedarf die Einsatzleitungsfunktion auf Landesebene ausüben. Neben der Einsatzvorplanung sowie der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte und Verwaltungen soll diese Behörde ein an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr mit Expertinnen und Experten aus dem Brand- und Katastrophenschutz besetztes Lagezentrum betreiben. Das Landesamt soll schließlich auch zu einer Vereinheitlichung der vorhandenen Strukturen beitragen, zum Beispiel durch den Aufbau eines landesweiten Systems zur gegenseitigen Führungsunterstützung, durch Beratung und Unterstützung der Brand- und Katastrophenschutzbehörde sowie durch die Aufsicht über diese. Um den beschriebenen Gefahren effizient und effektiv begegnen zu können, ist es erforderlich, die Fachexpertise in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde zu bündeln und hierdurch den gesamten Aufgabenkomplex inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken. Für all dies wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die organisatorische Voraussetzung geschaffen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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