Denny Jankowski
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, das neue Schlagwort im Bildungssystem heißt Digitalisierung. Man hat manchmal aber das Gefühl, dass einige hier im Bereich der Schule Digitalisierung mit Bildung verwechseln. Fakt ist, Digitalisierung kann den Bildungsprozess positiv beeinflussen. Sie kann aber auch, wenn sie falsch angelegt ist, den Bildungserfolg der Schüler sogar hemmen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gefährlich!) Wir unterstützen gern den Fortschritt, aber Fortschritt ist kein Selbstzweck, er muss dienenden Charakter haben. Genauso ist Digitalisierung kein Selbstzweck, denn nicht ein Mensch hat der Digitalisierung zu dienen, sondern die Digitalisierung dem Menschen.
(Beifall AfD)
Der Mensch, das Kind muss dabei immer im Mittelpunkt stehen. Genau diese Betrachtung fehlt momentan beim aktuell planlosen und von Aktionismus getriebenen Ausbau der Digitalisierung in unserem Bildungssystem komplett. Die Absicht, mehr digitale Medien und Endgeräte im Unterricht einzusetzen, stellt einen massiven Eingriff in unser Bildungssystem dar, und eigentlich sollte man doch aber meinen, dass, bevor massive Eingriffe in unserem Bildungssystem durchgeführt werden, zunächst die einzelnen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden und eine breite gesellschaftliche Debatte stattfindet. Das passiert aber gerade bei der Digitalisierung im Bildungssystem momentan überhaupt nicht. Man betont einseitig die vermeintlichen Vorteile, man verkauft es als schick und zukunftsweisend, die Digitalisierung im Bildungsbereich voranzutreiben, man baut sogar eine Angst- und Drohkulisse auf, an der so dargestellt wird, dass alles andere rückständig wäre
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es stimmt
ja auch!) und Kinder ohne Digitalisierung im Schulbereich im späteren Leben einfach nicht mehr zurechtkommen würden. Dabei wird aber völlig verkannt, dass Kindheit und Jugend eigenständige Lebensabschnitte sind, welche eines besonderen Schutzes und einer Fürsorge bedürfen. Und diese Berücksichtigung fehlt in der momentanen Digitalisierungsdebatte komplett.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quark!) Besonders die negativen Auswirkungen digitaler Medien auf die physische, kognitive und psychische Entwicklung der Kinder werden oft außer Acht gelassen. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen werden nicht berücksichtigt, die zahlreichen medizinischen Warnungen oder Studien, welche Nachteile aufzeigen, werden einfach ignoriert. Man darf sie aber zum Wohl der Kinder nicht ignorieren, sondern muss sie angemessen berücksichtigen, und momentan tut das nur unsere Fraktion.
(Beifall AfD)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt nicht umsonst Grenzwerte für die maximale Mediennutzungsdauer für Kinder und Jugendliche. So liegen die Grenzwerte für die Nutzung von Bildschirmmedien im Grundschulbereich, also für die Sechs- bis Zehnjährigen, bei maximal 45 bis 60 Minuten pro Tag. Auch ab zwölf Jahren liegt der empfohlene Grenzwert für die Nutzung von Bildschirmmedien pro Tag immer noch bei maximal 2 Stunden. Und nur zum Verständnis: Diese Grenzwerte gelten nicht nur für den Zeitraum, in dem die Kinder in der Schule sind, sondern die Mediennutzung im privaten Bereich muss da mit einbezogen werden. Diese Grenzwerte wurden auch nicht willkürlich festgesetzt, sondern stützen sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse. Die möglichen negativen Auswirkungen übermäßiger Mediennutzung auf die Kindesentwicklung sind mannigfaltig: angefangen von der Zunahme von Kurzsichtigkeit infolge zunehmender Nutzung von Bildschirmmedien über eine Verkürzung der Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsfähigkeit bis hin zu einem erhöhten Suchtrisiko. Das sind nur einige wenige Aspekte, welche negativen Auswirkungen digitale Medien auf die Kindesentwicklung haben können. Wir bringen die vorgelegten Änderungen des Thüringer Schulgesetzes ein, damit die möglichen Auswirkungen digitaler Medien auf die Kindesentwicklung auch zukünftig angemessen berücksichtigt werden. Es soll jeweils der aktuelle Forschungsstand hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ausgewertet werden und die erworbenen Kenntnisse sollen dann den Schulen und Schulträgern zugänglich gemacht werden, um mögliche Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien zu vermeiden. Es muss vor allem aber sichergestellt werden, dass digitale Medien nur altersangemessen in der jeweiligen Klassenstufe auch eingeführt werden. Es ist normalerweise in allen Lebensbereichen selbstverständlich, dass vor der Einführung von neuen Verfahren, Produkten oder auch Techniken zunächst die Chancen und Risiken gegeneinander abgewogen werden, also bevor der Einsatz stattfindet. Nur ausgerechnet im höchst sensiblen Bildungsbereich, wo es um die Entwicklung der Kinder geht, findet dies momentan nicht statt. Es wird einfach mal wieder an den Kindern teilweise herumexperimentiert.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wie kom-
men Sie denn darauf?) Um das zu korrigieren, haben wir den hier vorliegenden Änderungsantrag zum Schulgesetz eingebracht. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Junge,
du hast gerade die Einbringung gehalten!)
