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Lisett Stuppy

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hierzulande einen Bauantrag einreichen will, muss bauvorlageberechtigt sein. Das ist sicherlich vielen von Ihnen bekannt. Diese Berechtigung haben Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern. Mit der Einführung der sogenannten kleinen Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeisterinnen und -meister sowie staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker sollen auch diese Berufsgruppen künftig für kleinere Bauvorhaben wie kleine Wohngebäude oder Umbauten eigenständig Bauunterlagen erstellen und bei den zuständigen Behörden einreichen können. Das heißt, Leistungen wie die Entwurfsfassung, die Ausführungsplanung und Bauausführung sind aus einer Hand. Bauprozesse und Abläufe können damit beschleunigt werden. Außerdem soll die kleine Bauvorlageberechtigung für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen eingeführt werden, die noch nicht die notwendige Berufserfahrung für die volle Bauvorlageberechtigung haben. Mit der Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung tragen wir der Qualifikation berufserfahrener Handwerksmeisterinnen und -meister sowie Technikerinnen und Techniker Rechnung. Meisterinnen und Meister wie die des Maurer- und Zimmereihandwerks verfügen eben über diese notwendige Qualifikation. Unser Vertrauen und unsere Wertschätzung für unser Handwerk spiegeln sich in diesem Entwurf wider. Gleichzeitig erkennen wir das besondere Know-how der Architektinnen und Architekten sowie Bauingenieurinnen und Bauingenieure an, indem wir die Berechtigung auf bestimmte Bauvorhaben ausweiten. Für große und komplexe Bauten bleibt die große Bauvorlageberechtigung. Der Gesetzentwurf sieht ebenso Fortbildungen auf dem Gebiet der Bauplanung vor, die für die kleine Bauvorlageberechtigung absolviert werden müssen. Außerdem müssen sich die Handwerksmeisterinnen und -meister jährlich im Bereich des Baurechts und der Baukonstruktion fortbilden. Dem Verbraucherschutz wird also durch die hohen Anforderungen an die Qualifikation und durch die Haftpflichtversicherung, die neu dazukommt, Rechnung getragen. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir bundesweit einheitliche Voraussetzungen, (Abg. Christof Reichert, CDU: Nein, eben nicht!) vereinfachen Planungs- und Genehmigungsprozesse und sorgen mit dem Gesetz dafür, dass für Rheinland-Pfalz kein Standortnachteil – wie eben angesprochen – entsteht. Außerdem wird durch den Gesetzentwurf eine Anpassung an die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie vorgenommen. Was bedeutet das konkret? – Damit ermöglichen wir es Absolventinnen und Absolventen europäischer Studiengänge in Architektur und verschiedenen Ingenieursdisziplinen, in Deutschland Bauanträge einreichen zu dürfen und damit ihren Berufen auch hier nachgehen zu können. Das ist ein Beitrag für die Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen in anderen EU-Ländern. Wir betonen hiermit auch, warum die EU, warum Europa zusammengehört und wir eine gemeinsame Politik und politische Vorhaben brauchen. Ein Punkt, der bei den Vorrednern ein wenig untergegangen, aber sehr wichtig ist, sind die Anpassungen an die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. An der Stelle sorgen wir ebenso für eine weitere Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD) Es ist mir wichtig, das hier einfach noch einmal zu betonen, weil wir für bestimmte Windenergieanlagen das vereinfachte Genehmigungsverfahren anwenden. Darüber hinaus legen wir auch fest, dass Genehmigungsverfahren für Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nicht länger als zwei Jahre dauern dürfen. Zusätzlich soll das Repowering bestehender Anlagen durch ein vereinfachtes, zügiges Verfahren erleichtert werden. Das ist auch gut so. Damit setzen wir auf eine Beschleunigung beim Bau und Repowering von Windkraftanlagen. Wir setzen damit auch ganz klar auf die erneuerbaren Energien und den zügigen Ausbau. Letztlich soll vier Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluation stattfinden, um der Zielerreichung und der konkreten Ausgestaltung der kleinen Bauvorlageberechtigung Rechnung zu tragen. Mit diesem Gesetzentwurf, um zum Schluss zu kommen, setzen wir nicht nur europäisches Recht um, sondern stärken bestimmte Personengruppen. Wir zeigen ein großes Vertrauen ins Handwerk in Rheinland-Pfalz. Wir setzen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen den Wirtschaftsstandort mit Qualität, Beschleunigung und weniger Bürokratie stärken. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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