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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik seitens der FREIEN WÄHLER, die Enquete-Kommission habe die Aufgaben übernommen, die dem sogenannten Strukturierungsauftrag des Innenministeriums obliegen, wird heute dadurch erfüllt, dass das Innenministerium einen Gesetzentwurf vorlegt. Mit dem vorgelegten Entwurf dieses Gesetzes, um die rechtlichen und fachlichen Zuständigkeiten eines Landesamts für den Brand- und Katastrophenschutz umzusetzen, begibt man sich nunmehr seitens des Landes auf den Weg, die Zuständigkeiten im Katastrophenfall zu bündeln. An dieser Stelle gestatten Sie mir dennoch den Hinweis, sehr geehrter Herr Noss, dass die Forderung nach der Einrichtung eines solchen Landesamts nicht aus der Beratung der Expertenanhörung kam, sondern die Kollegen der CDU den Vorschlag gemacht haben und der Innenminister ihn aufgegriffen und sich an die Spitze der Bewegung gestellt hat. Dann kam das Ganze in den Zwischenbericht, ohne dass Experten dazu angehört wurden, und ist danach auch im Abschlussbericht als Forderung aufgetaucht. Nun sei es drum. Immerhin wurde mit der Errichtung eines Landesamts die Parallelstruktur des Referats 22 in Trier bei der ADD aufgegeben. Die Möglichkeit der Errichtung bzw. Verlagerung an weitere Außenstellen sehe ich daher sehr, sehr kritisch. Es kann nicht sein, dass wir jetzt ein neues Landesamt einrichten und dann wieder Parallelstrukturen bei anderen Behörden aufgebaut werden. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Ganz genau!) Einmal Koblenz, immer Koblenz, muss ich da sagen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Die gebündelte Kompetenz an einem Ort, wie in § 1 des Gesetzentwurfs beschrieben, bleibt daher in Kombination mit dem 24/7-Lagezentrum in ihrer Wirkung noch abzuwarten. Hier muss aus Sicht der FREIEN WÄHLER die Einbindung des Landesamts für Umwelt, des Lagezentrums der Polizei und des Kompetenzzentrums für Hochwasser beim Umweltministerium hinterfragt werden. Die mit der Errichtung einer neuen oberen Landesbehörde einhergehende Verschiebung von Haushaltspositionen an eine neue Stelle gewinnt dabei insofern nur an Bedeutung, wenn mit der Errichtung auch ein deutlicher Mittelaufwuchs für den Brand- und Katastrophenschutz herauskommt. Eine reine Verlagerung von Mitteln hilft bei den herausfordernden Aufgaben nicht weiter. Ebenso wenig darf es weitere Entnahmen aus den jährlichen Erträgen der Feuerschutzsteuer für Personal und Altersvorsorge geben, wie das bisher bei der LFKA der Fall war. Wie auch die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung der EnqueteKommission aufgeführt haben, gehören diese Gelder direkt in das Feuerwehrwesen investiert und nicht in die begleitenden Maßnahmen des Landes. Hier ist also auch die klare Forderung der FREIEN WÄHLER: Finger weg von der Feuerschutzsteuer bei der Finanzierung und Umsetzung des Landesamts. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER) Auf die geplante Einstufung der leitenden Führungspositionen einer oberen Landesbehörde möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen, aber wir wissen, das wird an der Basis alles kritisch beäugt, wenn es dann heißt, nachher sind dort wieder mehr Häuptlinge als Indianer. Zum Abschluss gestatten Sie mir aber noch den Hinweis, die jetzt vorgelegten elf Änderungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die sich allesamt lediglich auf den sprachlichen Ersatz von ADD und LFKA hin zu LABK, sprich Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, beziehen, lassen noch eine Reihe von Hausaufgaben offen. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz bedarf ebenfalls noch einer ganzen Reihe an Fortschreibungen und Klarstellungen. Ich erinnere an die §§ 6, 7, 24, 27 usw. Hier verweise ich auf die Anhörung der Experten in der EnqueteKommission. Insofern werden wir die weiteren Beratungen des Gesetzes kritisch begleiten. Ich freue mich schon auf mögliche Anhörungen von Experten in diesem Rahmen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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