Iris Nieland
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften enthält eine Vielzahl von Regelungen aus ganz unterschiedlichen Bereichen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Bauvorlageberechtigung und die Einführung eines einheitlichen Ansprechpartners für die Genehmigung von Kraftwerken, die erneuerbare Energien nutzen. Den betroffenen Personenkreis, um was es geht und wie es aussieht, haben wir jetzt mehrfach gehört. Die kleine Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventen wird uns zwingend von der EU vorgeschrieben. Die kleine Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister gibt es so bereits in zehn anderen Bundesländern. Laut Landesregierung sind die Erfahrungen dort positiv. In Rheinland-Pfalz gibt es aber nach wie vor Bedenken von verschiedenen Seiten. Das sind etwa die Verbände der Architekten und Bauingenieure, aber auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Die Hauptbefürchtung der Verbände ist, dass die Qualität der Bauanträge sinken könnte. Diese Befürchtung bezieht sich übrigens auch auf die kleine Bauvorlageberechtigung für Hochschulabsolventen ohne berufspraktische Erfahrung. Sehr geehrte Kollegen, wir als AfD-Fraktion stehen der kleinen Bauvorlageberechtigung für Techniker und Handwerksmeister positiv gegenüber. Es ergäbe sich daraus eine sinnvolle Aufwertung des Handwerks. Zudem gehen wir davon aus, dass die Bauplanung für kleine Gebäude dadurch für den Bauherrn kostengünstiger würde. Wir möchten uns allerdings gerne noch einmal die Bedenken, die es gegen diese Neuerungen gibt, im Rahmen einer Anhörung der betroffenen Verbände im zuständigen Fachausschuss anhören. Eine weitere Regelung im Gesetzentwurf möchte den Bau, das Repowering und den Betrieb von Kraftwerken, die erneuerbare Energien nutzen, vereinfachen. Es geht um Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, Wasserkraftwerke, Biomassekraftwerke und Windkraftwerke, soweit keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für diese notwendig ist. Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist für Windkraftwerke allerdings immer notwendig, wenn sie 50 m Gesamthöhe überschreiten. Angesichts der Höhe der meisten heute neu gebauten Windkraftwerke ist damit der Anwendungsbereich der Neuregelung sehr klein. Zum weiteren Anwendungsbereich bei den verschiedenen Anlagen fehlten mir in der Begründung des Gesetzentwurfs allerdings weitere Hinweise. Laut Gesetzentwurf soll es für eine Baugenehmigung der genannten Anlagen fortan einen einzigen Ansprechpartner geben. Das ist eine Verfahrensvereinfachung. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Genehmigung werden dadurch nicht geändert. Der einheitliche Ansprechpartner ist in Verwaltungsangelegenheiten nun keine neue Idee, wir haben sie auch schon mehrfach gefordert und unterstützt. Es wäre erstrebenswert, wenn sich dieses Prinzip weiter durchsetzen würde; denn ich kann mir vorstellen, dass es wirklich weitere gute Anwendungen gibt für einen einheitlichen Ansprechpartner. So freuen wir uns auf die Ausschussberatungen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
