Guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Gottweiss, der sicher gleich Platz nehmen wird. Herr Aust gibt ein Zeichen. Bitte schön, Herr Aust beginnt also mit der Schriftführung. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Cotta, Herr Abgeordneter Henkel, Frau Abgeordnete Dr. Klisch und Frau Ministerin Siegesmund. Kurze Hinweise zur Tagesordnung heute: Zu Tagesordnungspunkt 6 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2104 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 13 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2102 verteilt. Wird der Ihnen jetzt vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung vom Landtag als festgestellt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/715 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/1738 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte schön.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen am Livestream, der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zur Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie wurde von der FDPFraktion am 6. Mai 2020 eingereicht und in erster Lesung am 14. Mai 2020 beraten sowie anschließend mehrheitlich an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Die FDP-Fraktion schlug vor, im Hochschulgesetz zu regeln, dass es für die Hochschulen möglich wird, in Prüfungsordnungen festzulegen, dass Hochschulprüfungen in elektronischer Form abgelegt werden können. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, einen neuen § 134a in das Hochschulgesetz einzufügen, der das für Wissenschaft zuständige Ministerium dazu ermächtigen sollte, abweichend von Regelungen im Hochschulgesetz durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen betreffend Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungsleistungen und weitere Regelungsinhalte im Hochschulgesetz vornehmen zu können. In der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft am 10. Juni wurde die Behandlung des Gesetzentwurfs auf Antrag der FDP-Fraktion von der Tagesordnung abgesetzt. Zusammen mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf wurde dieser in der 8. Sitzung des Ausschusses am 23.09. wieder aufgerufen. Der Änderungsantrag der FDP-Fraktion streicht die Nummern 1 und 3 des Gesetzentwurfs, weil in dem im Juni beschlossenen Mantelgesetz bereits pandemiebedingte Anpassungen hochschulrechtlicher Vorschriften vorgenommen wurden. Die FDP-Fraktion hält durch den Änderungsantrag weiterhin daran fest, dass in § 55 des Thüringer Hochschulgesetzes ein neuer Absatz 6 ergänzt wird. Der regelt, dass Hochschulprüfungen auch in elektronischer Form abgelegt werden können. In der Ausschusssitzung am 23.09. wurde über die Notwendigkeit einer solchen Regelung kontrovers diskutiert. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sei die Regelung notwendig, um rechtsund datenschutzsicher elektronische Prüfungen durchführen zu können. Andere Fraktionen und das Ministerium wandten dagegen ein, dass die bestehenden Regelungen im Hochschulgesetz ausreichen würden und im Mantelgesetz lediglich eine Klarstellung vorgenommen wurde. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft entschied sich nach der Diskussion mehrheitlich, den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion abzulehnen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sehr scha-
de!) Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Medien, liebe aktiven und künftigen Studenten und Studierende, die Pandemie stellt uns in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Ich denke, bei einem können wir Einigkeit erzielen: Der Schatz, der Bodenschatz dieser Nation ist das, was wir zwischen den Ohren haben.
(Beifall FDP)
Ich habe selbst zwei Kinder im Studium, die natürlich auch geprägt sind durch die Umstände der letzten Monate. Und nicht nur meine Kinder, sondern auch deren Studienkollegen formulieren mir immer wieder die Schwierigkeiten, mit denen sie zu tun haben. Leider gibt es auch viele junge Menschen, die ihr Studium aufgeben, weil sie mit der Situation fremdeln, die sie an den Universitäten erleben. Selbst in den Studiensituationen, die kurz oder innerhalb der Prüfung stattfinden, finden Aufgaben statt. Das finde ich nicht nur bedauerlich, sondern fast unverzeihlich, weil wir hier auch die Zukunft mancher jungen Menschen verbauen.
(Beifall FDP)
Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag formuliert und gestellt, um Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen, weil ich und wir alle immer wieder erleben, dass jede Universität, ja fast jedes Studienfach diese Dinge nach eigenem Ermessen, nach eigenem Gusto regelt. Ich will gar keine Willkürlichkeit vorwerfen, aber es hat viel damit zu tun, wie affin der jeweilige Dekan, die jeweilige Fachrichtung mit dem Thema „Online“ umgeht. Unsere Rechtsauffassung ist nun mal, dass eine ausdrückliche Ermächtigung in einem Gesetzestext hier rechtssicherer ist, als die Möglichkeit vage einzuräumen und genauso die Formulierung im Mantelgesetz, die nur eine temporäre Klarstellung umfasst, was passiert am Tag danach. Deshalb war es uns wichtig, mit einer ausdrücklichen Formulierung hier Rechtssicherheit zu schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, mir erschließt es sich auch nicht, dass wir hier im falschen Sinne so parteipolitisch standhaft bleiben.
(Beifall FDP)
Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir in Zukunft auch das Hochschulgesetz noch mal anfassen. Auch die CDU hat zum Beispiel vor der Landtagswahl festgestellt, dass dieses Gesetz an mehreren Stellen verfassungsrechtlich bedenklich ist und insofern sicherlich einer Neufassung bedarf. Ich denke, dass wir unsere Diskussion zu diesem Tatbestand – leider mit dem unschönen Ausgang, es abgelehnt zu haben – als Anlass nehmen, weiter zu den Rahmenbedingungen an den Thüringer Hochschulen zu diskutieren, nicht nur im Prüfungsfall, sondern auch im täglichen Ablauf der universitären Ausbildung. Mein Sohn saß heute wieder vor dem Laptop, unbefriedigender Weise nicht im persönlichen Austausch mit seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen. Auch das sollte uns Mahnung und Anlass sein, hier etwas zu ändern. Ich bedauere ausdrücklich, dass es zu dieser Ablehnung gekommen ist. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, den es eigentlich nicht braucht. Die FDP fordert, dass Hochschulen auch nach der Pandemie zulassen sollen, dass Online-Prüfungen von zu Hause aus durchgeführt werden können. Minister Tiefensee hat im Ausschuss betont, dass dieses Gesetz unnötig sei, weil Hochschulen intern über Online-Prüfungen zu entscheiden hätten. Herr Tiefensee schaut vielleicht am Livestream zu. Es ist schön, Minister Tiefensee, dass Sie die Hochschulautonomie betonen, jedoch haben Sie selbst die Verwirrung verursacht. Denn Rot-Rot-Grün hat im Sommer im Mantelgesetz Online-Prüfungen während der Corona-Pandemie für möglich erklärt. Sie betonten dann im September im Ausschuss, die Regulierung im Mantelgesetz hätte nur der Klarstellung der bereits bestehenden Möglichkeiten gedient. Das ist ein skurriles Argument, denn man regelt nichts in einem Gesetzestext, was keines Gesetzes bedarf.
(Beifall AfD)
Es ist eher davon auszugehen, dass Sie selbst nicht rechtzeitig die Rechtslage und Notwendigkeit geprüft haben und im Mantelgesetz etwas regulieren wollten, was keiner Regulierung bedarf. Wie dem auch sei, es ist nunmehr davon auszugehen, dass die Frage der Online-Prüfungen auch in Thüringen in den Bereich der Hochschulautonomie fällt. Strittig bleibt das Thema dennoch, wie auch Sie, Minister Tiefensee, im Ausschuss einräumen mussten. Von Anfang an haben wir als AfD vor einer übereilten Einführung von Online-Prüfungen, welche von zu Hause aus durchgeführt werden können, gewarnt. Der Grund ist, dass nicht jeder Student Distanzprüfungen durchführen möchte und sich die Hochschulen vielfältigen Klagemöglichkeiten aussetzen, denn die gesetzlichen Vorgaben für Hochschulprüfungen greifen bis ins Grundgesetz. Es kommen natürlich auch datenschutzrechtliche Bedenken hinzu. Mir selbst ist übrigens bis jetzt kein einziger Fall einer Online-Prüfung bekannt. Die Prüfungen, die ich selbst in diesem Jahr abgenommen habe – mit den entsprechenden Vorkehrungen natürlich – konnten alle problemlos in Präsenz durchgeführt werden. Es hat uns gefreut zu sehen, dass das Ministerium bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Kemmerich und Herrn Montag zum Thema „Abnahme von schriftlichen und mündlichen Präsenzprüfungen an den Thüringer Hochschulen“ unserer Argumentation gefolgt ist und die gleichen Bedenken äußerte. Verfassungsrechtliche Anforderungen und technische Voraussetzungen müssen einwandfrei sein.
(Beifall AfD)
Auch im Bildungsausschuss haben Sie, Minister Tiefensee, eingeräumt, dass Sie nunmehr im Rahmen mit anderen Bundesländern diskutieren, wie diese datenschutzrechtlichen Bedenken und Probleme, Täuschungsversuche, auch technische Schwierigkeiten bewältigt werden können. Dem vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir also nicht zu, doch wir appellieren an die Hochschulen, im Austausch mit ihren Studenten einen rechtssicheren Weg einzuschlagen und die Anwendung von Online-Prüfungen nicht zu überstürzen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream – jetzt noch mal nach der Berichterstattung. Ich kann heute bei meiner Rede zum Gesetzentwurf in der zweiten Lesung eigentlich an den letzten Satz meiner Rede aus der ersten Lesung anknüpfen. Da habe ich gesagt, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist obsolet. Daran hat sich auch nichts geändert. Warum? Weil das Hochschulgesetz bereits jetzt in § 55 das Ablegen von Hochschulprüfungen in elektronischer Form ermöglicht, denn die Hochschulen legen in den Prüfungsordnungen das Prüfungsverfahren fest und das Hochschulgesetz macht hinsichtlich der Form der Prüfungsleistungen eben keine Einschränkungen, auch keine, die eine Prüfung in elektronischer Form nicht zulassen würde. In § 55 Abs. 2 Nummern 3 und 5 des Thüringer Hochschulgesetzes ist klar geregelt, dass in den Prüfungsordnungen festgelegt wird, welche Prüfungsund Studienleistungen in welcher Art und Weise zu erbringen sind. Das bietet den Hochschulen selbst die Möglichkeit, damit Verfahren, Inhalt und Form der Prüfung studiengangspezifisch festzulegen und auch die Abnahme von Hochschulprüfungen in elektronischer Form zu ermöglichen. Auch der § 53 Abs. 1 unterstreicht das noch mal, denn dort ist geregelt, dass die Studienordnungen zulassen sollen, dass Studienleistungen in unterschiedlichen Formen erbracht werden können. Es bedarf also nicht der Aufnahme eines neuen Absatzes im Hochschulgesetz. Nun werden Sie sicher darauf verweisen, dass wir im Mantelgesetz die befristete Regelung aufgenommen haben. Ja, haben wir. Aber im Ausschuss wurde das schon eingehend erläutert als Klarstellung, die nicht zwingend notwendig gewesen wäre. Es besteht hier keine Rechtsunsicherheit, die Rechtsunsicherheit wird hier konstruiert.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum
hat man es dann aufgenommen?) Im Ausschuss wurde auch von der FDP ins Feld geführt, dass die Regelung aber notwendig sei, um Hochschulprüfungen in elektronischer Form datenschutzsicher durchzuführen. Dazu muss ich dann noch mal anmerken: Zur datenschutzsicheren Durchführung ist im Text des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion aber überhaupt kein Wort enthalten. Auch wenn Sie jetzt gesagt haben, Herr Kemmerich – da bin ich ein bisschen verwundert –, Sie wollen eine Regelung schaffen, damit es keine unterschiedliche Behandlung gibt. Aber das regeln Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gar nicht. Denn Sie sagen immer noch: Eine Hochschule kann das regeln. Sie überlassen es also der Hochschule, den Studien- und Prüfungsausschüssen und den Lehrenden, das Prüfungsverfahren und die Form festzulegen. Das heißt, Sie widersprechen sich hier am laufenden Band. Zudem hat mir die Landesstudierendenvertretung berichtet, dass es nach anfänglicher Skepsis und Bedenken zur Software, die für Online-Prüfungen eingesetzt wurde, weitgehend reibungslos funktionierte – und das auch ohne die von der FDP geforderte Regelung im Thüringer Hochschulgesetz, weil beispielsweise auch in Zusammenarbeit mit den für Datenschutz Beauftragten der Hochschulen entsprechende Probleme und Fragestellungen geklärt werden konnten, um die Online-Prüfungen sicher und zuverlässig abzulegen. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Gesetzentwurf weiter ab. Statt Scheindebatten über vermeintlich notwendige Absätze im Hochschulgesetz zu führen, würde es den Studierenden und Lehrenden viel mehr helfen, wenn wir uns die Rahmenbedingungen für die digitale Lehre an den Hochschulen anschauen. Da haben wir auch an der einen oder anderen Stelle schon einiges getan. Drei Punkte will ich nur benennen: Wir haben im Hochschulgesetz seit 2018 für Lehrende die Möglichkeit geschaffen, eine Freistellung zu bekommen, wenn sie bereit sind, sich mit innovativen Konzepten zur Gestaltung der Lehre und digitaler Lehrformate auseinanderzusetzen. Wir haben mit der Verabschiedung der neuen Rahmenvereinbarung V, welche die Hochschulfinanzierung ab dem 01.01.2021 regelt, die Digitalisierung als Entwicklungsschwerpunkt weiter verankert, insbesondere die Entwicklung von Konzepten für das Lehren und Lernen mit digitalen Medien. Und das Land hat im Sommersemester schnell reagiert und den Hochschulen ad hoc 2,2 Millionen Euro als Sonderfonds „Hochschullehre Digital-Extra“ zur Verfügung gestellt. Dennoch gehört auch zur Wahrheit: An der einen oder anderen Stelle hakt es noch. Das hat mir auch die Landesstudierendenvertretung noch mal eindrücklich dargestellt, mit der ich am Dienstag eine Videokonferenz hatte. Ja, viele Lehrende haben mit Mühe ihre Lehrveranstaltungen auf digitale Lehre umgestellt, viel Zeit, Energie und Mühe investiert. Genauso berichten die Studierenden aber auch, dass es weiterhin Lehrende gibt, die den Arbeitsaufwand digitaler Lehrveranstaltungen unterschätzt haben und dann am Ende beispielsweise nur ein Skript online stellen; das verwundert aber auch nicht. Zudem berichten Studierende davon, dass es offensichtlich doch noch keine Selbstverständlichkeit ist, über VPN-Clients auch von außen auf die Ressourcen der Hochschule zuzugreifen, und teilweise immer noch Medienbestände der Hochschulbibliotheken an der einen oder anderen Stelle vor Ort aufgesucht werden müssen, die man eigentlich auch anderweitig zur Verfügung stellen könnte. Auch mussten Studierende damit umgehen, dass Laptops angeschafft werden mussten, um die notwendigen technischen Voraussetzungen zu bieten, um an den digitalen Lehrformaten und Prüfungen teilzunehmen. Hier wurden viele Studierende durch die Studierendenräte, die Hochschulen und deren Fördervereine durch die Anschaffung mobiler Endgeräte aktiv unterstützt. Deshalb wäre es wichtiger, sich im Bund für einen wirksamen Hochschuldigitalpakt einzusetzen statt – wie gesagt – solche Scheindebatte über einen Absatz vom Zaun zu brechen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Seit wann
regieren wir denn im Bund?) Auch sollten wir uns noch mal genauer anschauen, wie die Mittel des Thüringer Landes aus dem Sonderfonds zur Hochschuldigitalisierung konkret verwendet wurden, um vielleicht zu schauen, ob an der einen oder anderen Stelle doch noch mal gezielt nachgesteuert werden muss. Schlussendlich gehört aber auch dazu, die Hochschulen in die Pflicht zu nehmen, die Lehrenden zu motivieren, sie bei hochschuldidaktischen Fort- und Weiterbildungsangeboten zu unterstützen und diese auch wahrzunehmen. Nur so kommen wir tatsächlich einen Schritt weiter, so unterstützen wir die Studierenden und die Lehrenden, und damit schließt sich der Kreis. Der Gesetzentwurf der FDP hilft hier nicht, er ist obsolet und deswegen werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Werte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – das ist im Ausschuss intensiv diskutiert worden – führt nicht zur Rechtsklarheit, er trägt in gewisser Weise nicht zu dem bei, was wir in Thüringen vorleben wollen, nämlich Hochschulautonomie, denn das ist in § 55 ausführlich geregelt. Das ist etwas, was Herr Kollege Schaft gerade dargestellt hat. Ich glaube, die Corona-Pandemie stellt uns die Frage etwas zentraler, als sie jetzt nur im Gesetzentwurf vorliegt. Wenn wir das jetzt im Kleinen betrachten, lieber Thomas Kemmerich, dann sind wir uns sicherlich einig in der Frage, dass die Thüringer Hochschullandschaft dringend einen hochschulstrategischen Dialog braucht, um auch zu sagen, was müssen wir eigentlich in dem bestehenden Hochschulgesetz entrümpeln. Wir haben als CDU-Fraktion in der letzten Legislatur schon deutlich gemacht, dass wir massive verfassungsrechtliche Bedenken haben. Die Kritik aus den Hochschulen ist nicht abgeebbt, sondern sie ist größer geworden in der Frage von Bürokratieaufwand, in der Frage von längeren Entscheidungsstrukturen, in der Frage, eigentlich weniger fit zu sein für eine internationale Wissenschaftslandschaft. Insofern ist das Anliegen der FDP-Fraktion, dort das Hochschulgesetz zu modernisieren, glaube ich, nicht in den Vorlagen zu suchen, aber das Anliegen, was dahintersteht, nämlich dass wir uns auf den Weg machen, unsere Hochschulen fitter zu machen bzw. ihnen mehr Freiheit zu geben, durchaus berechtigt, zumal, wenn man sich anschaut, das ERP-System, was bei uns als vielleicht erster technologischer Schritt gesehen wurde, funktioniert immer noch nicht adäquat an den Hochschulen. Wir haben massive Probleme. Wir finanzieren Wasserköpfe, wir finanzieren Zweitstrukturen, weil viele Hochschulen weiterhin in ihrem Hilfssystem bleiben, weil sie immer noch nicht richtig ERP-systemmäßig umgestellt sind. Unser Bibliothekscenter, die heilsbringende Diskussion der letzten Legislatur, hat immer noch nicht richtig funktioniert. Also wenn ich das alles zusammennehme, kann ich einfach nur sagen: In der Frage Modernität und Fitness, das, was man in einer modernen Hochschullandschaft eigentlich vom Land erwarten kann, da hängen wir hinterher. Wenn das das Ansinnen des Antrags gewesen ist, dann kann ich das unterstützen. Wie gesagt, meine Fraktion wird es ablehnen, weil wir nicht glauben, dass es in den Einzelpunkten gesetzlichen Anpassungsbedarf gibt. Aber wir glauben, dass das Thüringer Hochschulgesetz in toto überarbeitet werden muss. Wenn wir jetzt mal den großen Bogen spannen, dann muss unser gemeinsamer Anspruch doch sein, für drei Dinge zu werben. Das Erste ist, der Kollege Schaft hat es gesagt, wir brauchen eigentlich einen Digitalpakt für die Lehre in den Hochschulen. Die TU9, also die größten technischen Universitäten Deutschlands, haben in dieser Fragestellung 500 Millionen Euro gefordert. Jetzt geht es nicht nur um die Kohle, die dahintersteht, sondern es geht vor allen Dingen um eine zentrale Frage: Was ist eigentlich unsere konzeptionelle Antwort auf eine Hochschulwelt, die sich durch zwei wesentliche Treiber konfrontiert sieht? Das eine ist, dass wir weltweit einen viel größer werdenden Markt an Studenten sehen. Viel mehr Menschen streben in Universitäten, streben in Hochschulen, streben in Fachhochschulen, nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus, und gleichzeitig wird es nicht nur mehr, sondern es wird persönlicher. Das heißt, das individuelle Shoppingverhalten des einzelnen Studenten, was er gern lesen möchte, wo er sich gern vertiefen möchte, wächst. Und was ist die Antwort, die globale Antwort der Wissenschaftscommunity? Die ist, dass ein Student sich eben weltweit einzelne Kurse auch einkaufen kann, dass er diese Kurse belegen kann und dass er am Ende dann dafür auch ein Zertifikat haben will. Das ist das, was weltweit momentan passiert. Aber haben wir den Anspruch in Thüringen, dort auch Nummer 1 in Deutschland sein zu wollen? Haben wir den Anspruch, da vielleicht auch mal Vorreiter sein zu wollen? Bisher kann ich es nicht erkennen, denn andere Bundesländer gehen her und sagen: Jawohl, wir wollen in digitale Hochschule auch Geld investieren, wir wollen da vorangehen, wir wollen da antreiben. Wir in Thüringen sind da hintenan, ich habe es in der Erstaussprache zu dem Vorschlag der FDP schon gesagt, auch zum Mantelgesetz. Es gibt in Nordrhein-Westfalen, es gibt in Hessen, es gibt da klare Initiativen, Verabredungen, auch mit den Hochschulen, die dort sagen: Jawohl, wir bejahen diese neuen Orte des Lehrens und Lernens; wir bejahen, dass es in gewisser Weise eine ganzheitliche Sichtweise auf diese Wissenschaftscommunity braucht; wir bejahen, dass es evidenzbasierte Möglichkeiten gibt, auch nachzuschauen, ist die Lehre, die wir anbieten, tatsächlich auch gut oder schlecht. Ich hatte es schon einmal gesagt, ich werde nach jeder Vorlesung, nach jedem Seminar sofort evaluiert. Ich habe innerhalb von einer Woche die Ergebnisse dessen, was ich entweder gut oder schlecht abgeliefert habe. Das ist heutzutage eben Standard, und diesen Standard müssen wir auch an die Thüringer Hochschulen bringen, damit Herr Kaufmann sich nämlich hierherstellen und sagen kann: Ja, wir wollen die Studenten natürlich einbinden, wir wollen keine Rechtsunsicherheit. Aber es geht nicht nur um Rechtsunsicherheit, ich will auch wissen, ist der gut oder ist der schlecht. Da muss er sich eben auch rechtfertigen, denn er wird steuerfinanziert. Und weil er steuerfinanziert wird, will man eben auch sehen, hat er es drauf oder hat er es nicht drauf, dann wird eben auch geschaut, wie viele Publikationen kriegt er hin, dann wird eben auch geschaut, wie viele Forschungsprojekte wirbt er ein. Das ist doch die Transparenz, die wir mittlerweile in unserem Wissenschaftsraum brauchen. Und diese Modernität fordere ich ein, weil es uns letztlich andere Bundesländer mittlerweile vormachen: Die Bayern haben seit 2000 eine virtuelle Hochschule, die haben mittlerweile einen digitalen Campus, der unter dem System „Sync and Share“ agiert, dass alle Hochschulen in Bayern unterschiedliche Dokumente, unterschiedliche Vorlesungen, unterschiedliche virtuelle Angebote für alle zugänglich machen wollen. Ich finde, dass ein Land wie Thüringen so was auch könnte. Wenn wir diesen Gesetzesvorschlag heute auch als Initiative für so eine Debatte verstehen, dann, glaube ich, sind wir auf dem richtigen Weg. Wie gesagt, wir werden diesen Gesetzesvorschlag der FDP ablehnen, weil dafür alle Maßgaben im Thüringer Hochschulgesetz geregelt sind. Aber wofür wir schon werben und auch einladen werden, ist, wie wir den Thüringer Hochschulraum digitaler gestalten können. Ich glaube, die Debatte ist lohnenswert. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer am Livestream! Diese Gesetzesänderung, die die FDP vorgeschlagen hat, braucht es nicht, das ist, glaube ich, in der Debatte schon sehr deutlich geworden. § 55 unseres Hochschulgesetzes regelt, dass Art und Weise der Prüfung in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen zu regeln sind, da gehört das hin. Nicht der Landtag schreibt das vor, sondern die Hochschulen sollen das in eigener Verantwortung je nach Art der Lehrveranstaltung, je nach Art der dafür abzulegenden Prüfungsleistung regeln. In diesem § 55 ist, wenn Sie von Rechtsunsicherheit sprechen, auch nicht vorgeschrieben, dass es Klausuren geben darf oder dass es mündliche Prüfungen geben darf oder dass es Hausarbeiten geben darf. All das ist selbstverständlich der Fall und deswegen muss man dort auch nicht regeln, dass es digitale Prüfungen geben darf, dass es elektronische Prüfungen oder elektronische Kommunikation in Prüfungen geben darf. Das muss da nicht geregelt werden, das ist selbstverständlich der Fall, und die Hochschulen können das regeln und die Hochschulen haben das auch geregelt. Zu dieser rechtlichen Frage möge das genügen. Das Zweite, darauf möchte ich schon noch ein bisschen näher eingehen: Die Hochschulen haben das alles im Sommersemester geleistet. Sie sprechen von der Unsicherheit von Lehrenden und Studierenden, dass unklar ist, wie diese Prüfungen abgelegt werden sollen. Also wo leben wir denn eigentlich?
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: In Thürin-
gen!) Die Hochschulen haben das Sommersemester ganz überwiegend als digitales Semester bestritten, viele Hochschulen haben digitale Lehrveranstaltungen, digitale Prüfungen erfolgreich und rechtssicher durchgeführt. Die Universität Erfurt beispielsweise hat sämtliche Prüfungen in digitaler Form rechtssicher durchgeführt, übrigens in enger Absprache auch mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes. Herr Voigt, wir haben ein modernes Hochschulgesetz in Thüringen. Der Erfolg unserer Hochschulen zeigt sich genau daran, dass dieses Hochschulgesetz in der Lage ist, all die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Hochschulen erfolgreich sind. Wir haben das durch zahlreiche Initiativen unseres Hauses in den letzten Jahren zunehmend unterstützt, wir haben eine Digitalisierungsstrategie, die Sie fordern, wo wir bei den Bayern abgucken sollen, bereits seit 2017 mit unseren Hochschulen vereinbart.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Es
wird nur nichts umgesetzt, Herr Feller! Das wissen Sie doch auch!) Wir haben in der Rahmenvereinbarung zusätzliche Mittel
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Un-
ser Vorschlag!) und einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der Digitalisierung unserer Hochschulen gesetzt. Wir haben im Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ Mittel zusätzlich zur Verfügung gestellt, und wir haben jetzt ganz konkret in diesem Jahr 2,2 Millionen Euro auch noch mal zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Hochschulen in die Lage zu versetzen, auf diese Corona-Pandemie zu reagieren. Die Hochschulen tun das in hervorragender Art und Weise auch in diesem Wintersemester. Ich bin wirklich stolz auf unsere Hochschulen und stolz auf die Lehrenden und die Studierenden, wie die mit dieser Corona-Krise umgehen, mit welcher Flexibilität sie sich jetzt auf ein hybrides Wintersemester eingestellt haben – also mit Präsenz und mit digitalen Lehrveranstaltungen – und im Grunde nach Infektionslage von Woche zu Woche neu entscheiden können, was in Präsenz stattfinden kann und was digital stattfinden muss. Von daher, finde ich, haben wir vieles richtiggemacht, all das zu ermöglichen, die Hochschulen dabei zu unterstützen. Die Hochschulen haben vieles richtiggemacht, indem sie auf diese Krise angemessen reagiert haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)
Herr Staatssekretär Feller, danke. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Das ist so. Dann wird direkt abgestimmt, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Ablehnung empfiehlt. Ich komme also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/715 in zweiter Beratung. Wer sich dem Gesetzentwurf anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/868 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/1922 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Malsch zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf ist notwendig geworden, weil die letzten zwei Jahre so katastrophal für die Thüringer Forstwirtschaft wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr waren. Sämtliche Reserven des Sektors sind aufgebraucht, Mitarbeiter und Betriebe erschöpft und die Landesforstanstalt muss deshalb für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell ertüchtigt werden, um die katastrophale Gesamtsituation akut sowie dauerhaft meistern zu können. Durch Beschluss des Landtags in seiner 18. Sitzung am 19. Juni 2020 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 19. Mai 2020, in seiner 5. Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 beraten. Dazu wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, bei dem zahlreiche Zuschriften eingegangen sind, und nahezu alle Anzuhörenden unterstützen den Entwurf. Der Gesetzentwurf war zudem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Der Ausschuss hat in seiner 7. Sitzung am 15. Oktober 2020 Änderungsanträge von den Koalitionsfraktionen und der CDU sowie von der FDP beraten und eine Beschlussempfehlung gefasst, in der folgende Änderungen bzw. Klarstellungen erfolgt sind: Die Wiedereinführung des Referendariats für den höheren Forstdienst wird aufgrund des Ergebnisses der schriftlichen Anhörung vorgeschlagen; die Abschaffung des Referendariats hat sich in der Praxis nicht bewährt. Seine Wiedereinführung wird das Interesse potenzieller Bewerber am Standort Thüringen mit der Landesforstanstalt als Arbeitgeber oder Dienstherr deutlich erhöhen. Zudem wird klargestellt, dass die neue zeitlich befristete gesetzliche Leistung an die Forstanstalt zum Waldumbau nicht allein der Erfüllung administrativer Aufgaben dienen soll, sondern vielmehr soll ein Teil des Zuführungsbetrags tatsächlich auf die Waldflächen kommen. Dazu wurde klargestellt, dass die Waldbesitzer durch eine weitreichende staatliche Kostentragung bezogen auf forstliche Schutzmaßnahmen entlastet werden können und dass die Landesforstanstalt einen Teil der jährlichen 11 Millionen Euro für aktive Waldumbaumaßnahmen auf ihren Eigentumsflächen verwenden kann. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, lassen Sie es mich gleich von vornherein sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf enthält Regelungen, die zu begrüßen sind, aber auch gleichzeitig Regelungen, die wir rundheraus ablehnen.
(Beifall AfD)
Wir reden hier über ein Gesetz, das seit 2011 besteht und das es nach 2018 und 2019 schon wieder zu novellieren gilt. Da möchte ich ganz klar sagen, dass sich nun die Fehler der rot-rot-grünen Fraktionen, ihrer Minderheitsregierung zulasten der Landesforstanstalt rächen. Bereits in der letzten Legislatur hatten wir davor gewarnt, aber hören wollte keiner von Ihnen. Im Gegenteil haben sich damals 2018 die Grünen noch hingestellt und hier im Plenum verkündet, dass die Landesforstanstalt nun mehr Geld bekommt. Das ging dann sogar den Koalitionskollegen der SPD zu weit. Wohin das geführt hat, sieht man jetzt. Gut und dringend nötig ist, dass es eine jährliche Steigerung in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter geben soll. Dass sie erstmalig ab dem Jahr 2024 ausgezahlt wird, ist jedoch bitter. Die Mitarbeiter der Landesforstanstalt hätten diese Auszahlung eigentlich viel früher verdient, am besten schon ab dem kommenden Jahr.
(Beifall AfD)
Denn wieder muss man fragen, was die Landesforstanstalt ist. Sie ist immer noch nicht nur ein abstraktes Konstrukt der Landesverwaltung. Es sind mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Familien, die täglich ihr Bestes geben, um mit Fleiß und Leidenschaft unsere Wälder zu bewirtschaften, die dem Land Thüringen damit Einnahmen sichern, für Ordnung und Sauberkeit in unseren Wäldern sorgen und die Wälder unserer wunderschönen Heimat schützen und erhalten. Das galt bei der Novelle 2018 und das gilt noch immer unverändert. Würde sich der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen darauf beschränken, die so offenkundig und durch diese Fraktionen verschuldete Unterfinanzierung zu beheben, könnten wir diesem Entwurf hier und heute zustimmen. Auch dass die Landesforstanstalt zur Bewältigung der durch Dürre, Sturm und Borkenkäferbefall entstandenen außergewöhnlichen Sondersituation zusätzlich Beträge in Höhe von jeweils 4 Millionen Euro in den Jahren 2019 bis 2022 bekommen soll, ist löblich, ebenso die Zuführungen in Höhe von jeweils 11 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2036 für den Waldumbau. Ob das reichen wird, werden wir sehen. Wenn das mit dem Borkenkäufer so weitergeht, müssen wir darüber wahrscheinlich noch mal reden. Gleichwohl muss man die Frage stellen, warum man nicht auch entsprechende finanzielle Anstrengungen für den Nicht-Staatswald unternimmt. Faktoren wie Trockenheit, Borkenkäfer und Corona wirken schließlich auch in Privatwäldern. Das können Sie mir glauben, ich kenne das, ich musste meinen Wald aufräumen. Da hat mich auch keiner gefragt, wie ich das mache.
(Beifall AfD)
Hier wäre eine Flächenprämie für Gemeinwohlleistungen ähnlich der Landwirtschaft eine Möglichkeit. Zudem könnte sich die Landesregierung auch dafür einsetzen, dass Käferschadholz aus Thüringen als Brennstoff zur Verstromung in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen kann.
(Beifall AfD)
Das wäre auch eine wichtige Möglichkeit, weil wir damit eine Menge Holz sofort vom Markt nehmen könnten. Dass darüber hinausgehend die Landesforstanstalt bis zum Ende 2023 die Berechtigung erhalten soll, Kredite aufzunehmen, um Waldgrundstücke zu erwerben, ist für uns jedoch eine Kröte, die wir nur schwer schlucken können. Aber nicht nur wir, sondern auch der Landesrechnungshof lehnt die zusätzliche Kreditaufnahme zum Erwerb von Waldgrundstücken ab. Wir stimmen ihm zu, dass der Erwerb kalamitätsgeschädigter Flächen zu erheblichen Folgekosten für die Landesforstanstalten führt. Denn wie der Rechnungshof richtig feststellt, kann die Landesforstanstalt nicht objektiv vorab feststellen, ob private Investoren ihren Wald tendenziell ordnungsgemäß bewirtschaften werden. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, muss das die Landesforstanstalt wieder mit viel Geld wettmachen. Das kann nicht das Ziel sein. Eine weitere Kreditaufnahme der Landesforstanstalt würde diese daher noch zusätzlich zu ihrer angespannten Situation belasten – ein triftiger Grund, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Doch da wir jährlichen Steigerungen in Höhe von 2 Prozent für die Mitarbeiter nicht im Wege stehen wollen, werden wir uns enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das dritte Dürrejahr in Folge geht langsam zu Ende. Auch wenn es 2020 etwas feuchter war als in den beiden Vorjahren, so kann die Entwicklung in den Wäldern weiterhin nur als katastrophal bezeichnet werden. Schon 7 Prozent des Thüringer Bestandes haben wir verloren, sagen mir die Försterinnen und Förster vor Ort. Ende Mai hatten wir zudem Spätfrost bis minus 9 Grad. Zum Glück haben das die Bäume besser überstanden, als anfangs zu befürchten war. Aber wie vital diese Pflanzen in den nächsten Jahren sein können, bleibt abzuwarten. Ich bin gespannt auf den neuen Waldzustandsbericht, allzu viel Hoffnung auf gute Nachrichten können wir uns sicherlich nicht machen. Es müssen also viele junge Bäume nachwachsen, bevorzugt durch Naturverjüngung, denn deren Wurzeln sind widerstandsfähiger. Doch trotzdem dauert es viele Jahrzehnte, bis da wieder richtig Holz steht. Damit ist auch der CO -Speicher weg, den 2 wir so dringend für den Klimaschutz brauchen. Umso wichtiger wird es, den verbleibenden Wald zu retten – als Rohstoffproduzent und als Klimaschützer –, bevorzugt mit einer artenreichen, weit überwiegend aus heimischen Gehölzen bestehenden Mischung, denn wie sagen die Fachleute: Wer streut, rutscht nicht. Also müssen wir jetzt handeln. Der vorliegende Gesetzentwurf dient deshalb zur besseren Ausstattung der landeseigenen Forstanstalt zur Finanzierung der notwendigen Maßnahmen für die landeseigenen Flächen sowie die Unterstützung der kommunalen und privaten Wälder, denn die Käferbäume müssen weiter fachgerecht aus dem Wald und wir brauchen Sämlinge und Samenbäume für den Waldumbau. Wir brauchen schnelle Hilfe und wir werden sie lange brauchen, deshalb diese Gesetzesänderung, die nicht lediglich eine Haushaltsspritze für 2021 sein soll. Mit den in der Summe 11 Millionen Euro mehr werden wir nicht alle Probleme lösen können, denn die Verluste in der Waldwirtschaft sind beträchtlich höher. Schon im letzten Jahr hatte die Landesregierung deshalb 50 Millionen Euro pro Jahr als notwendig bezeichnet. Dieses Gesetz trägt also einen wesentlichen Teil dazu bei. Die Bundesregierung hat 700 Millionen Euro für den Waldumbau vorgesehen. Der Bund will diese Mittel voraussichtlich in Form einer gestaffelten Flächenprämie von 100 bis 150 Euro pro Hektar auszahlen, die dann ausgezahlt wird, wenn der Wald zertifiziert ist oder zeitnah zertifiziert wird. Dieses Vorgehen zur schnellen Hilfe unterstützen wir als Bündnisgrüne ausdrücklich. Die Finanzierung einer darüber hinaus notwendigen langfristigen Strategie einer Waldklimaprämie durch eine Gegenfinanzierung aus den nationalen Energieund Klimafonds des Bundes ist jedoch dringend notwendig, denn anders als in der Landwirtschaft erhält die Forstwirtschaft keine EU-Mittel als Lastenausgleich. Das war in der Vergangenheit auch nicht notwendig, weil der Ertrag auskömmlich war. Doch diese Zeiten sind leider für längere Zeit vorbei. Die Umweltverbände fordern dabei mit Recht, dass eine solche Prämie auf die tatsächliche zusätzliche Speicherung von Kohlenstoff und auf die Biodiversitätsziele konzentriert werden sollte, denn ein einfaches Weiter-So im Forst nur mit einer anderen Finanzierung kann und darf es nicht geben. Die Investitionen sind hoch, und die Mittel dürfen deshalb nur für echte zusätzliche Kohlenstoffsenkung verwendet werden. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich weiter für die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle Waldumbau ein,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
die die Kompetenzen aller Waldeigentümer, der Thüringer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und darüber hinaus bündelt. Die verbesserte Finanzierung der Forstanstalt auch für Forschungszwecke ist dafür eine gute Grundlage. In Deutschland können 14 Prozent des aktuellen CO -Aussto2 ßes durch den Umstieg auf den Baustoff Holz eingespart werden. Darüber hinaus können wir durch das konsequente Belassen von Holz in den Wäldern noch einmal 10 Prozent des aktuellen Ausstoßes durch die Speicherung im lebenden Holz aus der Atmosphäre wieder dauerhaft entziehen. Um das zu ermöglichen und den Baustoff Holz in der Wertschöpfungskette in Thüringen zu stärken, brauchen wir eine aktivere Förderung des Holzbaus, insbesondere von schwachen Gliedern in der Wertschöpfungskette. Dazu hatte ich mich ja gestern schon geäußert. Mit diesem Gesetz hier sichern wir hoffentlich erst mal ein kleines Stück für die Zukunft des Waldes, deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Interessierte und Freunde des Thüringer Waldes am Livestream, die Erhaltung des Waldes, der Waldumbau und die Sicherung sowie der Ausbau seiner gemeinwohl-, natur- und klimaschutzorientierten Bewirtschaftung sind vordringliche Aufgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Ich glaube, hier im Parlament muss ich nicht zum x-ten Mal erläutern, wie die Situation in unseren Wäldern ist. Wir wissen um die Sorgen der Waldbesitzer und wir wollen etwas tun. Nach einigen Ausschusssitzungen, nach einer Anhörung, nach aufwendiger Überzeugungsarbeit können wir heute im Plenum endlich etwas tun. Die Thüringer Forstverwaltung kann die aktuelle Krisensituation weder finanziell noch personell bewältigen, insbesondere fehlen Kapazitäten für die so nötige Beratung, Betreuung und Unterstützung der Waldbesitzer und der vorhandenen Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzarten. Das werden wir heute ändern. Wir ertüchtigen die Forstanstalt für ihre immensen schon bestehenden und zukünftigen Aufgaben, denn nach den Sturmschäden sowie den extrem heißen Sommern der vergangenen Jahre ist die Situation in den Thüringer Wäldern so dramatisch wie zuletzt vor mehr als 70 Jahren. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass die Forstanstalt endlich wieder ihre Aufgaben erledigen kann. Mit der Anhebung und dauerhaften Festschreibung der Finanzzuführungen auf dem Niveau des Jahres 2018 wird die Zukunftsfähigkeit der Forstanstalt wiederhergestellt. Damit wird ein Kardinalfehler der letzten Legislatur korrigiert und sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, Personal, das die Anstalt so dringend braucht, um ihre Arbeit wieder in vollem Umfang erledigen zu können. Denn nur eine leistungsfähige Landesforstanstalt mit ihren Forstämtern kann ihre Aufgaben erfüllen. Dazu gehört insbesondere Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen Beratung und Betreuung, Forstschutz und Fördermittelverfahren. Werte Kolleginnen und Kollegen, künftig kann die Anstalt wieder allen Waldbesitzern zur Verfügung stehen. Viel zu oft wurde dies von den unterschiedlichen Waldbesitzern von Privatwald und Kommunalwald ausreichend beklagt. Weitere seit 2019 gewährte Zuführungen von 4 Millionen Euro werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Kern des Gesetzes ist aber ein Paket zum Waldumbau. Hierfür stellen wir über den Zeitraum 2021 bis 2036 zusätzlich 11 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Denn die Forstanstalt muss im Staatswald selbst Vorreiter für den Waldumbau sein. Hier muss ermöglicht werden, Bäume auf die Fläche zu bringen, ohne die anderen Waldbesitzer allein zu lassen. Die CDU-Fraktion hat deshalb nicht nur den Landeswald im Blick, sondern vor allem die kommunalen und privaten Waldbesitzer.
(Beifall CDU)
Ich kündige hier bereits an, dass wir auch dort noch mit Änderungsanträgen für den Haushalt 2021 nachsteuern müssen. Wir meinen, dass es nicht genügt, auf bestehende Förderprogramme zu verweisen. Wir brauchen frisches Geld, Geld, das unkompliziert bei den Waldbesitzern ankommt. Und wir erwarten, dass sich die Landesregierung hier ebenfalls einen Kopf macht. Dieser Gesetzentwurf ist nun nach drei Jahren Zuschauen durch die Landesregierung zwar der erste substanzielle, aber nicht der letzte Baustein, das sind wir unserem Wald schuldig.
(Beifall CDU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten, dass die Landesregierung den Aktionsplan Wald 2030 konkret finanziell untersetzt; die abstrakten Inhalte des Aktionsplans Wald 2030, welcher am Ende der letzten Legislatur von den Regierungsvertretern von Rot-Rot-Grün als Maßgabe angepriesen wurden, sind haushaltsmäßig abzubilden und Fördermittel für alle Waldbesitzarten im notwendigen erheblichen Umfang bereitzustellen, nachhaltig und aus einem Guss. Wir hatten dazu ein eigenständiges Sondervermögen gefordert. Wir wollten, dass ein Waldrettungsfonds mit dem Haushalt 2021 auf den Weg gebracht wird – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Die 11 Millionen Euro, die wir mit diesem gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU und den Koalitionsfraktionen schon im Frühsommer mit auf den Weg gegeben haben – im Haushaltsentwurf der Landesregierung leider Fehlanzeige. Obgleich der Herr Ministerpräsident nicht müde wird, die Situation in den Wäldern zu beklagen, zuletzt bei einer Veranstaltung der Forstanstalt in Erfurt in einer langen, einfühlsamen und verständnisvollen Rede: Handeln durch Verankerungen im Haushaltsentwurf – leider Fehlanzeige. Meine Kollegen sind dort gefragt worden, wer eigentlich den Haushaltsentwurf der Landesregierung zu verantworten habe. Sei das nicht jener Ministerpräsident, der so gut sprechen kann? Umso mehr freut es mich, dass mit den Koalitionsfraktionen gemeinsam heute Fakten geschaffen werden, Fakten für unseren Wald, notwendige Hilfe für die Anstalt, notwendige Hilfe für die Waldbesitzer. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte wiederholen, was ich hier schon einmal gesagt habe, weil es so wichtig ist: Wir haben nur diesen einen Wald und unser Wald geht uns kaputt. Wir dürfen nicht länger zuschauen! Es ist nicht fünf vor zwölf, es ist nicht fünf nach zwölf, es ist halb eins. Deshalb bin ich sehr dankbar, wenn wir heute dieses Gesetz beschließen. Was erreichen wir konkret? Erstens schaffen wir eine zukunftsfähige Forstanstalt, die Finanzzuführung wird auf dem Niveau des Jahres 2018 ab dem Jahr 2023 dauerhaft festgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass bei der Landesforstanstalt ausreichend Personal für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht, insbesondere die Unterstützung der privaten und kommunalen Waldeigentümer in den Bereichen „Beratung“ und „Betreuung“, „Fördermittelverfahren“ einschließlich „Umsetzung“ und „Kontrolle“ sowie für die Arbeitsausführungen, so wie es die CDU-Fraktion seit 2018 fordert. Die in § 12 Abs. 4 Satz 1 enthaltenen Zuführungen an die Landesforstanstalt werden für die Jahre 2021 und 2022 verstetigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die katastrophale Sondersituation im Wald unvermindert fortbesteht und ungeahnte Ausmaße annimmt. Der dritte Punkt: Um dem großflächigen Waldverlust, verbunden mit den extrem schwierigen wirtschaftlichen Situationen für die betroffenen Waldbesitzer, künftig vorzubeugen, muss der Waldumbau weiter deutlich investiver vorangetrieben werden. Der Landesforstanstalt kommt innerhalb ihres Tätigkeitsfeldes eine zentrale Bedeutung im Zusammenhang mit dem Waldumbau zu. Für dieses Paket veranschlagen wir einen Finanzbedarf von 11 Millionen Euro jährlich über den Zeitraum 2021 bis 2036. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich sage es noch einmal: Der Gesetzentwurf ist nur der erste Schritt. Damit machen wir die Forstanstalt zukunftsfähig, wir ertüchtigen die Anstalt für die immensen schon bestehenden und die zukünftigen Aufgaben – ein überfälliger Schritt, der endlich korrigieren soll, was Rot-Rot-Grün vor zwei Jahren noch nicht anerkannt hat. Die degressive Abschmelzung der hoheitlichen Finanzzuführung war ein Fehler. Damals wollten Sie es uns nicht glauben. Heute bin ich froh, dass wir da nun am gleichen Strang ziehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, es ist schon deutlich geworden: Der Wald braucht unsere Hilfe – unverzüglich, verlässlich und wirksam. Warum das so ist, ist auch schon von vielen Rednern hier geschildert worden: Der Klimawandel setzt unserem Wald zu, Dürre, Sturm, Trockenperioden und Starkregen. Dies schwächt unsere Bäume so sehr, dass sie zum Beispiel dem Borkenkäfer nichts mehr entgegenzusetzen haben. Das beschreibt die sogenannte Sondersituation, in der sich unser Wald befindet und weshalb wir jetzt handeln müssen. Denn bei der Rettung des Waldes geht es um nicht weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlage, meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen ist es auch zu Recht hier schon als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet worden. Wenn wir diese Aufgabe angehen wollen, dann ist es richtig, dass wir die dafür zuständige Landesanstalt ThüringenForst fit machen und mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit sie diese Aufgaben, die wir ihr zugedenken, auch gut erfüllen kann. Das bedeutet erstens, dass wir die dauerhaften Finanzzuweisungen ab 2024 wieder auf 30 Millionen Euro pro Jahr anheben und gleich ein 2-prozentiges automatisches Wachstum pro Jahr hinzusetzen. Es bedeutet weiterhin, dass wir die eben beschriebene Sondersituation des Thüringer Waldes anerkennen und deswegen auch in den kommenden zwei Jahren jeweils zusätzlich 4 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit „Borkenkäferbefall“ und „Schadholz“ und all diese Themen bearbeitet werden können. Es bedeutet drittens, dass wir den Thüringer Wald und unsere Wälder fit machen für die Zukunft und deswegen auch den Waldumbau vorantreiben. Das heißt, den Wald so umzubauen und mit Bäumen auszustatten, dass er in Zukunft auch wieder schneller selbst auf solche Katastrophen reagieren kann, selbst wieder in einen gesunden Zustand zurückkommt und nicht wie jetzt große Waldverluste entstehen. Das kostet natürlich auch Geld. Deswegen ist es auch richtig, dass für diese Maßnahmen 11 Millionen Euro pro Jahr für die nächsten 15 Jahre in diesem Gesetzentwurf vorgesehen werden. Ein letzter Punkt betrifft die Möglichkeit der Landesforstanstalt, zweckgebundene Kredite aufzunehmen, um freie Waldflächen zu kaufen, um so eben auch sicherzustellen, dass Waldflächen nicht ausschließlich Investitionsobjekte sind, sondern dass eben dort auch in ordentlicher Art und Weise Waldpflege betrieben wird, Schadholz rausgenommen wird und vieles mehr. Deswegen ist es richtig, dass wir ThüringenForst fit machen und mit diesen Mitteln ausstatten, und zwar gerade auch jetzt in dieser schwierigen Haushaltssituation, in der wir uns befinden. Denn am Ende geht es hier nicht nur um die Flächen, die sich im Besitz des Landes befinden, sondern auch um die Beratungsleistungen, die ThüringenForst an Privat- und Kommunalwaldbesitzer ausreichen kann, das ist auch schon gesagt worden, nicht zuletzt auch, wenn es darum geht, Fördermittel zu akquirieren und dort beraten zu werden, wie man die Maßnahmen fördern lassen kann. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie alle auch um Zustimmung und hoffe dann auch auf die notwendige Konsequenz. Denn, es ist schon angesprochen worden, die notwendigen Gelder müssen wir dann natürlich auch noch in den kommenden Haushalt und in die Haushalte der nächsten Jahre einstellen. Das ist alles verbunden mit dem Ziel, dass wir auch in Zukunft den Thüringer Wald vor lauter Bäumen nicht sehen können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir an dieser Stelle, noch mal ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf der ganz großen Koalition aus Sicht der FDP zu machen. Ich hatte mich ja in der 18. Plenarsitzung im Juni bereits kritisch zu dem Thema der Kreditaufnahmeermächtigung geäußert, ebenso bei der Diskussion zum Mantelgesetz seinerzeit. Sie wollten über Artikel 16 im Corona-Mantelgesetz eine Kreditaufnahmeermächtigung für ThüringenForst ermöglichen, und das über eine nicht definierte Höhe. Auf Antrag der CDU wurde das seinerzeit aus dem Mantelgesetz gestrichen, nicht aber, ohne diese Idee im Anschluss mit einem neuen Gesetzentwurf durch die Hintertür sozusagen wieder einzuführen. Ich möchte hier nochmals auf die Anhörungen zum Mantelgesetz verweisen. Der Thüringer Rechnungshof, der Verband der Wirtschaft Thüringens, die Familienunternehmer, der Waldbesitzerverband, die Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen, alle haben sich in ihren Stellungnahmen eindeutig gegen die Kredite für ThüringenForst ausgesprochen. Wir haben im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, um diese besagte Stelle zu streichen. Sie, meine Damen und Herren, haben ihn abgelehnt. Ja, dem Wald in Thüringen geht es schlecht. Und ja, ThüringenForst benötigt natürlich erhebliche Mittel, um die Waldschäden durch Schädlinge und Trockenheit zu bewältigen. Und nein, meine Damen und Herren, Privatwald aufzukaufen und in staatlichen Besitz zu überführen, quasi als eine Neuauflage VEB Forstwirtschaft 2.0, ist eben nicht die richtige Strategie.
(Beifall FDP)
Wir brauchen mehr Unterstützung für den Waldumbau. Wir brauchen eine Strategie zur Bewässerung statt zum Rückbau von Speichern. Wir brauchen mehr Unterstützung für den Brandschutz bei Vegetationsbränden, nicht aber Kredite zu einer Marktverschiebung. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen: Solange sich der Passus zu den Krediten so im Gesetz wiederfindet, können wir diesem Papier nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat auf das Wort verzichtet. Damit kommen wir zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/1922. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/868 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie nun, sich von den Plätzen zu erheben. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich darum aufzustehen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 3. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1644 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Zippel für die Fraktion der CDU.
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Grunde haben wir zu diesem Entwurf in der ersten Lesung schon alles gesagt. Der Gesetzentwurf hat außer einem netten Titel letztlich nicht viel zu bieten und vor allem hat sich der Entwurf inzwischen rein fachlich erledigt. Wir haben im letzten Plenum einen Antrag beschlossen, der genau dieses Thema aufgreift, die Landarztquote und vor allem die Erhöhung der Studienplatzzahlen. Denn das Instrument der Quote allein ist eben untauglich, wenn nicht die Zahl der Medizinstudienplätze insgesamt erhöht wird. Außerdem gibt es im ländlichen Raum nicht nur einen Mangel an Hausärzten, sondern auch an Fachärzten, zum Beispiel Augenärzte, Kinderärzte und viele andere Fachbereiche mehr. Wichtig bei der Gewinnung von Landärzten ist aber auch, weiche Standortfaktoren einzubeziehen. Ich will nur das Stichwort „emotionale Bindung an die Region“ anschneiden. So kann es zum Beispiel durch eine Höhergewichtung des Ehrenamtes auch bei der Auswahl geschehen. Das bringt nachweislich mehr als nur eine Quote. Gerade beim Thema „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ kennen wir die Hauptprobleme, nämlich die Bezahlung und die Attraktivität des Berufsbilds, und diese lassen sich nicht mit einer Quote regeln. Über den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden wir heute im Plenum, vielleicht auch morgen, noch ausführlich sprechen, und die Härtefallregelung für die Landarztquote muss natürlich, wenn, dann rechtlich sauber formuliert werden. Ich habe Zweifel, ob eine allgemeine Formulierung wie „besondere Härte“ oder „schwerwiegende soziale Gründe“, wie Sie es eben vorschlagen, hier wirklich zielführend sind. Kurzum, Ihr Thüringer Landarztgesetz ist inhaltlich äußerst dünn, bietet keine Lösungen für die tatsächlichen Probleme und – das ist das alles Entscheidende – es ist vor allem inzwischen überholt. Wir lehnen Ihren Entwurf deshalb ab. Vielen Dank.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege Zippel hat eigentlich schon das Wesentliche gesagt: Auch wir werden diesen Gesetzentwurf der AfD ablehnen – nicht nur, weil er sich inhaltlich überholt hat, nicht nur, weil er inhaltlich eigentlich ein Sammelsurium von althergebrachten Instrumenten ist, nicht nur, weil wir im letzten Plenum gemeinsam einen Antrag beschlossen haben, der vieles bereits regelt. Sondern auch sprachlich habe ich persönlich ein großes Problem damit, wenn man das Ganze auch noch „Landarztgesetz“ nennt. Ein Landarzt, was ist das eigentlich? Sie meinen umgangssprachlich sicherlich den Facharzt für Allgemeinmedizin oder einen Facharzt für Innere Medizin, der letztlich hausärztlich tätig ist. Abgesehen davon habe ich schon eingangs gesagt, dass nicht wirklich viel Konkretes und wirklich Innovatives in Ihrem Gesetzentwurf steht. Ich will Sie mal ein Stückchen mitnehmen bei den Fragen, die wir hier tatsächlich gesundheitspolitisch diskutieren sollten, nämlich die Frage: Was bewegt junge Zahnärzte, Ärzte, Apotheker dazu, sich überhaupt im ländlichen Raum niederzulassen? Es braucht hier ein funktionierendes Anreizsystem für Niederlassungen im ländlichen Raum. Wir haben ein System in Thüringen, aber das funktioniert nicht. Warum funktioniert es nicht? Unter anderem sind Neugründungen oder Übernahmen von Praxen, Apotheken oder Zahnarztpraxen eben teuer. Hausarztpraxen – im Schnitt 104.000 Euro, Neugründungen zahnärztlicher Einzelpraxen – 485.000 Euro, Apotheken – 480.000 Euro. Deshalb wollen wir an das eigentliche Problem heran: die Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum. Was braucht es denn da, Kollegen von der AfD? Wir brauchen eine Ausweitung der Förderung auf Zahnärzte und Apotheker, eine Ausweitung auf Städte mit bis zu 45.000 Einwohnern, weil dort Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker ländliche Räume mitversorgen. Wir brauchen eine Ausweitung der Fördersumme. Ich habe eben genannt, warum das klug ist: weil die Kosten für eine Neugründung zu hoch sind. Wir brauchen auch die Zulassung von Doppelförderungen, denn aktuell ist es ausgeschlossen, wenn die KV – oder andere – bereits gefördert haben. Wir brauchen auch Scouts, die Studierenden der Zahnmedizin und Pharmazie schon im Studium frühestmögliche Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und vor allem Wege aufzeigen, wie man aus dem Studium in die ambulante Medizin und die Niederlassung kommt.
(Beifall FDP)
Das zentrale Problem, meine Damen und Herren, ist also, wie wir die gesundheitspolitischen Herausforderungen lösen, nämlich das räumliche Missverständnis der Versorgungskapazitäten aufzulösen. Und – oh Wunder – dazu liegt Ihnen allen eine FDP-Initiative vor.
(Beifall FDP)
Zweiter Problempunkt, dem man sich eigentlich hätte widmen sollen, statt hier einfach Dinge zusammenzuklauben: Wie nutzt man eigentlich die knappen Ressourcen im Gesundheitswesen am effizientesten? Ganz klar, wir müssen endlich die Versorgungsstrukturen am tatsächlich vorhandenen Versorgungsbedarf ausrichten. Auch dazu gibt es eine Initiative von uns. Ich will kurz skizzieren, was der eigentliche Hintergrund ist: Wir brauchen die Initiierung eines Modellprojekts, damit Thüringen eine Vorreiterrolle einnehmen kann bei der Frage: Welche Struktur soll bei welchen Bedingungen tatsächlich in Thüringen existieren? Ich spreche da die Krankenhauslandschaft an. Wir brauchen sektorübergreifende Planungsinstrumente. Wir brauchen die Einbeziehung von Versorgungsstrukturen wie Ambulant-Stationäre Zentren oder die Integrierten Gesundheitszentren sowie Praxiskliniken, die in anderen Bundesländern schon längst entwickelt werden, und auch dort anhand der Strukturplanung eines Modellprojekts. Wir brauchen letzten Endes die Entwicklung eines ambulant-stationären Leistungskatalogs, damit endlich das, was hier lang und breit diskutiert wird, nämlich eine Verzahnung zwischen ambulantem Sektor und stationärem Sektor, auch in der Realität funktioniert. Auch dazu, werte Kollegen der AfD-Fraktion – oh Wunder – gibt es einen Antrag der FDP. Nächster zentraler Punkt, um den Sie sich hätten kümmern müssen: Wie bringen wir die Vorteile der Digitalisierung konkret in die Versorgung? Denn die Gesundheitsversorgung von Morgen besteht aus helfenden Händen, fachlicher Expertise und innovativen Technologien. Dazu haben wir bereits eine EHealth- und E-Cluster-Strategie vorgestellt. Auch dazu liegen Ihnen konkrete Initiativen vor, beispielsweise Schaffung eines E-Health- und MedTechClusters, um industrielle Potenziale und Ressourcen zu heben, Schaffung eines Kompetenzzentrums zur Entwicklung innovativer Versorgungsformen, damit nämlich Ideen, die man hat, auch tatsächlich ihren Weg in die Realität finden. Wir brauchen die Initiierung und die Implementierung der Digitalisierung in der Medizineraus- und -weiterbildung. Wir brauchen aber auch einen Thüringer Aktionsplan Gesundheitskompetenz, damit wir die Leute, die mit der Digitalisierung noch nicht so viel zu tun haben, tatsächlich mitnehmen. Oh Wunder, auch dazu liegen Ihnen insgesamt vier Initiativen der FDP-Fraktion vor.
(Beifall FDP)
So, liebe Kollegen der AfD, wie Sie sehen, kümmern wir uns um die drängenden Fragen. Wir schreiben nicht einfach Dinge zusammen, stellen das hier vor nach dem Motto: „Da haben wir auch mal was gemacht“. Wie in anderen Bereichen des Lebens gilt auch in der Gesundheitspolitik: Am besten sollte man das letztlich den Profis überlassen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)(Heiterkeit CDU)
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Plötner für die Fraktion Die Linke.
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde bereits im Oktober-Plenum herausgearbeitet, dass dieser Gesetzentwurf von populistischer Schaufensterpolitik geleitet ist und nicht von einem ernsthaften Befassen mit diesem Thema. Meine Vorredner gingen darauf ein, dass es gelungen ist, dass alle demokratischen Fraktionen im Landtag einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, der die medizinische Versorgung in Thüringen stärkt. In der Plenardebatte wurde die gesetzentwurfseinbringende Fraktion auch darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein kopiertes Textwerk handelt, was den Thüringer Rahmenbedingungen und Erfordernissen in keiner Weise gerecht wird, und Sie machen sich auch nicht mal im Ansatz die Mühe, den Gesetzentwurf in irgendeiner Art und Weise weiterzuqualifizieren. Öffentlich finanzierte und getragene Integrierte Gesundheitszentren, insbesondere im ländlichen Raum, das ist ein Lösungsweg, der meiner Fraktion Die Linke vorschwebt und den wir anstreben. Es geht doch darum, dass wir uns den modernen Lebensentwürfen gegenübersehen, die es zu respektieren gilt und mit denen wir umgehen müssen. Es ist doch einfach zielführender und besser, wenn sich eine Fachärztin oder ein Facharzt für eine Dekade in einer Region niederlässt, um sich an der Grundversorgung zu beteiligen, anstatt dass das gar niemand tut, und damit müssen wir heutzutage eben umgehen. Die wenigsten Menschen werden über Jahrzehnte ihr gesamtes Berufsleben lang in einer Fachpraxis bleiben, sondern es gibt eine gewisse Mobilität und Flexibilität, der wir gerecht werden müssen. Und wenn Menschen nach dem Ende des Medizinstudiums nicht das wirtschaftliche Risiko allein tragen wollen, dann muss man das respektieren und Lösungswege finden. Die Landarztquote, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es nicht. Mein Fraktionskollege Christian Schaft hat das an einer Stelle im Thüringer Landtag im Plenarsaal schon einmal vorgebracht und ich möchte das gern noch einmal unterstreichen, dass die Landarztquote als vertraglich fixierte Bindung bei Studienbeginn kein adäquates Instrument ist, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es bestehen auch noch viel zu viele verfassungsrechtliche und weitere juristische Fragen bei dem Thema. Grund ist, dass sie sich tatsächlich bei Vertragsbruch davon freikaufen können und es dementsprechend gut Betuchte auch einfacher bewerkstelligen können. Das zum einen. Zum anderen ist es doch wirklich lebensfremd, dass sich Studierende bei Studienbeginn für die Anschlusszeit so fest binden. Vielmehr müssen die Landkreise mit Attraktivität punkten. Da geht es um Zukunftsperspektiven, da geht es darum, sich wohlzufühlen, da geht es um ein kulturelles und soziales gutes Leben und da geht es um die Frage, wie weit der nächste Kindergarten und die nächste Schule entfernt sind. Sie sehen, dass sich das gegenseitig bedingt. Eine Region, in der wir gute Bildungs- und Kulturangebote haben, ist eher attraktiv für eine Ärztin oder einen Arzt, sich dort niederzulassen, und dementsprechend werden sich auch Familien gern in Regionen niederlassen, wo die fachärztliche Versorgung auch reell stimmt. Was ich hier eben angeführt habe, gilt auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Da möchte ich auch noch mal kurz damit aufräumen, dass landesseitig die Finanzierung für dieses wichtige Personal nicht auskömmlich sei. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Es ist zusätzliches Geld vorhanden, Herr Kollege Zippel, damit eben die Kreise oder die kreisfreien Städte zur Umsetzung dieser Aufgabe Personal gewinnen können.
(Heiterkeit CDU)
Allerdings müssen sie es dann eben auch so handhaben und dies spezifisch auch einsetzen, Herr Kollege Zippel.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben
das Geld doch im neuen Haushalt gekürzt!) Das passiert leider noch viel zu wenig.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben
doch gekürzt! Schauen Sie in den Haushalt, es ist gekürzt!) Dass die übrigen Fraktionen hier im Landtag das Thema sehr ernst nehmen, haben die letzten Monate gezeigt: Die intensive Behandlung im Mitanhörungsverfahren zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für die Humanmedizin an der Uniklinik in Jena und die möglichen Anreize zu schaffen, Fachärztinnen und Fachärzte in die ländlichen Regionen zu bewegen. Das gesamte Thema ist auf jeden Fall vielschichtiger, als Sie es hier in dem umgeänderten Gesetzentwurf darstellen. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream! Zuerst zu Ihnen, Herr Zippel. Sie haben sehr viel aus unserem Gesetzentwurf zitiert. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Auch wenn Sie dann als absoluten Widerspruch zum Schluss unseren Gesetzentwurf ablehnen.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht alles,
was man vorliest, ist gut!) Herr Montag, Sie gesundheitspolitischer Profi müssen mir nicht erklären, was Landarzt bedeutet. Das ist ein übergeordneter Begriff, der umgangssprachlich schon von vielen benutzt wird. Das ist mir selbst klar, wer Landarzt ist und was die Definitionen sind.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schreiben
Sie es doch!) Sie haben ein Sammelsurium erwähnt, nicht nur, was in unserem Gesetzentwurf steht, sondern Sie haben auch Zahnärzte erwähnt, Apotheker, Krankenhäuser, Leistungskataloge, Infrastruktur. Und ich habe schon fast gedacht, ich vermisse die Digitalisierung bei Ihnen, aber das haben Sie auch noch gebracht.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Richtig!
Sehr gut war das!) Wir haben uns in diesem Gesetzentwurf auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Landärzte orientiert. Alles andere wurde schon in den letzten Monaten diskutiert. Wir haben auch schon im Januar einen Antrag über die Apotheker eingebracht. Das ist von Ihnen auch alles generell abgelehnt worden.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weil es
nicht gut war!) Also bitte, bleiben Sie sachlich. Herr Plötner, sicher, Sie können schön reden, aber Sie waren seit vielen Jahren in der Regierungsverantwortung mit Rot-Rot-Grün, und auch die CDU war viele Jahre hier in Thüringen verantwortlich. Was ist eigentlich passiert? Was haben Sie gemacht? Es ist jetzt der Zustand, wo wir Personalnot haben. Das hätten Sie beizeiten ändern können, aber nichts ist passiert. Jetzt, wenn die AfD handeln will, sagen Sie solche Dinge.
(Beifall AfD)
Thüringen leidet unter einem immer stärker werdenden Ärztemangel. Insbesondere im ländlichen Raum wird es zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung zu gewährleisten. Die personelle Mangelsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde allen Beteiligten in der Corona-Krise schmerzlich bewusst. Das haben wir hier bereits allesamt mehrfach festgestellt, und jede Fraktion versucht irgendwelche Lösungsansätze. Allein die Erhöhung von Studienplatzkapazitäten, liebe Kollegen von den anderen Fraktionen, ist wenig zielführend, da circa 50 Prozent der Medizinstudiumabsolventen nach ihrer Ausbildung Thüringen verlassen. Da müssen wir besonders ansetzen.
(Beifall AfD)
Ein zügiges und entschlossenes Handeln ist mehr als überfällig. Auf diese Problematik hat die AfDFraktion bereits im Juni in ihrem Alternativantrag hingewiesen, Drucksache 7/1064. Ich erwähne noch einmal die wichtigen Eckpunkte: Masterplan 2020 der Bundesregierung für das Medizinstudium umsetzen, Modellstudiengang Landarzt wie bereits Sachsen einführen, BAföG-Höchstsatz äquivalent im praktischen Jahr und Aufwandsentschädigung für ausbildende Landarztpraxen. Neben der stationären und ambulanten Versorgung stellt der ÖGD die dritte Säule des deutschen Gesundheitswesens dar. Auch hier möchten wir die seit Jahrzehnten versäumte Nachwuchsgewinnung korrigieren. Nun haben wir im letzten Plenum unseren Gesetzentwurf vorgestellt. Die Landarztquote ist sicherlich nicht allein die Ultima Ratio, meine Damen und Herren, aber ein wichtiger konstruktiver Baustein zur Verhinderung von zukünftigen ärztlichen Versorgungsengpässen auf dem Land und in den Gesundheitsämtern.
(Beifall AfD)
Jens Spahn ist ja nun mittlerweile einer der wichtigsten und bedeutendsten und mächtigsten Männer in Deutschland geworden. Ich erlaube mir nochmals, den Schlussteil seines Zitats, welches ich bereits in der ersten Lesung vortrug, zu erwähnen: „Deshalb begrüße ich auch als Patient, dass meine Heimat Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote eingeführt hat. Das sollten noch mehr andere Bundesländer nachmachen, so sorgen wir für Ärzte in der Fläche.“ – Die Zahlen in den Bundesländern, die bereits die Landarztquote eingeführt haben, verdeutlichen, dass es sehr wohl eine große Nachfrage nach diesem Modell gibt. Daher sollte auch Thüringen diesen Weg beschreiten und eine Landarztquote einführen.
(Beifall AfD)
Nun haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Altparteien, die weitere Befassung und Diskussion unseres Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss in der ersten Lesung abgelehnt. Die Argumente waren wenig stichhaltig, an den Haaren herbeigezogen und nicht überzeugend, so wie auch heute wieder. Das kann auch nicht anders sein, so vermute ich, wenn ein Antrag von der AfD eingebracht wird. Lassen Sie doch einmal Sachargumente gelten! Die Bürger am Livestream und in Thüringen werden es schätzen, wenn Sie konstruktiv mitarbeiten und die Ideologie außen vor lassen.
(Beifall AfD)
Daher bitte ich Sie, es sich noch einmal zu überlegen und unserem Gesetzentwurf wohlwollend zu begegnen und diesem zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz –ThürLArztG-)
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Kann ich nicht sehen. Die Landesregierung verzichtet auch hier auf ihr Wort. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1644 in zweiter Beratung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Stimmen. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1649 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2073 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete König-Preuss zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der Innenausschuss hat mich gegen meinen Willen zur Berichterstatterin bestimmt und ich werde jetzt kurz zu dem, was wir im Innenausschuss dazu beraten haben, berichten. Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-Government-Gesetzes mit der Drucksache 7/1649 hat am 18.09.2020 den Landtag erreicht und wurde am 2. Oktober in erster Lesung hier im Plenum beraten. Das Gesetz wurde dann anschließend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen, wo auf Vorschlag der rot-rot-grünen Fraktionen am 2. Oktober 2020 eine schriftliche Anhörung beschlossen und durchgeführt wurde. Ganz kurz zu den Inhalten im Gesetz: Es geht um zwei Teile. Der erste Teil regelt eine reine Zuständigkeitsbestimmung bei der Umsetzung des Bundes-eID-Karte-Gesetzes, das die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises vorsieht. Mit diesem Gesetz wurde die Funktion – auch als Online-Ausweisfunktion bekannt – für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugänglich. Das Bundesgesetz sah vor, dass nunmehr auf freiwilliger Basis eine eID-Karte beantragt werden kann. Orientiert wird sich an der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises, der bereits mit dem entsprechenden elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet ist. Der Thüringer Gesetzentwurf regelt dafür die rein sachliche Zuständigkeit und die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sachlich zuständig sind demnach Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis und für Ordnungswidrigkeiten die jeweils zuständige Passbehörde, Personalausweisbehörde oder eID-Kartenbehörde, soweit keine Zuständigkeit der Bundesbehörden vorliegt, §§ 26 und 33. Der zweite Teil des Gesetzes beinhaltet eine reine Korrektur eines redaktionellen Fehlers beim E-Government-Gesetz, in dem in § 34 eine fehlerhafte Verweisung enthalten war. Alle angefragten Anzuhörenden haben sich im Anhörungsverfahren geäußert. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Forschungsgemeinschaft elektronische Medien e. V. aus Ilmenau und der Thüringische Landkreistag hatten keine Einwände oder Anmerkungen. Der Gemeinde- und Städtebund merkte an, dass die Gesetzesfolgenabschätzung zu pauschal sei und dass die vom Bund festzulegenden Gebühren und Auslagen nicht den Kostendeckungsvorgaben entsprächen, weshalb man sich auf Bundesebene auch bereits an das Bundesinnenministerium gewandt hätte. Ebenso wurde vorgeschlagen, dass die Beantragung und Abwicklung der eID-Karte durch den Freistaat selbst vorgenommen werden könne. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf abschließend am 5. November beraten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat dort auch ausgeführt, dass es insgesamt eine auskömmliche Finanzierung gäbe, das dem Aufwand auch zukünftig Einsparungen durch die elektronische Abwicklung gegenüberstehen würden, dass die Gebühren des Personalausweises durch das Bundesministerium für Inneres an die Sach- und Personalkosten angepasst worden seien und es dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspreche, die Aufgabe den Personalausweisbehörden zu übertragen, diese zudem bürgernäher seien. Im Ergebnis hat der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf hier im Landtag anzunehmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe, in den nächsten Monaten nicht mehr als Berichterstatterin verpflichtet zu werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet zwei Regelungsmaterien, erstens die Umsetzung von EU-Recht. Und auch wenn man über die Notwendigkeit eines elektronischen Identitätsnachweises sicherlich trefflich streiten kann, gehört diese Diskussion meines Erachtens auf die EU-Ebene, also dort, wo sie begonnen wurde und nicht in den Landtag. Von daher sind wir für die Umsetzung. Zweitens ist es Ziel der Landesregierung, ein – ich nenne es mal – „Redaktionsversehen“ in der 2018 abgestimmten Vorlage zum Thüringer E-Government-Gesetz auszubügeln. So intensiv haben also damals die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen gelesen, für was sie ihre Zustimmung gegeben haben? Ich unterstelle den damaligen CDU- und AfD-Abgeordneten mal, dass dieser Fehler einer der sicherlich zahlreichen Gründe für die Ablehnung der Vorlage war. Daher ist es mir wichtig, an die Koalitionsfraktionen eine Bitte zu richten: Besinnen Sie sich und lesen Sie sich doch wenigstens durch, was Sie hier abstimmen.
(Beifall AfD)
Ich hatte nämlich in den vergangenen Monaten tatsächlich oftmals den Eindruck, dass Ihr Stimmverhalten, insbesondere zu allem, was von der AfDFraktion kommt, wenig sachlich fundiert ist. Das kann man machen, doch dann muss man mit dem Vorhalt leben, vor allem destruktiv anstatt sachlich im Parlament zu wirken.
(Beifall AfD)
Und dafür wurde keiner von Ihnen in den Landtag gewählt. Da den Abgeordneten der AfD-Fraktion im Unterschied zu Ihnen der Unterschied zwischen konstruktiver und destruktiver Arbeitsweise tatsächlich bewusst und wichtig ist und wir uns über unsere Verantwortung
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Dass Sie
wissen, was destruktive Arbeit ist, daran haben wir keinen Zweifel!) im Thüringer Landtag auch im Klaren sind, werden wir dem Gesetzentwurf heute zustimmen und Ihnen wieder einmal helfen, Ihre Fehler im parlamentarischen Betrieb auszubügeln. Gern geschehen!
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, die Onlinefunktion des Personalausweises wird auch EU-Bürgern zugänglich gemacht, und das ist gut. Nach wie vor werden wir aber einige von ihnen enttäuschen. Die Freien Demokraten haben bereits, als dieses Gesetz im Bundestag beschlossen wurde, einen Antrag für einen sogenannten Smart-Perso gestellt, eine Möglichkeit also, den Personalausweis direkt auf dem Handy oder einem anderen sicheren Speicherort zu haben, zusammen mit anderen relevanten Dokumenten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ob ein Handy ein sicherer Speicherort ist, sei noch mal dahingestellt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Personalausweis hat zwar eine Onlinefunktion, aber ein Behördenbesuch ist immer noch notwendig, um eine Ummeldung durchzuführen oder einen neuen Ausweis zu beantragen. Statt die gesamte Verwaltung in einem umfassenden Konzept zu digitalisieren, beschränkt man sich auf die Digitalisierung einzelner analoger Prozesse. So werden schlechte analoge Prozesse in schlechte digitale Prozesse umgewandelt, anstatt Workflows grundlegend unter Berücksichtigung neuer digitaler Möglichkeiten zu vereinfachen.
(Beifall FDP)
Sperrige Angebote wie die Onlinefunktion des elektronischen Personalausweises werden in der Gesellschaft kaum genutzt, denn die Bürger sind zum einen skeptisch – aus gutem Grund – und zum anderen sind sie im Internet intuitive einfache Systeme aus der Privatwirtschaft gewöhnt. Wer schon einmal versucht hat, im ThAVEL – ich will das noch mal übersetzen: Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen, das ist ein sehr volkstümlicher Begriff – irgendetwas zu beantragen, der weiß, dass das mit „intuitiv“ und „einfach“ nun wirklich nichts zu tun hat.
(Beifall FDP)
Man kann dort zwar einen formlosen Antrag auf beispielsweise eine Personenbeförderungslizenz – da sind wir wieder bei einfachen, griffigen Begriffen – ausfüllen, man kann aber schon nicht mehr so einfach signieren und einreichen, das wird dann schon schwierig. Auch zur Beantragung von Corona-Hilfen nützt mir eben ein Personalausweis mit der eID-Funktion nicht. Dabei muss jeder am digitalisierten Leben teilhaben können, und zwar sicher und unkompliziert. Dafür muss der Personalausweis für eine nutzerfreundliche und sichere digitale Identifizierung weiterentwickelt werden. Ob gegenüber Behörden, im Gesundheitswesen, im Austausch mit Banken, Unternehmen oder der Nutzer untereinander – überall soll und muss eine sichere, digital nachweisbare Identifizierung zum Einsatz kommen können. Der elektronische Personalausweis sollte alle anderen Berechtigungskarten und Identitätsnachweise ersetzen können.
(Beifall FDP)
Deswegen sagen wir: Für mehr Akzeptanz der Onlinefunktion braucht es eben nicht nur spröde formulierte und sicherlich möglicherweise notwendige bürokratisch anmutende Gesetze, es braucht eine deutliche Zunahme, einen deutlichen Mehrwert in der Nutzung und Vertrauen in die Datensicherheit, um auf dieser Strecke voranzukommen. Ich danke Ihnen.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, Kollege Bergner: Über ein Mehr kann man natürlich immer reden und die Einwürfe und Anregungen, die Sie hier vorgebracht haben, sind durchaus nachvollziehbar. Darum geht es aber heute hier bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Die Änderungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Paßgesetz sind nachvollziehbar und sind auch zielführend und bestimmen die Zuständigkeit für die Beantragung des Onlineausweises. Die Pass- und Personalausweisbehörden, also Gemeinden, Städte und auch die kreisfreien Städte sind die richtigen und selbstredend auch die geeignetsten Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem eID-Gesetz. Wesentliche Abläufe im Zusammenhang mit der eID-Karte entsprechend denjenigen bei den Pass- und Personalausweisen, sodass hier auch Synergieeffekte genutzt und erzielt werden können. Richtig ist allerdings auch, dass geringfügige Kosten für die Kommunen entstehen, welche die Beantragung ja immerhin auch IT-technisch absichern müssen. Dort müssen die Kommunen in vielen Fällen auch ihre Hausaufgaben erledigen. Für das Land und für den Bürger entstehen allerdings keine Mehrkosten. Das E-Government-Gesetz wird aus Formgründen geändert – das ist eben schon angesprochen worden –, da bei dessen Durchlauf im Gesetzesverfahren Nummerierungsfehler entstanden sind, welche jetzt aufgefallen sind. Nach der Beratung im Innen- und Kommunalausschuss am 5. November haben wir uns nach Abwägung der Argumente zustimmend geäußert und wir werden uns auch heute zu diesem Gesetzentwurf zustimmend äußern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Meine Damen und Herren! Herr Walk, vielen Dank für Ihren Beitrag, weil ich glaube, Sie haben mit Ihrem Beitrag noch mal den Inhalt dieser Aussprache darauf reduziert, was wirklich im Gesetz steht. Und eigentlich hätte man es ja auch mit der Berichterstattung aus dem Ausschuss, die im Übrigen, Frau Katharina König-Preuss, immer eine Ehre ist, die der Abgeordnete gern übernimmt,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) belassen können.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Der Abgeordnete!) Es geht letztendlich um eine Entscheidung über die reine Zuständigkeit, das eID-Gesetz des Bundes umzusetzen. Ich glaube, da ist es sachgerecht und, ich meine auch sagen zu dürfen, alternativlos, eben auch hier die Gemeinden, die für Passwesen zuständig sind, die Gemeinden, die auch für das Personalausweiswesen zuständig sind, ebenso verantwortlich zu machen. Herr Walk, wir haben über die Kosten, die für den Bürger und die für die Kommunen entstehen, gesprochen. Auch das entzieht sich unserer Entscheidungskompetenz, genau wie die Entscheidungskompetenz über die Einführung der eID beim Bund liegt. Der Bund legt die Gebührenhöhe fest, und es ist natürlich auch Aufgabe der Thüringer Landesregierung, gemeinsam mit den Kommunen nach einem gewissen Zeitraum zu evaluieren, wie viele Fallzahlen treten tatsächlich auf, welche Kosten entstehen und ob die kalkulierten Gebühren auch tatsächlich der Realität entsprechen und den Aufwand widerspiegeln. Das sind aber Herausforderungen, die wir auch gemeinsam noch in den nächsten Jahren bewältigen können. Die stehen aber dem Gesetzgebungsverfahren in dieser Form nicht im Wege. Herr Bergner, ich teile vieles von dem, was Sie gesagt haben, aber es machte auch den Eindruck: Na ja, ich schaue mal, was auf der Tagesordnung dieses Plenums steht und welche Gelegenheit sich bietet, vielleicht etwas grundsätzlich einmal zur Digitalisierung zu reden. Da konnten wir diesmal keinen besseren Tagesordnungspunkt liefern als das Pass-, Personal- und eID-Wesen. Es ist Ihnen gelungen, darüber zu reden, und ich finde, wir müssen die Diskussion hier fortsetzen, bloß ist dieses Gesetz die falsche Stelle, aber wir haben ja ein Ministerium, was genau dafür zuständig ist,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Tatsäch-
lich?!) und Sie haben sehr viele interessante Aspekte geliefert. Über einen musste ich schmunzeln, und ich glaube, da möchte ich widersprechen: Dass das Handy in der gegenwärtigen Nutzungsart ein sicherer Speicher ist, kann, glaube ich, nicht Grundlage auch einer Entscheidung sein, wie wir mit sehr personenbezogenen Daten umgehen, und bei Personalausweisdaten und auch mit den verbundenen Onlinefunktionen handelt es sich eben um sehr sensible Daten. Ich glaube, das ist auch ein Grund, weswegen die Nutzung dieser Onlinefunktion durch Bürgerinnen und Bürger noch sehr zurückhaltend ist, weil es eine Unsicherheit ist oder vielleicht auch ein Unwissen, was passiert mit meinen Daten, welche Daten werden wie verbunden, wie werden diese Daten möglicherweise auch mit anderen Daten, die ich im Netz hinterlasse, verbunden. Das sind Fragen, denen wir uns stellen müssen und da gab es ja auch sehr kritische Anmerkungen im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Personalausweises. Zur AfD nur so viel: Natürlich kann man das kritisieren und es ist aus Sicht der Regierungskoalition, die die Verantwortung für so einen Gesetzentwurf hat, immer misslich, wenn man korrigieren muss, aber es ist dann natürlich auch richtig, dass man korrigiert. Das ist dann auch alternativlos und es ist nicht das erste Mal in diesem Landtag, und der Thüringer Landtag ist auch nicht der einzige Landtag, der Gesetze, nachdem Änderungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgenommen wurden, korrigieren musste, weil Verweise dann nicht mehr stimmen. Da haben Abgeordnete nicht aufgepasst, da haben Mitarbeiter nicht aufgepasst, da haben ausfertigende Parlamentsverwaltungen nicht aufgepasst, da haben auch Ministerien nicht aufgepasst und da haben im Übrigen auch Oppositionsfraktionen nicht aufmerksam gemacht. Ich halte es, gelinde gesagt, für eine Lüge, Herr Mühlmann, wenn Sie jetzt hier behaupten, dass der fehlende oder falsche Verweis, den Sie damals in der Beratung nicht angesprochen haben, Grund für Ihre Ablehnung war. Der Grund für Ihre Ablehnung ist, dass Sie einfach keine konstruktive Opposition in diesem Landtag darstellen. Das haben Sie damals bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes zum E-Government bewiesen und das haben Sie mit Ihrem Redebeitrag heute neuerlich bewiesen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Wünscht die Landesregierung das Wort? Auch nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es wird direkt über den Gesetzentwurf abgestimmt, da der Innen- und Kommunalausschuss die Annahme empfiehlt. Wir stimmen also über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/1649 in zweiter Beratung ab. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, indem Sie sich bitte von den Plätzen erheben. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Vielen Dank. Ich frage formell nach den Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2074 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2104 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss, bitte schön.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! In seiner 26. Sitzung am 2. Oktober 2020 hat der Landtag beschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften, an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2020 beraten und eine mündliche Anhörung beschlossen. Die mündliche Anhörung hat der Ausschuss in seiner 11. Sitzung am 5. November 2020 durchgeführt. In der Anhörung wurden der Gemeinde- und Städtebund sowie der Thüringer Landkreistag gehört. Beide Anzuhörende begrüßten den Gesetzentwurf. Der Gemeinde- und Städtebund wies zudem darauf hin, dass durch die beschlossenen Hilfsprogramme des Landes und des Bundes dann ein beachtlicher Teil der Haushaltsverschlechterung aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden könne. Allerdings wurde unter anderem auch darauf hingewiesen, dass die Zielrichtung des Hilfsprogramms des Bundes ostdeutsche Kommunen im Vergleich zu den westdeutschen benachteilige, indem nur auf die Gewerbesteuerausfälle abgezielt würde. Das Gewerbesteueraufkommen in westdeutschen Kommunen sei ungleich höher, weshalb diese von den Hilfsprogrammen deutlich mehr profitieren würden. Zwar profitiere man in Thüringen auch ein wenig von der Unterstützung, aber man habe hohe Ausfälle auch im Einkommensteueranteil im Bereich der Einnahmen und von Gebühren und Beiträgen wie Schwimmbäder usw. Des Weiteren wies der Gemeinde- und Städtebund auf einige verfahrensrechtliche Probleme hin. So würde unter anderem in den Fällen, in denen eine Rückzahlungsverpflichtung zu erwarten sei, eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage erforderlich werden. Die im kommenden Jahr dann erforderliche Entnahme könne grundsätzlich nur unter der Voraussetzung des § 22 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung erfolgen. Absatz 3 schreibt vor, dass der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes durch Mittel der allgemeinen Rücklage nur unter besonderen Voraussetzungen erfolgen darf. Der Gemeinde- und Städtebund regte deshalb an, Absatz 3 komplett zu streichen oder wenigstens die Ausnahmeregelung für das Jahr 2020 in Absatz 4 um ein Jahr zu verlängern. Ein weiterer Vorschlag war die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze, unter der die Rückzahlungsverpflichtung entfällt. Der Thüringische Landkreistag schloss sich den Ausführungen des Gemeinde- und Städtebundes an, ergänzte aber, dass nun das Jahr 2021 und die ablesbaren massiven Ausfälle und Mehrkosten im kommenden Jahr in den Blick genommen werden müssen. Außerdem müsse die FAG-Masse dauerhaft und regelgebunden um 200 Millionen Euro erhöht werden. Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die genannten Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes aufgegriffen und zum Plenum einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung eingereicht. Dieser Änderungsantrag soll die Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 4 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängern und eine Bagatellgrenze für errechnete Rückzahlungsbeträge unter 1.000 Euro einfügen. Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1718 zu empfehlen und der Landtagsverwaltung eine Redaktionsvollmacht, insbesondere im Blick auf die richtige Benennung des Bundesgesetzes, zu erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober erwähnt, begrüßen wir ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden und im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU, CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 nunmehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Wie versprochen, lassen wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie nicht im Stich und wollen sie auch weiterhin finanziell unterstützen. Ich will das gleich voranstellen: Neben den kommunalen Hilfen, die wir heute wahrscheinlich auch in großer Einmütigkeit beschließen werden, müssen wir darüber hinaus die Kommunen auch in den kommenden Jahren verlässlich und auskömmlich finanzieren, und die Berichterstatterin, Frau Kollegin Henfling, hat eben noch mal aus der schriftlichen Anhörung des Thüringer Landkreistages zitiert und die Forderungen der Landkreise aufgemacht. Darüber haben wir ja auch bereits beim Kommunalgipfel am 8. Oktober dieses Jahrs gesprochen und Vorschläge zur Änderung des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Tisch gelegt. Mit dem heute nun hier vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird dafür Mittel in Höhe von 82,5 Millionen Euro vollständig an die Gemeinden eins zu eins ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun außerdem sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Jahr 2020, also im Juni, unterstützten Kommunen verteilt werden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in der 26. Sitzung am 2. Oktober wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Dieser hat dann in der 10. Sitzung am 2. Oktober und in der 11. Sitzung am 5. November darüber beraten und hat auch eine mündliche Anhörung durchgeführt. Uns war es wichtig, dass während der mündlichen Anhörung alle für die Kommunen entscheidenden Punkte angesprochen werden und durch uns als Gesetzgeber dann auch berücksichtigt werden können. Die kommunalen Spitzenverbände und insbesondere der Gemeinde- und Städtebund haben während der mündlichen Anhörung am 5. November im Innen- und Kommunalausschuss zu Recht auf einige verfahrensrechtliche Probleme hingewiesen. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, gemeinsam mit den rot-rot-grünen Fraktionen einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, um insbesondere zwei wichtige Punkte zu klären. Erstens: Durch die Einführung einer Geringfügigkeitsgrenze soll nun eine Rückzahlungsverpflichtung von Beiträgen unter 1.000 Euro entfallen. Zweitens haben wir uns darauf verständigt, dass die Mittel der allgemeinen Rücklage – abweichend von den sonst strengen Restriktionen der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – auch bis zum 31. Dezember 2021 zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Einszu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen, und mit dem vorliegenden Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 stellen wir sicher, dass die berechtigten Hinweise und Bedenken der kommunalen Familie auch aufgegriffen werden. Wir wissen aber auch, dass wahrscheinlich das wahre Ausmaß der Gewerbesteuerausfälle erst im nächsten Jahr, also in 2021, voll durchschlagen wird. Und auch dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, muss sich die kommunale Familie wieder auf uns verlassen können und wir müssen gegebenenfalls dann hier am gleichen Ort nachbessern und nachsteuern. Kurzum: Wir werden dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung unseres gemeinsamen Änderungsantrags zustimmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit im Rahmen der Anhörung. Vielen Dank und schön, dass Sie mir zugehört haben.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Merz für die SPD-Fraktion.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen ist den Thüringer Gemeinden durch die Corona-Krise eine der wichtigsten Finanzierungsquellen abhandengekommen. Aus diesen Gründen hat die Koalition bereits im Frühjahr 2020 auf dem Höhepunkt der Krise mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Thüringer Kommunalfinanzen ein erstes Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit sind wir gegenüber dem Bund in Vorleistung gegangen und haben den Gemeinden 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, 85 Millionen Euro als pauschale Zuweisung und weitere 15 Millionen Euro für die besonders von der Krise betroffenen Kurorte bereitgestellt, insgesamt also 200 Millionen Euro. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die 82,5 Millionen Euro Bundesmittel nun eins zu eins an die Städte und Gemeinden noch im Jahr 2020 weiterzureichen. Außerdem werden die bisher vorgesehenen Kappungsgrenzen nach oben und unten aufgehoben, sodass alle Gemeinden von diesen Mitteln profitieren. Insgesamt stellen wir also den Kommunen 282,5 Millionen Euro bereit, um Verluste bei den kommunalen Steuereinnahmen auszugleichen. Mit dem Änderungsantrag greifen wir außerdem zwei Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes auf: Wir verlängern einerseits die Regelungen in der Gemeindehaushaltsverordnung, die den Gemeinden eine leichtere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts ermöglicht, bis zum Jahresende 2021. Außerdem verringern wir den Verwaltungsaufwand, indem wir eine Bagatellgrenze für mögliche Rückzahlungen unter 1.000 Euro in das Gesetz aufnehmen. Mit Blick auf die derzeitige Presseberichterstattung zu möglicherweise drohenden Strafzinsen wollen wir in Abstimmung mit dem Innenministerium außerdem dem Vorschlag des Gemeinde- und Städtebunds folgen und eine vorzeitige Rückzahlung zu viel erhaltener Stabilisierungszuweisungen ermöglichen. Der Minister wird dazu sicher gleich noch etwas ausführen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige zweite Welle der Corona-Pandemie wird dazu führen, dass es auch in den kommenden Jahren nicht zu einer schnellen Erholung der kommunalen Steuereinnahmen kommt. Im Gegensatz zu diesem Jahr, wo der Rückgang doch geringer ausfällt als zunächst erwartet, zeigt die September-Steuerschätzung, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2024 sogar mit noch weniger Einnahmen auskommen müssen als noch zu Beginn der Pandemie erwartet. Verglichen mit 2019, belaufen sich die Mindereinnahmen auf jährlich 100 Millionen Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir auch für das Jahr 2021 weitere Hilfen für die Thüringer Gemeinden und Landkreise brauchen. Beim Kommunalgipfel im Oktober hat die Koalition deshalb vorgeschlagen, den Kommunen eine Finanzgarantie 2021 zu geben, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen Einnahmen auf dem Niveau des Jahres 2020 gewährleistet. Maßgeblich für diese Garantie sollen die kommunalen Steuereinnahmen des Jahres 2020 und die im Jahr 2020 geflossenen Stabilisierungszuweisungen von Bund und Land sein. Auf dieser Grundlage werden wir nach der NovemberSteuerschätzung einen Gesetzentwurf einbringen, der den Kommunen für das Jahr 2021 ein Einnahmenniveau von 1,9 Milliarden Euro garantiert, um weiterhin arbeitsfähig zu sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich unterbreche jetzt die Sitzung für die Lüftungspause von 10 Minuten. Nach der Lüftungspause erhält Abgeordneter Kießling von der AfD-Fraktion das Wort. Danke.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Wir können fortfahren in der Beratung zum Tagesordnungspunkt 6 und für die Fraktion der AfD erhält der Abgeordnete Kießling das Wort.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer am Livestream, wir beraten heute in der zweiten Beratung das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die Zeitung „Freies Wort Suhl“ berichtete gestern am 11.11.2020 bereits hierüber unter dem Titel „Als Hilfe gedacht, als vergiftetes Geschenk angekommen“. Meine Damen und Herren, wie ich bereits bei der letzten Plenardebatte ausgeführt habe, ist im Grundsatz die Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen. Hierbei geht es um die Weiterleitung der 165 Millionen Euro Bundesmittel. Jedoch liegt das Problem im Detail. Auch das vergiftete Geschenk fügt manchen Kommunen und kreisfreien Städten weiteren Schaden zu, zusätzlichen Schaden zu dem Schaden, welcher durch die Corona-Maßnahmen durch Bund und Land und auch durch die Kreise selbst in Bezug auf Veranstaltungs- und Berufsverbote verursacht wurden, welche in Folge zu dem Gewerbesteuerausfall führten, um den es heute wieder geht. Die Bezeichnung „vergiftetes Geschenk“, welches vom Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Thüringens geprägt wurde, bezieht sich auf den Umstand, dass die Hilfsgelder ungefragt an die Kommunen überwiesen wurden, ohne dass es eines Antrags bedurfte. Denn dieses Geld verursacht nun teilweise weitere Kosten in Form von Strafzinszahlungen, sofern diese Gelder eben nicht akut benötigt werden und auf der Bank geparkt werden müssen. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen, teilweise massiv einbrechen lassen. Da das Land Thüringen gemäß dem Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, ist es nur logisch und konsequent, dass hier ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg gebracht wird. Daher werden wir dieser Hilfe auch entsprechend gern zustimmen, jedoch wiederhole ich auch die Probleme und weise darauf hin, um auch um die entsprechende Nachbesserung zu bitten. Das Problem des pauschalen Ausgleichs für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen hatte ich bereits in der ersten Beratung benannt. Sie hatten meinen Hinweis hier entsprechend ignoriert und nun ist dieser Schaden in Form von Strafzinszahlungen bereits teilweise eingetreten. Ein weiteres Problem für die Kommunen ist die Anrechnung der bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020; auch diese Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Dies trifft dann entsprechend auch gerade die Gemeinden, die wirklich dann knapp bei Kasse sind. Denn bisher hatten nur die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus Gewerbesteuer und Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihrer Berechnung mit einbeziehen, da ja von den Zahlungen der Oktober-Steuerschätzung ausgegangen worden ist. In Punkt D Ihres Gesetzentwurfs führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also 82,5 Millionen Euro an die Kommunen weiterleiten wollen, statt der eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von RotRot-Grün und natürlich auch durch den CDU-geführten Bund entsprechend an die Kommunen weiter delegiert haben, wäre es zu begrüßen, sofern denn tatsächlich die 17,5 Millionen Euro an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne dass der § 24 des FAG zu bemühen wäre. Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgaben deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar im Jahre 2021. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, wo eine Bedarfszuweisung erforderlich ist. Hier ist schon das dritte Problem: Sie schreiben, dass eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro aufgrund ihrer Berechnungsmethoden von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie teilweise und netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben. Problematisch ist hier Ihr angeführtes Berechnungssystem. Für den Gewerbesteuerausfall, worauf ich schon in meiner letzten Rede hingewiesen habe, wollen Sie den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto zugrunde legen gemäß der Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik. Hier interessieren also die tatsächlichen Mindereinnahmen der Kommunen überhaupt nicht, sondern nur die Durchschnittswerte der Statistik, was wiederholt zu kritisieren ist. Hier muss noch nachgebessert werden, damit die Dosis des Giftes im Geschenk nicht weiter erhöht wird, meine Damen und Herren. Jedoch wäre es wesentlich besser, die Kommunen hätten diese Einnahmenverluste in der Gewerbesteuer nicht erleiden müssen durch die verordneten Corona-Verbote. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum Erhalt der Wirtschaft vor Ort beizutragen, doch dieser Pflicht sind Sie in Corona-Zeiten nicht adäquat nachgekommen, noch dazu mit Ihrer Missachtung des Konnexitätsprinzips. Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als ein Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs der Kommunen. Soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von 2019 schon mitgeteilt hatte, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. Die Situation in Corona-Zeiten setzt den Kommunen weiter finanziell zu. Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde ja auch begonnen, darüber zu reden. Doch wenn wir als AfDFraktion über den Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes reden wollen, so wird man im neuen Unterausschuss unqualifiziert von den Abgeordneten der Linken abgebügelt. Der Redebedarf ist hier also nicht so umfassend gegeben, wie es eigentlich sein sollte. Man trifft sich dann lieber mal privat irgendwo anders. Wir als AfD-Fraktion fordern die Landesregierung nochmals auf, bei der Ermittlung der Gewerbesteuerausfälle nachzubessern, ebenso darüber nachzudenken, dass Hilfsgelder, die von den Kommunen nicht benötigt werden, erst gar nicht an die Kommunen ausgezahlt werden, um Strafzinszahlungen zu vermeiden, und auch, damit die Kommunen nicht gezwungen werden, das Geld ins Schließfach legen zu müssen, um den Strafzinszahlungen zu entgehen. Die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung wurden in der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2074 vom 05.11. nicht umgesetzt. Im Änderungsantrag in der Drucksache 7/2104 vom 10.11. wurden dann doch noch zwei Anmerkungen umgesetzt. Hier ist Folgendes zu bemerken: dass wir die Regelung, Rückzahlungsbeträge unter 1.000 Euro nicht einzufordern, sehr begrüßen, ebenso die Änderung in § 22 Abs. 4 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung, das Datum 31. Dezember 2020 auf den 31.12.2021 zu korrigieren, um für die Rückzahlung gewappnet zu sein, denn die Pandemie geht ja noch länger. Da freut es mich sehr, dass Sie nun endlich mal die Forderungen der AfD-Fraktion umgesetzt haben, die wir bereits im April hier gestellt hatten im Zusammenhang mit dem Mantelgesetz für die Corona-Maßnahmen. Dennoch ist es notwendig gemäß Verfassungsurteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21.06.2005 und vom 02.11.2011, den Finanzbedarf der Kommunen im Finanzausgleich korrekt zu berücksichtigen, da die Kosten für die Aufgabenerfüllung ständiger Veränderung unterliegen. So muss auch hier bezüglich der Kompensation des Gewerbesteuerausfalls im Jahr 2021 noch einmal genau hingesehen werden, denn, wie gesagt, die CoronaPandemie ist noch nicht vorbei und die Kommunen brauchen weiterhin hier unsere Hilfe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Für die Fraktion Die Linke erhält nun der Abgeordnete Bilay das Wort.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kießling, der eigentliche Kerngehalt Ihrer Rede war die Aussage im letzten Satz, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist – erst mal ein Eingeständnis. Ich meine, bisher hat die AfD ja immer was anderes behauptet und die Pandemie geleugnet.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetz der Koalition reagieren wir auf die pandemiebedingten Steuermindereinnahmen in den Kommunen. Das ist bereits der zweite Schritt, denn schon im ersten Halbjahr hatten wir einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, mit dem wir unter anderem 200 Millionen Euro für die Gemeinden, Städte und Landkreise bereitgestellt haben. Mit dem haben wir nicht nur Steuermindereinnahmen bei den Kommunen kompensiert, sondern wir haben auch pandemiebedingte Mehraufwendungen ausgeglichen. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetz steuern wir noch mal nach und reichen entsprechende Bundesmittel weiter – in Höhe von 82,5 Millionen Euro. An dieser Stelle sei auch mal dem Bund dafür gedankt, dass er die Thüringer Kommunen entsprechend unterstützt. Aber wir leiten nicht nur die Bundesmittel einfach weiter, sondern wir legen noch mal 17,5 Millionen Euro eigene Landesmittel obendrauf; das ist auch in den aktuellen Zeiten nicht selbstverständlich. Die Thüringer Kommunen werden also in diesem Jahr zum Ausgleich ihrer Steuermindereinnahmen 282,5 Millionen Euro erhalten – bei prognostizierten Steuermindereinnahmen von 202 Millionen Euro. Und Rot-Rot-Grün hat für nächstes Jahr eine Garantieerklärung abgegeben, dass die Zuweisungen des Landes mindestens auf dem Niveau von diesem Jahr fortgeführt werden. Ich finde, das ist ein deutlich positives Signal. Mein Appell an die Verwaltungsspitzen ist, noch in diesem Jahr einen Haushaltsentwurf in den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen vorzulegen, damit zügig die Haushaltsberatungen und auch die Entscheidungen stattfinden können, weil anderenfalls die Gefahr besteht, in die vorläufige Haushaltsführung abzugleiten, und das wäre gerade in diesen Zeiten kein positives Zeichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle auch die kommunalen Spitzenverbände am Livestream grüßen und auf den Zeitungsbericht von gestern noch mal kurz eingehen. Der Gemeinde- und Städtebund betrachtet das Hilfspaket des Landes als ein vergiftetes Geschenk. Ich wäre erst mal dankbar, wenn die kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis nehmen würden, was ich eben noch mal dargestellt habe, wie umfangreich wir den Kommunen in diesem Jahr schon geholfen haben, und sich auch mal bedanken würden. Mein Dank schließt im Übrigen auch die CDUFraktion in diesem Hause mit ein, das war eine sehr konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Tagen und auch Wochen. Herr Kießling, noch eine Bemerkung zu Ihnen, weil sonst jedes Wort vergossene Milch ist. Ich will nur mal darauf hinweisen: Sie sind Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses. Das haben wir letzte Woche im Unterausschuss KFA diskutiert, da haben Sie noch nicht verstanden, dass wir das Finanzausgleichsgesetz gar nicht dort diskutieren, sondern im Haushalts- und Finanzausschuss.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Da wurde
es auch nicht besprochen!) Das stand ja am nächsten Tag auch auf der Tagesordnung des Ausschusses, insofern war das keine unqualifizierte Zwischenbemerkung, sondern ein Hinweis, dass Sie als Mitglied im HuFA auch mal die Tagesordnung lesen sollten.
(Beifall DIE LINKE)
Und als Mitglied des HuFA haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen, dass wir am Freitag letzter Woche den Wirtschaftsplan des Sondervermögens geändert haben und eine neue Einnahmenposition geschaffen haben, mit der die Kommunen überzählige Gewerbesteuerkompensationen des Landes zurückzahlen können. Das ist also alles bereits gesichert und es bedarf dazu keiner gesetzlichen Änderung, das haben wir also schon vollzogen. Wenn jetzt der Gemeinde- und Städtebund beklagt, dass aufgrund der Hilfeleistung des Landes plötzlich die Kommunen in die Situation geraten, dass sie so viel Geld haben, dass sie Strafzinsen bezahlen müssen, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Das ist ein Eingeständnis der kommunalen Ebene, dass offensichtlich gegenwärtig zu viel Geld bei den Kommunen unterwegs ist, zumindest in konkreten Einzelfällen. Ursache dafür ist unter anderem, dass in den letzten Jahren mit den Haushalten Investitionen beschlossen wurden, die aber nicht umgesetzt wurden – aus unterschiedlichen Gründen. Die nicht umgesetzten Investitionen stehen im Haushalt und werden dann über sogenannte Haushaltsausgabereste in die nächsten Jahre fortgeschrieben und gleichzeitig werden in den aktuellen Haushaltsjahren weitere Investitionsmaßnahmen beschlossen, die werden dann wieder fortgeschrieben. Das heißt, es wird eine Bugwelle vor sich hergetragen, was am Ende dazu führt, dass diese liquiden Mittel, die ja vorhanden sein müssen, bei den Banken und Sparkassen liegen und gegebenenfalls die Gefahr besteht, dann Strafzinsen zahlen zu müssen. Das ist aber nicht die Ursache, dass das Land jetzt den Kommunen in dieser Notlage hilft, sondern das sind Fehlentwicklungen in den letzten Jahren, weil offensichtlich die Kontrolle nicht funktioniert hat.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Welche Kon-
trolle?) Selbst das Land hat ja keinen Überblick über die Haushaltsausgabereste der Gemeinden, Städte und Landkreise. Ich habe das mit einer Anfrage im Frühjahr versucht. Da hat die Landesregierung mitgeteilt – insbesondere das zuständige Innenministerium –, dass sie keinen Überblick darüber hat. Ich habe noch mal eine Nachfrage gestellt und dann immerhin für drei Landkreise exemplarisch Angaben bekommen. Der Landkreis Gotha hatte 2018 Ausgabereste in Höhe von 10,7 Millionen Euro, das sind für den Kreis rund drei Viertel aller geplanten Investitionsmaßnahmen im gleichen Haushaltsjahr. Der Landkreis Sömmerda hatte immerhin 4,5 Millionen Euro Ausgabereste, das ist fast die Hälfte. Den Vogel abgeschossen hat dann der Landkreis Sonneberg mit 6,5 Millionen Euro, das sind 121 Prozent der damals geplanten Investitionsmaßnahmen. Also mehr als ein Vermögenshaushalt wurde noch mal in einer Nebenrechnung über Haushaltsausgabereste …
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Der hat kei-
ne Ahnung, der Mann!) Frau Tasch, Sie haben es offensichtlich nicht verstanden. Wir reden über eine Finanznot und mit Hilfsprogrammen darüber, dass die Kommunen Geld brauchen für Investitionen
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie verste-
hen die ganze Kommunalpolitik nicht!) und offensichtlich nicht in der Lage sind, aus unterschiedlichen Gründen bereits geplante Investitionen abzuarbeiten. Wenn sich dann der Gemeinde- und Städtebund hinstellt und sich darüber beschwert, dass wir ein vergiftetes Geschenk auf den Weg bringen, dann muss ich sagen, verstehe ich die Welt nicht mehr. Darauf habe ich hingewiesen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)
Aber Frau Tasch, wenn Sie mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem Landesamt für Statistik. Die haben in den jüngsten Veröffentlichungen dargelegt, dass die Kommunen im ersten Halbjahr Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 331 Millionen Euro hatten. Wenn wir das mal auf das Jahresende hochrechnen – es steht ja kurz bevor –, sind das also 662 Millionen Euro. Ich hatte darauf hingewiesen, mit den Hilfsprogrammen von Bund und Land stellen wir den Kommunen bereits 182,5 Millionen Euro direkt zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung. Wenn ich jetzt die eigenen Einnahmen prognostiziert hochgerechnet und das, was wir jetzt beschließen und schon beschlossen haben, zusammennehme, sind das also rund 845 Millionen Euro. Das, verglichen mit dem Ist vom letzten Jahr, sind 743 Millionen Euro. Das sind rund 100 Millionen Euro mehr, die die Kommunen dieses Jahr bei der Gewerbesteuer zur Verfügung haben. Rund 100 Millionen Euro mehr! Ich glaube, das ist auch mal ein Beleg dafür, dass man zur Kenntnis nehmen sollte, dass wir die Kommunen in den Krisenzeiten nicht sträflich behandeln. Am Ende komme ich zu der Einschätzung, dass Rot-Rot-Grün die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Krisenzeiten sichert. Ich sage an dieser Stelle auch deutlich, selbstverständlich kann es Verwerfungen im Einzelfall geben. Aber deswegen haben wir schon im ersten Mantelgesetz gesichert und dargestellt, dass wir nächstes Jahr eine Spitzabrechnung machen, dass diejenigen, die dieses Jahr zu viel Hilfeleistungen erhalten haben, das auch zurückzahlen müssen. Es kann nicht zu einer Überkompensation kommen und das Versprechen unsererseits ist, wir werden uns das sehr genau anschauen. Diejenigen, die dieses Jahr zu wenig bekommen haben, können dann gegebenenfalls mit weiteren Hilfen als Nachschlag rechnen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank. Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Bergner das Wort.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was uns Herr Kollege Bilay hier gerade vorgetragen hat, nötigt doch ein paar Worte der Entgegnung ab. Also den Gemeinde- und Städtebund hier weinerlich der Majestätsbeleidigung zu zeigen, meine Damen und Herren, das ist ja nun völlig unangemessen.
(Beifall CDU, FDP)
Die kommunalen Spitzenverbände sind Interessenvertreter der Gemeinden. Das ist ihr Job und den machen sie in aller Regel verdammt gut, und auch das ist richtig so.
(Beifall CDU, FDP)
Ich will auf die vorgetragenen Dinge – Sie merken, dass ich noch ein bisschen aufgeregt bin, ich muss mich auch ein bisschen bremsen – doch entgegnen, also etwa das Problem der Gemeinden, wo der Gemeinde- und Städtebund von einem vergifteten Geschenk gesprochen hat, Herr Kollege Bilay, das haben Sie offensichtlich nicht verstanden. Da geht es um die Gemeinden, die tatsächlich genügend Gewerbesteuereinnahmen haben. Es gibt nämlich auch Gemeinden, die gerade im Zusammenhang mit Corona jetzt mehr einnehmen, weil sie das Glück haben, am Ort Unternehmen zu haben, die in dieser Krise mehr produzieren müssen, mehr einnehmen und damit auch mehr Gewerbesteuer zahlen. Und die müssen dann am Ende das Geld hochverzinst zurückbezahlen, was sie ungefragt bekommen haben. Das ist das eigentliche Problem, um das es dabei geht. Da sollte man sich in Ruhe und Sachlichkeit darüber unterhalten und nicht noch den Gemeinde- und Städtebund dabei schlechtmachen.
(Beifall CDU, FDP)
Und noch ein Wort zum Thema „Ausgabereste“. Offensichtlich haben Sie nicht verstanden, was Ausgabereste sind. Wenn zum Beispiel eine Baustelle im Dezember nicht abgeschlossen ist, muss das Geld natürlich als Ausgaberest in das neue Jahr mitgenommen werden.
(Beifall CDU)
Und das ist kein irgendwo nicht sinnvoll angewendetes Geld, das ist schlicht und einfach kommunale Praxis, und die sollten Sie sich endlich auch selbst mal genehmigen, meine Damen und Herren, denn da haben Sie offensichtlich keine Ahnung.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Nach der Initiative vom Bund folgt nun hier die Umsetzung in Thüringen, insgesamt 165 Millionen Euro. Sofern bereits Erstattungen geleistet wurden, meine Damen und Herren, können die Länder diese bei der Auszahlung anrechnen – ich betone „können“ und nicht „müssen“, leider. Das ist der Pferdefuß. Denn schade ist, dass die bereits im Mai vom Landtag beschlossenen und durch das Land ausgezahlten Hilfen angerechnet werden, das sind 100 Millionen Euro. Hier bestand die ausdrückliche Möglichkeit, dass das Land dies eben nicht tut. Hingegen – und auch das muss man erwähnen –, eine kleine Erhöhung hat die Regierung den Kommunen zugestanden. Es wird immerhin noch ein kleiner Teil obendrauf gepackt. In Summe mit den Leistungen vom Mai werden so insgesamt 182,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Gesetzentwurf eingehen. Hier stehen ja immer noch mögliche Alternativen, so auch in diesem Entwurf. Jedoch findet sich hier nach Ansicht von RotRot-Grün nur eine Alternative, nämlich nur den absoluten Mindestbetrag auszuzahlen. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, fehlt uns zumindest formell die Alternative, auch alle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch wenn es sich um Ausfallentschädigungen handelt und auch wenn die zu erwartenden Ausfälle diesen Betrag nicht überschreiten: Es ist einfach ein notwendiger Teil vollständiger Information. Und eines noch: Für die meisten Kommunen ist nicht einmal der Ausfall dieser Einnahmen das wirkliche Problem, darauf habe ich schon in der ersten Beratung hingewiesen und das haben auch die kommunalen Spitzenverbände in der mündlichen Anhörung noch einmal bestätigt. Ich werde es heute hier erneut sagen: Die Kommunen in Thüringen geraten mehr und mehr in eine finanzielle Schieflage und es mangelt an Mitteln für Personal, für Investitionen und erst recht für freiwillige Leistungen, meine Damen und Herren. Es mangelt an einer ausreichenden Finanzierung, um die übertragenen Aufgaben wahrzunehmen und erst recht, um die Aufgaben zu erledigen, die Jahr für Jahr in den eigenen Wirkungskreis übertragen wurden. Und es werden mehr und mehr Rücklagen aufgebraucht. Das ist die Situation. Und es werden mehr und mehr Bedarfszuweisungen beantragt. Insofern freuen wir Freien Demokraten uns sehr, wenn den Kommunen nicht nur die auf Initiative der Freien Demokraten gemeinsam mit der CDU ausgezahlte Investitionspauschale in Höhe von 165 Millionen Euro ein Stück weiterhilft. Wir freuen uns auch auf eine weitere Finanzspritze, die aufgrund der Ersparnisse aus den Beiträgen aus den Zusatzversorgungssystemen stehen. Und das, meine Damen und Herren, sind erste kleine Schritte, und das ist dringend notwendig, um unseren Kommunen zu helfen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Bergner. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Sie noch mal darauf hinweisen, dass Sie bitte zum Telefonieren den Raum verlassen, als Hinweis insbesondere an die CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Dittes hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 10 Sekunden.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Meine Damen und Herren, ich habe mich nicht deswegen zu Wort gemeldet, um noch mal auf den Gesetzentwurf zu verweisen, dazu ist alles Richtige gesagt worden. Damit wird den Gemeinden mit den Mitteln des Bundes und des Landes gemeinsam sehr gut geholfen. Sondern, Herr Bergner, ich wollte auch auf Sie reagieren und auf Wortbeiträge davor. Ich will es mal deutlich sagen: Mich ärgert das genauso wie Sie anderes ärgert und deswegen bin ich hier vorgegangen. Wir haben in diesem Jahr sehr schnell kommunale Hilfen zur Verfügung gestellt und wir haben frühzeitig auch als Fraktion Die Linke in allen Beratungen – hier im Haus, in den Ausschüssen, auch in den Vorbereitungen zwischen den Fraktionen – darauf hingewiesen, dass die Gemeinden unterschiedlich durch die Pandemie betroffen sein werden und dass es besser ist, das Geld, was wir zur Hilfe in den Gemeinden einsetzen, zielgerichtet auch an die Gemeinden auszureichen, damit es auch dort ankommt, wo es gebraucht wird. Es waren viele Fraktionen in diesem Haus, die gesagt haben, nein, wir möchten nicht diese Zielgerichtetheit, wir möchten in einem ersten Schritt eine pauschale Auszahlung an alle Gemeinden. Der Kollege der SPD-Fraktion, Herr Hey, wird mir recht geben, weil das im Prinzip das Verfahren so bürokratiearm wie möglich macht und auch sicherstellt, dass das Geld schnell ankommt. Dieser Argumentation kann man durchaus folgen, aber man muss wissen, dass wir uns von Anfang an bewusst waren, gemeinsam bewusst waren, dass damit bestimmte Risiken verbunden sind, nämlich, dass das Geld nicht ausreicht in den Gemeinden, wo die Lasten außerordentlich groß waren, und andererseits auch Gemeinden praktisch Geld erhalten, was sie eigentlich nicht brauchen, mit den entsprechenden Folgen, die jetzt eingetreten sind. Ich finde es unlauter von der Oppositionsfraktion, diese Forderung nach pauschaler schneller Auszahlung damals vertreten zu haben und jetzt aber der Landesregierung und den Initiatoren dieses Gesetzes vorzuwerfen, dass diese Folgen, vor denen wir gewarnt haben, die wir bewusst gemeinsam auch getragen haben, eingetreten sind. Das, denke ich, ist unredlich. Aber ich will eines auch deutlich sagen: Daraus erwächst auch eine Erwartungshaltung, Herr Bergner, dass wir, wenn wir über künftige kommunale Hilfen reden, uns dieser Erfahrung auch bewusst sind und zukünftig darüber entscheiden, wie wir verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgehen, dass nämlich dort, wo die Hilfe benötigt wird, auch die Hilfe ankommt, und dort, wo Hilfe eben nicht benötigt ist, die Gemeinden sich nicht wirklich schützen können, sondern …
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
… eben im Prinzip dann auch zu der Zeit auf die Hilfe zurückgreifen können, wenn sie sie wirklich brauchen und für den Moment im Interesse anderer Gemeinden eben auch zurücktreten. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank. Herr Bergner hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Sie haben noch 50 Sekunden.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch 50 Sekunden, das bekommen wir hin. Herr Dittes, sicherlich werden wir das in der Anfangsberatung auch übersehen haben. Das bestreite ich auch gar nicht. Aber jetzt haben wir vom Gemeinde- und Städtebund den Hinweis, was das bei bestimmten Gemeinden für Auswirkungen hat, deswegen sollten wir schlicht und einfach sachlich darauf eingehen – und das ist bislang nicht passiert. Das habe ich dabei, sage ich mal, kritisiert. Ich glaube, das kann man auch in einer vernünftigen Diskussion in den zuständigen Gremien nachsteuern. Noch kurz eine Bemerkung, weil ich vorhin den Versuch einer Anfrage abgebügelt hatte: Wir haben durch die verkürzte Redezeit als kleine Fraktion 5 Minuten 50 Sekunden, die wollte ich mir nicht nehmen lassen und die enden jetzt auch in 10 Sekunden. Danke schön.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Bergner. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Es erhält für die Landesregierung jetzt Minister Maier das Wort.
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden zwei Anliegen umgesetzt, die ich persönlich teile und unterstütze. Ich möchte auf beide Aspekte kurz eingehen. Zunächst bildet der Gesetzentwurf die Grundlage zur Ausreichung der Mittel, die der Bund zur Unterstützung der Kommunen mit Blick auf die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen in 2020 bereitstellt. Hierbei ist zu betonen, dass es eine politische Entscheidung ist, den Kommunen zusätzlich zu den bereits geleisteten Landeshilfen für ausgefallene Gewerbesteuer in Höhe von 100 Millionen Euro nochmals 82,5 Millionen Euro weiterzureichen. Denn nach dem Bundesgesetz, das eine hälftige Beteiligung von Bund und Ländern an dem Ersatz der prognostizierten Gewerbesteuerausfälle in Thüringen in Höhe von 165 Millionen Euro vorsieht, wären abzüglich der bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen rechnerisch nur noch 65 Millionen Euro auszuzahlen. Ich befürworte ausdrücklich die nun vorgesehene Auskehrung von 82,5 Millionen. In Kombination mit den bereits im Juli ausgezahlten 185 Millionen Euro an Stabilisierungszuweisungen des Landes ermöglichen diese Mittel es nicht nur, dass die ausgefallenen Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden, sondern sie erleichtern es zugleich auch, anfallende pandemiebedingte Mehrausgaben zu schultern. Der andere wichtige Punkt, der mit dem Gesetzentwurf umgesetzt wird, ist, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die bereits geleisteten Thüringer Soforthilfen als hälftiger Landesanteil nach dem Bundesgesetz anerkannt werden. Das Bundesgesetz sieht als Voraussetzung für die Anerkennung ein förmliches Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium vor. Nach entsprechender Abstimmung auf Arbeitsebene zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und dem Thüringer Innenministerium wurde um die Erteilung des förmlichen Einvernehmens, bezogen auf den hier behandelten Gesetzentwurf, gebeten, und das wurde auch erteilt. Allerdings wird das Einvernehmen nur unter der Maßgabe erteilt, dass drei Regelungssachverhalte vom Parlament unverändert beschlossen werden. Dies betrifft den Verteilschlüssel, der sich ausschließlich an den Gewerbesteuermindereinnahmen orientiert, zweitens die Bestimmung, wonach die Mittel zweckungebunden zur Verfügung zu stellen sind, und drittens die Vorgabe, dass alle Thüringer Gemeinden mit Gewerbesteuerausfällen eine Zuweisung entsprechend dem Verteilschlüssel erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eingebrachte Änderungsantrag berührt die genannten Punkte nicht. Entsprechend ist das förmliche Einvernehmen nicht in Gefahr. Die Änderungen, die vom Gemeinde- und Städtebund angeregt wurden, begrüße ich ausdrücklich. Dies betrifft die Kleinbetragsregelung, mit der der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert wird. Es betrifft darüber hinaus aber auch die Verlängerung der bereits im Haushalt 2020 eröffneten Möglichkeit, eine Rücklage zu bilden und diese ohne einengende Vorgaben zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts 2021 verwenden zu können. Daneben hat der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf die Befürchtung geäußert, dass bei einzelnen Kommunen die zugewiesenen Hilfen dazu führen, dass die Kommunen Strafzinsen zahlen müssen. Das ist ein aus meiner Sicht ernst zu nehmender Hinweis. Aber, Herr Bilay, wenn Sie sagen, die Kommunen legen absichtlich Geld jetzt bei Banken an, weil sie es nicht investieren wollen, dann möchte ich das an dieser Stelle ausdrücklich …
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ha-
be ich nicht gesagt!) Sie haben an dieser Stelle den Eindruck erweckt, dass das Problem nicht bestände, wenn die Kommunen rechtzeitig investieren würden. Und das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich machen, ich bin selbst in einem Kommunalparlament tätig:
(Beifall CDU, FDP)
Es gibt überhaupt gar keinen Anlass, Gelder, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, absichtlich bei Banken liegen zu lassen. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen, dass es in der kommunalen Familie dementsprechende Motivation gibt.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
wird nicht besser, wenn Sie es mehrfach falsch wiederholen!) Das Problem, Herr Bilay, das würde ich bei den Banken verorten, dass es heutzutage dazu kommt, dass Banken sogenannte Strafzinsen – oder sie nennen es Verwahrgebühren – erheben,
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist ja
wohl ein Witz!) das ist das Problem, gerade gegenüber kommunalen Schuldnern, die sie ansonsten sehr gern als Kunden nehmen, weil sie ja natürlich kein Risiko darstellen.
(Beifall CDU)
Aber wenn es jetzt darum geht, auch in der Pandemie Lasten zu verteilen, wäre es Aufgabe der Banken gewesen, auf diese Strafzinsen zu verzichten.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Herr Minister Maier, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bilay?
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass, wenn Mittel im Vermögenshaushalt gebunden sind für Investitionen, die dann in Folgejahren für nicht abschließend realisierte Investitionen, also sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken, dann aber trotzdem ja gebunden sind, diese zunächst und auch im laufenden Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt erwirtschaftet werden müssen und dann im laufenden Haushaltsjahr und auch in vorangegangenen Haushaltsjahren nicht für eigene Maßnahmen freiwilliger Leistungen im Verwaltungshaushalt für kulturelle, sportliche, soziale Zwecke zur Verfügung stehen und damit die Mittel sozusagen nicht in den laufenden Ausgaben zur Verfügung stehen?
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Also noch mal: Sie haben vorhin den Eindruck erweckt, dass die Kommunen absichtlich Geld bei den Banken bunkern, und das ist eben nicht der Fall. Das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich machen.
(Beifall CDU, FDP)
Das Problem, worauf der Gemeinde- und Städtebund hinweist, das ist vorhanden, ja.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja oder
nein?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigen sich aber auch die sehr unterschiedlichen Auswirkungen der aktuellen Krise auf die Kommunalhaushalte. Insofern ist es richtig, dass Thüringen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf den Weg einer Spitzabrechnung geht, um gegebenenfalls Städte und Gemeinden, die stärker von Steuereinbrüchen betroffen sind, zulasten von Kommunen, die ohne große Einnahmeverluste durch die aktuelle Krise gekommen sind, im besonderen Maße zu unterstützen. Um das Problem der möglichen Strafzinsen zu lösen, hat der Freistaat zudem mit der am Freitag im Haushalts- und Finanzausschuss beschlossenen Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ einen Titel zur vorzeitigen Rückzahlung der Gewerbesteuerausgleichsbeträge geschaffen, um dem Problem, was der Gemeinde- und Städtebund angesprochen hat, zu begegnen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank. Damit würde ich die Aussprache schließen. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu und wir würden in die Abstimmung eintreten. Zunächst würden wir über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/2104 abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Dann würden wir über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/2074 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags abstimmen. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1718 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wenn Sie dem zustimmen wollen, dann bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank. Dann müssen wir noch abstimmen über Nummer II der Beschlussempfehlung. Wer der Nummer II der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1720 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/2075 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Abgeordneter Bergner zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht tröstet es ja die Kollegin König-Preuss, das ist jetzt in dieser Plenarwoche meine dritte Berichterstattung. Ich möchte hiermit zusammenfassend über die Beratungen zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen berichten. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde am 23.09.2020 von den Kollegen als Drucksache 7/1720 eingebracht, in der 26. Plenarsitzung am 26.10.2020 von Kollegin Henfling vorgestellt und nach erster Lesung einstimmig an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen. Ein paar kurze Worte zum Inhalt: Wie im Titel des Antrags schon angerissen, soll durch eine Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der versorgungsrechtlichen Regelungen der Landesanteil am Beitrag zum Aufbau einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung im Sinne des § 14a ThürBKG erhöht werden. Der Innen- und Kommunalausschuss hat zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses hat im Wesentlichen ergeben, dass die Anzuhörenden den Entwurf begrüßen. Nach Abschluss der schriftlichen Anhörung hat der Innen- und Kommunalausschuss am 5. November 2020 über den Entwurf beraten. Die anfänglichen Bedenken einer Fraktion, dass im Rahmen der Änderungen auch eine Erweiterung des Personenkreises, für den Beiträge durch Land und Kommunen zu leisten sind, bestehen könnte, konnten noch vor der abschließenden Beratung ausgeräumt werden. Der Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren, hat am 5. November 2020 beschlossen, den Entwurf unverändert dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem Gesetzentwurf muss man nicht so viel sagen, außer dass ich mich darüber freue, dass auch hier wieder eine breite Einigung im Haus zu erzielen ist, wie das bei der Feuerwehr eine gute Tradition hier von uns allen ist. Wir können die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen dort bzw. der Kameradinnen und Kameraden nicht hoch genug einschätzen und immer wieder würdigen, und dem dient letztlich auch dieser Antrag. Es geht darum, die versorgungsrechtlichen Regelungen, die wir schon längere Zeit beschlossen haben, abzusichern. Wir haben im Jahr 2009 eine zusätzliche Altersversorgung eingeführt, die das Engagement von Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren besonders würdigen soll, indem diese sogenannte kleine Feuerwehrrente bezahlt wird. Das Problem – wir haben das eben schon mit den Banken gehabt – ist, dass aufgrund der Zinsentwicklung es nicht mehr möglich ist, mit den bisherigen Beiträgen auskömmliche Reserven beim Kommunalen Versorgungsverband dann anzusparen, damit die von uns versprochene und gesetzlich zugesicherte Rente auch gezahlt werden kann. Wir wollen diese Deckungslücke, die sich möglicherweise auftun wird oder schon jetzt absehbar ist, dadurch schließen, dass wir den Landesanteil an dieser Versorgungsleistung verdoppeln, weswegen die Renten auch zukünftig in der vereinbarten und gesetzlich beschlossenen Höhe ausgezahlt werden können. Wir machen das allein als Land, belasten die Kommunen nicht zusätzlich. Die Mittel im Haushalt waren auch noch ausreichend vorhanden, und auch in dem künftigen sind sie angemeldet, sodass ich mich freue, dass wir jetzt in großer Einigkeit dieser zusätzlichen Absicherung hier folgen können. Danke.
(Beifall SPD, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 26. Sitzung am 2. Oktober – Kollege Bergner, da ist Ihnen ein kleiner Lapsus unterlaufen, das war nicht der 26. – wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf daraufhin in seiner 10. Sitzung am 2. Oktober 2020 und in seiner 11. Sitzung noch mal am 5. November 2020 beraten und dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, mit der Beschlussempfehlung, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen. Bereits während der Plenardebatte am 2. Oktober habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, dass die Thüringer Feuerwehren das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes
(Beifall CDU, FDP)
in den Gemeinden und Städten des Freistaats Thüringen sind. Sie gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und weiteren Gefahren. Sie sind immer dann zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Ohne den freiwilligen Einsatz der Feuerwehrleute wäre dieser wichtige Schutz in Thüringen nicht gewährleistet. An dieser Stelle sei es mir daher gestattet, allen Kameradinnen und Kameraden im Namen meiner gesamten Fraktion ein herzliches Dankeschön für ihren Dienst auszusprechen, denn sie setzen sich mit Leib und Leben dafür ein, andere Menschen zu retten und zu schützen.
(Beifall CDU, FDP)
Durch die 2009 durch die CDU eingeführte Feuerwehrrente wurde ein Anreiz geschaffen, um freiwillige Feuerwehrleute im Ehrenamt zu halten oder für diese Tätigkeit zu gewinnen. Die Feuerwehrrente soll jedoch nicht nur ein Anreiz sein, sondern vor allem auch ein Dank für viele Jahre des pflichtvollen Dienstes. Um den Sinn und Zweck der zusätzlichen Altersversorgung auch zukünftig zu erhalten, muss einem Absenken der Verrentungssätze entgegengewirkt werden. Dies bedeutet in der Praxis eine Anhebung des Beitrags für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um insgesamt 50 Prozent. Dazu müssen die Beitragszahlungen des Landes von nun 6 auf 12 Euro monatlich verdoppelt werden. Ich begrüße es auch ausdrücklich – Frau Marx hat es schon gesagt –, dass das Land den fehlenden Teil der Finanzierung ausgleicht. Ich sehe dies als Ausdruck der Wertschätzung seitens des Freistaats gegenüber den Kameradinnen und Kameraden. Die CDU-Fraktion hat den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb bereits während der Plenarsitzung am 2. Oktober unterstützt. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung wurde nun deutlich, dass die beabsichtigten Änderungen unter allen Anzuhörenden auf Zustimmung gestoßen sind und dass die Erhöhung des Landesanteils als Beitrag zum Aufbau einer Altersversorgung für die Angehörigen der Einsatzabteilungen begrüßt wurde. Um ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die über 35.000 ehrenamtlich tätigen Frauen und Männer bei den freiwilligen Feuerwehren in Thüringen zu senden, werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich beginnen mit einem Dank an den Kollegen Urbach für den Hinweis auf einen mutmaßlichen Fehler, den ich jetzt noch nicht überprüft habe, der mir möglicherweise unterlaufen ist. Das ist aber vielleicht ein guter Hinweis an den Vorsitzenden des Innenausschusses, dass der Kollege Urbach für die nächste Berichterstattung bestimmt besser geeignet ist.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung der Beiträge des Landes zur Feuerwehrrente vor, das begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Gleichzeitig möchte ich auch die anfänglich geäußerten Bedenken ausräumen: Selbstverständlich bleibt es dabei, dass diese Beiträge nur für Angehörige der Einsatzabteilungen in den freiwilligen Feuerwehren gedacht sind und insofern also auch dieses Problem ausgeräumt werden konnte. Im Rahmen der Anhörung haben wir jedoch auch zur Kenntnis nehmen müssen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass die Feuerwehrrente allein wohl nicht ausreichen wird. In seiner Stellungnahme berichtet der Thüringische Landkreistag von vereinzelten Hinweisen, dass dieses Instrument eben nicht allein zu einer dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs ausreichen wird. Dabei wird konkret auf die Erhöhung des Fördermitteltopfes der allgemeinen Förderrichtlinie Brandschutz, auf die Brandschutzerziehung, aber auch auf die von uns bereits angesprochene Förderung der persönlichen Schutzbekleidung und Schutzausrüstung hingewiesen. Damit, meine Damen und Herren, haben wir mit dem vorliegenden Entwurf zwar einen ersten kleinen Schritt getan, dem müssen aber noch eine ganze Menge weitere folgen. Lassen Sie uns also die Stellungnahme mit konkreten und sehr guten und aus unserer Sicht zielführenden Vorschlägen zum Anlass nehmen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Nicht nur die Notwendigkeit des Brandschutzes, sondern auch – und das ist ja heute auch schon mehrfach gesagt worden – die gute, engagierte Arbeit der Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren hat das mehr als verdient. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, SPD, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, geschätzte Thüringer! Es ist ja selten, dass hier im Plenum fraktionsübergreifend so viel Einigkeit herrscht, bei diesem TOP ist das der Fall. Das ist natürlich auch richtig. Trotzdem möchte ich noch kurz den Finger in die Wunde legen. Ich komme zunächst zurück auf die erste Beratung des Gesetzentwurfs in der 26. Sitzung des Thüringer Landtags am 2. Oktober dieses Jahres. Da Herr Innenstaatssekretär Götze dort offensichtlich Hör- bzw. Verständigungsprobleme hatte, bin ich froh, dass das Plenarprotokoll jetzt vorliegt. Dort kann dann auch Innenstaatssekretär Götze in meinem Debattenbeitrag nachlesen, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf ausdrücklich unterstützt.
(Beifall AfD)
Eine Entschuldigung für sein Missverständnis hierzu wäre angebracht, ist aber sicherlich nicht zu erwarten. Der hier vorliegende Gesetzentwurf reicht bei Weitem nicht aus, um die Mühen unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nachhaltig zu unterstützen. So fragte ich in der Plenardebatte vom 2. Oktober 2020, wie hoch denn die Feuerwehrrente ist, die ein Angehöriger der Einsatzabteilung nach 25 Dienstjahren bekommt. Eine Antwort hierauf ist mir Herr Innenstaatssekretär Götze bis heute schuldig geblieben. 50 oder gar 70 Euro im Monat nach jetziger Prognose, das ist lächerlich.
(Beifall AfD)
Wenn es Ihnen wirklich um die Anerkennung unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geht, hätte, wie von meinem Fraktionskollegen Thomas Rudy bereits 2019 gefordert, hier deutlich mehr vom Freistaat Thüringen an den kommunalen Versorgungsverband gezahlt werden müssen.
(Beifall AfD)
Mit Ihrem Gesetzentwurf wärmen Sie letztlich nur das Wahlkampfgeschenk Ihres eigentlichen politischen Gegners, heutigen Mitglieds im Stabilitätspakt, der im Jahr 2009 allein regierenden CDU auf, ohne die tatsächlichen Rentenzahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu erhöhen. Die Feuerwehrrente in ihrer derzeitigen Ausgestaltung stellt, wie der Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags vom 3. November 2020 zu Ihrem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, ein – ich zitiere – „augenscheinlich wenig probates Mittel zur langfristigen, dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs der Freiwilligen Feuerwehren dar“. Das ist also etwas anders, als das Herr Urbach dargestellt hat. Die meisten Verbände, die da befragt wurden, haben sich kurz positiv geäußert, aber – wie gesagt – nicht alle. Herr Bergner hat das ja schon richtig ausgeführt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Welcher
denn nicht?) Dies zeigt vor allem auch der Rückgang der Anzahl der Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um ein Viertel seit Einführung der Feuerwehrrente im Jahr 2010. Das kann Dittes von den Linken auch nicht mit demografischen Faktoren wegreden oder begründen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer?)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Herr Abgeordneter Czuppon, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir hier die anderen Abgeordnetenkollegen ordentlich ansprechen, das heißt entweder Abgeordneter Dittes, Herr Dittes, aber nur Dittes finde ich nicht besonders zielführend, daher der Hinweis.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Na ja, wenn Sie bei den anderen Fraktionen auch darauf achten, dann können wir das gern so machen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Die anderen machen das nicht!) Denn ein Viertel Bevölkerungsrückgang hatte Thüringen in diesem Zeitraum zum Glück nicht zu beklagen. Vielmehr liegt es an der fehlenden Attraktivität des Dienstes in den freiwilligen Feuerwehren unserer Gemeinden und Städte. Das können Sie als die die Landesregierung tragenden Fraktionen jetzt bei Ihrer Gesetzgebung zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Landeshaushalt 2021 noch ändern. Stellen Sie sich daher Ihrer Verantwortung, wenn Ihnen unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden wirklich wichtig sind. Steigern Sie die Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in den freiwilligen Feuerwehren, und dazu hier zwei Vorschläge von der AfD: Meine Fraktion fordert an dieser Stelle auch die Gemeinden und Städte auf, zur Unterstützung der Feuerwehrangehörigen diesen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Freibädern, Dorfgemeinschaftshäusern und Ähnlichem unentgeltlich zu gewähren.
(Beifall AfD)
Für einige Kommunen in Thüringen ist es bereits eine Selbstverständlichkeit, beispielhaft hierzu wäre anzuführen die Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe und dort insbesondere die Gemeinde Tonna. Auch könnte der Thüringer Landtag, also wir, den Gemeinden und Städten gesetzliche Möglichkeiten zur Reduzierung von Kommunalabgaben für ehrenamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehren schaffen, beispielhaft Grundsteuer B, Kindergartenbeiträge, Hundesteuern. Dies könnte die geringe Feuerwehrrente wirksam flankieren und spürbare Anreize für eine Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr schaffen.
(Beifall AfD)
Wir als Heimatpartei erinnern an dieser Stelle noch einmal an unseren Gesetzentwurf in Drucksache 7/944 vom 10. Juni 2020, mit dem wir Arbeitgeber von ehrenamtlichen Kameraden finanziell entlasten wollten. Leider wurde dieser Vorschlag von Ihnen nicht mitgetragen. Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Mühens unserer Feuerwehrkameraden wird meine Fraktion Ihrem Gesetzentwurf bei gleichzeitiger Aufforderung zur Nachbesserung durch unsere vorgenannten Vorschläge zustimmen. Und auch von hier noch mal meinen herzlichen Dank an alle Feuerwehrkameraden in Thüringen.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Meine Damen und Herren, bei der Aussprache, bei Ihrem Redebeitrag, Herr Bergner, habe ich mich noch mal an die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs erinnert, und bei allem Respekt, Herr Montag, es ist besser, wenn Herr Bergner zu diesem Thema spricht. Insofern konnten wir das Missverständnis auch aufklären.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich erinnere
Sie gelegentlich daran!) Aber ich habe Verständnis dafür, gerade auch in einer kleinen Fraktion muss man eben spontan auch fachfremde Themen übernehmen und hier vertreten, dann passiert so was schon mal, das ist überhaupt kein Problem. Ich wusste auch gar nicht, Herr Bergner, Frau König-Preuss, dass das Thema der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Mitglieder dieses Ausschusses so ein großes Thema ist; wenn es gewünscht wird, werden wir es wirklich noch mal bei uns im Ausschuss beraten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war
ein Spaß!) Die Anregung nehme ich gern auf. Ich war aber auch bei dem Vortrag des AfD-Abgeordneten am Anfang etwas unsicher, weil er sagte, wir wären uns einig in diesem Hause. Ich bin beruhigt, dass ich am Ende seines Redebeitrags sagen kann: Das ist nicht so. Wir sind uns gerade nicht einig. Und es ist, glaube ich, auch Ausdruck fehlender Fachkompetenz – und da geht es mir gar nicht um politische Bewertung –, wenn man meint, den Rückgang prozentual vergleichen zu können mit dem Rückgang der Bevölkerung in Thüringen. Ich glaube, dann würde tatsächlich der Zusammenhang Demografie und Alterspyramiden und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in unterschiedlichen Altersgruppen und eben die Einsatzfähigkeit in einem bestimmten Alter nicht verstanden. Das ist genau die Herausforderung, vor der wir stehen. Daraufhin hat natürlich auch die Landesregierung, und haben mehrere Landesregierungen, in den vergangenen Jahren immer wieder reagiert und versucht, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zwei Ziele haben: Erstens, Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen zum Ausdruck zu bringen, und zweitens, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden, die Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes haben, auch sicherstellen können, und zwar insofern, dass tatsächlich auch immer wieder junge, aktive Feuerwehrangehörige nachwachsen. Da muss man auch ehrlich sagen: Was wir heute tun, ist ein kleines Mosaiksteinchen in einer Gesamtkonzeption, die beiden Zielen auch weiterhin folgen muss. Das eine ist – ich sage es noch mal, da schließe ich mich Herrn Urbach und Herrn Bergner an – die Frage der Wertschätzung von aktiven Feuerwehrangehörigen und auch ehemaligen Feuerwehrangehörigen. Ich glaube, der Thüringer Landtag diskutiert gerade eine Verfassungsänderung zur Aufnahme der Stärkung des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung als Staatsziel. Dem müssen dann wiederum nachfolgend konkrete weitere Schritte folgen. Ich glaube auch, wir müssen darüber diskutieren, wie das zweite Ziel weiterverfolgt werden kann, nämlich die Einsatzfähigkeit, die Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzes als Auftrag in den Gemeinden weiterhin sicherzustellen, und das heißt eben auch aktive Nachwuchsförderung. Da will ich aber an dieser Stelle mal die Frage in Richtung der Landkreise stellen. Wir haben mit dem Haushalt 2020 den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt, um die Brandschutzerziehung im Rahmen der schulischen Ausbildung für junge Menschen zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck – und darüber müssen wir im Innen- und Kommunalausschuss reden –, dass da im Prinzip die Potenziale, die da geöffnet worden sind, durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht erschlossen wurden. Ich glaube, da gibt es auch eine Bringpflicht, die alle drei Säulen unseres föderalen Systems innerhalb Thüringens noch tragen müssen. Das ist das Land, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte und das sind letztendlich natürlich auch die Gemeinden. Bei allen Vorschlägen, die wir dabei diskutieren, sollten wir nicht vergessen, es ist eben eine ehrenamtliche Arbeit. Es ist das Ehrenamt, das ist einzigartig und ich glaube, keiner stellt das grundsätzlich infrage. Wir müssen bei allem, was wir an Maßnahmen diskutieren, genau diesen Grundgedanken des Ehrenamts mit im Blick behalten, weil – glaube ich – anders diese Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes auf kommunaler Ebene auch nicht zu bewältigen sind. Heute machen wir etwas, das gar nichts mit Wertschätzung zu tun hat, sondern was einfach mal sichert, was der Thüringer Landtag, was die Landesregierung schon mal auf den Weg gebracht haben. Frau Marx hat es ja gesagt, 2009 die Feuerwehrrente, sie wird mit diesem Gesetzentwurf lediglich stabilisiert. Wir sehen uns mit Entwicklungen konfrontiert, die das notwendig machen. Der Landtag hat bereits im Jahr 2020 im Haushalt dafür Sorge getragen, die notwendigen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dass dieses Gesetz jetzt nicht nur beschlossen, sondern dann auch realisiert und umgesetzt werden kann. Auch im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2021 ist der entsprechende Betrag zur Stabilisierung der Feuerwehrrente enthalten. Insofern bitte ich Sie, auch im Namen unserer Fraktion, um Zustimmung zum Gesetzentwurf und auch an dieser Stelle schon mal um Zustimmung zu diesem Teil des Landeshaushalts. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren – Herr Dr. – wie komme ich nur darauf? – Herr Bergner. 3 Minuten 40 Sekunden.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Also, weiter als bis zum Diplom hat es tatsächlich nicht gereicht, und mein Ehrgeiz ist auch nicht so ausgeprägt, dass ich mehr vorhaben sollte. Macht aber nichts! Ich möchte – auch wenn es eigentlich als kleiner Schmunzler vom Vorsitzenden des Innenausschusses gedacht war – noch einmal kurz die eine Bemerkung aufgreifen, schlicht und einfach, weil es ja im Protokoll landet. Es ist tatsächlich so, dass mich beim letzten Mal der Kollege Montag vertreten hat, weil ich da gerade in der Sitzungsleitung war. Ich möchte das also nicht ganz so ehrenrührig stehen lassen, zumal er einem Fehler aufgesessen ist, den ich selbst gemacht hatte und der im Redekonzept stand. Das nehme ich also auf mich und möchte mich auch und gerade in der kleinen Fraktion bedanken, dass es so kollegial geht, dass man sich auch mal gegenseitig hilft. Der Fehler war, wenn, dann meiner. In diesem Sinne weiter eine gute Beratung. Danke schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank, Herr Bergner. Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich. Ich freue mich sehr, dass das jetzt auch in der Kürze der Zeit möglich war, denn es war Eile geboten, damit die Kameradinnen und Kameraden noch in den Genuss der höheren Sätze kommen. Die Notwendigkeit der Erhöhung wurde hier bereits ausgeführt. Das hat wiederum mit dem Niedrigzinsumfeld zu tun und das macht auch an diesem Beispiel noch mal deutlich: Das betrifft jetzt nicht nur die Altersvorsorge der Kameradinnen und Kameraden, sondern uns alle, dass dieses Nullzinsumfeld dazu führt, dass eben die Renten an der Stelle, wenn sie beitragsfinanziert sind, nicht auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden, sodass es notwendig war, dass wir unseren Landesanteil verdoppeln. Und damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Verbesserung für die Kameradinnen und Kameraden verbunden, sondern wir sichern lediglich das Niveau, was zuvor schon galt. Aber das ist meines Erachtens auch das richtige und notwendige Signal an dieser Stelle, weil mit dieser Feuerwehrrente natürlich auch Wertschätzung zuteilwird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin bei sehr vielen Ehrungen zugegen gewesen, die jetzt leider auch pandemiebedingt nicht stattfinden können, wo wir Kameradinnen und Kameraden ehren, die nicht 20, die nicht 30, die nicht 40, sondern 50, 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft bei der Feuerwehr vorweisen können. Und diese Kameradinnen und Kameraden, die schon sehr lange dabei sind, kommen ja auch nicht in den Genuss dieser Feuerwehrrente. Also insofern ist es eine Investition auch für die Kameradinnen und Kameraden in die Zukunft. Wenn wir aber jetzt – und das wurde eben auch vom Abgeordneten Czuppon angesprochen – der Meinung sind, dass wir die Herausforderung, dass wir ausreichend Kameradinnen und Kameraden in den aktiven Abteilungen auch in der Zukunft haben werden, damit lösen wollen, dass wir freien Eintritt ins Schwimmbad oder gewisse Abgaben reduzieren – wenn man das damit herstellen will, dann haben Sie Feuerwehr nicht verstanden. Ja, natürlich können solche Maßnahmen auch ein Zeichen der Wertschätzung sein. Aber Feuerwehrleute sind Feuerwehrleute aus Überzeugung, und das ist das Wesentliche. Nur, wie kann ich diese Überzeugung stärken? Da geht es im Wesentlichen auch um Ausrüstung, da geht es um Ausbildung. Ja, und die Ausbildung ist eine Herausforderung, die, insbesondere, wenn wir uns die Situation an der Landesfeuerwehrschule anschauen, verbesserungswürdig ist. Es passiert etwas und es muss noch viel mehr passieren. Das ist das Bestreben der Landesregierung. Und wir müssen uns um die Jugendfeuerwehren kümmern, weil dort der Nachwuchs ausgebildet wird. Da bin ich sehr froh, dass es so ist, dass trotz der negativen Bevölkerungsentwicklung in Thüringen die Jugendfeuerwehren immer noch an Mitgliedern gewinnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank. Wenn es jetzt keine weiteren Wortmeldungen gibt, würde ich zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird hier direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1720 in zweiter Beratung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle – ich gehe nur nach den Redebeiträgen, es haben alle gesagt, sie stimmen zu, dann wäre es gut, wenn die Hände auch hochgehen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Danke schön. Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank. Ich schließe an der Stelle den Tagesordnungspunkt 7 und rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1719 ERSTE BERATUNG Für die Einbringung hat sich der Abgeordnete Bilay zu Wort gemeldet.
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch dieser Gesetzentwurf ist ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition von Rot-RotGrün. Wir wollen damit den erfolgreichen Kurs der Gemeindeneugliederungsmaßnahmen aus der letzten Legislaturperiode fortsetzen. Damit schaffen wir auch die gesetzlichen Grundlagen dafür, dass sich in den nächsten Jahren weitere Gemeinden und Städte auf diesen Weg begeben können und leistungsfähige Verwaltungsstrukturen schaffen können. Wir wissen, dass man bereits vor Ort auf ein neues Gesetz dieser Art wartet, zahlreiche Fragen haben uns dazu schon erreicht. Wir als Rot-RotGrün hatten uns bereits Anfang des Jahres darauf verständigt, diesen Weg weiter zu gehen. Wir wollen damit nicht nur den Faden aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen, sondern wir wollen auch ein deutliches Signal in die neue Legislatur nach der möglichen Neuwahl im Frühjahr nächstes Jahr senden. Wir sind davon überzeugt, dass man für die Zukunft gerüstet sein muss, insbesondere was den demografischen Wandel angeht. Dafür brauchen wir leistungsfähige kommunale Strukturen. Wir wollen insbesondere die Gemeindeneugliederungsmaßnahmen unterstützen, die sich leitbildgerecht verhalten. Dazu gehört unter anderem die bekannte Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner und dazu kommen weitere Entschuldungshilfen. Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass wir damit natürlich auch nicht den Weg versperren für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, die sich auch auf diesen Modernisierungsschub, auf diesen Weg machen wollen. Nächstes Jahr steht ja die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis bevor und vielleicht kann das auch ein Motiv für andere kreisfreie Städte und Landkreise sein, diesen Weg zu beschreiten. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen, ich hatte Sie in meiner letzten Rede leider nicht angeredet und bitte, mir das noch mal hier nachzusehen. Sehr geehrter Herr Bilay, ob dieses Gesetz letzten Endes dazu führt, dass wir eine vernünftige Gemeindeneugliederung vollziehen, daran haben wir unsere Zweifel, denn Geld ist nicht die Lösung aller Probleme. Von Ihrer im Jahr 2017 fulminant gescheiterten Gemeindegebietsreform weichen Sie auch nicht einen Zentimeter ab. Schade eigentlich, dass Sie die Realität so aus dem Blick verloren haben. Es gibt jedoch einige Gemeinden und Städte, denen ihre Identität und Selbstständigkeit sehr wichtig ist und die sie sich auch nicht von der Landesregierung wegkaufen lassen. Denn jede Gemeindegebietsreform raubt Heimat und Identität damit unwiederbringlich. Schauen Sie sich doch die Ergebnisse Ihrer letzten Gemeindeneugliederung an! Ist die Hochzeitsprämie erst verbraucht, tobt in den meisten Fällen der Streit vor Ort. Das ist jedenfalls, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, nicht die Lösung, die wir uns als AfD vorstellen.
(Beifall AfD)
In der heutigen Zeit ein Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen aufzulegen, ist mehr als bedenklich. Es drängt sich der Eindruck auf, Sie wollen die coronabedingte finanzpolitische Notsituation einzelner Gemeinden und Städte im Freistaat ausnutzen und damit mit vis compulsiva ihr gescheitertes Projekt der Zwangshochzeit von Gemeinden ohne Rücksicht auf die regionalen Befindlichkeiten durchsetzen. Wollen Sie diese wirtschaftlich geschwächten Gemeinden und Städte durch freiwillige Gemeindeneugliederungen am Ende noch ihres Namens und deren Menschen Heimat und Identität rauben? Zum wirtschaftlichen Erhalt der Industrie vor Ort haben Sie als die Landesregierung tragenden Fraktionen leider nur marginal und unzureichend beigetragen. Sie bereiten aber jetzt schon das Begräbnis vieler Gemeinden und Städte mit Ihrem Gesetzentwurf zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen vor.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Freiwillige!)
Die Wortwahl „freiwillig“ ist, Frau Marx, hier in dem Zusammenhang, wenn es Geld gibt, sehr bedenklich. Ich glaube nicht, dass man da von Freiwilligkeit sprechen kann.
(Beifall AfD)
Meine sehr verehrten Kollegen, wir werden diesen verschleierten Zwangsvereinigungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der kommunalen Familie nicht zustimmen und fordern Sie auf, Ihren Gesetzentwurf zurückzunehmen
(Beifall AfD)
und die damit frei werdenden 5,8 Millionen Euro im Einzelplan 17 sofort dem Kommunalen Finanzausgleich zuzuführen. Dort werden diese finanziellen Mittel als Überlebenskapital unserer Gemeinden, Städte und Landkreise gerade im Haushaltsjahr 2021 dringender denn je gebraucht. Ich darf hier auf die Bitte des Thüringischen Landkreistags auf Zuweisung von 200 Millionen Euro auf die Finanzausgleichsmasse verweisen. Die coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie die Ausfälle bei Einkommens- und Umsatzsteueranteilen unserer Gemeinden und Städte werden derzeit und 2021 schon gar nicht vollends mit Bundes- und Landesmitteln aufgefangen, was Sie aufgrund Ihnen vorliegenden Daten wissen müssten. Wir können einer Ausschussüberweisung deshalb nicht zustimmen und auch einer Schlussabstimmung nicht zustimmen. Im Fazit möchte ich kurz bemerken: Mit Neugliederungsprämie und Entschuldungshilfe fördert man Gemeindezusammenschlüsse von Gemeinden, welche vorher, aber wahrscheinlich auch nachher nicht mit dem Geld wirtschaften werden können.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine
Unterstellung!) Anreize für wirtschaftlich schwache Gemeinden werden hiermit sozusagen gebracht, aber die starken Gemeinden, die vernachlässigen Sie, und ob das die Grundlage einer vernünftigen Gemeindeneugliederung sein kann, da haben wir unsere Bedenken.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dieser heutigen Einbringung des Gesetzes zur Förderung von Gemeindeneugliederungen wollen wir den Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fortsetzen. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Gemeinden mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden flossen, zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder auch Spielplätze investiert wurden. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument wollen wir an der Neugliederungsprämie von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden. Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Falle einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht mehr zur Hälfte, sondern zukünftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert ist und es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Gesetze braucht; in der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur weil die Einwohnergrenze von 6.000 im Jahr 2035 nicht zu erreichen sein wird. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine Perspektive für eine zukünftig positive Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein. Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, sich schrittweise zusammenzuschließen, wollen wir honorieren und mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Wir sind entschlossen, den Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent weiterzugehen, und es ist kein Geheimnis, wenn ich sage, dass wir noch zu Beginn der 6. Wahlperiode eine andere Linie verfolgt haben. Drei Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Periode sprechen jedoch dafür, dass es richtig war, auf Zwangszusammenschlüsse zu verzichten und stattdessen auf gewollte und zwischen den Gemeinden ausgehandelte Neugliederungen zu setzen.
(Beifall CDU)
Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen. Im Gegensatz zu den Ausführungen aus der AfD-Fraktion wird hier nicht eine Corona-Pandemie ausgenutzt, um an den Bürgern vorbei schnell ein Gesetz durchzuwinken, sondern auf Erwartungen aus den Kommunen reagiert, die bereits im Gespräch sind und nun auf ein Signal von uns als Gesetzgeber warten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen, denn sie sind der stabile Anker für die Menschen vor Ort, und das nicht erst in der Bewältigung der Corona-Krise. Deswegen gebührt zunächst einmal unseren kommunalpolitisch Verantwortlichen unser uneingeschränkter Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Klar ist aber auch: Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut: Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, lässt sich bürgernah Kommunalpolitik gestalten, und auch das ehrenamtliche Engagement ist dankenswert gut ausgeprägt.
(Beifall CDU)
Genau davon haben wir uns in der Vergangenheit immer leiten lassen – bei der Einführung der Landgemeinde ebenso wie bei der neuen Rechtsform, genauso wie bei den zahlreichen freiwilligen Gemeindeneugliederungen. Ich habe mich ja sehr gefreut, Frau Kollegin Merz, dass Sie von einem Lernprozess innerhalb Ihrer Fraktion gesprochen haben,
(Beifall CDU)
denn eines ist klar: Wir stellen die Freiwilligkeit ganz nach vorn. Auch heute gilt: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode erfolgreich die rot-rot-grüne Zwangsgebietsreform gestoppt
(Beifall CDU)
und unterstützen nach wie vor freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten auch einverstanden sind. Ich will zurückblicken in die 5. Legislaturperiode, das waren die Jahre 2009 bis 2014. Dort wurden knapp 300 Gemeinden neugegliedert. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2017 bis 2019 gab es bisher 215 Fusionen, also wir wissen, wovon wir in der CDU-Fraktion reden. Auch das ist nicht neu: Wir sind davon überzeugt, es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksam zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen.
(Beifall CDU)
Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards und dafür ein, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Freiwilligkeit steht im Mittelpunkt. Ich habe es erwähnt, und ich will es in aller Deutlichkeit auch vorwegnehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt und dazu stehen wir auch heute.
(Beifall CDU)
Für uns sind sechs Punkte wichtig, die ich hier gern noch mal erläutern möchte. 1. Wir halten an der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen fest. Die Bürger vor Ort wissen am besten, ob und welche Gemeindestruktur eine leistungsstarke und damit zukunftssichere Gebietskörperschaft darstellt. Zwangsfusionen wird es mit uns nicht geben.
(Beifall CDU)
2. Wir stehen für eine einfache Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Landkreisen untereinander, aber auch zwischen Kommunen und Landkreisen. Wer Personal- und Sachmittel gemeinsam nutzt, arbeitet wirtschaftlicher. Nachweisbare und erhebliche Einspareffekte sollte das Land honorieren. Hier sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. 3. Wir stehen für Modellprojekte, verbesserte Beratungsangebote und einen strukturierten Erfahrungsaustausch zur interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände in einer Mitverantwortung. 4. Wir stehen für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards durch die Landesregierung. Dazu gehört auch eine auf die Kommunen bezogene Kostenfolgenabschätzung bei allen laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben.
(Beifall CDU)
5. Wir stehen für eine kundenfreundliche und moderne Verwaltung mit dem Ziel, sämtliche behördliche Dienstleistungen künftig auch digital beantragen und Behördengänge online erledigen zu können, ohne den individuellen Service und die persönliche Erreichbarkeit und Ansprache zu vernachlässigen. 6. – letzter Punkt –: Eine Verwaltung als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber mit dem Fokus auf einem bürgerfreundlichen Umgang, geschultes Personal und familienfreundliche, flexible Arbeitszeitmodelle – das sind für uns wesentliche Voraussetzungen, dass bürgernahe Verwaltungsarbeit auch funktionieren kann.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, nach den allgemeinen Rahmenbedingungen, die ich jetzt beschreiben durfte, lassen Sie mich nun auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen im Detail eingehen. Zunächst einmal hätten wir uns bei diesem wirklich sensiblen Thema gewünscht, dass man im Vorfeld auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht hätte. Meine Rückmeldung von dort ist zumindest, dass da bei den Spitzenverbänden ein überstürzter Handlungsbedarf eben nicht gesehen wird. Ich will auch noch feststellen, dass die veranschlagten 107 Millionen, Frau Kollegin Merz, für die Jahre 2021 bis 2026 bisher im Haushalt nicht etatisiert sind. Das Vorhaben soll erst ab 2022 finanzwirksam werden und taucht für 2021 im Haushalt – zumindest ist es mir nicht aufgefallen – überhaupt noch nicht auf. Kurzer Rückblick: Beim Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz vom April 2018 wurden seinerzeit 217 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Wir sind daher davon überzeugt, dass die Finanzmittel von 107 Millionen Euro eigentlich besser in der jetzigen FAG-Masse aufgehoben wären, um die Kommunen schon jetzt im Vorgriff auf die KFA-Reform in 2022 auch entscheidend zu stärken.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, dass wir selbstredend Freiwilligkeit nicht verhindern werden, und wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und auch gewiss dieses Thema intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Für uns steht aber auch fest, dass wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Form und vor allem, wenn die Landesregierung zum Thema Behörden und Verwaltungsreform nicht endlich vorwärtskommt, noch erheblichen weiteren Gesprächsbedarf sehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst, Herr Sesselmann, zu Ihnen: Sie haben offensichtlich das Gesetz nicht gelesen, sonst hätten Sie eine andere Rede gehalten. Wir beschließen hier nicht über irgendwelche Neugliederungsmaßnahmen, sondern wir eröffnen mit unserem Gesetz einen Rahmen, innerhalb dessen die Kommunen sich in den nächsten Jahren bewegen können, als Anreiz dafür, sich auf den Weg von Neugliederungsmaßnahmen zu begeben. Das setzt natürlich voraus, dass sich die Kommunen auf freiwilliger Basis in einem langen Prozess vor Ort mit ihrer Einwohnerschaft und den benachbarten Kommunen zusammensetzen und über diesen Fusionsprozess miteinander reden, dann die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinderäten fassen und dann einen Antrag beim Land stellen. Auf Grundlage dieser gefassten Beschlüsse werden wir dann natürlich über einzelne konkrete Maßnahmen mit entsprechenden Einzelgesetzen reagieren und die Fusion dann auch hier beraten und entscheiden. Wir geben nur den Anreiz und den Rahmen dafür. Weil wir einen gewissen zeitlichen Vorlauf dafür brauchen, haben wir gesagt, wir schaffen diesen zeitlichen Vorlauf jetzt, damit die Kommunen Planungssicherheit haben, worauf sie sich verlassen können, unter anderem auf die 200 Euro pro Einwohner und weitere Entschuldungshilfen. Wenn Sie den ganzen Prozess anzweifeln und auch die Leistungsfähigkeit ansprechen, will ich noch mal ein ganz konkretes aktuelles Beispiel nennen: Am 1. Dezember wird sich die Kreisstadt des Wartburgkreises, Bad Salzungen, noch mal enorm territorial vergrößern, indem nämlich Moorgrund eingemeindet wird. Und anhand des Beispiels von Bad Salzungen können wir sehen, dass es eben richtig ist, dass wir in den letzten Jahren die entsprechenden Maßnahmen unterstützt und begleitet haben, weil dadurch die Leistungsfähigkeit der gesamten Region im südlichen Wartburgkreis enorm davon profitiert, dass Bad Salzungen diesen Weg mit den Nachbarkommunen gegangen ist. In der letzten Legislaturperiode ist dieser Weg, leistungsfähigere Kommunalstrukturen zu schaffen, schon gegangen worden. Es gab Ende 2017 in Thüringen insgesamt 843 kreisangehörige Gemeinden, mit Blick auf den Stand vor einem Jahr ist das immerhin auf 628 reduziert worden, und weit über 300 Gemeinden haben in der letzten Legislatur diese Chance genutzt. Es wurden über 200 Millionen Euro an Fusionsprämien in den Haushalten 2018 und 2019 dafür zur Verfügung gestellt. Aber wir haben eben den Bedarf erkannt, dass es weiteren Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene gibt, weil die Thüringer Gemeinden noch immer von einer starken Kleinteiligkeit geprägt sind. Von den 634 Gemeinden und Städten, die wir im letzten Jahr gehabt haben, waren 388 unter 1.000 Einwohner, das sind 60 Prozent aller Kommunen, die wir in Thüringen haben. 45 Prozent aller Einwohner des Landes leben in Städten unter 10.000 Einwohnern.
(Beifall CDU)
Das muss man sich mal vergegenwärtigen. Und gerade mal 35 Städte zählen mehr als 10.000 Einwohner.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU)
Ja, aber, Herr Walk, Sie haben eben von Leistungsfähigkeit gesprochen. Und wenn ich mir anschaue, was Sie alles an Anforderungen an die kommunale Ebene gestellt haben, Sie wollen Digitalisierung,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nen-
nen Sie doch mal eine Studie!) Sie wollen konkrete Ansprechpartner vor Ort in den Verwaltungen, Sie wollen die entsprechende Fachkompetenz in all den Aufgabenbereichen, die Sie auch kennen, dann stelle ich mir das eben schwer vor, wenn Kleinstkommunen mit 500 Einwohnern dieses ganze Leistungsspektrum in der ganzen Komplexität, wie Sie das eben auch nur angedeutet haben, tatsächlich abdecken wollen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sehr gut!)
Herr Bergner, ich rede erst mal nur über die Strukturen vor Ort, die demokratisch legitimiert sind, und das sind die Verwaltungsgemeinschaften ausdrücklich nicht.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Herr Voigt, Sie haben die Möglichkeit, aus Ihrer Erfahrung zu berichten. Ich weiß ja, dass Sie da familiäre Verknüpfungen haben. Da finden sicherlich entsprechende Austausche statt. Dann können wir uns auch gern in den Dialog begeben. Und Herr Walk, wir gehen ja ausdrücklich mit unserem vorgelegten Gesetzentwurf den Weg der Freiwilligkeit. Aber ich will noch mal eines geraderücken, wenn Sie immer so sagen, dass Rot-RotGrün in der letzten Legislatur mit dem Vorhaben der Gebietsreform gescheitert ist:
(Beifall CDU, FDP)
Das Vorhaben ist gescheitert, weil der damalige CDU-Landtagspräsident nicht in der Lage gewesen ist, ein Protokoll in der zeitlichen Nähe zur Sitzung auch vorzulegen. Daran ist das Verfahren gescheitert.
(Beifall DIE LINKE)
Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass zu den inhaltlichen Aspekten des damaligen Prozesses überhaupt keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Aber wir haben daraus gelernt und setzen deswegen konsequent auf den Weg der Freiwilligkeit, aber ich will auch deutlich sagen: Freiwilligkeit im Rahmen des Leitbildes. Es darf keine Fehlentwicklung geben, darauf werden wir auch mit den bevorstehenden Neugliederungsmaßnahmen sehr genau achten. Deswegen freue ich mich auf die Debatte. Ich gehe davon aus, dass wir diesen Konsens der Freiwilligkeit auch mit diesem Gesetz gemeinsam unterstützen werden. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Bilay, eines vorweg: Gescheitert mögen Sie formal sicherlich an diesem Urteil gewesen sein. Das hat nämlich dazu geführt, dass das andere Urteil des Verfassungsgerichts gar nicht mehr verhandelt worden ist, wofür nämlich 47.000 Unterschriften in diesem Land vorgebracht worden sind.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Und dass Sie das wissen, zeigt, dass Sie das Thema nämlich eigentlich nur noch mit der heißen Zange anfassen, weil Sie wissen, Sie würden sich wieder die Finger dabei verbrennen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Meine Damen und Herren, die Regierung legt uns heute einen Gesetzentwurf vor, der nach Ansicht der Freien Demokraten nicht weit weg von dem Versuch einer Zwangsgebietsreform ist.
(Unruhe DIE LINKE)
Und zwar geben Sie in Ihrer Begründung an, dass das Ziel des Entwurfs die Steigerung der Leistungsund Verwaltungskraft der kommunalen Strukturen sein soll. Meine Damen und Herren, wenn das so wäre, hätten Ihnen in der Vergangenheit die Kommunen mit dem Ziel der Vereinigung schon die Türen eingerannt. Und sie haben es eben nicht gemacht, meine Damen und Herren, und das hat Gründe.
(Beifall CDU, FDP)
Lobenswerterweise rechnen Sie zwar die vorgesehenen Sonderzahlungen auch nicht auf die üblichen Ausgleichszahlungen an, aber – und das muss man ganz deutlich sagen – der vorliegende Entwurf ist vor allem und ganz besonders in der aktuellen Situation eben keine Hilfe. Ich will das erklären. Wir hatten auch heute schon die Diskussion, dass Corona nicht das eigentliche Problem der Kommunen ist. Das Thema „Investitionsstau“ – oft genug hier diskutiert – will ich deswegen jetzt mit Blick auf die Redezeit auch nicht weiter ausführen. Ein Punkt – und da will ich auch auf den Einwurf des Vorsitzenden der CDU-Fraktion kommen –, nämlich wissenschaftlich basierte Evidenz: Schauen Sie doch mal in die Statistiken des Landesamts für Statistik, da ist belegt, dass eben mit der Größe von Kommunen nicht automatisch auch die Effizienz von Verwaltungen steigt.
(Beifall CDU, FDP)
Dort können Sie sehen, wie die Pro-Kopf-Kosten der Verwaltung auch im Lande verteilt sind. Und die Pro-Kopf-Kosten der Verwaltung sind eben nicht automatisch bei den kleinen Gebietsstrukturen die schlechteren, das haben wir auch ganz deutlich bei der ganzen Diskussion um die Gebietsreform erlebt. Was eben nicht mehr wird – und das bemängeln wir Freien Demokraten schon seit Jahren –, das ist die Bezahlung der Aufgaben, die die Gemeinden und Städte für das Land erledigen. Aber das ist nichts Neues, das erzähle ich Ihnen ja auch jedes Mal, wenn wir hier vorn über Kommunen, Finanzen und Aufgaben streiten. Was aber neu ist, ist dieser Entwurf, und der sieht nun für freiwillige Zusammenschlüsse von Kommunen Prämien vor: 200 Euro pro Einwohner, bis zu 2 Millionen Euro pro Gemeinde. Und eine Entschuldung gibt es noch obendrauf. Da muss man dann doch mal fragen: Ist denn das jetzt wirklich noch freiwillig,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ja!)(Heiterkeit SPD)
ist das nicht eher der goldene Käfig? Und ich denke dabei an die Vokabel des freiwilligen Zwangs, die wir damals zu DDR-Zeiten doch des Öfteren diskutiert hatten.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, wenn Zusammenschlüsse im großen Stil das Erfolgskonzept wären, dann müsste doch das auch ohne das Geld interessant sein, ist es aber offensichtlich nicht. Der Rahmen, den Sie geben, ist von Unterfinanzierung der normalen kommunalen Aufgaben geprägt, und deswegen versuchen Sie, die Gemeinden, die auf dem Zahnfleisch kriechen, einfach mit dieser Prämie zu locken.
(Beifall CDU, FDP)
Meine Damen und Herren, in den Jahren 2018 und 2019 hat das Land bereits circa 120 Millionen Euro für diese sogenannten freiwilligen Zusammenschlüsse ausgegeben. Wirklich besser stehen die Gemeinden und die Verwaltungen jedoch nicht da, im Gegenteil: Schauen wir beispielsweise auf die Klage im Wartburgkreis, ich enke da an Kaltend ordheim. n
(Unruhe DIE LINKE)
Nur zum Vergleich: Auf Antrag der Freien Demokraten und der CDU wurden 2020 168 Millionen Euro Investitionshilfen an die Kommunen ausgezahlt. Das sind Hilfen, meine Damen und Herren …
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD)
Danach kam Ihre, das ist richtig, Herr Hey. Das sind Hilfen, meine Damen und Herren, die dort ankommen, wo sie gebraucht werden: in den Schulen, auf den Straßen und bei den Bürgern, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Und wir brauchen – das ist heute auch schon gesagt worden – mehr Stärke für interkommunale Zusammenarbeit, wir brauchen eine Aufgabensenkung, wir brauchen eine Standardvereinfachung, um so auch die Kosten zu reduzieren. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Redezeit sage ich zusammenfassend: Wir Freien Demokraten bleiben unserem Grundsatz treu – wir sind für freiwillige Zusammenschlüsse, dort, wo die Leute das wollen und nicht durch Fangprämien hingetrieben werden. Wir sind für einfachere Strukturen, und aus diesem Grunde werden wir weiter für weniger Bürokratie und für verschlankte funktionale Verwaltungsreformen streiten und eben nicht dafür stehen, dass Selbstverwaltung vor Ort weiter abgebaut wird. Deswegen sage ich auch deutlich: Gebietsreformen durch die Hintertür ohne tragbare Konzepte bei Erhalt der Selbstverwaltung lehnen wir ab. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Heiterkeit im
Hause! Fangprämie, macht es doch mal halblang!)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, man hat kurzzeitig gerade das Gefühl gehabt, man diskutiert hier nicht über das Gemeindeneugliederungsgesetz, sondern über das Jagdgesetz, weil hier von Fangprämien die Rede war.
(Beifall SPD)
Ich glaube – für alle am Livestream noch mal zurückkommend –, wir reden über die freiwillige Gemeindeneugliederung und die Rahmenbedingungen, die wir in einem Gesetz für die Gemeinden, die das tun wollen, zur Verfügung stellen wollen. Mir war schon klar, dass wir beim heutigen Tagesordnungspunkt wieder über Gebietsreformen diskutieren. Dass es an vielen Stellen so unsachlich abgeht, hätte ich dann tatsächlich aber nicht erwartet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz haben wir uns ja nicht aus den Rippen geleiert, weil wir gerade sehr viel Langeweile haben, sondern natürlich gibt es auch nach wie vor Gemeinden, die Interesse an Neugliederung haben und die wir damit natürlich unterstützen wollen. Ich werde jetzt nicht noch mal im Detail auf die Rahmenbedingungen, die das Gesetz vorgibt, eingehen, aber lassen Sie mich noch zwei/drei Sätze zu der Debatte sagen, die wir bisher hier gehört haben. Was nicht überraschend ist, ist, dass die AfD auch wieder auf dieser Grundlage eines doch sehr klar definierten Gesetzes anfängt, Identitätspolitik zu machen. Es geht hier nicht darum, Leuten ihre Heimat streitig zu machen, ihnen irgendetwas wegzunehmen oder sie sozusagen von ihren Orten zu entfernen, sondern es geht darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, effizienter arbeiten zu können. Und ja, natürlich ist es komplett richtig, aber das ist auch eine Binsenweisheit, dass Effizienz und Größe nicht zwangsläufig etwas miteinander zu tun haben müssen. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass an bestimmten Stellen, da, wo die Gemeinden auch für sich einen Mehrwert sehen, wir das auch mit Fusion erreichen können, eine stärkere Effizienz. Es steht aber vollkommen außer Frage, ist aber eben einfach nicht Bestandteil dieses Gesetzes, dass wir an anderen Stellen nachsteuern müssen und dass wir strukturelle Probleme an vielen Stellen haben, die nicht nur Thüringen, sondern viele Bereiche des ostdeutschen Raumes betreffen, insbesondere weil die Kommunen zum Beispiel weniger eigene Einnahmen haben als andere westdeutsche Kommunen, aber eben auch, weil wir eine Einwohnerdichte haben – wenn man sich Ostdeutschland einmal anschaut, die dem Stand von 1910 entspricht. Natürlich hat so etwas Auswirkungen auf die Strukturen und natürlich hat so etwas Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit. Jetzt kann man sich aber erstens die Leute, die im Osten und auch in Thüringen fehlen, insbesondere in den sehr ländlichen Regionen, nicht backen, und die AfD ist insbesondere mit ihren rassistischen Einstellungen, die sie hier immer wieder vorträgt, und ihrer Abneigung gegen Zuwanderung nicht gerade besonders hilfreich bei der Frage, dass Menschen aktiv nach Thüringen kommen wollen. Da müssen wir eben an unterschiedlichen Stellen ansetzen. Ein Ansatz ist genau diese freiwillige Gemeindeneugliederung und das Schaffen von Anreizen dafür. An anderer Stelle diskutieren wir auch immer wieder über Digitalisierung und auch da ist in den letzten Jahren einiges auf den Weg gebracht worden. Es liegt übrigens auch maßgeblich an den Kommunen und Landkreisen, sich an diesen Digitalisierungsprozessen zu beteiligen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, das tun
Sie ja!) Da hat das Land viel auf den Weg gebracht. Da müssen aber auch Kommunen und Landkreise dann in die Pötte kommen und anfangen, dort mitzutun, da sind wir noch lange nicht an dem Punkt, wo wir hinwollen. Ich erinnere sehr gern an unsere Diskussion zum E-Government-Gesetz in der letzten Legislaturperiode, bei dem insbesondere die Kommunen, der Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, nicht Teil dieses Gesetzes werden wollten und sich nicht mit uns gemeinsam auf den Weg machen wollten, E-Government tatsächlich auch stringent umzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Weil
sie es bezahlen!) Und wir hätten da sogar über Geld reden sollen, aber darum ging es an der Stelle nicht. Das ist genau der Punkt, dass es leider auch häufig nicht unbedingt um Geld geht, sondern die Frage des Willens hier teilweise im Vordergrund steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch eine Binsenweisheit, dass sich mit Geld nicht alles lösen wird. Natürlich müssen wir über Strukturen nachdenken, das steht außer Frage, ist aber einfach schlicht und ergreifend nicht Bestandteil dieses Gesetzes. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt nicht mehr. Dann erhält für die Landesregierung der Innenmister das Wort. Herr Maier, bitte.
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich sehr über den hier zur Abstimmung anstehenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Ich finde es auch interessant, wie bei dem Thema dann doch immer wieder sehr schnell die Emotionen hochgehen. Natürlich, die unterschiedlichen Perspektiven auf das, was in der letzten Legislatur gelaufen ist, das ist nachvollziehbar. Aber so ein bisschen stört es mich schon, wenn gesagt wird, wir wären kolossal gescheitert. Wir haben drei Runden absolviert und wir haben unterm Strich mehr Kommunen fusioniert als jemals zuvor.
(Beifall SPD)
Es war also die größte Gebietsreform in der Geschichte Thüringens.
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: 1994!)
Darauf kommt es mir aber nicht an, sondern, Herr Bergner, Frau Merz hat das sehr mit einem Satz, finde ich, auf den Punkt gebracht: Dialog statt Reißbrett. Das war das Erfolgsrezept. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, wir waren sehr viel unterwegs und wir haben diese Gespräche auf Augenhöhe geführt, das war insbesondere ein Verdienst des Staatssekretärs Uwe Höhn, der durchs Land gefahren ist.
(Beifall SPD)
Ich merke, dass seine Nachfolgerin Frau Schenk genau dieselbe Wirkung erzielt. Denn das ist nämlich der Grund auch dafür, dass es jetzt schon eine ganze Liste von Kommunen gibt, die sich bei uns gemeldet haben, die gern diesen Weg beschreiten wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auch gut und richtig, denn aus meiner Sicht ist schon noch einiges zu tun, was die Gemeindestrukturen in Thüringen anbelangt. Das ist eben schon ausgeführt worden, dass wir schon sehr kleinteilig sind. Aber eines möchte ich sagen: Das ist kein Dogma für uns, dass die Kleinteiligkeit jetzt dazu führen muss, dass es eine Gebietsreform gibt, sondern wir haben ein Leitbild. Wir sind schon der Auffassung, dass etwas größere Strukturen besser geeignet sind, den Herausforderungen zu begegnen, den Herausforderungen des demografischen Wandels. Vor allen Dingen die Personalsituation in den Kommunalverwaltungen ist das Problem. Wir finden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr. Das ist für größere Einheiten einfach leichter. Vor allen Dingen auch die Qualifizierung, die jetzt erforderlich ist, wenn es darum geht, Digitalisierung in den Kommunen umzusetzen oder aber Förderanträge zu stellen. Das ist kein leichtes Unterfangen. Deshalb ist das für viele Kommunen jetzt der richtige Weg, sich zusammenzutun. Und – das ist ja schon mehrfach angeklungen, das war für mich von vornherein ganz klar – Fusionen müssen auf Freiwilligkeit beruhen, nur dann können sie wirklich erfolgreich sein. Und das, was Herr Sesselmann eben so angedeutet hat, dass sich Kommunen kaufen lassen, das ist wieder mal so ein Beispiel, wie weit weg Sie sind von der Situation in den Kommunen und auch vom Selbstverständnis der Kommunalos. Wer sich jetzt tatsächlich von dieser Fusionsprämie kaufen oder wegfangen lässt, Herr Bergner, das, glaube ich – jetzt mal ganz im Ernst, das wissen wir beide – ist es nicht,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Doch
schon!) sondern diese Gelder werden auch dafür benötigt, wenn sich Kommunen zusammentun – dann sind natürlich Investitionen zu tätigen, und da ist es eine Unterstützung. Sie wissen auch, dass viele Kommunen nicht gut dastehen, weil sie Altschulden mit sich rumtragen. Auch dafür ist dieses Gesetz jetzt geeignet, diesen Kommunen endlich wieder Luft zum Atmen zu geben. Das ist genau das, was Sie eingefordert haben.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dazu
braucht man die Zwangseingemeindung?) Ich gebe Ihnen auch recht, wenn es darum geht, Kommunen für die Zukunft fit zu machen, dann müssen wir natürlich auch wieder über kommunale Finanzen, Kommunalen Finanzausgleich reden. Das ist vollkommen klar. Noch mal: Ich kenne auch kleine Kommunen, die gut funktionieren, wo engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker einen guten Job machen. Aber, wie gesagt, es gibt viele Beispiele für Kommunen, die für sich entschieden haben, wir gehen zusammen, und denen wollen wir zur Seite stehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Henfling, noch eine kleine Anmerkung: Heimatliebe und Rassismus sind zweierlei – Punkt eins.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bei Ihnen ist es eins!)
(Beifall AfD)
Eines noch, Herr Maier: Herr Minister Maier, die Liste an Gemeinden, die sich bei Ihnen gemeldet haben, möchte ich gern mal sehen, denn ich gehe mal davon aus, dass diese Gemeinden kein Überschuldungsproblem haben. Denn aus meiner Sicht ist das nämlich das Hauptproblem – und das hat Kollege Bergner hier zu Recht angesprochen. Die Gemeinden, die sich bei Ihnen melden, sind die Gemeinden, die überschuldet sind. Wir sollten konstruktiv handeln, aber nicht mit diesem Gesetz, sondern wir sollten dafür sorgen, dass der Kommunale Finanzausgleich überarbeitet wird. Wir sollten auch dafür sorgen, dass eine Funktionalreform durchgeführt wird, ohne die Gemeinden, die sich nicht zusammenschließen wollen, hier zu zwingen, in eine Zwangsheirat zu gehen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es war Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen, außer der AfD, also die Koalitionsfraktionen. Auch nicht? Also dann machen wir es richtig: Für die Ausschussüberweisung stimmen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das ist die FDP und der Herr Sesselmann?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wir sind auch
dagegen!) Also die AfD insgesamt. Dann ist aber die Ausschussüberweisung dennoch beschlossen. Soll das noch in einen weiteren Ausschuss? Nein. Dann ist das der einzige Ausschuss. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten in die Mittagspause ein. Es ist jetzt 13.07 Uhr. Bitte finden Sie sich um 13.55 Uhr hier wieder ein, also 5 Minuten vor 14.00 Uhr. Ich weise Sie darauf hin, dass dann Wahlen stattfinden. Der Verfassungsausschuss kommt jetzt zu einer kurzen Sitzung in der Loge zusammen. Das ist hier oben, von mir aus gesehen links, von Ihnen aus gesehen rechts oben die Galerie entlang, ganz hinten, dort befindet sich ein Raum, die sogenannte Loge. Dort trifft sich jetzt der Verfassungsausschuss. Und wir sehen uns hier um 13.55 Uhr wieder. Wir setzen die Sitzung fort und kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 59 und 60. Da geht es um die Wahlen. Zunächst TaWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2093 Wie Ihnen bekannt ist, sind noch immer zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin werden mindestens 46 Stimmen benötigt. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2093 vor. Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird die Aussprache zu diesem Punkt gewünscht? Die Abgeordnete Henfling, bitte schön.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat uns eine Aufgabe gegeben, nämlich immer konkret zu begründen, warum wir eventuell bestimmte Personen aus der AfD-Fraktion nicht wählen können. Da das in einer geheimen Wahl schwierig ist, sich hinterher zu seiner Wahl zu erklären, würden wir das gern in der Aussprache tun. Aus unserer Sicht sind sowohl der Abgeordnete Sesselmann als auch der Abgeordnete Laudenbach für die Parlamentarische Kontrollkommission nicht wählbar, unter anderem weil beide Verbindungen zu Vertretern von Organisationen haben, die Gegenstand von nachrichtendienstlichen Betrachtungen sind, welche beispielsweise durch die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert werden sollen. Für einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission ist eine besondere Zuverlässigkeit und Eignung vorgesehen. Ich will an einigen Beispielen klarmachen, wie wir zu diesem Ergebnis kommen. Robert Sesselmann ist seit 2018 Vorstandsmitglied der AfD im Landesverband Thüringen, der vom Amt für Verfassungsschutz Thüringen als Verdachtsfall geführt wird. Durch die Befugnis, den Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke als künftiges Mitglied der Kontrollkommission über deren Beratungsinhalte zu unterrichten, würde die Aufgabenerfüllung des Amts gemäß Thüringer Verfassungsschutzgesetz gefährdet werden. Im Oktober 2019 trat er unter anderem im Landkreis Sonneberg auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit Anhängern des Flügels auf, darunter unter anderem Andreas Kalbitz, der bekanntermaßen einer der beiden wesentlichen Protagonisten des Flügels ist, dem nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung attestiert wird. Im Gutachten des Bundesamts zu tatsächlichen Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen taucht Kalbitz allein 65 Mal auf. Eine Veranstaltung im Jahr 2018, an der der Abgeordnete Sesselmann und der Abgeordnete Höcke bei Sonneberg teilnahmen, betitelte er im Nachgang mit „Das Motto lautet: Ferkel muss weg“, was in der Anlehnung an den AfD-Slogan „Merkel muss weg“ die Bundeskanzlerin verunglimpfen sollte. Sesselmann präsentiert sich öffentlich im Internet mit zahlreichen gemeinsamen Aktivitäten mit Björn Höcke, dem zweiten Flügel-Protagonisten. Er stellt sich demonstrativ auf Fotos neben und hinter ihn, auch am 1. April 2019 auf Facebook mit Bild „für den lieben Björn von den stillen Helden, auf die du immer zählen kannst“ und verbreitet andere Veranstaltungen und Äußerungen von Akteuren des Flügels wie von Martin Böhm oder Jens Maier, der vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen inzwischen als Rechtsextremist eingestuft wird. Dieter Laudenbach ist für uns auch aus vielen Perspektiven nicht wählbar. Auch hier ein paar Beispiele, warum. Im Herbst 2020 wurde bekannt, dass Laudenbach in seinem Wahlkreisbüro einen ehemaligen NPD-Politiker als Mitarbeiter beschäftigt, der im Stadtrat saß und für die NPD zur Landtagsund Bundestagswahl in Thüringen kandidiert, aber auch Organisator der regelmäßigen RechtsrockEvents „Rock für Deutschland“ in Gera ist, beides Gegenstände des Verfassungsschutzes bzw. der Kontrollkommission. Laudenbach bestätigte die Vorwürfe und erklärte, die NPD sei ja nicht verboten und der Mitarbeiter mache Recherchen. Das häufige Verbreiten von Beiträgen des Thüringer AfDFraktionschefs und Protagonisten des Flügels, Björn Höcke, über Laudenbachs Facebook-Account deutet auf eine nähere Bindung zu Björn Höcke hin. Dem Flügel wird nicht nur von Wissenschaftlern und Zivilgesellschaft, sondern auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung attestiert.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Nein. Im Gutachten des Bundesamts sind tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Alternative für Deutschland und ihren Teilorganisationen zu sehen. Allein Björn Höcke wird hier 600 Mal erwähnt. Durch die Befugnisse, die Herr Laudenbach erhalten würde, auch hier dem Fraktionsvorsitzenden Höcke als künftiges Mitglied der Kontrollkommission zu berichten, sehen wir eine Gefährdung der Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes. Laudenbach verbreitete auch mehrfach nachweisliche Falschinformationen, etwa deutlich überhöhte Zahlen zur Beteiligung von Zuwanderern an Tatverdächtigen für Mord und Totschlag oder auch falsche Informationen über Leistungsbescheide von Asylbewerbern, weshalb der Konzern Facebook 2019 wiederholt geteilte Beiträge von Laudenbachs Facebook-Seite als Falschmeldung gekennzeichnet hatte und externen Faktenchecks gegenüberstellte. Als ein orientalischer Halal-Grill in Gera an seiner Schaufensterscheibe von innen einen Zettel aufhing, dass man in Gera für eine Moschee sammle, machte Laudenbach im März 2019 Stimmung dagegen mit den Worten „Nun ist es so weit, mit uns als AfD nicht machbar“ und weiter: Weil ein Moschee-Neubau hier nicht erwünscht ist. Auch kündigte er per Video an, Gera weniger attraktiv für Flüchtlinge zu machen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Die Frau Vizepräsidentin hatte während ihrer Präsidialzeit vorhin darauf hingewiesen, dass Abgeordnete mit „Herr Abgeordneter“ anzusprechen sind und nicht einfach nur mit dem Nachnamen. Ich würde Sie darum bitten, sich selbst an Ihre Regeln zu halten.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache? Ihre Redezeit ist zu Ende gewesen. Wir haben jetzt eine Aussprache, das ist möglich zu diesen Wahlen. Und da gilt die normale Redezeit, die sonst für Aussprachen auch gilt. Weitere Wortmeldungen zu diesem Wahlgang sehe ich nicht.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD:
Doch!) Doch. Herr Braga.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, die uns am Livestream begleiten! Eine spannende Rede. Die Koalition fühlt sich offenbar von der Verfassungsgerichtsentscheidung veranlasst, ihre Entscheidung zu begründen. Das ist ja eine spannende Entwicklung, eine neue Entwicklung.
(Beifall AfD)
Gleichwohl möchte ich es nicht versäumen, Folgendes festzuhalten: Die Punkte, die hier genannt wurden, da kann man sich im Einzelfall in der Tat streiten, ob das tatsächlich alles zutrifft oder nicht. Ich will gar nicht infrage stellen, dass einiges davon zutrifft. Aber ein Landtag, der bereits Mitglieder in eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat, die einer Organisation angehören, nämlich der Partei Die Linke, die nachweislich Teile hat, die offen extremistisch sind, die offen beobachtet werden
(Beifall AfD)
von verschiedenen Verfassungsschutzämtern, vom Bundesamt für Verfassungsschutz, von Landesverfassungsschutzämtern, die auf eine Überwindung der freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung abzielen, während es Teile der AfD sind, die hier genannt worden sind, die teilweise als Verdachtsfall geführt werden, teilweise als Prüffall – ein rechtliches Novum, eine nicht existente gesetzliche Einstufung, die da erfunden wurde, um mit der AfD umzugehen. Dann macht sich ein Landtag eben unseriös, wenn er sagt: Die einen Extremisten sind in Ordnung, sind geeignet, auch die Verfassungsschutzämter zu überwachen, und die anderen, die wir ebenfalls als Extremisten einstufen, sind das nicht. Insofern, meine Damen und Herren, also die Rede, die Sie hier gehalten haben, das war der Form halber, das war Ihr Versuch, den Anforderungen des Verfassungsgerichts gerecht zu werden. Sie machen sich aber dadurch wirklich nur noch lächerlicher,
(Beifall AfD)
weil Sie Ihre Entscheidung, die Sie im einen Fall getroffen haben, im anderen Fall nicht rechtfertigen können. Danke schön.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Möchte sich noch jemand zu diesem Wahlgang speziell äußern? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich jetzt ebenfalls auf den Tagesordnungspunkt 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2094 Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bisher nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10-Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt auch hier bei der Fraktion der AfD. Auch hier werden 46 Stimmen für eine Wahl benötigt. Der Wahlvorschlag der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/2094 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Herr Blechschmidt.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat einen Wahlvorschlag für die Besetzung der G 10-Kommission vorgelegt, dem es nach unserer Ansicht in gravierender Weise an den für die Ausübung der mit der Kommissionszugehörigkeit verbundenen Kontrollrechte des Parlaments erforderlichen Voraussetzungen mangelt. Der hier vorgeschlagene Abgeordnete bietet in keiner Weise Gewähr für die hohen Ansprüche an Integrität und Verfassungstreue, die mit der Ausübung der Kontrolle über die Befugnisse des Verfassungsschutzes in das Post- und Fernmeldegeheimnis der in Thüringen lebenden Menschen verbunden ist. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass die Vertretung der AfD-Fraktion im G 10-Gremium Bestand aus dem im parlamentarischen System verankerten Minderheitenrechten hat und diese jedenfalls gewahrt bleiben müssen, gleichwohl wir überzeugt sind, dass große Teile dieser Partei und auch der hiesigen Fraktion kein Träger unserer Verfassung sind. Im Zusammenhang mit dem Minderheitenschutz hat schon das Bundesverfassungsgericht 1986 betont, Zweck des Minderheitenschutzes ist nicht die Bewahrung vor Sachentscheidungen der Mehrheit. Folglich kann auch die Entscheidung der Mehrheit gegen den Kandidaten keine Verletzung deren Rechte darstellen, wenn sie nicht in einer allgemeinen Ablehnung, sondern in einer sachlich begründeten Entscheidung gegen die konkrete Person gründen. Der Abgeordnete ist Führungsfigur des eindeutig verfassungsfeindlichen Flügels, so offenkundig ungeeignet, die Einhaltung der Verfassung im Auftrag dieses Hauses zu überwachen, und hat dies in einer Vielzahl von Wortbeiträgen hier im Landtag und darüber hinaus auch bereits unter Beweis gestellt, dass es sich eigentlich erübrigt, weitere Gründe vorzutragen. Trotzdem möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und Ihnen einige entsprechende Beispiele geben. Stichwort „Staatsbürgerschaft“: Der Abgeordnete befürwortet die Bevorzugung des deutschen Volkes, welches er explizit als eine ethnisch kohärente Blutsgemeinschaft ansieht. Er sagt in einer Rede zur Bundestagswahl am 09.09.2017 – ich zitiere –: „Özdemir, der grüne Spitzenkandidat, der bei einer Wahl gesagt hat, der deutsche Nachwuchs heißt jetzt Mustafa, Giovanni und Ali. Liebe Freunde, ich bin der Meinung, dass in Deutschland deutsche Kinder unsere Zukunft sind, jedenfalls dann, wenn auf diesem Land nicht nur Deutschland draufstehen soll, sondern auch Deutschland drin sein soll.“
(Beifall AfD)
Meine lieben Damen und Herren, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft also soll für Abgeordnete, den Deutschen und damit Träger von Bürgerrechten, sondern die Abstammung sein. Die Auffassung verstößt gegen Artikel 2 Abs. 3 unserer Landesverfassung, wonach niemand aufgrund seiner Herkunft oder Abstammung oder auch der religiösen Überzeugung benachteiligt werden darf. Stichwort „parlamentarisches System“: Der Abgeordnete lehnt auch das parlamentarische System und damit die Grundlage unseres Staatssystems, wie sie in Artikel 44 Abs. 1 unserer Verfassung niedergelegt ist, selbst ab. Insbesondere wendet er sich gegen die parlamentarische Demokratie und meint – ich zitiere aus seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“ aus dem Jahre 2018, Seite 288 –: „Der Parteigeist muss überwunden, die innere Einheit hergestellt werden.“ Gemeint ist hier offenkundig die Abschaffung der politischen Parteien und der Meinungsvielfalt, damit einhergehend auch die konsequente Verneinung der Demokratie an sich und die Ersetzung durch eine Führungsfigur, die angeblich das Beste für das Volk kennen soll und daher nicht an die Mehrheitsentscheidung gebunden ist. Auch hier ein Zitat aus dem Buch, Seite 236: „Auch bei einer wiederhergestellten inneren Einheit muss er“ – gemeint ist die Führungsfigur – „ein Sensorium für die ‚volontè generale‘ besitzen und notfalls auch gegen die aktuellen öffentlichen Befindlichkeiten und für das Volk die richtigen Entscheidungen treffen.“ Stichwort „Umsturz“: Den Weg zu dem eben beschriebenen System soll ein offensichtlich gewaltsamer Umsturz ebnen, den der Abgeordnete ausführlich in seinem Buch beschreibt, etwa wie er auf Seite 212 droht: „Auch wenn die Deutschen als obrigkeitsgehörig gelten, sei irgendwann auch bei uns die Geduld am Ende und dann bricht der legendäre ‚Furor teutonicus‘ hervor, vor dem die alten Römer schon gezittert haben.“ Noch unverhohlener auf Seite 223: „Für den Fall, dass sich das Blatt in unserem Land einmal politisch wenden soll, etwaigen Rachegefühlen darf man dann keinen Raum geben. Dass christliche Vergebungs- und Gnadensgebot wird freilich einmal viel von uns abverlangen.“ Oder auch auf Seite 257 ausgeführt: „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht ausreichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutsche keine halben Sachen.“ Meine Damen und Herren, es steht zu befürchten, dass diese verfassungs- und nicht zuletzt auch zutiefst menschenfeindlichen Ansichten und Ziele maßgeblich die Art und Weise bestimmen werden, mit der der Abgeordnete über die Wahrung unserer Grundrechte im Rahmen der Tätigkeit in der G 10Kommission wachen würde. Der Abgeordnete Höcke ist daher als Mitglied der G 10-Kommission aufgrund fehlender Eignung und Vertrauenswürdigkeit nicht wählbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist jetzt natürlich schwierig, auf so eine unsagbare Diffamierungsrede ohne Vorbereitung reagieren zu müssen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Konnte man gar nicht damit rechnen, wenn man Höcke vorschlägt!) Ja, Sie haben völlig recht. Eigentlich, Frau RotheBeinlich, bei Ihnen hätte man damit rechnen müssen. Da haben Sie durchaus recht.
(Beifall AfD)
Die Erwartung ist dann eigentlich auch von Herrn Blechschmidt erfüllt worden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da sehen Sie es mal!) Was hier gerade durchgezogen worden ist, ist die Diffamierung eines Menschen, und das mit teilweise haarsträubenden Argumenten.
(Unruhe DIE LINKE)
Herr Blechschmidt, im Staatsbürgerschaftsrecht kennen Sie sich offensichtlich nicht sonderlich gut aus, Verfassungsrecht ist auch nicht so Ihr Ding, deswegen wird Ihre Fraktion bzw. Ihre Landesregierung auch regelmäßig vom Verfassungsgerichtshof verknackt. Aber ich will Ihnen mal eines sagen: Das Abstammungsprinzip galt bis zum Jahre 2000 und, stellen Sie sich vor, das Grundgesetz auch. Wie geht das denn, Herr Blechschmidt? Ja, weil das Abstammungsprinzip nicht grundrechtswidrig ist, wie Sie hier behaupten. Wissen Sie, wenn Sie von einer Sache überhaupt keine Ahnung haben, dann halten Sie sich einfach an die alte Regel: Halten Sie den Mund!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Na, tun Sie es doch!) Und wenn Sie hier irgendwelche Zitate bringen, dann fangen Sie doch vielleicht mal ...
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Für die Aufforderung, dass der Abgeordnete Blechschmidt den Mund halten soll, rüge ich Sie hiermit ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Na, solange ich noch nicht meinen Mund halten muss. Das geht weiter bei irgendwelchen Zitaten, die diesem eigenen Plädoyer, das Sie gehalten haben, völlig widersprechen. Sie tragen vor, dass Herr Höcke gesagt hat, wenn es mal zu einer politischen Umwälzung kommt, auf die wir alle hoffen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Immer weitermachen! Das hilft!) dann muss man sich Rachegedanken enthalten,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Unver-
schämt!) auch wenn es wehtut. Was konstruieren Sie daraus? Genau das Gegenteil. Ganz ehrlich, beim Volksgerichtshof ist man nicht anders mit den Leuten umgesprungen.
(Beifall AfD)
Das, was Sie hier machen, ist die gezielte Zerstörung eines Menschen mit haarsträubenden rabulistischen Argumenten. Sie können das sehr gut. Nur eines ist es nicht – demokratisch.
(Beifall AfD)
Und das, was Sie hier abgeliefert haben, ist mitnichten in irgendeiner Form eine Begründung für Ihr undemokratisches Verhalten
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie waren doch vorbereitet auf dieses Spiel!) bei der Wahl von Kandidaten für die Parlamentarische Kontrollkommission oder eben für die G 10Kommission. Das ist der Versuch einer Scheinrechtfertigung, die vielleicht gerade noch so bei Ihren glühendsten Anhängern verfängt.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Warum äußern Sie es nicht?) Und wenn wir mal mit dem Thema „Zitate“ anfangen, da brauche ich mir nur Ihren Herrn Dittes vornehmen. Herr Dittes hat Demonstrationen angemeldet unter Titeln, davon hatte sich sogar schon Ihre Fraktion distanziert. Aber das scheint alles nicht mehr zu zählen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Sie distanzieren sich ja nicht!) Mittlerweile wählen Sie solche Leute in die Parlamentarische Kontrollkommission, obwohl sich im Herzen und im Inneren bei Herrn Dittes nie etwas verändert hat, und das wissen Sie ganz genau.
(Beifall AfD)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gibt es weiteren Redewunsch zu diesem Wahlgang? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu der verbundenen Wahl. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Ich bitte die beiden Schriftführenden beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den ... Gibt es noch eine Wortmeldung?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, ich beantrage für meine Fraktion eine Unterbrechung/Bedenkzeit.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Der Wahlgang ist bereits aufgerufen. Im Wahlgang selbst kann man keine Ältestenratssitzung beantragen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Weil Sie meine Meldung nicht gesehen haben, Frau Präsidentin.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Geht es jetzt wie gestern weiter?)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich bitte darum, dass wir den Wahlgang jetzt erst mal durchführen und danach können Sie gern den Ältestenrat einberufen. Das ist Ihr gutes Recht.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, ich habe nicht den Ältestenrat einberufen, ich habe um eine Bedenkzeit gebeten. 30 Minuten stehen uns nach Geschäftsordnung zu, die Unterbrechung vor Abstimmung.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir
sind in der Abstimmung!)
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Er hat sich vor-
her gemeldet!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich habe den Wahlgang eigentlich aufgerufen, aber Sie möchten sozusagen intern beraten?
(Zuruf Abg. Höcke, AfD: Genau!)
Gut, dann beraten Sie intern. Wie viel Zeit brauchen Sie?
(Zuruf Abg. Höcke, AfD: 30 Minuten!)
30 Minuten. Dann unterbreche ich hiermit die Sitzung bis 14.51 Uhr, 9 Minuten vor 15.00 Uhr. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Es geht weiter. Wir sind jetzt immer noch im Tagesordnungspunkt der beiden Wahlen und jetzt auch im Wahlgang. Ich bitte um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim gleich folgenden Namensaufruf der Abgeordneten dafür Sorge zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und sich keine Warteschlangen vor den sich von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen bilden. Da sind die Wahlkabinen, da liegen auch die Stimmzettel. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift mitnehmen und in der Wahlkabine nutzen. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl der zwei Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel die zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl des Mitglieds der G 10-Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner; sie haben auch schon ihre Plätze eingenommen. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Das ist der Fall. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung Tagesordnungspunkt 61 auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kowalleck von der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1949.
Geschäftsstellenschließungen von Kreissparkassen und Genossenschaftsbanken in Thüringen Die gesetzliche Aufgabe der Sparkassen ist es, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen und insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Die Sparkassen betreiben demnach ihre Geschäfte nach Maßgabe der Sparkassenverordnung im Interesse ihrer Kunden. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sollen nach Medienberichten zum Jahresende fünf bisherige Geschäftsstellen komplett geschlossen werden. Nach den Schließungen des Jahres 2017 in Saalfeld, Rudolstadt, Gräfenthal, Kamsdorf und Könitz werde das Filialnetz dreieinhalb Jahre später schon wieder ausgedünnt. Fünf bisherige Geschäftsstellen sollen zum Jahresende komplett geschlossen und zwei in Selbstbedienungsfilialen umgewandelt werden. Bereits im vergangenen Jahr gab die Volksbank e. G. Gera-Jena-Rudolstadt bekannt, dass bei rund einem Drittel ihrer Filialen das Personal abgezogen werde und diese zu SB-Geschäftsstellen umfunktioniert werden. Betroffen waren Zweigstellen in allen Regionen, insbesondere im Raum Gera. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellen sich nach Kenntnis der Landesregierung die aktuelle Situation und die zukünftige Entwicklung der Thüringer Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezüglich des Finanzmarkts und des Filialnetzes dar? 2. Welche Geschäftsstellen von Kreissparkassen und von Genossenschaftsbanken in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren geschlossen und sollen im nächsten Jahr geschlossen werden? 3. Wie bewertet die Landesregierung den gesetzlichen Auftrag der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in Bezug auf die aktuelle Situation sowie die zukünftige Entwicklung in Thüringen, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung mit Finanzdienstleistungen im Interesse ihrer Kunden? 4. Inwieweit kann und wird die Landesregierung konkret helfen, Einfluss auf die Entwicklung nehmen und die Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Erfüllung ihrer umfänglichen Aufgaben unterstützen, insbesondere in Bezug auf das Thüringer Sparkassengesetz?
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Frau Ministerin Taubert, bitte. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck möchte ich wie folgt antworten: Ich kann gut verstehen, dass Kundinnen und Kunden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Schließung von Geschäftsstellen in ihrer Nähe als Verlust wahrnehmen. Das trifft insbesondere ältere Menschen, weil für sie die Nutzung des Onlinebankings oder der Banking-App noch nicht die Regel ist. Der Sorge dieser Menschen müssen sich die in kommunaler Trägerschaft stehenden Sparkassen annehmen. Die Entscheidung über die Errichtung und Schließung von Sparkassengeschäftsstellen ist Aufgabe der Organe der jeweiligen Sparkasse. Diese und weitere grundsätzliche Ausführungen zum Sparkassenwesen waren bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Anfragen. Ich verweise beispielhaft auf die Kleine Anfrage 143 in dieser Legislaturperiode und die Kleine Anfrage 3306 des Abgeordneten Kowalleck in der 6. Legislaturperiode. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass Genossenschaftsbanken privatrechtliche Kreditinstitute sind. Die Landesregierung ist hierfür nicht zuständig. Mangels eigener Erkenntnisse können Ihre Fragen von der Landesregierung daher auch nicht beantwortet werden. Dies vorausgeschickt, zu Ihren aktuellen Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1: Soweit Sie von der Finanzmarksituation der Thüringer Sparkassen sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie die geschäftliche Entwicklung der Sparkassen meinen. Hierzu hat der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen in einer Presseinformation vom 14. September 2020 ausgeführt, dass zwar wegen der Corona-Pandemie mit sinkenden Betriebsergebnissen zu rechnen sei, die Sparkassen haben sich aber in dieser gesamtwirtschaftlich schwierigen Zeit als wichtiger Stabilisator ihrer Kunden bewährt. Der Landesregierung liegen hierzu keine abweichenden Informationen vor. Zum Filialnetz: Die Struktur und Entwicklung des Filialnetzes ist grundsätzlich eine unternehmerische Entscheidung der Sparkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, die nicht der Sparkassenaufsicht unterliegt. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erhebungen vor. Im Übrigen unterliegt die unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Sparkasse und nicht der Sparkassenaufsicht. Das ist also auch nicht anzuzeigen. Zu Frage 3: Die Landesregierung befürwortet weiterhin die bestehende Rechtslage, wonach der Betrieb einer Sparkasse eine freiwillige Aufgabe ihrer Träger zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks ist. Der Betrieb einer Sparkasse, mithin eines Kreditinstituts durch einen öffentlichen Träger kann weder Selbstzweck sein noch aus Renditegründen erfolgen, sondern ist nur zwecks Erfüllung des öffentlichen Auftrags gerechtfertigt. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 6/835 vom 29. Januar 2016 in Drucksache 6/1838. Von einer darüber hinausgehenden Bewertung wird auch vor dem Hintergrund der Selbstverwaltung der Thüringer Sparkassen abgesehen. Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt, ist der Betrieb der Sparkassen keine staatliche Aufgabe, sondern eine ihrer kommunalen Träger. Auch vor dem Hintergrund der Selbstverwaltung der Thüringer Sparkassen wird daher von einer Einflussnahme auf die Entwicklung des Filialnetzes abgesehen. Als Rechtsaufsicht wäre das Finanzministerium darüber hinaus auch nicht befugt, Vorgaben zum Filialnetz zu machen. Ein Ruf nach staatlicher Lenkung der Geschäftspolitik würde den Eindruck erwecken, dass man den Sparkassen und deren Selbstverwaltung kein Vertrauen mehr entgegenbrächte. Das Thüringer Sparkassengesetz wurde bereits im letzten Jahr mit dem Ziel einer Deregulierung und Stärkung der Selbstverwaltung geändert. Weiteren Änderungsbedarf an dem Gesetz sieht die Landesregierung derzeit nicht. Auch vonseiten der Thüringer Sparkassen, ihrer Träger oder des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen sind seitdem keine weiteren Änderungsbedürfnisse an die Landesregierung herangetragen worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich hatte in der Einleitung die Sparkassenverordnung erwähnt, Sie sind jetzt auch noch einmal auf die Gesetzlichkeiten und den Änderungsbedarf eingegangen. Inwieweit sieht denn die Landesregierung in dieser Legislatur einen Änderungsbedarf an der Sparkassenverordnung bzw. an dem Sparkassengesetz? Ich habe es gerade gesagt: Es gibt momentan keine Änderungsbedürfnisse. Wir sprechen uns eng sowohl mit den Trägern der Sparkasse als auch mit dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen ab und haben im letzten Jahr, wie gesagt, erst geändert und deswegen sehen wir da jetzt nichts weiter vor. Ich will auch sagen: Wenn ich jetzt in die Runde schaue, die meisten von Ihnen haben Onlinebanking, wir haben Niedrigzinsen, wir bezahlen oft nicht mehr bar; das heißt, die Sparkassen haben natürlich Geschäftsfelder, die sie früher hatten, jetzt in der Form nicht mehr, und deswegen ist es so, dass sie aus geschäftspolitischen Erwägungen auch das Filialnetz schon seit vielen Jahren im Blick haben, ob sich das rentiert oder nicht. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, ich würde jetzt Frau Schweinsburg nicht vorschreiben wollen als meiner Landrätin, was sie da im Sparkassenbereich machen sollte, also ich jetzt als Kreistagsmitglied, Herr Tischner. Also wir haben da keine Änderungswünsche.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 7/1961. Bitte.
Corona-Hilfen für Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen Nach aktuellem Stand können die gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder nach § 19 des Achten Buches Sozialgesetzbuch derzeit nicht von den Corona-Soforthilfen des Landes profitieren. Die Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Nothilfen im Jugendhilfebereich nach Maßgabe des Thüringer Corona-PandemieHilfefondsgesetzes sieht dies bislang nicht vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einrichtungen nach § 19 SGB VIII mit wie vielen Plätzen gibt es in Thüringen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in den Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen insgesamt tätig (bitte die Anzahl der Plätze und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln nach Einrichtung)? 2. Aus welchen Gründen sollen diese Jugendhilfeeinrichtungen nicht von den Soforthilfen des Landes profitieren? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Trägern der Mutter/Väter-Kind-Einrichtungen notwendige Hilfen zukommen zu lassen, um die durch die Corona-Pandemie entstandenen Mehraufwände zumindest teilweise zu kompensieren?
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen gibt es 49 Einrichtungen mit insgesamt 212 Plätzen für die Mutter- bzw. Väter-Kind-Betreuung. Wir konnten das in der Kürze der Zeit allerdings jetzt nicht im Detail aufschlüsseln. Was ich sagen kann, ist, dass grundsätzlich für jeden Mutter/Vater-Kind-Platz zwischen einer halben und einer dreiviertel Vollbeschäftigteneinheit gestellt werden muss. Zu den Fragen 2 und 3: Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens sieht vor: „Erstattungen von Personalmehrbedarf in Heimen der Erziehungshilfe“. Bei den gemeinsamen Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder handelt es sich aber – und das ist jetzt die Regelungstechnik des SGB VIII – um „Angebote der Erziehung in der Familie“. Das ist also technisch keine „Hilfe zur Erziehung“, sodass von der Rechtslage her bisher in diesen Titel die Einrichtungen der Erziehungshilfe nicht passen. Es ist aber angedacht und wird innerhalb der Landesregierung gerade abgestimmt, die Förderrichtlinie entsprechend zu erweitern, und dann müsste der HuFA auch einer Erweiterung im Wirtschaftsplan zustimmen.
Da Sie mir die Frage 1 aufgrund der Kürze der Zeit – wie Sie sagten – nicht beantworten konnten, könnten Sie das gegebenenfalls schriftlich nachreichen?
Ja, ich habe nur die Auskunft, dass wir das innerhalb einer Woche nicht schaffen. Also wenn wir eine längere Frist bekommen, können wir das noch aufschlüsseln, aber realistisch ist – wenn Sie erlauben –, dass wir dafür ein bisschen länger in Anspruch nehmen, dann gern.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lehmann, Fraktion der SPD, mit der Drucksache 7/2010.
Ausweitung der Ladenöffnung in Thüringen Die Arbeitszeiten im Einzelhandel wurden seit Mitte der 1990er-Jahre kontinuierlich ausgeweitet. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz formuliert mit der Regelung der monatlich zwei freien Samstage und der Festlegung auf einen verkaufsoffenen Sonntag in der Adventszeit Schutzstandards für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel. In den letzten Wochen wurde immer wieder öffentlich über eine Öffnung des Ladenöffnungsgesetzes zulasten der Beschäftigten diskutiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Erarbeitet die Landesregierung eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage im Advent 2020 in Thüringen, und wenn ja, auf wessen Initiative erfolgt die Erarbeitung einer Allgemeinverfügung? 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wird, was soll in dieser Allgemeinverfügung geregelt werden? 3. Welche derzeit bestehenden Vorschriften zum Ladenöffnungsgesetz sollen hier geändert werden? 4. Inwiefern wurde die Perspektive von Beschäftigten und deren Interessen im Rahmen der Überarbeitung berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und Frage 2: Nein, die Landesregierung erarbeitet keine Allgemeinverfügung für eine diesbezügliche Ausnahme. Damit entfällt die Antwort zu Frage 2. Zu Frage 3: Die Landesregierung will keine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Die bestehenden Vorschriften des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kann nur der Landesgesetzgeber, das heißt also das Parlament, ändern. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz enthält keine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Landesregierung zur Zulassung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. Lediglich der § 11 Abs. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt abweichend von den Bestimmungen der §§ 4 bis 10 Ausnahmen im öffentlichen Interesse über den Wirkungskreis von mehr als einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt hinaus bewilligen kann. Bei einer Ausnahmebewilligung im öffentlichen Interesse ist der verfassungsrechtlich verankerte Schutz von Sonn- und Feiertagen zu beachten. Für Ausnahmen im öffentlichen Interesse ist die Wirtschaftsförderung als Zielrichtung nicht maßgeblich. Zu Frage 4: Es hat lediglich Überlegungen für eine Allgemeinverfügung gegeben, mit der die Möglichkeit zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage aus besonderem Anlass durch Rechtsverordnungen der Landkreise und kreisfeien Städte am ersten und zweiten Advent geschaffen werden sollte. Das wären also keine zusätzlichen, weiterhin wären nur vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr möglich gewesen, nur die Eröffnung, dass auch der zweite oder erste Advent jeweils mit genutzt werden könnte. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz sieht eine solche Freigabe nur am ersten oder zweiten Adventssonntag bisher vor. Zur Beachtung der Interessen Betroffener wurden die Gewerkschaft ver.di als Arbeitnehmervertretung sowie die Evangelische und die Katholische Kirche zu den Überlegungen angehört. Die in den vorgetragenen Stellungnahmen geäußerten Bedenken fanden Berücksichtigung, eine Allgemeinverfügung wurde nicht erlassen.
Aus der Antwort zu Frage 4 entnehme ich, dass es aber einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung gegeben hat, auf dessen Basis Stellungnahmen von verschiedenen Institutionen abgefragt wurden. Richtig?
Es gab die Nachfrage, ob eine zusätzliche Öffnung am Sonntag möglich wäre, am ersten oder zweiten Adventssonntag. Ob das in Form einer Allgemeinverfügung, eines Entwurfs gewesen ist oder die Frage an sich, das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten.
Es gab verschiedene Anfragen sowohl von Verbänden als auch vonseiten des Einzelhandels, ob es möglich wäre, in der zweiten Jahreshälfte die ausgefallenen anlassbezogenen Öffnungszeiten am Sonntag nachholen zu können. Das war grundsätzlich natürlich möglich. Wichtig ist, dass nur dann diese Sonntagsöffnungszeiten gestattet sind, wenn es dazu einen Anlass gibt. Da sich nun die Zeit auf die drei Monate nach dem Sommer mehr oder weniger konzentriert hat, war die Frage, ob man eventuell die Möglichkeit der Weihnachtsmärkte, die stattfinden und die ein Anlass wären, in diese Überlegungen mit einbeziehen könnte. Bisher ist nur ein Adventssonntag zur Öffnung möglich gewesen. Das war sozusagen die Nachfrage, die wir gestellt haben. Aber ich will noch mal sagen, es ging nicht darum, einen zusätzlichen verkaufsfreien Sonntag zu ermöglichen, es ging auch nicht darum, anlasslos einen Adventssonntagsverkauf zu ermöglichen, sondern nur die Möglichkeit, statt nur an einem Adventssonntag auch an einem zweiten Adventssonntag das zu eröffnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/2020.
Danke, Herr Präsident. Verletzte Polizeivollzugsbeamte 2020 2019 wurden 180 Thüringer Polizeivollzugsbeamte im Einsatz verletzt. Auch in diesem Jahr wurden wieder viele Beamte im Einsatz verletzt. Etliche Fälle wurden in den Medien dokumentiert, zum Beispiel: Im Juni wurden in Apolda die Beine eines Beamten mit einem Auto überrollt. Bei einer Streitschlichtung in Heiligenstadt wurde ein Beamter verletzt. In Neustadt an der Orla biss ein 32-Jähriger im Drogenrausch einen Polizeibeamten in den Finger. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden 2020 bislang im Einsatz verletzt (bitte gliedern nach Art und Schwere der Verletzung; Geschlecht der Opfer)? 2. Wie viele Polizeivollzugsbeamte wurden 2020 bei geschlossenen Einsätzen verletzt (bitte gliedern nach Art und Schwere der Verletzung; Geschlecht der Opfer)? 3. Wie hoch war jeweils die Aufklärungsquote? 4. Wie viele Fälle davon sind politisch motivierter Kriminalität (PMK) zuzuordnen (bitte gliedern nach PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische Ideologie-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -nicht zuzuordnen-)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Recherche zu dieser Frage berücksichtigte Verletzungen, welche sich die Beamtinnen und Beamten im Zuge des Einsatzgeschehens zuzogen und die zugleich formal als Dienstunfall mit einer Vorstellung bei einem Arzt aufgenommen wurden. Demnach wurden insgesamt 138 Polizeivollzugsbeamte verletzt. Es handelt sich dabei um 137 physische Verletzungen sowie um eine psychische Verletzung. Betroffen waren hierbei 21 Polizeibeamtinnen und 117 Polizeibeamte. Informationen zur jeweiligen Schwere der Verletzung liegen leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Diese werden gerade aktuell ausgewertet und können Ihnen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 2: Die Recherche wurde analog zu Frage 1 durchgeführt und um das Attribut „geschlossener Einsatz“ ergänzt. Nach diesen Kriterien wurden eine Beamtin und fünf Beamte physisch verletzt. Frage 3 und Frage 4 würde ich gemeinsam beantworten: Die Ermittlung der Anzahl der diesbezüglichen Ermittlungsverfahren sowie die dazugehörige Aufklärungsquote und die etwaige Einstufung als politisch motivierte Kriminalität erfordern eine manuelle Recherche und Auswertung. Dies war leider in dem zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum noch nicht möglich. Ich kann Ihnen diese, soweit sie vorliegen, unverzüglich zur Verfügung stellen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, es gibt eine Nachfrage. Besten Dank, Herr Minister. Sie hatten einleitend gesagt, Verletzung im Einsatz, Dienstunfall plus Arztbesuch, das waren die Kriterien. Deswegen meine Frage: Die Vergleichszahl in meinem Vortext von 180 – waren das da seinerzeit die gleichen Kriterien, die angelegt wurden oder sind die Kriterien in der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage unterschiedlich zu 2019?
Na, ich gehe mal davon aus, dass das jetzt das aktuelle Datum ist, ich kann Ihnen den genauen Stichtag nicht nennen. Ich gehe davon aus, dass es das ist, was wir zum heutigen Tag wissen.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Herrn Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, in der Drucksache 7/2025.
Planungsvorlauf für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gesichert? Um für Projekte des Bundesverkehrswegeplans Baurecht zu schaffen und schnellstmöglich Ausschreibungsreife erreichen zu können, muss ein Planungsvorlauf zur zügigen Umsetzung dieser bedeutsamen Verkehrsprojekte erhalten und weiter ausgebaut werden. Bereits im Jahr 2016 hat die Fraktion der CDU in Drucksache 6/2002 deshalb gefordert, die personellen Voraussetzungen in der Straßenbauverwaltung zu sichern und zu schaffen, um alle im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans vorgesehenen Projekte zügig umsetzen zu können und dazu nötigenfalls auch externe Planungsressourcen zu nutzen. Der Antrag wurde abgelehnt. Den Antragsteller interessiert der aktuelle Stand der Thüringer Verkehrsprojekte und ein gegebenenfalls entstandener Zeitverzug beim Baubeginn. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Projekte des aktuellen Bundesverkehrswegeplans befinden sich derzeit im Bau? 2. Bei welchen Projekten bleibt ein in 2020 vorgesehener Baubeginn hinter dem Zeitplan zurück und warum? 3. Gibt es bei der Umsetzung von Projekten an Bundesfernstraßen, Bundesstraßen oder anderen Infrastrukturmaßnahmen Probleme dergestalt, dass diese Projekte trotz Mittelbereitstellung des Bundes nicht begonnen werden, weil die Landesbauverwaltung Planungsleistungen nicht rechtzeitig bzw. nicht vollständig erfüllen konnte? 4. Um welche Projekte handelt es sich, welcher Verzug tritt ein und wie wirkt die Landesregierung dem entgegen?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Bau befinden sich derzeit die nachfolgend genannten Vorhaben des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen: die B88 Ortsumgehung Zeutsch, die B88 Ortsumgehung Rothenstein, die B243 Ortsumgehung Mackenrode, die B243 Ortsumgehung Günzerode, die B243 Ortsumgehung Holbach und die B247 Ortsumgehung Kallmerode. Zu Frage 2: Es gibt keine Vorhaben, die in den Straßenbauplan 2020 des Bundes eingestellt und nicht begonnen worden sind. Zu Frage 3: Es gibt keine Vorhaben, für die der Bund im Straßenbauplan Mittel eingeplant hat, die aber nicht begonnen werden können. Damit erübrigt sich auch die Antwort auf die Frage 4.
Vielen Dank. Nachfragen gibt es keine. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Baum, Fraktion der FDP, in der Drucksache 7/2034.
Seit Jahresbeginn stehen allen Lehrerinnen und Lehrern dienstliche E-Mail-Adressen zur Verfügung. Diese können einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines modernen Arbeitsumfeldes an Schulen leisten und folgen dem, was anderweitig in der Arbeitswelt bereits üblich ist. Sie sollen unter anderem den Schutz sensibler Daten in der Kommunikation zwischen Lehrkräften, Klassen und Eltern sicherstellen. Bei der Erstellung der E-Mail-Adressen im Format wurden und werden personenbezogene Daten der Lehrerinnen und Lehrer verwendet. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welcher Quelle stammen die Daten, mit denen die E-Mail-Adressen im oben genannten Format erstellt werden? 2. In welcher Form geben die Lehrkräfte ihre Einwilligung zur Nutzung der entsprechenden Daten für die Erstellung der E-Mail-Adresse und inwiefern können sie nachträglich Einfluss auf die verwendeten Daten nehmen? 3. Inwieweit haben die jeweiligen Lehrkräfte ein Mitspracherecht bzw. sind an der Erstellung der EMail-Adresse beteiligt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Erstellung und Verwendung der E-Mail-Adressen mit Blick auf die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Rechte und Pflichten der verantwortlichen Stellen, insbesondere die Informationspflicht nach Artikel 14 DSGVO, gegenüber den betroffenen Lehrkräften?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. – Da ich keinen Vertreter der Landesregierung zu dieser Frage erkennen kann, stellen wir die Antwort zurück und verfahren weiter mit der nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die Mündliche Anfrage von Abgeordnetem Kemmerich, Fraktion der FDP, in Drucksache 7/2036.
Sonntagsöffnungsmöglichkeiten im Advent ohne Weihnachtsmarkt Laut Medienberichten vom 1. November 2020 ist der Weihnachtsmarkt in Erfurt abgesagt worden. Das bedeutet, dass nach § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz keine Sonntagsöffnungen im Advent möglich sind. Das stellt die durch die Corona-Krise angeschlagenen Einzelhändler vor weitere Herausforderungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung Sonderregelungen für die Adventszeit zu erlassen, sodass Einzelhändler an Adventssonntagen öffnen können und falls ja, wie ist der Zeitplan hierfür? 2. In welchen Thüringer Städten findet laut Kenntnis der Landesregierung regelmäßig in der Adventszeit ein verkaufsoffener Sonntag statt? 3. Liegen der Landesregierung Anfragen von Bürgermeistern/Dezernenten zu Sonderregelungen vor, und wenn ja, bitte aufführen nach Stadt und Zeitpunkt der Anfrage? 4. Welche Städte haben im Jahr 2020 bereits verkaufsoffene Sonntage durchgeführt (bitte auflisten nach Stadt und Datum)?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Nein, die Landesregierung plant keine diesbezügliche Ausnahme. Zu Frage 2: Eine vollständige Übersicht können wir Ihnen derzeit nicht geben, dazu müssten wir erst alle Landkreise und kreisfreien Städte abfragen. Das dauert mindestens drei Wochen. Wir können aber auf Zahlen von 2017 zumindest zurückgreifen und für 2017 kann man davon ausgehen, dass in schätzungsweise 50 Städten oder Gemeinden ein verkaufsoffener Sonntag am ersten oder zweiten Advent stattfand, darunter beispielsweise in allen kreisfreien Städten. Um welche Städte es sich konkret handelt, ist der Landesregierung nicht bekannt, da die Entscheidung bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten liegt. Zu Frage 3: Dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie liegen keine entsprechenden Anfragen von Bürgermeistern vor. Das Anliegen war vielmehr vom Handel und den Industrie- und Handelskammern an die Landesregierung herangetragen worden. Zu Frage 4 – welche Städte haben im Jahr 2020 bereits verkaufsoffene Sonntage durchgeführt? –: Nach Stand September 2020 hat es insgesamt 70 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage gegeben bzw. sind noch geplant. Aufgrund der Absage von Märkten und Veranstaltungen kann zurzeit keine genaue Angabe gemacht werden, wie viele verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bis Jahresende tatsächlich durchgeführt werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine erste Nachfrage wäre: Ein prominenter Vertreter der Landesregierung, nämlich Herr Ministerpräsident selbst, hat sich im Sommerinterview offen dafür gezeigt, Adventsöffnungen ohne besonderen Anlass zuzulassen. Wie kommt es zur abweichenden Haltung der Landesregierung zum heutigen Zeitpunkt?
Meines Erachtens ging es nicht darum, anlasslose Sonntagsöffnungen zuzulassen, da das nach Gesetz gar nicht möglich ist. Es gab die Überlegung, dies an einem zweiten Adventssonntag zu ermöglichen, aber im Rahmen der vier verkaufsoffenen Sonntage, die im Jahr möglich sind. Das hat aber – wie ich schon berichtet habe –, sowohl bezüglich der Stellungnahmen als auch der nicht stattfindenden Weihnachtsmärkte dann keine Berücksichtigung mehr gefunden.
Zweite Frage, Frau Ministerin: Wie bewerten Sie das durchaus vitale Interesse der Einzelhändler, nicht nur bedingt durch die Corona-Krise, sondern auch gegen die Konkurrenz im Internet, des OnlineHandels hier Möglichkeiten zu haben, an eben einem solchen Sonntag zu öffnen? Es ist ja immer noch keine Pflicht zur Öffnung, sondern nur die Möglichkeit.
Ich glaube, dass Sonntagsöffnungszeiten bzw. wenn am Sonntag geöffnet werden kann, niemals mit dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Interesses geöffnet wird, sondern weil Anlässe stattfinden wie beispielsweise Weihnachtsmärkte und die Idee gewesen ist, dass durch die Entzerrung von Besucherströmen die Sonntagsöffnung an der Stelle möglich gewesen wäre. Ansonsten muss man, glaube ich, Einzelhändler anders unterstützen, um die Belastungen der letzten Monate tatsächlich auch aufarbeiten zu können, das heißt, das sind die Fragen, wie Innenstädte wieder mobilisiert werden können, wie Einzelhändler wegen der Verluste, die es gegeben hat, durch entsprechende Förderprogramme, die es gegeben hat, unterstützt werden können und wie insgesamt die Frage der Digitalisierung im Einzelhandel mehr auf den Weg gebracht werden muss. Das sind aber Themen, die jetzt gar nicht coronabedingt eine Rolle spielen, sondern die insgesamt auch für die Landesregierung von Bedeutung sind und wofür sich der Wirtschaftsminister auch an der Stelle mit eingesetzt hat.
Vielen Dank. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses kann ich nicht erkennen. Somit würden wir an dieser Stelle noch mal zurückkommen auf die Antwort der Landesregierung zur Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Baum, Fraktion der FDP. Es antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, erst einmal Entschuldigung für diese Verzögerung. Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Generierung der dienstlichen EMail-Adressen für Lehrkräfte erfolgt aus dem Personalverwaltungsprogramm unseres Ministeriums, das heißt PERSOS. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam. Eine Einwilligung der Lehrkräfte ist nicht erforderlich, denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich. Nach aktueller Rechtsprechung steht diese dienstliche E-MailAdresse auch im Einklang mit den Interessen der Lehrkräfte. Der Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich unseres Ministeriums wurde vor Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen auch umfänglich einbezogen. Zu Frage 4: Die Namensbestandteile werden nicht bei den betroffenen Lehrkräften erhoben. Das heißt, grundsätzlich besteht eine Informationspflicht, allerdings gibt es von diesem Grundsatz in der Datenschutz-Grundverordnung Ausnahmen. Unter anderem besteht dann keine Informationspflicht, wenn die betroffene Person bereits über diese Information verfügt, nämlich die Information, dass ihre Daten verarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Lehrkräfte mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 vollumfänglich über die Einführung der dienstlichen E-Mail-Accounts informiert. Eine Einzelinformation haben wir zur Vermeidung bürokratischer Belastungen der Lehrkräfte und auch unseres Hauses nicht vorgesehen.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Sie haben jetzt ausgeführt, dass es für die dienstlichen Belange notwendig ist, diese Daten zu erfassen, es geht um Vornamen und Nachnamen.
Nun wissen wir, dass Lehrer immer ein bisschen vorsichtig sind, wenn es darum geht, die Vornamen zu verwenden. Ich habe aber einen ganz konkreten Fall, wo es darum geht, dass Vorname und zweiter Vorname, die weder auf dem Arbeitsvertrag noch im Personaldatenverwaltungsprogramm eigentlich verwendet werden müssten, in diese E-Mail-Adresse eingeflossen sind. Ich frage Sie: Wie bewerten Sie das als Landesregierung?
Das kann ich jetzt so schnell nicht bewerten, weil ich zu diesem Einzelfall nichts weiß und weil ich auch nicht weiß, nach welchen Automatismen diese E-Mail-Adressen generiert werden. Ob es normal ist, zwei Vornamen zu benutzen oder nur den ersten, dazu müsste ich mich noch mal erkundigen, auch nach diesem Einzelvorgang.
Nicht im Einzelfall, sondern die Generierung dieser Adressen ist mit dem Hauptpersonalrat abgesprochen und entspricht den allgemeinen Regeln. Aber im Einzelfall gibt es keine Zustimmung der jeweils einzelnen, individuell betroffenen Personen – ja.
Frau Staatssekretärin, warum ist es nicht möglich, Funktions-E-Mail-Adressen zu vergeben, wie Schulleitung oder ähnliche Dinge?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Oder
Lehrer!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Hochqualifiziert, wunderbar. Danke, Herr Dittes. Das spricht für Sie.
Ich würde mich lieber noch mal rückversichern, bevor ich Ihnen das definitiv beantworte. Aber nach meinem Kenntnisstand gibt es Funktionspostfächer schon, also es gibt „Schulleitung der Schule sowieso“. Das ist jetzt das, was ich im Kopf habe, aber das sichere ich noch mal ab und beantworte Ihnen das dann noch mal definitiv schriftlich, dass ich mich da jetzt an dieser Stelle nicht irre.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 7/2048 gestellt wird. Frau Abgeordnete Wahl.
Danke, Herr Präsident. Radverkehrsinfrastruktur in Thüringen – nachgefragt In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/1052 zur Radverkehrsinfrastruktur in Thüringen mit der Drucksachennummer 7/1912 legt diese dar, dass die Investitionen im Jahr 2019 gegenüber dem Jahr 2018 von über 18 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro zurückgegangen sind. Im Gegensatz dazu sieht das Radverkehrskonzept des Freistaats vor, dass die Investitionen zur Erreichung der Ziele weiter steigen, mindestens jedoch auf dem Niveau des Jahres 2018 bleiben sollen. Angesichts des mit 7 statt 6 Prozent nur marginal gestiegenen Radverkehrsanteils seit dem Jahr 2008 scheint statt einer Absenkung eine weitere Erhöhung der Mittel notwendig, um das Ziel von 15 Prozent im Jahr 2030 zu erreichen. Eine sichere Radinfrastruktur ist auch unter dem Aspekt Verkehrssicherheit sehr wichtig. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist der Radverkehrsanteil am Modal Split in Nordthüringen von 8 Prozent im Jahr 2008 auf 3 Prozent im Jahr 2017 gefallen? 2. Wie viele Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrenden ereigneten sich bisher im Jahr 2020, wie viele ereigneten sich davon auf Strecken ohne Radweg und wie viele endeten tödlich? 3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Investitionen in den Radverkehr das für die Erreichung der Steigerung des Radverkehrsanteils bis zum Jahr 2030 notwendige Niveau erreichen? 4. Welche personelle Ausstattung steht im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und im Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr für die Bereiche Straßenneubau, -umbau, -unterhaltung und -erhaltung zur Verfügung? Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß der Beantwortung der Frage 1 aus der Drucksache 7/1912 basiert die Ausweisung der Veränderung des Modal Split für den Radverkehr auf der Studie „Mobilität in Deutschland“ der Jahre 2008 und 2017. Die Untersuchungen wurden vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Ergebnis liegt für Thüringen eine allgemeine Dokumentation zur Methodik vor. Die Untersuchungsergebnisse sind in verschiedenen Tabellenbänden dargelegt. Auf der Basis der vorliegenden Dokumentation kann die Thüringer Straßenbauverwaltung die Ursache des Rückgangs des Modal Split für den Radverkehr in der Region Nordthüringen nicht klären. Dies würde eine umfassende Analyse der Urdaten erfordern, die sowohl aufgrund der Art und des Umfangs als auch der Vorgaben zum Datenschutz ausschließlich durch das bearbeitende Büro erfolgen kann. Zu Frage 2: Für das Jahr 2020 wurden bis zum 09.11.2020 in Thüringen 1.536 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern polizeilich erfasst. Hierin sind auch Pedelecnutzer enthalten. Dabei wurden 58 Prozent der Verkehrsunfälle durch die Radfahrerinnen und Radfahrer selbst verursacht. Aus der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik geht nicht hervor, ob sich im Bereich des Unfallortes ein Radweg befand, sofern dieser nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unfall stand. Ein Bezug zu Radwegen, kombinierten Fuß- und Radwegen oder Radfahrstreifen ist der Statistik bei 29 Verkehrsunfällen zu entnehmen. Von der Gesamtzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrerinnen und Radfahrern ereigneten sich in diesem Jahr bisher acht Verkehrsunfälle, bei denen acht Menschen tödlich verletzt wurden, davon sieben Radfahrerinnen und Radfahrer. Zu Frage 3: Um sicherzustellen, dass die Investitionen in den Radverkehr das für die Erreichung der Steigerung des Radverkehrsanteils bis zum Jahr 2030 notwendige Niveau erreichen, sind gemeinsame Anstrengungen von Land und Kommunen erforderlich. Hierbei ist zu bedenken, dass das größte Potenzial für die Verbesserung der Radverkehrsbedingungen in den Kommunen liegt, weil sich die Infrastruktur für den Radverkehr überwiegend in kommunaler Hand befindet. Radwege parallel zu Bundes- und Landesstraßen ergänzen das Radverkehrsnetz der Kommunen und können helfen, wichtige Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Deshalb ist es wichtig, dass einerseits die Kommunen stärker an die Radverkehrsinfrastruktur investieren und andererseits das Land den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen sowie die Förderung von kommunalen Radverkehrsanlagen verstärkt. Dafür wird es als erforderlich erachtet, dass die Mittel für Personal und Investitionen beim Land und bei den Kommunen dauerhaft und verlässlich angehoben werden. Positiv zu vermerken ist, dass der Bund aus Mitteln des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für Investitionen in den Alltagsradverkehr auflegt. Aus diesem Sonderprogramm wird Thüringen bis 2023 voraussichtlich knapp 20 Millionen Euro als Finanzhilfen erhalten. Diese Mittel sollen überwiegend für die Förderung von kommunalen Radverkehrsprojekten verwendet werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Radwege an Landesstraßen zu finanzieren. Für den Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland wird der Bund bis 2023 ebenfalls Mittel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung stellen. In Thüringen kann für die Radrouten D4 und D11 sowie den Iron Curtain Trail eine Förderung beantragt werden. Zu Frage 4: Im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft stehen für die Aufgaben Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und Verwaltung der Bundesfern- und Landesstraßen, Straßenrecht, Bedarfsplanung für die Bundesfernund Landesstraßen, Radverkehrsangelegenheiten sowie Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur insgesamt neun Personalstellen zur Verfügung. Davon ist eine Stelle derzeit unbesetzt. Die personelle Ausstattung im Landesamt für Bau und Verkehr umfasst für die Bereiche Neubau, Umbau, Unterhaltung und Erhaltung von Bundes- und Landesstraßen einschließlich Radwegen an Bundes- und Landesstraßen insgesamt 318 Personalstellen. Davon sind 43 Stellen zurzeit nicht besetzt. In den Angaben des Landesamts für Bau und Verkehr ist die Leitungsebene nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten ist der Aufgabenbereich Bundesautobahn, da dieser zum 01.01.2021 zur Autobahn GmbH des Bundes bzw. dem Fernstraßenbundesamt wechselt. Vielen Dank.
Eine Frage hätte ich zur Beantwortung von Nummer 1: Dieser Rückgang um 5 Prozent – wenn man davon ausgeht, dass da nicht irgendwie eine statistisch andere Erhebung oder irgendwas dahintersteht, dann müsste das schon äußere Gründe haben. Deswegen möchte ich die Landesregierung gern fragen, ob sie Anhaltspunkte hat, ob zum Beispiel größere Verkehrsumbaumaßnahmen, mehr Autos auf den Straßen, irgendwelche äußeren Umstände dafür einen Grund darstellen.
Das habe ich versucht darzulegen. An sich nicht. Die Frage ist tatsächlich – das würde ich noch mal mitnehmen und prüfen lassen –, ob wir mit dem Büro noch mal Kontakt aufnehmen, um das im Detail dann wirklich auch zu eruieren. Das mache ich gern.
Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, ich rufe hierzu Herrn Abgeordneten Kellner, Fraktion der CDU, mit Drucksache 7/2049 auf. Herr Abgeordneter.
Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ durch die Museen Mit Stand vom 30. September 2020 sind bislang aus dem Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefonds“ als Zuschüsse an Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute zur Kompensation von Einnahmeausfällen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie lediglich 97.189,32 Euro von den insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellten Mittel abgeflossen. Zudem wurden bis zu diesem Zeitpunkt von den insgesamt gestellten 19 Anträgen nur fünf bewilligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Bis zu welchem Zeitpunkt können Anträge gestellt werden? 2. Welche Museen, Museumsverbände und Kunstinstitute haben Anträge in welcher Höhe im Rahmen des Sondervermögens (Titel 685 04) bei der Thüringer Staatskanzlei gestellt? 3. Welche Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? 4. Warum wurden bislang so wenig Mittel abgerufen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Abgeordneter Kellner, zu Frage 1: Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung für Einnahmeausfälle vom 18. März bis 17. September 2020 waren bis zum 31. August dieses Jahres zu stellen. Für Folgeanträge für Einnahmeausfälle bis zum Jahresende ist die Frist der 15. November 2020. Zu Frage 2: Sie bitten um eine detaillierte Ausführung, deshalb lese ich dies jetzt auch hier vor. Zum Ende der Antragsfrist am 31. August lagen folgende Anträge vor: Museum Leuchtenburg mit einem Volumen von 34.334,78 Euro, das Haus Schulenburg in Gera mit 25.571,03 Euro, das Museum Kloster Veßra mit 42.116,74 Euro, das Museum Schloss Heringen mit 11.006,44 Euro, das Regionalmuseum Bad Frankenhausen mit 55.777,12 Euro, das Lutherhaus in Eisenach mit 137.107,37 Euro, das Bachhaus in Eisenach mit 68.117,35 Euro, das Museum642 in Pößneck mit 50.077,86 Euro, das Schloss- und Residenzmuseum Altenburg mit 79.253,04 Euro, das Rudolstädter Schillerhaus mit 5.450 Euro, das Freilichtmuseum Hohenfelden mit 41.014,48 Euro, das Keramikmuseum in Bürgel mit 10.982,62 Euro, die Osterburg in Weida mit 30.717,39 Euro, die Wilhelmsburg Schmalkalden mit 49.588,94 Euro, das Technische Museum „Neue Hütte“ in Schmalkalden mit 10.059,84 Euro, das Besucherbergwerk Finstertal mit 21.922,08 Euro, das Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg mit 7.710,68 Euro, die Heidecksburg in Rudolstadt mit 328.575,00 Euro, die Point-Alpha-Gedenkstätte mit 50.250,54 Euro. Derzeit treffen Anträge für den Zeitraum bis Jahresende noch ein. Zu Frage 3: Folgende Museumsanträge wurden abgelehnt: vom Regionalmuseum Bad Frankenhausen, vom Bachhaus Eisenach, von der Osterburg in Weida, vom Schloss Wilhelmsburg, vom Technischen Museum „Neue Hütte“ Schmalkalden, vom Besucherbergwerk Finstertal Schmalkalden und vom Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg. Jetzt haben Sie auch gefragt, warum diese Ablehnungen erfolgt sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Antragsteller die im Jahresplan vorgesehenen Zuwendungen der Museumsträger in den Berechnungen nicht hinreichend berücksichtigt hatten und mithin die Liquiditätsengpässe geringer ausfielen. Aus gleichem Grund wurden auch teilweise geringere Zuschüsse als beantragt ausgereicht. Zurückgezogen wurde der Antrag vom Museum Schloss Heringen. Noch in Bearbeitung sind wegen fehlender oder nicht eindeutiger Unterlagen die Anträge vom Haus Schulenburg in Gera und dem Schillerhaus in Rudolstadt. Sie haben dann die Frage gestellt, warum bislang so wenig Mittel abgerufen wurden – das ist Ihre Frage 4. Für die Gewährung der Billigkeitsleistung waren – das wissen Sie, weil das im Ausschuss mehrfach aufgerufen worden ist – alle verfügbaren Einnahmen, zum Beispiel Zuwendungen, andere Fördermittel, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld, zu berücksichtigen. Die wiederum haben dazu beigetragen, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedener Museen gemindert worden sind. Darüber hinaus sind Kostenminimierungen durch Absage oder Verschiebung von Ausstellungsvorhaben und anderen Projekten erfolgt, sodass sich auch hier der Bedarf anders dargestellt hat als ursprünglich angenommen. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, dass wir im Sommer ein fast normales Leben geführt haben, das heißt also, dass die Vielzahl inländischer Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher, die insbesondere auch unsere Kultureinrichtungen besucht haben, in den Sommermonaten dazu beigetragen hat, dass Verluste aus dem Frühjahr, die eben in die Zukunft fortgerechnet wurden, spürbar minimiert werden konnten. Insofern sind größere Defizite bei Museen nur dort aufgetreten, wo üblicherweise Busgruppen und internationale Besucherinnen und Besucher den überwiegenden Teil des Publikums ausmachen. Wiederum zu beachten ist, dass vor allem kleinere Museen oft nur einen sehr geringen Anteil ihres Jahresetats aus Eigeneinnahmen generieren und sich hier das Verhältnis zu den beantragten Sachverhalten anders darstellt. Es wird erwartet, dass bis Ende der Frist für Folgeanträge zum 15. November 2020 noch weitere Anträge eingehen. Die werden in ihrer Prognose Ausfälle durch wahrscheinlich nicht stattfindende Adventsveranstaltungen in den Museen berücksichtigen. Es wird uns aber von den Museen angezeigt, dass sie die so quasi auf den letzten Drücker machen wollen, um die Prognosegenauigkeit so hoch wie möglich zu machen. Insofern ist das, was wir aus den Rückmeldungen der Museen bekommen, nichts, was uns überrascht, sondern liegt im Rahmen der sehr intensiven Kommunikation, die wir im Kulturressort mit den Museen traditionell, aber natürlich insbesondere auch in dieser Situation der Pandemie pflegen.
Gibt es Nachfragen zur Antwort der Landesregierung? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage. Ich rufe Herrn Abgeordneten Czuppon, Fraktion der AfD, mit der Drucksache 7/2057 auf.
Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule Bad Köstritz Der Freistaat Thüringen unterhält in Bad Köstritz eine Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Diese bietet unter anderem die Aus- und Fortbildung für Angehörige der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren nach § 12 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung an. Die Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zum Gruppenführer bzw. weitergehender Funktionen wie Zug- und Verbandsführer, für die nach der Anlage 6 zur Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung weder die Gemeinden, Brandschutzverbände, Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, setzt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Regelfall eine Wartezeit von bis zu einem bzw. mehr als einem Jahr voraus. Unter Kapitel 19 Titel 533 02 des Einzelplans 03 des Entwurfs des Landeshaushaltsplans des Freistaats Thüringen für das Jahr 2021 sind Ausgaben in Höhe von 359.900 Euro unter anderem für eine Vergabe von Ausbildungsleistungen der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule an externe Dozenten veranschlagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2019 vorhanden und wie viele davon besetzt? 2. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2020 vorhanden und wie viele davon besetzt? 3. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 1 waren zum 30. Juni 2019 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt? 4. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 2 waren zum 30. Juni 2020 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stichtag 30. Juni 2019 standen von den im Haushaltsplan 2019 für die TLFKS ausgewiesenen 39 Planstellen insgesamt 26 Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung. 22 waren davon zum Stichtag besetzt. Zu Frage 2: Zum Stichtag 30. Juni 2020 standen von den im Haushaltsplan 2020 für die TLFKS ausgewiesenen 39 Planstellen insgesamt 27 Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung. 24 davon waren zum Stichtag besetzt. Zu Frage 3: Zum Stichtag 30. Juni 2019 waren von den 22 Lehrkräften vier arbeitsunfähig erkrankt. Es handelt sich bei zwei Fällen um Kurzzeiterkrankungen. Zu Frage 4: Zum Stichtag 30. Juni 2020 waren von den 24 Lehrkräften fünf arbeitsunfähig erkrankt. Es handelt sich bei drei Fällen um Kurzzeiterkrankungen.
Vielen Dank. Eine Nachfrage hätte ich noch. Können Sie begründen oder wissen Sie, worauf das basiert, dass nicht alle Stellen besetzt sind, dass vier Stellen 2019 und drei Stellen 2020 nicht besetzt waren?
Dass Stellen immer zu 100 Prozent besetzt sind, ist in der Regel unwahrscheinlich – in jeder Organisation. Nichtsdestotrotz ist das Ausbildungsprofil von Lehrkräften bei der Thüringer Landesfeuerwehrschule natürlich ein besonderes, deshalb ist es auch immer eine besondere Herausforderung, am Arbeitsmarkt entsprechende Qualifikationen zu bekommen. Wir sind aber dabei, insbesondere durch eigene Ausbildungsbestrebungen die noch unbesetzten Stellen schnellstmöglich zu besetzen.
Ja, eine hätte ich vielleicht noch. Sicherlich schauen Sie auch über den Tellerrand hinaus, nicht nur nach Thüringen, sondern auch zu anderen Feuerwehrschulen. Haben Sie eine Vorstellung oder wissen Sie, ob dort alle Stellen besetzt sind oder ob das das Gleiche wie in Thüringen ist?
Es ist tatsächlich so, dass ich mir regelmäßig auch bei anderen Landesfeuerwehrschulen ein Bild der Situation verschaffe. Zum Stichtag heute kann ich Ihnen aber bezüglich der Besetzungsquote anderer Landesfeuerwehrschulen keine verlässliche Information geben.
Vielen Dank, Herr Minister. Für den heutigen Tag rufe ich nun die letzte Mündliche Anfrage auf, Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, Drucksache 7/2066.
Vielen Dank, Herr Präsident. Chemieunterricht an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena Wie dem Fragesteller aus persönlichen Gesprächen mit der Elternvertretung bekannt ist, gibt es an der Staatlichen Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena seit geraumer Zeit keine Chemielehrerin beziehungsweise keinen Chemielehrer mehr. Dies führt dazu, dass der Chemieunterricht nicht oder nicht im Umfang, der in der Stundentafel vorgesehen ist, gehalten werden kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrerwochenstunden stehen der Schule im Fach Chemie zur Verfügung und wie hoch ist der Bedarf an Lehrerwochenstunden in diesem Fach? 2. Wie hoch ist der Bedarf an Lehrerwochenstunden an allen weiterführenden Schularten in Jena im Fach Chemie und wie viele Lehrerwochenstunden stehen allen weiterführenden Schulen in diesem Fach zur Verfügung? 3. Welche beamten- und dienstrechtlichen Normen regeln die Abordnungen und Versetzungen von Lehrern und Lehrerinnen, auch schulartübergreifend? 4. Wie viele Lehrer und Lehrerinnen wurden auch schulartübergreifend in Thüringen abgeordnet oder versetzt und wenn nein, warum nicht?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 – Bedarf an der Gemeinschaftsschule „An der Trießnitz“ in Jena: Laut Rahmenstundentafel bekommen die Klassenstufen 7 bis 9 je eine Stunde Chemie. Die Schule führt in diesem Schuljahr keine Klassenstufe 10. Das ergibt bei zwei 7., drei 8. und einer 9. Klasse sechs Lehrerwochenstunden für Chemie. Diese Stunden sind der Schule als Bedarf auch zugewiesen. Zur Frage, wie viele Stunden zur Verfügung stehen: Aktuell stehen zwei Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Das ist eine Lehrkraft, die dorthin abgeordnet wurde. Das ist der Ist-Stand. Der Grund, warum es nur zwei sind: Es gibt da eine unbefristete Ausschreibung für das Fach Chemie, mehrfach ausgeschrieben, konnte nicht besetzt werden. Das heißt, wir haben schlicht für diese Schule für das Fach Chemie in der letzten Zeit niemanden gefunden. Eine Person, die theoretisch zur Verfügung stand, konnte nicht eingestellt werden, weil sie bereits befristet beschäftigt war und erneut wieder nur befristet hätte beschäftigt werden können, sodass wir das Verbot der mehrfachen Befristung hier im Wege stehen haben. Es wird aber zurzeit im Schulamt noch geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, trotzdem hier noch mal zu einer befristeten Einstellung zu kommen. Zu Frage 2 gibt es eine tabellarische Übersicht, die ich lieber schriftlich nachreichen als jetzt hier vorlesen würde. Zu Frage 3: § 4 des Tarifvertrags der Länder regelt die Abordnung, Versetzung und Zuweisung der Tarifbeschäftigten. Für die Beamten gilt das Beamtenstatusgesetz. Das regelt in § 14 die Abordnung, in § 15 die Versetzung und in § 20 die Zuweisung. Frage 4 erfordert umfassende Recherchen und auch schulamtsübergreifende Abstimmungen, die wir in der Kürze der Zeit nicht leisten konnten.
Die Frage ist, wie viel Zeit wir dafür bekommen. Das ist wie bei der Frage von der Kollegin RotheBeinlich vorhin. Das schaffen wir auch nicht in der einen Woche. Da wäre die Frage: Kriegen wir sozusagen die Erlaubnis, dafür auch länger zu brauchen? Dann können wir das auslösen.
Vielen Dank. Mir ist signalisiert worden, dass aus der Mitte des Hauses zur vorherigen Mündlichen Anfrage noch zwei Nachfragen gestellt werden sollten, durch den Abgeordneten Kießling. Ich würde Herrn Minister Maier bitten, diese Nachfragen noch zu beantworten.
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe noch eine Rückfrage, und zwar ging es um die Anfrage „Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz“. Es ging mir da um die besagte Haushaltsstelle: Welche Ausbildungsleistungen werden an welche externen Dozenten unter den angefragten Haushaltstiteln vergeben? Und Frage 2: Wie viele externe Dozenten werden bzw. sollen eingesetzt werden, mit welcher Zielstellung, die den Aufwuchs dieser Haushaltskostenstelle um 224.900 Euro von 2020 auf 2021 rechtfertigen? Der aktuelle Haushaltsentwurf für 2021 ist damit gemeint.
Ist das in Ordnung? Gut. Dann schließe ich an dieser Stelle den ersten Teil der Fragestunde und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 59 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2093 und 60 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2094 gemeinsam auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 59 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes –: Wahlvorschlag Herr Abgeordneter Robert Sesselmann: abgegebene Stimmen 88; gültige Stimmen 88; ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach: abgegebene Stimmen 88; gültige Stimmen 87; ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat auch dieser Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich komme zu Tagesordnungspunkt 60 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes –: Wahl eines Mitglieds der G10Kommission: abgegebene Stimmen 88; gültige Stimmen 88; ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 63 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Björn Höcke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage die Fraktion der AfD: Wird die Wiederholung der Wahl mit den vorgeschlagenen Wahlbewerbern gewünscht?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Vielen Dank. Dann würde ich an dieser Stelle die Tagesordnungspunkte 59 und 60 gemeinsam erneut aufrufen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2093 Vorgeschlagen sind Herr Abgeordneter Robert Sesselmann und Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach. Wird hierzu die Aussprache nochmals gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2094 Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Björn Höcke. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Auch das ist nicht der Fall. Ich weise darauf hin, Sie erhalten nach ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel und ich bitte die Schriftführer, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite im Saal befindlichen Wahlkabinen entstehen. Ich erinnere noch einmal daran, dass Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift nutzen. Ich erläutere auch noch mal kurz die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich frage an dieser Stelle: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Noch nicht? Dann warten wir noch ein bisschen. An dieser Stelle noch einmal die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, das ist der Fall. Somit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, laut Information der Landtagsverwaltung darf in der Zeit zwischen Wahlgang und Verkündung des Ergebnisses keine Unterbrechung der Sitzung erfolgen. Wir warten also jetzt auf das Wahlergebnis. Vielleicht könnten wir in dieser Zeit die Türen etwas zum Lüften öffnen. Meine Damen und Herren, ich gebe die Ergebnisse der Wahlwiederholung bekannt. Tagesordnungspunkt 59 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes –: Herr Abgeordneter Robert Sesselmann: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Herr Abgeordneter Dieter Laudenbach: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 24 Jastimmen, 57 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Auch damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 60 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes –: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 23 Jastimmen, 61 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Björn Höcke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Vereinbarungsgemäß werden die beiden Wahlen in der morgigen Sitzung erneut nach der Mittagspause aufgerufen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/2096 und 7/2097 vor. Das wären die Wahlen gewesen. Wir fahren jetzt fort in der Tagesordnung mit dem TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/1722 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Ja. Frau Abgeordnete Baum.
(Beifall FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir an den Gesetzentwürfen in den letzten drei Stunden alles schön hätten weiterbringen können, aber gut, jetzt konnte der eine, der eine ungültige Stimme abgegeben hat, das wenigstens üben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, vor allem liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Ungleichheit im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung bereinigen. Aktuell sorgt ein Satz dafür, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob ich im Eichsfeldkreis oder im Saale-Holzland-Kreis Abitur mache.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Landkreis
Eichsfeld!) Wobei gerade der Saale-Holzland-Kreis jetzt gerade daran arbeitet, dass das nicht mehr so ist, weil die FDP-Fraktion da einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Worum geht es? Aktuell können die Landkreise und die kreisfreien Städte bzw. die Kommunen, die als Schulträger auch für die Schülerbeförderung zuständig sind, ab der Klassenstufe 11 für diese Beförderung einen Beitrag von den Schülern bzw. den Eltern verlangen. Ich zitiere, wenn Sie erlauben, Herr Präsident, aus dem Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen den § 4: „Ab Klassenstufe 11 der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 genannten Schulen können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.“ Das machen nicht alle Landkreise gleichermaßen so und so entsteht ein ziemlicher Flickenteppich in Thüringen. Im Eichsfeldkreis – das erwähnte ich – zahlen Abiturienten nichts zu ihrem Ticket hinzu. In Saalfeld-Rudolstadt kostet es 45 Euro, in anderen Kreisen dann je nach Ticket die Hälfte. So oder so handelt es sich dabei um Geld, das eine Familie gut gebrauchen kann, um die Kinder durch das Abitur zu bringen. Wenn wir jetzt mal rechnen: Eine Familie mit zwei Kindern in St. Gangloff zum Beispiel, bei der beide Kinder in Hermsdorf die Oberstufe besuchen, könnten wir sie um 420 Euro im Jahr entlasten. Da kann man durchaus die Musikschule mitfinanzieren oder den Jahresbeitrag im Sportverein zum Beispiel. Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass Entscheidungen für eine Schullaufbahn nicht an einem Ticket scheitern dürfen. Deswegen schlagen wir vor, diesen Satz im Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen zu streichen und so dafür zu sorgen,
(Beifall FDP)
dass in allen Landkreisen die gleichen Regeln gelten. Schülerbeförderung sollte bis zum Abitur von Land und Kommunen übernommen werden. Uns ist klar, dass wir das Geld den Landkreisen und den kreisfreien Städten wiedergeben müssen. Die sind zuständig für die Schülerbeförderung und finanzieren das im Rahmen der vorgegebenen Landesgesetze. Wenn wir also eine Einkommensquelle streichen, dann müssen wir das natürlich im Rahmen des Finanzausgleichs auch wieder ausgleichen. Langfristig, dass sei hier bereits erwähnt, setzen wir als Freie Demokraten auf ein Schülermobilitätsbudget, das ein Stückchen weiter geht, das auch den Weg zum Sport oder zur Musikschule mit einbezieht. Im ersten Schritt möchten wir aber diese Änderungen mit Ihnen in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren und beantragen deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss, an den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss. Aufgrund der starken Betroffenheit der Kommunen schlagen wir eine Federführung im Kommunalausschuss vor. Wir möchten, dass Schülerinnen und Schüler überall zu den gleichen Bedingungen zum Abitur kommen können. Deswegen lassen Sie uns hier gemeinsam diese Ungleichbehandlung abschaffen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Baum hat es ja gerade ausgeführt, der Gesetzesvorschlag der FDP sieht also vor, die Schülerbeförderung für alle berechtigten Schülerinnen und Schüler in Thüringen kostenfrei zu stellen, und möchte deshalb den § 4 Abs. 3 des Schulfinanzierungsgesetzes ändern. Bislang sieht das Schulfinanzierungsgesetz vor, dass die kommunalen Schulträger selbst entscheiden, ob sie Schülerinnen der Oberstufe an den Kosten für die Schülerbeförderung beteiligen, und manche tun das ja auch. Die bei den Schulträgern entstehenden Mehrkosten sollen durch erhöhte Zuweisungen des Landes an die Kommunen oder den Kommunalen Finanzausgleich abgedeckt werden. Ich will ganz deutlich sagen, zunächst ist es natürlich positiv, dass wir über die Mobilität von jungen Menschen sprechen, schließlich ist diese gerade für Jugendliche besonders wichtig. Schule, Ausbildung, Studium, Job und Freizeit – häufig sind junge Menschen an allen Tagen der Woche und auch spät am Abend oder auch noch in der Nacht auf Achse. Dazu haben wir in der vergangenen Legislatur das Azubi-Ticket geschaffen, auch wenn es leider in Greiz immer noch nicht eingeführt wurde. Ich will es aber auch gleich vorwegnehmen, wir Grünen haben einen umfassenderen Ansatz als die FDP, wenn wir über die Verbesserung der Mobilität von jungen Menschen in Thüringen sprechen. Daher können und werden wir den Vorschlag so, wie er hier vorliegt, nicht mittragen. Unser Ansatz ist nämlich ein Mobilitätsgesetz, das nicht nur umweltfreundlicher Mobilität den Vorrang einräumt und die Verkehrssicherheit aller Mobilitätsformen fördert. Zentraler Punkt unseres Ansatzes ist eine Mobilitätsgarantie für den ländlichen Raum, die mit günstigen landesweit gültigen Thüringen-Tickets verbunden ist. Und dieses Thüringen-Ticket soll für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe maximal 30 Euro pro Monat, also 1 Euro am Tag kosten, dafür aber im ganzen Land, in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln nutzbar sein. Bei der Schülerbeförderung sollen die Schulträger weiterhin selbst entscheiden, ob sie diese ab Klasse 11 kostenfrei stellen oder nicht. Im Übrigen, ich sagte es ja vorhin schon, haben dies viele Schulträger bereits getan. Es gibt meines Wissens nur noch ganz wenige Landkreise, die überhaupt Beiträge zur Schülerbeförderung in der Oberstufe verlangen. Es stellt sich also auch ein Stück weit die Frage, was mehr drängt. Wir meinen, dass die Frage ist, wie Auszubildende, Schülerinnen, junge Menschen und Freiwilligendienste günstig im ganzen Land unterwegs sein können. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wird sicher nicht einfach, aber wir sind das mit dem Azubi-Ticket angegangen und werden weiter auf einen landesweiten Verkehrsverbund hinarbeiten, der die Einführung eines echten Thüringen-Tickets erleichtert. Begleitet werden muss dies zeitglich mit dem Ausbau der Kapazitäten im Nahverkehr, schließlich nützt uns das beste Ticket nichts, wenn kein Bus fährt. Dafür bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Land und den Kommunen, um die dafür benötigten Investitionen in neue Straßenbahnen und Busse auch zu realisieren. Lassen Sie mich also noch mal zusammenfassen: Das Ziel der Kostenfreiheit für den gesamten Schülerverkehr teilen wir durchaus. Wir meinen jedoch, dass die Kommunen darüber entscheiden müssen, das ist kommunale Selbstverwaltung. Viel wichtiger ist uns, dass wir bei der Mobilitätsförderung klar in den Umweltverbund investieren, das heißt in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, in Radverkehr und Carsharing und vieles mehr. Es braucht bessere Taktzeiten in den Tagesrandzeiten, flächendeckende Rufbusangebote und Bus- und Bahnangebote, vor allem im ländlichen Raum, die mit attraktiven Tickets verbunden werden, so wie wir es mit dem 1-Euro-Ticket für junge Menschen vorschlagen. Danke aber, dass wir die Debatte heute hier führen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Die Kosten für die Schülerbeförderung ab der 11. Klasse sind ein wichtiges Thema und ich begrüße ausdrücklich den hier vorgelegten Gesetzesänderungsantrag. Was wir momentan in Thüringen haben, ist wirklich ein wahrer Flickenteppich, was die Selbstbeteiligung der Eltern an den Fahrkosten ab der Klassenstufe 11 angeht. Sie wiesen ja schon darauf hin, Frau Baum. Im Saale-Holzland-Kreis beträgt der Selbstkostenbeitrag 20 Euro pro Monat, darüber hinausgehende Kosten werden erstattet. Im Saale-Orla-Kreis liegen wir bei 15 Euro, im Landkreis Sömmerda wurde hingegen in diesem Sommer der Selbstkostenbeitrag komplett abgeschafft und das Gleiche gilt auch für den Ilm-Kreis. Dem entsprechenden Antrag im Kreistag hatte im Mai übrigens unsere AfD-Kreistagsfraktion zugestimmt, wo hingegen ihn die FDP und die CDU abgelehnt haben. Es ist für die Eltern nicht schlüssig nachvollziehbar, weswegen je nach Wohnsitz für die Schülerbeförderung ihrer Kinder so unterschiedlich stark in die Tasche gegriffen werden muss. Hier muss endlich eine einheitliche Lösung gefunden werden, da bin ich ganz bei Ihnen, liebe FDP. Ein weiteres Problem im Status quo ist auch der große bürokratische Aufwand für die Eltern, aber auch für die kommunalen Behörden. Auch dies ist in allen Landkreisen unterschiedlich stark ausgeprägt. Meist müssen aber die Kosten für die Fahrkarten zunächst von den Eltern erst mal ausgelegt werden, die Fahrkarten werden dann über das Schuljahr hinweg gesammelt, der Antrag für die Fahrkostenrückerstattung wird dann am Ende des Schuljahrs eingebracht, teilweise muss die besuchte Schule den auch noch gegenzeichnen und erst dann bekommt man von den Behörden sein Geld teilweise wenigstens wieder zurückerstattet. Auch dies ist nicht wirklich zeitgemäß, es kann den Eltern, auch den Behörden viel Arbeit abgenommen werden, wenn der Selbstkostenbeitrag endlich abgeschafft wird.
(Beifall AfD)
Die Praxis hat sich vor allem daran orientiert, dass man früher mal irgendwann der Meinung war, dass Schüler ab 16 Jahren Geld verdienen könnten und damit ein kostentreibender Schulbesuch nicht notwendig sei. Aber die Überlegung zur Erwerbstätigkeit der Schüler ist heutzutage natürlich nicht mehr verständlich. Es ist richtig, dass die Schülerbeförderung bis zur 10. Klasse kostenlos ist, und es wäre genauso richtig, wenn dies auch für die höheren Klassenstufen endlich kostenlos wäre.
(Beifall AfD)
Für viele Eltern ist es viel Geld, wenn zunächst einige Hundert Euro ausgelegt werden müssen, um sie dann am Ende des Schuljahrs erst wieder zurückerstattet zu bekommen, und dann auch nur teilweise. Eine Kostenfreiheit für die Schülerbeförderung für alle wäre da schon ein richtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit. Zum anderen können durch die vollständige Kostenübernahme für alle Schulklassen durch das Land die kommunalen Haushalte über den Sonderlastenausgleich für die Schülerbeförderung auch entsprechend entlastet werden. Gerade derzeit, wo die Kommunen und Landkreise aufgrund wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen vor schwierigen Haushaltssituationen stehen, besteht die Gefahr, dass an allen Ecken und Kanten gespart werden muss, und unter Umständen könnte das am Ende auch bei den freiwilligen Zuschüssen für die Schülerbeförderung der Fall sein. Dann würden die Eltern vielleicht am Ende sogar noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt über die vollständige Übernahme der Kosten hier diskutieren. Ein Punkt, den Sie im Gesetzesänderungsantrag bisher aber nicht angesprochen haben, sind die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule, denn bisher ist die Beförderung nur zur nächsten Schule erstattungsfähig. Gerade aber in Städten wie Erfurt und Jena, die über eine Vielzahl von Schulen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten verfügen, ist es wichtig, dass diese von den Schülern auch genutzt werden können und die Wahl der Schule am Ende nicht durch finanzielle Zwänge beeinträchtigt wird.
(Beifall AfD)
Bisher bezuschussen Kommunen zum Teil freiwillig auch die Schülerbeförderungskosten zur Wahlschule. Aber in Jena zum Beispiel haben wir es erst erlebt, dass im Frühjahr im Rahmen der Haushaltssperre als einer der ersten Punkte, die seitens der Stadtverwaltung eingespart werden konnten, die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule gestrichen werden sollten. Im Stadtrat konnte dies zum Glück abgewendet werden, aber wenn man sich die schwierige Haushaltssituation für das nächste Jahr anschaut, werden sicherlich auch wieder die freiwilligen Zuschüsse für die Beförderung zur Wahlschule am Ende zur Disposition stehen. Aber das zeigt, dass wir hier im Ausschuss diskutieren sollten, wie weit auch die Kosten für die Beförderung zur Wahlschule am Ende übernommen werden sollten. Um endgültig eine Entscheidung über den Gesetzentwurf zu treffen, müssen natürlich auch die Kosten, die auf das Land zukommen, bekannt sein. Ich verstehe, dass im vorliegenden Gesetzesantrag die Frage etwas gekonnt umgangen wurde, weil es schwer ist, das Ganze abzuschätzen. Aber ich denke, das Ministerium wird sicherlich spätestens im Ausschuss dazu auch eine genaue Kostenabschätzung abliefern können. Ich finde aber – wie gesagt – den Antrag sehr interessant und freue mich auf die Diskussion dazu im Ausschuss. Wir werden einer Ausschussüberweisung auf jeden Fall zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
In dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir eine Bestätigung unserer politischen Ziele und Handlungen in Thüringen: Mobilität für alle.
(Beifall FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ein sogenannter Gesetzentwurf zur Regelung der Schüler/-innenbeförderung der 11. und 12. Klasse liegt uns heute hier vor. Eines vorab: Wir reden nicht etwa von einem kostenfreien ÖPNV für Schüler/-innen, sondern lediglich über die Beförderung zur nächstgelegenen passenden Schule – das ist zumindest das Ziel –, schon gar nicht über die Wahlschule. Wir reden also nicht darüber, wann und wohin Schüler/-innen fahren wollen und dürfen mit dem ÖPNV oder der Bahn, ganz im Gegensatz im Übrigen zu unserer deutschen Bundeswehr, wo Soldatinnen/Soldaten in Uniform kostenfrei in ganz Deutschland mit der Bahn fahren dürfen.
(Beifall FDP)
Da sehen wir also, wo die Bundesregierung einen Schwerpunkt hat. Und nun, werte Kolleginnen und Kollegen, keine Sorge, ich stelle nun nicht den Antrag, dass Schüler/-innen in Uniform demnächst in Thüringen kostenfrei fahren dürfen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hätte die AfD aber schön gefunden, wenn sie das gehört hätte!) Zurück zum Entwurf: Wie ist es aktuell geregelt? Eltern, deren Kinder – also in diesem Fall die Schüler/-innen der 11. und 12. Klasse, wenn sie denn volljährig sind – können von den Schulträgern, also von den Kommunen und Landkreisen, an den Beförderungskosten beteiligt werden. Der Eingriff in diese Regelung zur Beteiligung an den Beförderungskosten ist demnach auch ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und soll, so die FDP in ihrem Vorschlag, durch eine Mehrzahlung im KFA finanziert werden. Das Ziel ist verständlich und gut: Eltern bzw. Schüler/-innen der 11. und 12. Klasse sollen so behandelt werden wie die Schüler/-innen der Klassenstufen darunter. Aus meiner Sicht ist dieser Gesetzentwurf jedoch zu kurz gegriffen, da andere Personengruppen, welche ebenfalls über kein eigenes Einkommen verfügen, nicht berücksichtigt werden. Dies sollte aber aus Perspektive der Gerechtigkeit oder gar von Ganzheitlichkeit gleichwohl mit bedacht und diskutiert werden. Weiterhin ist der Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Methodik über die Ausfinanzierung über den KFA mindestens diskussionswürdig, da aktuell weder eine Evaluation über das Azubi-Ticket vorliegt noch die zu zahlenden Summen durch unseren Freistaat Thüringen klar sind bzw. vorliegen. Die Fraktion Die Linke in Thüringen steht dafür ein, dass sich Bürger/-innen unabhängig von ihrem Einkommen mobil, sicher und barrierefrei bewegen können. Die Fraktion Die Linke wird daher den Überweisungen durch den Antragsteller wie beantragt zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Sehr verehrte Damen und Herren, die FDP wünscht sich den Dank für ihren Debattenbeitrag heute hier mit dem Gesetzentwurf, und tatsächlich ist es so, dass ich dem einiges abgewinnen kann.
(Beifall FDP)
Und das will ich für unsere Fraktion sagen, weil es ein Punkt ist – und das haben die Vorredner hier schon angesprochen –, der eine deutliche Ungleichbehandlung im Land erzeugt hat, nämlich dass man eben in den 11. und 12. Klassen vonseiten des Landes keine Erstattung hierfür vorsieht und deswegen Kreise auch sehr unterschiedlich mit dieser Thematik vorangehen. Das Eichsfeld hat es abgeschafft, der Kreistag im Ilm-Kreis hat es auch abgeschafft, die AfD hat darauf hingewiesen, hat allerdings zur Diskussion nicht noch die Hintergründe erläutert, weshalb wir als CDU-Fraktion uns dort nicht dafür ausgesprochen haben, nämlich genau mit der Begründung, die ich hier auch bringen möchte: Weil ich es als landesweite Aufgabe sehe, eine Gleichbehandlung zu schaffen, und nicht Ungleichbehandlung in den Kreisen zu erzeugen. Welchen Hintergrund hat es denn, wenn man einem Schüler erklären muss, dass er augenscheinlich im Eichsfeld einen höheren Wert hat, weil er dort die Schülerbeförderung nicht bezahlen muss, als in einem anderen Kreis? Wir brauchen in diesem Zusammenhang eine landesweit gleichlautende Regelung. Deswegen ist es gut, dass wir hier auch darüber diskutieren, eine solche Regelung zu schaffen. Wir müssen uns dann allerdings darüber unterhalten, wie man das Ganze finanzieren will. Deswegen braucht es in jedem Fall eine Anhörung, in der man sich auch mit dem Gemeinde- und Städtebund darüber auseinandersetzt, wie man eine Finanzierung hierfür gewährleisten will. Sie haben ja auch einen Vorschlag gemacht, der über den Finanzausgleich gehen soll. Allerdings will ich dazusagen, wir haben gerade im ÖPNV – und Schülerbeförderung wird nun mal maßgeblich auch über den ÖPNV mitgetragen – massive Ausfälle in diesem Jahr. Ich weiß das selbst von unserem IOV im Ilm-Kreis, was wir an Geldern in diesem Jahr an Ausfällen haben, das ist natürlich so erheblich, dass wir den Kreisen keine zusätzlichen Aufgaben aufbürden können und die dann nicht ausfinanzieren, weil wir ja sowieso schon ein Problem haben. Das Ziel der Grünen ist hehr und hier auch vorgestellt: den ÖPNV im ländlichen Raum stark zu verbessern. Nur stellt sich immer die Frage der Finanzierung. Wir wissen, ÖPNV ist sehr teuer. Wir wissen, die Auslastung ist gerade im ländlichen Raum nicht sehr hoch und man muss eigentlich mit neuen Konzepten überlegen, wie man es schaffen kann, hier eine entsprechende Anbindung zu schaffen. Mit Regelverkehren, wo vielleicht nur ein, zwei Leute mitfahren, wissen wir aus eigener Erfahrung, weiß ich aus meiner kommunalpolitischen Erfahrung, werden wir das in der Fläche nicht hinbekommen. Also das muss man auch im Kontext betrachten, und das sollten wir auch in der Anhörung tun und sollten uns dort mit dem Gemeinde- und Städtebund sehr stark auseinandersetzen. Darüber hinaus muss man sich trotzdem fragen, wie es mit dem ÖPNV und auch mit der Mobilität von jungen Menschen weitergehen kann. Unsere Vorstellung in diesem Zusammenhang ist: Wir haben das Azubi-Ticket. Das Azubi-Ticket wird gut angenommen, zumindest aus meinem Kreis weiß ich, dass es von vielen jungen Leuten gut akzeptiert wird, dass es auch gern genutzt wird und dass man sich mit diesem Azubi-Ticket auseinandersetzen muss, wie man es weiterentwickelt. Unsere Vorstellung ist ein Jugendmobilitätsticket, das eine größere Zahl an jungen Menschen mit einbezieht, die dann dieses Ticket auch nutzen können. Wir haben ja auch eine Haushaltsdiskussion, in der in diesem Jahr schon die Frage stehen wird, den Berechtigtenkreis zu erhöhen. Ich glaube, das ist ein Anfang, kann aber nicht das Ende sein. Damit sollten wir uns auch in diesem Zusammenhang auseinandersetzen. Ich weiß von der kommunalen Ebene, dass man gerade sagt, man soll die Schülerbeförderung und das Azubi-Ticket nicht vermischen. Das wird auch nicht gewünscht, weil es unterschiedliche Fragen der Finanzierung sind. Kurz und gut, wir müssen uns in der Anhörung damit auseinandersetzen, wie man es konkret ausgestaltet. Das Ziel begrüße ich ausdrücklich. Es ist eine Frage von Gleichbehandlung. Jeder Schüler sollte in jedem Kreis auch die gleiche Wertigkeit haben. Dafür stehen wir und deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf auch mit überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das Anliegen, was die FDP thematisiert, dass Schüler in der 11. und 12. Klasse auch kostenfrei befördert werden – das haben alle Vorredner hier schon gesagt –, teilen wir durchaus. Zwei Fragen lässt der Änderungsantrag für das Gesetz allerdings offen. Das eine ist: Was soll es kosten? Da steht gar nichts drin. Das andere ist: Warum wollen Sie neben das etablierte Azubi-Ticket eine Lösung stellen, die erstens deutlich weniger weit geht und zweitens auch nicht anschlussfähig an das AzubiTicket ist? Das ist die entscheidende Frage, denn wir – und da rede ich jetzt mal für meine Vorredner aus der Koalition – wollen einen anderen Ansatz fahren. Wir wollen, dass Jugendliche, dass Auszubildende, dass Schüler kostenfrei den ÖPNV nutzen können. „Kostenfrei benutzen“ bedeutet nicht nur von zu Hause zur Schule und zurück oder zum Ausbildungsbetrieb, sondern auch in ihrer Freizeit. Das ist der große Mehrwert, den das Azubi-Ticket hat. Das hat sich weitgehend etabliert. Es ist in fast ganz Thüringen erhältlich. Und analog zu dem französischen Comic gibt es nur noch ein kleines Randgebiet, wo es nicht erhältlich ist. Herr Bühl, Sie haben vorher geredet, haben das Azubi-Ticket gelobt. Vielleicht wäre da mal ein kleines Telefonat hilfreich, dass es auch im Landkreis Greiz irgendwann mal erhältlich ist.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Herr Hartung,
Sie wissen doch, es gibt kommunale Selbstverwaltung!) Ja, schon klar, aber es gibt auch Parteifreunde. Herr Bühl, es gibt auch Parteifreunde.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Es ist nicht so
wie bei der SPD, dass da ein Anruf von oben reicht!) Ja, aber Sie haben doch eine gewisse Überzeugungskraft. Vielleicht können Sie da mal etwas machen im Sinne der Schüler und der Azubis natürlich, die das Ticket dann nutzen können. Ich vertraue Ihnen da voll und ganz, dass Sie das mit Ihrer Überzeugungskraft auch hinbekommen. Wie gesagt, wir als Koalitionsfraktionen würden einen anderen Ansatz verfolgen. Wir denken Jugendmobilität anders, wir wollen kostenfreie Nutzung des ÖPNV für alle Schüler, für alle Auszubildenden, nicht nur zwischen dem Zuhause und ihrer Ausbildungsstätte, sondern eben auch in ihrer Freizeit. Wir wollen das auch nicht nur auf die höheren Klassenstufen ausdehnen, auch auf das Berufsvorbereitende Jahr, auf Freiwilligendienste und Ähnliches. Das ist für uns ein Ansatz aus einem Guss. Ich glaube, wir brauchen nicht eine Vielzahl unterschiedlicher Lösungen für unterschiedliche Lebenslagen, sondern wir sollten den Gesamtansatz zusammendenken. In diesem Zusammenhang, denke ich, können wir über den vorliegenden Gesetzentwurf oder Änderungsantrag in den genannten Ausschüssen gern beraten. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ich so eine Zwischenlösung, so eine Nischenlösung mittragen würde. Aber lassen Sie uns darüber reden, vielleicht kommt etwas anderes, zum Beispiel für das Azubi-Ticket, dann in der Folge heraus. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Ausführungen zu unserem Vorschlag. Ich bin da völlig bei Ihnen, das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluss, wenn wir über grundlegende Mobilitätsfragen sprechen. Nun sehen Sie es mir nach, als Bildungspolitiker konzentriere ich mich erst mal auf die Gesetzesreihe, mit der ich regelmäßig zu tun habe. Die kostenlose Beförderung von Anspruchsgruppen, die das auch verdient haben, kostenfrei zu fahren, oder das Azubi-Ticket sind in dem Gesetz nicht integriert.
(Beifall FDP)
Ich möchte aber vielleicht noch eine Sache sagen, wenn wir über „kostenlos“ sprechen. Kostenlos ist gar nichts und das ist wahrscheinlich auch genau der Punkt, weshalb zum Beispiel in einigen Kreisen die Kreistage der für die Eltern und Schüler kostenfreien Beförderung nicht zustimmen, weil in dem Moment – und das ist der Unterschied zwischen einer Änderung in diesem Gesetz und dem Beibehalten des aktuellen Stands – nämlich die Frage ist: Wer finanziert das Ganze? Und den Kommunen, das haben meine Vorredner schon ausgeführt, das jetzt noch zusätzlich aufzuerlegen, für diese Kosten aufzukommen, das werden wir so nicht machen können. Deswegen schlagen wir vor, wenn wir der Meinung sind, dass es einen für die Schülerinnen und Schüler und für die Eltern kostenfreien, beitragsfreien Schülerverkehr geben soll, dann müssen wir den auch finanzieren. Das mag ein Anfang sein für weitere Entwicklungen und ich bin da auch bei Ihnen, wenn wir über die Frage der Wahlschule sprechen, wohin das gehen soll. Aber lassen Sie uns einen kleinen Stein ins Wasser werfen und dann gucken, was dabei herauskommt. Wenn wir über das Azubi-Ticket sprechen, Herr Hartung: Wenn, was Greiz betrifft, Herr Bühl mit seinen Parteikollegen redet und Sie dann parallel mit Ihren Parteikollegen, denn soweit ich weiß, hat die SPD keine unbedeutende Rolle im Greizer Kreistag, vielleicht kommen wir dann einen Schritt weiter.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
so!) Grundsätzlich ist die Finanzierung genau einer der Knackpunkte, über den wir sprechen müssen. Das ist auch der Grund, weshalb wir das durchaus mit in den Haushalts- und Finanzausschuss geben wollen würden. Es war nicht so, dass wir nicht versucht haben, es herauszufinden. Auch eine Kleine Anfrage an die Regierung – nicht von mir, sondern von einem Kollegen der Linkenfraktion – hat keine wirklichen Erkenntnisse dazu gebracht. Das heißt, die Frage, wie sich diese Schülerbeförderung finanziert, ist komplex. Insofern sollten wir uns das alle zusammen noch mal genauer angucken und auch generell auf neue Füße stellen, denn nur, weil etwas komplex und ein bisschen schwieriger ist, scheuen wir die Arbeit an der Stelle nicht.
(Beifall FDP)
Zusammenfassend freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Wir als Freie Demokraten wollen, dass in Thüringen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Wohnort und Bildungsziel davon profitieren, dass Land und Kommunen den Schulbus finanzieren. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Nimmt die Landesregierung Stellung? Ja, dann bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte für die Thüringer Landesregierung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion kurz Stellung nehmen. Das Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen, das die FDP ändern möchte, zwingt die Schulträger überhaupt nicht dazu, die Schülerinnen und Schüler an den Kosten zu beteiligen. Vielmehr können sie von den Kommunen an den Kosten beteiligt werden. Das Gesetz selbst sieht also die Kostenfreiheit erst einmal vor und die Kommunen entscheiden dann in ihrem eigenen Ermessen, in welchem Umfang sie die Kosten übernehmen oder die Betroffenen beteiligen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das wollen
wir ja ändern!) Das wurde hier erwähnt. Warum erzähle ich das? Wer die Schülerbeförderung auch ab Klassenstufe 11 kostenfrei haben möchte, der muss nicht das Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen ändern, sondern in den Kommunen Lösungen finden. Deshalb halten wir es für den sinnvolleren Weg, dass sich unter anderem die Mandatsträger der FDP-Fraktion sowie andere Mandatsträger in den Stadträten und Kreistagen für diese Ziele einsetzen und da eine kostenfreie Schülerbeförderung erreichen, die wir natürlich auch sinnvoll finden. Warum halten wir das für den besseren Weg als die Gesetzesänderung? Weil nach unserer Einschätzung die aktuelle gesetzliche Lage der kommunalen Selbstverwaltung stärker Rechnung trägt als eine generelle Vorgabe. Wenn wir wie vorgeschlagen an dem Punkt die kommunale Selbstverwaltung einschränken, wäre das eine breite Diskussion, die hier im Haus natürlich zu führen wäre, aber von der wir denken, dass sie sich nicht lohnt, weil bisher ihr Ziel schon erreicht werden kann auf schonendere Art und Weise. Vielen Dank.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Nein. Wurde Ausschussüberweisung beantragt? An Bildung, Jugend, Sport?
(Zuruf Abg. Baum, FDP: Bildung, Innen und
Finanzen!) Bildung, Inneres und Finanzen?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Ja!)
Es ist vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Weitere Vorschläge für Ausschussüberweisungen? Nein. Dann stimmen wir jetzt darüber ab. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Als Nächstes folgt die Abstimmung zur Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Nein. Damit ist der Gesetzentwurf auch an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Zuletzt die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Gibt es Enthaltungen? Ich denke, wir müssen hier nachzählen. Ich bitte noch mal um das Handzeichen, wer für die Überweisung an den Ausschuss ist. Wir haben jetzt 34 gezählt. Dann bitte ich noch mal um das Handzeichen, wer dagegen ist. Da haben wir 36 gezählt. Damit ist der Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen, 34 Stimmen dafür und 36 dagegen. Welcher Ausschuss soll denn die Federführung übernehmen?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Kommunales!)
Ausschuss für Kommunales. Es ist vorgeschlagen, die Federführung für die Beratung dem Innen- und Kommunalausschuss zu übertragen. Wer dafür ist, dass der Innen- und Kommunalausschuss die Federführung übernimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Innen- und Kommunalausschuss der federführende Ausschuss und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes den Tagesordnungspunkt 10 auf Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1725 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Ja, dann bitte Herr Abgeordneter Jankowski.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, das neue Schlagwort im Bildungssystem heißt Digitalisierung. Man hat manchmal aber das Gefühl, dass einige hier im Bereich der Schule Digitalisierung mit Bildung verwechseln. Fakt ist, Digitalisierung kann den Bildungsprozess positiv beeinflussen. Sie kann aber auch, wenn sie falsch angelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler sogar hemmen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gefährlich!) Wir unterstützen gern den Fortschritt, aber Fortschritt ist kein Selbstzweck, er muss dienenden Charakter haben. Genauso ist Digitalisierung kein Selbstzweck, denn nicht ein Mensch hat der Digitalisierung zu dienen, sondern die Digitalisierung dem Menschen.
(Beifall AfD)
Der Mensch, das Kind muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. Genau diese Betrachtung fehlt momentan beim aktuell planlosen und von Aktionismus getriebenen Ausbau der Digitalisierung in unserem Bildungssystem komplett. Die Absicht, mehr digitale Medien und Endgeräte im Unterricht einzusetzen, stellt einen massiven Eingriff in unser Bildungssystem dar, und eigentlich sollte man doch aber meinen, dass, bevor massive Eingriffe in unserem Bildungssystem durchgeführt werden, zunächst die einzelnen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden und eine breite gesellschaftliche Debatte stattfindet. Das passiert aber gerade bei der Digitalisierung im Bildungssystem momentan überhaupt nicht. Man betont einseitig die vermeintlichen Vorteile, man verkauft es als schick und zukunftsweisend, die Digitalisierung im Bildungsbereich voranzutreiben, man baut sogar eine Angst- und Drohkulisse auf, an der so dargestellt wird, dass alles andere rückständig wäre
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es stimmt
ja auch!) und Kinder ohne Digitalisierung im Schulbereich im späteren Leben einfach nicht mehr zurechtkommen würden. Dabei wird aber völlig verkannt, dass Kindheit und Jugend eigenständige Lebensabschnitte sind, welche eines besonderen Schutzes und einer Fürsorge bedürfen. Und diese Berücksichtigung fehlt in der momentanen Digitalisierungsdebatte komplett.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quark!) Besonders die negativen Auswirkungen digitaler Medien auf die physische, kognitive und psychische Entwicklung der Kinder werden oft außer Acht gelassen. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen werden nicht berücksichtigt, die zahlreichen medizinischen Warnungen oder Studien, welche Nachteile aufzeigen, werden einfach ignoriert. Man darf sie aber zum Wohl der Kinder nicht ignorieren, sondern muss sie angemessen berücksichtigen, und momentan tut das nur unsere Fraktion.
(Beifall AfD)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt nicht umsonst Grenzwerte für die maximale Mediennutzungsdauer für Kinder und Jugendliche. So liegen die Grenzwerte für die Nutzung von Bildschirmmedien im Grundschulbereich, also für die Sechs- bis Zehnjährigen, bei maximal 45 bis 60 Minuten pro Tag. Auch ab zwölf Jahren liegt der empfohlene Grenzwert für die Nutzung von Bildschirmmedien pro Tag immer noch bei maximal 2 Stunden. Und nur zum Verständnis: Diese Grenzwerte gelten nicht nur für den Zeitraum, in dem die Kinder in der Schule sind, sondern die Mediennutzung im privaten Bereich muss da mit einbezogen werden. Diese Grenzwerte wurden auch nicht willkürlich festgesetzt, sondern stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die möglichen negativen Auswirkungen übermäßiger Mediennutzung auf die Kindesentwicklung sind mannigfaltig: angefangen von der Zunahme von Kurzsichtigkeit infolge zunehmender Nutzung von Bildschirmmedien über eine Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsfähigkeit bis hin zu einem erhöhten Suchtrisiko. Das sind nur einige wenige Aspekte, welche negativen Auswirkungen digitale Medien auf die Kindesentwicklung haben können. Wir bringen die vorgelegten Änderungen des Thüringer Schulgesetzes ein, damit die möglichen Auswirkungen digitaler Medien auf die Kindesentwicklung auch zukünftig angemessen berücksichtigt werden. Es soll jeweils der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ausgewertet werden und die erworbenen Kenntnisse sollen dann den Schulen und Schulträgern zugänglich gemacht werden, um mögliche Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien zu vermeiden. Es muss vor allem aber sichergestellt werden, dass digitale Medien nur altersangemessen in der jeweiligen Klassenstufe auch eingeführt werden. Es ist normalerweise in allen Lebensbereichen selbstverständlich, dass vor der Einführung von neuen Verfahren, Produkten oder auch Techniken zunächst die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden, also bevor der Einsatz stattfindet. Nur ausgerechnet im höchst sensiblen Bildungsbereich, wo es um die Entwicklung der Kinder geht, findet dies momentan nicht statt. Es wird einfach mal wieder an den Kindern teilweise herumexperimentiert.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wie kom-
men Sie denn darauf?) Um das zu korrigieren, haben wir den hier vorliegenden Änderungsantrag zum Schulgesetz eingebracht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Junge,
du hast gerade die Einbringung gehalten!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, nach der Einbringung bleibt festzustellen: Der erste Satz ist zumindest teilweise richtig, nämlich dass Digitalisierung ein wichtiges Thema auch in den Bildungseinrichtungen ist – auch. Aber alles andere will ich nur mal zusammenfassen: Wir haben im Bildungsausschuss drei Anträge von fünf demokratischen Fraktionen zur Digitalisierung an Schulen, die wir beraten und entsprechend anhören werden. Mit der Expertise allein von der AfD gibt es dort gar nichts. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, wieder einmal haben wir es bei einem Änderungsantrag der AfD zum Schulgesetz mit einem Verbotsanliegen zu tun. Die demokratischen Fraktionen hier im Landtag streben Entwicklung, Modernisierung, Problemlösung für gute Bildung an. Die demokratischen Fraktionen unterscheiden sich durchaus in vielen Punkten. Was aber, denke ich, alle demokratischen Fraktionen von dem unterscheidet, was die selbst ernannte Alternative will, ist, die methodisch-didaktische Freiheit von Lehrkräften eben nicht einzuschränken, sondern diese ständig weiterzuentwickeln bzw. ihr auch voll Geltung zu verschaffen. Für uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben die Kompetenzen und die pädagogische Arbeit und natürlich auch die Methodenfreiheit von Lehrerinnen ein hohes Gut und sichern Thüringen das beste Ergebnis bei allen Vergleichsstudien. Daher lehnen wir Ihren Antrag von der selbst ernannten Alternative als unbegründet, nicht zielführend und gänzlich entbehrlich ab. Feststellung Nummer 1: In 2019 hat der Thüringer Landtag ein neues Schulgesetz mit umfangreichen Neuregelungen zu Inklusion, Demokratisierung und Schulnetzplanung beschlossen, zu dem die AfD genau null Änderungsanträge eingebracht hat. Stattdessen wollten Sie in der letzten Legislatur allen Schulen vorschreiben und sie mit behaupteten, aber nicht belegten, wissenschaftlichen Studien zwingen, die Schulanfangszeit auf einen fixen Termin festzulegen, mit allen Konsequenzen. Allen Ernstes – das war der einzige Regelungsinhalt für die AfD, die einzige Antwort auf die Herausforderungen im Bildungsbereich. Ein in Buchstaben und Absätzen gegossenes Armutszeugnis. Feststellung Nummer 2: Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf möchte die AfD gesetzliche Vorgaben für den methodischen Einsatz von digitalen Endgeräten und digitalen Lernmethoden einfügen und die pädagogische Methodenfreiheit dadurch einschränken. Nun könnte es natürlich ein berechtigtes Anliegen dieser Fraktion darstellen, wenn es in der Begründung zum Gesetz Anlässe gäbe, welche die Notwendigkeit einer Neufassung auch tatsächlich darstellen. Aber beim besten Willen, bis auf allgemeine Konjunktivaussagen – ich sage dazu: pure Behauptungen – findet sich dazu gar nichts. Stattdessen stellt die AfD für sich fest, dass der Kursplan Medienkunde in der Grundschule, welcher von Wissenschaftlern und Lehrkräften erstellt und erprobt wurde, Behauptungen beinhalten würde. Vielleicht beschäftigen Sie sich wirklich mal intensiv mit der Erstellung unserer Lehrpläne und natürlich auch mit entsprechenden Kursplänen. Das ist ein Prozess von fünf bis sieben Jahren, wo Lehrkräfte, wo Wissenschaftler zusammensitzen und die neuesten Erkenntnisse für die Lehrpläne und für die Kurspläne zusammenfassen. Und Sie sagen: Das sind alles Behauptungen, die dort aufgestellt werden. Was für ein kruder Unsinn. Oder zur Anwendung von digitalen Medien- und Lernangeboten, sagen Sie: „Von Erwachsenen gesammelte Erfahrungen im Umgang mit digitalen Medien [würden] auf Kinder und Jugendliche übertragen.“ Unfassbar. Drittes Beispiel: Es sollen durch einen neuen Absatz 2 des § 43 zum Schulgesetz nur Lehr- und Lernmittel zugelassen werden, die der sozialen und kognitiven Entwicklung der betreffenden Schulart und Klassenstufe entsprechen. Hier wird postuliert, dass digitale Lehr- und Lernmittel per se für bestimmte Schularten und Klassenstufen wohl schädlich sind und diese – so der Begründungstext – ausschließlich eben auch dort genutzt werden zur Wissens- und Kompetenzvermittlung. Weder das eine noch das andere trifft aber zu. Nun ja, wir kennen das von Ihnen, der selbst ernannten Alternative und ihren obskuren Anhängern, natürlich nicht anders. Wissenschaft und erprobte Praxis werden negiert, um mit alternativen Fakten – denn hier haben Sie insbesondere das Privileg, alternativ zu sein – unsere Gesellschaft und im Speziellen immer wieder auch unsere Schulen zu strangulieren. Lassen Sie mich das anhand eines Beispiels verdeutlichen. Eine Lehrkraft, die gerade unter Pandemiebedingungen Pads einsetzt, kann heute wie mit Stift und Papier auch digital den Schrift-/Schreiberwerb der Schüler/-innen pädagogisch begleiten, aber viel wichtiger ist, es gibt keine Vorgaben, welche Lehr- und Lernmittel die Lehrkräfte überhaupt einsetzen. Digitale Medien sind gleichberechtigt und unterstützend für die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Diese Methodenfreiheit wollen und werden wir nicht einschränken. Unsere Lehrerinnen und Lehrer, gerade an den Grundschulen, können selbstständig entscheiden, welche digitalen Lehr- und Lernmittel oder eben auch analogen, nicht digitalen Lernmittel sie in welchem Umfang bei welchem Schüler oder welcher Schülerin einsetzen, um die Ziele und Vorgaben der Lehrpläne zu erreichen, nicht nur altersgerecht, sondern individuell. Ihr Gängelparagraf 47 Abs. 2 ist vollständig entbehrlich. Natürlich stellen die Schulen sicher, dass die Datensicherheit gewahrt bleibt. Eine weitere Hürde bei der Nutzung von digitalen Medien und Lernformen wollen Sie einbauen, indem Sie einen Elternvorbehalt einfügen wollen. Es wäre vielleicht hilfreich, wenn sich die selbsternannte Alternative nicht permanent in ihrer eigenen Blase bewegen würde, sondern die Realitäten in Thüringen zur Kenntnis nimmt und die Erwartung der Eltern ebenso. Ich beziehe mich auf die dem Bildungsausschuss, also auch Ihnen, zugeleitete Studie des ThILLM mit dem Titel „Auswertung zur Befragung zum häuslichen Lernen in Thüringen“ vom August dieses Jahres, für die ich mich bei Minister Holter und dem Chef des ThILLM, Dr. Jantowski, sowie den beteiligten Mitarbeitern bedanken möchte. In dieser Studie ist ab Seite 98 die Nutzung digitaler Medien und der Ausstattungsstand aus Sicht der Eltern und Schülerinnen dargestellt. Dabei kann festgestellt werden, dass die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und deren Gebrauch bei Eltern und Schülern der Grundschule mit 92 Prozent als gegeben und überwiegend als notwendig angesehen wird und dass 98 Prozent über einen Internetanschluss verfügen und diesen auch nutzen. Beim Zugang zur digitalen Lernplattform und bei der Nutzung der Schulcloud bestehen noch größere Herausforderungen. Die von Ihnen gewünschte Nutzung von digitalen Endgeräten unter Aufsicht ist in den Klassenstufen 1 und 2 mit 80 Prozent und in den Klassenstufen 3 und 4 mit 59 Prozent für Eltern selbstverständlich. Die Eltern haben also die Endgeräte, nutzen diese mit ihren Kindern zusammen und wissen, dass die Lehrkräfte verantwortlich mit den Eltern und in Absprache mit den Eltern die Nutzung digitaler Lernmöglichkeiten sicherstellen. Die Gesetzesvorlage ist also vollständig entbehrlich, unbegründet und einzig für Ihre eigene Kommunikationsblase, aber sicher nicht für die Schule des 21. Jahrhunderts geeignet. Meine Fraktion lehnt aus diesem Grund Ihren Gesetzesvorschlag ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf geht in typischer Manier der AfD davon aus, dass die Welt schlecht, dass die Welt bösartig ist und dass der Mensch vor allem Bösen geschützt werden muss. Das Böse hat bei der AfD bekanntlich immer sieben Buchstaben: Z-U-K-U-N-F-T, Zukunft.
(Beifall FDP)
Die AfD behauptet mit diesem Gesetz erstens, die Digitalisierung hat erhebliche negative Auswirkungen auf die physische, kognitive und psychische sowie soziale Entwicklung und Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Die AfD behauptet weiterhin, dass es notwendig sei, Kinder und Jugendliche vor der Digitalisierung zu schützen. Um es gleich zu sage: Diese Schwarz-Weiß-Sicht teilt meine Fraktion ausdrücklich nicht, insbesondere wenn es um eine unumkehrbare Entwicklung geht. Wir lehnen diese negative und technikfeindliche Sichtweise der Fraktion der AfD auf Digitalisierung strikt ab. Unsere Schulen sind weit davon entfernt, dass Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag vor Bildschirmen sitzen und dadurch negative Folgen auf ihre Entwicklung und Gesundheit zu befürchten wären.
(Beifall CDU)
Im Gegenteil: Unsere Schulen brauchen bei der Digitalisierung gerade angesichts drohender Schulschließungen jede Unterstützung, die sie bekommen können. Es ist richtig und notwendig, dass Kinder den Umgang mit Medien, deren kritische Reflexion und die mit der Mediennutzung zusammenhängenden Risiken frühzeitig kennenlernen. Meines Erachtens ist gerade deshalb die Schule der richtige Ort, um sich mit diesen Techniken auseinanderzusetzen. Wir wollen, dass in den Schulen natürlich auch eine kritische und eine reflektierte Medienkompetenz entwickelt wird, weil diese heutzutage Grundvoraussetzung ist, um eine Ausbildung zu absolvieren, um später mit den digitalen Herausforderungen im beruflichen Leben auch zurechtzukommen. Unsere Kinder müssen bestmöglich auf das Leben vorbereitet werden, dazu gehört eben auch die Digitalisierung. Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Frage, ob die Digitalisierung unserer Gesellschaft nun Fluch oder Segen ist, werden wir nicht mit dem Thüringer Schulgesetz beantworten können. Ich denke aber auch, dass es auf diese Frage keine einfache Antwort gibt, wie es der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD über weite Strecken versucht zu suggerieren. Als Lehrer kann ich Ihnen sagen, es kommt vor allem auf die Inhalte an. Und es kommt darauf an, dass es in den Schulen eine Vielfalt von Medien, von Methoden, von Sozialformen gibt. So viel Vertrauen, das hat auch Kollege Wolf gerade ausgeführt, hat meine Fraktion, hat die Mehrheit der Abgeordneten hier im Haus sicherlich auch in die Kompetenz unserer Thüringer Lehrerinnen und Lehrer, diese können selbstverantwortlich und eigenständig entscheiden, wie der pädagogische Unterricht, wie der Unterricht ablaufen soll. In dem Sinne ist es aus unserer Sicht völlig unnötig, dass die AfD-Fraktion versucht, mit diesem Gesetzentwurf reglementierend auf die Kolleginnen und Kollegen einzuwirken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier haben eben schon zwei Kollegen sehr viel Richtiges gesagt. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bestätigt uns einmal mehr, wie rückwärtsgewandt die Bildungspolitik der AfD ist.
(Beifall CDU)
Beispiele von dieser bildungspolitischen Rückwärtsgewandtheit gibt es ja bereits einige. So wissen wir längst, dass die AfD Kindergärten ablehnt, frühkindliche Bildung wurde gar als Kampfbegriff diffamiert, ich verweise hier auf die Reden von Frau Muhsal in der 6. Wahlperiode, stattdessen wurden Frauen auf ihre Mutterrolle reduziert, die natürlich schön zu Hause bleiben sollen. Bernd Höcke fordert die erinnerungspolitische Wende, gleichzeitig beantragt die AfD, die Schülerinnenfahrten zu Gedenkstätten abzuschaffen, ich erinnere hier an einen Antrag im Landtag BadenWürttemberg 2017. Stattdessen soll Schule zur gefestigten Nationalidentität erziehen und durch Disziplin starke Männer formen. Die AfD-Bundestagsabgeordneten Frohnmaier und Weidel forderten sogar, jeden Morgen in den Schulen das Deutschlandlied zu singen. Bildungspläne werden als Zerstörung der traditionellen Familie denunziert, Beatrix von Storch spricht vom schleichenden Genozid durch Genderismus. Den Lehrerinnen im Land wird sowieso grundsätzlich misstraut, Herr Tischner hat es eben auch schon benannt, deswegen sollen sie auf Meldeplattformen denunziert werden, Oktober 2018 – ich erinnere daran. Und nun versucht die AfD einmal mehr, das Rad der Bildungsgeschichte zurückzudrehen, neuer Gegner ist nun die böse Digitalisierung. Der Gesetzentwurf strotzt zunächst vor Panikmache – das ist ja ein ganz beliebtes Instrument der AfD – und warnt vor der Nutzung digitaler Medien in unseren Schulen. So seien digitale Medien im Unterricht sowieso grundsätzlich schuld an den Schlafstörungen, schuld an fehlender Konzentration, schuld an zunehmender Kurzsichtigkeit, hinzu kommen Kostenfallen, angebliche Datenschutzbedenken und das Suchtverhalten. Deswegen, schlussfolgert die AfD, müsse man die Nutzung von digitalen Medien in den Schulen einschränken oder von der Genehmigung der Eltern abhängig machen. Es ist ja eben schon auf die „Blase“ verwiesen worden, in der sich offenkundig die AfD gern und ausschließlich bewegt, vielleicht hören Sie von der AfD sich einfach mal ein bisschen weitergehend um. Medienzentren, das ThILLM und die Schulen sollen sich weiter, so der Gesetzentwurf, mit den Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beschäftigen, als würde dies bislang nicht geschehen. Ich glaube, es wird deutlich, wir können diesen Gesetzentwurf nur ablehnen. Er ist völlig rückwärtsgewandt. Das Grundproblem ist nämlich, dass die AfD verkennt, dass unser Bildungswesen in gesamtgesellschaftliche Prozesse eingebettet ist. Eine Schule ist nicht nur Lern-, sondern auch Lebensort, und sie muss sich mit den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen auseinandersetzen. Und die sind im 21. Jahrhundert etwas andere als im 19. Jahrhundert beispielsweise. Digitale Technologien sind nun mal in den vergangenen Jahrzehnten zu einem ganz selbstverständlichen Teil des alltäglichen Lebens geworden. Algorithmen gewinnen immer mehr an Bedeutung, der Arbeitsmarkt hat ebenfalls veränderte Kompetenzanforderungen, ob es nun der AfD gefällt oder nicht. Daher hängt die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen, sich in dieser digitalisierten Gesellschaft zurechtzufinden, an dieser auch teilhaben zu können und die eigene Biographie zu gestalten, ganz eminent von den digitalen Kompetenzen ab. Schließlich geht es auch um digitale Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Und hier müssen unsere Schulen die nötige Infrastruktur haben – ich sage nur mal das Stichwort Digitalpakt – und sie müssen vor allem einen souveränen Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Dafür braucht es selbstverständlich auch die Unterstützung durch professionelle Lehrpersonen, das heißt, wir müssen gleichzeitig auch in Aus-, Fortund Weiterbildung investieren. Klar ist für uns, es gilt das Primat der Pädagogik. Digitale Medien sollen genutzt werden, um das pädagogische Konzept einer Schule bestmöglich umzusetzen. Niemand will, dass Schulen sich einseitig an die technischen Möglichkeiten und an die Digitalisierung der Lernprozesse anpassen müssen. Einmal mehr misstraut die AfD unseren Lehrerinnen und Lehrern, indem die schulische Nutzung von digitalen Endgeräten von der jeweiligen Zustimmung der Eltern abhängig gemacht werden soll. Das ist lebensfern und das lehnen wir ab. Mal ernsthaft, sollen die Lehrerinnen jetzt um Erlaubnis fragen, wenn der Taschenrechner rausgeholt werden soll? Übrigens dieselben Eltern, die ihren Kindern in regelmäßigen Abständen ein neues Handy kaufen, so sie es sich leisten können. Wir vertrauen sehr wohl der pädagogischen Verantwortung unserer Lehrerinnen und Lehrer, denn sie setzen digitale Endgeräte sehr verantwortungsvoll ein, so sie verfügbar sind. Vielleicht sollte die AfD auch die Ergebnisse des Bildungsberichts 2020 oder der kürzlich veröffentlichten PISA-Studie der OECD zur Kenntnis nehmen, diese machen nämlich übereinstimmend deutlich, dass die Digitalisierung im Klassenzimmer jetzt schnell über die Bühne gehen muss, Deutschland hinkt nämlich schon massiv hinterher. Abschließend: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab und er verdient auch keine Beratung im Ausschuss, denn er schafft Misstrauen gegenüber unseren Lehrerinnen, er suggeriert, dass das Ministerium, das ThILLM und die Schulen nicht arbeiten würden, und er hat auch nichts mit einer zeitgemäßen, modernen Bildungspolitik zu tun. Fragen Sie mal Schülerinnen und Schüler, was sie darüber denken, denn die haben, glaube ich, eine sehr dezidierte Meinung dazu und die sollten wir auch wahr- und ernst nehmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Frau Rothe-Beinlich, ich weise Sie noch mal darauf hin, wir hatten das Thema heute schon, dass die Namen von Abgeordneten korrekt auszusprechen sind, die Abgeordneten sollen korrekt angesprochen werden, das gilt auch für den Fraktionsvorsitzenden der AfD. Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Präsident, als ich den Antrag gelesen habe, hatte ich so ein Bild vor Augen gehabt, wo ich gedacht habe: Stellt sich die AfD so den digitalen Unterricht vor – Chips essende, an die Stühle gefesselte Kinder, die vor das Tablet gezwungen werden? Und dann habe ich gedacht, so schlimm wird es wohl nicht sein; aber nach Ihrer Rede hier, Herr Jankowski, wahrscheinlich doch.
(Beifall FDP)
Ich kann Sie in zwei Sachen beruhigen: Erstens, niemand will Bücher und niemand will Stifte abschaffen. – Gut, die Kollegin Henfling überlegt noch. – Zweitens, Kinder- und Jugendschutz ist nichts, was jetzt irgendwie durch die Digitalisierung plötzlich an Relevanz gewinnt, sondern Kinder- und Jugendschutz gab es auch schon, als wir mit Schulbüchern angefangen haben. Es muss altersgerecht sein. Das steht im Gesetz und das steht in der Lernmittelverordnung, und ich erspare uns jetzt, das zu zitieren. Es geht also hier nicht darum, die Kinder zu zwingen, mit Medien zu arbeiten, die ihrem Alter nicht angemessen sind, sondern es geht darum, ihnen das nötige Wissen an die Hand zu geben, damit sie sich informiert für ein Nutzungsverhalten entscheiden können. Wenn Sie Studien zur Mediensucht und auch die Veröffentlichung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Ende lesen, dann sehen Sie, was gegen ungesunde Nutzung von digitalen Medien hilft: Wissen und gute Vorbilder. Kinder müssen verstehen und kritisch reflektieren lernen, wann und wie sie digitale Medien nutzen. Sie müssen verstehen, dass sie das Handy steuern und dass das nicht andersrum ist. Programmieren lernen zum Beispiel, Algorithmen verstehen, das zielt alles genau auf dieses Thema ab. Wir brauchen also smarte Unterrichtsinitiativen und mutige Lehrkräfte, die sich diesen Aufgaben stellen. Da hilft es in keiner Weise, ihnen Angst zu machen. Wenn Sie in Ihrem Antrag davon sprechen, dass es bei der Digitalisierung um eine Angst vor vermeintlicher Rückständigkeit geht, dann weiß ich nicht so richtig, was ich dazu sagen soll. Für unsere Fraktion ist der Wunsch, den Kindern dieses Landes die Chance zu geben, in der digitalen Welt zurechtzukommen, keine Angst vor vermeintlicher Rückständigkeit, sondern für uns heißt das Verantwortungsbewusstsein.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP) Man kann aber natürlich so tun, als ob sich das mit diesem Internet bald von selbst erledigt. Das wird es nicht, das kann ich Ihnen sagen. Das Internet, sei es vielleicht auch in einer anderen Form, als wir das jetzt kennen, wird unsere nachfolgenden Generationen beschäftigen, und Sie können ja mal die Eltern da draußen im Land fragen, ob die das okay fänden, wenn ihr Kind weiß, wie Algorithmen funktionieren oder wenn es versteht, warum das jetzt zum 12. Mal die Werbung für Schuhe angezeigt bekommt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
wichtig!) Ich jedenfalls hoffe darauf, dass unsere Kinder bald besser verstehen als wir, was dort passiert, und viele Menschen da draußen dann vielleicht auch nicht so doll zum Beispiel auf Ihre Facebook-Polemik hereinfallen.
(Beifall FDP)
Dass wir in dem Bereich „digitale Bildung“ noch an einer vernünftigen Infrastruktur arbeiten müssen, dass da noch nicht alles fertig durchdacht ist, da gebe ich Ihnen recht. Da sind aber auch Forderungen offen in Richtung Schulverwaltung, in Richtung Lehrerbildung. Dafür brauchen wir jetzt aber nicht diese Schulgesetzänderung, die zumindest mal in der Richtung gar nicht funktioniert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigen Sie nur, dass Sie mit diesem Thema noch mal nachsitzen sollten. Nichtsdestotrotz gibt es noch zahlreiche Fragen bei Digitalisierung an Schulen, denen sich die Landesregierung dringend stellen sollte: Wie genau ist das mit der Rollenverteilung in Sachen Datenschutz? Wo bleibt die Whitelist mit den empfohlenen digitalen Lerntools? Wie sind die Regeln für digitalen Distanzunterricht? Was gilt als Unterricht? Was darf bewertet werden? Usw. usf. Im Bereich „Fort- und Weiterbildung“ haben wir noch einen Haufen Arbeit vor uns, denn in erster Linie müssen sich Lehrerinnen und Lehrer gut auskennen und sich sicher im digitalen Raum bewegen, damit digitaler Unterricht funktionieren kann. Noch ist die Unsicherheit hier recht groß, das zeigt auch der Nationale Bildungsbericht 2020. Es braucht also Fortbildung und eine gute Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten. Hier ist aus unserer Sicht mehr Selbstverantwortung in den Schulen notwendig, damit diese eigenständig Kooperationen mit IT-Unternehmern und beratern eingehen können, gern auch mit den ‑ Unterstützungen der Medienzentren. Allein mit der Landeslösung werden wir die Umstrukturierung in den Schulen nicht hinbekommen, davon sind wir überzeugt. Daher sollten wir den Lehrerinnen und Lehrern und den Schulleitungen, die das wollen und können, die Möglichkeit geben, sich mit entsprechenden Partnerschaften als Best-PractiseSchulen hervorzutun. Davon können wir dann alle lernen. Es müssen dringend alle Akteure, die bereits im Bereich „digitale Schule“ unterwegs sind, an einen Tisch und dann müssen die Schulen die Freigabe und das Stundenkontingent kriegen, Dinge auszuprobieren und sich gegenseitig weiterzubilden. Werte Kollegen von der AfD, ich darf die Note aus Datenschutzgründen jetzt hier nicht laut nennen, aber ich empfehle Ihnen ein Gespräch mit dem Tutor für einen Nachhilfetermin, das geht meines Erachtens auch online. Wir Freie Demokraten werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche die Fähigkeiten erlernen, die sie in der Welt von morgen brauchen. Statt Ängsten brauchen wir hier Innovationen und innovative Ideen.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die AfD fraglos ein Alleinstellungsmerkmal in diesem Haus. Sie ist die einzige Fraktion, die es schafft, die Digitalisierung schulischer Bildung, die Umsetzung des Digitalpakts in Thüringen als gesundheitsgefährdend einzustufen.
(Beifall FDP)
In der Novelle wimmelt es von Vokabeln wie „Onlinesucht“, „gesundheitliche und soziale Folgeschäden“, „Schlafstörungen“, „Verringerung der Konzentrationsfähigkeit“,
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Schieferta-
feln!) „Vereinzelung“, „Zunahme der Kurzsichtigkeit“ oder gar „lebenslange Abhängigkeit von Ärzten und Optikern“. Auch die Schuldigen macht die AfD in ihrem Gesetzentwurf aus: Dunkle politische Kräfte, einseitige Befürworter der Digitalisierung, die den Ausbau digitaler schulischer Bildung bewusst vorantreiben, um Kinder und Jugendliche medial beeinflussen und abhängig machen zu können. Die AfD ist also wieder auf einem Kreuzzug gegen die moderne Welt, aber dieses Mal heißen die Gegner nicht demokratische Parteien, Migranten oder sexuelle Vielfalt, die das rückwärtsgewandte Idyll des rechten Randes stören, es ist offenbar der medien- und kommunikationstechnische Fortschritt. Die Auswirkungen dieses Fortschrittes machen Sie als Feind aus. Ich glaube, nur mit dieser Feindschaft lässt sich erklären, wie man das schafft, digitale Bildung und Gesundheitsschäden in einem Satz unterzubringen. Ich glaube, da muss man schon eine deutliche Rückwärtsgewandtheit aufbringen, um das zu schaffen. Uns helfen aber in der derzeitigen Situation Verschwörungsparanoia und Fortschrittsverweigerung nicht weiter. Wir müssen uns dem digitalen Wandel stellen. Der ist lange da. Arbeitsleben, Kommunikation, in Zeiten des Lockdowns der Einkauf und Ähnliches laufen schon lange digital. Auch digitaler Unterricht ist – das haben wir im Lockdown gesehen – wichtiger denn je. Aus diesem Grund heißt es nicht, wir müssen das zurückdrehen, wir müssen es einschränken, sondern wir müssen es steuern. Wir müssen es entwickeln. Wir müssen sagen, was wir uns vorstellen. Genau dieser Aufgabe darf man sich nicht verweigern, so wie es die AfD tut, indem sie einfach alles verbieten möchte. Wir müssen es gestalten. Wir müssen sagen, was wir haben wollen und müssen dann den Rahmen dafür setzen. Für diesen Rahmen gibt es im Bildungsausschuss derzeit drei Anträge, die wir intensiv beraten, aus denen heraus mit Sicherheit auch gemeinsame Politik entstehen wird. Was alles auf uns zukommt, was alles vor uns steht, das haben meine Vorredner sehr deutlich und sehr dezidiert gesagt, das muss ich nicht alles wiederholen. Ich bin der Überzeugung, die Anträge, wie sie gerade die AfD hier vorlegt, sind nicht nur verzichtbar, sie sind schädlich. Wir werden sie ablehnen. Ich hoffe auch, dass es keine mehr gibt, um im Ausschuss diese unsinnigen Anträge noch weiter zu beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream! Digitale Medien und Computer bieten viele Vorteile. Das haben viele schon gesagt. Sie erleichtern die Arbeit, sie erleichtern manchem auch den Einkauf, vielleicht bei Ihnen auch das Verabreden, doch die Vorteile für Erwachsene dürfen nicht eins zu eins auf Kinder und Jugendliche übertragen werden. Man muss berücksichtigen, wo Licht ist, da ist auch Schatten. Sprich, die Nutzung digitaler Medien bietet nicht nur Vorteile, sondern sie hat auch negative Auswirkungen, auch wenn sich viele von Ihnen hier davor einfach verschließen wollen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bei der AfD ist nur Schattenwissen!) Wir erleben gerade, wie Corona als Aufhänger missbraucht wird, die Digitalisierung jetzt massiv im Bildungssystem zu implementieren.
(Heiterkeit FDP)
Es darf aber nicht der Maßstab sein, an einem solchen Ausnahmefall unser ganzes Bildungssystem auszurichten. Es wird immer angeführt, dass Deutschland bei der Digitalisierung Schlusslicht sei.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Und
das stimmt!) Dadurch sind wir aber nun in der guten Position, prüfen zu können, wie es in anderen Ländern lief, die deutlich früher begonnen haben, ihr Bildungssystem zu digitalisieren. Australien zum Beispiel: Australien hat bereits 2008 rund 2,4 Milliarden Dollar für die Digitalisierung im Schulsystem investiert. Schaut man sich die Ergebnisse der PISA-Studien an, da sind die Schülerleistungen seitdem aber gewaltig abgerutscht. Ähnliches Ergebnis in Neuseeland. Überall, wo massiv digitalisiert wurde, gab es einen gewaltigen Einbruch bei den PISA-Vergleichsdaten und der Einsatz der digitalen Medien wird teilweise in den Schulen wieder zurückgefahren.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Kor-
relation und Kausalität sind nicht die gleichen Sachen!) Wir sollten also nicht beklagen, dass wir nicht schon an allen Schulen Tablets haben, sondern wir sollten vielmehr froh darüber sein, denn so können wir aus den Fehlern wenigstens noch lernen.
(Beifall AfD)
Bisher konnte auch noch keine Studie einen positiven Effekt von Digitalisierung im Bildungsbereich langfristig und signifikant nachweisen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein, wenn wir da nichts gemacht haben, haben wir nichts gemacht!) Es konnten zwar kurzfristig höhere Motivationen festgestellt werden, sich mit den neuen Geräten zu beschäftigen und damit auch ein bisschen mehr mit den Lerninhalten, langfristig jedoch konnte nur festgestellt werden, dass im besten Fall die Digitalisierung keine negativen Auswirkungen auf die Schülerleistung hat. Diese Ergebnisse sind auch nicht wirklich überraschend.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Der bö-
se, böse Fortschritt!) Es gibt seit Jahren massig Untersuchungen, bei denen verglichen wird, wo zum Beispiel mehr Informationen hängenbleiben – beim Lesen von Büchern oder beim Lesen von Bildschirmen. Alle Untersuchungen kommen zu dem gleichen eindeutigen Ergebnis: Wenn Sie etwas aus Büchern lesen, bleiben mehr Informationen hängen, als wenn Sie den gleichen Text vom Bildschirm lesen, lieber Herr Kemmerich.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Dann lesen
Sie doch beides!) Ähnliche Ergebnisse zeigen sich beim handschriftlichen Mitschreiben oder beim Mittippen auf einer Tastatur. Wir lernen nun mal besser, wenn möglichst viele Sinne beansprucht werden – das wird Ihnen auch jeder Neurowissenschaftler am Ende bestätigen. Deswegen ist es besonders für Kinder wichtig, möglichst mit vielen Sinnen zu lernen.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Mit vielen!)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Richtig,
mit vielen! Geht auch digital!) Die Feinmotorik muss erst noch trainiert werden, und vor allem darf die haptische Wahrnehmung nicht eingeschränkt werden, indem zum Beispiel nur auf Bildschirmen rumgedrückt wird.
(Beifall AfD)
Das sind aber nicht die einzigen Schwierigkeiten beim Einsatz digitaler Lernbücher oder auch ELearning-Software.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Mein
Gott, wer hat Ihnen die Rede geschrieben?) Wir haben überall schöne Animationen, alles ist supertoll verlinkt – am besten alle Links gleich per Hyperlink verknüpft –, ein Klick, und man ist da. Man bekommt alles fressfertig serviert und man lässt somit keinen Spielraum für Konzentration und Vorstellungsvermögen. Deswegen denkt man weniger darüber nach, und alles, worüber man weniger nachdenken muss, prägt sich auch schlechter ein und wird umso weniger gelernt und auch verstanden.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Was schauen
Sie sich denn im Internet an?) Werte Kollegen, überlegen Sie doch einfach mal: Wozu nehmen Sie denn Ihre Computer und Laptops?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Er hat wahrscheinlich seine Rede auch geschnitzt!) Wir haben ja gerade Computer und Laptops deswegen, damit sie uns Arbeit im Alltag und geistige Arbeit abnehmen, und deswegen sind sie gerade schlecht für Lernprozesse.
(Beifall AfD)
Wer mehr am Computer lernt, lernt deswegen nicht mehr oder besser, im besten Fall lernt er gerade mal nicht weniger.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Nicht vor
dem Computer, sondern mit!) Deswegen ist es auch ein Irrglaube, dass die Herausgabe von Tablets oder Laptops an alle Schüler zu mehr Sozial- oder mehr Bildungsgerechtigkeit führen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Sie tun den Kindern damit nichts Gutes.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein
Unsinn!) Ein weiteres Problem ist, dass viele Anbieter von digitalen Lernmitteln und Programmen die Programme oft so gestalten, dass die Benutzer angehalten sind, sich möglichst lange damit zu beschäftigen. Man versucht, Motivationen zu schaffen. Um das zu erreichen, wird vor allem das Belohnungssystem im Gehirn angesprochen. Eine solche andauernde Stimulation des Belohnungssystems wirkt sich aber nachteilig auf die Entwicklung der Ausdauer und der Konzentrationsfähigkeit sowie der Geduld aus, bis hin dazu, dass sogar die Fähigkeit zur Selbstkontrolle geschwächt wird, was bei einem Suchtverhalten enden kann.
(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Keine Scho-
kolade für gute Zwecke!) Gerade heranwachsende Kinder sind dafür besonders anfällig und müssen deswegen auch geschützt werden. Wir haben jetzt schon das immer weiter wachsende Risiko der Onlinesucht. Nach einer Studie der DAK aus dem Frühjahr 2018 sind 2,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen abhängig von sozialen Medien. Bereits 10 Prozent der 10- bis 17Jährigen haben jetzt schon ein riskantes Spielverhalten. Was wir also definitiv nicht brauchen, ist, dass die Kinder durch das Aushändigen von digitalen Endgeräten an Schulen dann noch weiter ermuntert werden, möglichst viel Zeit am Bildschirm zu verbringen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es gibt ei-
nen Unterschied zwischen Facebook und digitalen Lerninhalten! Das ist ein Unterschied!)
(Beifall FDP)
Auch die gesundheitlichen Auswirkungen müssen berücksichtigt werden. Wir erleben seit Jahren eine starke Zunahme der Kurzsichtigkeit. In der Regel haben wir in Europa 1 bis 5 Prozent der Bevölkerung, die von Kurzsichtigkeit betroffen sind. Bei den unter 30-Jährigen sind es momentan schon 20 bis 30 Prozent – ein massiver Anstieg, den Forscher vor allem auf die vermehrte Nutzung von Bildschirmmedien zurückführen. Wir haben auch die negativen Auswirkungen auf die kognitiven Entwicklungen, zum Beispiel vermehrte Konzentrationsstörungen oder Aufmerksamkeitsdefizite. All diese negativen Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung unserer Kinder kennen wir. Die erwarteten Vorteile der Digitalisierung sind meist überwiegend theoretischer Natur, die Nachteile dagegen sind sehr real, und Schäden werden auch tatsächlich verursacht. Zum Wohle der Kindesentwicklung darf man davor nicht die Augen verschließen. Wir fordern daher mit der vorliegenden Gesetzesänderung, dass sichergestellt wird, dass digitale Medien nur altersentsprechend in der jeweiligen Klassenstufe auch eingeführt werden.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Wie es im
Gesetz steht!) Viele Eltern blicken auch kritisch auf digitale Medien. Kritische Eltern setzen ihre Kinder gerade im Grundschulbereich zum Beispiel nur sehr bewusst digitalen Medien aus und wollen sie nur langsam daran heranführen. Sie wollen vor allem aber nicht, dass ihre Kinder irgendwelchen Inhalten mit negativen Auswirkungen und den damit möglicherweise verbundenen gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden ausgesetzt werden. Auch das muss die Politik am Ende akzeptieren und darf nicht die Interessen der Eltern konterkarieren, indem zum Beispiel digitale Endgeräte schon an Grundschulen an die Kinderchen verteilt werden. Wir fordern, weil es eben auch ein massiver Eingriff in die Erziehungsrechte der Eltern ist, dass die Eltern im Grundschulbereich ihre Einwilligung geben müssen, bevor Endgeräte verteilt werden oder digitale Medien umfassend im Unterricht eingesetzt werden.
(Beifall AfD)
Unsere eingebrachte Änderung des Schulgesetzes soll sicherstellen, dass der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ausgewertet und berücksichtigt wird, denn gerade bei so einem sensiblen Thema wie der Bildung darf es keine Schnellschüsse geben – zum Wohle der Kinder. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, unser Leben ist heute ohne Nutzung des technischen Fortschritts überhaupt nicht mehr denkbar. Indem wir Schritt für Schritt in Thüringens Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich zu nutzen. Wir befähigen sie damit zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben. Dass wir bei allem, was wir bisher geplant, getan und umgesetzt haben, immer den Kinder- und Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge im Blick hatten, versteht sich von selbst. Wenn die AfDFraktion das jetzt bestreitet, dann missachtet sie die Anstrengungen vieler hier im Land, die sich tagtäglich bemühen, den Schülerinnen und Schülern einen bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien zu vermitteln. Um es also gleich zu Beginn meiner Rede auf den Punkt zu bringen: Den Gesetzentwurf der AfD lehnt die Thüringer Landesregierung ab. Gern will ich das kurz begründen. Zunächst möchten Sie das Persönlichkeitsrecht oder die Gehalte des Persönlichkeitsrechts im Schulgesetz präzisieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist ein absolutes und umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses umfasst ein Bündel verschiedener Einzelrechte, die in ihrer Gesamtheit nahezu alle Aspekte der Persönlichkeitsentfaltung schützen. Die Hervorhebung nur eines dieser Rechte – es ist ja noch nicht einmal eine Aufzählung, sondern eine einzelne Nennung des Datenschutzes als Recht – ist nicht angezeigt. Die Nennung allein dieses Rechts legt einen falschen Schwerpunkt, weil die Schulen Kinder in sehr vielen und wichtigeren Aspekten ihrer persönlichen Entwicklung achten und unterstützen sollen. Ein weiterer Punkt: Die AfD fordert eine andere Ausrichtung der Medienzentren und eine andere Schwerpunktsetzung des ThILLM als bisher. Auch das lehnen wir ab, ganz einfach, weil es nicht erforderlich ist. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Aufgaben der Auswertung des neuesten Forschungsstands zu digitalen Medien und neuesten technischen Entwicklungen im Bildungssystem werden bereits in den Medienzentren und im ThILLM wahrgenommen. Ein weiterer Punkt: Die AfD betont, es sei ein anderer Blickwinkel auf Lehr- und Lernmittel geboten. Auch dies ist aus unserer Sicht entbehrlich. Bereits heute legt § 43 des Thüringer Schulgesetzes fest, dass Lehr- und Lernmittel mit der Verfassung und allen Rechtsvorschriften übereinstimmen müssen. Ein Verstoß gegen den Kinder- und Jugendschutz oder gegen den Gesundheitsschutz stellt schon jetzt einen Verstoß gegen Verfassungsnormen und einschlägige Rechtsvorschriften dar. Das gilt für analoge wie für digitale Lernmittel im selben Maße und vollumfänglich. Ein weiterer Punkt: Die digitalen Medien mögen altersangemessen eingeführt werden. Hier möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Das pädagogische Personal in den Thüringer Schulen ist gut ausgebildet, arbeitet gut und ist auch in der Lage, die Nutzung von Medien im Sinne der Erfüllung der Thüringer Lehrpläne und des Thüringer Bildungsplans verantwortlich umzusetzen. Dabei steht für die Lehrerinnen und Lehrer auch die Sicherheit im Umgang mit der Technologie, ihre angemessene und altersgerechte Nutzung und die Aufklärung über mögliche Risiken im Vordergrund. Ich versichere Ihnen also, unser pädagogisches Personal ist imstande, den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis zu gewährleisten und, das möchte ich hier auch noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, unsere Lehrerinnen und Lehrer lassen sich dabei auch nicht von der in Ihrem Antrag erwähnten „Lobbyarbeit im Hintergrund“ leiten. Ein nächster Punkt: Sie fordern eine Genehmigung der Eltern zur Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen. Eine solche Einflussnahme der Eltern auf die didaktische Unterrichtsgestaltung erfolgt auch in anderen Bereichen nicht. Auch das lehnen wir ab. Schulen eröffnen Kindern ja gerade Lernräume und Lerninhalte, unabhängig vom Elternhaus. Ein letzter Punkt, der Gesundheitsschutz: Hier gibt es gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, das wurde auch bereits erwähnt, hat eine Branchenregel „Schule“ herausgegeben. Auch das wird berücksichtigt und wir halten es für vollkommen ausreichend. Wie Sie sehen, aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wegen schon vorhandener sinnvoller Regelungen nicht notwendig und bietet darüber hinaus keine zukunftsweisenden Neuerungen. Deswegen lehnen wir als Thüringer Landesregierung aus fachlichen Gesichtspunkten diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsvorschläge? Nein. Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen wird. Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden und ich schließe die Beratung dieses Tagesordnungspunkts für heute. Als Nächstes rufe ich den Tagesordnungspunkt 11 auf Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1726 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Nein. Dann rufe ich als ersten Redner den Abgeordneten Bühl von der Fraktion der CDU auf.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebes Präsidium, lieber Präsident! Wir sprechen jetzt über das Ladenöffnungsgesetz, das uns ja in diesem Hause schon des Öfteren beschäftigt hat. Nach unserer Auffassung muss gute Politik vor allen Dingen auch tragfähige Kompromisse im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und auch dessen, was man mit Gesetzen erreichen will, erzielen. Dafür sind in diesem konkreten Punkt aus unserer Sicht drei Gesichtspunkte zentral. Das ist zum einen die Frage der Interessen unserer Händler und Beschäftigten, Verkäuferinnen und Verkäufer, die zum Teil ja auch auf Provisionsbasis arbeiten, zum anderen natürlich – und das ist für uns als Christlich Demokratische Union besonders wichtig – der Schutz von Sonnund Feiertagen und zum Dritten sind es die Interessen der Beschäftigten und ihrer Familien auf Erholung und ausreichend Freizeit. Diese Dinge muss man zusammenbringen und diese Dinge sind zusammenzubringen in einem Ladenöffnungsgesetz. Das Gesetz, das wir bisher haben, sieht an diesem Punkt aus unserer Sicht zwei entscheidende Mängel, die wir hier auch beheben wollen. Das ist zum einen die Frage des bürokratischen Aufwands für verkaufsoffene Sonn- und Feiertage, die aktuell durch die Anlassbezogenheit ohne Frage besteht, und wer das selbst vor Ort erlebt – ich bin jetzt seit über zehn Jahren Stadtrat in Ilmenau, ich habe regelmäßig Kontakt mit unseren Händlern, mit unserem Verein, der das organisiert, der bürokratische Aufwand in dieser Zeit hat massiv zugenommen. Es müssen massiv Nachweise gebracht werden, es müssen Fotodokumentationen gemacht werden. Es ist ein großer Aufwand, der viele abschreckt, diese Möglichkeit eines verkaufsoffenen Sonntags zu nutzen, deswegen sehen wir hier einen Handlungsbedarf.
(Beifall CDU)
Zum Zweiten beschäftigt uns hier eine Sache schon viel länger. Ich kann mich hier in der letzten Legislatur an intensive Gespräche mit Betriebsräten erinnern, die eingefordert haben, sie wollen an mehr als zwei Samstagen arbeiten können und sie verstehen nicht, warum Politik ihnen das verbietet. Ich kann das immer noch nicht erklären, warum Politik diese Sache Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbietet, die das tun wollen,
(Beifall CDU, FDP)
die ihre Woche darauf ausgelegt haben, auch an Samstagen zu arbeiten,
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Da fragst
du die Kolleginnen mal, was sie verdienen!) und zwar insbesondere auch dort, wo Provisionen gezahlt werden. Wenn ich mir eine Küche kaufe, dann ist es völlig selbstverständlich, dass ich mir die an einem Samstag lange erklären lasse, dass ich versuche, mir auch verschiedenste Konstellationen zeigen zu lassen. Das machen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern, weil sie dann auch eine Provision bekommen, die natürlich auch für eine teure Küche nicht wenig Geld ist.
(Beifall CDU, FDP)
Diese Möglichkeit zu schaffen – und ich will explizit sagen, das ist ja auch was, was manchmal auch gerade von den rot-rot-grünen Fraktionen hier im Haus verklärt wird –, explizit auf freiwilliger Basis, auf expliziten Wunsch des Mitarbeiters, mehr als zwei Samstage im Monat arbeiten zu können, das ist unser Begehr in diesem Gesetzentwurf und das ist geboten, weil man sonst Menschen verbietet zu arbeiten, die arbeiten wollen.
(Beifall CDU, FDP)
Warum sind diese Änderungen, die wir hier vorschlagen, auch weiterhin geboten? Wegen der Corona-Pandemie, die uns in diesem Jahr ereilt hat. Der Geschäftsführer des Kölner Instituts für Handelsforschung hat gesagt: Der deutsche Einzelhandel hat es mit einem dreifachen Tsunami zu tun, das ist zum einen der Strukturwandel, das ist zum Zweiten die Digitalisierung und das ist zum Dritten die Pandemie, die uns in diesem Jahr ereilt hat. Mit unseren Vorschlägen wollen wir genau diese drei Punkte auch anpacken. Denn es muss unser Interesse sein, es sollte unser gemeinsames Interesse, dass nach dieser Pandemie, die ein Brandbeschleuniger für Probleme war, die es davor schon gab, dass danach unsere Innenstädte nicht entvölkert und vor allen Dingen auch von Geschäften befreit sind, weil viele Einzelhändler es nicht geschafft haben, diese Pandemie zu überstehen. Das will ich noch mal an einigen Punkten deutlich machen. Wir wollen keine Ökonomisierung des Sonntags. Das will ich ganz klar sagen, weil ich mir vorstellen kann, dass uns das gleich auch wieder vorgeworfen wird. Wir wollen den Sonntag mit der Ladenöffnung weiterhin begleiten; und wir wollen es Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Kommunen aus den von mir genannten Gründen erleichtern, die Beantragung hierfür durchzuführen. Da will ich auch anschließen, dass ich es ein ganzes Stückchen unredlich finde, wenn der Ministerpräsident sich bei der IHK hinstellt, bei einer IHKVersammlung, und dort sagt, er verspricht den Unternehmern zwei verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit, und daraufhin passiert nichts, und heute erklärt er der Presse, das ginge alles nicht, es wäre rechtlich nicht sicher, man könne das überhaupt nicht machen, dass man dort irgendeine Form von Erleichterung schafft. Aber weil eben Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Jahr überhaupt keine Extraveranstaltung anbieten können zu Weihnachten, aber dennoch darauf angewiesen sind, Weihnachtsgeschäft zu machen, ist diese Änderung, die wir hier vorschlagen, insbesondere wichtig und sie sollte vor allen Dingen auch schon in dieser Weihnachtszeit gelten.
(Beifall CDU, FDP)
Denn was passiert denn, wenn wir jetzt diese Änderung hier nicht machen? Wir müssen nur in den Raum schauen, Sie haben alle einen Laptop vor sich stehen. Im Zweifel schauen Sie online bei Amazon, schauen Ihre Weihnachtsgeschenke durch, bestellen die. Es ist wunderbar einfach, die kommen schon morgen und Sie haben sich den Weg in die Innenstadt gespart. Es ist vielleicht gerade auch ein bisschen lästig, weil man die Maske aufsetzen muss. Es ist viel bequemer zu Hause auf der Couch. Das kann man überhaupt keinem verübeln, aber wenn wir unseren Einzelhändlern nicht helfen, dann wird genau das passieren und dann helfen wir denen, denen Sie hier gerade, liebe rotrot-grüne Fraktionen, überhaupt nicht helfen wollen, nämlich den heuschreckenartigen amerikanischen Großkonzernen und nicht unseren kleinen Innenstadthändlern.
(Beifall CDU, FDP)
Wir wollen mit dieser Änderung auch den Geist des Sonntags nicht verändern, auch das wird einem oft unterstellt und ich glaube, das konnten wir jetzt auch schon ein bisschen ausräumen. Wir wollen die Religionsausübung schützen und wir wollen auch den Sonn- und Feiertag schützen. Wir wollen keine weiteren freien Sonn- und Feiertage, wir wollen die Regelung, die es jetzt gibt, einfach nur erleichtern.
(Beifall CDU, FDP)
Das heißt insbesondere, Geschäfte müssen 20 Uhr schließen, die Hauptgottesdienstzeiten bleiben ausgenommen, der besondere Schutz der Feiertage bleibt unberührt, die Zahl bleibt unberührt, wir sind übrigens mit dieser Zahl in einem eindeutigen Mittel. Es gibt auch Bundesländer, die machen mehr, es gibt einige wenige, die machen weniger. Und mit dem Vorschlag, den wir hier mit der Sonntagsöffnung bringen, zielen wir auch auf eine gesetzliche Regelung ab, die es schon im Saarland gibt, und die sich übrigens dort – auch das wird oft unterstellt – rechtlich bewährt hat und damit auch klagefest ist. Alles zusammen halten wir diese Regelung, die wir Ihnen hier heute in einen Gesetzentwurf gepackt haben, aus den genannten Gründen für dringend geboten, und wir wollen es überweisen, wir wollen es beraten im Sozialausschuss und auch im Wirtschaftsausschuss, weil wir uns dazu eine gemeinsame Meinung bilden wollen. Allerdings mit dem Ziel, diese Lösung auch relativ zügig aus den genannten Gründen, aus den Pandemiegründen zu verabschieden. Ich kann Sie nur aufrufen, hier nicht in den Reden, die jetzt gleich folgen werden, zu polemisieren, unsere Vorschläge in eine bestimmte Richtung drängen zu wollen, ich kann die Worte schon förmlich hören.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Scherzkeks!)
(Beifall DIE LINKE)
Von daher wünsche ich mir hier eine sachliche Diskussion, die vor allen Dingen den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Beschäftigten hilft, dass sie ihren Arbeitsplatz auch im nächsten Jahr halten können. Darum bitte ich und wünsche uns eine gute Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Debatte, die ist nicht neu hier im Parlament. Herr Bühl hat es gesagt, zuletzt haben wir die im Frühjahr auf Basis einer Initiative der CDU geführt. Ich will aber eines meiner Rede voranstellen, und das in aller Sachlichkeit: Ich lehne alle Forderungen, die Sie in diesem Gesetzentwurf aufmachen, ab. Und zwar, weil Sie eine Sache ignorieren: Das Ladenöffnungsgesetz dient dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, die im Handel tätig sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Gerade in diesem Jahr, wo der Druck auf der Kollegin, dem Kollegen im Einzelhandel enorm war, wo viele Kolleginnen und Kollegen im Lebensmitteleinzelhandel diejenigen waren, die wir am Anfang des Jahres beklatscht haben, die bekommen jetzt von Ihnen eine Klatsche mit diesem Gesetzentwurf.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: So ein
Unsinn!)
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Freiwillig steht
drin!) Ich will noch einmal im Detail darauf eingehen, dann besprechen wir auch gerne die Freiwilligkeit und Sie können dann auch in all Ihren Redebeiträgen darauf reagieren, dass Sie alles falsch finden, was ich sage, das ist auch nicht so schlimm, das trifft mich persönlich gar nicht. Ich will jetzt noch einmal auf die einzelnen Punkte eingehen, die Herr Bühl angesprochen hat. Sie sagen, Sie wollen die Sonn- und Feiertagsöffnung, sodass da ohne Anlass grundsätzlich geöffnet werden kann. Ich ganz persönlich bin der Meinung, der Sonntag – das ist kein Werktag, das sollte ein Tag sein, den man mit Freizeit, für Erholung verbringen kann, an dem man Zeit hat für Hobbys, für Familie, für Freunde oder einfach mal zum Nichtstun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dafür ist die SPD sehr, sehr lange und schon sehr, sehr früh eingetreten. Jetzt gibt es Berufe, wo klar ist, dass man auch am Wochenende und nachts arbeiten muss, bei der Polizei, im Gesundheitsdienst, das ist uns allen klar, dass es dort ohne Sonntagsarbeit nicht ginge. Und ich bin den Kolleginnen und Kollegen, die da arbeiten, sehr dankbar dafür, dass sie das machen. Aber ob ich jetzt am Sonntag eine Hose oder neue Schuhe kaufen muss, da sage ich Ihnen, dafür ist der Sonntag schlicht und ergreifend nicht da.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und die Öffnung, die Sie hier aufmachen, die geht einseitig zulasten der Kolleginnen und Kollegen. Es ändert auch nichts daran, wenn Sie sagen, während der Gottesdienste soll es dann auf keinen Fall eine Ladenöffnung geben. Jetzt bin ich selber Atheistin und mit den religiösen Gepflogenheiten nicht so vertraut. Aber ob es jetzt tatsächlich jemand will, früh in den Gottesdienst zu gehen und danach sechs Stunden an der Kasse zu sitzen und dann noch eine Stunde zu putzen oder danach noch mal drei Stunden mit der Familie einzukaufen, das stelle ich mir persönlich nicht so vor, das müssen Sie aber beantworten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Gern gebraucht ist das Argument – das haben Sie auch noch mal gebracht –, dass wir damit den kleinen Innenstadthandel entlasten. Die Konkurrenz für den kleinen Innenstadthandel – zum Beispiel im Elektrofachmarkt – sind an der Stelle die großen Märkte, die die Möglichkeit haben, so lange aufzumachen, wie sie wollen. Die Konkurrenz für das kleine Bekleidungsgeschäft sind die großen Märkte, die so lange aufmachen können, wie sie wollen. Wenn Sie jetzt also sagen, Sie wollen für den kleinen Innenstadthandel Entlastung bringen, dann dürfen Sie die Öffnungszeit nicht ausweiten, sondern dann müssen Sie eines machen: Sie müssen sagen, wir machen weniger Öffnungszeiten in den Innenstädten, wir verkürzen die sogar,
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: 24/7 im
Internet!) denn das reduziert die Konkurrenz hier in dem Bereich.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Bei Zalando
können Sie 24 Stunden einkaufen!)
(Heiterkeit CDU)
Die Konkurrenz mit dem Onlinehandel werden wir in den Innenstädten in Thüringen mit Sicherheit nicht lösen und auch nicht gewinnen. Da gibt es noch etwas. Sie sagen, Sie wollen an der Samstagsarbeit noch etwas ändern, zum einen die Frage, dass in den Monaten, in denen es fünf Samstage gibt, klar ist, dass die Kolleginnen auf jeden Fall an drei Samstagen auch arbeiten müssen. Ich habe mir das noch mal angeschaut.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dürfen!
Freiwilligkeit!) Im nächsten Jahr 2021 haben die Monate Januar, Mai, Juli und Oktober fünf Samstage, das sind vier Tage im Jahr. Und wenn Sie mir jetzt sagen wollen, dass Sie mit diesen vier Tagen das Problem der Samstagsöffnung, das Sie als eines empfinden, lösen wollen – das glauben Ihnen noch nicht einmal die Kammern. Außerdem sagen Sie, Sie wollen, dass die Kolleginnen und Kollegen an den Samstagen arbeiten können, weil Sie sagen, sie können das freiwillig entscheiden, die sollen einfach einen Antrag stellen. Ich habe selbst fast zehn Jahre im Einzelhandel gearbeitet. Das, was Sie hier als Freiwilligkeit verkaufen, das ist Hohn. Das verkennt jede Realität, die es im Handel gibt.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Reden Sie mal mit Kolleginnen im Lebensmittelbereich, im Bekleidungsbereich, die sind froh über jedes ganze Wochenende, das sie haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und die Frage, die Sie mit der Provision und mit den wenigen Betriebsräten, mit denen Sie Kontakt hatten, aufmachen, kann man sicher diskutieren.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Woher wollen
Sie denn wissen, dass es wenige sind?) Vielleicht waren es auch viele, Sie können uns ja mal eine Liste schicken. Aber fragen Sie mal die Kolleginnen, mit denen Sie dort gesprochen haben, nach ihrem Grundgehalt und danach fragen Sie sich, ob Sie für dieses Grundgehalt allein arbeiten gehen würden. Die Antwort kann ich Ihnen auch geben, die ist Nein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt gibt es aber natürlich Alternativen zu dieser Frage, was man zum Ladenöffnungsgesetz und zur Frage, wie man weniger Regulierung im Ladenöffnungsgesetz hätte. Das ist ganz einfach. Das ist doch Flächentarifvertrag. Das ist das, was wir Ihnen im Prinzip seit sechs Jahren sagen. Seit sechs Jahren diskutieren wir das nämlich rauf und runter. Dem entziehen sich aber die Arbeitgeber. Mit einem Flächentarifvertrag könnte man all diese Fragen total bürokratiearm lösen. Die Fragen, wie viele Sonntage geöffnet sind, wann samstags gearbeitet wird und in welchem Umfang, das könnte man dort alles diskutieren. Dort gehört es nämlich auch hin, in die Sozialpartnerschaft, denn die regelt die Arbeitsbedingungen in diesem Land.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Warum
regeln wir das dann im Gesetz?) Warum wir das mit dem Ladenöffnungsgesetz machen, ist schlicht und ergreifend ein Punkt: Weil es die Tarifpartner im Moment nicht können, weil sich die Arbeitgeber dem verweigern.
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Fragen
wir die neunmalschlaue Sozialdemokratin …!) Wir werden der Überweisung an den Sozialausschuss trotzdem zustimmen – das will ich sagen –, aber nicht, weil wir Ihre Forderung teilen – das ist, glaube ich deutlich geworden –, sondern weil es einen Stabilitätsmechanismus gibt, der uns dazu zwingt, das zu tun. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer an den Endgeräten, liebe Einzelhändler, liebe Mitarbeiter im Einzelhandel, aber auch alle Anwohner und Gäste in den Innenstädten dieses Landes – an die möchte ich unsere Botschaften richten! Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Positionen. Einmal geht es um die Sonntagsöffnung. Ich denke, wir haben als Freie Demokraten diese Position in den letzten Monaten immer wieder betont. Wir begrüßen außerordentlich, dass diese drei Worte, die immer wieder Anlass geworden sind zu gerichtlichen Streitigkeiten, gestrichen werden. Nur darum geht es. Um keine weitere Ausweitung, sondern nur um eine Flexibilität für die Kommunen, für die Einzelhändler in den Kommunen und für die Zusammenschlüsse, in Citymarketingvereinen etc., zu sagen, es macht Sinn, jetzt an einem Sonntag zu öffnen. Das legen auch nicht wir fest. Es ist auch keine Pflicht zur Öffnung, sondern eröffnet die Möglichkeit. Die Situation des Einzelhandels ist ausreichend beschrieben worden, ein dreifacher Tsunami, vieles kann ich nur unterstreichen, ich denke, es ist ganz wichtig. Frau Lehmann, Sie reden immer davon, Sie wollen den Arbeitnehmer schützen – das wollen wir alle.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Ich glau-
be, wir haben eine unterschiedliche Definition von Schutz!) Wir müssen aber konstatieren, dass sich die Situation in diesen Märkten grundsätzlich geändert hat. – Hören Sie mir zu, da können Sie was lernen!
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Seien Sie nicht so überheblich gegenüber Frauen in diesem Plenum!) Wir sind inzwischen in einer Situation, wo die Arbeitnehmer eher in der Vorderhand sind.
(Beifall FDP)
Und wenn Sie mit falschen Bedingungen für die tägliche Organisation der Arbeit der Arbeitnehmerschaft entgegentreten, dann machen die eins: Die suchen sich eine alternative Möglichkeit, um sich einzubringen. Das gilt für Möbelhändler, das gilt für Menschen, die sagen, okay, ich muss hier auch meine Fähigkeiten so einsetzen, dass sie für mich optimal sind. Was machen die? Die arbeiten in Sachsen oder in Sachsen-Anhalt. Ist das der Schutz, den wir wollen, womit wir unsere Einzelhändler schwächen? Ist das der Schutz, den wir wollen, dass wir am Ende, Herr Bühl hat es gesagt, leere Innenstände, verwaiste Innenstädte, Ghosttowns beklagen, meine Damen und Herren?
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Die gan-
zen Möbelhäuser in der Innenstadt, daran kann ich mich erinnern!) Es geht um nichts anderes, als drei Worte zu streichen, damit wir dieselben Sonntage öffnen können wir vorher, nur diesmal ohne besonderen Anlass.
(Beifall CDU, FDP)
Der Ministerpräsident hat das ja im Sommer auch mal eingesehen. Aber dem Druck – welchem auch immer – hat er sich gebeugt und folgt jetzt diesem Ansatz. Jetzt sehen wir den hilflosen Versuch zu sagen, wir können ja – ich bleibe bei der Stadt Erfurt – die Parkgebühren senken. Nachdem wir mit einem Parkraumkonzept die Innenstadt erst mal schön leer gemacht haben, wollen wir sie jetzt wieder füllen. Das ist nicht das Problem. Amazon kümmert sich nicht um Wochenarbeitszeit, die haben 24 Stunden, 7 Tage die Woche offen und das ist nicht nur Amazon, das ist Alibaba und wie die alle heißen. Davor wollen wir unseren Einzelhandel und dessen Mitarbeiter schützen und – noch mal – auch die Anwohner und Gäste in unseren Städten.
(Beifall CDU, FDP)
Zur Samstagsarbeit will ich natürlich auch noch etwas sagen. Wir kommen nicht umher, noch mal festzustellen, dass das von Schwarz-Rot beschlossen worden ist. Aber umso mehr freut es uns, dass das jetzt angekommen ist, dass wir gemeinsam dieses wieder ändern wollen. Rot-Rot-Grün hat das nie gewollt, eigentlich ist es auch eine sachfremde Regelung in einem Gesetz hier in Thüringen, aber dieses Konstrukt ist in Deutschland so einmalig, dass sich bis jetzt noch nicht mal ein Nachahmer gefunden hat. Vielleicht sollte uns das zu denken geben. Auch hier: Die Regelung ist unflexibel. Wer ist schützenswert? Es gibt im Land Berlin, in der Gesetzgebung des Landes Berlin eine Möglichkeit zu sagen, auf Wunsch der Arbeitnehmer ist gesetzlich normiert – die Regierung ist dort dieselbe –, dass die Arbeitnehmer auf ihren Wunsch an bis zu einem Samstag von der Samstagsarbeit befreit werden. Darüber können wir gern diskutieren, wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag in das Verfahren hineinbringen. Uns geht es darum, dass wir den Arbeitnehmern nicht die Arbeit verbieten und nicht dem Studenten die Arbeit verbieten, wenn er sagt, ich kann nur am Samstag arbeiten, weil ich unter der Woche natürlich meinem Studium nachkomme. Und wenn wir ihm die Möglichkeit nehmen, fährt er nach Leipzig und geht dort arbeiten. Dasselbe gilt auch für die Ehefrau, die sagt, mein Mann ist auf Montage unterwegs unter der Woche, Samstag will ich auch mal raus und möchte mir was dazuverdienen. Die Unflexibilität in diesen Regelungen schreit zum Himmel, die müssen wir beseitigen. Das ist der falsch gemeinte Schutz, die falsch gemeinte Umarmung.
(Beifall FDP)
Wir müssen da auch an der Seite der Arbeitnehmer stehen, die sagen, es geht um mich, es geht um meine Freiheiten. Die Freiheiten sind uns wichtig, und nicht der pauschale Verdacht, zu sagen, die Menschen in diesem Lande können nicht mit ihren Möglichkeiten umgehen. Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns die Gelegenheit nutzen, die Menschen nicht zu bevormunden, nicht vorzuschreiben, wann und wo sie arbeiten, das können die Menschen selbst entscheiden.
(Beifall CDU, FDP)
Seien Sie bitte auch an der Seite des Thüringer Einzelhandels, der Thüringer Innenstädte, auch der Thüringer Gastronomie! Die Innenstädte müssen leben. Und sie leben davon, dass Menschen kommen. Und die kommen nur, wenn es sich auch lohnt und etwas los ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich an ein Plakat erinnern, das lange Zeit bei meinem Vater im Büro hing. Da stand ganz groß drauf: „Samstags gehört Vati mir“. Das ist schon ein bisschen länger her, das kommt so aus der Zeit, als ich geboren worden bin, Anfang der 60er-Jahre. Wenn ich mir die heutige Debatte anhöre, würde ich das ganz gern umschreiben wollen: Sonntags gehören meine Eltern mir. – Aus Sicht der Kinder. Ich finde, das ist einer der markantesten Sätze, die man eigentlich dazu sagen kann, Familienschutz an dem Punkt wirklich in den Vordergrund zu stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Ladenöffnungsgesetz hat sich seit Jahren unserer Ansicht nach in der vorliegenden Form bewährt. Das steht tatsächlich auch so sinngemäß in der Begründung der vorliegenden Gesetzesänderung. Warum also will die CDU das ändern? Selten sind Gesetzesänderungen so einfach zu verstehen, wie sie hier aufgeschrieben wurden. Die CDU möchte, dass Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel – jetzt wollten wir ja ein Stückchen weit die Polemik da rauslassen, ich hatte mir mal aufgeschrieben – künftig überhaupt nicht mehr sicher an den Wochenenden bei ihren Familien sein können. So ein bisschen ist das, als ob man die Kettensäge rausholt und sie an die Sonntagsruhe setzt – an die Samstagsarbeit sicherlich auch mit – und dass auf diese Art und Weise Angestellte im Einzelhandel mehr als zwei Wochenenden pro Monat arbeiten und es mehr Einkaufsmöglichkeiten an den Sonntagen gibt. Natürlich berufen sich die Kollegen auf Gespräche mit Einzelhandelsvertretern, nur die Arbeitnehmerinnen und Gewerkschaften wurden offensichtlich von der CDU vorsichtshalber nicht befragt.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Doch!)
Ja, in Einzelheiten haben Sie wahrscheinlich mit dem einen oder anderen mal gesprochen, aber ich frage mich, ob Sie tatsächlich auch mit den Gewerkschaften mal in den Diskurs gegangen sind.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Letzte Woche
erst mit Verdi!) Aber das können wir ja gern im Ausschuss auch nachholen.
(Unruhe im Hause)
Es ist schwierig so. Die Argumentation der CDU ist uns aus vielen dieser Debatten hier ausreichend bekannt, und trotzdem bin ich immer wieder begeistert, wie bei der Diskussion um die Lockerung bei den sogenannten stillen Tagen – nehmen wir hier den Karfreitag oder Totensonntag – eigentlich das Ende des Abendlandes prophezeit wird. Ich möchte nur mal an die Debatte um das Sonderplenum erinnern, was wir unlängst aufgrund des massiven Zeitmangels, den wir hatten, an einem Sonntag durchführen wollten. Das wurde vonseiten der CDU dann auch abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Der Antrag
wurde zurückgezogen seitens der Landesregierung!) Deshalb sagen wir als Grüne hier noch einmal unmissverständlich, auch in Richtung der CDU und all derer, die mit dem Ansinnen der Gesetzesänderung sympathisieren: Mit uns wird es keine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Sonntage gehören den Familien und dienen auch gerade den im Einzelhandel Beschäftigten zur Erholung.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: In unserem
Antrag steht ja auch gar keine Ausweitung!) Wir sind fest davon überzeugt, dass die bisherigen Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag vollkommen ausreichen. Darüber hinaus haben die Menschen auch nicht mehr Geld zur Verfügung, die Sonntagsöffnung würde daher nicht die durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzeinbußen ausgleichen. Das belegen im Übrigen auch Zahlen des von der CDU hier angeführten Instituts für Handelsforschung in Köln. Vielmehr ist richtig, dass wir es mit einer Umstrukturierung in den Innenstädten zu tun haben, die sich durch die Corona-Pandemie noch einmal beschleunigt hat. Falsch hingegen ist es, zu glauben, mit mehr Samstagsarbeit oder verkaufsoffenen Sonntagen würden wieder mehr Menschen in die stationären Geschäfte gehen. Denn die Menschen haben bereits 2019 den Einkaufsmöglichkeiten in den Innenstädten nur eine relativ schlappe Drei plus bei einer groß angelegten Umfrage erteilt. Und ja, gerade Modehändler sind die Verlierer der Pandemie, denn, wenn man das Haus nicht verlassen kann oder nicht in den Urlaub fährt, dann sind auch weniger Bekleidungsneuanschaffungen notwendig. Wenn wir uns nun die Branchengewinner der Krise einmal ansehen – das ist der Onlinehandel im Allgemeinen und es sind die stationären Fahrradhändler –: Beim Onlinehandel zeichnet sich ebenfalls – durch das IFH Köln belegt – ab, dass die Menschen verstärkt auf nachhaltige Produkte setzen. Beim Thema „Fahrrad“ kann ich nur immer wieder appellieren: Eine Verkaufsförderung wäre sicherlich die freundlichere Ausgestaltung unserer Städte. Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage vom Anfang. Ohne Sonntage gäbe es nur noch Werktage. Da sind wir ganz bei den Gewerkschaften, bei den Kirchen und bei den Familien. Ich freue mich auf eine Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der erste Vorstoß der Thüringer CDUFraktion, die Ladenöffnungszeiten zu lockern, scheiterte bekanntlich, wurde in den nächtlichen Verhandlungen mit Rot-Rot-Grün zum Sondervermögen für Corona zurückgezogen. Es freut uns in der AfD-Fraktion jedoch, dass Sie die Ideen aus unserem Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode aufgegriffen haben. Die AfD wirkt eben! Es wird doch langsam, liebe CDU.
(Beifall AfD)
Mit Ihrem jetzigen Gesetzentwurf möchten Sie, dass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, und zwar ohne besonderen Anlass. Des Weiteren möchten Sie, dass in Kalendermonaten mit vier Samstagen an zwei und an Kalendermonaten mit fünf Samstagen an drei Samstagen gearbeitet werden darf. Dies impliziert die bisherige Regelung ohnehin. Jedoch möchten Sie, dass auf eigenen Antrag des Arbeitnehmers hin an jeweils einem weiteren Samstag pro Kalendermonat gearbeitet werden darf. Sie begründen diese Änderung unter anderem mit der Reduzierung von Bürokratie und dem Wunsch der Arbeitnehmer, ihrer Arbeitszeiten flexibler gestalten zu dürfen. Unternehmer in Deutschland werden ja bereits seit vielen Jahren durch einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand extrem belastet. Von daher: Sinnvolle Entlastung befürworten wir selbstverständlich und stehen einer Diskussion zu diesem Passus aus besonderem Anlass offen gegenüber. Der Samstag zählt für viele Händler als der Tag mit der höchsten Kundenfrequenz und dem stärksten Umsatz. Laut einer Umfrage der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern wünschen sich Mitarbeiter, öfter samstags arbeiten zu dürfen, einerseits – es wurde schon gesagt – um mehr Zeit für die Familie während der Woche zu haben, andererseits könnten Aushilfen, darunter häufig Studenten, eben nur samstags arbeiten. Zudem gaben 38 Prozent der Unternehmer an, bereits jetzt Schwierigkeiten zu haben, den Betrieb an Samstagen personell abzusichern. Größere Handelsketten können in der Regel sicherlich flexibler agieren und schnell weitere Mitarbeiter einstellen. Eine soziale Marktwirtschaft hat aber stets das Wohl aller im Blick zu behalten und nicht nur das der Großen. 3 Millionen Menschen arbeiten im deutschen Einzelhandel, mehr als 1 Million im Lebensmittelbereich. Es sind vorwiegend Beschäftigte mit einem niedrigen Einkommen, die öfter als andere am Wochenende arbeiten. 36 Prozent der oft am Wochenende Arbeitenden haben Kinder. Es sind vorwiegend Frauen und alleinerziehende Mütter, die an den Ladenkassen sitzen und die Regale einräumen. Die Wochenenden sind für sie die einzige Zeit, in der sie sich um ihre Kinder und um Privates kümmern können. Laut einer Studie können aber nur 58 Prozent der Wochenendarbeitenden auf familiäre und private Interessen Rücksicht nehmen. In der Realität werden bei der Erstellung der Arbeitspläne eben nicht immer und überall die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt. Insbesondere die Schwächsten, diejenigen, die die Stellen dringend benötigen, würden sich eventuell nicht immer durchsetzen können und zusätzliche Samstagsarbeiten annehmen. Angesichts sinkender Kinderzahlen ist eine familienfreundliche Arbeitswelt eminent wichtig für unseren Wirtschaftsstandort. Dazu zählen auch ausreichend freie Wochenenden, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Dies alles gilt es zu berücksichtigen. Wir werden von daher der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Rot-Rot-Grün und Frau Merkel abgewählt werden müssen.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Redebeitrag ohne Polemik zu sprechen, ist durchaus schwierig, aber ich bemühe mich. Wir beschäftigen uns heute hier mit dem Gesetzentwurf der CDU, der verkaufsoffene Sonn- und Feiertage ohne Anlass ermöglichen und die Samstagsfreistellungsregelung angehen will. Ich bin sicher, dass abschließend auch noch einmal auf die rechtlichen Bedenken gegenüber diesem Gesetzentwurf ausführlich eingegangen wird, nicht zuletzt anhand der Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die allein schon reichen würden, um deutlich zu machen, dass dieser vorliegende Gesetzentwurf in der Form unbrauchbar ist. In Verbindung mit dem Schutz der Arbeitnehmer in Form von Mehrarbeit und von Überstunden, der uns als hohes Gut gilt, können wir diesem Gesetzentwurf nichts Positives abgewinnen. Und unredlich, sehr geehrter Herr Bühl, wäre es an dieser Stelle übrigens, wenn der Ministerpräsident im verfassungsrechtlichen Graubereich agieren müsste.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Dann soll er
keine Versprechungen machen!) Denn Ihr Ausweiten von Arbeitszeiten der Beschäftigten löst die Probleme des Strukturwandels, die Sie korrekterweise benannt haben, nicht, sie löst auch die Probleme der Digitalisierung für den Einzelhandel nicht. Sie löst auch das Problem der eingebüßten Umsätze durch die Pandemie nicht. Das sind alles vorgeschobene Argumente, und ein Aufweichen des Gesetzes ist keine angemessene Reaktion auf die strukturellen Herausforderungen der Branche. Herr Kemmerich, Sie können das gerne auch Flexibilität nennen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
de facto ist es aber eine Aufweichung, also wir können hier Synonyme spielen, aber Flexibilität zeichnet an der Stelle nichts anderes aus.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es wird
nicht mehr gearbeitet!) Im Gegenteil, die Änderungen, wie die CDU sie hier vorschlägt, straft diejenigen Menschen ab, die in Zeiten des gesellschaftlichen Runterfahrens unter schwierigsten Bedingungen die Versorgung der Bevölkerung gesichert haben, die sogenannten Systemrelevanten, und denen jetzt im Nachhinein hier ihre durchaus notwenige Erholungszeit weggenommen werden soll, und das geht gar nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich bitte auch noch einmal ganz konkret in der Pandemiesituation die Ausgangslage für die Beschäftigten im Einzelhandel an. Der Kontakt mit Kunden/Kundinnen erhöht das Risiko und auch die Sorge vor einer Infektion. Die Beschäftigten sind permanent einer angespannten Ausgangslage ausgesetzt, sie müssen nicht nur an ihre eigenen Hygieneschutzmaßnahmen denken und diese einhalten, sie müssen auch auf das Einhalten der Maßnahmen wie Abstände im Verkaufsraum und an den Tresen sowie dem Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei den Kunden/Kundinnen achten. Sie treffen dabei natürlich auch auf Kundschaft, die sich eben nicht an diese Maßnahmen hält, die teilweise wütend reagiert und eine Bedrohungssituation für die Beschäftigten entstehen lässt. Das heißt, die Beschäftigten sind aktuell nicht nur als Verkäufer/-innen tätig, nein, sie sind auch Manager/-innen der Schutzmaßnahmen im Einzelhandel. Sie setzen sich nicht nur für die Versorgung ein, sondern gleichzeitig auch für Gesundheit, und dieser Situation sind sie seit Beginn der Pandemie ausgesetzt, permanent. Das sollten Sie nicht auch noch am letzten freien Tag der Woche aushalten müssen. So weit zum freien Sonntag. Liebe Christdemokratinnen/Christdemokraten, dazu sei mir gestattet: Das Recht auf einen Erholungstag hochzuhalten, braucht wirklich keine religiösen Rückbezüge, es ist argumentativ auch so stark genug.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt hat die CDU, und das war zu erwarten, hier auch noch mal in der Plenardebatte betont, dass es ihr um die Freiwilligkeit der Beschäftigten geht, gerade mit Blick auf den Vorstoß, an zusätzlichen Samstagen arbeiten zu können. Die Beschäftigten sollten also selbst entscheiden können, ob sie zusätzlich samstags arbeiten wollen. Theoretisch schön, es ist in der Praxis mindestens naiv zu glauben, dass das so funktioniert. Es zeigt, dass Sie keinen Einblick in die Arbeitsrealität der Beschäftigten im Einzelhandel haben, dass Sie keine Ahnung davon haben, wie Abhängigkeiten in Arbeitsverhältnissen entstehen und aufrechtgehalten werden,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ab-
hängigkeit bei Fachkräfteknappheit? In welchem Jahrhundert leben Sie?) Abhängigkeiten, die nicht überall durch eine Interessenvertretung der Beschäftigten abgepuffert werden können. Und zum skizzierten Bild der Ehefrau, die sich am Samstag was dazuverdienen will: Ich erinnere mich daran, dass ich nicht polemisch werden sollte und deswegen kann ich da wirklich nur den Kopf schütteln, so peinlich ist das, das hier von sich zu geben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, noch eine Ausführung zum Argument, es gehe um den eingebüßten Umsatz. Das ist ein wichtiges Argument. Zum einen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 2017 festgestellt, dass das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe als Sachgrund eben nicht ausreicht, um eine Sonntagsöffnung vorzunehmen. Das wissen wir also eigentlich auch schon länger. Zum anderen bringt der verkaufsoffene Sonntag nur eine Verschiebung des Umsatzes, eine Verschiebung, keine Steigerung. Klar, als Konsument/-in habe ich mehr Zeit, mein Geld auszugeben, ich habe ergo aber nicht gleich mehr Geld, um es auszugeben. Wir sollten, anstatt immer wieder die gleichen Angriffe auf das Ladenöffnungsgesetz parieren zu müssen, gemeinsam darüber nachdenken und gemeinsam darüber sprechen, wie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbindlicher gestaltet werden kann. Wir sollten darüber sprechen, wie wir die Anerkennung der Beschäftigten steigern können, und zwar die Anerkennung in ihrem Geldbeutel und nicht nur die Achtung in unser aller Parlamentsreden. Und wir sollten darüber sprechen, wie die von der CDU benannten strukturellen Schwierigkeiten des Einzelhandels in den Innenstädten so angegangen werden können, dass sie sich sinnvoll zeigen, dass wir wirklich ein Maßnahmenpaket haben, das wirksam ist. Um diesen Austausch miteinander fortzuführen, stimmen auch wir der Überweisung des Gesetzentwurfs an die genannten Ausschüsse zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich zu dem Gesetzentwurf der CDU Stellung nehmen. Es wurde schon gesagt, die CDU möchte mit dem Gesetzentwurf zwei Dinge klären: Zum einen die Möglichkeit, bis zu vier verkaufsoffene Sonnund Feiertage im Jahr durch Rechtsverordnung der Landkreise und kreisfreien Städte ohne Anlass zuzulassen, und zum Zweiten geht es um die Samstagsfreistellungsregelung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen damit freiwillig auf einen arbeitsfreien Samstag im Monat verzichten können, sollen hierfür aber einen Antrag stellen müssen. Lassen Sie mich zunächst zum ersten Sachverhalt kommen. Nach § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz können aus besonderem Anlass durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr durch Rechtsverordnung zugelassen werden. Das Jahr 2020 ist zweifellos ein besonderes Jahr, in dem sich der Einzelhandel großen Herausforderungen stellen musste. Sehr viele Einzelhandelsgeschäfte blieben pandemiebedingt wochenlang geschlossen. Hinzu kam, dass traditionelle Märkte, Messen, Volksfeste und andere Veranstaltungen über Wochen ausfallen mussten. In diesem Zusammenhang kam es nach dem schrittweisen Hochfahren zu der Nachfrage, ob die anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntage nachgeholt werden können. Auch verkaufsoffene Sonntage ohne besondere Anlässe sind zur Unterstützung des Handels immer wieder gefordert worden. Ich will es ganz deutlich sagen: Hier wurden keine Versprechen vom Ministerpräsidenten oder von mir leer wiederholt, sondern wir haben wiederholt klargestellt, dass die Öffnung der Verkaufsstellen an den Sonntagen auch 2020 nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes infrage kommt, insbesondere aus Anlass der Weihnachtsmärkte, soweit diese 2020 durchgeführt werden können. Wir haben uns sehr bemüht, dabei die Kommunen und Veranstalter zu unterstützen. Wir haben Branchendialoge durchgeführt, das heißt, wir haben gemeinsam Handlungsempfehlungen zur Durchführung der möglichen Weihnachtsmärkte unter Beachtung der Infektionsschutzregelungen im Ergebnis der Branchendialoge zur Verfügung gestellt. Momentan zeichnet sich leider ab, dass die geplanten Märkte und Veranstaltungen aufgrund des Anstiegs der SARS-Cov-2Fälle in vielen Orten leider abgesagt werden müssen. Ich gehe davon aus, dass der im Gesetzentwurf vorgesehene Wegfall des Anlasses auch auf diese Umstände zurückzuführen ist. Diesbezüglich habe ich aber eindeutige rechtliche Bedenken. Es wird in der Begründung des Gesetzentwurfs auf das Ladenöffnungsgesetz des Saarlandes verwiesen, nach dem Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen und dies lediglich den zuständigen Ortspolizeibehörden 14 Tage vorher angezeigt werden muss. Die Tage werden von den Verkaufsstelleninhabern festgelegt. Was Sie aber nicht gesagt haben, ist, dass auch im Saarland nur der erste Adventssonntag geöffnet werden darf, und auch dann nur von 13.00 bis 18.00 Uhr und nur, wenn die anderen vier Sonntage noch nicht verbraucht sind. Demgegenüber wurden aber in anderen Bundesländern neue Regelungen gefasst, zum Beispiel in Hessen. Zum Ende des Jahres 2019 wurden der Anlass als Voraussetzung für die Ladenöffnungen an Sonntagen wiedereingeführt und vergleichbare Voraussetzungen wie in Thüringen durch Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vorgegeben. Das ist im Übrigen auch in anderen Bundesländern der Fall, denn nach Klagen und Urteilen wurde die anlassbezogene Öffnung wieder eingeführt. Sie wissen, die Gerichte urteilen zu Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen restriktiv und setzen den verkaufsoffenen Sonntagen deutliche Grenzen. Das heißt, sie schützen den freien Sonntag und schränken die Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsöffnungen ein. Besonders deutlich wurde das in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 und 2017 zum Ausdruck gebracht. Die Ladenöffnung an einem Sonntag ist demnach verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn ein hinreichender Sachgrund für sie besteht. Das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaberinnen und das Shoppinginteresse der Kunden genügen hierfür nicht. Herr Kemmerich, auch zusätzliche Sonntage werden die Probleme des Einzelhandels nicht lösen, es braucht dafür langfristige Lösungen. Es wurde schon gesagt, dazu braucht es ein Maßnahmenpaket, um tatsächlich Innenstädte und den Einzelhandel an der Stelle zu stärken. Aber ein Sonntag mehr oder weniger würde das Problem nicht lösen. Hinzu kommt aber auch, dass, in Thüringen jetzt den Anlassbezug zu streichen, bedeuten würde, dass höchstrichterliche Vorgaben außer Acht gelassen würden. Der wiederholt beklagte Verwaltungsaufwand soll den Vorgaben der Gerichte Rechnung tragen, zu mehr Rechtssicherheit führen und in Thüringen ein einheitliches Verwaltungshandeln garantieren. Nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Kriterien bedarf es eines Ereignisses oder einer Veranstaltung, die mehr Besucherinnen und Besucher anzieht als die Ladenöffnung selbst. Nach der Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht sowie Thüringer Oberverwaltungsgericht sind wirtschaftliche Belange nicht maßgeblich. Riskante Freigaben verkaufsoffener Sonntage können sich für eine Kommune sehr nachteilig auswirken. Wenn dagegen geklagt wird, kann das zu sehr kurzfristigen Absagen der Sonntagsöffnung, zum Beispiel durch eine einstweilige Anordnung, führen. Daher befürwortet die Landesregierung keine anlassfreie Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage. Zum zweiten Anliegen des CDU-Entwurfs: Die Bestimmung zum samstäglichen Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen nach § 12 Abs. 3 Thüringer Ladenöffnungsgesetz soll vereinfacht werden, indem die Ausnahmetatbestände entfallen. Eine entsprechende Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss im Landtag ist seit 2012 – also auch schon unter RotSchwarz – nicht zustande gekommen. Die CDU greift das erneut auf. Ich will hier meine Bedenken dazu zumindest äußern. Die Thüringer Samstagsfreistellungsregelung besitzt bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal. Auch das Berliner Ladenöffnungsgesetz kommt diesem nicht nahe. Sie ist für die Beschäftigten im Einzelhandel ein hohes Gut und dient dem Gesundheitsschutz und der besseren Vereinbarung von Familie und Berufsleben. Sehr geehrter Herr Bühl, wenn Sie sich fragen, wie es zu dieser gesetzlichen Regelung kommt, fragen Sie einfach mal in Ihrer Fraktion nach, die das damals mit beschlossen hat. Einen der zwei arbeitsfreien Samstage in die Freiwilligkeit zu stellen, birgt das Risiko, dass der zweite arbeitsfreie Samstag verloren geht. Das wurde hier schon gesagt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind abhängig Beschäftigte und ich befürchte, dass zumindest in den vielen Unternehmen ohne Betriebsrat die Freiwilligkeit kaum gegeben ist. Die Gesetzesänderung wird in der Folge weitgehend dazu führen, dass in Thüringen nur noch ein Samstag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Monat beschäftigungsfrei bliebe. Das wird von mir nicht unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Beantragt wurde die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wer dafür ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erfolgt. Entschuldigung, Herr Bühl: Federführung noch einmal, bitte.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Gut. Beantragt ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dafür ist, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Federführung übernimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Enthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit übernimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung die Federführung. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Gleichzeitig ist das das Ende der Sitzung für heute. Ich wünsche allen einen guten Heimweg und eine erholsame Nacht. Morgen wird dann an gleicher Stelle fortgesetzt. Guten Abend.