Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht tröstet es ja die Kollegin König-Preuss, das ist jetzt in dieser Plenarwoche meine dritte Berichterstattung. Ich möchte hiermit zusammenfassend über die Beratungen zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen berichten. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde am 23.09.2020 von den Kollegen als Drucksache 7/1720 eingebracht, in der 26. Plenarsitzung am 26.10.2020 von Kollegin Henfling vorgestellt und nach erster Lesung einstimmig an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen. Ein paar kurze Worte zum Inhalt: Wie im Titel des Antrags schon angerissen, soll durch eine Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie der versorgungsrechtlichen Regelungen der Landesanteil am Beitrag zum Aufbau einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung im Sinne des § 14a ThürBKG erhöht werden. Der Innen- und Kommunalausschuss hat zu dem Gesetzentwurf ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses hat im Wesentlichen ergeben, dass die Anzuhörenden den Entwurf begrüßen. Nach Abschluss der schriftlichen Anhörung hat der Innen- und Kommunalausschuss am 5. November 2020 über den Entwurf beraten. Die anfänglichen Bedenken einer Fraktion, dass im Rahmen der Änderungen auch eine Erweiterung des Personenkreises, für den Beiträge durch Land und Kommunen zu leisten sind, bestehen könnte, konnten noch vor der abschließenden Beratung ausgeräumt werden. Der Innen- und Kommunalausschuss, meine Damen und Herren, hat am 5. November 2020 beschlossen, den Entwurf unverändert dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, FDP)
