Dr. Heesen
Fragestunde
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, erst einmal Entschuldigung für diese Verzögerung. Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Generierung der dienstlichen EMail-Adressen für Lehrkräfte erfolgt aus dem Personalverwaltungsprogramm unseres Ministeriums, das heißt PERSOS. Die Fragen 2 und 3 beantworte ich gemeinsam. Eine Einwilligung der Lehrkräfte ist nicht erforderlich, denn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich. Nach aktueller Rechtsprechung steht diese dienstliche E-MailAdresse auch im Einklang mit den Interessen der Lehrkräfte. Der Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich unseres Ministeriums wurde vor Einführung der dienstlichen E-Mail-Adressen auch umfänglich einbezogen. Zu Frage 4: Die Namensbestandteile werden nicht bei den betroffenen Lehrkräften erhoben. Das heißt, grundsätzlich besteht eine Informationspflicht, allerdings gibt es von diesem Grundsatz in der Datenschutz-Grundverordnung Ausnahmen. Unter anderem besteht dann keine Informationspflicht, wenn die betroffene Person bereits über diese Information verfügt, nämlich die Information, dass ihre Daten verarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Lehrkräfte mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 vollumfänglich über die Einführung der dienstlichen E-Mail-Accounts informiert. Eine Einzelinformation haben wir zur Vermeidung bürokratischer Belastungen der Lehrkräfte und auch unseres Hauses nicht vorgesehen.
