Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Hiergegen gibt es keinen Widerspruch oder Enthaltungen. Damit ist dies so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9708 – Erste Beratung Zur Begründung spricht Staatsminister Ebling.
