Katrin Eder
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Die Gesundheit von Tieren beschäftigt natürlich viele in unserem Land. Wir wollen Tiere sicher, tierschutzgerecht und gesund halten. Insbesondere in der Nutztierhaltung stellt dies die Landwirtinnen und Landwirte gerade aufgrund der globalisierten Märkte vor große Herausforderungen. Wir wollen sie und die übrigen Tierhalterinnen und Tierhalter mit klaren Regelungen beispielsweise zur Kostentragung für Untersuchungen zur Tierseuchenprophylaxe, -überwachung und -bekämpfung oder für amtlich angeordnete Impfungen unterstützen. Das bisher geltende Landestierseuchengesetz stammt aus dem Jahr 1986. Es wurde zwar seitdem punktuell verändert, bedarf nun aber einer grundsätzlichen Novellierung. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Zudem erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Modernisierung des Landesrechts. Wir passen deswegen das Landesrecht an die heutige Zeit an, indem wir es mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht harmonisieren, den sich aus der Kommunalisierung ergebenden Änderungen rechtlich Rechnung tragen sowie Regeln zur Datenerfassung und zum Datenaustausch auf den neuen Stand bringen. Wir stärken aber vor allem die Tierseuchenprävention, indem wir die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen gesetzlich fordern. Hinzu kommt die Pflicht des zuständigen Ministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchenkrisenzentren. Darüber hinaus sorgen wir in der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung für finanzielle Sicherheit, indem wir als Land die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen in rheinland-pfälzischen Untersuchungseinrichtungen übernehmen und die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung regeln. Dabei ist etwa an den gegebenenfalls notwendigen Zaunbau im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu denken. Wichtig ist auch die Benennung des Landesuntersuchungsamts als zuständige Behörde für die Überwachung der immunologischen Tierarzneimittel. Damit wird eine zentrale Stelle geschaffen, bei der wir Aufgaben bündeln und das erforderliche Expertenwissen vorhalten. Hiermit folgen wir einer Anregung aus der Verbändeanhörung. Auch künftig wird, wie von allen Beteiligten gewünscht und mit diesen abgesprochen, die Landwirtschaftskammer mit der Verwaltung der Tierseuchenkasse beauftragt werden. Die Suche nach Amtstierärztinnen und Amtstierärzten ist in Zeiten des Fachkräftemangels herausfordernd. Deshalb schaffen wir hier eine Ausnahmeregelung, um das Personal erst zu finden und dann auch nachträglich weiter qualifizieren zu können. Damit entsprechen wir einem Wunsch der Kreise und Verbände aus dem Anhörungsverfahren. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände. Wir haben zudem darauf geachtet, dass den Kommunen bei der Umsetzung größtmögliche Flexibilität bleibt. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neu gefassten Gesetz gut aufgestellt sind. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)
