Torsten Czuppon
Fragestunde
Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschule Bad Köstritz Der Freistaat Thüringen unterhält in Bad Köstritz eine Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Diese bietet unter anderem die Aus- und Fortbildung für Angehörige der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren nach § 12 Abs. 2 der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung an. Die Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zum Gruppenführer bzw. weitergehender Funktionen wie Zug- und Verbandsführer, für die nach der Anlage 6 zur Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung weder die Gemeinden, Brandschutzverbände, Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, setzt an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule im Regelfall eine Wartezeit von bis zu einem bzw. mehr als einem Jahr voraus. Unter Kapitel 19 Titel 533 02 des Einzelplans 03 des Entwurfs des Landeshaushaltsplans des Freistaats Thüringen für das Jahr 2021 sind Ausgaben in Höhe von 359.900 Euro unter anderem für eine Vergabe von Ausbildungsleistungen der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule an externe Dozenten veranschlagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2019 vorhanden und wie viele davon besetzt? 2. Wie viele Stellen für Lehrpersonal an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Bad Köstritz waren zum 30. Juni 2020 vorhanden und wie viele davon besetzt? 3. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 1 waren zum 30. Juni 2019 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt? 4. Wie viele der besetzten Stellen gemäß der Antwort zu Frage 2 waren zum 30. Juni 2020 krankheitsbedingt tatsächlich nicht besetzt?
