Cornelia Willius-Senzer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf steht unter dem bekannten Motto, es muss sich etwas ändern, damit es bleiben kann, wie es ist. Wir beraten heute über die Frage, ob die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz auch künftig für die richterliche Anordnung von Durchsuchungen zum Zwecke der Durchführung der Abschiebung nach § 58 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes zuständig sein sollen. Dies war und ist nach der bislang geltenden Rechtslage schon so und hat sich gut bewährt. Deshalb sollen in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsgerichte auch künftig für diese Art von richterlichen Anordnungen zuständig bleiben. Unser Landesgesetz müssen wir nun dafür aber ändern. Der Grund ist folgender: Anfang des Jahres hatte der Bundesgesetzgeber das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz hat er entschieden, dass für die Anordnung von Durchsuchungen zum Zweck von Abschiebungen ab August 2024 die Amtsgerichte zuständig sein werden. Den Ländern wurde die Möglichkeit eröffnet, davon abweichend die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festzulegen. Von dieser Möglichkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten soll nun Gebrauch gemacht werden. Rheinland-Pfalz weist im Bundesdurchschnitt die kürzesten Verfahrenslaufzeiten bei den Asylgerichtsverfahren auf. Dies ist ein Ergebnis der Zuständigkeitskonzentration, die das Justizministerium vorgenommen hatte. Herr Minister hat vorhin schon darauf hingewiesen. Streitigkeiten nach dem Asylgesetz sind bei dem Verwaltungsgericht Trier konzentriert. Mit dieser hervorragenden Zuständigkeitsentscheidung einhergehen soll der Verbleib des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten bei den hier in Rede stehenden Durchsuchungsanordnungen. Bei uns soll zur Erhaltung unserer Erfolge weiterhin die ohnehin mit dem Aufenthaltsrecht befasste Gerichtsbarkeit darüber entscheiden, ob in diesem Zusammenhang eine Wohnungsdurchsuchung erfolgen darf, um einen abzuschiebenden Ausländer oder eine abzuschiebende Ausländerin zu ergreifen. Erfahrungsgemäß werden nämlich in diesen Verfahren Einwände auf dem Gebiet des Ausländerrechts vorgebracht, mit deren Prüfung unsere Verwaltungsrichterinnen und -richter bestens vertraut sind. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken begrüßen diese Ansicht ebenfalls. Unser Justizministerium ist also wie gewohnt auf dem richtigen Rechtsweg. Wir als FDP begrüßen es daher, dass an der effizienteren und gut bewährten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festgehalten werden soll. Wir stimmen dem Entwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
