Helge Schwab
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein Gesetz im Kern fast 40 Jahre und älter ist, kommt man nicht darum herum, über eine Überarbeitung oder gar Ablösung nachzudenken, zumal sich fachliche und organisatorische Rahmenbedingungen laufend ändern. Beim bisher geltenden Landestierseuchengesetz ist das nicht anders. Die Landesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu dem von ihr bereits verabschiedeten Gesetzentwurf selbst darauf, dass sich Unions- und Bundesrecht geändert haben und das neue Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes schon allein aus diesem Grund erforderlich ist. Mit diesem Hinweis könnten wir die Debatte an dieser Stelle beenden. Lassen Sie mich zu später Stunde dennoch auf einige wenige Punkte hinweisen. Beim Durcharbeiten der Vorlage fiel mir der Punkt „Kosten“ auf. So sollen die Verwaltung und damit das erforderliche Personal der Tierseuchenkasse künftig von den Tierhaltern finanziert werden und nicht mehr von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sowie den zuständigen Ministerien. Wie sich das Ganze in der Realität auswirken wird, bleibt abzuwarten. Immerhin wurden im Gegenzug die Entlastungen für die Tierseuchenkasse mit 650.000 Euro jährlich berechnet, weil das Land künftig die Untersuchungskosten übernehmen wird. Gerade für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist das ein wichtiges Zeichen, weil die Änderungen infolge der Umsetzung des neuen Gesetzes unter dem Strich für sie vielleicht doch kostenneutral ausfallen könnten. Eine Steigerung der Beiträge zur Tierseuchenkasse steht aber bereits im Raum, ebenso die Tatsache, dass Kosten für die Entnahme von Blutproben nicht zwangsläufig vom Land übernommen werden. Es sei daran erinnert, dass auch Kostensteigerungen in vermeintlich kleinen Bereichen in der Summe eine oft unterschätzte Wirkung erzeugen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Wassercent, über den wir erst vor wenigen Monaten gesprochen haben. Allerdings ist in diesem Zusammenhang positiv zu bewerten, dass das Land auch die Kosten für Tierimpfstoffe bezahlt, wenn Gefahr im Verzug ist. Positiv bewerte ich mit Blick auf die notwendigen Kontrollen und Inspektionen, dass die Rolle des Landesuntersuchungsamts als Fachaufsicht der Kreisverwaltung gestärkt werden soll und auch eine zentrale Stelle geschaffen wird, um Aufgaben und Expertenwissen zu bündeln. Dass die erforderlichen Änderungen mit einer Zunahme von Dokumentations- und Berichterstattungspflichten sowie Vorsorgemaßnahmen verbunden ist, räumt die Landesregierung selbst ein. Das dürfte kaum zu vermeiden sein. Dennoch bin ich mit Blick auf die Frage, wie das Ganze in der Praxis funktionieren soll, besorgt, werden doch wieder einmal die Landkreise in die Pflicht genommen, mit allen organisatorischen und finanziellen Folgen. Die Verpflichtung für den Betrieb lokaler Tierseuchenbekämpfungszentren führt zu einmaligen Kosten in Höhe von 150.000 bis 450.000 Euro plus jährlich anfallende Wartungskosten. Mit Blick auf die Gesamtetats ist das zugegeben eine mancherorts zu vernachlässigende Größenordnung. Doch muss man mit Blick aufs Ganze wieder einmal sagen, es läppert sich. Trotz der Anmerkungen begrüßen wir als Freie Wähler die Ablösung des bisherigen Landestierseuchengesetzes durch eine neue Regelung, weil mit dem neuen Gesetz die Rahmenbedingungen für alle Akteure zukunftssicher und vor allem rechtsfest definiert werden. Wir stehen mit dieser Einschätzung nicht allein. Das hat nicht nur die heutige Debatte gezeigt. Auch Verbände und Kommunen stehen mehrheitlich grundsätzlich hinter der Vorlage. Was bislang nicht aus dem Weg geräumt werden konnte, ist die Sorge um eine finanzielle und organisatorische Mehrbelastung von Tierhaltern, Kreisverwaltungen und Gemeinden. Diese Sorgen teilen auch wir. Alles Weitere folgt dann im Ausschuss. Ich danke Ihnen. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
