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Dr. Heesen

12.11.2020 Sitzungen 7/29

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, unser Leben ist heute ohne Nutzung des technischen Fortschritts überhaupt nicht mehr denkbar. Indem wir Schritt für Schritt in Thüringens Schulen digitale Lehr- und Lernangebote flächendeckend verfügbar machen, legen wir die Grundlage dafür, dass junge Menschen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, die digitalen Möglichkeiten in allen Lebensbereichen bestmöglich zu nutzen. Wir befähigen sie damit zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen, beruflichen und wirtschaftlichen Leben. Dass wir bei allem, was wir bisher geplant, getan und umgesetzt haben, immer den Kinder- und Jugendschutz und die Gesundheitsfürsorge im Blick hatten, versteht sich von selbst. Wenn die AfDFraktion das jetzt bestreitet, dann missachtet sie die Anstrengungen vieler hier im Land, die sich tagtäglich bemühen, den Schülerinnen und Schülern einen bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit Medien zu vermitteln. Um es also gleich zu Beginn meiner Rede auf den Punkt zu bringen: Den Gesetzentwurf der AfD lehnt die Thüringer Landesregierung ab. Gern will ich das kurz begründen. Zunächst möchten Sie das Persönlichkeitsrecht oder die Gehalte des Persönlichkeitsrechts im Schulgesetz präzisieren. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ist ein absolutes und umfassendes Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit. Dieses umfasst ein Bündel verschiedener Einzelrechte, die in ihrer Gesamtheit nahezu alle Aspekte der Persönlichkeitsentfaltung schützen. Die Hervorhebung nur eines dieser Rechte – es ist ja noch nicht einmal eine Aufzählung, sondern eine einzelne Nennung des Datenschutzes als Recht – ist nicht angezeigt. Die Nennung allein dieses Rechts legt einen falschen Schwerpunkt, weil die Schulen Kinder in sehr vielen und wichtigeren Aspekten ihrer persönlichen Entwicklung achten und unterstützen sollen. Ein weiterer Punkt: Die AfD fordert eine andere Ausrichtung der Medienzentren und eine andere Schwerpunktsetzung des ThILLM als bisher. Auch das lehnen wir ab, ganz einfach, weil es nicht erforderlich ist. Die im Gesetzentwurf beschriebenen Aufgaben der Auswertung des neuesten Forschungsstands zu digitalen Medien und neuesten technischen Entwicklungen im Bildungssystem werden bereits in den Medienzentren und im ThILLM wahrgenommen. Ein weiterer Punkt: Die AfD betont, es sei ein anderer Blickwinkel auf Lehr- und Lernmittel geboten. Auch dies ist aus unserer Sicht entbehrlich. Bereits heute legt § 43 des Thüringer Schulgesetzes fest, dass Lehr- und Lernmittel mit der Verfassung und allen Rechtsvorschriften übereinstimmen müssen. Ein Verstoß gegen den Kinder- und Jugendschutz oder gegen den Gesundheitsschutz stellt schon jetzt einen Verstoß gegen Verfassungsnormen und einschlägige Rechtsvorschriften dar. Das gilt für analoge wie für digitale Lernmittel im selben Maße und vollumfänglich. Ein weiterer Punkt: Die digitalen Medien mögen altersangemessen eingeführt werden. Hier möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Das pädagogische Personal in den Thüringer Schulen ist gut ausgebildet, arbeitet gut und ist auch in der Lage, die Nutzung von Medien im Sinne der Erfüllung der Thüringer Lehrpläne und des Thüringer Bildungsplans verantwortlich umzusetzen. Dabei steht für die Lehrerinnen und Lehrer auch die Sicherheit im Umgang mit der Technologie, ihre angemessene und altersgerechte Nutzung und die Aufklärung über mögliche Risiken im Vordergrund. Ich versichere Ihnen also, unser pädagogisches Personal ist imstande, den Kinder- und Jugendschutz in der Praxis zu gewährleisten und, das möchte ich hier auch noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, unsere Lehrerinnen und Lehrer lassen sich dabei auch nicht von der in Ihrem Antrag erwähnten „Lobbyarbeit im Hintergrund“ leiten. Ein nächster Punkt: Sie fordern eine Genehmigung der Eltern zur Nutzung von digitalen Endgeräten in den Schulen. Eine solche Einflussnahme der Eltern auf die didaktische Unterrichtsgestaltung erfolgt auch in anderen Bereichen nicht. Auch das lehnen wir ab. Schulen eröffnen Kindern ja gerade Lernräume und Lerninhalte, unabhängig vom Elternhaus. Ein letzter Punkt, der Gesundheitsschutz: Hier gibt es gesetzliche Vorgaben und Regelungen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, das wurde auch bereits erwähnt, hat eine Branchenregel „Schule“ herausgegeben. Auch das wird berücksichtigt und wir halten es für vollkommen ausreichend. Wie Sie sehen, aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion wegen schon vorhandener sinnvoller Regelungen nicht notwendig und bietet darüber hinaus keine zukunftsweisenden Neuerungen. Deswegen lehnen wir als Thüringer Landesregierung aus fachlichen Gesichtspunkten diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗