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Jutta Blatzheim-Roegler

GRÜNE 12.06.2024 Sitzungen 18/66

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist schon ein bisschen spät. Deswegen werde ich mich kurz fassen. Sie wissen, die Afrikanische Schweinepest, die Blauzungenkrankheit, die Maul- und Klauenseuche sind Beispiele für gefährliche Tierseuchen. Diese gilt es erfolgreich zu verhüten bzw. zu bekämpfen. Solche Seuchen können sich nicht nur auf einzelne Tiere, sondern auch auf ganze Tierbestände auswirken, haben Auswirkungen für Tierhalterinnen und Tierhalter, letztendlich aber auch auf die Wirtschaft, auf unsere öffentliche Gesundheit und auf die Lebensmittelsicherheit. Tiergesundheit hat einen hohen Stellenwert. Der uns vorliegende Gesetzentwurf soll das Landestierseuchengesetz aus dem Jahr 1986 ablösen, welches bisher immer nur punktuell geändert wurde. Das ist eine Zeitspanne von 38 Jahren und rechtfertigt auf jeden Fall, das Gesetz anzupacken. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Es haben sich mittlerweile viele bundes- und europarechtliche Änderungen ergeben, welche dieser Anpassung bedürfen. Besonders hervorheben möchte ich drei Punkte. Erstens: Überarbeitung der Tierseuchenkasse. Künftig werden die Verwaltungskosten konform nach Haushaltsrecht umgelegt und aus den Beiträgen der tierhaltenden Betriebe finanziert. Die dadurch erhöhten Beitragssätze werden an anderer Stelle – ich komme noch dazu – über Entlastungen für die tierhaltenden Betriebe ausgeglichen, sodass insgesamt keine Mehrkosten für die Betriebe im Land entstehen sollten. Zweitens: Die angesprochene finanzielle Entlastung der Tierhalter wird durch die Übernahme von Untersuchungskosten von gelisteten Tierseuchen in unseren staatlichen Untersuchungseinrichtungen realisiert. Ich nenne nur das Landesuntersuchungsamt und das Fachzentrum für Bienen und Imkerei. Diese Übernahme der Kosten gilt natürlich nur, sofern es sich nicht um Untersuchungen zum Zweck des Handels und der Tierzucht handelt. Drittens: Klare Zuständigkeiten schaffen, um die Aufgaben zwischen Land und Landkreisen transparent zu regeln. Dazu gehört auch, dass Seuchenanzeigen vonseiten der Kreisverwaltung auch außerhalb der Dienstzeit angenommen werden können, um einen effizienteren und schnelleren Umgang damit zu finden. Auf Schnelligkeit kommt es dabei oft an. Zum besseren Umgang mit Tierseuchen gehört auch, vorhandene Daten effizient zu nutzen und dadurch den Melde- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Modernisierung der Datenerfassung und des Datenaustausches ist also auch ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Wir sind bereit für ein modernes Tiergesundheitsgesetz. Wir sind bereit, alles anzupacken, damit die Gefahr von Tierseuchen minimiert wird. Deswegen stimmen wir dem Vorschlag der Landesregierung zu. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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