Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen ist den Thüringer Gemeinden durch die Corona-Krise eine der wichtigsten Finanzierungsquellen abhandengekommen. Aus diesen Gründen hat die Koalition bereits im Frühjahr 2020 auf dem Höhepunkt der Krise mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Thüringer Kommunalfinanzen ein erstes Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit sind wir gegenüber dem Bund in Vorleistung gegangen und haben den Gemeinden 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, 85 Millionen Euro als pauschale Zuweisung und weitere 15 Millionen Euro für die besonders von der Krise betroffenen Kurorte bereitgestellt, insgesamt also 200 Millionen Euro. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, die 82,5 Millionen Euro Bundesmittel nun eins zu eins an die Städte und Gemeinden noch im Jahr 2020 weiterzureichen. Außerdem werden die bisher vorgesehenen Kappungsgrenzen nach oben und unten aufgehoben, sodass alle Gemeinden von diesen Mitteln profitieren. Insgesamt stellen wir also den Kommunen 282,5 Millionen Euro bereit, um Verluste bei den kommunalen Steuereinnahmen auszugleichen. Mit dem Änderungsantrag greifen wir außerdem zwei Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes auf: Wir verlängern einerseits die Regelungen in der Gemeindehaushaltsverordnung, die den Gemeinden eine leichtere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts ermöglicht, bis zum Jahresende 2021. Außerdem verringern wir den Verwaltungsaufwand, indem wir eine Bagatellgrenze für mögliche Rückzahlungen unter 1.000 Euro in das Gesetz aufnehmen. Mit Blick auf die derzeitige Presseberichterstattung zu möglicherweise drohenden Strafzinsen wollen wir in Abstimmung mit dem Innenministerium außerdem dem Vorschlag des Gemeinde- und Städtebunds folgen und eine vorzeitige Rückzahlung zu viel erhaltener Stabilisierungszuweisungen ermöglichen. Der Minister wird dazu sicher gleich noch etwas ausführen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die derzeitige zweite Welle der Corona-Pandemie wird dazu führen, dass es auch in den kommenden Jahren nicht zu einer schnellen Erholung der kommunalen Steuereinnahmen kommt. Im Gegensatz zu diesem Jahr, wo der Rückgang doch geringer ausfällt als zunächst erwartet, zeigt die September-Steuerschätzung, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2024 sogar mit noch weniger Einnahmen auskommen müssen als noch zu Beginn der Pandemie erwartet. Verglichen mit 2019, belaufen sich die Mindereinnahmen auf jährlich 100 Millionen Euro. Diese Zahlen verdeutlichen, dass wir auch für das Jahr 2021 weitere Hilfen für die Thüringer Gemeinden und Landkreise brauchen. Beim Kommunalgipfel im Oktober hat die Koalition deshalb vorgeschlagen, den Kommunen eine Finanzgarantie 2021 zu geben, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen Einnahmen auf dem Niveau des Jahres 2020 gewährleistet. Maßgeblich für diese Garantie sollen die kommunalen Steuereinnahmen des Jahres 2020 und die im Jahr 2020 geflossenen Stabilisierungszuweisungen von Bund und Land sein. Auf dieser Grundlage werden wir nach der NovemberSteuerschätzung einen Gesetzentwurf einbringen, der den Kommunen für das Jahr 2021 ein Einnahmenniveau von 1,9 Milliarden Euro garantiert, um weiterhin arbeitsfähig zu sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
