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Thomas L. Kemmerich

FDP 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes (Anpassung hochschulrechtlicher Regelungen an die Herausforderungen der Corona-Epidemie)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, Zuschauer an den Medien, liebe aktiven und künftigen Studenten und Studierende, die Pandemie stellt uns in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Ich denke, bei einem können wir Einigkeit erzielen: Der Schatz, der Bodenschatz dieser Nation ist das, was wir zwischen den Ohren haben. (Beifall FDP) Ich habe selbst zwei Kinder im Studium, die natürlich auch geprägt sind durch die Umstände der letzten Monate. Und nicht nur meine Kinder, sondern auch deren Studienkollegen formulieren mir immer wieder die Schwierigkeiten, mit denen sie zu tun haben. Leider gibt es auch viele junge Menschen, die ihr Studium aufgeben, weil sie mit der Situation fremdeln, die sie an den Universitäten erleben. Selbst in den Studiensituationen, die kurz oder innerhalb der Prüfung stattfinden, finden Aufgaben statt. Das finde ich nicht nur bedauerlich, sondern fast unverzeihlich, weil wir hier auch die Zukunft mancher jungen Menschen verbauen. (Beifall FDP) Vor diesem Hintergrund haben wir diesen Antrag formuliert und gestellt, um Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen, weil ich und wir alle immer wieder erleben, dass jede Universität, ja fast jedes Studienfach diese Dinge nach eigenem Ermessen, nach eigenem Gusto regelt. Ich will gar keine Willkürlichkeit vorwerfen, aber es hat viel damit zu tun, wie affin der jeweilige Dekan, die jeweilige Fachrichtung mit dem Thema „Online“ umgeht. Unsere Rechtsauffassung ist nun mal, dass eine ausdrückliche Ermächtigung in einem Gesetzestext hier rechtssicherer ist, als die Möglichkeit vage einzuräumen und genauso die Formulierung im Mantelgesetz, die nur eine temporäre Klarstellung umfasst, was passiert am Tag danach. Deshalb war es uns wichtig, mit einer ausdrücklichen Formulierung hier Rechtssicherheit zu schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, mir erschließt es sich auch nicht, dass wir hier im falschen Sinne so parteipolitisch standhaft bleiben. (Beifall FDP) Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir in Zukunft auch das Hochschulgesetz noch mal anfassen. Auch die CDU hat zum Beispiel vor der Landtagswahl festgestellt, dass dieses Gesetz an mehreren Stellen verfassungsrechtlich bedenklich ist und insofern sicherlich einer Neufassung bedarf. Ich denke, dass wir unsere Diskussion zu diesem Tatbestand – leider mit dem unschönen Ausgang, es abgelehnt zu haben – als Anlass nehmen, weiter zu den Rahmenbedingungen an den Thüringer Hochschulen zu diskutieren, nicht nur im Prüfungsfall, sondern auch im täglichen Ablauf der universitären Ausbildung. Mein Sohn saß heute wieder vor dem Laptop, unbefriedigender Weise nicht im persönlichen Austausch mit seinen Kommilitoninnen und Kommilitonen. Auch das sollte uns Mahnung und Anlass sein, hier etwas zu ändern. Ich bedauere ausdrücklich, dass es zu dieser Ablehnung gekommen ist. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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