Steffen Dittes
Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen
Meine Damen und Herren, bei der Aussprache, bei Ihrem Redebeitrag, Herr Bergner, habe ich mich noch mal an die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs erinnert, und bei allem Respekt, Herr Montag, es ist besser, wenn Herr Bergner zu diesem Thema spricht. Insofern konnten wir das Missverständnis auch aufklären.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ich erinnere
Sie gelegentlich daran!) Aber ich habe Verständnis dafür, gerade auch in einer kleinen Fraktion muss man eben spontan auch fachfremde Themen übernehmen und hier vertreten, dann passiert so was schon mal, das ist überhaupt kein Problem. Ich wusste auch gar nicht, Herr Bergner, Frau König-Preuss, dass das Thema der Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss für die Mitglieder dieses Ausschusses so ein großes Thema ist; wenn es gewünscht wird, werden wir es wirklich noch mal bei uns im Ausschuss beraten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war
ein Spaß!) Die Anregung nehme ich gern auf. Ich war aber auch bei dem Vortrag des AfD-Abgeordneten am Anfang etwas unsicher, weil er sagte, wir wären uns einig in diesem Hause. Ich bin beruhigt, dass ich am Ende seines Redebeitrags sagen kann: Das ist nicht so. Wir sind uns gerade nicht einig. Und es ist, glaube ich, auch Ausdruck fehlender Fachkompetenz – und da geht es mir gar nicht um politische Bewertung –, wenn man meint, den Rückgang prozentual vergleichen zu können mit dem Rückgang der Bevölkerung in Thüringen. Ich glaube, dann würde tatsächlich der Zusammenhang Demografie und Alterspyramiden und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in unterschiedlichen Altersgruppen und eben die Einsatzfähigkeit in einem bestimmten Alter nicht verstanden. Das ist genau die Herausforderung, vor der wir stehen. Daraufhin hat natürlich auch die Landesregierung, und haben mehrere Landesregierungen, in den vergangenen Jahren immer wieder reagiert und versucht, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zwei Ziele haben: Erstens, Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen zum Ausdruck zu bringen, und zweitens, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden, die Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes haben, auch sicherstellen können, und zwar insofern, dass tatsächlich auch immer wieder junge, aktive Feuerwehrangehörige nachwachsen. Da muss man auch ehrlich sagen: Was wir heute tun, ist ein kleines Mosaiksteinchen in einer Gesamtkonzeption, die beiden Zielen auch weiterhin folgen muss. Das eine ist – ich sage es noch mal, da schließe ich mich Herrn Urbach und Herrn Bergner an – die Frage der Wertschätzung von aktiven Feuerwehrangehörigen und auch ehemaligen Feuerwehrangehörigen. Ich glaube, der Thüringer Landtag diskutiert gerade eine Verfassungsänderung zur Aufnahme der Stärkung des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung als Staatsziel. Dem müssen dann wiederum nachfolgend konkrete weitere Schritte folgen. Ich glaube auch, wir müssen darüber diskutieren, wie das zweite Ziel weiterverfolgt werden kann, nämlich die Einsatzfähigkeit, die Erfüllung des gesetzlichen Brandschutzes als Auftrag in den Gemeinden weiterhin sicherzustellen, und das heißt eben auch aktive Nachwuchsförderung. Da will ich aber an dieser Stelle mal die Frage in Richtung der Landkreise stellen. Wir haben mit dem Haushalt 2020 den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt, um die Brandschutzerziehung im Rahmen der schulischen Ausbildung für junge Menschen zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck – und darüber müssen wir im Innen- und Kommunalausschuss reden –, dass da im Prinzip die Potenziale, die da geöffnet worden sind, durch die Landkreise und kreisfreien Städte noch nicht erschlossen wurden. Ich glaube, da gibt es auch eine Bringpflicht, die alle drei Säulen unseres föderalen Systems innerhalb Thüringens noch tragen müssen. Das ist das Land, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte und das sind letztendlich natürlich auch die Gemeinden. Bei allen Vorschlägen, die wir dabei diskutieren, sollten wir nicht vergessen, es ist eben eine ehrenamtliche Arbeit. Es ist das Ehrenamt, das ist einzigartig und ich glaube, keiner stellt das grundsätzlich infrage. Wir müssen bei allem, was wir an Maßnahmen diskutieren, genau diesen Grundgedanken des Ehrenamts mit im Blick behalten, weil – glaube ich – anders diese Aufgaben des gesetzlichen Brandschutzes auf kommunaler Ebene auch nicht zu bewältigen sind. Heute machen wir etwas, das gar nichts mit Wertschätzung zu tun hat, sondern was einfach mal sichert, was der Thüringer Landtag, was die Landesregierung schon mal auf den Weg gebracht haben. Frau Marx hat es ja gesagt, 2009 die Feuerwehrrente, sie wird mit diesem Gesetzentwurf lediglich stabilisiert. Wir sehen uns mit Entwicklungen konfrontiert, die das notwendig machen. Der Landtag hat bereits im Jahr 2020 im Haushalt dafür Sorge getragen, die notwendigen 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, dass dieses Gesetz jetzt nicht nur beschlossen, sondern dann auch realisiert und umgesetzt werden kann. Auch im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2021 ist der entsprechende Betrag zur Stabilisierung der Feuerwehrrente enthalten. Insofern bitte ich Sie, auch im Namen unserer Fraktion, um Zustimmung zum Gesetzentwurf und auch an dieser Stelle schon mal um Zustimmung zu diesem Teil des Landeshaushalts. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
