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Franziska Baum

FDP 12.11.2020 Sitzungen 7/29

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir an den Gesetzentwürfen in den letzten drei Stunden alles schön hätten weiterbringen können, aber gut, jetzt konnte der eine, der eine ungültige Stimme abgegeben hat, das wenigstens üben. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, vor allem liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Ungleichheit im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung bereinigen. Aktuell sorgt ein Satz dafür, dass es durchaus einen Unterschied macht, ob ich im Eichsfeldkreis oder im Saale-Holzland-Kreis Abitur mache. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Landkreis Eichsfeld!) Wobei gerade der Saale-Holzland-Kreis jetzt gerade daran arbeitet, dass das nicht mehr so ist, weil die FDP-Fraktion da einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Worum geht es? Aktuell können die Landkreise und die kreisfreien Städte bzw. die Kommunen, die als Schulträger auch für die Schülerbeförderung zuständig sind, ab der Klassenstufe 11 für diese Beförderung einen Beitrag von den Schülern bzw. den Eltern verlangen. Ich zitiere, wenn Sie erlauben, Herr Präsident, aus dem Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen den § 4: „Ab Klassenstufe 11 der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 genannten Schulen können die Eltern, bei volljährigen Schülern die Schüler selbst, an den Beförderungskosten beteiligt werden.“ Das machen nicht alle Landkreise gleichermaßen so und so entsteht ein ziemlicher Flickenteppich in Thüringen. Im Eichsfeldkreis – das erwähnte ich – zahlen Abiturienten nichts zu ihrem Ticket hinzu. In Saalfeld-Rudolstadt kostet es 45 Euro, in anderen Kreisen dann je nach Ticket die Hälfte. So oder so handelt es sich dabei um Geld, das eine Familie gut gebrauchen kann, um die Kinder durch das Abitur zu bringen. Wenn wir jetzt mal rechnen: Eine Familie mit zwei Kindern in St. Gangloff zum Beispiel, bei der beide Kinder in Hermsdorf die Oberstufe besuchen, könnten wir sie um 420 Euro im Jahr entlasten. Da kann man durchaus die Musikschule mitfinanzieren oder den Jahresbeitrag im Sportverein zum Beispiel. Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass Entscheidungen für eine Schullaufbahn nicht an einem Ticket scheitern dürfen. Deswegen schlagen wir vor, diesen Satz im Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen zu streichen und so dafür zu sorgen, (Beifall FDP) dass in allen Landkreisen die gleichen Regeln gelten. Schülerbeförderung sollte bis zum Abitur von Land und Kommunen übernommen werden. Uns ist klar, dass wir das Geld den Landkreisen und den kreisfreien Städten wiedergeben müssen. Die sind zuständig für die Schülerbeförderung und finanzieren das im Rahmen der vorgegebenen Landesgesetze. Wenn wir also eine Einkommensquelle streichen, dann müssen wir das natürlich im Rahmen des Finanzausgleichs auch wieder ausgleichen. Langfristig, dass sei hier bereits erwähnt, setzen wir als Freie Demokraten auf ein Schülermobilitätsbudget, das ein Stückchen weiter geht, das auch den Weg zum Sport oder zur Musikschule mit einbezieht. Im ersten Schritt möchten wir aber diese Änderungen mit Ihnen in den entsprechenden Ausschüssen diskutieren und beantragen deswegen die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss, an den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss. Aufgrund der starken Betroffenheit der Kommunen schlagen wir eine Federführung im Kommunalausschuss vor. Wir möchten, dass Schülerinnen und Schüler überall zu den gleichen Bedingungen zum Abitur kommen können. Deswegen lassen Sie uns hier gemeinsam diese Ungleichbehandlung abschaffen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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