Torsten Czuppon
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, geschätzte Thüringer! Es ist ja selten, dass hier im Plenum fraktionsübergreifend so viel Einigkeit herrscht, bei diesem TOP ist das der Fall. Das ist natürlich auch richtig. Trotzdem möchte ich noch kurz den Finger in die Wunde legen. Ich komme zunächst zurück auf die erste Beratung des Gesetzentwurfs in der 26. Sitzung des Thüringer Landtags am 2. Oktober dieses Jahres. Da Herr Innenstaatssekretär Götze dort offensichtlich Hör- bzw. Verständigungsprobleme hatte, bin ich froh, dass das Plenarprotokoll jetzt vorliegt. Dort kann dann auch Innenstaatssekretär Götze in meinem Debattenbeitrag nachlesen, dass meine Fraktion den Gesetzentwurf ausdrücklich unterstützt.
(Beifall AfD)
Eine Entschuldigung für sein Missverständnis hierzu wäre angebracht, ist aber sicherlich nicht zu erwarten. Der hier vorliegende Gesetzentwurf reicht bei Weitem nicht aus, um die Mühen unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nachhaltig zu unterstützen. So fragte ich in der Plenardebatte vom 2. Oktober 2020, wie hoch denn die Feuerwehrrente ist, die ein Angehöriger der Einsatzabteilung nach 25 Dienstjahren bekommt. Eine Antwort hierauf ist mir Herr Innenstaatssekretär Götze bis heute schuldig geblieben. 50 oder gar 70 Euro im Monat nach jetziger Prognose, das ist lächerlich.
(Beifall AfD)
Wenn es Ihnen wirklich um die Anerkennung unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen geht, hätte, wie von meinem Fraktionskollegen Thomas Rudy bereits 2019 gefordert, hier deutlich mehr vom Freistaat Thüringen an den kommunalen Versorgungsverband gezahlt werden müssen.
(Beifall AfD)
Mit Ihrem Gesetzentwurf wärmen Sie letztlich nur das Wahlkampfgeschenk Ihres eigentlichen politischen Gegners, heutigen Mitglieds im Stabilitätspakt, der im Jahr 2009 allein regierenden CDU auf, ohne die tatsächlichen Rentenzahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrangehörige zu erhöhen. Die Feuerwehrrente in ihrer derzeitigen Ausgestaltung stellt, wie der Stellungnahme des Thüringischen Landkreistags vom 3. November 2020 zu Ihrem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, ein – ich zitiere – „augenscheinlich wenig probates Mittel zur langfristigen, dauerhaften und nachhaltigen Sicherung des Personalbedarfs der Freiwilligen Feuerwehren dar“. Das ist also etwas anders, als das Herr Urbach dargestellt hat. Die meisten Verbände, die da befragt wurden, haben sich kurz positiv geäußert, aber – wie gesagt – nicht alle. Herr Bergner hat das ja schon richtig ausgeführt.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Welcher
denn nicht?) Dies zeigt vor allem auch der Rückgang der Anzahl der Angehörigen in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren um ein Viertel seit Einführung der Feuerwehrrente im Jahr 2010. Das kann Dittes von den Linken auch nicht mit demografischen Faktoren wegreden oder begründen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer?)
