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Heiner Illing

SPD 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Aus vielerlei Gründen ist der heute in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Landesregierung eine Notwendigkeit. Das Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes wird bei Inkrafttreten das bisher noch geltende Landestierseuchengesetz ablösen, welches in den 38 Jahren seiner Gültigkeit nur punktuell geändert wurde. Sie alle, meine Damen und Herren, haben in den letzten Jahrzehnten unsere Gesellschaft sich mitunter rasant und rapide verändern gesehen. Es versteht sich daher, dass sich auch EU- und Bundesrecht im Bereich der Tiergesundheit wesentlich geändert haben. Die Zuständigkeit von Behörden hat sich teilweise geändert. Notwendige Änderungen ergaben sich in den zurückliegenden knapp 40 Jahren selbstverständlich auch aus der Tierseuchenkasse, die in bewährter Weise fortbestehen soll. Auch diesem Gedanken fühlt sich der Gesetzentwurf der Landesregierung verpflichtet. Ebenfalls trägt der Gesetzentwurf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und ganz praktischen Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe Rechnung. Es muss uns ein Anliegen sein, dass mit dem Gesetzentwurf der Dynamik von Seuchen des Tierreichs noch entschiedener entgegengetreten wird. Die Anpassung des Landesrechts an das neue EU-Tiergesundheitsrecht mit dem deutlichen Schwerpunkt auf die Vorbeugung und Früherkennung von Tierseuchen ist hier ganz entscheidend, um eine Konsequenz bei der Bekämpfung zum Wohle von Tier und natürlich auch für Menschen sicherzustellen. Es ist daher nur folgerichtig, dass der Name von „Landestierseuchengesetz“ zu „Landestiergesundheitsgesetz“ angepasst wird. Zu guter Letzt ist es nur folgerichtig, dass auch der Megatrend der Digitalisierung Einzug in den Gesetzentwurf hält. Wie in jedem gesellschaftlichen Feld müssen vorhandene Daten zum Wohle der Sache noch effizienter genutzt werden. Dafür bedarf es einer Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustauschs. Das hilft nicht nur bei der Bekämpfung, sondern reduziert auch den Melde- und Verwaltungsaufwand. Allein an diesen wenigen Sätzen wird deutlich, dass eine umfassende Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts unumgänglich ist, um schneller, effizienter und gezielter auf Tierseuchen reagieren zu können. Wir wollen mit dem Gesetz sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten klar definiert und die Kompetenzen optimal verteilt sind. Lassen Sie mich wichtige und praktische zentrale Neuerungen des Gesetzes nennen. Das Land übernimmt die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen aus nachvollziehbaren Gründen, damit die Früherkennung von Tierseuchen weiter gestärkt wird und Tierhalter, Tierärzte oder Landkreise nicht aus Kostenüberlegungen auf Beprobungen verzichten. In diesem Zusammenhang wird mit diesem Gesetzentwurf auch die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung geregelt. Ein weiterer Aspekt, den ich ansprechen möchte, ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen. Der Gesetzentwurf kennt viele weitere Maßnahmen. Ich freue mich auf die Detaildiskussion im Nachgang der heutigen ersten Lesung. Insgesamt zielen diese Maßnahmen alle darauf ab, unser Landesrecht zukunftsfähig zu machen und den Schutz unserer Tiere, der Bevölkerung sowie der Landwirtschaft zu stärken. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich schon auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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