Tosca Kniese
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, der erste Vorstoß der Thüringer CDUFraktion, die Ladenöffnungszeiten zu lockern, scheiterte bekanntlich, wurde in den nächtlichen Verhandlungen mit Rot-Rot-Grün zum Sondervermögen für Corona zurückgezogen. Es freut uns in der AfD-Fraktion jedoch, dass Sie die Ideen aus unserem Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode aufgegriffen haben. Die AfD wirkt eben! Es wird doch langsam, liebe CDU.
(Beifall AfD)
Mit Ihrem jetzigen Gesetzentwurf möchten Sie, dass an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, und zwar ohne besonderen Anlass. Des Weiteren möchten Sie, dass in Kalendermonaten mit vier Samstagen an zwei und an Kalendermonaten mit fünf Samstagen an drei Samstagen gearbeitet werden darf. Dies impliziert die bisherige Regelung ohnehin. Jedoch möchten Sie, dass auf eigenen Antrag des Arbeitnehmers hin an jeweils einem weiteren Samstag pro Kalendermonat gearbeitet werden darf. Sie begründen diese Änderung unter anderem mit der Reduzierung von Bürokratie und dem Wunsch der Arbeitnehmer, ihrer Arbeitszeiten flexibler gestalten zu dürfen. Unternehmer in Deutschland werden ja bereits seit vielen Jahren durch einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand extrem belastet. Von daher: Sinnvolle Entlastung befürworten wir selbstverständlich und stehen einer Diskussion zu diesem Passus aus besonderem Anlass offen gegenüber. Der Samstag zählt für viele Händler als der Tag mit der höchsten Kundenfrequenz und dem stärksten Umsatz. Laut einer Umfrage der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern wünschen sich Mitarbeiter, öfter samstags arbeiten zu dürfen, einerseits – es wurde schon gesagt – um mehr Zeit für die Familie während der Woche zu haben, andererseits könnten Aushilfen, darunter häufig Studenten, eben nur samstags arbeiten. Zudem gaben 38 Prozent der Unternehmer an, bereits jetzt Schwierigkeiten zu haben, den Betrieb an Samstagen personell abzusichern. Größere Handelsketten können in der Regel sicherlich flexibler agieren und schnell weitere Mitarbeiter einstellen. Eine soziale Marktwirtschaft hat aber stets das Wohl aller im Blick zu behalten und nicht nur das der Großen. 3 Millionen Menschen arbeiten im deutschen Einzelhandel, mehr als 1 Million im Lebensmittelbereich. Es sind vorwiegend Beschäftigte mit einem niedrigen Einkommen, die öfter als andere am Wochenende arbeiten. 36 Prozent der oft am Wochenende Arbeitenden haben Kinder. Es sind vorwiegend Frauen und alleinerziehende Mütter, die an den Ladenkassen sitzen und die Regale einräumen. Die Wochenenden sind für sie die einzige Zeit, in der sie sich um ihre Kinder und um Privates kümmern können. Laut einer Studie können aber nur 58 Prozent der Wochenendarbeitenden auf familiäre und private Interessen Rücksicht nehmen. In der Realität werden bei der Erstellung der Arbeitspläne eben nicht immer und überall die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt. Insbesondere die Schwächsten, diejenigen, die die Stellen dringend benötigen, würden sich eventuell nicht immer durchsetzen können und zusätzliche Samstagsarbeiten annehmen. Angesichts sinkender Kinderzahlen ist eine familienfreundliche Arbeitswelt eminent wichtig für unseren Wirtschaftsstandort. Dazu zählen auch ausreichend freie Wochenenden, um Zeit mit der Familie zu verbringen. Dies alles gilt es zu berücksichtigen. Wir werden von daher der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Rot-Rot-Grün und Frau Merkel abgewählt werden müssen.
(Beifall AfD)
