Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist klar: Wir stehen fest an der Seite unserer Kommunen, denn sie sind der stabile Anker für die Menschen vor Ort, und das nicht erst in der Bewältigung der Corona-Krise. Deswegen gebührt zunächst einmal unseren kommunalpolitisch Verantwortlichen unser uneingeschränkter Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Klar ist aber auch: Überschaubare kommunale Verhältnisse vor Ort sind ein hohes Gut: Wo der Bürgermeister seine Bürger und der Landrat seine Bürgermeister kennt, lässt sich bürgernah Kommunalpolitik gestalten, und auch das ehrenamtliche Engagement ist dankenswert gut ausgeprägt.
(Beifall CDU)
Genau davon haben wir uns in der Vergangenheit immer leiten lassen – bei der Einführung der Landgemeinde ebenso wie bei der neuen Rechtsform, genauso wie bei den zahlreichen freiwilligen Gemeindeneugliederungen. Ich habe mich ja sehr gefreut, Frau Kollegin Merz, dass Sie von einem Lernprozess innerhalb Ihrer Fraktion gesprochen haben,
(Beifall CDU)
denn eines ist klar: Wir stellen die Freiwilligkeit ganz nach vorn. Auch heute gilt: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Deshalb haben wir in der letzten Wahlperiode erfolgreich die rot-rot-grüne Zwangsgebietsreform gestoppt
(Beifall CDU)
und unterstützen nach wie vor freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten auch einverstanden sind. Ich will zurückblicken in die 5. Legislaturperiode, das waren die Jahre 2009 bis 2014. Dort wurden knapp 300 Gemeinden neugegliedert. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 2017 bis 2019 gab es bisher 215 Fusionen, also wir wissen, wovon wir in der CDU-Fraktion reden. Auch das ist nicht neu: Wir sind davon überzeugt, es ist besser, Aufgaben gemeinsam wirksam zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen.
(Beifall CDU)
Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards und dafür ein, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Freiwilligkeit steht im Mittelpunkt. Ich habe es erwähnt, und ich will es in aller Deutlichkeit auch vorwegnehmen: Freiwillige Gemeindefusionen finden unsere Zustimmung, sofern sie dem öffentlichen Wohl dienen und vor allem rechtssicher sind. Das hat meine Fraktion immer gesagt und dazu stehen wir auch heute.
(Beifall CDU)
Für uns sind sechs Punkte wichtig, die ich hier gern noch mal erläutern möchte. 1. Wir halten an der Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen fest. Die Bürger vor Ort wissen am besten, ob und welche Gemeindestruktur eine leistungsstarke und damit zukunftssichere Gebietskörperschaft darstellt. Zwangsfusionen wird es mit uns nicht geben.
(Beifall CDU)
2. Wir stehen für eine einfache Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Landkreisen untereinander, aber auch zwischen Kommunen und Landkreisen. Wer Personal- und Sachmittel gemeinsam nutzt, arbeitet wirtschaftlicher. Nachweisbare und erhebliche Einspareffekte sollte das Land honorieren. Hier sehen wir noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. 3. Wir stehen für Modellprojekte, verbesserte Beratungsangebote und einen strukturierten Erfahrungsaustausch zur interkommunalen Zusammenarbeit. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände in einer Mitverantwortung. 4. Wir stehen für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards durch die Landesregierung. Dazu gehört auch eine auf die Kommunen bezogene Kostenfolgenabschätzung bei allen laufenden und zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben.
(Beifall CDU)
5. Wir stehen für eine kundenfreundliche und moderne Verwaltung mit dem Ziel, sämtliche behördliche Dienstleistungen künftig auch digital beantragen und Behördengänge online erledigen zu können, ohne den individuellen Service und die persönliche Erreichbarkeit und Ansprache zu vernachlässigen. 6. – letzter Punkt –: Eine Verwaltung als attraktiver und verantwortungsvoller Arbeitgeber mit dem Fokus auf einem bürgerfreundlichen Umgang, geschultes Personal und familienfreundliche, flexible Arbeitszeitmodelle – das sind für uns wesentliche Voraussetzungen, dass bürgernahe Verwaltungsarbeit auch funktionieren kann.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, nach den allgemeinen Rahmenbedingungen, die ich jetzt beschreiben durfte, lassen Sie mich nun auf das vorliegende Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen im Detail eingehen. Zunächst einmal hätten wir uns bei diesem wirklich sensiblen Thema gewünscht, dass man im Vorfeld auch das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesucht hätte. Meine Rückmeldung von dort ist zumindest, dass da bei den Spitzenverbänden ein überstürzter Handlungsbedarf eben nicht gesehen wird. Ich will auch noch feststellen, dass die veranschlagten 107 Millionen, Frau Kollegin Merz, für die Jahre 2021 bis 2026 bisher im Haushalt nicht etatisiert sind. Das Vorhaben soll erst ab 2022 finanzwirksam werden und taucht für 2021 im Haushalt – zumindest ist es mir nicht aufgefallen – überhaupt noch nicht auf. Kurzer Rückblick: Beim Thüringer Gemeindeneugliederungsgesetz vom April 2018 wurden seinerzeit 217 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt. Wir sind daher davon überzeugt, dass die Finanzmittel von 107 Millionen Euro eigentlich besser in der jetzigen FAG-Masse aufgehoben wären, um die Kommunen schon jetzt im Vorgriff auf die KFA-Reform in 2022 auch entscheidend zu stärken.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und will noch mal darauf hinweisen, dass wir selbstredend Freiwilligkeit nicht verhindern werden, und wir werden demnach einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen und auch gewiss dieses Thema intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren. Für uns steht aber auch fest, dass wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf in der jetzigen Form und vor allem, wenn die Landesregierung zum Thema Behörden und Verwaltungsreform nicht endlich vorwärtskommt, noch erheblichen weiteren Gesprächsbedarf sehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
