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Martin Louis Schmidt

fraktionslos 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Der mit dem hier besprochenen Gesetzentwurf angestrebten Bündelung der Zuständigkeiten für den Brandund Katastrophenschutz ist grundsätzlich zuzustimmen. Die bereits mehrfach vorgebrachten Argumente für die gesetzliche Neuregelung werde ich nicht wiederholen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist auch gar nicht Ihr Themengebiet! Sie waren doch gar nicht in der Enquete! Unglaublich!) Stattdessen soll vor dem Hintergrund der Thematik des Zivilschutzes eine wesentliche Ergänzung vorgetragen werden, nämlich die dringend erforderliche Bereitstellung eines hinreichenden Netzes von Schutzräumen, sprich Bunkern, für den Fall eines Kriegs mit Bomben- und Raketenangriffen. Dass für diesen Fall angesichts der heutigen extrem angespannten Weltlage und auch europapolitischen Situation Vorsorge zu treffen ist, muss hier sicherlich nicht begründet werden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Darauf freut Ihr Euch doch!) Die nach dem Zerfall des Sowjetimperiums (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach du liebes bisschen!) weit verbreitete naive These des US-Philosophen Francis Fukuyama vom Ende der Geschichte, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie müssen aber auch immer etwas Geschichtliches suchen!) der fortdauernden Alleinherrschaft des Westens und einem mit dieser einhergehenden Verzicht auf Krieg als Mittel der Politik ist längst zur offensichtlichen Makulatur geworden, und eigentlich war sie das schon immer. Seit es Menschen gibt, gehören kriegerische Auseinandersetzungen bedauerlicherweise zum Leben unserer Spezies dazu. Diese können allenfalls begrenzt werden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was erzählen Sie denn da?) Gegen militärische Aggressionen wie jene von Putins Russland gegen die Ukraine müssen sich Staaten durch eigene Verteidigungsfähigkeit schützen, also für den Ernstfall eine schlagkräftige Armee besitzen. Außerdem braucht es hinreichend Schutzräume für die Bevölkerung. Beides, unsere Bundeswehr und die Bunkerkapazitäten, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie haben das Gesetz nicht gelesen!) wurden in Deutschland unverantwortlicherweise jahrzehntelang erheblich zurückgebaut. Von den insgesamt rund 2.000 öffentlichen Schutzräumen aus den Zeiten des Kalten Kriegs (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist kein Schutzräumegesetz! Das ist so ein kleiner Absatz nur!) gibt es noch 579, die im Kriegsfall nicht mehr als eine halbe Million Menschen aufnehmen könnten, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie können den Stahlhelm aufziehen!) U-Bahn-Schächte oder Tiefgaragen als mögliche Alternativen einmal ausgenommen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Aluhelm!) Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen – Zitat – „aktuell keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzräume zur Verfügung“. Verteidigungsminister Pistorius hat sich im März ebenfalls eindeutig für verstärkte Schutzmaßnahmen ausgesprochen und sich dazu eigens in Finnland informiert, dem Musterland in Sachen Zivilschutz. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Thema verfehlt!) In diesem Aufgabenfeld ist natürlich in erster Linie der Bund gefordert, aber die Länder haben selbstverständlich eine Mitverantwortung. Der rheinlandpfälzische Landtag war im Zuge einer Informationsfahrt des Ältestenrats, an der ich teilnehmen konnte, schon vom 9. bis 13. Oktober 2023 in Finnland, nicht zuletzt, um dort einen Eindruck von den riesigen Bunkeranlagen in Helsinki und den großen Anstrengungen in Sachen Bevölkerungsschutz im ganzen Land zu gewinnen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Darum geht es gar nicht in dem Gesetz!) Gerade diese Reiseeindrücke haben mich stark beeindruckt und werfen hier und heute die Frage auf, was daraus acht Monate später zumindest konzeptionell in Rheinland-Pfalz geworden ist. Damit dieses so überaus wichtige Thema nicht wieder in der Versenkung verschwindet bzw. der Ignoranz einer schlechten Politik zum Opfer fällt, habe ich heute eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht, um der Landesregierung diesbezüglich konkret auf den Zahn zu fühlen. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

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